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Geändertes Gesetz -- bewußte Sabotage?
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Christian Melsa
25.09.2002 06.54
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Orthographische Analyse Parteiengesetz

Einen bunten Mix aus alter, neuer und neuschriebinduziert falscher Rechtschreibung kann man auch bei anderen Gesetzestexten entdecken. Hier einmal eine Liste der relevanten Schreibungen im Parteiengesetz, wie es auf http://www.bundestag.de/gesetze/pg/ zu finden ist.

Die Zahlen in Klammern geben den jeweiligen Absatz des Paragraphen an.

§ 1 (2) Einfluß (zweimal), Prozeß

§ 2 (1) Einfluß

§ 3 Das gleiche

§ 4 (1) muss, das Gleiche

§ 5 (1) sollen alle Parteien gleichbehandelt werden, bemisst, muss, (4) Der Vierte Abschnitt

§ 6 (1) muss, (2) Ordnungsmassnahmen, Ausschluss, Beschlussfassung, Beschluss, des Fünften Abschnittes

§ 7 (1) muss, dass

§ 8 (1) dass

§ 9 (5) faßt, Beschluß

§ 10 (2) dass, (3) Ordnungsmaßnahmen (dreimal so, zuvor bei § 6 (2) einmal falsch), Beschluss, (5) Ausschluss

§ 11 (1) muss, (2) nahestehend

§12 (2) werde (statt werden; Tippfehler), muss

nicht gewählt = nichtgewählt? der Anteil der nicht gewählten Mitglieder; handelt es sich um Mitglieder, die nicht zu dem entsprechenden Gremium gehören, weil sie nicht gewählt wurden, oder handelt es sich um Mitglieder, die zu dem entsprechenden Gremium gehören, obwohl sie nicht (per Abstimmung) gewählt wurden?

§ 13 dass

§ 14 (3) dass

§ 15 (3) daß

§ 16 (1) Ausschluß

§ 17 muss

§ 18 (4) muss, (7) ,die (fehlendes Spatium nach Komma; Tippfehler), zu Grunde liegenden

§19 (1) muss, zu Gunsten

§ 19a (1) Abschluss, (2) fasst, (3) zu Grunde zu legen

§ 29 (1) Präsi-denten (mitten in der Zeile; Anzeichen dafür, daß es sich um keine extra fürs Internet abgetippte Version handelt, wo der Umbruch woanders stattfindet), dass

§ 21 (1) im Übrigen

§ 23 (2) muss, (3) des Fünften Abschnittes, (4) des fünften Abschnitts

§ 23a (4) dass

§ 23b (2) offen legt

§ 24 (2) umfasst, (3) umfasst, (4) umfasst, (6) Überschuß, (8) kurzgefaßte

§ 25 (2) dass

[§ 27 (3) Hier wird eigenartigerweise ein Geldbetrag noch in Deutsche Mark angegeben, obwohl sonst überall schon in Euro.]

§ 29 (3) dass, erfasst

§ 30 (3) mit zu veröffentlichen

§ 31a (5) dass

§ 31d (1) lässt

§ 33 (1) weiter verfolgen, (2) dass

§ 38 Die Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (Gesetz für Verwaltung und Vollstreckung oder Gesetz für Verwaltungsvollstreckung?)

§ 39 Abschlußregelung (Titel im Inhaltsverzeichnis), Abschluss- und Übergangsregelung (Titel im Gesetzestext), (2) zu Grunde zu legen, Rechen-schaftsberichte (s. § 29 (1)), (3) Rechen-schaftsjahr (dito)

§ 41 In-Kraft-Treten (Titel; laut Duden 2000 nach Reform einzig zulässige Schreibung für Inkrafttreten)

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Walter Wittkopp
21.09.2002 17.52
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Amtliches Doofdeutsch

Der Herr Bundeswahlleiter stammelt folgendes auf http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/bundestagswahl2002/deutsch/wkeint2002/btw2002/index_btw2002.htm:



„Um die Beschreibung eines bestimmten Wahlkreises aufzufinden bestehen folgende MöglichkeitenSie wählen unter Ansicht systematisch zunächst das gewünschte Bundesland und anschließend den gewünschten Wahlkreis ausSie wählen die Suchhilfe zur Freien TextsucheAuf Wahlkreisebene können Sie die Ergebnisse des gewählten Wahlkreises um die Strukturdaten dieses Wahlkreises und um die Beschreibung des Wahlkreisgebietes ergänzen.“

Prüflesen und Zeichensetzung gehören zum gebildeten Menschen. Die Amtssprache ist deutsch.

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Detlef Lindenthal
21.09.2002 07.08
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ss-Diktatur

Nein, die ss-Schreibung betrifft einzelne Zeichenfolgen (z.B. ...prozess...), und nicht nur die wenigen seit 1996 geänderten Paragraphen.
Die Regierung (Exekutive) hat nicht das Recht, ein Gesetz zu ändern; das dürfen nach Landesverfassung, Grundgesetz und dem Rechtsstaatsgrundsatz der Gewaltenteilung nur das Volk und der Landtag (Legislative).
Mit seinem anklagenden Schlagwort „ss-Diktatur“ hat Sigmar Salzburg nur allzu recht.

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Christian Melsa
20.09.2002 23.44
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Vielleicht sind die Passagen mit ss diejenigen, die geändert wurden? Wenn ein Gesetz geändert wird, dann sollte die Rechtschreibung allerdings auf jeden Fall einheitlich sein, sonst ist die Bedeutung von Unterscheidungsschreibungen z. B. in der Getrennt-/Zusammenschreibung nicht mehr klar (man müßte später immer extra nachsehen, wann welche Passage eingeführt wurde und welche Rechtschreibung zu dem Zeitpunkt gerade gültig war). Mal ganz abgesehen von der Sorgfalt.

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Theodor Ickler
18.09.2002 03.32
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In die Zeitung!

Solche schönen Beobachtungen gehören in die Zeitung!
__________________
Th. Ickler

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Detlef Lindenthal
17.09.2002 20.35
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Hier ist unser tägliches Doofdeutsch; heute von der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Frau Heide Simonis und ihre Beamten haben eigenmächtig das Landesverwaltungsgesetz geändert. In dessen Ausgabe auf http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/20-1fr.htm enthält es als Schreibungen gemäß Rechtschreib„reform“:
je 1mal die Wörter Amtsausschuss, Anlass, erfasste, veranlasst und zulässt,
3mal das Wort beeinflusst,
je 4mal die Wörter Abschluss und Strafprozessordnung
und, da war jemand gründlich, 29mal die Zivilprozessordnung.

Der Spitzenreiter dass hingegen läßt trotz seiner 124 Vorkommen keine Regel erkennen, denn es heißt auch 4mal daß.

An herkömmlicher Rechtschreibung enthält das Gesetz je 1mal: Anlaß, Planfeststellungsbeschluß, befaßt, Beschlußunfähigkeit, erläßt, gefaßten, Gewißheit, Kreisausschuß,ßt, mißbräuchlich, mißbräuchlichen, Mißtrauen, Mißverhältnis, Nachlaß, Nachlaßpfleger, Nachlaßpflegerin, umfaßt, ungewiß, Unterläßt, veranlaßt, vermißte, Vertragsschluß, Überschuß;
je 2mal: Anschlußpfändung, Ausschußmitglieder, Schlußvorschriften, Schußwaffe, Ungewißheit;
je 3mal: Ausschluß, Beschlußfassung, beschlußfähig, müßte;
je 4mal: daß, gefaßt, zuläßt;
je 6mal: Beschluß, läßt, unerläßlich;
je 8mal: Ausschuß, Planfeststellungsbeschluß, Schußwaffengebrauch;
9mal: Anlaß;
11mal – und hier wird es gefährlich: Schußwaffen;
12mal: Abschluß;
21mal: Erlaß;
25mal: muß.

Die Ausdrücke gebaucht, Beartung, Anlaßgen (für gebraucht, Beratung und Anlagen) werfen Rätsel auf; wurde dieser Text von Hand getippt, sind Lesemaschine und Textimport in der Landesregierung unbekannt? Oder hat eine verwirrte Schreibkraft beim Ausbessern diese Fehler gemacht?

Der übrige Text ist nicht minder rätselhaft; mit welcher Absicht wurde bei 10 Wörtern „Reform“schreibung eingeführt, bei 47 Wörtern hingegen die herkömmliche Schreibung belassen – sind die Schreibkräfte und Ministerialbeamten in der Landesregierung trotz Abitur und Studium nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte?
Dürfen Schreibkräfte ein gültiges Gesetz einfach ändern?

Welches Signal hinterläßt ein solche Sprachverwendung bei Bürgern, Schülern und Verwaltungsbeamten?
Bei unseren Verwaltungsrichtern hat dieser Murks ganz offensichtlich Spuren hinterlassen; und es erscheint die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß es sich hier wie bei der gesamten Schreib„reform“ um eine einigermaßen bewußte Sabotage handelt.
__________________
Detlef Lindenthal

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