Dezember 1997
Unter den Dokumenten fehlt noch der Vorschlag vom Dezember 1997 die letzte Äußerung der DASD vor der Kehrtwende in Eisenbergs Sinn.
Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
Vorschlag zum Verfahren in Sachen Rechtschreibung
zu Händen der Kultusministerkonferenz
Die „Rechtschreibreform“ scheint uns so, wie sie beschlossen worden ist, nicht mehr zu halten zu sein. Aus verschiedenen Gründen, vor allem aber weil deutlich geworden ist, wie sehr sie nicht nur zu einer nicht unerheblichen Einschränkung der Möglichkeiten schriftlichen Ausdrucks führt, sondern zugleich voller Widersprüche, Ungereimtheiten und Absurditäten steckt, weil angesichts nicht nachlassender Widerstände damit zu rechnen ist, daß sie sich in der Allgemeinheit nicht durchsetzt, so daß die Einheit der deutschen Rechtschreibung durch sie bedroht ist, weil sie einen tiefen Eingriff in die Rechtschreibung darstellt, zu dem dem Staat die Legitimation fehlt.
Denn Rechtschreibung ist Sache der Sprachgemeinschaft im ganzen. Die Schrift ist ebenso wenig wie die Sprache selbst „Verfügungsgut des Staates“ (Mahrenholz).
Es muß also darüber nachgedacht werden, wie man weiter verfahren will. Wir finden, daß dies in voller Offenheit zu geschehen hat. Die vorliegende „Reform“ ist der erste tiefe Eingriff, der überhaupt in der deutschen Sprachgeschichte ins Werk gesetzt werden soll. Es gibt keine Erfahrungen mit der Problematik der Einführung einer solchen „Reform“; alle bisherigen Erfahrungen auf diesem Feld sind nur mit Reformplänen gemacht worden. Keiner war folglich hinreichend vorbereitet darauf. So ist es kein Wunder, daß sich die in den neuen Regeln und Schreibungen enthaltenen Ungereimtheiten erst herausstellten, als die neuen Regeln in den Wörterbüchern berücksichtigt, an den Schulen gelehrt und in der Öffentlichkeit studiert wurden. Wohl hatte die intensive Diskussion sehr bald manche Mängel der neuen Vorschriften zum Bewußtsein gebracht, aber erst mit der Zeit ist es ganz deutlich geworden, wie wenig die Schrift sich tieferen Eingriffen erschließt. Denn die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche, die jetzt zutage kommen, können doch nicht beabsichtigt gewesen sein. Schließlich war die „Reform“, wie der Kommissionsvorsitzende versichert, „gründlich bis ins letzte Detail vorbereitet“. Erst aufgrund breitgespannter Diskussionen ergab sich auch, daß in vielen Regeln der überkommenen Schreibung mehr Weisheit steckte, als zunächst vermutet worden war. Vor allem aber sind Zweifel an der Zuständigkeit des Staates zu so tiefen Eingriffen, die heute in weitesten Kreisen gehegt und geteilt werden, erst allmählich herangewachsen, um sich dann auf bemerkenswerte Weise zu verbreiten und zu verfestigen.
Wenn man sich aber in derart unbekannten Zusammenhängen bewegt, sollte man sich gegenseitig zugestehen, daß es noch manches dazuzulernen gibt. Es ist keine Schande, zu neuen Einsichten zu gelangen.
Wir meinen, wir alle seien es unserer Sprache schuldig, angesichts dieser Lage ohne gegenseitige Vorwürfe und ohne gleichsam jeden Zentimeter Bodens zu verteidigen, über die Sache zu diskutieren. Absichtserklärungen dürfen nicht bindend sein, wenn sich die Absichten als undurchführbar erweisen. Schließlich kann Politik nicht mehr (sollte aber auch nicht weniger) sein als die „Kunst des Möglichen“.
Drei Möglichkeiten ergeben sich nach unserem Urteil:
a) Man versucht eine Revision der „Reform“.
b) Man kehrt zur alten Rechtschreibung zurück.
c) Man versucht, die Grundabsicht, die die Kultusminister mit dem Auftrag zu einer Reform der Rechtschreibung verbunden haben, durch eine von der alten Rechtschreibung ausgehende, kleinere, dafür in den gebotenen Grenzen sich haltende und im allgemeinen Einverständnis vorzunehmende Korrektur zu verwirklichen, nämlich unnötige Schwierigkeiten, Spitzfindigkeiten und Widersprüche der bisherigen Schreibung auszukämmen.
Ob (a) die Revision der „Reform“ gelingt, erscheint uns als sehr zweifelhaft. Und der von einigen Reformern angedeutete Ausweg, für eine mehr als ein halbes Jahrzehnt andauernde Übergangsphase alte und neue Schreibungen in großem Stil nebeneinander stehen zu lassen, scheint uns schon gar nicht gangbar zu sein. Jedenfalls meinen wir, daß eine Revision der „Reform“, falls sie gewünscht wird, von den Mitgliedern der Kommission ausgehen müßte. Wir sehen keine Möglichkeit, uns daran oder gar an der Herbeiführung eines Chaos zu beteiligen.
Eine umstandslose Rückkehr zur überkommenen Rechtschreibung sowie zu den bislang geltenden Verfahren der allmählichen Angleichung der Schreibnorm an den Wandel der Schreibgewohnheiten (b) scheint uns nach Aufhebung des Dudenprivilegs (und angesichts der Tatsache, daß es wohl kaum wiederhergestellt werden kann) nicht mehr möglich zu sein.
So läuft alles auf die dritte Möglichkeit hinaus (c). Sie hat entscheidende Argumente für sich: Die Tatsache, daß Schrift wie Sprache nicht Verfügungsgut des Staates ist, spricht dafür, von der überkommenen Orthographie auszugehen. Andererseits spricht nichts dagegen, bei dieser Gelegenheit über die allmähliche Angleichung der Schreibnormen an den Wandel der Schreibgewohnheiten hinaus störende unnötige Spitzfindigkeiten, Inkonsequenzen und Widersprüche der bisherigen Rechtschreibung in einem Akt auszukämmen und das Regelwerk neu zu formulieren, wobei es sich durchaus empfehlen kann, manches aus dem neuen Regelwerk zu übernehmen. Dafür müßte bei einem offenen, fairen Verfahren allgemeines Einverständnis zu gewinnen sein. Denn es besteht ja kein grundsätzlicher Widerstand gegen jede Umgewöhnung, sondern nur gegen solche, die nicht einleuchten wollen, weil sie etwa zu einer Verarmung der Sprache führen, zu Zumutungen, eventuell auch dazu, evidente Dummheiten mitzumachen, indem man im eigenen Schreiben gesichertem Sprachwissen entgegenzuhandeln gezwungen werden soll.
Eine begrenzte, auf die Abstellung von Störendem gerichtete einmalige Korrektur würde sich im Rahmen des Zulässigen bewegen, sie würde nicht den Neudruck aller Wörterbücher sowie großer Teile der Literatur notwendig machen. Sie würde allen Beteiligten zugute kommen. Und sie hätte eine gewisse Logik für sich, da nach Beseitigung des Dudenprivilegs sowie nach einer Rücknahme der „Rechtschreibreform“ die Bewerkstelligung eines Übergangs ansteht.
Anschließend müßte ein Verfahren gefunden werden, mit dem die Aufgabe der behutsamen und kritischen Angleichung der Schreibnorm an den Wandel der Schreibgewohnheiten in Zukunft erledigt werden kann.
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung bietet für eine Korrektur im Sinne der dritten Möglichkeit ihre Dienste an. Sie ist zwar mit ihren Mitteln nicht in der Lage, die nötigen Arbeiten allein zu verrichten, könnte aber die Grundsätze einer solchen Korrektur festlegen; es könnte in ihrem Rahmen eine Kommission arbeiten, die sich auf die anderswo vorhandenen dazu notwendigen Corpora zu stützen hätte; die Akademie könnte deren Ergebnisse beraten und in Zweifelsfällen ihr Votum abgeben.
Für die Zeit danach wird die Arbeit der regelmäßigen Beobachtung des Wandels von Sprache und Schreibung sowie der kritischen und behutsamen Angleichung der Schreibnorm an diesen Wandel im wesentlichen in einem mit den entsprechenden Corpora ausgestatteten Institut (oder in mehreren) verrichtet werden müssen. Dieses Verfahren könnte aber von der Deutschen Akademie fördernd und kritisch begleitet werden; die Akademie könnte in allen aufkommenden Zweifelsfällen ihr Votum abgeben und damit für die Sicherung der Einheit sowie einer sinnvollen Fortbildung der deutschen Orthographie einen maßgeblichen Beitrag leisten.
Um eine sinnvolle Lösung zu erleichtern, müßte nach unserm Dafürhalten sogleich ein Moratorium in dem Sinne beschlossen werden, daß keine weiteren Schritte in Richtung auf Durchsetzung der neuen Regeln und Schreibungen erfolgen. Gewiß können Schulbücher, die schon in der neuen Schreibung gedruckt sind, im Unterricht, indem man sie korrigiert, weiterbenutzt werden. Auch im Falle einer Revision der „Reform“ wäre das notwendig. Aber überflüssige Kosten, das heißt Kosten vor allem für die Verlage, die investieren müssen, und für den Steuerzahler, der sich, über die Absetzungen, daran zu beteiligen hat, sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Die weiteren Schritte könnten rasch eingeleitet und erledigt werden.
Die Deutsche Akademie appelliert an die Verantwortung der Kultusminister: Die Einheit der deutschen Rechtschreibung darf nicht verlorengehen.
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Th. Ickler
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