Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Amtschefs, vierter Bericht usw.
Willkommen Die 20 neuesten Beiträge im Forum
Fadensuche     Suche
Kennkarte ändern     Häufig gestellte Fragen   zu anderen Nutzern  kostenlose Anmeldung   Anfang  verabschieden
Jemandem diese Seite senden! Druckvoransicht zeigen
Forum > Rechtschreibforum
Amtschefs, vierter Bericht usw.
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >
Verfasser
Leitthema    Dieser Faden ist 10 Seiten lang:    1  2  3  4  5  6   7  8  9  10  Post New Thread     Post A Reply
Matthias Dräger
15.02.2004 08.17
Diesen Beitrag ansteuern
Mißverständnis

Mein Beitrag für Herrn Salzburg, wo die Amtschefs zu finden sind, war nicht als Bloßstellung gedacht – ich wollte nur dem Eindruck begegnen, man könne nicht wissen, wer das denn sei, wer im – nur vermeintlich! – Verborgenen die Entscheidungen der Kultusminister vorbereitet.

Meinen Beitrag habe ich also sicherheitshalber wieder herausgenommen.

Mit Klick die Kennkarte von Matthias Dräger ansehen    An Matthias Dräger schreiben   Suche weitere Einträge von Matthias Dräger        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
15.02.2004 07.59
Diesen Beitrag ansteuern
Funktionäre

Manchmal gehen Funktionäre über ihr Amt hinaus und geben Gemeinheiten von sich. Die Amtschefs sind im allgemeinen darüber erhaben. Man kann durchaus mit ihnen reden. Sie verstehen meist auch mehr von der Sache als ihre Chefs, die Kultusminister, die bekanntlich in erster Linie Parteikarrieristen sind, sogar ehemalige Fußballer.

Ich rate von persönlichen Bloßstellungen ab, schon weil wir die Amtschefs als Gesprächspartner brauchen. Übrigens haben alle inzwischen meinen Kommentar zum vierten Bericht bekommen. Meistens wird er wieder bei den Ministerialräten landen, die uns das Ganze eingebrockt haben. Aber manchmal fällt das berühmte Samenkorn auch auf fruchtbaren Boden und fängt an zu keimen. Das ist keine Spekulation, sondern ich weiß von mindestens einem Fall, wo es buchstäblich zutrifft.

Nachtrag: Auch mich packt oft der Zorn, und ich kann Herrn Dräger nur zu gut verstehen. Aber um im biblischen Ton fortzufahren: Seid klug wie die Schlangen! (Was die Bibel allerdings anschließend über die Tauben sagt, beruht auf mangelhafter Beobachtung. Oder die Tauben haben sich verändert. Ich hatte die Biester lange Zeit auf der Fensterbank meiner Studentenbude, und ihr Benehmen glich eher dem von Rechtschreibreformern.)
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Matthias Dräger
15.02.2004 03.01
Diesen Beitrag ansteuern

Lieber Herr Lachenmann,
Ihre Meinung von unseren deutschen Beamten teile ich nicht. Sie sagen über die Beamten:

„Sie sind als Individuen nebensächlich. Hätten sie es nicht getan, wären andere an ihrer Stelle gewesen. Es handelt sich um Beamte, also um Werkzeuge der Verwaltung, nicht um frei über einen Willen verfügende Individuen; unter diesem Aspekt sind sie sozusagen gar nicht existent.“

Merken Sie etwas? Ich glaube, so ausschließlich, wie es hier steht, können Sie es nicht gemeint haben. Die Assoziationen, die mir beim Lesen Ihrer Zeilen kommen, möchte ich hier nicht ins Wort heben...

Mit Klick die Kennkarte von Matthias Dräger ansehen    An Matthias Dräger schreiben   Suche weitere Einträge von Matthias Dräger        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Matthias Dräger
15.02.2004 02.25
Diesen Beitrag ansteuern
Amtschefs der KMK:

*

Mit Klick die Kennkarte von Matthias Dräger ansehen    An Matthias Dräger schreiben   Suche weitere Einträge von Matthias Dräger        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Walter Lachenmann
14.02.2004 23.46
Diesen Beitrag ansteuern
Selbst verschuldete (?) Unmündigkeit - ja, aber ...

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Reinhard Markner
Beamte, die Politik an Bürgern und Parlamenten vorbei betreiben, dürfen damit rechnen, sich vor den Bürgern verantworten zu müssen.

Schon wahr, aber interessiert das „die Bürger“ überhaupt? Anstelle der „Bürger“, denen das Thema mehrheitlich am Allerwertesten vorbei geht, müssen wir, die wir uns darauf verstehen, uns auf die Verantwortung besinnen. Wir helfen unserem Anliegen aber kaum, wenn wir die Problematik Personen zuordnen, die sich in vermeintlich korrekter Erfüllung ihrer Dienstpflicht für die schlechte Sache zur Verfügung gestellt haben. Sie sind als Individuen nebensächlich. Hätten sie es nicht getan, wären andere an ihrer Stelle gewesen. Es handelt sich um Beamte, also um Werkzeuge der Verwaltung, nicht um frei über einen Willen verfügende Individuen; unter diesem Aspekt sind sie sozusagen gar nicht existent.
Ich bin der Überzeugung, daß es völlig unproduktiv ist, irgendwelchen Individuen Vorhaltungen zu machen, so wenig wie es sinnvoll ist, einer Schraube vorzuwerfen, sie hätte eine untaugliche Mechanik festgehalten. Dieselbe Schraube würde auch eine taugliche Mechanik festhalten – vergessen wir sie also einfach. Zuhause sind das alles liebevolle Familienväter, haben eine profunde humanistische Bildung und lassen sich photographieren, wenn sie Rehe streicheln. Wir müssen uns auf die Sache, die Zielsetzung konzentrieren, und nicht unsere Zeit verschwenden, indem wir in Wahrheit unmündige Individuen zur Rechenschaft ziehen wollen.
__________________
Walter Lachenmann

Mit Klick die Kennkarte von Walter Lachenmann ansehen    An Walter Lachenmann schreiben   Visit Walter Lachenmann's homepage!   Suche weitere Einträge von Walter Lachenmann        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Reinhard Markner
14.02.2004 21.34
Diesen Beitrag ansteuern

Beamte, die Politik an Bürgern und Parlamenten vorbei betreiben, dürfen damit rechnen, sich vor den Bürgern verantworten zu müssen.

Amtschefskommission „Rechtschreibung“

Vorsitz: Ministerialdirektor Josef Erhard (BY)
Staatssekretär Dr.* Elmar Schulz-Vanheyden (NW)

*Man soll es übrigens kaum glauben, daß Leute, die einmal über ein so schöngeistiges Thema wie Properz und das griechische Epigramm promoviert haben, später einmal für zynische Angriffe auf die deutsche Sprache verantwortlich zeichnen; was würde das Scheitern von Humboldts Bildungsideal besser verdeutlichen?

Vgl. auch diese Pressemitteilung:

Dr. Elmar Schulz-Vanheyden neuer Staatssekretär im Ministerium für Schule, Jugend und Kinder

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder teilt mit:
Neuer Staatssekretär im Ministerium für Schule, Jugend und Kinder ist seit heute (5. März 2003) Dr. Elmar Schulz-Vanheyden. Nach dem Wechsel von Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann zum Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur nach Schleswig-Holstein war der Posten des Staatssekretärs in Düsseldorf neu zu besetzen. „Dr. Schulz-Vanheyden ist ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Schul- und Jugendpolitik, der sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums als auch in der Fachöffentlichkeit großes Ansehen genießt. Ich freue mich, dass er mich in dieser für die zukünftige Ausrichtung unseres Bildungssystems so wichtigen Phase mit seiner Kompetenz und Erfahrung unterstützen wird“, erklärt Ministerin Ute Schäfer.

Schulz-Vanheyden gehörte seit 1993 dem damaligen Kultusministerium in Nordrhein-Westfalen an. Seit 1998 war er als Abteilungsleiter für die Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, die Lehrerbildung und die berufliche Bildung zuständig. Geboren wurde Dr. Schulz-Vanheyden 1939 in Schneidemühle in Westpreußen. Er studierte Latein, Griechisch und Philosophie in Hamburg und Münster sowie später Pädagogik und Sozialwissenschaften und begann seine Laufbahn im Schuldienst, bevor er 1977 in die Schulaufsicht wechselte.

Verzeichnis der Amtschefs:
http://www.kmk.org/aufg-org/adr/amtchf.htm

Mit Klick die Kennkarte von Reinhard Markner ansehen    An Reinhard Markner schreiben   Visit Reinhard Markner's homepage!   Suche weitere Einträge von Reinhard Markner        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Walter Lachenmann
14.02.2004 19.38
Diesen Beitrag ansteuern
Langsam, langsam!

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Sigmar Salzburg
Auch die Amtschefs samt Anhang sollten aus der Anonymität herausgeholt werden.

Und jeder, der „dass“ schreibt, bekommt eins auf den Dassel – nun macht mal halblang, Freunde!
__________________
Walter Lachenmann

Mit Klick die Kennkarte von Walter Lachenmann ansehen    An Walter Lachenmann schreiben   Visit Walter Lachenmann's homepage!   Suche weitere Einträge von Walter Lachenmann        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Sigmar Salzburg
14.02.2004 17.07
Diesen Beitrag ansteuern
Amtschefs

Auch die Amtschefs samt Anhang sollten aus der Anonymität herausgeholt werden.
__________________
Sigmar Salzburg

Mit Klick die Kennkarte von Sigmar Salzburg ansehen    Suche weitere Einträge von Sigmar Salzburg        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
14.02.2004 13.32
Diesen Beitrag ansteuern
Die deutschen Eltern lieben die Rechtschreibreform

Es sei noch einmal an den Brief von Renate Hendricks erinnert (s. unter „Dokumente: „Bundeselternrat“). Dieser Text, der unbedingt ins „Schwarzbuch“ gehört, hat was Abgründiges. Wir sollten uns nach und nach die Mitglieder des Beirates vornehmen und der Öffentlichkeit kenntlich machen.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
14.02.2004 13.27
Diesen Beitrag ansteuern
Richtig

Und der entsprechende Abschnitt in meinem „Kritischen Kommentar“ (2. Aufl. 1999) lautet so:

(3.2)
Kommentar:
Der Status der „Varianten“ im Gesamtkonzept der Neuregelung ist unklar, da die Varianten außer in bezug auf den Aufbau des Wörterverzeichnisses nirgendwo erwähnt oder gar systematisch eingeführt werden. Der Begriff der Haupt- und Nebenvariante ist der letzte Rest des Konzepts „gezielte Variantenführung“, mit dem insbesondere die Fremdwortintegration gesteuert werden sollte. Fremdworteindeutschungen, die von der Sprachgemeinschaft nicht angenommen werden, sollten zunächst als Varianten vorgeschlagen und so allmählich vertraut gemacht werden. Die Reformer hofften, auf diese Weise sprachplanerisch tätig werden zu können (vgl. Augst in Mentrup u. a. [Hg.] 1979, S. 117f.)
Von diesem Plan ist aber nach dem Zurückstutzen der Fremdworteindeutschung nicht mehr viel übriggeblieben. Da alle Varianten zulässig sind, ist nicht klar, worin die Bevorzugung bzw. Empfehlung eigentlich bestehen und wie sie wirksam werden könnte. Eine Möglichkeit zeigen Gallmann und Sitta in ihrem Handbuch. Sie gehen von der richtigen Erkenntnis aus, daß die Fülle von Varianten, die das Regelwerk schafft, pädagogisch ungünstig ist, da sie die Ausbildung fester Gewohnheiten verhindert. Gleichzeitig benutzen die Autoren die Varianten, um jeweils die ihnen besser erscheinende, d. h. meist die reformierte Schreibweise als einzige lehrenswerte vorzuschlagen. So sinnvoll das aus didaktischen Gründen erscheinen mag, so fatal ist der Eindruck, daß es mit der vielgerühmten „Liberalität“ und den neuen „Freiheiten“ für den Schreibenden nicht weit her ist. Um diesem Eindruck entgegenzuwirken, versicherte ja das hessische Kultusministerium in jenem Standardschreiben, die neuen Varianten würden „unverkürzt“ an die Schüler weitergegeben.
Aufschlußreich ist ein Abschnitt aus den Duden-Informationen vom Dezember 1994, die man zumindest als „offiziös“ bezeichnen kann, da sie von den führenden Reformern der beteiligten Länder (Augst, Blüml, Gallmann und Sitta) verfaßt sind.
„In den zukünftigen (orthographischen) Wörterbüchern erscheint die traditionelle Schreibweise als Haupteintrag, die neue, eingedeutschte Schreibung als Nebeneintrag. (...) Auf den umgekehrten Verweis von der Hauptform auf die Nebenform wird hingegen verzichtet.“ (S. 24f.; Beispielwörter weggelassen)
Hier wird also versucht, über die Praxis des amtlichen Wörterverzeichnisses hinaus auch die künftige Gestaltung von Verlagsprodukten im Griff zu behalten. Es scheint aber ganz undenkbar, daß Wörterbuchredaktionen beispielsweise untersagt werden könnte, unter einem bestimmten Stichwort auf eine ebenfalls zulässige andere Schreibweise zu verweisen. Übrigens haben dieselben Autoren zwei Jahre später, als sich zwischen den neuen Wörterbüchern eine Unzahl Abweichungen fatal bemerkbar machte, genau jene Freiheiten geltend gemacht, die sie den Redaktionen und Verlagen hier zu nehmen versuchen.
Die Kennzeichnung einer Schreibung als Haupt- oder Nebenvariante muß bis auf weiteres als unverbindliches Geschmacksurteil der Reformer angesehen werden, als eine Empfehlung, deren Nichtbeachtung ohne Folgen bleibt. Die Reformer versichern, die weitere Sprachentwicklung beobachten und das Votum der Sprachgemeinschaft abwarten zu wollen. Sie wollten aber offenbar nicht darauf verzichten, dieses Votum durch ihr eigenes, mittels Aufnahme in den „Erlaß“ deutlich privilegiertes zu steuern.
Beim Druckgewerbe zwingt die Variantenfülle zur Auswahl. Zwecks Herstellung einigermaßen einheitlicher Schreibweisen gewinnen „Hausorthographien“ eine wesentlich größere Bedeutung, als sie bisher hatten. Damit wird der vielbeklagte Zustand des 19. Jahrhunderts, der zur Schaffung einer Einheitsorthographie drängte, teilweise wiederhergestellt. (Auch die Rustsche Rechtschreibreform von 1944, die inhaltlich den Plänen des Internationalen Arbeitskreises – besonders in der Fassung von 1995 – sehr nahe kam, litt an dem Fehler einer zu großen Variantenfülle bei den Fremdwörtern.) Es war nur folgerichtig, daß im November 1998 das von der Dudenredaktion erarbeitete „Praxiswörterbuch“ erschien, das variantenlos nur jeweils eine Schreibweise „empfahl“ und als gemeinsame Hausorthographie der Nachrichtenagenturen, Verlage, Unternehmen usw. dienen sollte. (Übrigens vergeblich, was die Nachrichtenagenturen betrifft, denn diese beschlossen wenige Wochen später ein wiederum anderes, allerdings abenteuerlich dilettantisches Regelwerk für den Gebrauch ab 1. August 1999.)
Die Kritik hat auch sofort nach dem Erscheinen des Wörterverzeichnisses auf die Willkür bei der Kennzeichnung von Haupt- und Nebenvarianten hingewiesen. So ist zwar Orthographie die Haupt- und Orthografie die Nebenvariante, aber bei Pornographie und Pornografie verhält es sich genau umgekehrt. Das scheint jedoch ohnehin gleichgültig zu sein, denn manche besonders eifrigen Reformer verwenden grundsätzlich Orthografie, also die Nebenvariante, während z. B. Nerius ausdrücklich davor zurückschreckt (Nerius 1996, Vorwort). Bei fonographisch entscheidet er sich für die Nebenvariante, so daß sich ergibt: fonografische Auffassung der Orthographie (ebd. S. 14) – auch dies ein Verstoß gegen die Schemakonstanz, den die Neuregelung doch gerade vermeiden will.
Was die „gleichberechtigten Varianten“ betrifft, so ist das Beispiel räkeln/rekeln schlecht gewählt, denn in weiten Teilen Deutschlands unterscheiden sich langes ä und e in der Aussprache. Es sind also keine reinen Schreibvarianten.
In jüngster Zeit ist die unklare Darstellung der Variantenkennzeichnung zur Quelle eines Streites geworden. Es wird behauptet, die Kritiker der Neuregelung hätten nicht verstanden, daß die Unterscheidung von Haupt- und Nebenvarianten nur für Fremdwörter gelte. Im oben zitierten Abschnitt ist jedoch von einer solchen Beschränkung nicht die Rede, im Gegenteil, die Gegenüberstellung von Anschovis/Anchovis einerseits und räkeln/rekeln andererseits weist unzweideutig darauf hin, daß es auf die Herkunft nicht ankommt, daß also „gleichberechtigte Varianten ohne Verweis nebeneinander“ stehen, die Verweise „s.“ und „auch“ folglich in jedem Fall auf Haupt- bzw. Nebenvariante hindeuten. In der Zeichenerklärung zum Wörterverzeichnis heißt es dann: „Mit s. (siehe) wird bei Variantenschreibungen auf die Hauptform (Vorzugsvariante) verwiesen, z. B. Kalligrafie s. Kalligraphie.“ Allerdings steht neben dem Zeichen „auch“: „Mit auch wird auf eine weitere mögliche Schreibung verwiesen – bei Fremdwörtern auf die Nebenform, z. B. Kalligraphie, auch Kalligrafie.“ Alles dies zusammengerechnet – was folgt daraus? Zunächst ein Widerspruch zwischen dem betreffenden Abschnitt des Vorwortes und der Zeichenerklärung. Die Verfasser müssen es sich selbst zurechnen, wenn sie nicht so verstanden werden, wie sie es wünschen. Außerdem wäre es aber eine üble Zumutung für den Benutzer, wenn er dieselben Markierungen unterschiedlich deuten müßte je nach der Herkunft des Stichwortes, wenn also etwa der Eintrag „Zooorchester*, auch Zoo-Orchester“ ganz anders zu lesen wäre als der Eintrag „zugunsten, auch zu Gunsten*“.






__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Reinhard Markner
14.02.2004 11.09
Diesen Beitrag ansteuern
Variantenführung

Im Vorwort des Regelwerks (3.2) heißt es über die Variantenführung im Wörterverzeichnis: „Sofern sich bei Varianten eine Hauptvariante (im Sinne einer empfohlenen, zu bevorzugenden Schreibung) und eine Nebenvariante (im Sinne einer auch möglichen Schreibung) unterscheiden lassen, wird auf die Hauptvariante verwiesen, zum Beispiel: Anchovis s. Anschovis, während bei der Hauptvariante die Nebenvariante nur genannt wird: Anschovis, auch Anchovis.“

In dieser Weise wird bei folgenden autochthonen Wörtern verfahren:
Beete > Bete; Rote Bete
Funsel > Funzel
Kog > Koog
Leibung > Laibung
Sammet > Samt
Ständel[wurz] > Stendel[wurz]

Mit Klick die Kennkarte von Reinhard Markner ansehen    An Reinhard Markner schreiben   Visit Reinhard Markner's homepage!   Suche weitere Einträge von Reinhard Markner        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
13.02.2004 16.24
Diesen Beitrag ansteuern
Kommentar zum vierten Bericht (Anfang)

Der Kommentar ist inzwischen so stark erweitert und verändert (Dank an alle Helfer!), daß es mir richtig erscheint, ihn nochmals in dieser vorläufigen Form vorzustellen. Kursive und sonstige Eigenschaften sind hier nicht zu sehen, ich bitte um Nachsicht, die ordentliche Ansicht kommt später! Aus technischen Gründen erscheint der Text in drei Teilen.


Kommentar

zum vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung


Nach weiteren neun Sitzungen, meist zweitägig, legte die Kommission ihren Bericht für die Jahre 2002 und 2003 vor. Nachdem der Text in die Hände der Reformkritiker gelangt und in der Presse zusammen mit der Beschlußvorlage der KMK breit diskutiert worden war, kam die Kommission der Veröffentlichung zuvor und stellte ihn mit Billigung der Amtschefskommission am 6. Februar 2004 auf ihre Internetseite.

Zur Einleitung
„Dieser 4. Bericht hat eine Sonderstellung gegenüber den bisherigen Berichten: Im Hinblick auf die in der Wiener Absichtserklärung von 1996 vereinbarte Übergangsfrist bis 31. Juli 2005 weist in ihm die Zwischenstaatliche Kommission aus, welche Modifikationen sie für das Regelwerk vorschlägt.“
Das entspricht nicht den Tatsachen. Auch der erste Bericht Ende 1997 enthielt eine Fülle von Änderungsvorschlägen, die jedoch von der Amtschefskommission untersagt wurden. Schon damals war verhüllend von „Verdeutlichungen“ die Rede gewesen, die Kultusministerien ließen sich jedoch nicht täuschen und gaben bekannt: „Keine Änderung der beschlossenen Regeln zum jetzigen Zeitpunkt“ usw. (Pressemitteilung der KMK vom 12.2.1998). Im dritten Bericht wird eine Fülle von Änderungen zwar nicht vorgeschlagen, wohl aber erörtert mit dem Ziel, sie zu einem späteren Zeitpunkt vorzuschlagen. Genau dies tut nun der vierte Bericht.

„Die Aufgaben der Kommission sind in Artikel III der Wiener Absichtserklärung von 1996 festgelegt. Daraus ergibt sich im Einzelnen, die Umsetzung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zu beobachten, Anfragen zu beantworten, Kritik aufzugreifen und entsprechend zu berücksichtigen, das neue Regelwerk auf etwaige Schwachstellen zu untersuchen und nötigenfalls Vorschläge für dessen Anpassung zu erarbeiten. Es war schon immer erklärte Absicht der Kommission, eine gewisse Zeit der praktischen Anwendung der Neuregelung abzuwarten, bevor Vorschläge zu Detailanpassungen gemacht werden. Die meisten der sich aus der Anwendung der neuen Rechtschreibung ergebenden Probleme sind – wie vorhersehbar – auf Umstellungsschwierigkeiten zurückzuführen, die sich aber mit zunehmendem Gebrauch der neuen Schreibregeln mehr und mehr relativieren.“
In der Wiener Absichtserklärung heißt es jedoch:
„Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hin. Sie begleitet die Einführung der Neuregelung und beobachtet die künftige Sprachentwicklung. Soweit erforderlich erarbeitet sie Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks.“
Von einer Korrektur fehlerhafter Regeln ist nicht die Rede. „Anpassung“ ist ein Relationsbegriff, es muß gesagt werden oder erschließbar sein, woran angepaßt werden soll. Im Zusammenhang der Absichtserklärung kann nur die Anpassung an die zu beobachtende künftige Sprachentwicklung gemeint sein. Im vierten Bericht wird selbstverständlich nicht auf die Sprachentwicklung Bezug genommen, denn die deutsche Sprache hat sich seit 1996 nicht in orthographisch relevanter Weise entwickelt. Vielmehr sind Korrekturen des Regelwerks gemeint, wie es ja auch aus dem weiteren Bericht hervorgeht. Damit geht die Kommission über ihren Auftrag hinaus. Der führende Schweizer Reformer Horst Sitta, bis heute Mitglied der Zwischenstaatlichen Kommission, stellte schon vor Jahren klar:
„Mir ist dieser Wortlaut wichtig: Die Kommission soll ihrem Auftrag nach nicht – wie seitens der Reformgegner behauptet wird – das angeblich schlechte Reformwerk optimieren. Sie soll auf der Grundlage des beschlossenen Regelwerks die Einführung der Neuregelung begleiten.“ (in Eroms/Munske [Hg.]: Die Rechtschreibreform – Pro und Kontra, Berlin 1997, S. 222)
In einem an viele Adressaten versandten Standardbrief der Kommission aus demselben Jahr heißt es:
„Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass nach der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung in Wien weitere Änderungen vorerst grundsätzlich nicht mehr möglich sind.“
Am 23.1.1997 gaben Zeitungen eine Mitteilung des IDS wieder, wonach die Aufgabe der Kommission „keineswegs die Korrektur des beschlossenen Reformwerks“ sei.
„Die ‚von Reformgegnern erzeugte Sorge', die Rechtschreibreform werde schon vor der endgültigen Umsetzung ‚repariert oder korrigiert', sei gegenstandslos.“ (Fränkischer Tag vom 23.1.1997)
Die ersten Reparaturvorschläge wurden im ersten Bericht (Dezember 1997) unterbreitet, einige davon als „unumgänglich notwendig“ erklärt. Nach ihrer Zurückweisung durch die Amtschefskommission wurden einige der untersagten Korrekturen unterderhand auf dem Wege von Beratungsgesprächen mit Duden und Bertelsmann praktisch dennoch eingeführt. Auch der Kommissionsvorsitzende Augst behandelte sie in seinem „Wortfamilienwörterbuch“ (Tübingen 1998) als bereits genehmigt. Nun soll erstmals förmlich in den amtlichen Text eingegriffen werden, Anfang 2004, lange vor der „endgültigen Umsetzung“ im August 2005.
Die erste Abweichung vom ursprünglichen Auftrag war allerdings unter dem Druck der Kritik schon von den Kultusministerien in jener Pressemitteilung vom 12.2.1998 angedeutet worden:
„Ob und welche Änderungen sinnvoll sind, kann rechtzeitig vor Ende der Übergangszeit (im Jahr 2005) entschieden werden.“
Hierauf könnte sich die Kommission heute berufen, nicht aber auf die Wiener Absichtserklärung. Auf die Neuinterpretation des Kommissionsauftrages gehen auch gewisse Spannungen zwischen der deutschen Seite einerseits und der Schweiz und Österreich andererseits zurück.
„Es war erklärtes Ziel der Neuregelung, den Schreibenden wieder die Möglichkeit zu geben, allein aufgrund der Anwendung der Rechtschreibregeln zu richtigen Wortschreibungen kommen zu können. Demgegenüber verlangte die frühere Regelung ein häufiges Nachschlagen im Wörterbuch.“
Wenn dies das Ziel war, ist es so gründlich verfehlt worden, daß sogar das staatliche Institut für Schulpädagogik und Bildungsforschung in München festhielt:
„Die Neuregelung der Rechtschreibung bedingt, dass für jeden – Lehrer und Schüler – der Umgang mit einem Rechtschreiblexikon selbstverständlicher sein muss denn je.“ (Handreichungen „Neuregelung der deutschen Rechtschreibung“. ISB München 1996, S. 41)
Sitta und Gallmann haben 1997 festgestellt: „Was wir brauchen, sind Regeln, die die Menschen verstehen, die für sie gemacht sind, an denen sie sich orientieren können. Das Regelwerk ist ein juristischer Text, an dem man das nicht kann.“ Gerade bei der Groß- und Kleinschreibung könne man auch in Zukunft nur durch Nachschlagen zum Ziel kommen (Handbuch Rechtschreiben 1996). Der vierte Bericht behauptet:
„Die Kommission ist zu der Überzeugung gelangt, dass die wesentlichen Neuerungen des amtlichen Regelwerks von 1996 unverändert bleiben sollten. Viele dieser Regelungen haben nachweislich spürbare Erleichterungen bei den Erstlernern gebracht.“
Hier fällt die vage Ausdrucksweise auf: Was sind „spürbare“, zugleich aber nachweisbare Erleichterungen? Tatsache ist, daß zur Zeit alle Rechtschreibungen – die „alte“, die amtliche neue und die vielfach korrigierte neue, wie sie in den unterschiedlichen Wörterbüchern seit 1996 verzeichnet ist, benutzt werden dürfen, ohne daß Fehler angerechnet werden. Bei gleichbleibenden oder sogar objektiv geringeren Rechtschreibleistungen werden aus arithmetischen Gründen bessere Noten vergeben – eine recht zweifelhafte „Erleichterung“. Bezeichnend ist die folgende Zeitungsreportage:
",Endlich mal wieder eine Zwei', frohlockt die Achtkläßlerin der Wirtschaftsschule. Vor allem die Schlußbemerkung des Lehrers findet Julia hochinteressant. Da steht: ,Aufgrund der Anwendung der neuen Rechtschreibregeln sind elf Fehler weniger in Rechtschreibung und Zeichensetzung zu verzeichnen; die Arbeit ist daher mit ,gut' zu bewerten.'" (Nürnberger Nachrichten 31.12.1996)
Nicht die Schülerin hat also die neuen Regeln angewandt, sondern der Lehrer und für die gleiche Leistung eine bessere Note gegeben. Diesen Effekt hätte die Schulverwaltung auch ohne Eingriff in die Sprache, durch eine bloße Anweisung an die Pädagogen erreichen können.
Die Kommission behauptet:
„Die grundlegenden Verbesserungen im Vergleich zur alten Regelung werden allgemein anerkannt.“
Seit den früheren Berichten mit ähnlich gewagten Thesen hat sich an der verbreiteten, in den verschiedensten Umfragen zutage tretenden Ablehnung der Reform nichts geändert. Die Kommission führt keine Belege für ihre abenteuerliche Behauptung an.

Zur Laut-Buchstaben-Zuordnung
„KRITIK
Besonders anfänglich, d. h. nach Bekanntwerden der Neuregelung, wurde verschiedentlich die Rücknahme einiger neuer Schreibungen wie nummerieren, behände oder Tollpatsch gefordert.
DISKUSSION
In ihrem ersten Bericht hatte die Kommission erwogen in einigen wenigen Fällen die alte Schreibung wenigstens als Variantenschreibung noch weiterhin zuzulassen. Inzwischen ist die Kritik an den neuen Schreibungen, die das Prinzip der Stammschreibung und damit die Systematik stärken, stark abgeflaut und taucht nur noch sehr vereinzelt auf. Ganz offensichtlich spielt – wie innerhalb so kurzer Zeit schon festzustellen ist – hier die Gewöhnung eine große Rolle. Unabhängig von allen linguistischen oder nicht-linguistischen Argumenten ist – wie Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen – eine gewisse Zeit vonnöten, gespeicherte Schreibschemata durch neue zu ersetzen. Die Etablierung von Neumotivierungen ermöglicht ein richtiges Schreiben auch für all jene, die nicht über sprachhistorische Kenntnisse verfügen, und liegt also im Interesse der breiten Öffentlichkeit.“
Hier geht es um die ausschließlich von dem Reformer Gerhard Augst eingeführten etymologisierenden und volksetymologischen Schreibweisen, die von Anfang an nicht etwa als zulässige Varianten, sondern als obligatorisch präsentiert wurden – wohl in der Annahme, daß andernfalls niemand sich dann halten würde. Sie sind im einzelnen von sehr unterschiedlicher Qualität. So kann man in der Tat zu etymologisch richtigem bleuen (einbleuen usw., zu Bleuel, Pleuelstange) schon seit geraumer Zeit die volksetymologische Variante bläuen finden (wohl wegen der blauen Flecken). Das sollte allenfalls zugelassen, aber keinesfalls vorgeschrieben werden, so daß nun gerade der sprachkundige Schreiber einen „Fehler“ macht. Dasselbe gilt für Zierrat (wie Hausrat) statt Zierat (wie Heimat). Hingegen ist behende in tausend Jahren Sprachgeschichte so gut wie niemals anders als mit e geschrieben worden, weil der Zusammenhang mit Hand längst aus dem Bewußtsein geschwunden war. Das zeigt sich auch an Wendungen wie behenden Schrittes usw. Es ist nicht einzusehen, wieso die Neuschreibung „richtiges Schreiben auch für all jene, die nicht über sprachhistorische Kenntnisse verfügen“, ermöglichen soll; denn gerade hier ist es die Neuschreibung, die sprachgeschichtliche Kenntnis erfordert. Die Ausdehnung des „Stammprinzips“, so inkonsequent sie ist, verstößt auf jeden Fall gegen das schülerfreundliche Prinzip „Schreib, wie du sprichst“. Noch deutlicher wird die rückwärtsgewandte Denkweise der Reformer in der Veränderung von Stendelwurz zu Ständelwurz. Hier hat Augst nämlich den alten volksmedizinischen Glauben ausgegraben, daß diese Orchideenart erektionsfördernd wirke und daher eigentlich mit ä (wie Ständer) zu schreiben sei. Das Duden-Universalwörterbuch ist stillschweigend zu Stendelwurz zurückgekehrt, obwohl die Neuschreibung als Variante ausdrücklich im amtlichen Wörterverzeichnis steht. Auf weitere Beispiele (schnäuzen, Tollpatsch usw.) kann hier verzichtet werden. Der vierte Bericht beharrt darauf, die Augstschen Erfindungen beizubehalten und sogar fast ausnahmslos obligatorisch vorzuschreiben. Wenn die Diskussion um diese Dinge „abgeflaut“ ist, dann liegt das daran, daß außer dem hundertmal Gesagten nicht viel zu sagen bleibt.
Die Kommission behauptet, analog zu neuschreiblichem Tipp und Stopp seien auch Topp und andere Eindeutschungen gefordert worden. Sie fährt fort:
„Schreibungen wie Topp/topp, Shopp, Popp oder Stripp würden einen Schritt in Richtung Systematisierung bedeuten. An die Stelle bisheriger Einzelfestlegungen würde weit gehende Regelhaftigkeit treten. Mit doppeltem Konsonantenbuchstaben könnte man dann alle einsilbigen Substantive schreiben, die verwandte Wörter mit einer solchen Schreibung neben sich haben (also dann auch Popp wegen poppig, Chatt wegen chatten usw.).
Gegen eine derartige Regelung spricht, dass eine solche forcierte grafische Assimilation auch einige Fremdwörter betreffen würde, die zurzeit eine hohe Gebrauchsfrequenz aufweisen ohne Anzeichen der Assimilation erkennen zu lassen, was vor allem damit zusammenhängt, dass sie auch international üblich sind (etwa Shop, Chat, Pop). Außerdem wird die Begründbarkeit der Schreibung mit Doppelkonsonantenbuchstaben in derartigen Fällen in der Wissenschaft zurzeit konträr diskutiert.
FAZIT
Die Kommission sieht hier – zumindest, was die einsilbigen Substantive aus dem Englischen angeht – möglichen Handlungsbedarf für die Zukunft, möchte zum jetzigen Zeitpunkt aber keine weiteren integrierten Schreibungen zur Diskussion stellen, sondern die Schreibentwicklung noch weiter beobachten und den Verlauf des wissenschaftlichen Disputs verfolgen.“
Hierzu muß man wissen, daß weitere Eindeutschungen wie Bopp, fitt, Flopp, Frittfliege, Hitt, Pepp, Popp, Sett, Stopp, Stripp, Topp noch 1989 durchaus geplant, jedoch in den neunziger Jahren von den Kultusbehörden zurückgewiesen worden waren. Es blieben nur Stepp, Tipp und Mopp übrig (Stopp war schon vorher gebräuchlich und wurde nur auf die – ansonsten englisch geprägte – Tennissprache ausgedehnt). Gerade Tip ist jedoch international überaus gebräuchlich, so daß es keine Erleichterung ist, wenn etwa Englischschülern Lerntipps versprochen werden. Shopp, Hitt, Stripp usw. bleiben auf der Agenda („Handlungsbedarf für die Zukunft“) und werden zweifellos eingeführt werden, sobald die Kommission, wie von den Kultusministern vorgeschlagen, allein über Neuschreibungen entscheiden kann.
„Zu Irritationen hat die für die Schreibenden bisweilen schwer durchschaubare Kennzeichnung von Vorzugs- und Nebenvarianten (z. B. Biografie als Hauptvariante gegenüber Biographie, aber Geographie als Hauptvariante gegenüber Geografie) geführt.“
Das vor Jahrzehnten entwickelte Konzept der „gezielten Variantenführung“ wird einerseits aufgegeben. Die unterschiedlichen Kennzeichnungen im amtlichen Wörterverzeichnis waren in der Tat „schwer durchschaubar“, nämlich offenbar willkürlich. Ihr Status war zudem völlig unklar, denn sogar die Reformer selbst benutzten teilweise die „Nebenvariante“ (z. B. Orthografie). Andererseits soll die eingedeutschte Variante im Regelwerk künftig an erster Stelle angeführt werden – was jedoch die Wörterbuchredaktionen zu nichts verpflichtet. In der Reihenfolge schlägt sich der Wunsch der Kommission nieder, die Eindeutschung zu beschleunigen. In klarem Widerspruch dazu steht die Absicht, „den Prozess der Integration vorurteilsfrei zu beobachten, ihn also nicht vorzubestimmen“. Auch in der Zusammenfassung am Ende des Berichts wird der Widerspruch zwischen Beobachtung und Lenkungsanspruch nicht aufgelöst. Jedenfalls müssen die Wörterbücher das entsprechende Markierungs- und Verweissystem beseitigen. Im Österreichischen Wörterbuch (s. Anhang zum vierten Bericht) werden die erheblichen Folgen dieser Maßnahme bereits sichtbar.
Im amtlichen Regelwerk ist übrigens nicht klar, ob Haupt- und Nebenvarianten nur bei Fremdwörtern vorgesehen sind (s. die Zeichenerklärung zum amtlichen Wörterverzeichnis; Beispiele wie „sodass, auch so dass“ usw. sowie meinen Kritischen Kommentar). Sogar die Schweizer Berater haben offenbar angenommen, sie seien auch für heimische Wörter vorgesehen. Dem widerspricht nun die Kommission in ihrer Zusammenfassung:
„In der schweizerischen Stellungnahme heißt es: „Was den Einzelfall -fach betrifft, so wurde insbesondere von den Vertretern der Medien und der Verwaltung empfohlen, die Schreibung mit Bindestrich zur Hauptvariante zu machen.“ Da es bei heimischen Wörtern keine Unterscheidung von Haupt- und Nebenvarianten gibt, sieht die Kommission in diesem Fall keinen Bedarf, ihren Vorschlag zu verändern.“

__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
13.02.2004 16.21
Diesen Beitrag ansteuern
Kommentar zum vierten Bericht (Fortsetzung)


Zur Getrennt- und Zusammenschreibung
Die Kommission erkennt an, daß die Liste von Partikeln, die mit dem Verb zusammengeschrieben werden müssen („trennbare Verben“), unvollständig ist. Im ersten Bericht hatte sie schon einmal vorgeschlagen, diese Liste überhaupt zu öffnen. Nun soll es doch bei einer geschlossenen Liste bleiben, es werden aber 13 Partikeln und einige verkürzte Varianten hinzugefügt.
„Um den Charakter einer geschlossenen Liste zu gewährleisten, müsste die Liste um die folgenden fehlenden Partikeln bzw. Partikelvarianten ergänzt werden: dahinter-, d(a)rauf-, d(a)rauflos-, d(a)rin-, d(a)rüber-, d(a)rum-, d(a)runter-, davor-, draus-, hinter-, hinterdrein-, nebenher-, vornüber-.“
Diese Liste ist schwer zu verstehen, denn drei der verkürzten Formen waren bereits in der originalen Partikelliste des amtlichen Regeltextes enthalten. Verglichen mit dem Rechtschreibduden von 1991 ergeben sich folgende Ergänzungen:
dahinterklemmen
dahinterknien
dahinterstecken
dahinterstehen
daraufgehen (? im alten Duden keine Zusammenschreibung mit darauf)
*darauflosgehen (im alten Duden darauf losgehen)
darauffolgend
darin (? im alten Duden keine Zusammenschreibung mit darin)
darüberfahren
darübermachen
darüberschreiben
darüberstehen
drüber (? im alten Duden keine Beispiele, aber wohl aus darüber erschließbar)
darumkommen
darumlegen
darumstehen
drum (? im alten Duden keine Beispiele, aber wohl aus darum erschließbar)
darunterfallen
darunterliegen
drunter (? im alten Duden keine Beispiele, aber wohl aus darunter erschließbar)
davorhängen
davorliegen
davorschieben
davorstehen
draus (? im alten Duden keine Beispiele; DUW hat drausbringen, drauskommen)
hinterbringen ('nach hinten bringen')
hinteressen (mundartl. 'unwillig essen')
hinterhaken
hinterschlingen
hinterschlucken
hinterdreinlaufen (im alten Duden nur als Muster weiterer Verbindungen angegeben)
nebenherfahren
nebenhergehen
nebenherlaufen
vornüberbeugen
vornüberfallen
vornüberkippen
vornüberstürzen (im alten Duden als Muster für weitere Verbindungen angegeben)

Wichtiger als diese Einzeleinträge ist aber, daß es sich um ungemein produktive Muster handelt, nach denen Hunderte von Partikelverben gebildet werden. Ihre Wiederzulassung bedeutet daher schon mengenmäßig einen folgenreichen Eingriff.
Die seit 1996 vorgesehene Getrenntschreibung solcher Verben wird nunmehr falsch. Damit ist auch die Behauptung der Kommission und der Kultusministerien widerlegt:
„Durch die Änderungen werden bisherige Schreibweisen nicht falsch.“ (Beschlußvorlage der KMK vom 14.1.2004)
Das ist die unvermeidliche Folge, wenn man geschlossene Listen ändert.
Als „verlässliches Kriterium“ der Identifikation trennbarer Verben gegenüber adverbialen Fügungen wird die Nichtunterbrechbarkeit eingeführt: dabeisitzen vs. dabei (auf dem Stuhl) sitzen. Dies ist jedoch nur eines unter mehreren von der Kritik ausführlich begründeten Merkmalen und keineswegs so „verlässlich“, wie die Kommission meint. Besonders die Verbpartikel mit ist bekanntlich erweiterbar bzw. verschiebbar, aber auch zurück und einige andere, vgl.: Schreiber hat Max Strauß oft mit auf Reisen genommen. (SZ 10.1.2004) Hier liegt zweifelsfrei das Partikelverb mitnehmen vor.
Zu § 34 E3 (3): Die willkürliche, völlig unverständliche obligatorische Getrenntschreibung von adjektivischen Verbzusätzen, die auf -ig, -isch oder -lich enden, wird weiterhin mit einer angeblichen Entsprechung zu Adverbialien gerechtfertigt: richtig stellen wie freundlich grüßen. Die beiden Typen von „Kombinationen“ (wie es vage heißt) sind ganz unvergleichbar, gerade nach dem grammatischen Maßstab, den die Kommission sonst überall zur Geltung bringen will. Deshalb kann auch von einer nunmehr geschaffenen „Ausnahmslosigkeit“ der Regel keine Rede sein, denn es gibt überhaupt keine Regel, die derart Unvergleichbares zusammenfaßt.

Zu § 34 (3), § 34 E3 (5), § 55 (4): Hier geht es um die Fälle
Leid tun
Not tun
Pleite gehen
Bankrott gehen
Kopf stehen
Eis laufen
Acht geben
Recht haben
Unrecht haben

Sie werden weiterhin unter dem Titel „Substantiv + Verb“ abgehandelt, obwohl der Fehler der Reform gerade darin besteht, daß es sich teilweise gar nicht um Substantive handelt. Die Kommission behauptet nun, „dass die Wortartzugehörigkeit bei einigen Bestandteilen nicht ohne weiteres klar ist“. Sie räumt ein, daß neben Leid tun auch leidtun geschrieben werden könne (nicht aber leid tun, wie bisher üblich), versteigt sich aber zu der abenteuerlichen These:
„Der Bestandteil Leid bzw. leid in der Verbindung mit dem Verb tun ist hinsichtlich der Wortart grammatisch weder synchron noch diachron zu bestimmen.“
Spätestens bei der mittelhochdeutschen Lektüre erfährt der angehende Germanist, was für ein Wort leid ist; man kann es auch in allen besseren Wörterbüchern nachlesen. Es handelt sich um ein altes Adjektiv, das als solches nur noch in Dialekten gebräuchlich ist, adverbial im Komparativ leider vorliegt und genau parallel zu weh, wohl, gut mit tun verbunden wird. Die Großschreibung Leid tun (so Leid es mir tut) ist und bleibt grammatisch falsch. Die Analogie zu kundtun (ebd.) ist irrig, da kund hier ein Resultativzusatz ist.
In der Stellungnahme der Schweizer EDK wird die Neuschreibung leidtun abgelehnt, unter Hinweis auf wie leid es ihr tut wird für die bisherige Getrenntschreibung plädiert. Auch die Schweizer wagen es nicht, eindeutig auf die grammatikalische Verkehrtheit der Großschreibung Leid tun hinzuweisen. Ihr Vorschlag wird aber von der Kommission zurückgewiesen, die abschließend noch einmal ihren grammatikalischen Irrtum bekräftigt:

"... würde damit für einen Einzelfall eine Schreibung wiederbelebt, die es für diesen Typ (Substantiv + Verb) in der neuen Regelung nicht mehr gibt: Getrenntschreibung des Substantivs mit Kleinschreibung.“ (S. 52)
Dieser Satz wird nur verständlich, wenn man sich einer Maxime erinnert, die in der Vorgeschichte der Rechtschreibreform von dem österreichischen Ingenieur und Amateurlinguisten Eugen Wüster ersonnen wurde: „Entweder groß und getrennt oder klein und zusammen!“ Sie liegt der immer weiter getriebenen Großschreibung in der gegenwärtigen Reform zugrunde, obwohl sie gar nicht ausdrücklich in das amtliche Regelwerk eingegangen ist.
Pleite gehen und Bankrott gehen werden mit einer angeblichen Analogie zu Gefahr laufen und Schlange stehen gerechtfertigt. Die richtige Analogie wäre kaputt, verloren, verschütt, entzwei gehen (mit oder ohne Zusammenschreibung, das ist hier unwesentlich). Es handelt sich um einen adjektivischen Resultativzusatz. Mit Substantiven kann gehen nicht verbunden werden. Derselbe Einwand gilt, wenn die Kommission schreibt:
„Die in der früheren Regelung daneben bestehenden Möglichkeiten der Getrenntschreibung mit Kleinschreibung des Substantivs (z. B. diät leben, ich lebe diät) bestehen nicht mehr.“
Schon früh ist darauf hingewiesen worden, daß hier ein Mißverständnis vorliegt: diät ist adverbial gebraucht, Ich lebe diät antwortet auf die Frage Wie leben Sie?, nicht Was leben Sie?
Das grammatisch falsche Recht bzw. Unrecht haben (vgl. wie Recht du doch hast!) soll offenbar beibehalten werden, es wird nicht nochmals erwähnt. Dasselbe gilt für Not tun (und das gänzlich absurde Not sein: Schifffahrt ist Not) und das archaisierende Acht geben. Im dritten Bericht war bereits erwogen worden, auch nottun zur Wahl zu stellen: „Die frühere Schreibung not tun (getrennt und klein) sollte nicht wiederbelebt werden.“ Ebenso pleitegehen oder Pleite gehen, aber nicht mehr pleite gehen; inacht nehmen oder in Acht nehmen, aber nicht mehr in acht nehmen usw. Das fragwürdige Verfahren, die bisher übliche Schreibweise zu verbieten und statt ihrer zwei andere zur Wahl zu stellen, wird bekanntlich auch bei von seiten praktiziert. Dies gibt es nicht mehr, man hat nur die Wahl zwischen vonseiten und von Seiten.

Zu § 36 E2:

„Es ist als ein Hauptfehler der Neuregelung bezeichnet worden, für Verbindungen mit Partizipien automatisch ausschließlich Getrenntschreibung vorzusehen, wenn eine entsprechende Fügung im Infinitiv vorliegt, z. B. Zeit sparend wegen Zeit sparen, allein stehend wegen allein stehen.“
Diesen Hauptfehler räumt die Kommission ein:
„Diese Regelung lässt die Komparierbarkeit der ganzen Verbindung in bestimmten Fällen außer Acht und trägt auch den sich aus der Substantivierung ergebenden Aspekten nicht ausreichend Rechnung.
Die Steigerungsmöglichkeit des Ganzen bringt aber zwangsläufig auch bei Getrenntschreibung des Infinitivs die entsprechende zusammengeschriebene Form des Positivs vom Partizip als regelkonforme Schreibungsvariante mit sich, also z. B. zeitsparend wegen ein zeitsparenderes Verfahren, das zeitsparendste Verfahren; schwerwiegend wegen schwerwiegendere Vorwürfe, die schwerwiegendsten Vorwürfe. Die Kommission unterbreitet einen Lösungsvorschlag, der versucht, die Schreibung von Verbindungen mit Partizipien durch eine Erweiterung von § 36 E2 zu flexibilisieren.
Der Vorschlag nimmt die Kritik wie folgt auf: Es wird explizit vorgeführt, dass aus der Regelstruktur des Regelwerks für komparierbare Verbindungen zwei Schreibungen logisch ableitbar sind und dass beide Schreibungen auch tatsächlich zugelassen sind (z. B. Zeit sparend/zeitsparend).
Für nichtkomparierbare Fügungen lässt sich im Unterschied zu den komparierbaren aus dem amtlichen Regelwerk nur eine einzige Schreibung ableiten, also z. B. nur allein stehend (und nicht auch alleinstehend). Im Wörterverzeichnis sind in einigen Fällen auch Varianten mit Zusammenschreibung aufgenommen worden, und zwar unter Berufung auf § 37(2), wo die Zusammenschreibung von Substantivierungen behandelt wird. Das führt zu Schreibungen wie den folgenden:
das Kleingedruckte oder das klein Gedruckte, aber attributiv nur: das klein gedruckte Werk, die Alleinstehenden oder die allein Stehenden, aber attributiv nur: die allein stehenden Personen.
Dass in Verbindungen wie die Alleinstehenden oder das Kleingedruckte eine Neigung zur Zusammenschreibung besteht, hat aber nichts mit Substantivierung zu tun, es ist vielmehr Univerbierung schon im zugrunde liegenden attributiven Gebrauch anzunehmen. Dementsprechend wird eine zusätzliche Erweiterung von § 36 E2 vorgeschlagen, die auch für nichtkomparierbare partizipiale Verbindungen – unabhängig vom syntaktischen Kontext – die Zusammenschreibung als Variante zulässt.
Diese weit gehende Freigabe der Schreibung bei Verbindungen mit Partizip bringt im Ergebnis für die Schreibenden eine gewisse Erleichterung durch hinzugewonnenen Entscheidungsspielraum, zwingt aber andererseits die Wörterbuchredaktionen, alle einschlägigen Fälle an mehreren Stellen aufzuführen.“
Die Kommission macht sich also einige, wenn auch keineswegs alle Argumente der Kritiker zu eigen, vor allem die gesamthafte Steigerbarkeit. Nach jahrelangem Sträuben gibt sie zu, daß nicht nur die komparierten Formen (zeitsparender), sondern bereits der zugehörige Positiv (zeitsparend) zusammengeschrieben wird (neben dem anders gebauten Syntagma [viel] Zeit sparend). Andere Argumente, wie der Hinweis auf den prädikativen Gebrauch, werden nicht aufgegriffen, neuerdings verbreitete Fehlschreibungen wie Das Verfahren ist Zeit sparend also nicht ausgeschlossen. Der langjährige Vorsitzende der Kommission, Gerhard Augst, rühmte laut Zeitungsberichten sogar, nun sei die Unterscheidung die Frau ist alleinstehend vs. das Haus ist allein stehend wieder möglich (Schwäbische Zeitung 5.2.2004) – ohne zu bemerken, daß der zweite Satz grammatisch falsch ist. Der dritte Bericht war hier schon weiter; er erklärte, daß Diese Investition ist Gewinn bringend „kaum akzeptierbar“ sei. Unklar ist auch, warum vom „zugrunde liegenden attributiven Gebrauch“ gesprochen wird: alleinstehend, kleingedruckt sind auch prädikativ zusammengeschrieben. Und einen „Positiv vom Partizip“ gibt es genau genommen nicht, weil Partizipien als Verbformen nicht gesteigert werden, wohl aber die daraus konvertierten Adjektive.
Daß die Kommission das Argument bezüglich des prädikativen Gebrauchs bis heute nicht verstanden hat, zeigt sich in einem grammatischen Schnitzer, der ihr an anderer Stelle unterläuft:
"... dass die Umsetzung der Rechtschreibregelung in den Korrekturprogrammen diverser Softwareproduzenten nicht zufrieden stellend (!) sei.“ (S. 55)
Hier muß es zweifellos zufriedenstellend heißen, das auch in einigen neuen Wörterbüchern (z. B. Duden Universalwörterbuch) entgegen dem amtlichen Regelwerk wiederhergestellt ist. Die Kommission gebraucht auch, wie im Zitat erkennbar, durchweg die Getrenntschreibung weit gehende Freigabe usw., was zumindest linkisch wirkt.
Die Kommission kommt außerdem zu der Einsicht, daß nicht nur komparierbare Zusammensetzungen, sondern auch andere wie kleingedruckt, alleinstehend, alleinerziehend, ratsuchend wiederhergestellt werden müssen. Die lange Zeit von ihr verfochtene These, Zusammenschreibung trete erst bei Substantivierung (Ratsuchende) ein, wird ausdrücklich widerrufen. Darauf hatten die Schweizer Kommissionsmitglieder Gallmann und Sitta schon seit 1996 gedrängt, um einen von Augst ständig wiederholten Fehler zu korrigieren, so z. B. noch in Augst/Dehn: Rechtschreibung und Rechtschreibunterricht. Stuttgart 1998, S. 140. Die neue Einsicht ist gleichlautend schon im folgenlosen dritten Bericht enthalten.
Dennoch gelangt die Kommission nicht zu einer sprachgerechten Lösung:
„Eine weitere Änderung ergibt sich in Bezug auf § 36(2). Hier sind die Beispiele wie folgt zu ergänzen:
... vieldeutig; der schwerwiegendere Vorwurf, die zeitsparendste Lösung“
Das amtliche Regelwerk sieht nach dieser Korrektur so aus:
"§ 36 (2) Zusammensetzungen, bei denen der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form nicht selbständig vorkommt, zum Beispiel:
einfach, zweifach; letztmalig, redselig, saumselig, schwerstbehindert, schwindsüchtig; blauäugig, großspurig, kleinmütig, vieldeutig; der schwerwiegendere Vorwurf, die zeitsparendste Lösung“
Der eigentliche Grund der Zusammenschreibung ist aber nicht, daß „der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form nicht selbständig vorkommt“, sondern daß schwerwiegendere und zeitsparendste Steigerungsformen von schwerwiegend und zeitsparend sind. Zu wasserabweisend kann man einen Komparativ bilden, und der zweite Bestandteil kommt auch selbständig vor: noch abweisender, aber eben nicht noch Wasser abweisender. Hier geht es um Syntax und nicht um morphologische Zufälligkeiten wie das selbständige Vorkommen.
Bedenkt man, daß diese Korrektur auch die vielkritisierten Neuschreibungen Eisen verarbeitend, Erdöl produzierend, Wasser abweisend usw. erfaßt, so erkennt man einen durchgreifenden Änderungsbedarf in den reformierten Wörterbüchern. Allerdings ist ein Teil der Korrekturen unterderhand schon in die Neubearbeitungen von 1999/2000 eingearbeitet worden, die insofern schon längst nicht mehr der amtlichen Neuregelung entsprachen.
Obwohl die Kommission diese Fälle nicht erwähnt, stehen auch die obligatorischen Neuschreibungen frisch gebacken, selbst gemacht, viel gereist und so genannt nun zur Disposition. Hier müssen überall die herkömmlichen Schreibweisen wiederhergestellt werden; es fehlt lediglich noch die Einsicht in die Erfordernisse des prädikativen Gebrauchs, dann haben wir wieder genau denselben Zustand wie vor der Reform.
Während der dritte Bericht noch ausführlich auf die äußerst problematischen Fälle hoch (hoch empfindlich), wieder (wieder herrichten/wiederherstellen) und wohl (wohl schmeckend/wohlriechend) einging, schweigt der vierte Bericht sich darüber aus. Das bedeutet aber kaum, daß hier keine Änderungen ins Auge gefaßt würden; der Klärungsbedarf wurde seinerzeit nicht bestritten.
Deutlicher als aus den Vorschlägen zum Paragraphen 36 geht die Richtung der geplanten Veränderungen aus dem Anhang hervor. Er zeigt am Österreichischen Wörterbuch, daß Komposita wie dichtbesiedelt wiederhergestellt sind, ja sogar das vom Regelwerk immer noch ausdrücklich verbotene durcheinanderredend wird rehabilitiert. Da nicht anzunehmen ist, daß das – in der Kommission durch den Vorsitzenden Karl Blüml und Ulrike Steiner vertretene – ÖWB die neuen Vorschläge mißverstanden hat, scheint die Darstellung der Vorschläge unvollständig zu sein. Es bleibt abzuwarten, ob neben Zusammensetzungen mit -einander auch solche mit -ig wiedereingeführt werden; immerhin findet man ja im amtlichen Wörterverzeichnis seit je die Ausnahme richtiggehend; daraus ließe sich analog zu jenem erratischen gewinnbringend ein neu-alter Regelkomplex ableiten.
Die amtliche Neuregelung kannte den Begriff der „Univerbierung“ nicht, erst im dritten Bericht wurde er eingeführt. Sobald die Kommission damit Ernst macht, kann sie auf die umständlichen und unsicheren, Schülern ohnehin kaum zumutbaren grammatischen Gedankenexperimente mit „Steigerbarkeit“ usw. verzichten und schlicht anerkennen, daß die Sprachgemeinschaft zahllose Wörter wie alleinstehend, selbstgebacken und sogenannt geschaffen hat, denen die Neuregelung zu Unrecht den Garaus machen wollte.
Auch ist noch nicht klar, wie das nun durchaus wieder ableitbare „univerbierte“ verlorengegangen, ernstgemeint usw. sich auf die Bestimmungen zu den Verben nach § 34 auswirkt. Jedenfalls ist das ganze, seinerzeit von Burkhard Schaeder in ausdrücklichem Kampf gegen die Sprachentwicklung erdachte Gebäude der Getrennt- und Zusammenschreibung ins Rutschen gekommen, und es läßt sich noch gar nicht absehen, wo es zur Ruhe kommen könnte.

Schreibung mit Bindestrich

Zu § 40 (3), § 41: Für Formen wie 8fach wird analog zur Neuschreibung 8-mal nun eine Variante mit Bindestrich vorgesehen: 8-fach. Als Grund gibt die Kommission an, daß „der Wortbestandteil einer Grauzone zwischen unselbstständigem Grundmorphem und Suffix zuzuordnen“ sei.
Im amtlichen Regeltext kommt allerdings weder der Begriff „Morphem“ noch gar der des „Grundmorphems“ vor. Die Neuregelung des Bindestrichs war bisher ausschließlich auf den Gegensatz von Zusammensetzung und Ableitung aufgebaut. Solange die neuartige Begrifflichkeit der „unselbstständigen Grundmorpheme“ nicht definiert ist, läßt sich nicht absehen, ob es mit -fach sein Bewenden haben kann.
Die Kommission will außerdem einen Fehler beheben, den sie als mißverständliche Formulierung darstellt. Diese Formulierung habe dazu geführt,
„dass viele gedacht haben, dass eine doch relativ übersichtliche Verbindung wie das Inkrafttreten neu nur noch mit Bindestrichen geschrieben werden dürfte: das In-Kraft-Treten.“
Zu diesen vielen gehörte immerhin die Dudenredaktion, trotz intensiver Beratungsgespräche mit der Kommission.
Zum Bindestrich werden noch eine Reihe weiterer Änderungen vorgeschlagen, die aber mehr redaktioneller Art und linguistisch uninteressant sind. Es bleibt übrigens bei der Unstimmigkeit, daß Erstglieder auf -ig, -isch und -lich mit Bindestrich in Zusammensetzungen eingehen (wissenschaftlich-technisch), im übrigen aber nach § 36 von Zusammensetzungen ausgeschlossen sind.


__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
13.02.2004 16.18
Diesen Beitrag ansteuern
Kommentar zum vierten Bericht (Fortsetzung)



Zur Groß- und Kleinschreibung

„Der Vorwurf der Inkonsequenz der Neuregelung bezieht sich vor allem auf die Kleinschreibung von flektierten Adjektiven in festen Verbindungen aus Präposition und dekliniertem Adjektiv vom Typ vor kurzem, ohne weiteres.
DISKUSSION
Die Kleinschreibung wurde damit begründet, dass diese Verbindungen solchen ohne Flexion nahe kommen. Da substantivierte Adjektive aber auch ohne Artikel und nur mit Präposition auftreten können (z. B. Er steht Neuem misstrauisch gegenüber; sie bevorzugt Süßes; wir verpflegen uns mit Süßem und Salzigem), kann man auch Adjektive in festen Verbindungen aus Präposition und Adjektiv als Substantivierungen auffassen, sofern ihr substantivischer Status nach dem für die Neuregelung maßgebenden morphosyntaktischen Kriterium erkennbar ist, was sich in der Flexion des Adjektivs ausdrückt.
Deshalb kann man diese Adjektive nach § 57(1) auch großschreiben. Es handelt sich um etwa fünfzehn Wendungen dieses Typs, die allerdings in Texten teilweise eine relativ hohe Frequenz aufweisen, z. B. vor kurzem, seit kurzem, binnen kurzem, seit langem, vor langem, seit längerem, vor längerem, von nahem, von neuem, seit neuestem, von weitem, bei weitem, bis auf weiteres, ohne weiteres.
FAZIT
Die Kommission schlägt vor, bei festen Verbindungen aus Präposition und dekliniertem Adjektiv künftig neben der Kleinschreibung auch die Großschreibung des entsprechenden Adjektivs zuzulassen und die Angaben unter § 58(3) folgendermaßen zu ändern:
[§ 58: In folgenden Fällen schreibt man Adjektive, Partizipien und Pronomen klein, obwohl sie formale Merkmale der Substantivierung aufweisen.]
(3) bestimmte feste Verbindungen
(3.1) aus Präposition und nichtdekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel, zum Beispiel:
Ich hörte von fern ein dumpfes Grollen. Die Pilger kamen von nah und fern. Die Ware wird nur gegen bar ausgeliefert. Die Mädchen hielten durch dick und dünn zusammen. Das wird sich über kurz oder lang herausstellen. Damit habe ich mich von klein auf beschäftigt. Das werde ich dir schwarz auf weiß beweisen. Die Stimmung war grau in grau.
(3.2) aus Präposition und dekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel.
In diesen Fällen ist jedoch auch die Großschreibung des Adjektivs zulässig, zum Beispiel:
Aus der Brandruine stieg von neuem/Neuem Rauch auf. Wir konnten das Feuer nur von weitem/Weitem betrachten. Der Fahrplan bleibt bis auf weiteres/Weiteres in Kraft. Unsere Pressesprecherin gibt Ihnen ohne weiteres/Weiteres Auskunft. Der Termin stand seit längerem/Längerem fest. Die Aufgabe wird binnen kurzem/Kurzem erledigt.“
Der „Vorwurf der Inkonsequenz“ ging diesmal nicht von den Reformkritikern aus, sondern von dem Schweizer Kommissionsmitglied Peter Gallmann. Er hat sich nun offenbar mit seiner Forderung nach Rückkehr zur weitestgehenden Großschreibung, wie im 19. Jahrhundert eine Zeitlang üblich, durchgesetzt.
Es ist nicht einzusehen, daß die Flektiertheit eines Adjektivs ein Kriterium für seine Substantiviertheit sein soll: bei Weitem. Die Grammatik, die solche Begründungen liefert, muß wohl erst noch geschrieben werden. Andererseits ist das Fehlen von Flexionsendungen kein ausreichendes Argument für nicht-substantivischen Charakter, denn Artikel- und Flexionslosigkeit kommt auch in eindeutig substantivischen Paarformeln bzw. vollständigen Aufzählungen vor: das Märchen von Hase und Igel (statt vom Hasen und Igel). In diesem Sinne kann man Nietzsches Buchtitel Jenseits von Gut und Böse verstehen, wo jedoch nach der Reform Kleinschreibung obligatorisch vorgeschrieben ist, obwohl hier weit eher vom Guten und vom Bösen die Rede ist als in der Floskel bei Weitem von einem „Weiten“. Im Widerspruch dazu sieht die Reform Großschreibung bei für Jung und Alt, für Groß und Klein (ohne Flexion!) vor. Dieser Widerspruch wird durch die Änderungsvorschläge unerträglich zugespitzt. Es ist im Bericht nicht hinreichend begründet, warum nicht auch durch Dick und Dünn, über Kurz oder Lang usw. geschrieben werden soll.
Schwerer wiegt aber der Einwand, daß die neu verordnete Großschreibung das ist bei Weitem besser usw. vollkommen sinnwidrig ist. Das „Weite“, das hier erwähnt zu sein scheint, gibt es ja so wenig wie das "Öftere“ in der neuerdings groß zu schreibenden Wendung des Öfteren. Die Heraushebung eines vermeintlichen Gegenstandes aus der rein adverbial fungierenden Wendung ist textsemantisch widersinnig und überaus rückständig. Niemand hat in den letzten hundert Jahren so geschrieben, die Neuerung entspringt allein dem „Konsequenz“-Streben eines Grammatikers und nicht der Beobachtung von Schreibbrauch und Fehlerhäufigkeit. (Erst die Rechtschreibreform hat entsprechende Fehlschreibungen hervorgebracht, wie die Kommission sie nun nachträglich legitimieren will.)
Eine überholte Schreibweise des 19. Jahrhunderts ist auch die wiederbelebte Großschreibung der Eine, der Andere, die Meisten usw. Sie soll möglich sein, wenn, wie es seltsamerweise heißt, „der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantivisch gebraucht ist“. Schreibende wollen gewöhnlich einen bestimmten Sinn zum Ausdruck bringen, nicht eine Wortart.
Gallmann hat ja auch schon vorgeschlagen, in elliptischen Konstruktionen die Großschreibung einzuführen: das rote Kleid oder das Grüne. Es liegt auf der Linie seines rigorosen Denkens, daß nach den Meisten auch die substantivisch gebrauchten Pronomina demnächst groß geschrieben werden: ein Buch für Alle und Keinen usw. All dies hat es schon gegeben, und es läßt sich durchaus begründen, aber es führt natürlich weit zurück hinter die moderne leserfreundliche Entwicklung, die alles pronominale Beiwerk durch Kleinschreibung in den Hintergrund drängt.
Der österreichische Beirat will die von Wüster vorgeschlagene Großschreibung (bei Weitem usw.) sogar als „einzige Variante“ (sic!) festlegen lassen. (S. 65) Die Kommission weist dieses Ansinnen jedoch zurück.
Die Kommission erkennt nunmehr an, daß in der Sprachgemeinschaft eine „offensichtliche Tendenz“ besteht, feste Gruppen aus Adjektiv und Substantiv durch Großschreibung als Begriffseinheiten zu kennzeichnen. Dem wollte die Neuregelung entgegenwirken, indem sie die Kleinschreibung erste Hilfe, schwarzes Brett usw. vorschrieb. Die Nachrichtenagenturen und Zeitungen folgten dem nicht, und auch sonst ist der Widerstand gegen diese sprachwidrige Normierung so stark, daß die Kommission seit geraumer Zeit die Klausel nutzt, Fachsprachen seien von der Rechtschreibreform ohnehin nicht betroffen. Der führende Reformer Augst hatte schon vor Jahren geäußert, die Erste Hilfe könne als Fachausdruck auch groß geschrieben werden. Eine ähnliche Ausflucht fand sich im dritten Bericht zur Getrenntschreibung: Während das amtliche Wörterverzeichnis ausdrücklich das Hohe Lied*, der Hohe Priester* § 60(3.3) vorschrieb, behauptete die Kommission nun, auch das Hohelied und der Hohepriester seien korrekt, da „fachsprachlich“. Aber wozu dann die Änderungen und die Sternchen-Markierung?
Die Anerkennung von „Begriffseinheiten“ (Nominationsstereotypen) war der richtige Weg; leider ist die Kommission nicht so konsequent, dieser Einsicht zu folgen und die am Ende doch wieder aufgeweichte Beschränkung auf „Fachsprache“ aufzugeben. Das Schwarze Brett ist nichts Fachliches, und doch wird es aus Gründen, die der Kommission offenbar bekannt sind, zweckmäßigerweise groß geschrieben.
Als regeltechnisch fehlerhaft muß man den Schlußsatz der vorgeschlagenen Neufassung bezeichnen:
„Im nichtfachsprachlichen Zusammenhang ist die Kleinschreibung der Adjektive in solchen Wortgruppen der Normalfall.“
Das ist nur als eine vage statistische Aussage über den Schreibbrauch sinnvoll, nicht als Handlungsanweisung. In einem orthographischen Regelwerk haben solche Aussagen nichts zu suchen.

Zeichensetzung

Hier werden keine Änderungen ins Auge gefaßt.
Daß die neue Kommasetzung besonders beim Infinitiv nicht gelungen ist, weiß inzwischen jeder. Aber die Kommission schreibt:
„Der Vorschlag, bei Infinitivgruppen mit bestimmten Einleitewörtern immer ein Komma zu setzen, kommt denjenigen Schreibenden entgegen, die klare mechanische Regelungen schätzen, da sie ihnen die Entscheidungen abnehmen.“
Hier werden Schreibende diffamiert, die genau das wünschen, was die Neuregelung sich an so vielen anderen Stellen zu bieten rühmt: klare Regeln, die sozusagen idiotensicher auch den „Wenigschreiber“ zu korrektem Schreiben befähigen. Eine solche Regel ist zum Beispiel jene, die obligatorisch Getrenntschreibung bei Wörtern auf -ig, -isch und -lich vorschreibt, ohne Rücksicht auf syntaktische Unterschiede, die als allzu feingesponnen dargestellt werden.
„Kennzeichnend für die Neuregelung ist, dass sie die kommunikative Funktion der Satzzeichen betont: Satzzeichen dienen dazu, „einen geschriebenen Text übersichtlich zu gestalten und ihn dadurch für den Lesenden überschaubar zu machen“, heißt es in den Vorbemerkungen zum Abschnitt E (Zeichensetzung) des amtlichen Regelwerks. Die Schreibenden können „mit den Satzzeichen besondere Aussageabsichten oder Einstellungen zum Ausdruck bringen oder stilistische Wirkungen anstreben“. Mit dieser Kennzeichnung der Funktion sind Spielräume des Gebrauchs der Zeichen eröffnet, weil übersichtliche Gestaltung, Aussageabsichten, „stilistische Wirkung“ per se nicht systematisch zu regeln sind.“
Während nach übereinstimmender Ansicht der Orthographieforschung die Zeichensetzung im Laufe der Jahrhunderte weitgehend durchgrammatikalisiert worden ist, restituiert die Neuregelung eine „stilistische“ bzw. rhetorische Zeichensetzung, besonders beim Komma. Das steht in eigenartigem Gegensatz zur sonstigen Bevorzugung grammatischer Kriterien. Die Schweizer Kommissionsmitglieder Gallmann und Sitta hatten deshalb schon in ihrem Handbuch Rechtschreiben (Zürich 1996) vorgeschlagen, weitestgehend zur bisherigen Kommasetzung zurückzugehen, konnten sich aber offenbar nicht durchsetzen. In der Praxis erleben wir nun, daß Kommata unter genau gleichen Bedingungen mal gesetzt und mal weggelassen werden (übrigens auch im vorliegenden Bericht, wo sogar ganz typische Kommafehler neuer Art unterlaufen, vgl. S. 25, S. 51 und S. 55; der dritte Bericht war noch fehlerhafter). Mit der Freiheit der Kommasetzung soll der professionell Schreibende Unterscheidungen ausdrücken können; es wird aber nicht gesagt, welche Unterscheidungen das sein könnten, da es zu diesem Bereich keine näheren Angaben gibt. Die Stilistik, die nun den leitenden Gesichtspunkt abgeben soll, wird nämlich weder im Regelwerk noch an anderer Stelle ausgeführt. Die Andeutung, man könne durch Kommas notwendige von weglaßbaren Infinitiven unterscheiden (S. 40), hat keine Grundlage im amtlichen Text und entspricht auch nicht den Gepflogenheiten der deutschen Sprache. Daher kann der Leser eines so interpungierten Satzes auch nicht ahnen, was der Schreibende damit zum Ausdruck bringen wollte. Der Schweizer Beirat weist diese Zumutungen denn auch zurück.

Worttrennung am Zeilenende

Bei der Silbentrennung werden keine Änderungen vorgeschlagen.

Um so überraschender wirkt es, daß die Kommission hier eine umfangreiche, mit Fachausdrücken gespickte Abhandlung über Morphem- und Silbengrenzen einschaltet, die offenbar nur der Auseinandersetzung des Reformers Gallmann mit anderen Theorien dient, ohne praktische Folgen für die Neuregelung. Eine Kommentierung ist daher eigentlich überflüssig. Nur einige Hinweise seien gestattet.
Die Kommission führt aus:
„Die Worttrennung am Zeilenende ist sowohl in ihrem Regelaufbau als auch in einzelnen Bestimmungen kritisiert worden. Die erste Umsetzung in den Wörterbüchern 1996 war teilweise unterschiedlich, sodass Irritationen entstanden. Unter Hinzuziehung der Kommission haben sich die marktführenden Wörterbücher auf eine einheitliche Handhabung der Regeln geeinigt und eine Einengung in Bezug auf die Schwankungsfälle morphologischer Trennungen bei Fremdwörtern vorgenommen. In den Schulen wird die Neuregelung als Erleichterung angesehen.“
In der Tat hatte sich, wie ein Duden-Redakteur einmal schrieb, die eigentlich eher nebensächliche Silbentrennung zu einem Hauptproblem für die Wörterbuchredaktionen ausgewachsen. Die Kommission hat sich daraufhin zu intensiven Beratungsrunden mit den Redaktionen der „marktführenden Wörterbücher“ getroffen und mit ihnen eine nichtveröffentlichte, 60seitige Liste von zulässigen Trennungen vereinbart (vgl. Sprachwissenschaft 2/2000, S. 150). An diesem Vorgehen ist zu beanstanden, daß nur solche Wörterbuchverlage beteiligt waren, die mit der Kommission bzw. dem Beirat für deutsche Rechtschreibung auch wirtschaftlich verbunden sind. Andere Wörterbuchverlage müssen warten, bis die exklusiv beratenen Marktführer (Duden und Bertelsmann sowie das ÖWB) ihre Produkte auf den Markt gebracht haben. Auch der Käufer und Benutzer kann die Zuverlässigkeit der Wörterbücher nicht überprüfen, solange die Liste nicht veröffentlicht ist.
„Kritik wurde an der Regelhierarchisierung geübt. Sie zielt darauf ab, in einem ersten Abschnitt die Trennung von Komposita und Präfigierungen zu behandeln und erst in einem zweiten Abschnitt die innermorphematische Trennung.
DISKUSSION
Es gibt immer verschiedene Darstellungsmöglichkeiten. Natürlich kann man sich auch für die linguistische Reihenfolge „Trennung an Morphemfugen – Trennung an Silbenfugen“ entscheiden. Prototypisch für die Worttrennung ist jedoch nach dem Alltagsverständnis die Trennung nach „Silben“. Dies zeigt sich auch daran, dass sowohl die im Vorfeld der II. Orthographischen Konferenz von 1901 auf Bundesstaatenebene erschienenen Regelwerke als auch die verschiedenen Dudenauflagen zunächst die Trennung nach „Silben“ abhandeln, dann erst die morphologische. Insbesondere sprechen namentlich zwei Gründe für die im Regelwerk gewählte Anordnung:
- Trotz morphologischer Segmentierbarkeit fallen bei einer (begrenzten) Anzahl von Komposita und Präfigierungen Morphem- und Silbenfuge nicht zusammen, vgl. hin-auf vs. hi¦nauf, be-ob-achten vs. beo¦bachten (¦ markiert die Silbenfuge).
- Bei einer Hintanstellung der Trennung an Morphemfugen entfällt die Notwendigkeit eines Vorgriffs auf später folgende Regeln, vgl. § 111 E1, E2 und § 112.
FAZIT
Da das Regelwerk in seiner Darstellung alle notwendigen Aussagen enthält und diese auch hinreichend sind, besteht kein Änderungsbedarf.“
Hier wird offensichtlich unlauter argumentiert. Kritiker haben in der Tat gefordert, zuerst die Trennung der Zusammensetzungen zu behandeln. Es ist jedoch nicht zulässig, dafür unterderhand den Begriff „Trennung nach Morphemfugen“ einzusetzen. Auch die Kritiker bleiben grundsätzlich bei der Silbentrennung und wollen keine Morphemtrennung einführen. Trennstellen bei Zusammensetzung sind nur ein Teil davon.
Und gerade die von der Kommission problematisierten Beispiele sind umstritten und werden widersprüchlich behandelt. Einerseits wird dem Schreibenden unterstellt, daß er Komposita wie hinauf, weil er sie gebunden spricht, auch nicht mehr als Komposita erkenne und daher silbisch trenne (hi-nauf), andererseits wird jedoch auf durchsichtiger Morphologie bestanden. Macht man die Trennung von der gebundenen Aussprache abhängig, so müßte auch für die vielen Sprecher, die Verein usw. gebunden sprechen, die entsprechende Trennung zulassen. Das ist jedoch ausdrücklich nur für vol-lenden vorgesehen.
Die Kommission geht auf die vielfach beanstandete Abtrennbarkeit einzelner Buchstaben (A-bend, Sitze-cke) ein. Im Sinne der Regeleinsparung will sie aber daran nichts ändern. Dies zeigt, daß ihr die rein formale Eigenschaft der „Ausnahmslosigkeit“ mehr wert ist als der Sinn des Geschriebenen. Sie führt aus:
„Außerdem ergibt sich eine irreführende Trennung meist nur bei der isolierten, metakommunikativen Betrachtung eines Wortes, nicht jedoch beim normalen sinnentnehmenden Lesen eines fortlaufenden Textes.“
Das Gegenteil ist richtig. Denn gerade bei der „metakommunikativen Betrachtung“ stehen die getrennten Teile eng beeinander: Seeu-fer, so daß die Lesestörung bei weitem nicht so ins Gewicht fällt wie bei tatsächlichem Zeilenbruch.
Den Lernenden dürfte mit der neuen Regel kein Gefallen getan sein, aber immerhin trennt auch die KMK in ihrer Beschlußvorlage zur Rechtschreibreform vom 14.1.2004 zweimal Ü-bergang.
Bei der Ansetzung einer Trennstelle hu-sten, tä-tlich, die aber dann doch folgenlos bleiben soll, wird nur der Endrand des ersten Teils, nicht aber der Anfangsrand des zweiten berücksichtigt. Im Standarddeutschen beginnen Wörter nicht mit st- (sondern scht-) oder gar tl- usw.
Zur Fremdworttrennung wird ausgeführt:
"§ 110 findet seine Begründung in der schwankenden Aussprache eines Teils der Fremdwörter: Der dem Cluster vorangehende Vokal kann als Langvokal oder als Kurzvokal realisiert werden. Während bei Langvokal die präferierte Silbengrenze vor dem Cluster liegt (vgl. die Diskussion oben), ist sie bei Kurzvokal zwischen den beiden Segmenten anzusetzen, zum Beispiel:
bei Langvokal: bei Kurzvokal:
Zy¦klus Zyk¦lus
E¦kloge Ek¦loge
Ma¦gnet Mag¦net
A¦frika Af¦rika“
Solche phonetischen Begründungen sind aber in der amtlichen Neuregelung nicht zu finden, sie scheinen von Gallmann erst neuerdings hinzukonstruiert zu sein. Die Neuregelung bietet den entsprechenden Paragraphen vielmehr einfach als Zugeständnis an die Tradition (letztlich die Muta-cum-liquida-Regel der antiken Sprachen).

Zusammenfassung
Abschließend läßt sich der vierte Bericht folgendermaßen charakterisieren: Die Fehlerhaftigkeit der Neuregelung wird zwar eingestanden, doch sollen – wohl mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen der Verlage – keine falschen Schreibweisen zurückgenommen werden. Vielmehr werden weitere „Varianten“ eingeführt. Die zunehmende Beliebigkeit der Schreibweise wird als „Flexibilisierung“ und Gewinn an „Freiheit“ empfohlen und von den Beiräten begrüßt, obwohl sie der Sache nach dasselbe ist wie die „Zonen der Unsicherheit“, die zu Beginn der Reform und im amtlichen Regeltext als Grundübel der bisherigen Rechtschreibung angegriffen worden waren. Noch 2001 konnte der Beirat die Vermehrung der Varianten mit dem Hinweis abwehren: „Variantenschreibungen setzen den Schreiber unter Entscheidungszwang und tragen in Ermangelung einer konsistenten Variantenführung häufig zur Verunsicherung bei.“
Wo eine „Flexibilisierung“ wirklich am Platze wäre, zum Beispiel bei der Zusammenschreibung mit Verbzusätzen, beharrt die Kommission auf geschlossenen Listen innerhalb des Regelwerks. Das führt dazu, daß Änderungen wie die nun vorgeschlagenen richtige Schreibweisen falsch und falsche richtig werden lassen. Außerdem hat die Partikelliste unter § 34, die im Laufe der Jahrzehnte immer wieder geändert worden war, inzwischen einen unzumutbaren Umfang erreicht und kann dennoch nur durch willkürliche Ausschließung weiterer Verbzusätze einigermaßen begrenzt werden.
Zu bedauern ist, daß die Kommission keine vollständige Neufassung derjenigen Paragraphen vorlegt, die besonders stark verändert werden sollen, also etwa § 36. Aus den zahlreichen Hinweisen auf Tilgungen, Ergänzungen und Verschiebungen läßt sich nur mühsam ein Gesamtbild konstruieren.
In der Öffentlichkeit ist als neue Regel hauptsächlich die ss-Schreibung angekommen. Aus sprachwissenschaftlicher Sicht sind es jedoch die Getrennt- und Zusammenschreibung sowie die Groß- und Kleinschreibung, die am meisten Aufmerksamkeit und Kritik verdienen. Statt die Neuregelung in diesen beiden Bereichen entschlossen über Bord zu werfen, versucht sich die Kommission seit Beginn an Reparaturen. Diese haben inzwischen einen solchen Grad von Unübersichtlichkeit erreicht, daß es kaum noch möglich ist, die Regeln auf innere Konsistenz zu überprüfen, ganz zu schweigen von ihrer sachlichen Angemessenheit.
Auffällig bleibt der immer wieder geäußerte Wunsch der Kommission, die Wörterbuchverlage und Softwarehersteller stärker an die Kandare zu nehmen und bis in die letzten Einzelheiten von ständiger „Beratung“ abhängig zu machen.

Zum Anhang

Die Stellungnahme der Schweizer EDK ist oben bereits weitgehend berücksichtigt.
An der knappen Stellungnahme des deutschen Beirates – kaum anderthalb Seiten – fällt auf, daß es dem Beirat weniger auf die sachliche Angemessenheit der Reform als auf ihre Durchsetzung anzukommen scheint:
„Der Beirat empfiehlt die Änderungen in einem Rahmen zu halten, bei dem die Auswirkungen der Regelmodifizierungen nicht zu einer erneuten öffentlichen Infragestellung der Neuregelung führen können.“ (S. 63)
In diesem Sinne übernimmt der Beirat auch die verhüllende, die Öffentlichkeit täuschende Sprachregelung, von „Präzisierungen“ zu sprechen, wo Änderungen gemeint sind:
„Der Beirat fordert die deutschen Vertreter der Zwischenstaatlichen Kommission auf, sich bei den staatlichen Stellen intensiv dafür zu verwenden, dass die Kultusministerkonferenz frühzeitig im Frühjahr 2004 das Paket der Präzisierungen beschließt, damit genügend Zeit für die Umsetzung in Schulbüchern, Wörterbüchern, Zeitungen, Softwareprogrammen und anderen Publikationen bleibt.“ (S. 64)

Kann man Präzisierungen „umsetzen“? Nur wenn es in Wirklichkeit Änderungen sind. Und warum
sollten Präzisierungen so gravierenden Folgen haben, daß die Verlage usw. rechtzeitig darauf vorbereitet werden müssen?
Man muß dazu noch bedenken, daß die neuen Wörterbücher ja bereits in zahlreichen gemeinsamen Beratungsrunden mit der Zwischenstaatlichen Kommission bis ins kleinste Detail abgestimmt worden sind, so daß die Kommission feststellen konnte:
„Auf Betreiben und unter Mithilfe der Zwischenstaatlichen Kommission einigten sich die großen Wörterbuchverlage seither auf eine einheitliche Auslegung der amtlichen Regeln. Sie haben dies in den jeweils neuesten Auflagen ihrer Rechtschreibwörterbücher umgesetzt: Bertelsmann im März 1999, Duden im August 2000. Beide Nachschlagewerke sind damit zuverlässige Ratgeber in orthografischen Fragen.“ (Pressemitteilung der Kommission vom 17.8.2000)
Die Wörterbücher enthalten also bereits alles, was den Ansichten und Einsichten der Kommission entspricht. Was sollen dann weitere „Präzisierungen“?
Worum es wirklich geht, verrät der Beirat nochmals mit der Forderung:
„Der Wortlaut des § 58 E4 sollte aus der mehrheitlichen Sicht des Beirats keine Präzisierung erfahren.“
Wie kann man etwas gegen Präzisierungen haben (die zudem von den Urhebern selbst für notwendig gehalten werden) – außer wenn es in Wirklichkeit geschäftsschädigende Änderungen sind?
Um nicht nur den Eindruck bedingungsloser Jasagerei zu erwecken, schaltet der deutsche Beirat eine scheinbar kritische Bemerkung ein: Die erweiterte Partikelliste solle auf ihre Kompatibilität mit § 34 überprüft werden. Die Kommission hat diese Überprüfung unternommen (die der Beirat natürlich innerhalb von zwei Minuten selbst hätte erledigen können) und kommt zu dem voraussehbaren Ergebnis, daß sich keine Inkompatibilität feststellen lasse.
Um die Stellungnahme des Beirats besser zu verstehen, muß man sich seine Zusammensetzung näher ansehen. Neben einigen eher blassen Vertretern von nur am Rande betroffenen Institutionen (zum Beispiel Deutsches Institut für Normung) sitzen im Beirat die großen Wörterbuchverlage und der einflußreiche Verband der Schulbuchverlage (jetzt VDS Bildungsmedien), der nach eigenen Angaben 400.000 Mark ausgegeben hat, um das schleswig-holsteinische Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform zu hintertreiben – vergeblich zunächst, bis ihm die Landtagsfraktionen doch noch den Gefallen taten, die Volksgesetzgebung zu annullieren. Es gibt ferner ein Mitglied, das offiziell die Lehrerorganisationen im Deutschen Gewerkschaftsbund vertritt, in Wirklichkeit aber eine Rechtschreibberatung für gehobene Ansprüche betreibt (siehe http://www.rechtschreibkurse.de).
Allerdings scheinen nicht alle Mitglieder den Beirat besonders ernst zu nehmen. Manche erscheinen gar nicht erst zu den Beratungen; bei der letzten Sitzung fehlten u. a. der Deutsche Journalistenverband und der Verband der Zeitungsverleger. Der deutsche Beirat hat keinen Vorsitzenden und unterzeichnet daher als einziger Beirat seine Stellungnahmen nicht namentlich.
Für die Kultusminister spielt der Beirat dennoch eine wichtige Rolle. Er fungiert als Surrogat jener „sprachinteressierten Öffentlichkeit“, die zwar versprochen, aber nicht geschaffen worden war: „Besser, als einen Privatverlag stillschweigend Einzelfallentscheidungen treffen zu lassen, ist es allemal, wenn von jetzt an eine der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldende Expertengruppe systematische Lösungen sucht. (...) Anders als Verlagsredaktionen, die ihre orthographischen Entscheidungen nicht mitzuteilen und zu begründen brauchen, muss die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge öffentlich vorlegen und vertreten. Sie ist damit für die engere wissenschaftliche und die weitere sprachinteressierte Öffentlichkeit kritisierbar.“ (Zwischenstaatliche Kommission bzw. IDS 1997)
Die Kultusminister behaupten, in diesem Beirat seien die „professionell Schreibenden“ vertreten, also vor allem die Schriftsteller und die Journalisten. Jeder weiß, daß alle namhaften Schriftsteller und die meisten Journalisten die Rechtschreibreform ablehnen, aber durch ihre Zwangsvertretung im Beirat, vor der sie gar nichts wissen, haben sie ihr zugestimmt. Auch die Eltern deutscher Schüler haben der Reform und allen Änderungsvorschlägen zugestimmt – durch die Vertreterin des Bundeselternrates. Kritiker der ganzen Rechtschreibreform und damit die Mehrheit der deutschsprachigen Bevölkerung sind im Beirat nicht vertreten.
Der österreichische Beirat wird praktischerweise von Dr. Fritz Rosenberger geleitet, demselben Regierungsvertreter, der auch für die Durchsetzung der Reform in Österreich verantwortlich ist.
Im Anhang des Berichts findet sich ein Abdruck der Buchstabenstrecke D aus dem Österreichischen Wörterbuch (ÖWB) mit den z. T. handschriftlich eingetragenen Änderungen, die sich laut 4. Bericht ergeben würden. (In der Internetversion des Berichts, die am 6.2.2004 von der Rechtschreibkommission ins Netz gestellt wurde, fehlt dieser Teil; eine originalgetreue Abbildung findet man unter http://www.rechtschreibreform.de/K4/OWB.) Obwohl eine Auszählung hier schwer ist, weil einerseits ganze Wortnester, andererseits nur einzelne Verweise geändert werden, ergeben sich weit über 100 Änderungen, was hochgerechnet rund 3.000 Änderungen im ganzen ÖWB bedeutet. Im Rechtschreibduden mit seinem größeren Stichwortbestand wären es etwa 4.000 Änderungen, im Großen Wörterbuch von Duden nochmals das Doppelte. Jedenfalls die Größenordnung dieser Schätzung dürfte stimmen. Daraus geht hervor, daß nach Billigung des vierten Berichts alle Wörterbücher usw. sofort neu bearbeitet werden müssen, wie es ja auch vom deutschen Beirat angedeutet wird.
Der Bericht soll nach dem Wunsch der Kultusminister der letzte seiner Art sein. In Zukunft soll die Kommission Regeländerungen nicht mehr nur vorschlagen, sondern in eigener Verantwortung einführen und durchsetzen und der KMK nur noch im Fünfjahresrhythmus darüber berichten. Nur Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung sollen noch der Genehmigung bedürfen. Zweimal wird das Beispiel der „gemäßigten Kleinschreibung“ genannt, aber es ist klar, daß es das einzige in Frage kommende ist: Die Kleinschreibung der Substantive wird von allen Kommissionsmitgliedern als Fernziel festgehalten.

__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
13.02.2004 07.18
Diesen Beitrag ansteuern
Beirat unter Aufsicht

Zur Beiratssitzung gibt es zwar im vierten Bericht kein Protokoll, wohl aber im dritten. Damals waren der Vorsitzende und der Geschäftsführer während der ganzen zweitägigen Sitzung anwesend, der Rest der Kommission (außer Blüml) während der zweiten Hälfte; das Protokoll wurde von der Kommissionsassistentin Kerstin Güthert geführt. Zwar versteht sich der Beirat ohnehin als Unterstützerverein, aber unter den gegebenen Bedingungen war es natürlich ganz unmöglich, offen über die Qualität der Kommission und ihrer Leistung zu diskutieren. Es ist bekannt, daß Augst alle Register seiner Rhetorik zu ziehen vermag, um andere Leute über den Tisch zu ziehen. Bis seine unwahren Behauptungen entlarvt sind, ist das Ereignis längst vorbei. Ich habe es mehrmals erlebt (Rechtsausschuß des Bundestages, Mannheimer Anhörung).
Nochmals sei daran erinnert, daß der Beirat keinen Vorsitzenden hat und daher in keiner Weise organisiert ist oder geschlossen auftreten kann. Um so leichter ist es, ihn einzuwickeln, Bedenken zu zerstreuen usw.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Alle Zeiten sind MEZ    Dieser Faden ist 10 Seiten lang:    1  2  3  4  5  6   7  8  9  10  Neuen Faden beginnen     antworten
Gehe zum Forum:
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >

Benutzungs-Regeln:
Wer kann im Forum lesen? Jeder Gast / jeder angemeldete Nutzer.
Wer kann ein neues Leitthema oder eine Antwort eintragen? Jeder angemeldete, eingewählte Nutzer.
Einträge können von ihrem Verfasser geändert oder auch gelöscht werden.
HTML-Kennungen beim Eintragen erlaubt? AN. Schnuten erlaubt? AN. vB-Kennungen erlaubt? AN. Bilder-Einbindung mit [IMG] erlaubt? AN.

Maßnahmen der Verwaltung:
Leitthema öffnen / schließen
Leitthema umziehen lassen
Leitthema löschen
Leitthema ändern

Herausgeber · Schreiben Sie uns · Forum

Technik von: vBulletin, Version 1.1.4 ©Jelsoft Enterprises Ltd. 2000. Rechtschreibung.com – Nachrichten zur Rechtschreibfrage