Re: Geisterhaft
Zitat: Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Die Zwischenstaatliche Kommission existiert nicht mehr, wohl aber ihre Website unter dem Dach des IDS. Wenn man den Webmaster anmailt, bekommt man die automatisch erzeugte Antwort, daß dessen Stelle aufgelöst sei und man sich mit grammatischen Fragen an Prof. Gisela Zifonun wenden möge.
Jeder normale Verblichene bekommt einen ordentlichen Grabstein, bei der Kommission ist nicht einmal das möglich.
Tja, wie ist das genau? Neben den Presseerklärungen, in denen u.a. über die Ergebnisse der KMK-Tagungen berichtet wird, gibt es unter http://www.kmk.org/aktuell/beschakt.htm noch die eigentlichen Beschlüsse (307. und 308. KMK) als PDF offenbar gerastert, nicht konvertiert. Zur Einrichtung des Rechtschreibrates heißt es (http://www.kmk.org/doc/beschl/307-KMK-TOP3.pdf): 14./15.10.2004
3. Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Es wird beschlossen: 1. Die Kultusministerkonferenz stimmt dem vorgelegten Konzept für einen Rat für deutsche Rechtschreibung vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesregierung und der zuständigen Stellen in Österreich und der Schweiz zu. Der Rat tritt an die Stelle der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung. Er soll seine Arbeit noch im Jahr 2004 aufnehmen können.
2. Die Kultusministerkonferenz bittet die Präsidentin, sich mit der Bundesregierung sowie den Regierungen Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins und weiteren interessierten Staaten über die Einrichtung dieses Rats und die damit verbundene Auflösung der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung abzustimmen.
3. Das Präsidium wird gebeten, in Abstimmung mit Österreich und der Schweiz dem Rat eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden vorzuschlagen.
4. Die Kultusministerkonferenz erwartet entsprechend der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 08.10.2004, dass der Rat ggf. Änderungen in den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Fremdwörter, Interpunktion und Trennung so rechtzeitig vorschlägt, dass sie zum 01.08.2005 in Kraft treten können.
5. Die Kultusministerkonferenz hält in Übereinstimmung mit der Ministerpräsidentenkonferenz an ihrem Beschluss fest, wonach die Neuregelung von 1996/1996 mit den im 4. sowie im ergänzenden Bericht enthaltenen Änderungen mit Ablauf der Übergangszeit zum 01.08.2005 in Kraft tritt. Was bedeutet folgender Passus im einzelnen: Der Rat tritt an die Stelle der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung tritt er damit an Stelle der Kommission in die Vereinbarungen der Wiener Absichtserklärung ein? Kann dieser Passus dahingehend interpretiert werden, daß die Kommissionswebseite vom Rat weitergeführt bzw. übernommen werden kann?
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Jan-Martin Wagner
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