Verbotener als etliches andere
David schrieb:
... allerdings liegen Wörterverbote nicht vor. Niemand hat geschrieben oder gesagt, daß man bestimmte Wörter nicht mehr schreiben darf.
Nein wirklich? Die „Reform“ habe ich bisher so verstanden, daß, wer als Schüler nach dem 1. August 2005 noch die Wörter z.B. kennenlernen, tiefgreifend, allgemeingültig, spazierengehen, fertigstellen, heißgeliebt, offenlegen, kürzertreten, leichtverständlich, liebhaben, liegenlassen, naheliegend, probefahren, ruhigstellen, saubermachen, schwerverständlich, selbstgemacht, steckenbleiben, verlorengehen, vorwärtskommen oder wieviel benutzt, Fehler zugerechnet bekommt, die (denn dafür sind sie da) in die Noten und Versetzungen und Prüfungsergebnisse einfließen, also mit lebenentscheidenden Sanktionen belegt sind (Zeugnis oder nicht Zeugnis? Arbeitslos oder nicht arbeitslos? Das sind, mit Verlaub, lebenentscheidende Fragen!)
Sicherlich werden Sie mir darin zustimmen, daß es verboten ist, mit 80 durchs Dorf zu kacheln; Sanktion: Punkt in Flensburg und eurodreistellige Knolle. Der Verkehrsraudi zahlt, und nach einem Jahr wird der Punkt wieder getilgt – harmlose Sache.
In der Schule ist die Sanktion nachhaltiger: Wer nicht mittrottet, wird ausgegrenzt. Ultimative Ausgrenzung sind Arbeitslosigkeit und alsdann Armut, Krankheit, sozialer Abstieg. Das muß nicht in jedem Einzelfall so sein, aber im breiten Durchschnitt ist es so, denn sonst wären Lehrer und Schüler nicht derart flachprofilig, wie sie sind.
Ich habe in der eigenen Familie erlebt, daß Verbotenewörterbenutzung für Lernende nicht als Kavaliersdelikt wie Zuschnellfahren gesehen wird.
Mein Vorschlag: Man wehre den Anfängen, und man nenne Verbote Verbote.
(Es ist mir eine tiefe Genugtuung, daß dieser wichtige Punkt hier endlich nicht mehr ausgeschwiegen, sondern gemeinsam mit der Rechtschreibseitenprominenz erörtert wird. Großen Dank!)
__________________
Detlef Lindenthal
|