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DUDEN 2004
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Detlef Lindenthal
08.01.2005 08.45
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Bestandschutz?

Es drängen sich hier zwei Fragen auf, deren Besprechung n.m.M. in unserem Forum bisher noch zu unvollständig erfolgte:

a.) Sind die früher in deutschen Büchern vorhandenen, dann aber im Duden _21 ff. nicht mehr aufgeführten Wörter noch weiterhin erlaubt? Gibt es sozusagen einen Bestandschutz für bisher wichtige Wörter?

b.) Da es zwischen
Duden _21, Mannheim 1996,
Duden _22, Mannheim 2000, und
Duden _23, Mannheim 2004, erhebliche Unterschiede bezüglich nicht mehr oder doch wieder aufgeführter Wörter gibt, ist die Frage wesentlich, ob das Nichtaufführen von Wörtern in Wörterbüchern einen Einfluß auf den Rechtschreibunterricht in Schulen hat und, wenn ja, welchen.
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Detlef Lindenthal

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Peter Müller
08.01.2005 04.53
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grauenerregend / Grauen erregend

Im Zusammenhang mit der von der Arbeitsgruppe der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen dem Rat abzuliefernden Stellungnahme zur Zusammen-/Getrenntschreibung habe ich mich mit der Problematik der Schreibweise von „Grauen erregend / grauenerregend“ beschäftigt. Ich stelle im folgenden meine Erkenntnisse zur kritischen Begutachtung ins Forum ein.

Der Duden führt „Grauen erregend, auch grauenerregend“ auf und verweist auf K58 und K59. K58: „Partizipien richten sich nach den zugrunde liegenden Verbindungen mit Verben. Hier ist jedoch neben der Getrenntschreibung auch die Zusammenschreibung zulässig.
teilnehmend (wegen: teilnehmen)
irregeleitet (wegen: irreleiten)
allein stehend (auch: alleinstehend)
verloren gegangen (auch: verlorengegangen)
Eisen verarbeitend (auch: eisenverarbeitend)
Erdöl fördernd (auch: erdölfördernd)"

Dies bedeutet vollkommene Beliebigkeit. Der Fall wäre damit eigentlich bereits erledigt.

Der Duden verweist aber auch auf K59: „Zusammensetzungen mit einem Substantiv als erstem Bestandteil sind oft Verkürzungen von Wortgruppen. Es wird dabei ein Artikel oder eine Präposition (ein Verhältniswort) eingespart <§ 36 (1)>.
mondbeschienen (= vom Mond beschienen)
sagenumwoben (= von Sagen umwoben)
herzerquickend (= das Herz erquickend)
meterhoch (= einen/mehrere Meter hoch)"

Das trifft auf grauenerregend ganz klar nicht zu (sonst wäre Zusammenschreibung obligatorisch), also muß sich der Hinweis auf den zweiten Teil von K59 beziehen:

„Je nach dem Zusammenhang können Wortgruppen oder Zusammensetzungen vorliegen.
eine [großen] Gewinn bringende Investition
eine [äußerst] gewinnbringende Investition“

Die Beliebigkeit wird hier also relativiert. Die eckigen Klammern weisen offensichtlich darauf hin, daß der Schreibende sich für getrennt oder zusammen entscheiden solle, je nachdem er den ersten Teil oder die Fügung als ganze erweitern würde. Prof. Ickler hat schon in einem ähnlich gelagerten Fall (zusammen bzw. getrennt je nachdem die Fügung erweitert ist oder erweitert werden könnte) darauf hingewiesen, daß der durchschnittliche Schreibende damit überfordert sein dürfte. Die normale Rechtschreibung entscheidet nur für zusammen oder getrennt, wenn die ganze Fügung bzw. ihr erster Teil tatsächlich erweitert ist.

Stützt das amtliche Regelwerk diese Interpretationen des Dudens? Es führt „Grauen erregend, grauenerregend“ auf und verweist auf § 36 E2(1): „Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppen aus Substantiv, Adjektiv, Adverb oder Pronomen + Adjektiv/Partizip zwischen § 36 und § 36 E1 keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will.“ Daraus folgt, daß das amtliche Regelwerk der Meinung ist, aus § 36 bis § 36 E1 lasse sich keine klare Entscheidung ableiten.

Die systematische Probe von § 36 bis § 36 E1 ergibt:

§ 36: „Substantive, Adjektive, Verbstämme, Adverbien oder Pronomen können mit Adjektiven oder Partizipien Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie zusammen.

Dies betrifft

(1) Zusammensetzungen, bei denen der erste Bestandteil für eine Wortgruppe steht, zum Beispiel:
bahnbrechend (= sich eine Bahn brechend), freudestrahlend (= vor Freude strahlend), herzerquickend (= das Herz erquickend) ...“

Resultat: Kein Hinweis auf Zusammenschreibung, da „grauen“ in „grauenerregend“, wie bereits mit Bezug zum Duden erwähnt, nicht für eine Wortgruppe steht.

"(2) Zusammensetzungen, bei denen der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form nicht selbständig vorkommt, zum Beispiel:
einfach; letztmalig, redselig, schwindsüchtig, [der] schwerwiegendere [Vorwurf], [die] zeitsparendste [Lösung]"

Resultat: Kein Hinweis auf Zusammenschreibung, da sowohl „Grauen“ wie „erregen“ selbständig vorkommen.

"(3) Zusammensetzungen, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb entsprechend § 33 bzw. § 34 mit dem ersten Bestandteil zusammengeschrieben wird, zum Beispiel:
wehklagend (wegen wehklagen); herunterfallend; irreführend; teilnehmend ...“

Resultat: Kein Hinweis auf Zusammenschreibung, da „Grauen erregen“ nicht zusammengeschrieben wird.

Die Abschnitte 4 bis 6 betreffen Verbindungen mit andern Wortarten als Substantiven, haben für den vorliegenden Fall also keine Bewandtnis.

„E1: In den Fällen, die nicht durch § 36 (1) bis (6) geregelt sind, schreibt man getrennt. Siehe auch § 36 E2.

Dies betrifft

(1) Fälle, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb vom ersten Bestandteil getrennt geschrieben wird, und zwar
beisammen gewesen (wegen beisammen sein), zurück gewesen“

Klarer Hinweis auf Getrenntschreibung, da „Grauen erregen“ getrennt geschrieben wird.

Die Abschnitte 2 und 3 betreffen Verbindungen mit andern Wortarten als Substantiven, haben für den vorliegenden Fall also keine Bewandtnis.

"(4) Fälle, bei denen der erste Bestandteil erweitert oder gesteigert ist bzw. erweitert oder gesteigert werden kann, zum Beispiel:
vor Freude strahlend, gegen Hitze beständig, zwei Finger breit, drei Meter hoch ...“

Klarer Hinweis auf Getrenntschreibung, da „Grauen“ erweitert werden kann: „großes Grauen erregend“

Ein Computerprogramm wäre schon nach E1 am Ziel. Es hätte keinen Zweifel: die Fügung ist getrennt zu schreiben, da die Generalregel besagt, daß getrennt zu schreiben ist, was nicht ausdrücklich zusammengeschrieben wird. Selbst wenn das Programm besonders akribisch geschrieben wäre, wäre es nach E1(1), spätestens aber nach E1[4] am Ziel, da nun auch noch explizit (redundant im Computerjargon) Getrenntschreibung gefordert wird.

Das amtliche Regelwerk ist aber durchaus nicht am Ziel und kommt – unlogischerweise, wie das Computerprogramm gar nicht mehr bemerken würde – erst jetzt zur generellen Freistellung der Schreibweise:

Es wird nochmals auf § 36 E2 verwiesen, diesmal die ganze E2. Gemäß § 36 E2(1) kann der Schreibende selbst entscheiden, ob er eine Fügung als Zusammensetzung oder Wortgruppe verstanden haben will, wenn aus den vorangehenden Paragraphen und Abschnitten kein klarer Entscheid abgeleitet werden kann,
„ebenso bei Positivformen bestimmter Verbindungen mit Partizip, zum Beispiel: ein Zeit sparendes Verfahren (nach dem Infinitiv: Dieses Verfahren kann Zeit sparen) oder ein zeitsparendes Verfahren (nach den Steigerungsformen: ein zeitsparenderes Verfahren, das zeitsparendste Verfahren“. Dies ergibt eine relative Beliebigkeit wie in Duden K59. Es bleibt aber offen, was unter „bestimmten Verbindungen“ zu verstehen ist.

E2(2) bringt dann die absolute Beliebigkeit wie Duden K58: „Bei Verbindungen aus Einzelwort und adjektivisch gebrauchtem Partizip ist neben der Getrenntschreibung nach § 36 E1(1) auch Zusammenschreibung möglich, wenn die Verbindung der beiden Wörter als Einheit aufgefasst
werden soll, zum Beispiel: die Rat suchenden Bürger oder die ratsuchenden Bürger.“ Es bleibt offen, was unter „adjektivisch“ genau gemeint ist; gehört der prädikative Gebrauch dazu (z.B. „der Fall ist grauenerregend“, wo einzig Zusammenschreibung grammatisch richtig wäre)?

Fazit: Zunächst kein Hinweis auf Zusammenschreibung, dann zwei Hinweise auf Getrenntschreibung; dann relative und schließlich vollkommene Beliebigkeit. Der Aufbau der Regel ist im Duden logischer, weil er die absolute Beliebigkeit, die alle folgenden Überlegungen überflüssig macht, als erstes anführt.

Unnötig zu sagen, daß nur Getrenntschreibung richtig ist, wenn „Grauen“ tatsächlich erweitert ist (höchstes Grauen erregend) und nur Zusammenschreibung, wenn die Fügung als ganze tatsächlich erweitert (höchst grauenerregend) oder gesteigert (noch grauenerregender) ist.

Interessant ist, wie andere Fügungen vom Muster Substantiv + Partizip I (die nicht unter § 36 [1] bis [3] fallen und sowohl zusammen wie getrennt aufgeführt sind) in den Wörterverzeichnissen behandelt werden.

Im amtlichen Wörterverzeichnis sind von den Zusammensetzungen mit -erregend neben grauenerregend nur aufsehen- und besorgniserregend aufgeführt, konsequent mit dem gleichen Hinweis auf § 36 E2(1). Diesen gibt es auch bei den Konstruktionen furchteinflößend, gewinnbringend, vertrauenerweckend und wasserabweisend. Bei der Mehrheit solcher Zusammensetzungen wird jedoch auf § 36 E2(2) hingewiesen, also den adjektivischen Gebrauch: aufsichtführend, eisen-, metallverarbeitend, feuerspeiend, fleischfressend, gefahrbringend, handeltreibend, hilfe-, ratsuchend, laubtragend, notleidend, radfahrend, unheilverkündend, walzertanzend.

Im Duden gibt es bei den Zusammensetzungen mit -erregend wie bei grauenerregend die Hinweise auf K58 und K59 bei besorgnis-, furcht-, krebs-, mitleid-, schauder-, schrecken-, schwindel- und staunenerregend, aber seltsamerweise nur auf K58 bei aufsehenerregend und nur auf K59 bei ekel- und entsetzenerregend.

Von den übrigen Konstruktionen dieses Typus führt der Duden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) mit Hinweis auf K58 und K59 achtunggebietend, blutbildend, blutreinigend, blutsaugend, blutstillend, frucht-, gefahr-, gewinn-, glück-, heil-, profit-, unheil-, verderbenbringend, glückverheißend, fruchttragend, furcht-, respekteinflößend, hitze-, wasserabweisend, kostensenkend, kosten-, kräfte-, kraft-, platz-, raum-, zeitsparend, kräfte-, kraft-, zeitraubend, musikliebend, unheilkündend, unheilverkündend, wasserabstoßend auf, mit Hinweis lediglich auf K58 ackerbau-, handel-, sport-, walfangtreibend, arbeit-, erholung-, hilfe-, kredit-, ratsuchend, beifallheischend, betten-, buch-, kohle-, stromführend, blasenziehend, daten-, eisen-, fisch-, holz-, leder-, metall-, papierverarbeitend, diensthabend, dienstleistend, diensttuend, ehrfurchtgebietend, eisenschaffend, epochemachend, erdölexportierend, erdölfördernd, feuerspeiend, fleisch-, gras-, insektenfressend, funkensprühend, händchen-, maßhaltend, kriegführend (Hinweis nur unter Stichwort Krieg!), laub-, sporentragend, leben-, schattenspendend, lebenzerstörend, menschenverachtend, notleidend, sinnstiftend, sporen-, staatenbildend, stressauslösend, stromsparend, wachestehend, vertrauenerweckend; mit Hinweis lediglich auf K59 erfolgversprechend, schmutzabweisend (nur unter Stichwort Schmutz!) und ohne jeden Hinweisbezugnehmend, deutschsprechend, leidtragend, wohingegen die aus dem amtlichen Wörterverzeichnis bekannten aufsichtführend (im Duden nur in substantivierter Form aufgeführt), radfahrend und walzertanzend (unter dem Stichwort Walzer sogar ausdrücklich nur getrennt!) fehlen – im Falle von radfahrend wohl, um die Diskussion radfahren/Auto fahren nicht zu komplizieren.

Selbstverständlich lassen sich Tausende weitere Zusammensetzungen bilden, blutspendend, fallenstellend usw.

mit weiteren Beispielen und kleineren Korrekturen

– geändert durch Peter Müller am 11.01.2005, 15.48 –
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Peter Müller

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Fritz Koch
28.12.2004 13.28
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Wenn Arbeiter etwas auf oder in den Boden "legen",

Platten, Rohre, Leitungen, Eisenbahnschienen usw., „legen“ oder „verlegen“ sie das?
Wenn sie diese Dinge „verlegen“, erklärt das, warum man sie oft nicht wiederfindet, z.B. die Leitungen in der Erde. (Nur der Baggerfahrer findet sie immer versehentlich.)
Wenn sie diese Dinge „legen“ und dabei schon müde geworden sind, kann es sein, daß sie sie „lahm“ (=müde) „legen“. Wenn sie unterschiedlich ermüdet sind, „legt“ der eine die Sachen „lahmer“ als der andere und der ganz andere „am lahmsten“.

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Giesbert Rainhagen
28.12.2004 13.06
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Es fällt leicht, was er sagt. Es fällt nicht. Schwerelos treibt es in der nächtlichen Stille.

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Theodor Ickler
28.12.2004 12.04
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Klar und deutlich

Was mich betrifft, so weise ich den Vorwurf der „Mittäterschaft durch Schweigen“ zurück – einen Vorwurf, den ausgerechnet mir wohl noch niemand gemacht hat. Ich drücke mich immer klar und deutlich aus, zugleich so sachlich, daß ich von der anderen Seite ernst genommen werden kann. Doch genug der überflüssigen Worte! Hier ist die Neufassung meiner Übersicht:


Zur Revision der Neuregelung seit Juni 2004

Im Juni 2004 beschlossen die Kultusminister, den vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission mit einigen weiteren Änderungen und Ergänzungen anzunehmen. Der volle Umfang dieser ersten amtlichen Revision (nach mehreren inoffiziellen, durch Absprachen mit Duden und Bertelsmann in die Wörterbücher eingeführten) war zunächst nur aus dem Ende August 2004 erschienenen neuen Duden abzulesen. Die Neufassung der amtlichen Regeln samt neuem Wörterverzeichnis erschien Ende November auf der Internet-Seite der Kommission und ist bisher nur in dieser Form greifbar. Den Kultusministern hat sie, wie der Generalsekretär der KMK mitteilt, nicht noch einmal zur Billigung vorgelegen.
Neu eingeführt ist der Begriff des Verbzusatzes, auf dessen Unentbehrlichkeit die Kritiker der Reform von Anfang an hingewiesen haben.
Der besonders problematische Paragraph 34 ist weitgehend neu gefaßt. Die Liste der Verbzusätze ist um mehr als ein Dutzend Elemente erweitert und zugleich geöffnet worden, so daß sie nunmehr nur noch als Beispielsammlung anzusehen ist. Damit werden Tausende von Zusammenschreibungen wieder möglich, die seit 1996 untersagt waren.
Wie sich bereits im vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission abzeichnete, werden in die Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung die Kriterien der Betonung und der Bedeutung eingeführt, von denen die gesamte Neuregelung eigentlich nichts wissen wollte. Die Kritiker hatten seit je auf die Wichtigkeit und praktische Nützlichkeit von Betonung und Bedeutungsunterscheidung hingewiesen.
Die Reformkommission scheint sich allerdings der Tragweite dieser Zugeständnisse ebensowenig bewußt zu sein wie die Dudenredaktion.
Ein Hauptproblem der Neuregelung war von Anfang an die Unterscheidung von Verbzusatz und adverbialer Erweiterung. Die Neuregelung von 1996 stellte bekanntlich Verbzusatzkonstruktionen wie übrigbleiben, fertigstellen oder heiligsprechen mit den gänzlich anders gebauten adverbialen Erweiterungen freundlich grüßen, gründlich säubern usw. gleich und unterwarf sie der völlig aus der Luft gegriffenen Regel, wonach Verbindungen mit Adjektiven auf -ig, -lich oder -isch getrennt zu schreiben seien: heilig sprechen usw. – Eine zweite Regel besagte, daß Getrenntschreibung eintrete, wenn der adjektivische Bestandteil steigerbar oder erweiterbar ist. (Diese Regel widerspricht großenteils der vorigen, da heilig usw. in solchen Verbindungen gerade nicht steigerbar oder erweiterbar ist.)
Dieses unbefriedigende Ergebnis führte schon 1997 dazu, daß die Kommission Änderungen für „unumgänglich notwendig“ hielt. Sie wurden jedoch von der KMK untersagt.
In der Neubearbeitung wird nun endlich festgehalten:
„Partikeln (Präpositionen, Adverbien), Adjektive oder Substantive können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. [...] Der Verbzusatz trägt den Hauptakzent.“ [§ 34] „Kennzeichnend für den Gebrauch als Adverbial ist, dass es nicht den Hauptakzent trägt und zwischen Adverbial und Verb weitere Satzbestandteile stehen können.“ [§ 34 (1) E1]
Auch nach diesen Kriterien, die beide aus der Reformkritik übernommen wurden, ist die Getrenntschreibung bei fertigstellen usw. nicht gerechtfertigt, sie bleibt eine Ausnahmeregel. Dasselbe gilt aber auch für anders gebaute Verbzusätze. Das amtliche Wörterverzeichnis und der neue Duden sehen ausdrücklich vor, daß lahm legen getrennt geschrieben wird. Der Zusatz lahm trägt den Hauptakzent und ist nicht durch weitere Satzbestandteile vom Verb zu trennen. Außerdem ist er aber auch nicht steiger- oder erweiterbar, denn in Wendungen wie völlig lahmlegen – woran die Reformer gedacht haben mögen – bezieht sich die Intensivierung auf den gesamten Komplex. Man kann nicht fragen: „Wie hat er den Verkehr gelegt? Lahm.“ Und schon gar nicht: „Wie lahm hat er den Verkehr gelegt?“
Folglich spricht hier und in zahllosen ähnlichen Fällen alles für die bisher übliche Zusammenschreibung. Sie wäre sogar über den bisherigen Duden hinaus noch auszuweiten, um der tatsächlichen Sprachpraxis gerecht zu werden: ernstnehmen usw.
Die Semantik wird in der folgenden neuen Regel herangezogen:
„Bei Verbindungen aus Einzelwort und adjektivisch gebrauchtem Partizip ist neben der Getrenntschreibung nach § 36 E1(1) auch Zusammenschreibung möglich, wenn die Verbindung der beiden Wörter als Einheit aufgefasst werden soll.“ [E2(2)]
Daraus ergeben sich die herkömmlichen Zusammensetzungen ratsuchend, alleinerziehend, ernstgemeint usw. Diese drei werden als Beispiele angeführt, das Wörterverzeichnis enthält rund 90 weitere, und im neuen Duden sind über 400 Beispiele wiedergewonnener Zusammenschreibung enthalten. Tausende von weiteren lassen sich nach demselben Muster bilden.
Damit wird die Grundregel nach § 36, wonach partizipale Verbindungen ebenso getrennt geschrieben werden wie das zugrunde liegende Verb, praktisch aufgehoben. Die Neufassung fällt aber immer noch hinter den alten Duden zurück; sie ist insofern unhaltbar, als sie die syntaktischen Bedingungen, unter denen Getrennt- bzw. Zusammenschreibung angebracht sind, nicht spezifiziert. Im vierten Bericht war immerhin schon erkannt worden, daß prädikative Verwendung des verbal konstruierten partizipialen Gefüges nicht zulässig ist: Sie ist allein erziehend. Diese Einsicht ist inzwischen wieder abhanden gekommen. Stattdessen findet man den Hinweis auf „adjektivischen“ Gebrauch des Partizips, woraus im Wörterverzeichnis schlicht der adjektivische Gebrauch des gesamten Gefüges wird, ebenso im neuen Duden. Das ist verwirrend.
Im neuen amtlichen Wörterverzeichnis, aber noch nicht im neuen Duden steht auch das wiederhergestellte zurückgewesen. Damit wäre die Zusammenschreibung auch mit Formen von sein wieder zulässig, entgegen § 34, wo es immer noch heißt: „Verbindungen mit sein gelten nicht als Zusammensetzung. Dementsprechend schreibt man stets getrennt.“
Die Wiederzulassung von auswendiggelernt, niedriggehängt, weniggelesen, kleinlichdenkend (alle im Wörterverzeichnis, aber noch nicht im Duden) hebt das erwähnte Verbot von Zusammenschreibung mit Adjektiven auf -ig, -isch und -lich auf.
Auch das Verbot von Zusammensetzungen mit Wörtern auf -einander und -wärts ist aufgehoben: auseinanderlaufend, vorwärtsblickend (amtl. Verzeichnis, zahlreiche weitere im neuen Duden).
Ferner ist die neue Einsicht noch nicht zu Ende gedacht. Wenn kennengelernt, sitzengeblieben, auseinanderlaufend, vorwärtsblickend oder zufriedenstellend wieder zulässig sind, muß dasselbe auch für kennenlernen, sitzenbleiben, auseinandersetzen, abwärtsgehen und zufriedenstellen gelten, wie es ja teilweise bereits im ersten Bericht der Kommission Ende 1997 vorgesehen war. Dasselbe gilt für partizipiales Erstglied: verlorengegangen ist auch laut Wörterverzeichnis wieder zulässig; das sollte wohl auch für das Verb verlorengehen gelten. Alles andere wäre weder Schülern noch gar Erwachsenen plausibel zu machen. Auf dieser Linie bleibt noch sehr viel zu tun.
Insgesamt muß man feststellen, daß die Neuregelung der Getrennt- und Zusammenschreibung nur noch ein Trümmerhaufen ist, in dem nichts mehr zusammenpaßt.

Unter § 57 wird das Beispielwort In-Kraft-Treten weiterhin mit Bindestrichen geschrieben, obwohl dies in der Neufassung von § 43 ausdrücklich ausgeschlossen wird und auch der vierte Bericht diesen Fall ausführlich dargelegt hat.
Die Beispiele sind teilweise (aber nicht in §§ 84 und 86) von DM auf Euro umgestellt.
Die reformierte Kommasetzung läuft großenteils auf Weglaßbarkeit von Kommas hinaus. Dem wird zwar durch Ratschläge zur Vermeidung von Mißverständnissen wieder entgegengewirkt, aber man fragt sich, welchen Sinn eine Neuregelung hat, die folgenden Satz als immerhin zulässig ermöglicht:
Er geht um das Haus zu finden zur Polizei. (Neues Beispiel unter § 76)
Adverbiale Infinitivsätze sollten grundsätzlich mit Kommas abgegrenzt werden, damit solche Torheiten gar nicht erst entstehen.



Das Wörterverzeichnis

Im Wörterverzeichnis fehlen jetzt die Sternchen, die auf reformbedingte Neuschreibungen hinwiesen. Der entsprechende Hinweis in den Vorbemerkungen ist gestrichen. Daher ist es nicht mehr so leicht, die Zahl der Neuschreibungen festzustellen.
Etwa 90mal wird die Zusammenschreibung von Komposita mit präpositionalem Kern ausdrücklich wieder zugelassen unter Hinweis auf den „adjektivischen“ Charakter (s.o.).
Die Unterscheidung von Haupt- und Nebenvarianten ist aufgegeben.
Das Wörterverzeichnis enthält den Eintrag
„achtfach § 36(2), 8fach § 41 E, 8-fach § 40(3); das Achtfache, das 8fache, das 8-Fache, um das Achtfache [größer] § 57(1)“
Die Bindestrichschreibung ist neu, die Herleitung aus § 40(3) ist unzutreffend, da es sich nicht um eine Zusammensetzung, sondern um eine Ableitung handelt. Die Reformer haben hier im Gefolge des vierten Berichts einen neuen Ausnahmetatbestand geschaffen. Der neue Duden extrapoliert mit Recht eine neue Unterregel, die nur für dieses eine Element gilt:
„K 30 3. Der Wortbestandteil »-fach« kann mit oder ohne Bindestrich an die Ziffer angehängt werden.
ý 8fach oder 8-fach, 8,5fach oder 8,5-fach
Bei Substantivierungen ist nach dem Bindestrich großzuschreiben.
ý das 8fache oder 8-Fache (aber: die 8fache oder 8-fache Menge)“

Es ist nicht einzusehen, warum derselbe Bindestrich nicht z. B. auch bei 80-er usw. stehen und warum er bei 8-mal nicht ebenfalls fakultativ sein soll. Laut Erörterung im vierten Bericht „ist der Wortbestandteil einer Grauzone zwischen unselbstständigem Grundmorphem und Suffix zuzuordnen.“ Dasselbe ließe sich aber auch von -jährig, -äugig und vielen anderen Bestandteilen sagen.

In den exklusiven Beratungsgesprächen zwischen der Kommission und den beiden führenden Wörterbuchredaktionen war vereinbart worden, daß neben der Maß auch die süddeutsche Mass zulässig sein sollte; im Duden 2000 taucht sie zum erstenmal auf. Das neue Wörterverzeichnis weiß nichts davon. Statt dessen führt sie den Spass ein, als österreichische Variante, die zwar im ÖWB (und bei Bertelsmann) bereits verzeichnet, durch die Neuregelung aber nicht gedeckt war und auch in den Berichten der Kommission nicht diskutiert ist.

Die korrekte Schreibweise von Hohe(r)priester, Hohe(s)lied ist nicht mehr feststellbar, weil der Eintrag aus dem Wörterverzeichnis gestrichen wurde. Zuletzt war dieses Problem im dritten Bericht der Kommission erörtert worden, aber nicht mehr im vierten Bericht. Langeweile fehlt weiterhin, weshalb die Wörterbücher bis heute zu verschiedenen Angaben kommen (Duden: aus langer Weile; Bertelsmann: aus Langerweile usw.). Wir werden nie erfahren, welche Lösung der inzwischen aufgelösten Kommission vorschwebte.

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Th. Ickler

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Peter Müller
28.12.2004 11.35
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Re: Wiederhergestellte Zusammensetzungen

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Karin Pfeiffer-Stolz
Frage: Sind die wiederhergestellten Zusammensetzungen obligatorisch oder nur eine „Variante“ der Getrenntschreibung?

Liebe Frau Karin Pfeiffer-Stolz, sie sind eine „Variante“, also nicht obligatorisch, sondern wieder erlaubt. Aber nicht etwa, um Bedeutungsunterschiede auszudrücken! Das wird exemplarisch klar aus dem Eintrag im Duden für „nahestehend“: „ein nahe stehendes, auch nahestehendes Haus; ein mir nahe stehender, auch nahestehender Mensch“. Aus diesem Eintrag, der im amtlichen Wörterverzeichnis wie gesagt fehlt, wird überdies klar, daß die Liste natürlich nicht abschließend ist. Es ist offensichtlich, daß einfach jede mit einem Partizip gebildete Fügung, die flektiert verwendet wird, zusammengeschrieben werden darf, also auch ein frischgebackenes/frisch gebackenes Brötchen, ein frischgebackenes/frisch gebackenes Ehepaar... (fehlt auch im amtlichen Wörterverzeichnis). Man darf nun also schreiben: der sitzengebliebene Schüler, man muß aber schreiben: der Schüler ist sitzen geblieben. Die Reform hat sich damit natürlich ad absurdum geführt; und das ist doch gut so.

(Eine „darüber hinaus gehende“ Frage muß man nach meinem Verständnis allerdings auch nach normaler Rechtschreibung getrennt schreiben, weil „hinaus“ durch „darüber“ erweitert ist.)

Sollte tatsächlich die Bedeutung wieder ins Spiel kommen (wie Prof. Ickler in seinem „Versuch eines Überblicks“ vemutet hat), müßten natürlich auch die unflektierten Verbindungen Verb(infinitiv)+Partizip und die Verbindungen Verb(infinitiv)+Verb wieder eingeführt werden (sitzenbleiben, fallenlassen usw.) und es müßte auf den Bedeutungsunterschied hingewiesen werden. Genau dies hat Zehetmair offenbar im Sinn; er hat ja verlauten lassen, auseinander setzen und auseinandersetzen müsse wieder auseinandergehalten werden können. Das würde aber einen weiteren Eckstein aus der Reformschreibung herausbrechen, und angesichts der Zusammensetzung des Rats würde es mich wundern, wenn er damit durchkäme.

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Peter Müller

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Karin Pfeiffer-Stolz
28.12.2004 08.38
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Wiederhergestellte Zusammensetzungen

Meinem Vorsatz bin ich treu geblieben und habe mir keinen Duden 2004 gekauft.
Frage: Sind die wiederhergestellten Zusammensetzungen obligatorisch oder nur eine „Variante“ der Getrenntschreibung?

Leider kommt die Revision bei den Sprachbenutzern, auch den Lehrern, nicht an. Ich möchte gern etwas für die Aufklärung leisten. Die Liste von Peter Müller werde ich dazu benutzen. Deshalb meine vorgenannte Frage.

Der normale Schreiber ist sehr verunsichert. Wir bekamen aus dem Steuerbüro einen Brief: "... für alle darüber hinaus gehenden Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung ...“
Darüber aufgeklärt, daß „hinausgehend“ auch nach der Reformschreibung zusammengeschrieben werde, gestand die Schreiberin dieser Zeilen, sie sei völlig verwirrt.

Man sieht, als Botschaft der Reformschreibung ist nur dreierlei im Schreibvolk angekommen, das aber unverrückbar und mit aller Wucht:

„Schreibe getrennt!“
„Schreibe groß!“
„Ersetze ß durch ss!“
__________________
Karin Pfeiffer-Stolz

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Theodor Ickler
28.12.2004 06.22
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Neuer Fehler?

Ja, die hatten wir ja schon automatisch gezählt. Dabei war mir allerdings das Juwel „zurückgewesen“ entgangen. Vielen Dank!

Sollen auch die entsprechenden Verben wiederhergestellt werden? Das ist eine der Fragen, die Herr Zehetmair stellen muß. Der Begriff des „Adjektivischen“ ist völlig unklar.

Paradox vor allem, daß echte Adjektive weiterhin getrennt geschrieben werden, adjektivisch gebrauchte Partizipien aber (auch) zusammen: „allgemein gültig“, aber „allgemeinbildend“.

Das ist sinnlos und kann Schülern nicht vermittelt werden. Die Kommission, die es verbrochen hat, kann man nicht mehr fragen, sie hat sich verkrümelt.
__________________
Th. Ickler

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Peter Müller
28.12.2004 03.28
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Re: Ergänzendes

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Im neuen Duden gibt es außer den aufgezählten noch weitere wiederhergestellte Zusammensetzungen, z. B. „gerngesehen“, die aber nicht durch ausdrücklichen Hinweis auf K 58 begründet werden und daher nur schwer auffindbar sind.
Die wiederhergestellten Zusammensetzungen im amtlichen Wörterverzeichnis sind leichter aufzufinden (Hinweis auf § 36 E2[2] – „adjektivisch auch“). Es sind die folgenden:

abhandengekommen
alleinstehend, …erziehend
allgemeinbildend
andersdenkend
aufsichtführend
auseinanderlaufend
auswendiggelernt
beisammengewesen
blankpoliert
blaugestreift
blondgelockt
breitgefächert
buntgestreift
dichtbehaart
doppeltwirkend
dunkelgefärbt
dünnbesiedelt
einzelnstehend
eisenverarbeitend
engbefreundet
ernstgemeint
feingemahlen
fernliegend
fettgedruckt
feuerspeiend
fleischfressend
frischgestrichen
frühverstorben
gargekocht
gefahrbringend
gefangengenommen
genaugenommen
gerngesehen
getrenntlebend, …geschrieben
grellbeleuchtet
großangelegt, großgeschrieben
gutgegangen, …gelaunt, …gemeint, …geschrieben
handeltreibend
hartgekocht
heißersehnt
hilfesuchend
instandgesetzt
kennengelernt
klardenkend
kleingeschrieben
kleinlichdenkend
langgestreckt
laubtragend
lautredend
leerstehend
leichtbehindert
linksabbiegend
metallverarbeitend
neueröffnet
nichtssagend
niedriggehängt, …gesinnt
notleidend
obenstehend
parallellaufend
radfahrend
ratsuchend
rechtsabbiegend
reichgeschmückt
richtiggehend
rotglühend
scheelblickend
schlechtgelaunt
schwachbevölkert
schwerbehindert
selbstgebacken
sitzengeblieben
sogenannt
spätgeboren
starkbesiedelt
strenggenommen
tiefempfunden
treuergeben
übelgelaunt
unheilverkündend
untenstehend
verlorengegeben, …gegangen
vielgelesen, …befahren
vollgefüllt, …geladen
vorwärtsblickend
walzertanzend
weichgeklopft
weißblühend
weniggelesen, …befahren
zartfühlend
zurückgewesen

„zurückgewesen“? Dafür fehlen so alltägliche Zusammensetzungen wie nahestehend, naheliegend.
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Peter Müller

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Ursula Morin
27.12.2004 21.22
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Ein Meisterwerk der Heuchelei ...

Der neue Duden ist wirklich preisverdächtig – er müßte das Bundesverdienstkreuz für die beste Eiertänzerei in der Bananenrepublik Deutschland erhalten. Dazu finden sich zahllose Beispiele, wie z.B. „Platz sparend, auch platzsparend“ und da man sich nun schon darauf eingelassen hat, auch gleich mit Anweisungen, wann man keinesfalls so oder so schreiben darf. Etwas beleidigend ist das schon für einen Muttersprachler, aber die sind ja bald ausgestorben, hofft man wohl. Nicht nur beleidigend, sondern geradezu erschreckend ist es, wie sich eine vormals recht seriöse Institution wie der Duden innerhalb so kurzer Zeit so gründlich desavouieren konnte.

Der „Sowohl-als-auch“-Duden hat dennoch gewisse Vorzüge. Man kann damit Deutschlehrer ärgern und auch Neudeutsch-Korrektoren ... habe gerade vor das „platzsparend“ ein "äußerst“ plaziert, weil ich weiß, daß mein Korrektor gerne „Platz sparend“ schreibt („eine Platz sparende Lösung“ z.B.). Mal sehen, ob er mir mein „platzsparend“ diesmal in Ruhe läßt. Wüßte allerdings gerne, wieviel Haareraufen das verursacht und wie viele Wörterbücher er dazu braucht .... (in Abwandlung eines hier kürzlich veröffentlichten Zitats: Mit leerem Kopf fällt das Haareraufen leichter ....)

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Theodor Ickler
27.12.2004 04.34
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Ergänzendes

Im neuen Duden gibt es außer den aufgezählten noch weitere wiederhergestellte Zusammensetzungen, z. B. „gerngesehen“, die aber nicht durch ausdrücklichen Hinweis auf K 58 begründet werden und daher nur schwer auffindbar sind.
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Th. Ickler

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margel
10.12.2004 22.21
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Der deutschen Sprache verpflichtet

Beim Duden-Quiz kann man ein Wörterbuch als „Handheld“ gewinnen.

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Karin Pfeiffer-Stolz
10.12.2004 20.28
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Advent

Der Arena-Verlag bietet einen „immer währenden Adventskalender zum Aufstellen“ an.
Unter dem Motto: Was immer währt, wird endlich gut: der „währende“ Adventskalender.
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Karin Pfeiffer-Stolz

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Theodor Ickler
10.12.2004 19.53
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Halber Sieg

Die Reformer haben aus unserer Kritik einiges gelernt. So haben sie den Begriff des „Verbzusatzes“ eingeführt, ferner das Kriterium der Betonung und schließlich auch schon die Bedeutung rehabilitiert, von der sie eigentlich nichts wissen wollten. Fehlt nur noch ein richtiges Verständnis der Prädikation, damit solche Monstrositäten wie „ist zufrieden stellend“ ausgeschlossen werden. Aber das bahnt sich auch schon an.
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Th. Ickler

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margel
10.12.2004 17.25
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Der Kardinalfehler

Ja, Frau Morin, das Verständnis von Orthographie, das der Reform zugrunde liegt, ist ein rein mechanistisch-technizistisches. Von bedeutungsunterscheidenden Schreibungen wollten die Reformer nichts wissen. Dies zeigt sich vor allem in den Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung; am absurdesten dabei wohl die -ig, -lich, -lisch-Regel. Daß Rechtschreibung auch etwas mit einem unterschiedlich ausgeprägten, entwicklungsfähigen Sprachgefühl zu tun hat, mit reicheren oder ärmeren Leseerfahrungen, mit Bildung also – das durfte eine Ideologie der Gleichheit (=Nivellierung) nicht zugeben. Das erklärte Ziel war, daß jeder nach dem Ende der Pflichtschulzeit die Rechtschreibung perfekt beherrschen können sollte. Mit den angeblichen Erleichterungen verschwand dann auch das zu Erleichternde. Die unendlichen Nachbesserungen, die ausnahmslos zurück zur bewährten Orthographie führen, beweisen am eindrücklichsten den grundverkehrten, man könnte sagen: perversen, Ansatz der Reform und deren Scheitern.

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