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Gast
22.03.2002 16.35
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Rechtschreibreform

Woher stammt eigentlich die Zahl 80 %, die angeblich die Rechtschreibreform ablehnen? Eine Abstimmung gab es nur in Schleswig-Holstein; dabei kamen die Ablehnenden und die, denen es egal war, zusammen auf weniger als 70 %; die Befürwortenden waren 29 %.

In Berlin gab es auch eine Volksinitiative. Den meisten Berlinern war es egal. Die Reformgegner erreichten nicht einmal das Quorum.

Peter Schubert
Veltheimstraße 12, 13467 Berlin

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Manfred Riebe
21.03.2002 11.00
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Beliebigkeitsschreibung mit Kommas

Sehr geehrter Herr Richter!

Grundsätzlich sollten Sie sich entscheiden, ob Sie – wie mehr als 80 Prozent der Bevölkerung – die bewährte herkömmliche Rechtschreibung beibehalten oder sich auf das Glatteis der neuen Beliebigkeitsschreibung begeben wollen, die niemand beherrscht. Deshalb gibt es eine Vielzahl verschiedener Hausorthographien der Zeitungen und Verlage und viele Fehler in den Zeitungen. Auch Ihre Schreibweise „Komma´s“ gehört zur Beliebigkeitsschreibung. Richtig ist die Schreibweise „Kommas“.

1. Neue Rechtschreibung im Duden 2000

§ 74 Nebensätze grenzt man mit Komma ab; (...)

§ 75 Bei formelhaften Nebensätzen kann man das Komma weglassen. Beispiele:
Wie bereits gesagt(,) verhält sich die Sache anders. Ich komme(,) wenn nötig(,) bei dir noch vorbei.

Sie können das selber kontrollieren; denn Sie finden die sogenannte „Amtliche Regung der deutschen Rechtschreibung“ im Duden 2000 auf S. 1113 ff.

2. Traditionelle Rechtschreibung im Duden von 1991

Duden-Regel R 111: Das Komma steht zwischen Haupt- und Nebensatz (Gliedsatz).

§ 74 der neuen Rechtschreibung stimmt folglich grundsätzlich mit der herkömmlichen Rechtschreibung überein.

Die Presse, die zum Teil eine Hausorthographie der Agenturen übernommen hat, blieb z.B. bei der herkömmlichen Zeichensetzung, weil es sich gezeigt hat, daß das Weglassen von Kommas das Leseverständnis erschwert. Es ist zu raten, bei der herkömmlichen Zeichensetzung zu bleiben.

Weil die neue Rechtschreibung insgesamt eine erhebliche Verschlechterung ist und zu mehr Rechtschreibfehlern führt, rät der VRS, bei der herkömmlichen Rechtschreibung zu bleiben. Ihre Bezeichnung „alte Rechtschreibung“ ist falsch, weil die herkömmliche Rechtschreibung moderner und gebräuchlicher ist als die neue Beliebigkeitsschreibung. Die sogenannte „Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung“ gilt laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 nur für die Schulen. Alle anderen Bürger können so weiterschreiben wie bisher, auch über das Jahr 2005 hinaus. Vergleiche Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97, S. 59. Deshalb ist die Bezeichnung „amtliche Regelung“ eine Irreführung der Bürger.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie über die Netzverweisliste (Linkliste) des VRS http://www.vrs-ev.de.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Riebe, OStR i.R.
__________________________________

„Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen!“ (VRS)

Manfred Riebe
Vorstandsmitglied des VRS
Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
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Christian Melsa
21.03.2002 09.22
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Kommando Komma

Daß man die Kommas nach den neuen Regeln völlig frei nach Schnauze setzen könne, ist so natürlich nicht richtig. Da hat wohl irgendwer etwas mißverstanden, allerdings ist das angesichts der vielen Mythen, die über die Reform im Umlauf sind, nicht so ungewöhnlich. Im Grunde sind die neuen Kommaregeln nicht weniger kompliziert als die bisherigen. Bestimmte Kommas darf man aber nun auch weglassen, wenn man will. Natürlich muß man immer noch wissen, welche denn, und wenn man das so weit begriffen hat, könnte man sie natürlich auch gleich wieder setzen. Das wäre nämlich zu empfehlen, denn dem Leseverständnis eines Satzes ist das in den allermeisten Fällen sehr dienlich. Witzigerweise ist im Reformregelwerk sogar ein neuer Fall von verpflichtend zu setzendem Komma eingeführt worden, und zwar nach wörtlicher Rede hinter dem abschließenden Anführungszeichen.

Es heißt zwar immer, gerade der Regelbereich für Kommasetzung sei bei der Reform so heftig zusammengekürzt worden, der Umfang dieser Regeln hat sich dabei aber praktisch überhaupt nicht verändert, nur die numerische Aufteilung der Regeln.

Man kann auf jeden Fall nicht viel falsch machen, wenn man die Kommas so setzt, wie sie nach der alten Rechtschreibung auch gesetzt werden müssen. Nur das erwähnte Komma nach wörtlicher Rede dürfte man dann nicht vergessen.

Im Einstellungstest würde ich übrigens außerdem auch lieber auf das Häkchen vorm s in der Mehrzahlform verzichten, denn das ist wirklich extrem falsch. Eigentlich ist der Apostroph ein Auslassungszeichen, er steht also nur dort, wo Buchstaben in einer abgeschliffenen Form wegfallen (z.B. fällt bei wie geht's statt wie geht es das e weg). Einige Komma's ist also genauso falsch wie etwa einige Waschmaschine'n.

Beeindruckend gebildet wirkt es freilich, wenn man vielmehr von einigen Kommata spricht.

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Gast
21.03.2002 07.30
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Kommaregelung ja oder nein?

Hallo ich habe da mal eine Frage:

Ich muss in der nächsten Zeit zu einem Einstellungstest und werde dort ein Diktat schreiben.
Mich interressiert, ob die alte Kommaregelung noch gültig ist oder ob überhaupt noch Kommas gesetzt
werden müssen. Ich habe gehört dies sei nicht mehr der Fall und ich kann die Komma´s willkürlich setzen,
also so wie man spricht.

stimmt das jetzt oder muss ich die Komma´s richtig setzen?

Danke Marcel

Marcel Richter

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Manfred Riebe
20.03.2002 22.22
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Die Rechtschreibreform in NRW-Schulen

(Im Gästebuch funktioniert die Korrektur von Schreibfehlern über "ändern“ nicht, obwohl ich eingetragener Nutzer bin. Also lasse ich Fehler stehen.)

Noch ein Nachtrag nach einer Internet-Suche über http://www.kultusministerkonferenz.de.

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Bereich Schule
Tel.: 0211/896-03
Fax: 0211/896-3220

http://www.mswwf.nrw.de/

Das kleine Rechtschreib-abc

Was sich ändert, was bleibt, ein Leitfaden.

Neue Regeln für die deutsche Rechtschreibung

Die am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung schafft die Voraussetzung für eine Neuregelung der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum. Die Neuregelung ist die erste systematische Bearbeitung des gegenwärtig gültigen Regelwerks von 1901/02 und verfolgt das Ziel, die Grundregeln zu stärken, Ausnahmen abzubauen und Widersprüche zu beseitigen. Dadurch werden die deutschen Rechtschreibregeln übersichtlicher und für Lernende ein wenig leichter.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Ministerin

Inkrafttreten 1998, Übergangsfrist bis 2005

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Vorwort

Neue Regeln für die deutsche Rechtschreibung

Am 1.8.1998 ist die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Auch die Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung wenden das neue Regelwerk seit Anfang August an. Die Neuregelung stärkt die Grundregeln, baut Widersprüche, Ausnahmeregeln und Ausnahmen von der Ausnahme ab. Auf der Grundlage der neuen Regeln lässt sich die deutsche Rechtschreibung leichter erlernen.

Bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 werden bisherige Schreibweisen nicht als Fehler gewertet, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Neuregelung wurden vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durch ein Urteil vom 14.7.1998 ausgeräumt. Das höchste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaars aus Schleswig-Holstein einstimmig zurück.

Die Tatsache, dass die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung durch einen Volksentscheid für Schleswig-Holstein außer Kraft gesetzt wurde, kann die Umsetzung des neuen Regelwerks in den übrigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sowie im gesamten deutschen Sprachraum nicht hemmen. Es ist vielmehr zu hoffen, dass sich auch Schleswig-Holstein innerhalb der Übergangszeit den für alle deutschsprachigen Länder gültigen Absprachen anschließen kann.

Das amtliche Regelwerk ist nur für die Schulen und die öffentliche Verwaltung verbindlich. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten. Eine international besetzte „Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ beim Institut für deutsche Sprache in Mannheim begleitet die Einführung der Neuregelung und gibt in Zweifelsfällen Empfehlungen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Sprachwandel.

Gabriele Behler

Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Inkrafttreten 1998
Übergangsfrist bis 2005

Für die Einführung des neuen Regelwerks an den Schulen haben die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland folgendes beschlossen:

Die Neuregelung tritt am 1. 8. 1998 in Kraft.
Bis zum Ablauf des Schuljahrs 2004/05 werden bisherige Schreibweisen nicht als falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt.

Dieser Termin soll sicherstellen, daß Schulbücher in dem ohnehin üblichen Turnus ausgetauscht und auf diese Weise besondere Kosten möglichst vermieden werden. Sollte sich herausstellen, daß die Übergangszeit zu großzügig oder zu eng bemessen ist, behält sich die Kultusministerkonferenz eine Veränderung der Frist vor.

In Zweifelsfällen der Rechtschreibung werden ab dem 1. 8. 1998 Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach Erklärung des jeweiligen Verlages der Neuregelung in vollem Umfang entsprechen. Schulbücher, die das neue Regelwerk beachten, können bereits vor dem 1. 8. 1998 genehmigt werden. Weitere Übergangsregelungen für die Zeit bis zum 1. 8. 1998 treffen die Länder in eigener Zuständigkeit.

Für sind folgende Übergangsregelungen getroffen worden:

Schulen können die Neuregelung nach einem entsprechenden Beschluß der Schulkonferenz schon vor dem 1. 8. 1998 dem Unterricht zugrunde legen.
Eine vorgezogene Einführung empfiehlt sich wegen des geringen Änderungsumfangs und zur Vermeidung von Umlernprozessen insbesondere in der Primarstufe und dort vor allem in den Einschulungsjahrgängen. In der Primarstufe sind es nämlich im Wesentlichen nur vier Bereiche, die von der Neuregelung erfaßt werden: die Schreibung von "ß" und „ss“, die Zeichensetzung bei wörtlicher Rede, die Silbentrennung, insbesondere bei „st“ und „ck“, und die Anredeform in Briefen (vgl. „So lernen Kinder Rechtschreiben“, hrsg. vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, DruckVerlag Kettler GmbH, Bönen 1995, S. 143-146).

Die Schulen Informieren im 1. Halbjahr des Schuljahres 1996/97 Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch die Partner der Berufsausbildung (Ausbildungsbetriebe, Kammern usw.) in geeigneter Form über die Neuregelung und das geplante Einführungsverfahren.

Vom 2. Halbjahr des Schuljahres 1996/97 an werden die mit der Neuregelung eingeführten Schreibweisen generell nicht mehr als Fehler angestrichen und bewertet.
Zur Vorbereitung der generellen Umstellung zum 01.108.1998 sollen schulinterne pädagogische Konferenzen durchgeführt werden, die auch Fragen des Erwerbs der Rechtschreibsicherheit thematisieren.

Der Beschluß stammt aus dem Jahr 1996 und ist in der damals gültigen Rechtschreibung abgefasst.

Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist mit dem Runderlass vom 02.07.1996 (GABl.NW.I S.155) für Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt worden.

Quelle: http://www.mswwf.nrw.de/
Im Menü „Schule“ fand ich nichts zum Thema „Rechtschreibreform“. Informationsbroschüren des Ministeriums finden Sie im Menüpunkt „Service“ unter Publikationen. Dort finden Sie unter „Sonstiges“: Das kleine Rechtschreib-ABC. Die neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung. (1998)
______________________________

„Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen!“ (VRS)

Manfred Riebe
Vorstandsmitglied des VRS
Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
- Initiative gegen die Rechtschreibreform –
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg
Manfred.Riebe@raytec.de
http://www.vrs-ev.de

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Gast
20.03.2002 20.16
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Beweise und Rechtsmittel gegen Korrekturfehler in NRW

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Brandt!

Für die Einführung der Neuregelung an den Schulen des Landes NRW gilt folgendes:

1. Die Neuregelung tritt am 1.8.1998 für alle Klassen und Jahrgangsstufen in Kraft. ...

4.1. Schulen können die Neuregelung nach einem entsprechenden Beschluß der Schulkonferenz schon vor dem 1.8.1998 dem Unterricht zugrunde legen. Eine vorgezogene Einführung empfiehlt sich wegen des geringen Änderungsumfangs und zur Vermeidung von Umlernprozessen insbesondere in der Primarstufe und dort vor allem in den Einschulungsjahrgängen.

4.2. Vom12. Halbjahr des Schuljahres 1996/97 an werden mit der Neuregelung eingeführte Schreibweisen generell nicht mehr als Fehler angestrichen und gewertet.

4.3 Bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 werden bisherige Schreibweisen in den Fächern nicht als Fehler, gewertet, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt. ...\"

OVG Münster, Beschluß vom 11. November 1997, – 19 B 2436/97 -
http://jura.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/rwg/muenster.html

Vgl. www.vrs-ev.de. Dort finden Sie in der Linkliste des VRS und weitere Gerichtsurteile

Wenn falsch korrigiert wurde, können Sie schriftlich Widerspruch beim Direktor des Gymnasiums, dem Ministerialbeauftragten für Gymnasien und dem Kultusministerium erheben. Bei abschlägigem Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Riebe, Oberstudienrat i.R.

PS: Sie haben eine merkwürdige E-Mail-Adresse angegeben. Existieren Sie wirklich unter diesem Namen? Oder wollen Sie anonym bleiben?
___________________________________

\„Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen!\" (VRS)

Manfred Riebe
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Manfred Riebe
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Gast
20.03.2002 18.03
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Hochdeutsch als Rechtschreibfehler

... so sollte die Überschrift des vorigen Eintrags eigentlich lauten

W. Brandt
---

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Gast
20.03.2002 18.00
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Nochdeutsch als Rechtschreibfehler

Am 25.01.2002 hatte ich eine Anfrage hier eingetragen, ob es denn
rechtens sei, daß meinen Kindern im Gymnasium konventionelle
Schreibungen wie „daß" als Fehler angestrichen werden. Es gab zwei
Antworten darauf, daß es wohl nicht zulässig sei – besten Dank
hierfür –, aber leider keine klaren Beweise oder Unterlagen, mit
denen ich mich im Gymnasium beschweren könnte. In dem Artikel von
Munske am 19.3. in der FAZ wird wiederum behauptet: „Alle Lehrer
müssen die neue Rechtschreibung unterrichten. Allerdings werden
Fehler bis zum Ende der Übergangszeit im Jahre 2005 nicht bewertet.“
Wer kennt Beweise hierfür? Die Praxis ist definitiv anders. Nach
zwischenzeitlichen Erkundigungen meinerseits werden auch in andere
Gynmnasien so konventionelle Schreibungen flächendeckend von allen
Deutschlehrern als Fehler angestrichen.


W. Brandt
---

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Manfred Riebe
10.03.2002 13.59
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Kultusministerkonferenz

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Oujdia!

Nur ganz kurz: Es gibt entsprechend der Anzahl der deutschen Bundesländer 16 Kultusminister und 16 Wissenschaftsminister (In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden sie Senatoren genannt). Aus diesen 32 Ministern setzt sich die Kultusministerkonferenz zusammen.

Vgl. http://www.kultusministerkonferenz.de
Hinzu kommen Internetseiten der Kultus- und Wissenschaftsministerien, z.B. die des Bayerischen Kultusministeriums: http://www.stmukwk.bayern.de/

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Riebe
Vorstandsmitglied des VRS
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http://www.vrs-ev.de

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Manfred Riebe
10.03.2002 13.55
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Kultusministerkonferenz

Eintrag gelöscht, da doppelt!

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Gast
10.03.2002 13.33
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KULTUSMINISTER

Hallo an Alle,

wer kann mir die folgende Frage beantworten:

Wieviele Kultusminister gibt es in Deutschland??
Was ist die Kultusministerkonferenz?

MfG

Oujdia


P.S.: Ich hoffe, dass mir jemand die Fragen in den nächsten Tagen beantworten kann.

Oujdia

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Gast
09.03.2002 05.18
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Denkfreiheit in Deutschland

erstmalig auf dieser Homepage stöbernd bin ich hoch erfreut, wieviel Geist dem „aristokratischen“ Kulturputsch Rechtschreibreform entgegengesetzt wird. Offensichtlich haben die Kulturbeamten nicht mitbekommen, daß 1918 in Deutschland die Monarchie abgeschafft wurde. So dienen die übriggebliebenen Hofschranzen dem gemeinen Volk eine Reform an, die so keiner gewollt hat. Aber so etwas passiert in Deutschland ständig, wenn Beamten nicht ausgelastet sind. Das Volk soll notfalls gegen seinen Willen geschützt oder gerettet werden! Verteidigen wir durch „zivilen Ungehorsam“ weiterhin unseren fast verblaßten Ruf als Volk der Dichter und Denker gegen die übereifrigen Sprachvergewaltiger.


Konrad Will
Arenberger Straße 8, 56077 Koblenz

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Gast
01.03.2002 17.03
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Nur noch Zorn gegen die KMK

Das ist es, was ich persönlich diesen Damen und Herren gegenüber empfinde, die die Zerstörung der deutschen Rechtschreibung verbrochen haben. Die Mißachtung der Volksbegehren, das hochmütige Ignorieren aller Einwände derer, die die gute alte Rechtschreibung lieben, stößt in mir ganz besonders widerwärtig auf. Dies war das erste Mal, daß ich tatsächlich ernste Zweifel ob unserer vielgepriesenen Demokratie bekam, in der das Volk das entscheidende Wort sprechen soll und nicht eine kleine Bande von Sprachverbrechern.

Die Rechtschreibung ist nicht einfach nur ein Aneinanderreihen von Buchstaben. Die Wörter, die man schreibt, bewirken etwas in der Seele. Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem, was ich denke und dem, was ich schreibe. Ich weiß, daß es bei mir so ist, ohne es psychologisch oder mit wissenschaftlichen Worten erklären zu können. Deswegen hasse ich die aufgezwungene Schreibung so sehr.

Entschuldigt bitte meine vielleicht etwas sentimentalen Äußerungen, aber ich sage das aus ganzem Herzen und voller Überzeugung.

Thomas Schonhardt

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Manfred Riebe
25.02.2002 21.15
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Der Revoluzzerverein VRS

Sehr geehrter Herr Maier!

Ich stelle meine Antwort in das Rechtschreibforum in den Strang „VRS“ ein. Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V. (VRS) ist der einzige Sprachpflegeverein, der sich voll gegen die Rechtschreibreform eingesetzt hat. Nur: Wer wagt es, einem Revoluzzerverein beizutreten?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Riebe

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Gast
25.02.2002 20.30
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Duden-Korrektor

Wenn Sie etwas Spaß haben wollen, empfehle ich Ihnen den Test des „Duden Korrektors“ unter www.duden.de! Achtung, der Test geht wohl nur an ca. fünf Beispielen, dann tritt offenbar eine Sperre in kraft, die man am besten damit umgeht, indem man eine andere E-Mail-Adresse angibt. Auf mein freches Beispiel erhalte ich folgende E-Mail:
.....

Es folgen die Ergebnisse Ihrer Anfrage an die Online-Demo des Duden Korrektors.

Ihre Eingabe:
Der Kern gesunde Vater empfahl dem Lehrer nicht zu wiedersprechen sondern ein zu schlafen.

Korrektur:
Der Kern gesunde Vater empfahl dem Lehrer nicht zu wiedersprechen sondern ein zu schlafen[1].

Legende:
[1] „schlafen“
Groß- und Kleinschreibung überprüfen. Wenn dieser Infinitiv als Substantiv gebraucht wird, muss er großgeschrieben werden. Korrekturvorschläge: Schlafen

Diese Mail wurde automatisch generiert und dient ausschließlich zur Demonstration der linguistischen Leistungsfähigkeit des Duden Korrektors. Das Programm selbst verfügt über seine Integration in Word über eine
weit größere Funktionsvielfalt. ...
.....

Um Gottes Willen! – Man beachte übrigens die Schreibweise von „Duden Korrektor“ und „Online-Demo“. Was fällt auf? Tja, und dann korrigiert der Duden Korrektor noch immer „sogenannt“ in „so genannt“. Aber das ist doch seit dem 3. Bericht der Rechtschreibkommission gar nicht mehr „in“, oder?

Gruß aus dem Süden.


J. Langhans
Karlsruhe

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