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Sigmar Salzburg
28.07.2008 19.47
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Am 1. 8. 1998: Offizielle Annektion der Rechtschreibung durch die Kultusminister

Freizeit Revue Prominente Meinungen

Seit 1. August gilt die neue Rechtschreibreform
FREIZEIT REVUE fragte dazu Prominente


Volker Brandt, 62: Für Portemonnaie nur Portmonee? Ziemlich unelegant. Schwimmmeister?! Nee, der schwimmt mir zu langsam! Das Motto „Öfter mal was Neues!“ bedeutet nicht unbedingt mehr „Niwoo“!

Carolin Reiber, 57: Ich selbst werde garantiert nie Portmonee schreiben. Da nehme ich lieber das Original. Rechtschreibung ist doch auch eine Sache der Ästhetik! Die deutsche Sprache ist ästhetisch. Beim Briefeschreiben macht man sich doch Gedanken über die Formulierung.

Günter Strack, 69: Ich frage mich, ist das wirklich notwendig ,,Schifffahrt“ mit drei „f“ zu schreiben? Lexika müssen geändert werden. Kippt die Reform doch noch, muß alles rückgängig gemacht werden. Was das kostet. Ich hätte es begrüßt, wenn das Volk befragt worden wäre.

Roberto Blanco, 61: Meiner Meinung nach gäbe es Reformen, die wichtiger wären! Das ist alles ein Schmarrn! Da müßten so viele Gesetze dringend reformiert werden, z. B. Kinderpornographie. Darüber sollte man sich die Köpfe zerbrechen. Ich bin Deutscher und werde schreiben wie bisher.

Uschi Dämmrich von Luttitz, 42:
Ich denke überhaupt nicht daran, mich nach den neuen Regeln zu richten. Gott sei Dank war es immer ein Zeichen von Bildung, z. B. das Wort Rhythmus richtig zu schreiben. Wenn schon Reform, dann sollte doch gleich jeder so schreiben, wie er will.

Dieter Thomas Heck, 60:
Die ganze Geschichte finde ich absurd. Was machen solche Menschen später im Leben, die heute eine solche Schreibweise lernen? Ich halte das für einen „Geniestreich“ von den Kultusministern der Länder. Und das alles ist absoluter Unsinn!

Sunnyi Melles Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein, 39:
Ich finde es eine Unmöglichkeit, Portemonnaie künftig Portmonee schreiben zu müssen. Meinen Kindern bringe ich die richtige Schreibweise bei. Mit der Reform macht man nicht nur die deutsche, sondern auch noch die französische Sprache kaputt.

Heinz G. Konsalik, 77:

„Stresssituation“ und „Grafologe“ – schon diese beiden Beispiele beweisen, daß die sogenannte Reform erstens unsinnig ist und zweitens überflüssig wie ein Kropf. Glücklicherweise bin ich in der Lage, verfügen zu können, daß meine Werke nicht auf die neue Schreibweise umgestellt werden dürfen. Und auch meine Manuskripte werde ich weiterhin in der deutschen Sprache verfassen, die mir von frühester Jugend an die Weltliteratur erschlossen hat. Mich läßt der Verdacht, nicht los, daß wir diese „Erneuerung“ Rechtschreibbehinderten – auch akademischen – zu verdanken haben. Bedauern habe ich nur mit den verstorbenen Dichtern, die sich nicht gegen die Reformierung wehren können. Goethe, Kleist, Lessing auf modern getrimmt; eine Horrorvorstellung. Die Folge wird sein, daß man in spätestens zehn Jahren auf Auktionen für Klassiker-Ausgaben, die vor der Reform gedruckt wurden, Höchstpreise zahlen wird.

[Es gibt aber auch mustergültige Untertanen :]

Marianne & Michael. 45/48: Da wir allem Neuen gegenüber aufgeschlossen sind, werden wir uns – wohl oder übel – der Rechtschreibreform anpassen. Für unsere Nachkommen ist sie eine Erleichterung.

Freizeit Revue 1.8.1998


– geändert durch Sigmar Salzburg am 29.07.2008, 07.27 –

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Sigmar Salzburg
28.07.2008 19.32
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Das „Parlament“ gedenkt des 10. Jahrestages mit Einfalt

28.7.2008
Kata Kottra
VOR 10 JAHREN ...

Als aus daß dass wurde

1. August 1998: Die Rechtschreibreform tritt in Kraft


Nach jahrelanger Vorarbeit von Germanisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und endlosen Diskussionen waren sich die Kultusminister der deutschen Länder einig: Vom 1. August 1998 an sollte im deutschsprachigen Raum eine reformierte Rechtschreibung gelten, allerdings mit einer langen Übergangszeit bis 2007. Aus dem „daß" wurde, wie zuvor schon in der Schweiz üblich, ein „dass“.
Schüler, Journalisten und Schriftsteller protestierten lautstark gegen den vermeintlichen Traditionsbruch. Bis vor das Bundesverfassungsgericht zogen die Kläger, weil sie dem Staat einen Eingriff in die Grundrechte von Schülern und Eltern vorwarfen. Dabei hatte es in den Jahren zuvor viel drastischere Vorschläge gegeben: Radikalreformer wollten die Kleinschreibung der Substantive durchsetzen, wie sie in den meisten Sprachen üblich ist – ein Vorschlag ohne Chance auf Verwirklichung. Vor zwei Jahren schließlich milderte der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ die Reform etwas ab und erlaubte in vielen Fällen das Nebeneinander von alter und neuer Schreibweise.
Um alle zu beruhigen, die noch mit den neuen Regeln kämpfen: Ins Gefängnis kommt in Deutschland wegen nicht befolgter Kommaregeln oder der eigenwilligen Schreibweise von Fremdwörtern niemand. Der Staat darf zwar Regeln erlassen, an die sich Beamte, Schüler und Richter halten müssen, doch als Gesetze gelten diese nicht. Im Brief an die Oma, in der Geburtstagseinladung oder in Menükarten muss sich – rein rechtlich – keiner an die neue Rechtschreibung halten. Und viele tun es ja auch nicht – bewusst oder unbewusst.
Das Parlament Nr. 31 / 28.7.2008
http://www.bundestag.de/dasparlament/2008/31/Kehrseite/21891305.html

Danke, daß wir nicht ins Gefängnis müssen. Aber gebildete Schüler, die wissen, warum sie „Quentchen“ schreiben, bekommen die Fehlerkeule zu spüren. Wir sollen dankbar sein, daß die „Reform“ nicht noch radikaler daherkam. Dennoch konnte man den Reformhumbug nur durchsetzen, weil ein politisch motiviertes Verfassungsgericht in der Geiselnahme der Schüler nicht eine Verletzung von Grundrechten sah, sondern sie zum vorbildhaften „Hineinwirken in die Gesellschaft“ umfirmierte. Zehn Jahre schon lang hatten die Kultusminister den gröbsten Unfug in die Hirne der Schüler hämmern lassen, als 2006 nicht etwa der demokratische Volksentscheid vom 27.9.1998, nicht der Parlamentsbeschluß „Die Sprache gehört dem Volk“ vom 26.3.1998 , sondern der Ausstieg des Springerkonzerns aus der flächendeckenden Zwangsmissionierung einen Teilrückzug der banausischen Kulturpolitiker erzwang, ohne daß die Vernunft jedoch wieder voll zugelassen wurde.

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Sigmar Salzburg
18.07.2008 09.25
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Vor zehn Jahren

Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis kündigt an, einen Volksentscheid gegen die „Rechtschreibreform“ durch ein Gesetz annullieren zu wollen.

Focus, 20 Juli 1998:

„Der Lächerlichkeit preisgegeben“

Ministerpräsidentin Heide Simonis wehrt sich gegen einen Stopp der Reform in Schleswig-Holstein


Von Jürgen Marks

FOCUS: Frau Simonis, der Volksentscheid im September könnte die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein kippen. Regieren Sie bald eine einsame Sprachinsel?

Simonis: Das ist gar nicht lustig. […]

Simonis: Es gibt nur einen vernünftigen Weg, den Unsinn abzuwenden: Wir müssen noch einmal mit den Initiatoren des Volksentscheids reden und ihnen verdeutlichen, daß sie mit dem Referendum nicht Heide Simonis schaden, sondern ihren eigenen Kindern. Wir hoffen, daß die Gegner zugänglich sind.

FOCUS: Das sieht derzeit nicht so aus.

Simonis: Dann könnten wir das per Volksentscheid zustande gekommene Gesetz durch ein neues korrigieren. Folge wäre vermutlich eine erneute Klage. Und das Spiel geht so lange, bis die Schleswig-Holsteiner der Lächerlichkeit preisgegeben sind.

Focus 20.07.1998


Die dreiste Ministerpräsidentin ist also von Anfang an bereit, Volkswillen und Demokratie zu mißachten, um die „Rechtschreibreform” in ihrer minderwertigsten Urform an den Schulen aufrechtzuerhalten. Noch zeigt die Nord-CDU größte Empörung. Doch bald finden sich auch dort in dem frisch importierten Gegenkandidaten Volker Rühe und dem Fraktionsvorsitzenden Martin Kayenburg Gleichgesinnte, die die Landtagsfraktion in die Unterstützerszene einreihen.

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Sigmar Salzburg
16.07.2008 09.32
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Der Geßlerhut der „Reform“.

Bereits 1997 hatte der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Ernst Gottfried Mahrenholz geschrieben:

„In der Neuregelung der Daß-Schreibweise haben die Minister ihre Kompetenz überschritten. Hier hat die Kommission – und ihr folgend die Ministerriege sich so gesehen, als habe sie zwischen zwei möglichen Gebrauchsformen des „ß“ zu wählen. Es ging aber doch um die Wahl zwischen einer alten und bewährten Praxis und einem neuen Modell. Hier kann ein Eingriff, der die bisherige Funktion eines Buchstabens betrifft, eine Veränderung seines überlieferten „Ortes“, nicht aus der Kompetenz für Schulfragen gerechtfertigt werden. Und um es gleich zu sagen, dies kann auch kein Landtag (der Bundestag ohnehin nicht).“

(Süddeutsche Zeitung 23./24. 08.1997)

Um so skandalöser ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes v. 14.7.1998, in dem die Verfassungsrichter unbedenklich die Mär der Kultusminister von der Geringfügigkeit der Änderungen übernahmen – und insbesondere die Verharmlosungsstrategie, die ss-Regelung herauszurechnen:

Der Änderungsumfang der Neuregelung sei gering. Sehe man von der Änderung der ß-Schreibung ab, betreffe die Neuregelung nur rund 0,5 vom Hundert des Wortschatzes. Schon angesichts dieses Umfangs bedürfe es für die Einführung der neuen Rechtschreibregeln in den Schulunterricht keiner speziellen gesetzlichen Grundlage.

Gerade für die Einführung der „neuen“ ss-Regel hätte es eines besonderen Gesetzes bedurft. Sie ist der allgegenwärtige Geßlerhut der „Reform“: Mit ihr wird eine 600jährige Tradition der Schreibung des Deutschen vernichtet, die Schreibgemeinschaft über die Indoktrination der Schüler erpreßt und ganze Bibliotheken künstlich veraltet. Schließlich wird nachweislich die Fehlerträchtigkeit erhöht und damit das Gegenteil der vorgeblichen Absicht der „Reform“ erzeugt. All das hätte in den Länderparlamenten zu einer Ablehnung dieser nichtsnutzigen, aber kostenträchtigen Änderung führen müssen – wie ihr schon im Volksentscheid v. 27.9.1998 eine deutliche Abfuhr erteilt worden worden ist.

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Sigmar Salzburg
16.07.2008 07.13
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Nochmals: Dehnbare Verfassung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 14.7.1998 hatte ich schon vor viereinhalb Monaten angemerkt anläßlich seiner Kreation eines „Computer-Grundrechts“:

Richter erfinden das Computer-Grundrecht
[…]
Das letzte Mal, dass die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht definierten, war vor fast 25 Jahren. Damals erfand Karlsruhe im Volkszählungsurteil das Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“ – …
Spiegel online 27.02.2008

Bekanntlich konnte (oder besser wollte) das Bundesverfassungsgericht jedoch nichts in der Verfassung finden, was die Geiselnahme der Schüler zum Zwecke der Durchsetzung einer „Rechtschreibreform“ verbieten könnte. Daß das aber nur mangelnder Wille war, beweist es wiederum mit diesem Urteil.

Auch sonst machten die (bekanntlich durch die großen Parteien gewählten) Verfassungsrichter Politik, ohne sich durch die Verfassung allzusehr gebunden zu fühlen:

Am 6.7.1999 hat das Verfassungsgericht – ohne Grundlage in der Verfassung – den KZ-Hühnern ihren Käfig um 240 cm² auf 690 cm² vergrößert. – Die geistige Käfighaltung von 12 Millionen Schülern und ihr Mißbrauch als Kindersoldaten gegen die herkömmliche Rechtschreibung konnte es aber angeblich mangels Verfassungsgrundlage nicht verhindern.

Dagegen hätte das Bundesverfassungsgericht am 11.12.2001 entscheiden müssen, daß die gemeinsame Werteerziehung des brandenburgischen Schulfachs Lebenskunde-Ethik-Religion verfassungkonform ist. Stattdessen verfolgte es mit einem „Vergleichsvorschlag“ das Ziel, das Fach durch einseitig-konfessionelle Religionsunterweisung ersetzbar zu machen.

Auch am 14.07.1998 betraten die Verfassungsrichter „juristisches Neuland“. Sie entschieden, obwohl die Kläger die Klage zurückgezogen hatten – und zwar so nebulös, daß die Kultusminister sich (auch in der parteiischen Deutung nachfolgender Gerichte) jede Narrenfreiheit glauben herausnehmen zu dürfen, obwohl ausdrücklich im Urteil steht:


„Der Staat kann die Sprache deswegen aber nicht beliebig regeln.“

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
13.07.2008 09.40
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Vor zehn Jahren

Ein scheinbarer Freibrief für die Kultusminister

Am 14. Juli 1998 wies das Bundesverfassungsgericht (damals: Präsidentin Jutta Limbach, SPD; Vorsitzender des Ersten Senats Hans-Jürgen Papier, CSU) eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig v. 13. August 1997 zurück, wonach es für die Einführung der sogenannten Rechtschreibreform an den Schulen Schleswig-Holsteins keines parlamentarischen Gesetzes bedürfe:

Bundesverfassungsgericht:
Pressemitteilung Nr. 79/98 vom 14. Juli 1998

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen
„Rechtschreibreform“



Der Erste Senat des BVerfG hat auf die mündliche Verhandlung
vom 12. Mai 1998 mit Urteil vom 14. Juli einstimmig folgendes
entschieden:

Die Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Einführung der Neure-
gelung der deutschen Rechtschreibung in den Schulen (sogenannte
Rechtschreibreform) ist unbegründet. Die Vb wird zurückgewiesen.

Begründung (Zusammenfassung)
:

1. Die Rücknahme der Vb ist unwirksam.

2. Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, Regelungen
über die richtige Schreibung der deutschen Sprache für den Unterricht
in den Schulen zu treffen.

3. Entsprechende Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Länder.

4. Für die Einführung der „Rechtschreibreform“ in Schleswig-Holstein
bedurfte es keiner über die allgemeinen Lernzielbestimmungen
des Landesschulgesetzes hinausgehenden gesetzlichen Grundlage.

5. Grundrechte von Eltern und Schülern werden durch diese Neuregelung nicht verletzt.


http://uploader.wuerzburg.de/rechtschreibreform/v-BVG.html

Damit kam das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich einer anstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin zuvor, die sachbezogen das Aus für die „Rechtreibreform“ bedeutet hätte.

Der Arbeitsrichter Dr. Wolfgang Kopke, ein anerkannter Fachmann der juristischen Seite von Rechtschreibreformen, schrieb in der Neuen Juristischen Wochenschrift Nr. 49/2005:

Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen: Beim BVerwG war nämlich die Sprungrevision gegen ein die Zulässigkeit der Reform verneinendes (Hauptsache-)Urteil des VG Berlin nicht nur anhängig, sondern bereits kurz vor der Terminierung. Während das BVerfG ansonsten nicht müde wird, unter Hinweis auf seine Überlastung die Rechtsuchenden aufzufordern, zuerst die Fachgerichtsbarkeit zu bemühen, hatte man es hier ganz eilig, dem BVerwG zuvorzukommen. Denn hätte dieses in Fortsetzung seiner bisherigen Schulrechtsprechung das wohlbegründete Urteil des VG Berlin bestätigt, wäre die Reform erledigt gewesen, da die Senatsverwaltung hiergegen nicht vor das BVerfG hätte ziehen können und die Verfassungsbeschwerde dann schon vor einer mündlichen Verhandlung des BVerfG zurückgenommen worden wäre.
(NJW 49/2005)

Die genannte „Dürftigkeit der Argumentation“ ist besonders von Dr. Wolfgang Roth, Bayerische Verwaltungsblätter v. 1. Mai 1999 untersucht worden „Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform“.
http://www2.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/SOzuC1/SOVsRSR/ArchivSO/WRoth.htm

Nachgetragen sei, daß das, was das BVerfG euphemistisch darstellt …

Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gehört es nach der Formulierung in § 4 Abs. 1 und 3 SchulG, Schülerinnen und Schüler durch Vermittlung der dafür benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten zu befähigen, in einer sich ständig wandelnden Welt ein erfülltes und erfolgreiches Leben in Staat, Gesellschaft und Beruf zu führen. Die Schule wirkt von daher notwendig nach außen, beeinflußt Verhaltensweisen des Einzelnen und schafft Werte auch für das soziale Miteinander der Menschen.

… im Falle der „Rechtschreibreform“ den Mißbrauch der Schulkinder zur Erzwingung der Schreibveränderung in der Gesellschaft bedeutet, mithin eine erhebliche Verletzung des Elternrechtes und des Persönlichkeitsrechtes ihrer Kinder.

Dr. Kopke schreibt in der genannten Veröffentlichung weiter:
Wodurch auch immer letztlich motiviert, das Urteil des BVerfG hat nur eine begrenzte Reichweite. Es stellte lediglich fest, dass die Durchführung der Rechtschreibreform von 1996 keiner besonderen (landes-)gesetzlichen Regelung bedurfte. Damit steht es einem landesrechtlichen Anspruch von Eltern und Schülern auf Unterweisung in der bisherigen neben der reformierten Schreibung nicht entgegen.

Dies ist auch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 13.9.2005 so beschlossen worden, allerdings immer noch nicht abschließend verkündet.

Der zweite Weg, nach den Vorgaben des BVerfG „sprachliche Richtigkeit“ einzuklagen und dabei „Gemeinwohl“ und „Akzeptanz“ zu berücksichtigen, war am 6.2.2008 beim Verwaltungsgericht Schleswig in der ersten Instanz vorerst erfolglos, weil infolge der (bewußt?) verschwommenen Formulierung der BVerfGE das Gericht den Verzicht auf eine landesgesetzliche Regelung gleichsetzte mit der Erlaubnis, jede beliebige Schreibveränderung vorzunehmen – sofern nur eine Verständigung noch möglich wäre („Narrenfreiheit für die Kultusminister“).

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
30.06.2008 14.14
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Vor zehn Jahren

Reform-Justiz

Anfang Juli 1998 kursierten schon seit längerem Gerüchte, das Bundesverfassungsgericht (Präsidentin Jutta Limbach, SPD; Vorsitzender des Ersten Senats Hans-Jürgen Papier, CSU) werde die erlaßweise Einführung der „Rechtschreibreform“ billigen. Das Zusammenwirken von Politik und Justiz wurde offenbar, als acht Tage vorher, am 6. Juli, das Magazin Focus die wesentlichen Entscheidungsgründe des Gerichts nach Bonner Quellen veröffentlichte. Die Kläger zogen daher am gleichen Tage die Klage zurück, weil ein unparteiisches Urteil nicht zu erwarten sei. Der damalige bayerische Kultusminister Zehetmair, CSU, ließ daraufhin in einer Presseerklärung verbreiten:

7. Juli 1998
Kultusminister Zehetmair bedauert Rückzieher der Reformgegner
Bayerns Kultusminister Zehetmair hat die Rücknahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtschreibreform bedauert. Damit solle eine Möglichkeit verhindert werden, endlich Rechtssicherheit zu gewinnen, die die Schulen, aber auch die Verlage so dringend bräuchten, sagte der Minister nach Bekanntwerden der Entscheidung. Kritik übte Zehetmair an der Begründung für die Rücknahme. Ohne die Karlsruher Entscheidung oder gar deren Begründung überhaupt zu kennen, würden Vorwürfe wie „krasses Fehlurteil“, „Parteilichkeit“ und „eine auf fragwürdigen Argumenten basierende höchstrichterliche Entscheidung“ geäußert. Wer das Bundesverfassungsgericht nur dazu benutzen wolle, um anderen seine eigene Meinung aufzuzwingen, zeige ein fragwürdiges Rechtsverständnis.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent

Das zeigte Wirkung: Das Bundesverfassungsgericht beschloß, trotz der Rücknahme der Klage „juristisches Neuland“ zu betreten und sein parteiisches Urteil zu verkünden.

Nachfolgend der Focus-Artikel:


Aus FOCUS Nr. 28 (1998)
FOCUS Magazin > Archiv > 1998 > Nr. 28 > Redaktion

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Die Rechtschreibreform kommt
Das Bundesverfassungsgericht gibt nächste Woche den Weg für die Rechtschreibreform frei. In einem Urteil, das am 14. Juli in Karlsruhe verkündet werden soll, weist der Erste Senat die Verfassungsbeschwerde des Lübecker Anwaltsehepaares Thomas Elsner und Gunda Diercks-Elsner zurück, wie FOCUS aus zuverlässiger Quelle in Bonn erfuhr. Damit kann das umstrittene Reformwerk wie geplant zum 1. August eingeführt werden.

Die Eltern können sich nicht dagegen wehren, so das Gericht, daß seit einem Erlaß an den Schulen Schleswig-Holsteins die neuen Schreibregeln gelten und ihre beiden Söhne danach unterrichtet werden. Das Grundrecht der Eltern auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und eigenverantwortliche Kindererziehung werde nicht verletzt.

Statt durch einfachen Erlaß die Rechtschreibreform mit Hilfe eines Gesetzes einzuführen, halten die Richter nicht für erforderlich. Es handle sich eben nicht um eine „wesentliche“ Entscheidung, die nur der Gesetzgeber treffen dürfe. Die Reform halte sich im Rahmen der bisherigen langjährigen Entwicklung der Schreibweise, und sie beschränke sich darauf, widersprüchliche Regelungen zu beseitigen. Von 12 000 Eintragungen im Wörterverzeichnis des Regelwerks änderten sich nur 185 Wörter.
Schon bei der Verhandlung im Mai hatte der Vorsitzende des Ersten Senats, Hans-Jürgen Papier, erklärt, daß sich das Gericht nicht als „sprachwissenschaftlicher Obergutachter“ einmischen wolle. Die Reform war 1996 in Wien nach mehr als zehnjähriger Beratung in einer Kommission von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein sowie Ländern mit deutschsprachigen Minderheiten beschlossen worden.

Focus 6.7.98


Zum Vergleich folgen die entsprechenden Passagen aus dem Urteil v.14.7.98:

… Nach diesen Maßstäben ist für die Einführung der neuen Rechtschreibregeln im Schulunterricht der Länder eine besondere gesetzliche Grundlage nicht erforderlich.
Die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern nach der reformierten Rechtschreibung ist für die Ausübung des Elternrechts nicht von wesentlicher Bedeutung.

Regulierende Eingriffe, die Widersprüche im Schreibusus und Zweifel an der richtigen Schreibung beseitigen oder – etwa aus Vereinfachungsgründen – bestimmte Schreibweisen erstmals festlegen, sind ihm [dem Staat] ebenfalls grundsätzlich erlaubt…

Der Änderungsumfang der Neuregelung sei gering. Sehe man von der Änderung der ß-Schreibung ab, betreffe die Neuregelung nur rund 0,5 vom Hundert des Wortschatzes. Schon angesichts dieses Umfangs bedürfe es für die Einführung der neuen Rechtschreibregeln in den Schulunterricht keiner speziellen gesetzlichen Grundlage.

Die im Focus-Text genannten 185 Änderungen in 12000 Eintragungen im Wörterverzeichnis ergeben 1,5 Prozent. Aus Günden der weiteren Verharmlosung hat man anscheinend im endgültigen Urteilstext die ß-Schreibung herausgenommen.

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Sigmar Salzburg
16.06.2008 18.12
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Vor zehn Jahren

Die dreisten Kultusminister kündigen ihre Nichtbeachtung des Volksentscheids von Schleswig-Holstein an und beharren auf Fortführung der „Rechtschreibreform“ in ihrer minderwertigsten Form:

KMK-Pressemitteilung
Bonn, 18.6.1998

1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz, Staatsminister Prof. Dr. Meyer, warnt vor Fehlinformationen bei der Rechtschreibreform


Mit Blick auf aktuelle Berichterstattung in einigen deutschen Zeitungen zum angekündigten Volksentscheid in Schleswig-Holstein warnt der 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz, Staatsminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer (Sachsen), vor weiteren Fehlinformationen bezüglich des Verhaltens der Länder, falls der Volksentscheid in Schleswig-Holstein sein Ziel erreichen sollte:

„Die Kultusministerkonferenz hat zwar immer die Wahrung der Einheitlichkeit der deutschen Schriftsprache betont und ist sich darin einig mit allen Partnern der Wiener Absichtserklärung, der Bundesregierung und den deutschsprachigen Nachbarstaaten. Deshalb wurde die Neuregelung im deutschen Sprachraum gemeinsam erarbeitet und gemeinsam verabschiedet. Der gemeinsame Sprachraum braucht eine gemeinsame Schriftsprache.

Das Prinzip der Einheitlichkeit bedeutet jedoch nicht, daß die Kultusministerkonferenz und die anderen Länder die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zwangsläufig stoppen werden, wenn in einem der 16 Länder eine besondere Situation eintritt.
Es kann keine Rede von einer bindenden Wirkung für andere Länder sein, wenn in Schleswig-Holstein der Volksentscheid sein Ziel erreichen würde!“

„Weitere Spekulationen sind fehl am Platze, sie haben auch keinerlei Grundlage.“ Staatsminister Prof. Dr. Meyer gibt zu bedenken, daß es gerade solche Spekulationen sind, die als immerwährendes Rätselraten mit zur Verunsicherung beigetragen haben. "Über einen Stopp der Reform ganz allgemein zu spekulieren ist gegenüber den Schulen nicht zu verantworten. Es gilt jetzt vor allem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli dieses Jahres abzuwarten. Dieses wird Klarheit schaffen.“

Für die obsessive Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Kultusminister gebrauchte die FAZ schon am 24.7.97 das Wort „dummdreist“ und die WELT am gleichen Tage „Dreistigkeit“.

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Sigmar Salzburg
02.06.2008 20.48
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Vor zehn Jahren

Mittwoch, 3. Juni 1998, 13:59 Uhr

Gegner der Rechtschreibreform setzten Volksentscheid im Norden durch

Kiel (dpa) – In Schleswig-Holstein haben die Gegner der geplanten Rechtschreibreform einen Volksentscheid durchgesetzt. Nach Angaben des Landesabstimmungsleiters wurden bisher im Volksbegehren rund 160.000 gültige Unterschriften gezählt, das sind rund 55.000 mehr als für einen Volksentscheid erforderlich. Die Initiative „Wir gegen die Rechtschreibreform“ hofft, den Volksentscheid mit der Bundestagswahl am 27. September verbinden zu können. In Niedersachsen war das Volksbegehren gegen die umstrittene Reform gescheitert.

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Sigmar Salzburg
20.05.2008 13.54
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Vor zehn Jahren

Am 22.Mai 1998 wird in Niedersachsen das Volksbegehren
gegen die Rechtschreibreform zum Scheitern gebracht.


Obwohl die Bürgerinitiative über 600000 Unterschriften gesammelt hat, wird durch den Landeswahlleiter Strelen mehr als die Hälfte für ungültig erklärt, u.a. weil die Bürger Formulare aus Zeitungen kopiert hatten, die ein „V.i.S.d.P.“ trugen oder weil der Samstag kein Werktag sei. (Jahre später entschied ein Gericht in anderer Sache: Samstag ist ein Werktag!) usw. usw.

Die Vorgehensweise der politischen Verwaltung wird in einem Leserbrief von Tobias Loew, Göttingen, in der FAZ v. 27. Mai 1998 deutlich:

Die Tücken eines Volksbegehrens in Niedersachsen
„Das Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform in Niedersachsen ist gescheitert“, liest man in der F.A.Z. vom 23. Mai. Nach Aussage des Landeswahlleiters hätten nur 277 213 der benötigten 593 000 Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift für das Volksbegehren geleistet. Die Bürgerinitiative wolle sich mit einer Petition an den Landtag wenden und die Auszählung der Unterschriftenliste rechtlich überprüfen lassen, heißt es in Ihrer Meldung. Über die Hintergründe dieser Aussage erfährt man allerdings nichts. Kein Wort über die Gesamtzahl der abgegebenen Unterschriften, kein Wort über die Anzahl ungültiger Unterschriften und erst recht kein Wort darüber, warum die Unterschriften für ungültig erklärt worden sind.

Kennt man ebendiese Hintergründe, stellt man fest, daß nicht das Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform, sondern das Instrument „Volksbegehren“ an sich in Niedersachsen gescheitert ist. Und dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen, die in den Bestimmungen zur Durchführung eines Volksbegehrens im Land Niedersachsen liegen.

277 213 Stimmen gegen die Rechtschreibreform erkennt der Landeswahlleiter an. Nach Schätzungen der Bürgerinitiative wurden jedoch mindestens 600 000 Stimmen abgegeben. Die Stimmenauszählung in der Landeshauptstadt Hannover ergab, daß von 30 000 abgegebenen Stimmen nur rund 14 000 anerkannt wurden. Das legt den Schluß nahe, daß bei vergleichbarer Auszählungspraxis landesweit etwa 720 000 Stimmen gegen die Rechtschreibreform vorgelegen haben, wenn man weitere rund 90 000 gültige Unterschriften in angeblich nicht zugelassenen Formularen hinzuzählt.

Bleibt noch die Frage zu beantworten, ob die Niedersachsen quasi über Nacht ein Volk von Analphabeten geworden sind. Oder wie läßt sich die Quote von über 50 Prozent ungültig abgegebenen Stimmen sonst noch erklären?

Die Antwort ist einfach: Zwar ist es in Niedersachsen erlaubt, Eintragungsformulare zum Volksbegehren frei zu verteilen, die Eintragung in diese Listen darf aber nicht ebenso frei erfolgen. In eine Unterschriftenliste, so die Bestimmungen, dürfen sich nur Bürger aus ein und derselben Gemeinde eintragen, ansonsten fallen ihre eigentlich gültigen Unterschriften bei der Prüfung als „nicht gültig abgegeben“ unter den Tisch. Da sich aber gemischte Eintragungen bei einem sonst wenig formalisierten Verfahren wohl kaum vermeiden lassen, werden die Bürger durch das den Gemeinden erteilte Verbot, Unterschriftenlisten mit Eintragungen von Bürgern anderer Gemeinden an ebendiese weiterzuleiten, faktisch entmündigt.

Wenn man dann auch noch erfährt, daß der Landeswahlleiter erst im Februar das endgültige Eintragungsformular für das Volksbegehren freigegeben hat, obwohl ohne dieses nach Gesetzestext praktisch keine Eintragung möglich war und die Halbjahresfrist des Volksbegehrens bereits seit November lief, drängt sich einem der Verdacht auf, daß von offizieller Seite alles unternommen wurde, um ein unliebsames Volksbegehren nach Kräften zu behindern.

Tobias Loew, Göttingen


In Schleswig-Holstein hätte auch die dezimierte Unterschriftenzahl bei bürgerfreundlicher Auslegung für die Einleitung der Volksabstimmung ausgereicht. Dort schritt man nach erfolglosen Behinderungsversuchen bis September 1998 deshalb nach knapp einem Jahr, am 17.9.1999, zur parlamentarischen Niederschlagung des Volksaufstandes gegen die „Rechtschreibreform“.

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Sigmar Salzburg
10.05.2008 10.31
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Vor zehn Jahren

Mündliche Verhandlung zur „Rechtschreibreform“ am 12. Mai 1998

Der Erste Senat des BVerfG hat mit Beschluß vom 10. März 1998 in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur „Rechtschreibreform“ Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Dienstag, den 12. Mai 1998, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
anberaumt.
Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die in der Anlage beigefügte Pressemitteilung vom 27. August 1997 Nr. 77/97 Bezug genommen.
Karlsruhe, den 16. März 1998

(Pressemitteilung des BVerfG)

Verhandelt wurde die Klage eines Lübecker Elternpaars gegen die erlaßweise Einführung der „Rechtschreibreform“ an den Schulen durch das Kieler Bildungsministerium. Es habe für einen solchen wesentlichen Eingriff eines parlamentarischen Gesetzes bedurft. Das Bundesverfassungsgericht war in dieser Sache keineswegs unparteiisch. Unter der Leitung von Jutta Limbach, ehemals Justizsenatorin des Berliner SPD-Senats, und unter der Federführung des seinerzeitigen Vorsitzenden des Ersten Senats, Hans-Jürgen Papier, Parteifreund des damaligen CSU-Kultusministers Zehetmair, entschied das Gericht bekanntlich am 14.7.98 gegen einen „Gesetzesvorbehalt“ – mit weitreichenden Folgen: Die Entscheidung konnte mühelos als Freibrief für die Kultusminister mißbraucht werden, unter „Geiselnahme“ der Schüler die Schreibgewohnheiten der Sprachgemeinschaft zu verändern.

Amtsrichter Dr. Wolfgang Kopke, juristischer Experte für die Rechtschreibreform, schrieb in der Neuen Juristischen Wochenzeitung:

Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen … (NJW 49/2005)

Diese Absicht kam schon in der Einladungspolitik des Gerichtes zum Ausdruck. Theodor Ickler berichtete: „Ich bin damals trotz dieser trüben Aussichten nach Karlsruhe gegangen, wo ich zusammen mit dem Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Christian Meier, gegen rund fünfzig Experten der Reformerseite antrat, die vom Gericht in geradezu grotesker Überzahl eingeladen war.“ (IBW-Journal 4/2002) IBW-Journal

In der mündlichen Verhandlung am 12.5.1998 erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier ausdrücklich, das Gericht werde sich nicht als „sprachwissenschaftlicher Obergutachter“ betätigen. Dennoch tat das Gericht genau das, indem es den Kultusministern kritiklos folgte: „ … nach der Darstellung in der Stellungnahme der Kultusministerkonferenz, die in diesem Punkt in der mündlichen Verhandlung nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen worden ist, betrifft die Reform quantitativ, abgesehen von der Änderung der bisherigen ß-Schreibung, nur 0,5 vom Hundert des Wortschatzes.“ Im schriftlichen Urteil heißt es zwar: „Der Staat kann die Sprache deswegen aber nicht beliebig regeln …“ – allerdings so wenig justiziabel, daß es in den folgenden fast zehn Jahren bisher nicht gelang, die offenkundige Beliebigkeit, Willkür und Nichtsnutzigkeit dieser 0,5-Prozent-Reform gegen sie selbst zu verwenden.

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
18.04.2008 06.33
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Vor zehn Jahren

Freie Bürger
Zu: „Professoren protestieren gegen Rechtschreibreform“; WELT vom 4. April

Der Rechtschreibreform wird am 12. Mai vor dem Bundesverfassungsgericht niemand widersprechen, denn der Erste Senat hat weder die „Vereinigungen der Germanisten“ noch die „Verbände der Schriftsteller und Journalisten“ (laut Bundestagsbeschluß unbedingt zu Beteiligende) nach Karlsruhe eingeladen. Dort werden die aus ideologischen oder kommerziellen Gründen an der Rechtschreibreform Interessierten praktisch unter sich sein. Es ist jetzt schon abzusehen, wie der Spruch des Bundesverfassungsgerichts lauten wird. Ob verfassungsrechtlich bedenklich und sprachwissenschaftlich mißlungen oder nicht: Zwei Jahre nach der vorgezogenen Einführung hat die Rechtschreibreform die normative Kraft des Faktischen auf ihrer Seite. Wäre in Deutschland die Ablehnung staatlicher Willkür so verbreitet wie in Frankreich, könnte man trotz dieser skandalösen Umstände zur Tagesordnung übergehen. Unsere westlichen Nachbarn jedenfalls haben die verhältnismäßig milde „Rechtschreibreform“ von 1990 dadurch gestoppt, daß sie sie mit Verachtung straften. Der übermütige Staat mag Lehrer und andere Beamte zu absurdem Verhalten zwingen können, das Millionenheer der freien Bürger ist seinem Zugriff entzogen.

Prof. Dr. Helmut Jochems, 57223 Kreuztal

DIE WELT 17.04.98

Eins hat Prof. Jochems (†) aber damals nicht voraussehen können:
Die Bereitschaft der Medienmächte, sich freiwillig dem Unfugsdiktat der Kultusminister zu unterwerfen und die allgemeine Zwangsmissionierung für den Staat zu übernehmen. Aber anders wäre auch wohl kaum genügend bekanntgeworden, was den Schulkindern hinter den Schulmauern angetan wird.

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Sigmar Salzburg
30.03.2008 06.39
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„Zu spät“– zwei Jahre vor Einführung des Reformunfugs

Rechtschreibreform: Länder bleiben hart

Frankfurt
(ap) Die Proteste gegen die Rechtschreibreform kommen für mindestens sechs der 16 Ministerpräsidenten zu spät. Die SPD-Regierungschefs von Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz wandten sich in einer Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ ebenso wie die CDU-Kollegen aus Baden-Württemberg, Thüringen und Bayern dagegen, die Neuerungen noch einmal zu überdenken.
Hessens Ministerpräsident Hans Eichel sagte, der Protest von Schriftstellern wie Siegfried Lenz, Martin Walser und Günter Grass komme zu spät. Die Kieler Regierungschefin Heide Simonis sagte, die Neuerungen seien lange erörtert worden, die kritischen Stimmen hätten also viel Zeit gehabt, sich zu äußern.
Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber mahnte der Zeitung zufolge: „Auch in einem demokratischen Prozeß [?] gibt es irgendwann einen Schluß der Debatte, ob man die Entscheidung innerlich akzeptiert oder nicht.“

Kieler Nachrichten 21.10.1996

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Sigmar Salzburg
27.03.2008 15.06
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Vor zehn Jahren

Schreibreform: Ministerium reagiert verhalten
Bonn (dpa) Nach dem Bundestagsvotum gegen die Rechtschreibreform geht das juristische Tauziehen um die neuen Schreibweisen weiter.

Das Bundesinnenministerium reagierte gestern verhalten auf die Aufforderung des Parlamentes, die neuen Regeln im Schriftverkehr der Bundesbehörden vorerst nicht anzuwenden. Die Amtssprache müsse der Schulsprache folgen und könne sich nicht anders entwickeln, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage. Endgültige Klarheit wird jetzt vom Bundesverfassungsgericht erwartet, das am 12. Mai seine Beratungen aufnimmt und bis zum Sommer eine Entscheidung treffen will. Der Bundestag hatte am späten Donnerstag abend. in spärlicher Besetzung von der Bundesregierung einen vorläufigen Verzicht auf die Einführung der neuen Schreibregeln in den Amtsstuben verlangt. Auf ihre ursprüngliche Forderung nach völliger Ablehnung der neuen Regeln hatten die Rechtschreibreformgegner jedoch verzichtet. Die Initiatoren des Antrags verlangten eine weitere Überprüfung der Reform unter Einbeziehung von Schriftstellern und Journalisten.

Kieler Nachrichten v. 28.3.1998

Als nach der Bundestagswahl von 98 Otto Schily Innenminister wurde, hatte er nichts Eiligeres zu tun, als die „neue“, total verkorkste Reformschreibung unter Mißachtung des Bundestagsbeschlusses und des repräsentativen Volksentscheids von Schleswig-Holstein bei den Bundesbehörden einzuführen. Nebenher entblödete er sich nicht, mit der SPD zu „mehr Demokratie“ aufzurufen.

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Sigmar Salzburg
25.03.2008 09.41
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Vor zehn Jahren: „Die Sprache gehört dem Volk!“

Bundestagssitzung 224 vom 26. März 1998
Rechtschreibreform


[…] Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis, Reinhold Robbe und weiterer Abgeordneter

Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland […]

Joachim Gres (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Sprache gehört dem Volk. Dieser eigentlich selbstverständliche Kernsatz des heute zur Abstimmung anstehenden Gruppenantrags gehört an den Anfang unserer heutigen Diskussion und bedarf der ausdrücklichen Betonung, da diese Erkenntnis offenbar nicht überall verbreitet ist. Die deutsche Sprache ist jedenfalls keine Verfügungsmasse der Kultusbürokratie, die sich beliebig der Sprache bemächtigen könnte; denn das Regelwerk der deutschen Sprache entspringt der Übereinstimmung in der Sprachgemeinschaft, was als gebräuchlich und richtig anzusehen ist. […] Bei der Rechtschreibreform, über die wir heute diskutieren müssen, ist aber genau das Gegenteil geschehen. […] Um in der Öffentlichkeit keine breiter angelegte Diskussion über die sprachliche Sinnhaftigkeit der sogenannten Reform aufkommen zu lassen, sollte die Rechtschreibreform in den Schulen in einer höchst intransparenten Form über kultusministerielle Erlasse eingeführt werden, im Vertrauen auf die normative Kraft des Faktischen. Aber genau hier ist die Grenze des rechtsstaatlich Hinnehmbaren erreicht bzw. überschritten, eine Grenze, die den Deutschen Bundestag auf den Plan rufen muß. […] Die Kultusminister haben in einer kaum nachvollziehbaren Beharrlichkeit an der ihnen letztlich von den eigenen Bürokraten als Kuckucksei unterschobenen Rechtschreibreform festgehalten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Sie sind Opfer der Geister geworden, die sie riefen, aber jetzt nicht mehr loswerden. […]

Peter Enders (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich bedauere ich es, daß der Antrag überhaupt gestellt wurde. Er hat nämlich die Verunsicherung in der Bevölkerung erhöht, […]

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): […] Unsere Fraktion bejaht grundsätzlich das Ziel der Rechtschreibreform, die deutsche Schriftsprache zu vereinfachen und schwer einsehbare Regeln zumindest nicht mehr mit dem Rotstift in den Schulen durchsetzen zu wollen. Ich denke, das dient den Schülerinnen und Schülern beim Erlernen der Schriftsprache. Das macht die deutsche Sprache auch im Ausland wieder etwas attraktiver, die gemeinhin als viel zu schwer erlernbar gilt. […]

Ministerin Anke Brunn (Nordrhein-Westfalen): […] Es ging darum, daß Kinder und Jugendliche -- das darf man auch in der Debatte im Bundestag nicht vergessen -- die deutsche Rechtschreibung besser und einfacher lernen können. Das war der Ausgangspunkt.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es ging ferner darum -- meine Damen und Herren, das halte ich ebenfalls für wichtig --, daß die deutsche Sprachgemeinschaft auch bei der Schreibweise zusammenbleibt. Deshalb hat sich die Kultusministerkonferenz, hier vor allem als Schulministerkonferenz verstanden, dieses Themas angenommen. […] Unsere österreichischen Freunde, die die neuen Regeln schon etwas länger praktizieren, haben jedenfalls berichtet, daß die Schüler bei ihnen 50 Prozent weniger Kommafehler und 10 Prozent weniger Schreibfehler machen. […] Zwar bleibt es der deutschen Bundesregierung vorbehalten, zu entscheiden, welche Schlußfolgerungen und Konsequenzen sie aus dem Beschluß des Bundestages zu ziehen gedenkt. Wenn sie aber die Neuregelung nicht zuließe, dann wäre sie die einzige Unterzeichnerin der Wiener Absichtserklärung vom 1. Juli 1996, die die damit eingegangenen Verpflichtungen nicht termingerecht einführte. […]

Staatsminister Dr. Hans-Joachim Meyer (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute fiel schon das Wort „Groteske“. In der Tat, der Sturm gegen die Neuregelung der Rechtschreibung wird einmal in die historische Erinnerung als eine der Grotesken der deutschen Geschichte eingehen. […] Die jetzige Neuregelung der Rechtschreibung ist ja nicht, wie hier behauptet wurde, von der Kultusbürokratie ersonnen worden. Dies ist das Werk von Fachleuten.

(Horst Eylmann [CDU/CSU]: Das ist der Fehler!) […]

Die weitverbreitete Übellaunigkeit, weil dieses Land unübersehbar vor großen Veränderungen steht, der generelle Mißmut, weil Besitzstände auf den Prüfstand gehören, die Verdrossenheit über Politik und Politiker, das allgemeine Nörgeln gegen „die da oben“, dazu noch die nie ausgelüfteten Ressentiments gegen Schule und Lehrer:

(Dr. Hermann Otto Solms [F.D.P.]: Es reicht!) […]

Nicht um die Neuregelung der Rechtschreibung geht es in Wahrheit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Es geht um die Frage, ob diese Gesellschaft veränderungsfähig und veränderungswillig ist. […] Wenn es schon bei einem Reförmchen wie diesem zu solchen Reaktionen kommt, was soll dann erst geschehen, wenn es wirklich ernst wird mit Veränderungen in Deutschland?

(Lachen und Beifall bei der SPD und der PDS -- Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Sie Verräter! -- Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Realsatire!)

Daher, meine Damen und Herren: Setzen Sie ein positives Zeichen, daß dieses Land nicht veränderungsscheu ist! Lehnen Sie diesen Antrag ab! Ich danke Ihnen. […]

Erika Steinbach (CDU/CSU): Herr Kultusminister! Frau Kultusministerin! Ein parlamentarisches Gremium ist allerlei gewöhnt. Allerdings muß ich eines sagen: Eine solche Arroganz und Überheblichkeit gegenüber einem Parlament ist mir in den sieben Jahren meiner Abgeordnetentätigkeit noch nicht vorgekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der F.D.P. -- Widerspruch bei der SPD und der PDS) […]

Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): […] Nehmen Sie doch diesen Geßler-Hut von der Stange, ehe die Leute ihn herunterschießen. Es gibt im ganzen Land Prozesse über diese Frage; es gibt Volksbegehren über diese Frage. Ihrer eigenen Kommission laufen die vernünftigen Sachverständigen davon. […]

Vizepräsidentin Michaela Geiger: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses […]
-- Nach Ansicht des gesamten Präsidiums ist die Mehrheit eindeutig gewesen. Die Beschlußempfehlung ist damit angenommen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

http://www-aix.gsi.de/~giese/rsreform95/13224o.html

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