FAZ.net wieder in normaler Rechtschreibung?
Verfassungsgericht
Richter Jentsch lehnt sich erfolgreich selbst ab
04. Juli 2003 Das Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch wird nicht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren der CDU zur staatlichen Parteienfinanzierung mitentscheiden. Der Zweite Senat gab in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß einem Befangenheitsantrag von Jentsch in der Sache statt.
Jentsch hatte dem Gericht mitgeteilt, daß der frühere hessische CDU-Vorsitzende Manfred Kanther seit Mai 1999 in der von Jentsch begründeten Wiesbadener Anwaltskanzlei als Rechtsanwalt arbeitet. Er könne nicht ausschließen, daß seine Beteiligung an diesem Verfahren zu der Befürchtung führen könne, seine Einstellung werde durch die Verbindung zu Kanther beeinflußt.
Um den bösen Schein zu vermeiden
Aus Sicht des Zweiten Senats begründet dieser Sachverhalt „die Besorgnis der Befangenheit“. Es gehe darum, „bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden“. Der Senat sieht „hinreichenden Anlaß“, an der Unvoreingenommenheit von Jentsch zu zweifeln. Der Ausgang des Verfahrens über die von der CDU verfolgten Ansprüche könnte möglicherweise für Kanther weitere Verfahren nach sich ziehen, in denen es um die rechtliche Beurteilung seines Verhaltens beim Umgang mit dem Parteivermögen und eine mögliche Haftung dafür gehe.
Kanther ist eine der Schlüsselfiguren der hessischen CDU-Finanzaffäre. Die Bundes-CDU hatte am 11. März Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Ansprüchen aus der staatlichen Parteienfinanzierung für das Jahr 1999 erhoben. (AZ 2 BvR 383/03 Beschluß vom 18. Juni 2003)
Text: ddp
Bildmaterial: dpa
Ich staunte nicht schlecht; es hieß doch immer, Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) in normalem Deutsch, FAZ.net aber in Reformerdeutsch. Dieser Artikel über Befangenheit im Bundesverfassungsgericht zeigt die Sprache aber wieder, wie wenn es die Reform nie gegeben hat.
__________________
Norbert Lindenthal
|