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margel
08.11.2003 22.15
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Mir kann´s ja egal sein...

...woher sich einer seine Hypertonie holt. Wir hatten Frau Popp, wir hatten P.Schubert, wir haben die erhitzten Herren Lindenthal und Schäbler. Ich bin natürlich naiv, wenn ich da mit Rationalität abkühlend zu wirken versuche. Darum: Gute Nacht!

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Reinhard Markner
08.11.2003 17.35
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Re: Warum? Wohin?

Zitat:
C. Gehe ich recht in der Annahme, daß Sie allmonatlich einen höheren Förderbeitrag für gleichgeschaltete, den Herdenruf verkündende Medien (ö.-r. Rundfunk, Zeitungen) ausgeben als für den Aufbau freierer Medien? Warum treffen Sie sich hier im Forum; innere feigenblattfunktionale Gewissensrudimente?

Sehr geehrter Herr Lindenthal, zum wiederholten Male sehe ich Veranlassung zu der Aufforderung an Sie, Pöbeleien dieser Art abzustellen. Ihr Stil, wenn man das so nennen kann, fällt nicht nur mir unangenehm auf. Wenn Sie das Gefühl haben, sich austoben zu müssen, suchen Sie doch einfach die nächstgelegene Sporthalle auf. Dieses Forum ist dafür nicht der Ort.

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Detlef Lindenthal
08.11.2003 16.24
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Friedensangebot

@margel (gern würde ich an Marita oder Martin Margel schreiben: Liebe Frau Margel! oder: Lieber Herr Margel! – Und mir ist durchaus klar, daß in unserer Republik nicht jeder überall mit Klarnamen schreiben kann; doch mögen Sie vielleicht einen etwas menschengerechteren Namen angeben? Brieflein an die Technik genügt, die können das ändern.)

Unsere vergangenen Schriftwechsel habe ich mir nochmals durchgelesen; vieles, was jetzt vom Durchdenken ausgespart bleibt, wurde auch früher schon ausgespart.
Wir können uns also kurz fassen und weitere Begründungsversuche dadurch abkürzen, daß wir auf bisherige verweisen.

Schönes Wochenende,
__________________
Detlef Lindenthal

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Detlef Lindenthal
08.11.2003 14.41
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Warum? Wohin?

@margel:
>>Zum x-ten Male<<
So ist es: auch die vorigen Male haben wir das nicht zu Ende durchdacht.

A. Wie soll denn das in der Praxis aussehen ...
Schulleiter an Lehrer:

„Sehr geehrter Herr OStR Mustermann,
wie wir von unseren Verbindungsschülern erfuhren, haben Sie die folgenden durch die Rechtschreibreform verbotenen Wörter benutzt:
sogenannte, allgemeingültig, vielversprechend, vielsagend, weitreichend, tiefgreifend, bekanntgeben, bereitstellen, hierzulande, lahmgelegt, wohltemperiert.
Auch haben Sie an einer Mahnwache zugunsten der verbotenen Wörter teilgenommen, und Sie haben vor Schülern behauptet, dasss nach den §§ 71–79 der aRddR keine Kommasetzung unterrichtet werden könne.
Hiermit erteile ich Ihnen eine Rüge und mahne Sie ab. Im Wiederholungsfalle werde ich die Kürzung Ihrer Dienstbezüge und Ihre Entfernung aus dem Dienst betreiben.“
Und so weiter, also trifft man sich vor dem Verwaltungsrichter, dann vor dem Bundesverfassungsgericht und schließlich wohl vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Streitfrage jeweils: Darf ein Direktor, Schulrat, Kultusminister, Verfassungsrichter einem Lehrer die Benutzung von deutschen Wörtern verbieten??

B. Zum (x+1)ten Male (denn voriges Mal endete die Erörterung zu früh):
Sie irren gründlich, wenn Sie meinen, daß ein Beamter eine Loyalitätspflicht gegenüber seinen Vorgesetzten hat. Wo steht denn das nach Ihrer Meinung????
In den verschiedenen Beamtengesetzen nicht!!!!
Bei dienstpflichtwidrigen Anweisungen muß der Beamte weiterhin seine Dienstpflicht tun; es kennzeichnet ja gerade die Machenschaften korrupter=krimineller Seilschaften, daß nicht der Dienstpflicht gefolgt wird, sondern pflichtwidrigen Anweisungen von Seilschaftsführern.
Wörterverbote gegen den Willen des Souveräns sind dienstpflichtwidrig.
Sollen doch all die hohen Beamten und vor allem Herr Papier mit der Nase in den Mist gedrückt werden, den sie pflichtwidrig auf dem Dienstweg abgeseilt haben.
Ein massenweises Wörterverbot hat es in der deutschen Geschichte vor 1996 noch nie (NIE!!!) gegeben. Wie will ein Richter dieses Verbot denn rechtfertigen, und wie will ein Richter die öffentliche Diskussion mit den Verteidigern der Wörter durchstehen? Seine einzige Rettung wäre, wenn die gleichgeschalteten Medien weiterhin dichthalten, so wie 1944 und 1996.

C. Gehe ich recht in der Annahme, daß Sie allmonatlich einen höheren Förderbeitrag für gleichgeschaltete, den Herdenruf verkündende Medien (ö.-r. Rundfunk, Zeitungen) ausgeben als für den Aufbau freierer Medien? Warum treffen Sie sich hier im Forum; innere feigenblattfunktionale Gewissensrudimente?

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Detlef Lindenthal

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Norbert Schäbler
08.11.2003 12.45
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Leidensdruck erhöhen!

Während Margel hier immer wieder die Loyalitätspflicht der Beamten betont und den Leidensdruck minimiert, bin ich daran interessiert, den Leidensdruck zu erhöhen.
Allen Lehrern empfehle ich eine intensive Auseinandersetzung mit dem Regelwerk der Rechtschreibreform. Gleichermaßen sollten sich die Beamten mit den politischen Hintergründen befassen.
Daß dabei ein Konfliktpotential – ein echtes Dilemma – anwächst, steht außer Frage.
(Deshalb meiden ja auch die meisten Lehrkräfte eine intensive Beschäftigung mit diesem Politikum; dies allerdings auf Kosten eigener Unmündigkeit.)

Für diejenigen, die sich mit dem Gegenstand umfassend beschäftigt haben – für diejenigen also, die sich im Dilemma befinden – bleiben über den passiven Widerstand hinaus einige diplomatische Wege offen, die immer mit einem Maß an Mehrarbeit verbunden sind.
1. Die Vermeidungssprache: Amtliche Dokumente (z.B. Zeugnisse) müssen in Reformschreibung erstellt werden. Sämtliche Wörter in Neuschreibung (angeblich betrifft die Änderung nur einen Promillebereich des Wortschatzes) können ersetzt und ausgetauscht werden. Z.B. sind „Daß-Sätze“ aufzulösen durch Verwendung von anderen Konjunktionen oder durch einen grobschlächtigen Nominalstil.
2. Die Hausaufgabentechnik: Zum Glück steht dem Lehrer noch die freie Methodenwahl zur Verfügung. Nichts kann der Staat kritisieren, wenn ein Lehrer seine Tafelanschrift in altbewährter Schreibweise erstellt, dabei sämtliche Stellen kenntlich macht, an denen die Neuschreibung mit der altbewährten Schreibung kollidiert, und wenn der Lehrer schließlich vom Schüler eine Richtigstellung in Form einer Hausaufgabe abverlangt. Das nämlich ist eine vertiefende Übung, die dem lernwilligen Schüler Spezialkenntnisse und Einsichten vermittelt.
3. Das Wort „überholt“: Es ist eine Unverfrorenheit des Staates, Teile seines Kommunikationswesens als „veraltet“ oder als „überholt“ zu bezeichnen, zumal genau diese Teile funktionsträchtiger sind. Gegen eine derartige Worthülse kann es nur generellen Widerstand geben. Eine solche Frechheit darf sich kein Lehrer gefallen lassen, betrifft sie doch tief verwurzelte – zu keinem Zeitpunkt durch Argumente entkräftete – Gewohnheiten jedes einzelnen, der unterrichtet.
4. ...

Weitere Empfehlungen habe ich im Leidfaden „Schule“ unter dem Themenstrang „passiver Widerstand“ schon vor einigen Jahren gegeben.

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nos

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margel
08.11.2003 10.48
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Zum x-ten Male

„Verbindlich“ heißt, daß Sie als Lehrer im Staatsdienst keine Wahl haben, ob Sie die reformierte Schreibung im Unterricht anwenden und lehren oder nicht. Genau das hat das BVG den Kultusministern bestätigt, nämlich die Berechtigung zur Einführung per Erlaß. Aber auch wenn die RR per Gesetz eingeführt worden wäre, würde sich, von der besseren demokratischen Legitimation abgesehen, nichts ändern. Es gibt allerdings Schlupflöcher, die sich dadurch eröffnen, daß auch in den Schulen bis hin zum Vorgesetzten keiner die neue Rechtschreibung beherrscht. Ein So-tun-als-ob wird also genügen. Hier mal ein „ss“, da mal eine Großschreibung – der Schein wird gewahrt und damit die Treuepflicht. Ernst wird es erst 2005, wenn nämlich die Rechtschreibfehler nach der RR versetzungs- und abschlußrelevant werden. Dann wird es wirklich spannend. – Wenn Sie öffentlich und ausdrücklich verkünden, Sie hielten sich nicht an die Vorschrift, so haben Sie disziplinarische Maßnahmen zu gewärtigen. Was an den Schulen gelehrt wird, bestimmt der Staat, da gibt es keine „Freiheit der Lehre“ wie an den Hochschulen. – Diese unangenehme Wahrheit ist hier ja schon öfter ins Bewußtsein gerückt worden. Auch Herr Schäbler rebellierte wiederholt dagegen. Aber so ist das eben mit dem Beamtendasein.

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Detlef Lindenthal
07.11.2003 21.38
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Re: Geltungsbereich


margel schrieb:
Die reformierte Schreibung gilt ausschließlich für die Schulen wegen der „Regelungsgewalt“ der KM. ... Sie ist streng nur als Unterrichtsgegenstand verbindlich, natürlich in allen Fächern.
Angenommen, die KuMi verfügen, daß künftig zum Grüßen die linke Hand zu geben ist und daß alle Mädchen eine rosa Schleife im Haar zu tragen haben. Gesetzt den Fall, einige Lehrer und Schüler halten sich nicht an diese Anweisung, und gesetzt den Fall, die Richterschaft bis hin zu den BVerfRichtern Papier und Hömig (ersterer – „Abgesehen von der ss/ß-Schreibung wurden nur 0,5 % Wörter [also rd. 575 Wörter] durch die RSR geändert“ – inzwischen Erster Richter der Republik) schlägt sich wieder auf die Seite ihrer Staatskneteempfängerkollegen und verteidigt die neuen Vorschriften; werden jene aufsässigen Lehrer und Schüler aus Dienst und Ausbildung gejagt werden?
Meine persönliche Meinung: Ich glaube es nicht.
So gesehen ist es schade, daß ich kein beamteter Deutschlehrer bin; denn ich möchte den ratlosen Schuldirektor, Schulrat, KuMi und Verwaltungs- oder Arbeitsrichter sehen, der mich dazu verdonnern will,
a.) gegen die KuMi-Wörterverbote nicht zu verstoßen und
b.) Kommasetzung gemäß den voll hohlen und untereinander widersprüchlichen §§ 71 bis 79 der aRddR zu „unterrichten“ (der Stellvertretende Schulleiter Hansen in Husum, Leiter der Fachschaft Deutsch, konnte mir jedenfalls nicht erklären, nach welchen Regeln er künftig Kommata unterrichten will; §§ 71 ff. hatte er sich wie die allermeisten anderen Deutschlehrer noch nicht durchgelesen).

Hier nun die folgende Frage in die Runde: Gibt es einen von mir bisher übersehenen wesentlichen Unterschied zwischen RS„R“-Wörterverboten und §§ 71 bis 79 einerseits und rosa Pflichthaarschleife andererseits?
Zusatzfrage: Was meint margel mit „verbindlich“?

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margel
07.11.2003 19.16
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Geltungsbereich

Die reformierte Schreibung gilt ausschließlich für die Schulen wegen der „Regelungsgewalt“ der KM. Dies geht aus dem Urteil des BVerfG hervor. Zwar haben dann die Innenminister entsprechende Vorschriften für die Verwaltungsbeamten erlassen, aber diese entbehren der rechtlichen Grundlage. Sollte sich ein Beamter weigern, so hätte er gute Aussichten, in letzter Instanz zu obsiegen. Schon in einem Briefwechsel mit seiner Dienststelle wäre ein Lehrer nicht verpflichtet, die Reformorthographie anzuwenden.(Ich tue es selbstverständlich auch nicht).Auch eine Einladung zum Elternsprechtag z.B. kann in „alter“ Rechtschreibung abgefaßt werden Sie ist streng nur als Unterrichtsgegenstand verbindlich, natürlich in allen Fächern.

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J.-M. Wagner
07.11.2003 17.58
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Rechtliches

Für welche öffentlichen Einrichtungen gilt eigentlich der Erlaß, daß die Neuschreibung angewandt werden muß? Der Gültigkeitsbereich des Erlasses dürfte damit zusammenhängen, wer ihn genau erlassen hat. Für die Beamten dürfte es das BMI bzw. das jeweilige Landes-Innenministerium sein, aber ich weiß es eben nicht genau.

Wie stehen dabei die Unis da? Ich vermute, sie sind rechtlich selbständig und nicht an den Erlaß gebunden. Wie ist es aber mit Forschungseinrichtungen oder Bundesinstitutionen wie etwa der PTB?
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Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
24.09.2003 17.42
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Leseeifer und Rechtschreibqualität

Meine naive Auffassung davon läßt mich annehmen, daß es für eine gute Rechtschreibung sehr von Vorteil ist, viel zu lesen. Ist das mal wissenschaftlich untersucht worden, kann man solche Studien irgendwo nachlesen? Gibt es dabei so etwas wie das simple Fazit, daß, wer viel liest, gut in der Rechtschreibung ist?
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Jan-Martin Wagner

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margel
11.09.2003 21.35
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Amtliches aus Niedersachsen

Zur Frage der Zulassung von Wörterbüchern: Erlaß des Nds. MK vom 25.8.1996. Dort heißt es u.a.:“In Zweifelsfällen der Rechtschreibung werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach Erklärung des jeweiligen Verlages der amtlichen Neuregelung der Rechtschreibung in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.“ Dies wurde im Erlaß des MK vom 25.9.1998 (mit der Erweiterung "...in der jeweils gültigen Fassung in vollem Umfang entsprechen“) wiederholt und dürfte aufgrund der KMK-Abstimmung gleichlautend oder ähnlich in allen Bundesländern verordnet worden sein.- Der Nds. Innenminister bestimmte dasselbe für die Verwaltung in seinem Erlaß vom 30.7.1998.

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J.-M. Wagner
11.09.2003 16.32
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Re: Pauschal genehmigt

Ich stelle die folgende Frage hier noch einmal, weil sie anderenorts unbemerkt geblieben zu sein schien:

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler (am 23.10.2001 unter den „Reizen der neuen Rechtschreibung“)
Es gibt ein Dokument – leider kann ich es gerade nicht finden –, worin die Kultusminister festlegen, daß alle Wörterbücher zugelassen sind, wenn die Verlage sich auf die amtliche Neuregelung berufen. Es genügt also diese bloße Behauptung. Auf eine inhaltliche Prüfung der neuen Wörterbücher haben sich die Kultusminister nicht eingelassen – im Gegensatz zur sonstigen Praxis der Schulbuchbegutachtung und -zulassung.
Ist Ihnen dieses Dokument inzwischen einmal wieder untergekommen? Ich würde ich mich nämlich zu näheren Angaben darüber freuen; es stellt ja ein wichtiges Mosaiksteinchen in dem Bild dar, das die kultusministeriellen Stellen in puncto Sorgfalt von sich selber zeichnen...
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Jan-Martin Wagner

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Theo Grunden
28.05.2002 11.21
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ZKR-Änderungen

Auf der Internetseite
http://www.wuerzburg.de/rechtschreibreform/o-wo-a-z.html
findet man Änderungen angegeben, die mit ZKR gekennzeichnet sind, und die so beschrieben werden:

ZKR: (Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung) zeigt aktuelle Änderungen an.

Wie ernst sind diese Änderungen zu nehmen; sind sie damit schon gültig? Wo oder durch wen erfährt man Änderungen offiziell, falls welche „genehmigt“ wurden?

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J.-M. Wagner
29.04.2002 18.21
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Vielen Dank!

Das ist bereits mehr als ich gedacht hatte, was ich als Antwort bekommen würde. Ich wußte nur von dem Artikel ab Seite 44; daher ist das hier zwar nicht genau das, woran ich gedach hatte, aber es ist ein sehr willkommener Zusatz. Ich war garnicht darauf aus, den Text des Artikels hier doch noch selber nachlesen zu können; ich wäre mit einem Kommentar bereits zufrieden gewesen. Trotznichtsdesto – danke noch einmal!
__________________
Jan-Martin Wagner

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Mädchenfüralles
28.04.2002 16.40
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Re: Handelsblatt, 2.8.99, S.44

Handelsblattartikel vom 1.8.1999, Seite unbekannt; der gesuchte Artikel ist also wie selbstverständlich da, nur wegen Mängeln in der Technik nicht öffentlich auffindbar. Wir müssen unbedingt diesen Schritt noch schaffen: alle jemals gesammelte Information hier schnell und zuverlässig und gut archiviert und, und, und ... (!) Jeder ist aufgerufen, unsere Internettechnik hier durch finanzielle Beteiligung zu stabilisieren. Ein erster Aufruf brachte 3000 Mark für den Umzug von Amerika nach Karlsruhe, eine erste monatliche Beteiligung ist angekündigt.


Lieber Herr Schumacher, lieber Herr Dräger! Meine Überweisung über 306,78 Euro ist mittlerweile von meinem Konto abgebucht. Die krumme Summe erklärt sich daher, daß es sich um die Jubiläumszuwendung zu meinem fünfundzwanzigjährigen Dienstjubiläum handelt, wie ich Ihnen bereits schrieb.Sie können meinen Namen nennen.
Mit herzlichem Dank für Ihre wichtige Arbeit und freundlichen Grüßen Borghild Niemann
Wer also sagt die zweite monatliche Beteiligung zu? Fragt Dominik Schumacher, schon seit vor dem Volksentscheid recht lange auf Achse
Die Reform bleibt reformbedürftig  

Ab heute gelten in den deutschen Zeitungen die neuen Regeln der Rechtschreibung

Die neue Orthografie dürfte bald in allen Bereichen des öffentlichen Lebens eine Selbstverständlichkeit sein. Das Handelsblatt setzt mit dieser Ausgabe – zeitgleich mit sämtlichen deutschsprachigen Nachrichtenagenturen – die Rechtschreibreform um.

Ein wichtiges Ziel der Neuerungen ist, zu Gunsten der Eindeutigkeit auf alternative Schreibweisen zu verzichten. Nicht nur erleichtert das den Textverarbeitern die Recherche in den elektronischen Systemen, sondern es bewahrt auch den Leser vor einem unzumutbaren Hin und Her zwischen Schreibvarianten, wie sie in den vom „Internationalen Arbeitskreis für Orthographie“ erarbeiteten Schreibregeln ausdrücklich gestattet sind.

Selbstverständlich sind die ab heute auch in dieser Zeitung geltenden Schreibweisen nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Reform selbst befindet sich ja bis zum Jahr 2005 in einer Art Testphase, an deren Ende wohl die ein oder andere Korrektur vorgenommen werden muss. Ohne Frage wird das Kriterium der Eindeutigkeit bis dahin zu einer notwendigen Leitlinie geworden sein. Solange gilt im Handelsblatt, dass es von jedem Wort nur eine Fassung gibt und dass Abweichungen von den neuen Regeln nur dann zu finden sind, wenn es die Logik oder eine starke Konvention (Großschreibung etwa in Schwarzes Brett) erfordert. Sonst soll so wenig wie möglich von der reformierten Schreibung abgewichen werden.

Im Jahr 1987 schon erteilten die Kultusministerkonferenz und das Bundesinnenministerium dem Mannheimer Institut für deutsche Sprache den Auftrag, zusammen mit der Gesellschaft für deutsche Sprache ein neues Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung zu entwerfen. Tatsächlich bestand ja auch Handlungsbedarf. Wem leuchtete schon ein, dass man Auto fahren, aber radfahren schreiben musste; im großen und ganzen, aber das Ganze; Stoffflicken, aber Stoffetzen, der in der Worttrennung sein drittes f zurückerhielt? Die Liste der Schreibweisen, die nur gegen den gesunden Menschenverstand zu begründen waren, war lang. Und wer immer hier reinen Tisch machen wollte, durfte sich der Zustimmung der Menschen sicher sein.

An der Überarbeitung der Orthografie beteiligten sich Germanisten aus der Bundesrepublik, der DDR, der Schweiz und Österreich. Sie machten sich Gedanken über sinnvolle Korrekturen an der Schriftsprache, die vereinfacht werden sollte, ohne dabei das Schriftbild allzu sehr zu verfremden. Es ging nicht um grundlegende Veränderungen, wie sie zum Beispiel eine generelle Eliminierung der Großschreibung bedeutet hätte, sondern um einige wenige längst überfällige und nachvollziehbare Korrekturen.

Im Juni 1995 wurde, nachdem auf Grund der Korrekturvorschläge von Verbänden und Institutionen das ursprüngliche Regelwerk überarbeitet worden war, die „Vorlage für die amtliche Regelung“ veröffentlicht. 1996 besiegelten Deutschland, Österreich, die Schweiz, Belgien, Italien, Liechtenstein, Ungarn und Rumänien die neue Rechtschreibung. Seit 1. August 1998 gilt sie bereits an den Schulen und in den meisten Landesbehörden. Auch eine Welle von Prozessen konnte die Reform nicht aufhalten. Nach einer Vielzahl konträrer Urteile von Verwaltungsgerichten sorgte das Bundesverfassungsgericht für Rechtssicherheit und gab grünes Licht.

Öffentlichkeit wurde nicht mit einbezogen

Als Fehler hat sich erwiesen, dass die breite Öffentlichkeit nicht in die Diskussion über die Schreibreform mit einbezogen wurde. Daher formierte sich der Widerstand gegen die verordnete Orthografie, die sich in der Praxis denn auch als nicht ganz ausgereifte Sache entpuppte. Umfragen zufolge lehnten zwischen 70 und 80 % der betroffenen Menschen die Reform ab. Schriftsteller liefen Sturm gegen das Regelwerk, dem eine große Zahl von Germanistik-Professoren der Sprach- und Literaturwissenschaften im In- und Ausland keine guten Noten gaben. Die von manchen gar auf 50 Mrd. DM geschätzten Kosten trugen auch nicht zur Akzeptanz bei.

Zu denken gibt besonders, daß Lehrerinitiativen von einem Anschwellen des Fehlerstroms um bis zu 40 % berichten, und das, obwohl von offizieller Seite damit geworben wird, die Grundschulkinder lernten mit der neuen Rechtschreibung schneller und korrekter schreiben. Ein großes Problem stellt dabei zweifellos das Nebeneinander von alter und neuer Schreibweise dar. Hinzu kommen viele Ungereimtheiten: Warum schreibt man nun kostendeckend, aber Kosten sparend; heilbringend, aber Unheil bringend; heißlaufen, aber warm laufen?

In die Kritik geraten sind besonders die neuen Regeln der Groß- und Kleinschreibung sowie der Getrennt- und Zusammenschreibung, die die bisherigen, am Sprachgebrauch abgelesenen Regeln ersetzen. Das Sprachgefühl werde damit erheblich gestört, so die Gegner. Und in der Tat ist gerade hier die Reform reformbedürftig. Eine stärkere Beachtung unabhängig von der Orthografie-Regelung von 1901 entstandener Schreibweisen, in denen Wortbedeutungen zum Ausdruck kommen, wäre sehr sinnvoll.

Das Portemonnaie bleibt erhalten

Die Nachrichtenagenturen – und mit ihnen das Handelsblatt – gehen schon ein Stück dieses Weges, indem sie etwa die weitgehend aufgehobene Großschreibung feststehender Begriffe (Schwarzer Peter, Erste Hilfe) beibehalten. Fremdwörter aus lebenden Sprachen werden sinnvollerweise nicht eingedeutscht; das Portemonnaie bleibt also erhalten, ebnso die Facette und der Friseur. Weiterhin wird es auch das Ohmsche Gesetz geben, das eben im Gegensatz zur heineschen Ironie tatsächlich von Ohm formuliert wurde, während letztere lediglich eine Ironie nach der Art von Heine ist.

Die Reform glänzt als Ganzes sicherlich nicht; dennoch ist vieles an ihr begrüßenswert. Eine ganze Reihe der neuen Regeln vereinfacht tatsächlich den Umgang mit der Schriftsprache Deutsch. Wir müssen nun nicht mehr zwischen radfahren und Auto fahren unterscheiden; wir können uns an klaren Regeln orientieren, wann wir ss und ß schreiben, und brauchen uns nicht mehr den Kopf zu zerbrechen, warum wir bislang Platz, aber plazieren schreiben mußten – oder beisammen sein, aber dabeisein. All diese Stolpersteine sind aus dem Weg geräumt.

Dieses zweiseitige Special gibt einen Überblick über die ab heute auch in dieser Zeitung verwendete Orthografie. Ergänzt wird die Darstellung durch eine repräsentative Liste von Wörtern in der neuen Schreibweise sowie eine Liste der am häufigsten verwendeten Begriffe aus den Kernbereichen der Berichterstattung.

Dass trotz des Bemühens, der Eindeutigkeit zu einer großen Geltung zu verhelfen, Ungereimtheiten bleiben, liegt in der Natur der nicht ganz geglückten Sache Rechtschreibreform. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Zeit bis 2005 nutzen, um die neuen Unstimmigkeiten zu korrigieren. Sie sollten dabei dem Sprachgefühl einen größeren Tribut zollen und auch den tagtäglich mit Sprache umgehenden Menschen in den Printmedien, den Lehrenden und Schriftstellern, den Praktikern also, Gehör schenken.

Der Autor ist Mitarbeiter des Korrektorats des Handelsblatts.
Ulrich Selich
1.8.1999
Handelsblatt
Öffentlichkeit wurde nicht mit einbezogen
Anschwellen des Fehlerstroms um 40 %
Viele Ungereimtheiten
SatAug703:03:11PDT1999
__________________
Dominik Schumacher

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