Unsere Sammlung
Renate Menges:
»Lieber Herr Wagner, wir könnten wieder einmal anfangen zu arbeiten:
Im Duden steht eindeutig:
Es tut mir Leid. Es wird nichts anderes zugestanden.
Wollen wir mal dieses Wort in die Liste aufnehmen?
In die Liste, was zu beanstanden ist?
Wir könnten den dritten Versuch hier starten (zweimal wurde ich ja schon unterbrochen), an die Rechtschreibkommission zu schreiben und unsere Liste, was wir als falsch erachten dorthin zu senden.
Bei dem Satz: Es tut mir Leid, wäre es meines Erachtens angebracht den Satz: Es tut mir leid zu belassen. Dieses leid ist für mich ein Eigenschaftswort.
Es wäre aber interessant, wie Sie dieses Wort bestimmen würden.
Ich möchte gerne eine Liste erstellen mit unmöglichen Dingen, die wir wirklich hier gemeinsam auf diesem Strang beschließen, besprechen, im Team sehen....
Wäre das nun mal endlich möglich? Ich könnte es mir vorstellen, denn es ist gerade nicht mehr so hitzig... Und ich würde alle bitten, mitzuarbeiten. Es hilft nichts, wenn irgendwo Listen stehen, nein- es muss eindeutig von uns so gesehen werden. Ob es jemals etwas nützt sei dahingestellt, aber eine weitere Anfrage direkt an die Rechtschreibkommission wäre es wert.« Sie haben völlig recht, liebe Frau Menges: Der Satz muß Es tut mir leid geschrieben werden, weil leid hier ein Adverb ist, genau wie recht bei Du hast nicht recht. (Bei Du hast kein Recht dazu, ... ist es offenbar etwas anderes nämlich ein Substantiv. Siehe auch die jeweilige Verwendung von nicht und kein.) »Wir könnten bei der Groß- Kleinschreibung bleiben: Welche Beispiele empfinden wir noch als unpassend (Leid, leid; Not, not ... ), falsch, destruktiv ?« Bei einer solchen Anfrage an die Rechtschreibkommission müßten wir unter dem Aspekt der Destruktivität auch berücksichtigen, was die Kommission bereits an Vorschlägen zu diesen Problempunkten vorgelegt hat. Es gibt im 3. Bericht der ZKfdR den entsprechenden Abschnitt 1.2 Einzelfälle des Typs Substantiv + Verb (nota bene: Substantiv wie wir wissen, stimmt das nicht!), in welchem etwa zum Fall des *Leid tun u. a. folgendes steht: »Allgemein standardsprachlich ist die Verbindung mit dem Verb sein, zum Beispiel: Ich bin es leid, so etwas machen zu müssen. Bei Auffassung von leid als defektives Adjektiv ergibt sich die Schreibung leidtun; man schreibt dann in Analogie zu kundtun zusammen.
Vorschlag A: Man schreibt neu: leidtun (es tut mir leid).
Vorschlag B: Man schreibt neu: leidtun oder Leid tun (es tut mir leid oder es tut mir Leid).
[...]
Pro
Bei Zusammenschreibung muss der Schreibende nicht darüber nachdenken, ob das Substantiv Leid oder das Adjektiv leid vorliegt. Allenfalls ist die Schreibung freizugeben (Vorschlag B): Leid tun (bei substantivischer Auffassung; Standardschreibung für Verbindungen aus Substantiv und Verb) oder leidtun (bei adjektivischer oder substantivischer Auffassung; wie kundtun bzw. wie teilnehmen). Die Freigabe verhindert außerdem, dass Wörterbücher plötzlich »falsche« Einträge enthalten.«
(3. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung, Seite 69f.) Sehen Sie, liebe Frau Menges, wie hier das eigentliche Thema verfehlt wird? Nirgendwo ist hier davon die Rede, daß es sich bei leid um ein Adverb handelt! Nirgendwo wird grundlegend in Frage gestellt, ob in der Verbindung *Leid tun wirklich ein Substantiv auftritt! Nirgendwo wird untersucht, was denn ein Substantiv an dieser Stelle für einen Sinn ergibt, welche Bedeutung diese Formulierung bei Verwendung des Substantivs (das) Leid hat!
Wie Herr Ickler bereits erwähnt hat, beabsichtigt die Kommission, alles unter Pro Angeführte für verbindlich erklären zu lassen. Das hätte zur Folge, daß ab 2005 nicht nur die falsche Schreibung Leid tun nicht beseitigt wäre, sondern auch eine neue Falschschreibung leidtun zur Verfügung stünde. (Daß diese Schreibung auch falsch ist, ergibt sich daraus, daß die Begründung, auf der sie beruht, falsch ist, denn dabei wird leid als Adjektiv aufgefaßt.)
Fazit: leidtun ist destruktiv.
Außerdem gehört die Regel der Nichttrennung von ck in unsere Sammlung von Korrekturbedürftigem bzw. zu Beanstandendem.
– geändert durch J.-M. Wagner am 25.03.2003, 10.02 –
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Jan-Martin Wagner
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