Halbdunkel
Mit der Einrichtung der in staatlichem Auftrag tätigen Kommission ist ein erheblicher Vorteil für die weitere Entwicklung und Pflege der deutschen Rechtschreibung gewonnen. Anders als Verlagsredaktionen, die ihre orthographischen Entscheidungen nicht mitzuteilen und zu begründen brauchen, muss die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge öffentlich vorlegen und vertreten. Sie ist damit für die engere wissenschaftliche und die weitere sprachinteressierte Öffentlichkeit kritisierbar. (Aus der Stellungnahme des IDS für das Bundesverfassungsgericht vom 10.11.1997)
Die im Verlauf der Überarbeitung aufgetretenen Zweifelsfälle zur Neuschreibung von Wörtern wurden nach vorheriger Absprache mit dem 'Institut für deutsche Sprache' in Mannheim, an dem künftig eine ständige zwischenstaatliche Kommission für deutsche Orthographie ihre Geschäftsstelle haben wird, geregelt. Die Entscheidung über weitere, die deutsche Rechtschreibung betreffende Regelungen wird in Zukunft diese Expertenkommission übernehmen. (Wahrig, Deutsches Wörterbuch. (Bertelsmann; aus dem Vorwort zur Neuausgabe 1997)
Die vorliegende 7. Auflage des DEUTSCHEN WÖRTERBUCHS folgt den Empfehlungen der 'Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung' und ist damit auch für den amtlichen und schulischen Gebrauch geeignet. (Wahrig, Deutsches Wörterbuch. Bertelsmann; aus dem Vorwort zur Neuausgabe 2000)
Die neuen Formen wurden nach Absprache mitr dem 'Institut für deutsche Sprache' in Mannheim, dem Sitz der neuen zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung, in das DEUTSCHEN WÖRTERBUCH eingearbeitet. (Wahrig, Deutsches Wörterbuch. Bertelsmann; aus dem Vorwort zur Neuausgabe 2000)
Bei einigen Suffixen ist die Anwendung der neuen Worttrennungsregel, wonach bei mehreren Konsonanten der letzte auf die neue Zeile gesetzt werden sollte, zwar theoretisch denkbar, praktisch aber weder mit dem Sprachgebrauch noch mit der Aussprache der Wörter vereinbar, mitunter sogar sinnentstellend. Die Kommission für deutsche Rechtschreibung hat daher in Abstimmung mit den Wörterbuchverlagen für die Trennung von Fremdwörtern eine Liste von Lexemen erarbeitet, die nicht mechanisch, sondern morphematisch, d. h. nach Wortbestandteilen, getrennt werden sollen. (Wahrig, Deutsches Wörterbuch. Bertelsmann; aus dem Vorwort zur Neuausgabe 2000)
Vgl.:
In Zweifelsfällen ist den Empfehlungen der Zwischenstaatlichen Kommission für Rechtschreibung zu folgen, soweit solche vorliegen. Dieses Prinzip konnte naturgemäß erst seit dem 25. März 1997 befolgt werden, da es die Kommission vorher (also auch in der Zeit, als die 21. Auflage der Dudenrechtschreibung bearbeitet wurde) noch nicht gab. Auch heute kann die Kommission nicht als beliebig abfragbare Auskunftsstelle für das lexikographische Tagesgeschäft angesehen werden, da sie nur in mehrmonatigen Abständen zusammentritt und dabei auch nicht ad hoc die verschiedensten Problemfälle abarbeiten kann. Deshalb berät sich die Dudenredaktion sporadisch mit einzelnen Kommissionsmitgliedern oder anderen Linguisten, natürlich unter dem Vorbehalt, dass in grundsätzlichen Fragen der Gesamtkommission nicht vorgegriffen, deren Entscheidung nicht vorweggenommen werden kann. Was hingegen von der Kommission selbst als verbindlich oder als Empfehlung verabschiedet wurde, wird von der Dudenredaktion als ebenso maßgeblich wie das amtliche Regelwerk angesehen. (Duden-Redakteur Werner Scholze-Stubenrecht in Sprachwissenschaft 2/2000)
Anmerkung: Das Institut für deutsche Sprache hatte schon 1997 und hat auch heute keinerlei Befugnis oder Auftrag, verbindliche Anweisungen zur Auslegung der Neuregelung zu geben; es ist überhaupt nicht mit Orthographie befaßt. Zwar ist die Kommission unter seinem Dach angesiedelt, doch legt das Institut selbst großen Wert auf deren Selbständigkeit (s. Internetseite http://www.ids-mannheim.de) Es ist lediglich dem langjährigen Direktor Gerhard Stickel zu verdanken, daß das Institut sich zeitweise als Propagandazentrale der Reform und manchmal auch als offiziöse Auskunftsstelle darstellte.
Weder die immer wieder genannten Empfehlungen der Kommission noch die mit den Wörterbuchverlagen (in Wirklichkeit nur mit Duden und Bertelsmann) abgesprochene Liste zulässiger Worttrennungen sind veröffentlicht. Die korrekte Umsetzung in den Wörterbüchern kann von der Öffentlichkeit nicht überprüft werden. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Kommission tatsächlich zu verbindlichen Empfehlungen befugt ist. Die Beschreibung des Auftrages der Kommission durch die zuständigen politischen Stellen läßt das nicht ohne weiteres erwarten. Bedenkt man ferner, daß die Empfehlungen inhaltlich keineswegs nur Interpretationen, sondern auch Änderungen des Regelwerks betreffen (die im ersten Bericht der Kommission vom Dezember 1997 durchaus auch als "Änderungen, und zwar unumgänglich notwendige, bezeichnet werden), so fragt sich um so mehr, ob die Kommission dergleichen unmittelbar an die Wörterbuchredaktionen geben kann. Denn in der Auftragsbeschreibung heißt es nur, daß die Kommission Vorschläge für Anpassungen erarbeiten soll; man würde erwarten, daß solche Vorschläge zunächst den zuständigen politischen Stellen unterbreitet werden, ebenso wie die Neuregelung selbst. (Zwischen Kommission und KMK ist aufgrund von Erfahrungen mit der Kommissionsarbeit noch ein Beirat eingeschaltet worden, der die Berichte der Kommission kritisch zu prüfen hat. Er tagte erstmals am 8.2.2001 und hat den dritten Bericht kommentiert; seither ist nichts mehr über ihn mitgeteilt worden.)
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Th. Ickler
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