Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Auseinanderschreibung
Willkommen Die 20 neuesten Beiträge im Forum
Fadensuche     Suche
Kennkarte ändern     Häufig gestellte Fragen   zu anderen Nutzern  kostenlose Anmeldung   Anfang  verabschieden
Jemandem diese Seite senden! Druckvoransicht zeigen
Forum > Rechtschreibforum
Auseinanderschreibung
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >
Verfasser
Leitthema    Dieser Faden ist 4 Seiten lang:    1  2  3  4   Post New Thread     Post A Reply
Jörg Metes
22.11.2001 18.06
Diesen Beitrag ansteuern
Ratlose Berater

Andererseits muß man den Bertelsmann-Sprachberatern zugute halten, daß sie nicht verhehlen, wie ratlos auch sie selber vor dem Regelwerk stehen. Ich habe noch einmal nachgefragt.

»Sehr geehrte Frau Riegel, sehr geehrter Herr Kücholl,
ich danke für Ihre Stellungnahme zur Frage der Getrennt- bzw. Zusammenschreibung von 'bekannt machen'. Sie zeigt mir einmal mehr, dass die Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung der problematischste Bestandteil der Rechtschreibreform ist. Sie wird nicht verstanden, ist wohl auch nicht zu verstehen. Selbst in einer Qualitätszeitung wie der 'Süddeutschen' hat sie nachgerade zur Anarchie geführt („auf jemanden los gehen“, „herum rennen“, „hinein kommen“, „trocken legen“ und vieles, vieles, vieles andere mehr – Tag für Tag). Haben Sie irgendwelche Signale seitens der Rechtschreibkommission, dass dieser Teil der Neuregelung überdacht und vielleicht auch zurückgenommen wird?«


Und ich habe die folgende, fast schon defätistische Antwort erhalten:

Sprachberatung@Bertelsmann.de
AW: Sprachberatung
Thu, 22 Nov 2001 17:39:38 +0100

»(...) vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bertelsmann Sprachberatung (...)
Wie befinden uns ja noch in der so genannten "Übergangsphase“, in der die alte neben der neuen Rechtschreibung existiert. Diese Phase, so ist es von der Kommission festgelegt, soll auch der Beobachtung der Sprache (soll heißen der Akzeptanz, der praktischen Umsetzbarkeit von einzelnen Regeln und ggf. ihrer Modifikation) dienen. Insofern können wir davon ausgehen, dass 2005 noch einmal eine Stellungnahme der Rechtschreibkommission in Bezug auf einzelne Regeln auf uns zukommt. Jeder Sprachbenutzer kann dies aktiv unterstützen, indem er der Kommission die Problemfälle, die sich im täglichen Umgang mit den neuen Regeln ergeben, schildert. Zum Beispiel über http://www.ids-mannheim.de/reform/kontakt.html
Mit den besten Grüßen
Dr. Ulrike Hönsch
Bertelsmann Lexikon Verlag«


Das ist nicht die Antwort eines Menschen, der sich seiner Sache noch sehr sicher ist!
__________________
Jörg Metes

Mit Klick die Kennkarte von Jörg Metes ansehen    An Jörg Metes schreiben   Suche weitere Einträge von Jörg Metes        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
22.11.2001 09.21
Diesen Beitrag ansteuern
Dumm, dreist, deutsch

Statt die Reformer mit einem kräftigen Tritt in den Hintern zu bedenken, grübelt der deutsche Untertan, wie er den Wünschen irregeleiteter so genannter Kultusminister genügen kann, ohne gegen die Grammatik zu verstoßen. Er verfällt naturgemäß auf den wahrhaft sklavenmäßigen Ausweg, etwas anderes zu schreiben, als er eigentlich wollte.

Ja, bekannt ist ein Partizip – zu bekennen!

Die Antwort ist wirklich eine Perle und beweist, daß man weit unterhalb der amtlichen Phrasen im Mist stochern muß, um fündig zu werden.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Jörg Metes
22.11.2001 08.44
Diesen Beitrag ansteuern
Strohhalm "Fachterminus"

From: Sprachberatung@Bertelsmann.de
Subject: AW: bekannt machen
Date: Wed, 21 Nov 2001 11:27:01 +0100

»...vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bertelsmann Sprachberatung.(...)

„bekannt machen“ im Sinne von 'populär machen, in eine Gesellschaft einführen' muss getrennt geschrieben werden, da „bekannt“ hier steigerbar beziehungsweise erweiterbar ist.

„bekannt()machen“ im juristischen Sinne müsste tatsächlich zusammengeschrieben werden, zumal es mit der Zusammensetzung „Bekanntmachung“ verwandt ist.

Es erhebt sich hier also die Frage, inwieweit „bekannt()machen“ ein Fachterminus ist. Denn die Schreibung von Fachwörtern wird nur begrenzt von den Rechtschreibregelungen abhängig gemacht (vergleiche: „Philosophie“). In diesem Fall ist zu empfehlen:
Entweder Sie verwenden „bekannt()machen“ in der Getrenntschreibung, und begründen dies sklavisch mit dem neuen Regelwerk (zumal „bekannt machen“ sogar in der Wörterliste extra geregelt wird).
Oder Sie formulieren um, so dass Sie anstatt „bekannt()machen“ beispielsweise „in einer Bekanntmachung verkünden“ oder ähnliche Formulierungen verwenden.

Da es sich bei „bekannt“ grundsätzlich um ein Partizip handelt, müsste es getrennt vom Verb geschrieben werden. § 34 führt explizit die Möglichkeit der Erweiternarkeit mit „ganz“ oder „sehr“ an (etwas noch bekannter machen). Das ist, wie Sie richtig bemerken, ein eher seltener Sprachgebrauch, doch hat die Kommission zu solchen Fällen erklärt, dass allein formal-grammatische Kriterien den den Ausschlag zu geben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Kücholl, Mareike Riegel
Bertelsmann Sprachberatung«

__________________
Jörg Metes

Mit Klick die Kennkarte von Jörg Metes ansehen    An Jörg Metes schreiben   Suche weitere Einträge von Jörg Metes        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
13.11.2001 04.53
Diesen Beitrag ansteuern
Peinlich

Die Beobachtung trifft zu, und wie peinlich es dem Duden ist, mit diesem offenen Widerspruch zu leben, sieht man an dem neuen Kasten, der im Rechtschreibduden (2000) die Getrenntschreibung von bekannt machen eigens noch einmal vorführt: im Gegensatz zur sonstigen Praxis unterbleibt der Verweis auf eine Regel, obwohl dies doch leicht möglich gewesen wäre. Aber dann hätte die Steigerbarkeit erwähnt werden müssen, und zu solcher Schande fehlte den Dudenredakteuren dann doch der Mut.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Jörg Metes
12.11.2001 20.18
Diesen Beitrag ansteuern

Zu den von der Reform abgeschafften Wörtern gehört das Verb bekanntmachen. Im letzten Duden vor der Reform wurde es noch erklärt als Synonym von »veröffentlichen, öffentlich mitteilen«.

In dieser Bedeutung ist bekanntmachen nicht steiger- oder erweiterbar: Man kann ein Gesetz oder eine Vereinbarung nicht mehr oder weniger veröffentlichen oder öffentlich mitteilen. Veröffentlicht ist veröffentlicht. Also müßte bekanntmachen auch in der Reformschreibung zusammengeschrieben werden, und das nicht allein in dieser Bedeutung, sondern auch in der Bedeutung von „einander vorstellen“. Zwei Menschen können sich einander nicht irgendwie gesteigert vorstellen: Wenn sie einander ihre Namen genannt haben, haben sie sich miteinander bekannt gemacht, wenn nicht, dann nicht (ironische Zwischentöne jetzt einmal ausgeklammert).

Trotzdem stellt das amtliche Wörterverzeichnis die ausschließliche Getrenntschreibung fest und verweist auf §34 E3 (3), wo bekannt machen ausdrücklich als Beispiel für Erweiterbarkeit genannt wird: »bekannt machen (etwas noch bekannter machen, etwas ganz bekannt machen) «. Diese Erweiterbarkeit gilt aber nur für die dritte Bedeutung von bekannt machen: den Bekanntheitsgrad steigern.

Es hätte also eigentlich die Reform dazu führen müssen, daß die Zusammenschreibung bekanntmachen häufiger gilt als früher. Statt dessen wurde sie – wenigstens vom Wörterverzeichnis – explizit abgeschafft. Immer wieder hat man den Eindruck, als sei es den Reformern nicht so sehr um Vereinfachung gegangen als vielmehr um vermehrte Auseinanderschreibung – nur dort, wo sie zur Auseinanderschreibung führten, wurden die Regeln im Wörterverzeichnis auch angewandt (allein mit „zurzeit“ machten die Reformer eine Ausnahme).
__________________
Jörg Metes

Mit Klick die Kennkarte von Jörg Metes ansehen    An Jörg Metes schreiben   Suche weitere Einträge von Jörg Metes        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Alle Zeiten sind MEZ    Dieser Faden ist 4 Seiten lang:    1  2  3  4   Neuen Faden beginnen     antworten
Gehe zum Forum:
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >

Benutzungs-Regeln:
Wer kann im Forum lesen? Jeder Gast / jeder angemeldete Nutzer.
Wer kann ein neues Leitthema oder eine Antwort eintragen? Jeder angemeldete, eingewählte Nutzer.
Einträge können von ihrem Verfasser geändert oder auch gelöscht werden.
HTML-Kennungen beim Eintragen erlaubt? AN. Schnuten erlaubt? AN. vB-Kennungen erlaubt? AN. Bilder-Einbindung mit [IMG] erlaubt? AN.

Maßnahmen der Verwaltung:
Leitthema öffnen / schließen
Leitthema umziehen lassen
Leitthema löschen
Leitthema ändern

Herausgeber · Schreiben Sie uns · Forum

Technik von: vBulletin, Version 1.1.4 ©Jelsoft Enterprises Ltd. 2000. Rechtschreibung.com – Nachrichten zur Rechtschreibfrage