Eilmeldung: Stellungnahme der Kommission jetzt abrufbar!
Die Stellungnahme erübrigt jeden Kommentar. Hier ist sie:
–––
Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung
Geschäftsstelle am Institut für Deutsche Sprache (IDS)
S t e l l u n g n a h m e
des derzeitigen Vorsitzenden der Kommission,
Dr. Karl Blüml
19. Februar 2004
Betr.: Ausarbeitung des Buchstabens D auf der Basis des Österreichischen Wörterbuches
Bezug: Veröffentlichung auf der Homepage des IDS
Ich, als derzeitiger Vorsitzender der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung und Delegationsleiter der österreichischen Kommissionsmitglieder möchte – in der Folge von diversen Spekulationen von Einzelpersonen – folgende Feststellung treffen:
Die Zwischenstaatliche Kommission ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht an die zuständigen staalichen Stellen, von denen sie eingesetzt und beauftragt wurde, abzuliefern.
Dies ist auch im Dezember 2003 mit dem 4. Bericht geschehen. Dieser vierte Bericht wurde ergänzt durch eine vorläufige Darstellung der Auswirkungen der im Bericht vorgeschlagenen Präzisierungen und Modifikationen des Regelwerks von 1996. Dies erfolgte auf der Basis des Österreichischen Wörterbuches und ist eine Arbeit ausschließlich für die Auftraggeber.
Ich habe daher darum gebeten, jene Buchstabenstrecke, die hier aus dem Österreichischen Wörterbuch (für die nächste Auflage) bearbeitet wurde, d e f i n i t i v n i c h t a n d i e Ö f f e n t l i c h k e i t zu geben, sondern ausschließlich an die zuständigen staatlichen Stellen.
Der Grund für die Nicht-Veröffentlichung ist – so hoffe ich – einleuchtend: Hier wird ein Teil aus einer zukünftigen Auflage eines Wörterbuches dargestellt, der redaktionell noch keineswegs endbearbeitet ist und zu dem die (im Buch genannten) Autoren noch nicht ihre Zustimmung gegeben haben (und auch nicht ihre inhaltlichen Bemerkungen).
Dies ist eine reine Arbeitsfassung, die niemals zur Veröffentlichung bestimmt war. Kein deutsches Wörterbuch würde einer solchen Veröffentlichung zustimmen – und auch kein österreichisches.
Wenn gelegentlich behauptet wird, diese Wörterbuchseiten seien anderswo im Internet auffindbar, dann kann dies der Fall sein. Es handelt sich dabei jedoch um eine i l l e g a l e V e r ö f f e n t l i c h u n g , für die diejenigen Personen die Verantwortung tragen, die das veröffentlicht haben – auf keinen Fall jedoch die Zwischenstaatliche Kommission, auf keinen Fall die österreichische Vertretung in der Kommission und auf keinen Fall die Autoren des Österreichischen Wörterbuches.
Es muss betont werden, dass die Inhaber des Urheberrechtes an dieser Wörterbuchstrecke keine Bewilligung zur Veröffentlichung gegeben haben. Sie haben lediglich genehmigt, dass im Rahmen der Arbeit der Zwischenstaatlichen Kommission diese Wörterbuchstrecke als Arbeitshilfe verwendet wird. Jede Veröffentlichung außerhalb des klar definierten Rahmens (Zwischenstaatliche Kommission, Beiräte in den drei Staaten – Deutschland, Österreich, Schweiz – und zuständige staatliche Stellen in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz) muss daher als eine Verletzung des Urheberrechtes betrachtet werden.
Für die Kommission
gez. Karl Blüml
–––
Das fehlende Komma im ersten Absatz wie im Original.
__________________
Christian Dörner
|