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Theodor Ickler
03.12.2004 17.20
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Amtlich?

Man müßte jetzt die im Juni gebilligten Änderungsvorschläge mit der tatsächlichen Fassung im neuen Regelwerk vergleichen. Mir fehlt dazu im Augenblick die Zeit. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es ohne weitere Eingriffe in den Text abgegangen ist.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
03.12.2004 15.15
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Re: Neufassung der amtlichen Regeln

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Auf der Internetseite der Zwischenstaatlichen Kommission findet man jetzt eine Neufassung des Regelwerks und des Wörterverzeichnis, allerdings ohne Angabe, ob und wann dies alles von der KMK und den anderen staatlichen Instanzen gebilligt worden ist.
Das überarbeitete Regelwerk (PDF, ca. 1 MB) findet man auf der Seite „Aktuell“ – und nur dort. Auf der Seite „Dokumente zum Inhalt der Neuregelung“ bekommt man die alte Fassung angeboten, und zwar zum einen in verschiedenen Dateiformaten auf der unveränderten Seite http://www.ids-mannheim.de/reform/download.html, zum anderen eine HTML-Version (auf der Seite http://www.ids-mannheim.de/reform/), die folgende Anmerkung enthält:
Der Stand der folgenden Übersicht zur Neuregelung der deutschen Orthografie entspricht dem amtlichen Regelwerk, das seit 1998 in Kraft ist. Die Modifikationen, die von den Kultusministern im Juni 2004 auf der Grundlage des 4. Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission beschlossen worden sind, werden nach Fertigstellung des endgültigen Textes durch die Kommission eingearbeitet. Auskunft über diese Modifikationen erhalten Sie schon jetzt auf der Website der Zwischenstaatlichen Kommission unter „Aktuell“, wo der 4. Bericht im Wortlaut einzusehen ist. Bereits eingearbeitet sind die Modifikationen in die SPRACHREPORT-Extraausgabe vom Juli 2004.
Der fragliche Hinweis, „ob und wann dies alles von der KMK und den anderen staatlichen Instanzen gebilligt worden ist“, scheint mir in der „Vorbemerkung zur überarbeiteten Fassung 2004“ (obiges PDF-Dokument, S. 3) enthalten zu sein:
Die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung hat sich seit ihrer Konstituierung 1997 mit der Einführung und Umsetzung der neuen Rechtschreibung intensiv beschäftigt und ihre Stellungnahmen und Empfehlungen in zweijährlichen Berichten den zuständigen staatlichen Stellen zugeleitet. Der letzte, vierte Bericht und die dazugehörige Ergänzung enthielten eine Reihe von Änderungsvorschlägen, denen die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer Sitzung am 4. Juni 2004 zugestimmt hat und über die Einvernehmen mit den zuständigen staatlichen Stellen in Liechtenstein, Österreich und der Schweiz hergestellt wurde.
Auftragsgemäß hat nun die Zwischenstaatliche Kommission den amtlichen Text „Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis“ entsprechend diesen beschlossenen Änderungen modifiziert und die vorliegende Fassung erstellt.
Einen expliziten Hinweis auf den Gültigkeitsbeginn der Änderungen vom Juni 2004 habe ich auf den Kommissionsseiten nirgendwo gefunden. Er geht aus dem KMK-Beschluß vom Juni 2004 hervor, es ist der 01.08.2005. In der „Vorbemerkung zur überarbeiteten Fassung 2004“ findet sich die Bemerkung:
In der hier vorliegenden Fassung des amtlichen Regelwerks sind alle Modifikationsbeschlüsse der zuständigen staatlichen Stellen umgesetzt; sie ist die Grundlage für die Arbeit an der Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung.
Hier scheint bereits gedanklich Raum für weitere Änderungen gelassen worden zu sein, indem eben nicht explizit gesagt wird, daß die vorliegende überarbeitete Fassung die ab 1. August 2005 gültige sei – was ja wohl auch nicht eintreffen wird.

Nachtrag: Nun zeigt sich, daß es sehr praktisch ist, nicht von „neuer“ und „alter“ Rechtschreibung zu sprechen, sondern von „reformierter“ und „herkömmlicher“ (und selbst der leicht negative Beigeschmack letzteren Wortes ist willkommen – um auszudrücken, daß man zum einen die damit verbundenen Probleme als solche anerkennt und deshalb zum anderen nicht auf einer 100%igen Rückkehr zu jenen Verhältnissen möchte), denn nun haben wir ein neues und ein altes reformiertes Regelwerk!
Diese beiden kann man auch typographisch unterscheiden: Im alten reformierten Regelwerk hat das Wörterverzeichnis eine unterstrichene Kopfzeile, der Regelteil nicht, im neuen ist es genau andersherum.
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
02.12.2004 17.00
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Neufassung der amtlichen Regeln

Auf der Internetseite der Zwischenstaatlichen Kommission findet man jetzt eine Neufassung des Regelwerks und des Wörterverzeichnis, allerdings ohne Angabe, ob und wann dies alles von der KMK und den anderen staatlichen Instanzen gebilligt worden ist. Einen Vergleich mit dem Duden 2004 habe ich noch nicht durchführen können.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
01.04.2004 18.53
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Betrifft: 'alles wieder da'

Der vierte Bericht ist wieder zugänglich, und zwar sowohl über http://www.rechtschreibkommission.de/vierter_bericht.pdf als auch über http://rechtschreibung.ids-mannheim.de/vierter_bericht.pdf – man beachte, daß das verschiedene Rechner sind; letzterer steht in Mannheim, der andere gehört zu „freecity.de“.

Entsprechend sind sowohl http://rechtschreibung.ids-mannheim.de/stellungnahme.pdf als auch http://www.rechtschreibkommission.de/stellungnahme.pdf wieder verfügbar. Nur der Hinweis darauf auf der Kommissionsseite fehlt; vielleicht ist einfach/versehentlich/...? eine zu alte Datei aus dem Backup geholt worden.
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
01.04.2004 17.18
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Sprachreport auf chinesisch

Die chinesische Übersetzung von Klaus Hellers Sprachreport-Sondernummer, die man von der Internetseite der Kommission herunterladen kann, wirkt so, als sei sie aus der englischen Version übersetzt. Außerdem enthält sie seltsame Fehler, z. B. ezzenziell und Neccessäre.
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Th. Ickler

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Karsten Bolz
01.04.2004 07.43
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Diese Antwort erhielt mit gestrigem Datum per E-Mail:

Zitat:
KURZMITTEILUNG

Vielen Dank für Ihre Benachrichtigung.

http://www.rechtschreibkommission.de geht wieder.
Der Bericht sowie die Stellungnahme sind vorhanden.
Zumindest von unserem Rechner aus.
Sollten Sie dennoch Probleme haben, so verweisen wir
auf die IDS-Adressen zur Website der Kommission:
http://rechtschreibung.ids-mannheim.de
oder http://www/gra/rechtschreibung.html

Mit freundlichen Grüßen

Sekretariat

Geschäftsstelle der Zwischenstaatlichen
Kommission für deutsche Rechtschreibung
Geschäftsführer: Dr. Klaus Heller
E-Mail: heller@ids-mannheim.de
Internet: http://www.rechtschreibkommission.de


Dem ersten Satz "... geht wieder“ entnehme ich, daß es dort ein technisches Problem gab. Jedenfalls ist jetzt wieder alles da.
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Karsten Bolz

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Theodor Ickler
01.04.2004 06.18
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Geschlossen?

Nachdem in den letzten Tagen schon der vierte Bericht und die einschlägigen Stellungnahmen von der Netzseite der Kommission verschwunden waren, ist die Homepage heute ganz geschlossen. Ist das der Anfang der Selbstabschaffung?
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
25.03.2004 15.03
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Ein Mann zuviel

Auf dem Gruppenfoto der Zwischenstaatlichen Kommission (www.rechtschreibkommission.de) sind nicht zwölf, sondern dreizehn Personen zu sehen. Eine Unglückszahl, nebenbei bemerkt. Ich erkenne die meisten, kann aber nicht feststellen, wer sich unbefugt an Bord geschlichen hat. Kann jemand helfen?
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Th. Ickler

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Detlef Lindenthal
21.03.2004 19.37
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Anders ausgedrückt:
ausgebufft und abgelascht. („N. f., L.“)
Auf alle Fälle: voll hohl.

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gestur
21.03.2004 14.10
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Die große Fummelei

an der Rechtschreibung:
Da wurde schwer gefummelt, und es wird böse enden.
(Zitatmißbrauch aus dem Kultfilm „Zur Sache, Schätzchen“)

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margel
21.03.2004 10.19
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Wege zum Ruhm (Paths of Glory)

Die Rechtschreibkommission ist zu beglückwünschen, daß sie weiter im Amt bleiben darf. So kann sie ihre eigene Abschaffung in voller Rüstigkeit erleben. Der Leibhaftige steht ja in Gestalt des Dissidenten E. schon vor der Tür. – Im Zusammenhang mit der Reform fällt mir immer nur das Wort „fummeln“ ein. Die Reformer haben an der deutschen Orthographie herumgefummelt. Die Dame will aber liebe- und respektvoll umworben sein und nicht betatscht werden.

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Theodor Ickler
20.03.2004 17.23
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Amtszeit

Wie aus Mannheim zu erfahren ist, wurde die Amtszeit der Zwischenstaatlichen Kommission kürzlich pauschal um eine weitere Periode verlängert.
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
18.03.2004 04.18
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Geld

In der zwischenstaatlichen Kommission sitzen vier Dudenautoren: Gallmann, Hoberg, Nerius, Sitta; außerdem zwei Mitarbeiter des Österreichischen Wörterbuchs: Steiner und der Vorsitzende Blüml. Heller hat bei Bertelsmann veröffentlicht und auch sonst mit der Reform Geld verdient. Es ist schon komisch, daß die Öffentlichkeit diese Tatsachen überhaupt nicht beachtet.
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
02.03.2004 08.28
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Heller de.de

Zu den Merkwürdigkeiten der Kommission gehört auch, daß eine Mail, die man durch Anklicken von Hellers Adresse versendet, als unzustellbar zurückkommt. Kein Wunder: die angeklickte Adresse enthält bei näherem Hinsehen das Suffix de.de zweimal.
Eigentlich ist die Kommission von ihrer Website aus regulär nicht zu erreichen. Klickt man den „Kontakt“-Knopf an, wird man entweder zum Webmaster oder zu verschiedenen Sprachberatungsstellen geleitet. Die Kommission selbst hat keinen „Kontakt“, und der Geschäftsführer ist auf die beschriebene Art hinter einem falschen Suffix verbarrikadiert (abgesehen davon, daß er sowieso fast immer krank ist, wofür man ihn natürlich nicht verantwortlich machen kann).

Nach wie vor sind auch Herberg und Sitta von der Website der Kommission aus nur "über Heller“ zu erreichen; sie scheinen keine eigene Mailadresse zu haben oder wollen sie nicht preisgeben.
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
01.02.2004 09.51
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Kommentar zum vierten Bericht

Für Ungeduldige hier schon mal eine vorläufige Fassung meines Kommentars:

Kommentar

zum vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung
vom 27. November 2003

von Theodor Ickler


Im Berichtszeitraum hat die Kommission neunmal getagt, meist zweitägig in Mannheim, einmal in Berlin, einmal in Tramin/Südtirol.

Im Anhang zum Bericht findet man die Stellungnahmen des schweizerischen, des deutschen und des österreichischen Beratungsgremiums; die Kommission ihrerseits gibt einen Überblick, welche dieser Anregungen sie aufgenommen hat und welche nicht.

In der Einleitung betont sie die breite Akzeptanz der Rechtschreibreform. Sie beansprucht ferner:
„Die Kommission ist die zentrale Anlauf- und Schlichtungsstelle für Probleme der Orthografie im deutschen Sprachraum.“ (S. 8)
Das ist die zur Zeit größtmögliche Ausdehnung ihres Anspruchs, kaum gestützt durch ihre satzungsgemäße Bestimmung. Die Kommission fordert allerdings (vgl. Beschlußvorlage der KMK vom 14. 1. 2004) eine erhebliche Ausdehnung ihrer Machtfülle. Dafür verlangt sie u. a. die Einrichtung einer „wissenschaftlichen Arbeitsstelle für Orthografie“ mit einem hauptberuflich tätigen Wissenschaftler im Dienste der Kommission, nicht etwas des Instituts für Deutsche Sprache (IDS), wo solche Forschung bereits betrieben wird. Die Verquickung mit dem IDS soll allerdings fortgesetzt werden, nachdem das Institut schon unter seinem früheren Direktor Gerhard Stickel in großem Umfang in den Dienst der Reformpropaganda gestellt worden war.

Der Bericht ist in allen sechs Bereichen so unterteilt: Regeländerungen, Regelpräzisierungen, Einzelfalländerungen, geänderte Darstellung. Dabei herrscht wie schon seit Jahren das Bestreben, möglichst viele Änderungen als bloße Präzisierungen oder redaktionelle Verbesserungen erscheinen zu lassen, da substantielle Änderungen zu einer geschäftsschädigenden Verunsicherung der betroffenen Öffentlichkeit führen könnten. Diese Rücksichtnahme auf Verlagsinteressen war in den früheren Berichten offener ausgesprochen, kommt aber in der gegenwärtigen Lage schon dadurch zur Geltung, daß im neugeschaffenen „Beirat für deutsche Rechtschreibung“ die Lobby der Verlage stark vertreten ist. Die Kommission selbst kann sich daher in diesem Punkt zurückhalten.

A Laut-Buchstaben-Zuordnung

Keine Änderungen in der Substanz, aber eine geänderte Darstellung ist vorgesehen. Auch und gerade die von Gerhard Augst durchgesetzten etymologisierenden und volksetymologischen Schreibungen (einbläuen, schnäuzen, Tollpatsch usw.) werden weder zurückgenommen noch durch die bisher üblichen Schreibweisen ergänzt. Es ist zwar bekannt, daß einige Kommissionsmitglieder (Nerius, Sitta) die Augstschen Einfälle ablehnen und sich privat darüber lustig machen, aber es scheint Ehrensache der Kommission zu sein, ihren langjährigen Vorsitzenden hier nicht im Stich zu lassen.
Die „gezielte Variantenführung“ bei der Fremdwortschreibung, ein Relikt aus früheren Stadien der Reform, wird aufgegeben. Es wird also in den Wörterbüchern keine Unterscheidung von Haupt- und Nebenvarianten mehr geben, die eingedeutschten Formen sollen aber jeweils an erster Stelle genannt werden. Dies erfordert viele hundert Änderungen in den Wörterbüchern.


B Getrennt- und Zusammenschreibung

Zu § 34 (1): Die Kommission erkennt an, daß die Liste von Partikeln, die mit dem Verb zusammengeschrieben werden müssen („trennbare Verben“), unvollständig ist. Früher hatte sie schon einmal vorgeschlagen, diese Liste überhaupt zu öffnen. Im vierten Bericht bleibt sie jedoch bei einer geschlossenen Liste, ergänzt sie aber um 13 weitere Partikeln zuzüglich verkürzter Varianten: dahinter, darauf/drauf, darauflos/drauflos, darin/drin, darüber/drüber, darum/drum, darunter/drunter, davor, draus, hinter, hinterdrein, nebenher, vornüber. Die Liste umfaßt jetzt 103 bzw. 112 Partikeln.
Als „verlässliches Kriterium“ der Identifikation trennbarer Verben gegenüber adverbialen Fügungen wird die Nichtunterbrechbarkeit eingeführt: dabeisitzen vs. dabei (auf dem Stuhl) sitzen. Dies ist jedoch nur eines unter mehreren, von der Kritik ausführlich begründeten Merkmalen und keineswegs so „verlässlich“, wie die Kommission meint. Besonders die Verbpartikel mit ist bekanntlich erweiterbar, aber auch zurück und einige andere, vgl.:
Schreiber hat Max Strauß oft mit auf Reisen genommen. (SZ 10.1.04)
Hier liegt zweifelsfrei das Partikelverb mitnehmen vor.

Zu § 34 E3 (3): Die willkürliche, völlig unverständliche obligatorische Getrenntschreibung von adjektivischen Verbzusätzen, die auf -ig, -isch oder -lich enden, wird weiterhin mit einer angeblichen Entsprechung zu Adverbialien gerechtfertigt: richtig stellen wie freundlich grüßen. Die beiden Typen von „Kombinationen“ (wie es vage heißt) sind ganz unvergleichbar, gerade nach dem grammatischen Maßstab, den die Kommission sonst überall zur Geltung bringen will. Deshalb kann auch von einer nunmehr geschaffenen „Ausnahmslosigkeit“ der Regel keine Rede sein, denn es gibt überhaupt keine Regel, der derart Unvergleichbares zusammenfaßt.

Zu § 34 (3), § 34 E3 (5), § 55 (4): Hier geht es um die Fälle
Leid tun
Not tun
Pleite gehen
Bankrott gehen
Kopf stehen
Eis laufen
Acht geben
Recht haben
Unrecht haben


Sie werden weiterhin unter dem Titel „Substantiv + Verb“ abgehandelt, obwohl der Fehler der Reform gerade darin besteht, daß es sich teilweise gar nicht um Substantive handelt. Die Kommission behauptet nun, „dass die Wortartzugehörigkeit bei einigen Bestandteilen nicht ohne weiteres klar ist.“ Sie räumt ein, daß neben Leid tun auch leidtun geschrieben werden könne (nicht aber leid tun, wie bisher üblich), versteigt sich aber zu der abenteuerlichen These:
„Der Bestandteil Leid bzw. leid in der Verbindung mit dem Verb tun ist hinsichtlich der Wortart grammatisch weder synchron noch diachron zu bestimmen.“
Jeder Germanist lernt im ersten Semester, spätestens bei der mittelhochdeutschen Lektüre, was für ein Wort leid ist; man kann es auch in allen besseren Wörterbüchern lesen. Es handelt sich um ein altes Adjektiv, das als solches nur noch in Dialekten gebräuchlich ist, adverbial im Komparativ leider vorliegt und genau parallel zu weh, wohl, gut mit tun verbunden wird. Die Großschreibung Leid tun (so Leid es mir tut) ist und bleibt grammatisch falsch. Die Analogie zu kundtun (ebd.) ist irrig, da kund hier ein Resultativzusatz ist.
In der Stellungnahme der Schweizer EDK wird die Neuschreibung leidtun abgelehnt, unter Hinweis auf wie leid es ihr tut wird für die bisherige Getrenntschreibung plädiert. Auch die Schweizer wagen es nicht, eindeutig auf die grammatikalische Verkehrtheit der Großschreibung hinzuweisen. Ihr Vorschlag wird aber von der Kommission zurückgewiesen, die abschließend noch einmal ihren grammatikalischen Irrtum bekräftigt:

"...würde damit für einen Einzelfall eine Schreibung wiederbelebt, die es für diesen Typ (Substantiv + Verb) in der neuen Regelung nicht mehr gibt: Getrenntschreibung des Substantivs mit Kleinschreibung.“ (S. 52)

Dieser Satz wird nur verständlich, wenn man sich einer Maxime erinnert, die in der Vorgeschichte der Rechtschreibreform von dem österreichischen Ingenieur Eugen Wüster ersonnen wurde: „Entweder groß und getrennt oder klein und zusammen!“- Sie liegt der immer weiter getriebenen Großschreibung in der gegenwärtigen Reform zugrunde, obwohl sie gar nicht ausdrücklich in das amtliche Regelwerk eingegangen ist.
Pleite gehen und Bankrott gehen werden mit einer angeblichen Analogie zu Gefahr laufen und Schlange stehen gerechtfertigt. Die richtige Analogie wäre kaputt, verloren, verschütt, entzwei gehen (mit oder ohne Zusammenschreibung, das ist hier unwesentlich). Es handelt sich um einen adjektivischen Resultativzusatz. Mit Substantiven kann gehen nicht verbunden werden.
Das grammatisch falsche Recht bzw. Unrecht haben (wie Recht du doch hast!) soll offenbar beibehalten werden, es wird nicht weiter thenatisiert. Dasselbe gilt für das widersinnige Not tun (Schifffahrt tut Not!) und das archaisierende Acht geben. Hier klafft eine aufällige Lücke, die aber auch in den Stellungnahmen der Beiräte nicht zur Sprache kommt.

Zu § 36 E2:

„Es ist als ein Hauptfehler der Neuregelung bezeichnet worden, für Verbindungen mit Partizipien automatisch ausschließlich Getrenntschreibung vorzusehen, wenn eine entsprechende Fügung im Infinitiv vorliegt, z. B. Zeit sparend wegen Zeit sparen, allein stehend wegen allein stehen.“

Diesen Hauptfehler räumt die Kommission ein. Sie macht sich einige, wenn auch keineswegs alle Argumente der Kritiker zu eigen, vor allem die gesamthafte Steigerbarkeit. Nach jahrelangem Sträuben gibt sie zu, daß nicht nur die komparierten Formen (zeitsparender), sondern bereits der zugehörige Positiv (zeitsparend) zusammengeschrieben wird (neben dem anders gebauten Syntagma [viel] Zeit sparend). Andere Argumente, wie der Hinweis auf den prädikativen Gebrauch, werden nicht aufgegriffen, neuerdings verbreitete Fehlschreibungen wie Das Verfahren ist Zeit sparend also nicht ausgeschlossen. Hier bleibt weiterer Korrekturbedarf.
Daß die Kommission das Argument bezüglich des prädikativen Gebrauchs bis heute nicht verstanden hat, zeigt sich in einem grammatischen Schnitzer, der ihr an anderer Stelle unterläuft:
"...dass die Umsetzung der Rechtschreibregelung in den Korrekturprogrammen diverser Softwareproduzenten nicht zufrieden stellend (!) sei.“ (S. 55)
Hier muß es zweifellos zufriedenstellend heißen, das auch in einigen neuen Wörterbüchern (z. B. Duden Universalwörterbuch) entgegen dem amtlichen Regelwerk wiederhergestellt ist.
Die Kommission kommt im weiteren Verlauf zu der Einsicht, daß nicht nur komparierbare Zusammensetzungen, sondern auch andere wie kleingedruckt, alleinstehend, alleinerziehend, ratsuchend wiederhergestellt werden müssen. Die lange Zeit von ihr verfochtene These, Großschreibung trete erst bei Substantivierung (Ratsuchende) ein, wird ausdrücklich widerrufen.
Hier haben sich offenbar die Schweizer Kommissionsmitglieder Gallmann und Sitta gegen die Irrlehre von Gerhard Augst (bzw. seinem Berater Burkhard Schaeder) durchgesetzt.
Bedenkt man, daß diese Korrektur auch die vielkritisierten Neuschreibungen Eisen verarbeitend, Erdöl produzierend, Wasser abweisend usw. erfaßt, so erkennt man einen durchgreifenden Änderungsbedarf in den reformierten Wörterbüchern.

C Schreibung mit Bindestrich

Zu § 40 (3), § 41: Für Formen wie 8fach wird analog zur Neuschreibung 8-mal nun eine Variante mit Bindestrich vorgesehen: 8-fach. Als Grund gibt die Kommission an, daß „der Wortbestandteil einer Grauzone zwischen unselbstständigem Grundmorphem und Suffix zuzuordnen“ sei.
Im amtlichen Regeltext kommt allerdings weder der Begriff „Morphem“ noch gar der des „Grundmorphems“ vor. Die Neuregelung des Bindestrichs war bisher ausschließlich auf den Gegensatz von Zusammensetzung und Ableitung aufgebaut. Solange die neuartige Begrifflichkeit der „unselbstständigen Grundmorpheme“ nicht definiert ist, läßt sich nicht absehen, ob es mit -fach sein Bewenden haben kann.
Zum Bindestrich werden noch eine Reihe weiterer Änderungen vorgeschlagen, die aber mehr redaktioneller Art und linguistisch uninteressant sind. Es bleibt übrigens bei der Umstimmigkeit, daß Erstglieder auf -ig, -isch und -lich mit Bindestrich in Zusammensetzungen eingehen (wissenschaftlich-technisch), im übrigen aber nach § 36 von Zusammensetzungen ausgeschlossen sind.

D Groß- und Kleinschreibung

Wesentliche Neuerung ist die Zulassung groß geschriebener Varianten bei jenen fünfzehn Wendungen, die besonders der Schweizer Reformer Gallmann als störende Ausnahmen empfunden hatte; es wird also vorgeschlagen: bei Weitem, vor Kurzem usw. – Damit wird eine Schreibweise wiederhergestellt, die im 19. Jahrhundert als "übertrieben“ erkannt und allmählich zurückgedrängt worden war. Die Kleinschreibung ist textsemantisch moderner, weil diese Floskeln nicht zum thematischen Material des Textes gehören. Die Auswirkungen dieser rückwärtsgewandten Neuerung sind erheblich, da es sich durchweg um häufig gebrauchte Ausdrücke handelt.
Das gilt noch deutlicher von der Möglichkeit, auch der Eine, der Andere, die Meisten usw. groß zu schreiben, und zwar, wie es seltsamerweise heißt: „wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantivisch gebraucht ist“. Schreibende wollen gewöhnlich einen bestimmten Sinn zum Ausdruck bringen, nicht eine Wortart.
Der österreichische Beirat will die von seinem Landsmann Wüster vorgeschlagene Großschreibung (bei Weitem usw.) sogar als „einzige Variante“ (sic!) festlegen lassen. (S. 65) Die Kommission weist dieses Ansinnen jedoch zurück.

Die Kommission erkennt nunmehr an, daß in der Sprachgemeinschaft eine „offensichtliche Tendenz“ besteht, feste Gruppen aus Adjektiv und Substantiv durch Großschreibung als Begriffseinheiten zu kennzeichnen. Dem wollte die Neuregelung entgegenwirken, indem sie die Kleinschreibung erste Hilfe, schwarzes Brett usw. vorschrieb. Die Nachrichtenagenturen und Zeitungen folgten dem nicht, und auch sonst ist der Widerstand gegen diese sprachwidrige Normierung so stark, daß die Kommission seit geraumer Zeit die Klausel nutzt, Fachsprachen seien von der Rechtschreibreform ohnehin nicht betroffen. Der führende Reformer Augst hatte schon vor Jahren geäußert, die Erste Hilfe könne als Fachausdruck auch groß geschrieben werden. Dieser Ausweg wird nun systematisch ausgebaut, wobei am Ende die unklare Bestimmung erscheint:
„Im nichtfachlichen Zusammenhang ist die Kleinschreibung der Adjektive in solchen Wortgruppen der Normalfall.“
Die Anerkennung von „Begriffseinheiten“ (Nominationsstereotypen) war der richtige Weg; leider ist die Kommission nicht so konsequent, dieser Einsicht zu folgen und die am Ende doch wieder aufgeweichte Beschränkung auf „Fachsprache“ aufzugeben. Am Schwarzen Brett ist nichts Fachliches, und doch wird es aus Gründen, die der Kommission offenbar bekannt sind, zweckmäßigerweise groß geschrieben.

E Zeichensetzung

Hier werden keine Änderungen ins Auge gefaßt.

Daß die neue Kommasetzung besonders beim Infinitiv nicht gelungen ist, weiß inzwischen jeder. Aber die Kommission schreibt:
„Der Vorschlag, bei Infinitivgruppen mit bestimmten Einleitewörtern immer ein Komma zu setzen, kommt denjenigen Schreibenden entgegen, die klare mechanische Regelungen schätzen, da sie ihnen die Entscheidungen abnehmen.“
Hier werden Schreibende diffamiert, die genau das wünschen, was die Neuregelung sich an so vielen anderen Stellen zu bieten rühmt: klare Regeln, die sozusagen idiotensicher auch den „Wenigschreiber“ zu korrektem Schreiben befähigen. Eine solche Regel ist zum Beispiel jene, die obligatorisch Getrenntschreibung bei Wörtern auf -ig, -isch und -lich vorschreibt, ohne Rücksicht auf syntaktische Unterschiede, die als allzu feingesponnen dargestellt werden. In der Praxis erleben wir nun, daß Kommata unter genau gleichen Bedingungen mal gesetzt und mal weggelassen werden (übrigens auch im vorliegenden Bericht, wo sogar ganz typische Kommafehler neuer Art unterlaufen, vgl. S. 25, S. 51 und S. 55). Mit der Freiheit der Kommasetzung soll der professionell Schreibende Unterscheidungen ausdrücken können; es wird aber nicht gesagt, welche Unterscheidungen das sein könnten, da es zu diesem Bereich keine näheren Angaben gibt. Die Andeutung, man könne durch Kommas notwendige von weglaßbaren Infinitiven unterscheiden (S. 40), hat keine Grundlage im amtlichen Text. Daher kann der Leser eines so interpungierten Satzes auch nicht ahnen, was der Schreibende damit zum Ausdruck bringen wollte. Der Schweizer Beirat weist diese Zumutungen denn auch zurück.


F Worttrennung am Zeilenende

Bei der Silbentrennung werden keine Änderungen vorgeschlagen.

Um so überraschender wirkt es, daß die Kommission hier eine umfangreiche, mit Fachausdrücken gespickte Abhandlung über Morphem- und Silbengrenzen einschaltet, die offenbar nur der Auseinandersetzung des Reformers Gallmann mit ganz bestimmten Theorien dient, ohne praktische Folgen für die Neuregelung. Eine Kommentierung ist daher überflüssig. Es sei lediglich bemerkt, daß die sinnstörende Abtrennung einzelner Vokalbuchstaben grundsätzlich beibehalten wird: Sitze-cke. Den Lernenden dürfte damit kein Gefallen getan sein, aber immerhin trennt auch die KMK in ihrer Beschlußvorlage zur Rechtschreibreform vom 14. 1. 2004 zweimal Ü-bergang.

Zu den Stellungnahmen der Beiräte:

Die Stellungnahme der Schweizer EDK ist oben bereits weitgehend berücksichtigt.

Zur Stellungnahme des deutschen Beirates: An dieser knappen Stellungnahme – kaum anderthalb Seiten und weitgehend eine Ergebenheitserklärung an die Kommission – fällt auf, daß es dem Beirat weniger auf die sachliche Angemessenheit der Reform als auf ihre Durchsetzung anzukommen scheint. Er hat vor allem das Geschäftsinteresse der einschlägigen Verlage im Auge, was bei der Zusammensetzung des Beirates durchaus verständlich ist:

„Der Beirat empfiehlt die Änderungen in einem Rahmen zu halten, bei dem die Auswirkungen der Regelmodifizierungen nicht zu einer erneuten öffentlichen Infragestellung der Neuregelung führen können.“ (S. 63)

In diesem Sinne übernimmt der Beirat auch die verhüllende, die Öffentlichkeit täuschende Sprachregelung, von „Präzisierungen“ zu sprechen, wo Änderungen gemeint sind:

„Der Beirat fordert die deutschen Vertreter der Zwischenstaatlichen Kommission auf, sich bei den staatlichen Stellen intensiv dafür zu verwenden, dass die Kultusministerkonferenz frühzeitig im Frühjahr 2004 das Paket der Präzisierungen beschließt, damit genügend Zeit für die Umsetzung in Schulbüchern, Wörterbüchern, Zeitungen, Softwareprogrammen und anderen Publikationen bleibt.“ (S. 64)

Kann man Präzisierungen „umsetzen“? Nur wenn es in Wirklichkeit Änderungen sind. Und warum sollten Präzisierungen so gravierende Folgen haben, daß die Verlage usw. rechtzeitig darauf vorbereitet werden müssen?
Man muß dazu noch bedenken, daß die neuen Wörterbücher ja bereits in zahlreichen gemeinsamen Beratungsrunden mit der zwischenstaatlichen Kommission bis ins kleinste Detail abgestimmt worden sind, so daß die Kommission feststellen konnte:
„Auf Betreiben und unter Mithilfe der Zwischenstaatlichen Kommission einigten sich die großen Wörterbuchverlage seither auf eine einheitliche Auslegung der amtlichen Regeln. Sie haben dies in den jeweils neuesten Auflagen ihrer Rechtschreibwörterbücher umgesetzt: Bertelsmann im März 1999, Duden im August 2000. Beide Nachschlagewerke sind damit zuverlässige Ratgeber in orthografischen Fragen.“ (Pressemitteilung der Kommission vom 17. 8. 2000)
Die Wörterbücher enthalten also bereits alles, was den Ansichten und Einsichten der Kommission entspricht. Was sollen dann weitere „Präzisierungen“?
Worum es wirklich geht, verrät der Beirat nochmals mit der Forderung:

„Der Wortlaut des § 58 E4 sollte aus der mehrheitlichen Sicht des Beirats keine Präzisierung erfahren.“

Wie kann man etwas gegen Präzisierungen haben (die zudem von den Urhebern selbst für notwendig gehalten werden) – außer wenn es in Wirklichkeit geschäftsschädigende Änderungen sind?
Um nicht nur den Eindruck bedingungsloser Jasagerei zu erwecken, schaltet der deutsche Beirat eine scheinbar kritische Bemerkung ein: die erweiterte Partikelliste solle auf ihre Kompatibilität mit § 34 überprüft werden. Die Kommission hat diese Überprüfung unternommen (die der Beirat natürlich innerhalb von zwei Minuten selbst hätte erledigen können) und kommt zu dem voraussehbaren Ergebnis, daß sich keine Inkompatibilität feststellen lasse. (S. 52) – Ob die Kultusminister diese Farce durchschauen?

Im Anhang des Berichts findet sich ein Abdruck der Buchstabenstrecke D aus dem Österreichischen Wörterbuch (ÖWB) mit den z. T. handschriftlich eingetragenen Änderungen, die sich laut 4. Bericht ergeben würden. Obwohl eine Auszählung hier schwer ist, weil einerseits ganze Wortnester, andererseits nur einzelne Verweise geändert werden, ergeben sich weit über 100 Änderungen, was hochgerechnet rund 3.000 Änderungen im ganzen ÖWB bedeutet. Im Rechtschreibduden mit seinem größeren Stichwortbestand wären es etwa 4.000 Änderungen, im Großen Wörterbuch von Duden nochmals das Doppelte. Jedenfalls die Größenordnung dieser Schätzung dürfte stimmen. Daraus geht hervor, daß nach Billigung des vierten Berichts alle Wörterbücher usw. sofort neu bearbeitet werden müßten, wie es ja auch vom deutschen Beirat angedeutet wird.

Der Bericht soll nach dem Wunsch der Kommission der letzte seiner Art sein. In Zukunft will die Kommission Regeländerungen nicht mehr nur vorschlagen, sondern aus eigener Machtvollkommenheit einführen und durchsetzen und der KMK nur noch im Fünfjahresrhythmus darüber berichten.

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Th. Ickler

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