Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Rechtschreibkommission
Willkommen Die 20 neuesten Beiträge im Forum
Fadensuche     Suche
Kennkarte ändern     Häufig gestellte Fragen   zu anderen Nutzern  kostenlose Anmeldung   Anfang  verabschieden
Jemandem diese Seite senden! Druckvoransicht zeigen
Forum > Rechtschreibforum
Rechtschreibkommission
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >
Verfasser
Leitthema    Dieser Faden ist 8 Seiten lang:    1   2  3  4  5  6  7  8  Post New Thread     Post A Reply
J.-M. Wagner
04.03.2005 17.51
Diesen Beitrag ansteuern
Re: Geisterhaft

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Die Zwischenstaatliche Kommission existiert nicht mehr, wohl aber ihre Website unter dem Dach des IDS. Wenn man den Webmaster anmailt, bekommt man die automatisch erzeugte Antwort, daß dessen Stelle aufgelöst sei und man sich mit grammatischen Fragen an Prof. Gisela Zifonun wenden möge.

Jeder normale Verblichene bekommt einen ordentlichen Grabstein, bei der Kommission ist nicht einmal das möglich.
Tja, wie ist das genau? Neben den Presseerklärungen, in denen u.a. über die Ergebnisse der KMK-Tagungen berichtet wird, gibt es unter http://www.kmk.org/aktuell/beschakt.htm noch die eigentlichen Beschlüsse (307. und 308. KMK) als PDF – offenbar gerastert, nicht konvertiert. Zur Einrichtung des Rechtschreibrates heißt es (http://www.kmk.org/doc/beschl/307-KMK-TOP3.pdf):
14./15.10.2004
3.   Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Es wird beschlossen:
1.   Die Kultusministerkonferenz stimmt dem vorgelegten Konzept für einen „Rat für deutsche Rechtschreibung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesregierung und der zuständigen Stellen in Österreich und der Schweiz zu. Der Rat tritt an die Stelle der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung. Er soll seine Arbeit noch im Jahr 2004 aufnehmen können.

2.   Die Kultusministerkonferenz bittet die Präsidentin, sich mit der Bundesregierung sowie den Regierungen Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins und weiteren interessierten Staaten über die Einrichtung dieses Rats und die damit verbundene Auflösung der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung abzustimmen.

3.   Das Präsidium wird gebeten, in Abstimmung mit Österreich und der Schweiz dem Rat eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden vorzuschlagen.

4.   Die Kultusministerkonferenz erwartet entsprechend der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 08.10.2004, dass der Rat ggf. Änderungen in den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Fremdwörter, Interpunktion und Trennung so rechtzeitig vorschlägt, dass sie zum 01.08.2005 in Kraft treten können.

5.   Die Kultusministerkonferenz hält in Übereinstimmung mit der Ministerpräsidentenkonferenz an ihrem Beschluss fest, wonach die Neuregelung von 1996/1996 mit den im 4. sowie im ergänzenden Bericht enthaltenen Änderungen mit Ablauf der Übergangszeit zum 01.08.2005 in Kraft tritt.
Was bedeutet folgender Passus im einzelnen: „Der Rat tritt an die Stelle der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung“ – tritt er damit an Stelle der Kommission in die Vereinbarungen der „Wiener Absichtserklärung“ ein? Kann dieser Passus dahingehend interpretiert werden, daß die Kommissionswebseite vom Rat weitergeführt bzw. übernommen werden kann?
__________________
Jan-Martin Wagner

Mit Klick die Kennkarte von J.-M. Wagner ansehen    An J.-M. Wagner schreiben   Visit J.-M. Wagner's homepage!   Suche weitere Einträge von J.-M. Wagner        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
26.02.2005 05.45
Diesen Beitrag ansteuern
Letzter Gruß

Das Buch ist tatsächlich erschienen. Mit der „Vorbemerkung“ verabschiedet sich die Zwischenstaatliche Kommission, erwähnt allerdings weder ihre Auflösung noch die Tatsache, daß sich zur selben Zeit der neue „Rat“ darangemacht hat, die hier vorgelegte revidierte Fassung nochmals zu revidieren.

Es wird nicht mehr vorgespiegelt, daß die Revision nur „Präzisierungen“ usw. umfasse, sondern die Änderungen werden klar als solche bezeichnet.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
17.02.2005 18.28
Diesen Beitrag ansteuern
Revision mit Folgen

Die Buchfassung, falls sie denn wirklich erschienen ist (ich hatte meinen alten Verlag allerdings frühzeitig gewarnt), ist zweifellos identisch mit der im November auf den Internetseiten der Kommission veröffentlichten.
Eine Prozeßflut wird es zwar nicht geben, aber gegen die Verbindlichkeit der konfusen, sprach- und weltfremden Neuregelung, in welcher Form auch immer, wird geklagt werden, das steht bereits fest.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
David
17.02.2005 18.00
Diesen Beitrag ansteuern

Ist diese Veröffentlichung dann als eine weitere Version der sogenannten Amtlichen Regelung anzusehen?
Oder ist es nur eine explizit öffentliche Version?

Was macht man eigentlich mit den Schulbüchern nach dem 1. August? Eigentlich müßte es doch eine wahre Prozeßflut geben, denn kaum ein Buch ist ja quasi „amtlich“, da sie ja alle schon ein paar Jahre alt sind und die neueste Version der Reform gar nicht umgesetzt haben. Kann eine Prüfung in Schulen dann überhaupt Gültigkeit haben, wenn als Prüfungsgrundlage solche Bücher dienen? Ist doch dann alles anfechtbar, genau genommen.

Mit Klick die Kennkarte von David ansehen    An David schreiben   Suche weitere Einträge von David        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
17.02.2005 17.42
Diesen Beitrag ansteuern
Die notwendige Sicherheit

Herausgegeben von der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung
Deutsche Rechtschreibung: Regeln und Wörterverzeichnis
Amtliche Regelung


Erscheinungsangabe: 2005
271 Seiten
Einband: Kart.
ISBN: 3-8233-6157-0
SFR 43,70

24,90 EUR


Die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung
legt hier die überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks „Deutsche
Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis“ vor.
Die Vorschläge der Kommission beruhen auf der Auswertung der
- oft sehr polemisch geführten – Debatte seit 1998, dem Jahr des
Inkrafttretens der Neuregelung. Die Kommission hat die Umsetzung
der neuen Regeln sorgfältig beobachtet, alle Modifikationsbeschlüsse
der staatlichen Stellen umgesetzt, Regeln präzisiert und Inkonsequenzen
beseitigt. Das Wörterverzeichnis wurde angepasst, die Vorschläge
sind mit den zuständigen Instanzen in Liechtenstein, Österreich und
der Schweiz im Einzelnen abgestimmt.
Allen, die professionell mit Schreiben zu tun haben, bietet der hier
vorliegende authentische Text der amtlichen Verordnung nun die
notwendige Sicherheit, die sie für ihre Arbeit brauchen.


(Gunter Narr Verlag Tübingen)

Das Buch soll am 15. Februar erschienen sein, drei Tage bevor der „Rat“ zusammentritt, um die Revision zu revidieren.

__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
14.02.2005 16.27
Diesen Beitrag ansteuern
Geisterhaft

Die Zwischenstaatliche Kommission existiert nicht mehr, wohl aber ihre Website unter dem Dach des IDS. Wenn man den Webmaster anmailt, bekommt man die automatisch erzeugte Antwort, daß dessen Stelle aufgelöst sei und man sich mit grammatischen Fragen an Prof. Gisela Zifonun wenden möge.

Jeder normale Verblichene bekommt einen ordentlichen Grabstein, bei der Kommission ist nicht einmal das möglich.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
26.01.2005 14.37
Diesen Beitrag ansteuern
Kurios

Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. Überarbeitete Fassung 2004. (pdf-Format, ca. 1 MB). Eine gedruckte Fassung erscheint am 15. Februar 2005 im Gunter Narr Verlag Tübingen. ISBN: 3-8233-6157-0 (ca. EUR 24,80).

(Von der Internetseite der Zwischenstaatlichen Kommission, 26.1.2005)
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
margel
12.01.2005 22.10
Diesen Beitrag ansteuern
Ja, wo sind sie denn?

Bei amazon gibt es häufig sogenannte Kundenrezensionen zu den angebotenen Büchern. Sucht man eine solche zu Augsts „Wortfamilienwörterbuch“, so erscheint – der Klappentext. Dabei hat er doch nach eigenen Angaben 25 positive und nur eine negative Kritik (von einem „Reformgegner“) erhalten.

Mit Klick die Kennkarte von margel ansehen    Suche weitere Einträge von margel        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
21.12.2004 07.52
Diesen Beitrag ansteuern
nochmal, Früh

In § 55 der amtlichen Neuregelung von 1996 war bekanntlich Zusammenschreibung bei nochmal vorgeschrieben. In der Revision von 2004 (und im Duden 2004) ist davon nicht mehr die Rede, es muß wieder getrennt geschrieben werden. In den Berichten ist dieser Fall aber nie diskutiert worden.

Desgleichen ist die Großschreibung morgen Früh usw. in der Revision nicht enthalten, obwohl sie zwischen Kommission und Wörterbuchredaktionen abgesprochen war. Im Duden 2004 steht sie noch. (Die Kommission hatte seinerzeit meinen – als Reductio ad absurdum gemeinten – Vorschlag ernst genommen.)
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
17.12.2004 17.09
Diesen Beitrag ansteuern
Spass mit der Mass

„Spass“ stand schon als Variante im Österreichischen Wörterbuch (was mir damals gar nicht aufgefallen war), aber gewissermaßen illegal, denn im amtlichen Wörterverzeichnis war keine solche Extrawurst vorgesehen. Dagegen hatte die Kommission mit den Wörterbuchverlagen vor einiger Zeit vereinbart, den Süddeutschen eine „Mass“ zu spendieren. Erstmals taucht sie im Duden 2000 auf.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Karsten Bolz
17.12.2004 16.43
Diesen Beitrag ansteuern
Das wahre Gesicht

Bei der Durchsicht des Wörterverzeichnisses 2004 ist mir aufgefallen, daß man nun tatsächlich in Österreich auch „Spass“ haben kann:
Eintrag 1996: Spaß
Eintrag 2004: Spaß, (österr. auch) Spass
In München darf aber weiterhin keine „Mass“ getrunken werden, egal wie kurz auf der Wies'n das „s“ gesprochen wird.
Welche Absicht die Reformer tatsächlich bekunden, geht jetzt aus einem Eintrag hervor, der im Wörterverzeichnis absolut nichts zu suchen hat und den wohl auch kein Kultusminister bemerkt hat:
Eintrag 1996: studieren; das Studieren § 57(2), § 57 E3; Studierende § 57(1)
Eintrag 2004: studieren; das Studieren § 57(2); Probieren/probieren geht über Studieren/studieren § 57 E3; Studierende § 57(1)
(Hervorhebung von mir.) Die Reformer fassen Rechtschreibung damit nach eigenem Bekunden als Experimentierfeld für beliebiges Herumprobieren auf! Anders läßt sich dieser Eintrag nicht werten.



__________________
Karsten Bolz

Mit Klick die Kennkarte von Karsten Bolz ansehen    An Karsten Bolz schreiben   Suche weitere Einträge von Karsten Bolz        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
14.12.2004 19.14
Diesen Beitrag ansteuern

Es sind immerhin mehrere hundert Seiten herunterzuladen. Die revidierte Fassung wird nicht gedruckt, weil sie zu verräterisch ist und weil sie im Augenblick ihrer Fertigstellung schon wieder überholt wäre. Die Lehrer werden in der Illusion gehalten, es hätten sich nur Kleinigkeiten geändert.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Karsten Bolz
14.12.2004 18.01
Diesen Beitrag ansteuern
Antwort aus dem hessischen Kultusministerium

E-Mail von heute:

V A 2 – 675.010.000 –
Wiesbaden, den 14.12.2004

Herrn
Karsten Bolz

Sehr geehrter Herr Bolz,

Ihre E-Mail ist mir zugeleitet worden.
In der Januar-Ausgabe des Amtsblatts des Kultusministeriums wird eine Zusammenfassung der letzten Änderungen im Regelwerk der deutschen Rechtschreibung veröffentlicht. Eine vollständige Veröffentlichung des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist nicht beabsichtigt, weil beides bequem im Internet unter http://www.rechtschreibkommission.de erreichbar ist. Auf diese Fundstelle wird im Amtsblatt ausdrücklich hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stillemunkes

Anmerkung von mir: welche Version des Regelwerkes meint er nur?
__________________
Karsten Bolz

Mit Klick die Kennkarte von Karsten Bolz ansehen    An Karsten Bolz schreiben   Suche weitere Einträge von Karsten Bolz        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Theodor Ickler
13.12.2004 18.07
Diesen Beitrag ansteuern
Zwielicht

KMK-Generalsekretär Thies bestätigt brieflich, daß die Neufassung des amtlichen Regelwerks und Wörterverzeichnisses den Kultusministern nicht mehr zur Billigung vorgelegen hat. Sie verlassen sich vielmehr darauf, daß die Kommission die Juni-Beschlüsse schon richtig umgesetzt haben wird.
__________________
Th. Ickler

Mit Klick die Kennkarte von Theodor Ickler ansehen    An Theodor Ickler schreiben   Suche weitere Einträge von Theodor Ickler        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Klaus Kolbe
13.12.2004 01.04
Diesen Beitrag ansteuern
Anfrage in Niedersachsen

Für Niedersachsen habe ich die Anfrage bezüglich einer Veröffentlichung der gesamten Neufassung im Amtsblatt übernommen.

Mit Klick die Kennkarte von Klaus Kolbe ansehen    An Klaus Kolbe schreiben   Suche weitere Einträge von Klaus Kolbe        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Alle Zeiten sind MEZ    Dieser Faden ist 8 Seiten lang:    1   2  3  4  5  6  7  8  Neuen Faden beginnen     antworten
Gehe zum Forum:
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >

Benutzungs-Regeln:
Wer kann im Forum lesen? Jeder Gast / jeder angemeldete Nutzer.
Wer kann ein neues Leitthema oder eine Antwort eintragen? Jeder angemeldete, eingewählte Nutzer.
Einträge können von ihrem Verfasser geändert oder auch gelöscht werden.
HTML-Kennungen beim Eintragen erlaubt? AN. Schnuten erlaubt? AN. vB-Kennungen erlaubt? AN. Bilder-Einbindung mit [IMG] erlaubt? AN.

Maßnahmen der Verwaltung:
Leitthema öffnen / schließen
Leitthema umziehen lassen
Leitthema löschen
Leitthema ändern

Herausgeber · Schreiben Sie uns · Forum

Technik von: vBulletin, Version 1.1.4 ©Jelsoft Enterprises Ltd. 2000. Rechtschreibung.com – Nachrichten zur Rechtschreibfrage