Das Adverbiale (die Umstandsbestimmung)
(Deutsche Schulgrammatik, Klett Verlag 1952)
I. Begriffsbestimmung
a. Das Adverbiale kann im Satz auftreten als sinn-notwendige Ergänzung oder als Erweiterung.
Innerhalb der Subjektsgruppe ist es immer Erweiterung, innerhalb der Prädikatsgruppe meist Ergänzung.
b. Die Ausdrücke Adverb und Adverbiale sind wie folgt zu unterscheiden:
Der Hund liegt dort.
Der Hund liegt vor der Hütte.
Dort und Vor der Hütte sind beides Umstandsbestimmungen, nämlich Ortsangaben. Im ersten Fall erfolgt die Umstandsbestimmung durch die Wortart Adverb, im zweiten durch eine präpositionale Fügung.
II. Die Form
a. Am häufigsten ist eine präpositionale Fügung:
Die Taube sitzt auf dem Dach.
Er reist aus Wißbegier.
Er reist am Morgen.
b. Das endungslose Adjektiv wird wie ein echtes Adverb gebraucht:
Die Taube sitzt dort. Die Taube sitzt still.
Er reist morgen. Er reist geschäftlich.
c. In einzelnen Fällen kann ein Kasus als Adverbiale verwendet werden, nämlich
1. der Genitiv: Er geht seines Weges, des Morgens, schnellen Schrittes.
2. der Akkusativ: Er springt mehrere Meter, er kommt jeden Morgen.
d. Auch die Form eines verkürzten Vergleichssatzes ist möglich: Er arbeitet wie ein Pferd.
Zusatz: Neben den ursprünglichen Adverbien, wie z. B. ab, durch, her, hinter gibt es viele, die aus Substantiven entstanden sind: morgens, abends, anfangs, deswegen, hinweg, allzeit, einmal, jedenfalls, derart, allerdings. In solchen Wörtern berühren sich Adverb und Adverbiale auf das engste; der Unterschied ist fast nur orthographisch.
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