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Theodor Ickler
03.04.2003 06.33
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Kuschen - aber richtig!

Corinna Peschel (Hg.): Grammatik und Grammatikvermittlung. Frankfurt: Peter Lang 2002.

Der Band ist in einer refomierten Orthographie gedruckt, bis auf den Beitrag von Konrad Ehlich, der ganz korrekt in der bewährten Rechtschreibung gehalten ist. Das war also möglich. Die anderen kuschen, können es aber nicht einmal richtig. Bei Eroms, Eisenberg usw. geht es drunter und drüber, letzterer hält sich nicht einmal an seine eigenen Vorschläge. Ich verzichte darauf, eine Fehlersammlung vorzuführen, es ist halt das Übliche.

Die Zahl der Druckfehler übersteigt das normale Maß, und für sechsmaliges locutia (und einmal, wohl aus Versehen, locutio) haben wir auch wenig Verständnis.
– geändert durch Theodor Ickler am 04.04.2003, 13.19 –
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Th. Ickler

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Reinhard Markner
19.10.2002 19.38
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Einfache Antwort

Zwischen dem Diphthong und dem Vokal gibt es einen gehauchten Zwischenlaut, aber der muß natürlich nicht unbedingt geschrieben werden :

»Trotz des frühen Morgens war der frischen Luft schon etwas Lauigkeit beigemischt.« (Kafka : Die Verwandlung)

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Wolfgang Scheuermann
19.10.2002 18.00
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Rauigkeiten?

Eine einfache Frage:
Im menschlichen Körper gibt es jede Menge „tuberositates“ (Rauhigkeiten), z.B. an Ansatzpunkten von Sehnen.
Ich habe momentan kein kakographisches Wörterbuch zur Hand: Sollte dieses Wort jetzt tatsächlich „Rauigkeit“ heißen? (Ich habe es eigentlich immer rau-hich-keit ausgesprochen – und finde nun auch bei „google“ ein Verhältnis von 4750 zu 521 für Rauhigkeit.) Rauigkeit wäre ein „unmögliches“ Wort – aber das spräche ja direkt dafür, daß es in der „Orthografie“ jetzt so lauten müßte.
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Dr. Wolfgang Scheuermann

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Christian Melsa
10.10.2002 14.04
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Wozu der Aufwand?

Mich würde sehr interessieren, warum man die Setzereien eigentlich seitens C.H.Beck anweist, diesen überflüssigen Aufwand durchzuführen. Das könnte man doch verlustfrei einsparen! Das gilt erst recht, wenn der Kram, den die Konverter ausspucken, auch noch mühsam nachkorrigiert werden muß. Bitte haken Sie da doch noch einmal nach, Herr Metes.

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Jörg Metes
09.10.2002 12.08
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Outsourcing bei C.H. Beck

Meine Frage, wie es in einem Buch aus dem C.H. Beck Verlag zu einer solch katastrophalen Zeichensetzung kommen konnte wie im „Finanz- und Börsenlexikon“ von Uwe Bestmann, beantwortet mir jetzt der Lektor wie folgt:
»Sehr geehrter Herr Metes,
ich danke Ihnen für Ihre Hinweise, auf die ich Ihnen leider erst jetzt eine Antwort gebe.
Wir vergeben teilweise, und so in diesem Fall, den Satz unserer Bücher an externe Setzereien, die Standardrechtschreibprogramme (Konverter) verwenden; ein gezielter Eingriff erfolgt dabei in der Regel nicht, Ihre Hinweise werden jedoch bewirken, dass die Ergebnisse in Zukunft kritischer registriert werden.
Mit freundlichen Grüßen...«

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Jörg Metes

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Christoph Kukulies
13.08.2002 09.02
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Verlag Beck

Im Frühjahr wurde auf einer Vortrags- und Festveranstaltung bei der IHK Aachen ein Buch zur Firmengeschichte des französischen Glasherstellers Saint-Gobain, der auch in der Wirtschaftsregion Aachen beheimatet ist (ehem. VEGLA, Stolberg, Rhld.), verteilt. (Horst Möller, ISBN 3406467725, Verlag C.H. Beck). Es ist in bewährter Rechtschreibung verfaßt, was natürlich keine Rückschlüsse auf die allgemeine Einstellung des Verlages C.H. Beck zu dem Thema zuläßt.
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Christoph Kukulies

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Jörg Metes
12.08.2002 22.49
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Die Brüder Beck

Wie ich mir inzwischen habe sagen lassen, wird der Verlagszweig Recht – Steuern – Wirtschaft beim Verlag C. H. Beck von Dr. Hans Dieter Beck geleitet, der Zweig Literatur – Sachbuch – Wissenschaft von seinem Bruder Wolfgang Beck. Dr. Hans Dieter Beck favorisiert die Reformschreibung, Wolfgang Beck die herkömmliche.
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Jörg Metes

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Theodor Ickler
08.08.2002 05.24
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Beck Jura

Na gut, Sie mögen recht haben, Herr Lachenmann, in der Beckschen Reihe erscheinen ja auch noch solide Bücher. Aber die NJW und alles Vergleichbare sind umgestellt und haben großen Einfluß.
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Th. Ickler

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Wolfgang Wrase
07.08.2002 19.47
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Mehr Fehler durch Vereinfachung

Daß die Lesbarkeit solcher Texte enorm herabgesetzt wird, wenn die Kommas bei solchen Infinitivsätzen erspart werden, ist offensichtlich. Interessant ist aber auch, daß man sich so sehr schnell mehr Fehler einhandeln kann. Es ist jedenfalls bei umfangreichen oder komplexen Sätzen äußerst schwierig, weglaßbare Kommas und nach wie vor notwendige Kommas zu unterscheiden. Zwei der drei zitierten Sätze sind aus diesem Grund fehlerhaft geworden:

„Voraussetzung ist, dass die Tatsachen wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet sind den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeiten des Emittenten seinen Verpflichtungen nachzukommen beeinträchtigen könnten.“

Hier ist das Komma in der Satzmitte falsch, denn die Struktur ist Subjekt + Verb – „oder“ – Verb. Die lange Wörterkette erzeugt beim Schreiber das Gefühl „Irgendwo ist doch jetzt bald ein Komma fällig“, und dann setzt er es in die Mitte des Nebensatzes, zwischen Aussage A („geeignet sind“) und Aussage B („beeinträchtigen könnten“). Es hilft vielleicht sogar dem angestrengten Leser, wenn er wenigstens die inhaltliche Binnengrenze sehen kann, aber so werden Kommas nun man nicht gesetzt, sondern nach der Struktur. Es ist derselbe Fehler, wie wenn jemand schriebe: „Er heißt Peter, und ist Schreiner.“

„Erwirbt der Investor die Position ohne die zu Grunde liegenden Basiswerte in seinem Bestand zu halten hat er eindeutige Erwartungen in fallende bis stark fallende Kurse, da er in diesem Fall an den Kursrückgängen partizipiert.“

Hier hätte das Komma, das den Nebensatz beendet, bleiben müssen (nach „halten“). Der Schreiber hat aber das Gefühl: „Das Komma vorne weglassen, das Komma hinten weglassen, ganz einfach.“ Damit sind solche Fehler vorprogrammiert.

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Walter Lachenmann
07.08.2002 19.36
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Widerspruch!

Das ist nicht gerecht. C.H. Beck gehört im geisteswissenschaftlichen und belletristischen Bereich zu den Verlagen, die bei der unreformierten Orthographie geblieben sind. Das gilt auch für die Selbstdarstellung in der Werbung, im Börsenblatt sind Beck-Anzeigen in herkömmlicher Rechtschreibung gehalten.
In diesem großen Verlag gibt es sicherlich Lektoren und Autoren, die es für zweckmäßig erachten, in reformierter Orthographie zu publizieren. Gar nicht vermeiden kann dies die juristische Abteilung, Gesetzestexte dürfen vom Verlag nicht abgeändert werden, die Originalfassungen formuliert der Staat. Da geht es vorläufig noch drunter und drüber, da nicht alle Gesetzestexte neu gesetzt und gedruckt werden konnten, so daß teilweise nur die Novellen und Änderungen der letzten Jahre »reformiert« sind.
Der Verlag C.H. Beck gehört eher zu denen, die das Thema »liberal« handhaben, die Entscheidung über die Orthographie also den Autoren überlassen. Diese allerdings lassen sich leicht von den Verlagsleitungen beeinflussen, vielen ist das seltsamerweise tatsächlich gleichgültig oder sie meinen, mit Blick auf die Zukunft die neue Orthographie wählen zu müssen, auch wenn sie sie nicht mögen. Es kommt also auf die Lektoratsleitungen an, im belletristisch-wissenschaftlichen Bereich bei Beck ist diese immer noch der neuen Rechtschreibung gegenüber ablehnend.
Ein Anprangern als Vorkämpfer für die Reform verdient der Beck-Verlag sicherlich nicht, wenn er auch kein Held des Widerstands gegen sie ist. Aber da wüßte ich überhaupt keinen namhaften deutschen Verlag.
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Walter Lachenmann

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Theodor Ickler
07.08.2002 18.22
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C. H. Beck

Der Verlag C. H. Beck, wichtigster Fachverlag für Jura, hat sich um die Durchsetzung der Rechtschreibreform besonders verdient gemacht. Die Zeitschriften wurden allesamt frühzeitig umgestellt, gegen den Wunsch der meisten Autoren, deren Protest ungehört verhallte. Das werden wir dem Verlag nie vergessen! Eine gesonderte Bloßstellung ist hochverdient!
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Th. Ickler

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Jörg Metes
07.08.2002 15.06
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"Beck-Wirtschaftsberater" bei dtv

Im 'Finanz- und Börsenlexikon' von Uwe Bestmann (4., „völlig überarbeitete und erweiterte Auflage“ 2000, "Über 3500 Begriffe für Studium und Praxis“) wurden auf 934 Textseiten grundsätzlich keine Kommas mehr vor oder nach erweiterten Infinitiven gesetzt. Entstanden sind dadurch Sätze wie beispielsweise:

Voraussetzung ist, dass die Tatsachen wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet sind den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeiten des Emittenten seinen Verpflichtungen nachzukommen beeinträchtigen könnten. (S.7)

Oder:

Erwirbt der Investor die Position ohne die zu Grunde liegenden Basiswerte in seinem Bestand zu halten hat er eindeutige Erwartungen in fallende bis stark fallende Kurse, da er in diesem Fall an den Kursrückgängen partizipiert. (S. 570)

Oder auch:

Sie ist z.B. gesetzlich notwendige Voraussetzung für das Recht bestimmter Inhaber bestimmter Namensaktien Mitglieder des Aufsichtsrats benennen und in ihn entsenden zu dürfen. (S. 868)

Erschienen ist der Band bei dtv, Prof. Dr. Uwe Bestmann lehrt Internationales Finanzmanagement an der Fachhochschule Aachen, die redaktionelle Verantwortung trägt laut Impressum der Verlag C.H.Beck.

Im Internet kann man bei 'Yahoo' eine frühere Auflage des „Finanz- und Börsenlexikons“ einsehen. Vor der „völligen Überarbeitung“ lasen sich die oben zitierten Passagen natürlich so:

Voraussetzung ist, daß die Tatsachen wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeiten des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen können.
(Stichwort: 'Ad-hoc-Publizität')

Erwirbt der Investor die Position, ohne die zugrunde liegenden Basiswerte in seinem Bestand zu halten, hat er eindeutige Erwartungen in fallende bis stark fallende Kursee, da er in diesem Fall an den Kursrückgängen partizipiert.
(Stichwort: 'Long Put')

Sie ist z.B. gesetzlich notwendige Voraussetzung für das Recht bestimmter Inhaber bestimmter Namensaktien, Mitglieder des Aufsichtsrats benennen und in ihn entsenden zu dürfen.
(Stichwort: 'Vinkulierte Aktien')

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Jörg Metes

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Theodor Ickler
30.07.2002 13.08
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Hogrefe

Im Verlag Hogrefe, Göttingen, erscheint eines der größten Buchprojekte unserer Zeit, die Enzyklopädie der Psychologie. Ich habe den Band Sprache 2 – Sprachrezeption, hg. von Angela Friederici (1999) und Sprache 3 – Sprachentwicklung, hg. von Hannelore Grimm (2000) bestellt und bekommen.

Band 2 ist in der chaotischsten Rechtschreibung gehalten, die mir je untergekommen ist, einer Mischung von alter und neuer Orthographie oft im selben Satz. Keine Seite ohne mehrere Fehler! Meist in diesem Stil: dass ein Versprecher aufgetreten sein muß (S. 97); Man mußte feststellen, dass (S. 157)

Band 3 kehrt weitgehend zur bewährten Rechtschreibung zurück, bis auf Beiträge von Zvi Penner und Jürgen Weissenborn, die wieder in Mischorthographie gehalten sind, dazu viele Fehler wie blosse Beschreibung (S. 106)

Es ist mir unbegreiflich, wie ein derart aufwendiges Projekt so verunstaltet werden kann.

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Th. Ickler

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Theodor Ickler
23.07.2002 12.51
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Noch mal Motsch und weitere Germanisten

Die Festschrift für Peter Suchsland (Von der Philologie zur Grammatiktheorie, Tübingen 2000), einen entschiedenen Gegner der Rechtschreibreform, enthält einen einzigen Beitrag in Reformorthographie, und zwar von Wolfgang Motsch, einem jener Ostberliner Germanisten, die nach der Wiedervereinigung beim IDS untergekommen sind. Er hat bereits sein Wortbildungsbuch von 1999 durch Unterwerfung unter die von der Institutsleitung angeordnete Neuschreibung verdorben, denn die Schreibweise gerät bei einem solchen Thema naturgemäß ständig in Widerspruch zum Inhalt. Ja, und dann gibt es im letzten Teil der Festschrift noch eine Serie pseudonymer „Gisela-Briefe“, die in einer unbegreiflichen Mischorthographie gehalten sind, mit ss und des öfteren, Einiges, vor Kurzem usw.

Der emeritierte Ostberliner Germanist Wilhelm Bondzio hat 2002 bei Peter Lang ein neues Buch veröffentlicht: Modifikatoren – Wortbildung – Pronomen. Es ist in reformierter Rechtschreibung gehalten, aber wo es ernst wird, schreibt Bondzio:

„Da für die Untersuchung des semantischen Aspekts der Komposition die traditionelle Schreibung m. E. gewisse Vorteile hat, werde ich diese hier weiter benutzen.“ (S. 62)

Es folgen also die Beispielwörter in bisheriger Rechtschreibung, denn die neue würde den Gegenstand der Untersuchung zerstören.

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Th. Ickler

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Theodor Ickler
03.07.2002 13.33
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Verbeugung

In der von Gerhard Augst herausgegebenen Reihe „Theorie und Vermittlung der Sprache“ erschien kürzlich eine von Dieter Nerius betreute Dissertation: „Zur Entwicklung des Dudens und seinem Verhältnis zu den amtlichen Regelwerken der deutschen Orthographie“ (Peter Lang, Frankfurt 2001). Sie ist in herkömmlicher Rechtschreibung gedruckt. Der Verfasser, Gunnar Böhme, versichert, weder emotionale noch fachliche Vorbehalte gegen die Neuregelung zu haben. Aber er wolle „keinen Bruch entstehen lassen zu der Orthographie, die zum überwiegenden Teil den Gegenstand meiner Untersuchung ausmacht (...) Zum anderen geschah dies in Reminiszenz an die erste, fast hundertjährige deutsche Einheitsorthographie und in Verbeugung vor den Leistungen ihrer Verfechter aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende, allen voran Konrad DUDEN.“ (Vorwort)

Herausgeber und Betreuer müssen mit dieser Regelung einverstanden gewesen sein.
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Th. Ickler

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