Die Rechtschreibreform in NRW-Schulen
(Im Gästebuch funktioniert die Korrektur von Schreibfehlern über "ändern nicht, obwohl ich eingetragener Nutzer bin. Also lasse ich Fehler stehen.)
Noch ein Nachtrag nach einer Internet-Suche über http://www.kultusministerkonferenz.de.
Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Bereich Schule
Tel.: 0211/896-03
Fax: 0211/896-3220
http://www.mswwf.nrw.de/
Das kleine Rechtschreib-abc
Was sich ändert, was bleibt, ein Leitfaden.
Neue Regeln für die deutsche Rechtschreibung
Die am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung schafft die Voraussetzung für eine Neuregelung der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum. Die Neuregelung ist die erste systematische Bearbeitung des gegenwärtig gültigen Regelwerks von 1901/02 und verfolgt das Ziel, die Grundregeln zu stärken, Ausnahmen abzubauen und Widersprüche zu beseitigen. Dadurch werden die deutschen Rechtschreibregeln übersichtlicher und für Lernende ein wenig leichter.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Ministerin
Inkrafttreten 1998, Übergangsfrist bis 2005
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Vorwort
Neue Regeln für die deutsche Rechtschreibung
Am 1.8.1998 ist die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Auch die Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung wenden das neue Regelwerk seit Anfang August an. Die Neuregelung stärkt die Grundregeln, baut Widersprüche, Ausnahmeregeln und Ausnahmen von der Ausnahme ab. Auf der Grundlage der neuen Regeln lässt sich die deutsche Rechtschreibung leichter erlernen.
Bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 werden bisherige Schreibweisen nicht als Fehler gewertet, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Neuregelung wurden vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durch ein Urteil vom 14.7.1998 ausgeräumt. Das höchste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaars aus Schleswig-Holstein einstimmig zurück.
Die Tatsache, dass die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung durch einen Volksentscheid für Schleswig-Holstein außer Kraft gesetzt wurde, kann die Umsetzung des neuen Regelwerks in den übrigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sowie im gesamten deutschen Sprachraum nicht hemmen. Es ist vielmehr zu hoffen, dass sich auch Schleswig-Holstein innerhalb der Übergangszeit den für alle deutschsprachigen Länder gültigen Absprachen anschließen kann.
Das amtliche Regelwerk ist nur für die Schulen und die öffentliche Verwaltung verbindlich. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten. Eine international besetzte Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung beim Institut für deutsche Sprache in Mannheim begleitet die Einführung der Neuregelung und gibt in Zweifelsfällen Empfehlungen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Sprachwandel.
Gabriele Behler
Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Inkrafttreten 1998
Übergangsfrist bis 2005
Für die Einführung des neuen Regelwerks an den Schulen haben die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland folgendes beschlossen:
Die Neuregelung tritt am 1. 8. 1998 in Kraft.
Bis zum Ablauf des Schuljahrs 2004/05 werden bisherige Schreibweisen nicht als falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt.
Dieser Termin soll sicherstellen, daß Schulbücher in dem ohnehin üblichen Turnus ausgetauscht und auf diese Weise besondere Kosten möglichst vermieden werden. Sollte sich herausstellen, daß die Übergangszeit zu großzügig oder zu eng bemessen ist, behält sich die Kultusministerkonferenz eine Veränderung der Frist vor.
In Zweifelsfällen der Rechtschreibung werden ab dem 1. 8. 1998 Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach Erklärung des jeweiligen Verlages der Neuregelung in vollem Umfang entsprechen. Schulbücher, die das neue Regelwerk beachten, können bereits vor dem 1. 8. 1998 genehmigt werden. Weitere Übergangsregelungen für die Zeit bis zum 1. 8. 1998 treffen die Länder in eigener Zuständigkeit.
Für sind folgende Übergangsregelungen getroffen worden:
Schulen können die Neuregelung nach einem entsprechenden Beschluß der Schulkonferenz schon vor dem 1. 8. 1998 dem Unterricht zugrunde legen.
Eine vorgezogene Einführung empfiehlt sich wegen des geringen Änderungsumfangs und zur Vermeidung von Umlernprozessen insbesondere in der Primarstufe und dort vor allem in den Einschulungsjahrgängen. In der Primarstufe sind es nämlich im Wesentlichen nur vier Bereiche, die von der Neuregelung erfaßt werden: die Schreibung von "ß" und ss, die Zeichensetzung bei wörtlicher Rede, die Silbentrennung, insbesondere bei st und ck, und die Anredeform in Briefen (vgl. So lernen Kinder Rechtschreiben, hrsg. vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, DruckVerlag Kettler GmbH, Bönen 1995, S. 143-146).
Die Schulen Informieren im 1. Halbjahr des Schuljahres 1996/97 Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch die Partner der Berufsausbildung (Ausbildungsbetriebe, Kammern usw.) in geeigneter Form über die Neuregelung und das geplante Einführungsverfahren.
Vom 2. Halbjahr des Schuljahres 1996/97 an werden die mit der Neuregelung eingeführten Schreibweisen generell nicht mehr als Fehler angestrichen und bewertet.
Zur Vorbereitung der generellen Umstellung zum 01.108.1998 sollen schulinterne pädagogische Konferenzen durchgeführt werden, die auch Fragen des Erwerbs der Rechtschreibsicherheit thematisieren.
Der Beschluß stammt aus dem Jahr 1996 und ist in der damals gültigen Rechtschreibung abgefasst.
Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist mit dem Runderlass vom 02.07.1996 (GABl.NW.I S.155) für Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt worden.
Quelle: http://www.mswwf.nrw.de/
Im Menü Schule fand ich nichts zum Thema Rechtschreibreform. Informationsbroschüren des Ministeriums finden Sie im Menüpunkt Service unter Publikationen. Dort finden Sie unter Sonstiges: Das kleine Rechtschreib-ABC. Die neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung. (1998)
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Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen! (VRS)
Manfred Riebe
Vorstandsmitglied des VRS
Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
- Initiative gegen die Rechtschreibreform
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg
Manfred.Riebe@raytec.de
http://www.vrs-ev.de
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