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Niedersachsen
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Detlef Lindenthal
17.09.2005 08.38
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Längere Übergangszeit

>>Rechtschreibreform: Gericht stärkt Gegner

Lüneburg – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat Gegner der Rechtschreibreform gestärkt. Das Gericht gab einer Schülerin aus Oldenburg teilweise Recht, die weiterhin alte Schreibweisen verwenden will, ohne sie in Klassenarbeiten als Fehler angestrichen zu bekommen. „Sie hat Anspruch darauf, daß in ihren Arbeiten die herkömmliche Rechtschreibung nicht beanstandet, das heißt als falsch gewertet wird“, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß des Gerichtes.

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover war die Elftkläßlerin Josephine Ahrens aus Oldenburg im Juni gescheitert. Gegen dieses Urteil hat nun das OVG die Berufung zugelassen. Den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur sofortigen Durchsetzung der Interessen der Schülerin lehnte das Gericht aber ab.

Der Rechtstreit wird nun mit einer Verhandlung vor dem OVG fortgesetzt. Ein Termin dafür steht aber noch nicht fest. (AZ: 13 LA 209/05 und 13 MC 214/05).

Die Schülerin aus Oldenburg habe durch die verbindliche Einführung der Reform „keine gravierenden Nachteile“ zu befürchten, urteilte der 13. Senat des OVG. Aus der Entscheidungsbegründung ergibt sich aber, daß die Lüneburger Richter eine Verlängerung der Übergangsfrist für richtig gehalten hätten.

Die neue Rechtschreibung sei in der Gesellschaft nicht akzeptiert. „Es ist tatsächlich nicht offen erkennbar, was derzeitiger Stand der Reform ist“, heißt es in der Entscheidung. Es dürfe sogar bezweifelt werden, daß die 2004 eingeführten Regeln den Lehrern geläufig sind. Das Urteil hat für andere Schüler allerdings keinerlei Auswirkungen, erläuterte ein Gerichtssprecher die Entscheidung.

Die Rechtschreibreform hat bereits mehrfach Gerichte beschäftigt, überwiegend ergingen Urteile zu Gunsten der Reform. Josephine Ahrens hatte im Frühjahr 1998 vor dem Verwaltungsgericht Hannover für sich durchgesetzt, nach den alten Regeln unterrichtet zu werden. Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni 2001 wieder auf. dpa

Artikel erschienen am Sam, 17. September 2005<<

http://www.welt.de/data/2005/09/17/776547.html
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Detlef Lindenthal

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Sigmar Salzburg
14.09.2005 19.57
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32 neue ss auf Grundschulniveau leichter gelernt

Erster landesweiter Deutschtest in Niedersachsen – Note 2,53

13.09.2005: Hannover/MVr Niedersachsens Grundschüler schneiden mit ihren Deutschkenntnissen gerade noch gut ab.

Den ersten landesweiten Deutschtest der dritten Grundschulklasse absolvierten die Schüler
mit der Durchschnittsnote 2,53, wie Kultusminister Bernd Busemann (CDU) am Dienstag in Hannover sagte. Anfang Juni hatten landesweit rund 78.500 Drittklässler an dem Test teilgenommen.

55,3 Prozent der Schüler hätten sehr gute oder gute Noten im Bereich Rechtschreibung erzielt, sagte Busemann. Weitere 27,3 Prozent schnitten befriedigend ab, 12,1 Prozent schafften ein ausreichendes Ergebnis. 5,3 Prozent der Schüler erhielten mangelhafte oder ungenügende Noten.
Busemann bezeichnete das Gesamtergebnis als „erfreulich“. Es wurden nur die unstrittigen Teile der Rechtschreibreform geprüft. Im Lesen zeigten 37,5 Prozent der Schüler gute bis sehr gute Leistungen und 53,9 Prozent schnitten befriedigend bis ausreichend ab.

Wie bereits in der PISA-Studie hätten die Mädchen in Deutsch im Durchschnitt bessere Leistungen gezeigt als die Jungen. Das war im Mathetest ein Jahr vorher noch umgekehrt. Auch die Auswertung nach der Erstsprache der Kinder entspricht den Erwartungen. Die Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, schnitten durchweg schlechter ab als ihre deutschsprachigen Mitschüler, sagte Busemann.

Der nächste Test, dieses Mal wieder in Mathematik, steht am 8. Juni 2006 an. Diese Vergleichsarbeiten dienen der Qualitätsentwicklung an den Schulen.

MVregio Landesdienst ddp/han
Artikel erstellt: 13.09.2005, 10:34


http://www.mvregio.de/7177.html

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Sigmar Salzburg

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Duden
22.08.2005 06.34
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newsclick schrieb:
RECHTSCHREIBREFORM: Teile der Rechtschreibreform werden ... in Klassenarbeiten als Fehler angestrichen
Die „Reform“ frißt sich selber auf, oder wie? (Jeder Medienschreiber sollte sich ruhig nochmals durchlesen, was er geschrieben hat.)

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Sigmar Salzburg
21.08.2005 19.36
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Wieder eine Falschmeldung

Was sich an den Schulen in Niedersachsen im kommenden Jahr ändert
[…]
LESE-/RECHTSCHREIBSCHWÄCHE: Die Versetzung von Kindern mit ausgeprägten Lernstörungen beim Lesen und Schreiben (Legasthenie) ist bis Ende der 10. Klasse nicht gefährdet. Auch im Fremdsprachen- Unterricht wird darauf Rücksicht genommen – und bis zum Ende der 4. Klasse auch auf eine Rechenschwäche (Dyskalkulie). Solche Lernstörungen sind nicht auf mangelnde Intelligenz zurückzuführen.
[…]

RECHTSCHREIBREFORM: Teile der Rechtschreibreform werden verbindlich und in Klassenarbeiten als Fehler angestrichen: So die neuen Regeln für die Groß- und Kleinschreibung und die Laut- Buchstaben-Zuordnung (Stängel statt Stengel oder aufwändig statt aufwendig). In Streitfällen soll erst im kommenden Jahr eine verbindliche Regelung festgelegt werden, vor allem bei der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Silbentrennung und der Zeichensetzung. In diesen Bereichen sollen die Lehrer Fehler noch nicht werten.


http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/4431971

Wieder so eine saudumme Falschmeldung: „aufwendig“ ist auch an den Schulen immer noch gültige Rechtschreibung.

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
20.08.2005 12.16
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Ein Meisterdenker der Reformdurchsetzung

Aus der Neuen Osnabrücker Zeitung

Neue Rechtschreibregelung und generelles Rauchverbot
Meppen (wb)
Der Erlass zur Rechtschreibung muss jetzt zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Schulen umgesetzt werden. Gleichzeitig tritt zum Schuljahresbeginn als weitere Neuerung das absolute Rauchverbot in der Schule für Schüler, Lehrer und auch das Reinigungspersonal in Kraft.
Laut Erlass des Ministeriums vom 21. Juli endete am 31. Juli eine Übergangszeit, in der Fehler markiert, aber nicht bewertet wurden. Regierungsschuldirektor Heiner Reinert erläuterte in einem Gespräch mit unserer Zeitung, dass es zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten in der Schule kommen werde. Schließlich seien fast alle Schüler seit Beginn der Einschulung nach den Regeln der neuen Rechtschreibung unterrichtet worden.
Die Rechtschreibreform beweise, so berichtete der Vertreter der Landesschulbehörde, dass die Sprache lebe und dynamisch sei und sich laufend verändere. Jede große Reform der Rechtschreibung brauche viel Zeit, um von der Bevölkerung akzeptiert zu werden. Für Schulen und staatliche Einrichtungen sowie Behörden seien die Rechtschreibregeln verbindlich. Es bleibe aber das Problem des geschriebenen Wortes in Publikationen. Auch Presse und Buchverlage sollten sich der Reform nicht verschließen, damit die Schüler dem gedruckten Wort das nötige Vertrauen entgegenbringen könnten.


Neue Osnabrücker Zeitung 20.08.2005 (online)
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/kreis_emsland/11629174.html

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1
19.08.2005 07.25
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Rechtschreibung spaltet ein Dorf
Siedlung wird durch Landesgrenze geteilt – Verwirrung für Schüler

von Juliane Albrecht

Bruchmühlen – Die Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist im gespaltenen Ort Bruchmühlen allgegenwärtig – nicht erst seit der unterschiedlichen Handhabung der Rechtschreibreform. An Fronleichnam und Allerheiligen ist auf der einen Straßenseite – nämlich in Bruchmühlen im NRW-Kreis Herford – Feiertag und die Geschäfte sind dicht. Auf dem Bürgersteig gegenüber – in Bruchmühlen im niedersächsischen Kreis Osnabrück – wird munter der Einkaufslust gefrönt.

Zum bevorstehenden Schulbeginn nun wird die imaginäre Mauer noch höher: Das Gezänk um die Rechtschreibreform spaltet das Zweiländer-Dorf und sorgt bei Bewohnern wie Lehrern für Unverständnis. Während das CDU-geführte Niedersachsen die neue Rechtschreibung zum 1. August verbindlich eingeführt hat, wird im ebenfalls CDU-dominierten Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Bayern gemauert. Die neuen Regeln gelten hier zwar auch, nur haben sogenannte Verwechslungsfehler keine Auswirkungen auf die Note.

Eine „echte Lachnummer“ sei das, findet Schulleiter und Deutschlehrer Andreas Stork (48), allerdings weniger mit Blick auf die Rechtschreibung als vielmehr auf die Eskapaden der föderalen Schulpolitik. An der Gesamtschule der Gemeinde Rödinghausen, zu der der NRW-Teil Bruchmühlens gehört, werden nächste Woche wieder rund 800 Schüler unterrichtet – etwa 100 davon „reisen“ aus dem nahen Niedersachsen an. Geschwisterpaare, die dies- und jenseits die Schulbank drücken, könnten also demnächst bei gleicher Leistung unterschiedlich benotet werden.

„Alles nur rein theoretisch“, sagt der didaktische Leiter der Gesamtschule, Wolfgang Ermshaus, „die neuen Rechtschreibregeln sind den Schülern längst ins Blut übergegangen“. Die Quote der Verwechslungsfehler liege im Promillebereich. „Da wird „Fluss“ eher mit nur einem „s“ geschrieben, aber das frühere "ß" ist Vergangenheit“, schildert der 58jährige.

Die Teilung selbst ist kein Akt von Willkür: Der Grenzverlauf – einst zwischen Preußen und dem Königshaus Hannover – existierte schon vor Entstehung einer Siedlung.

http://www.welt.de/data/2005/08/19/762006.html

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margel
08.07.2004 15.21
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Konsequent

Es ehrt den niedersächsischen Ministerpräsidenten, daß er auch jetzt, wo er an der Macht ist, bei seiner früheren Einsicht und Haltung bleibt. Was erlebt man nicht sonst alles bei Politikern an anterograder Amnesie. Vergessen wir aber nicht, daß auch G. Schröder seinerzeit seinen Kultusminister Wernstedt in die Wüste schickte – nur folgte daraus leider nichts weiter.

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Matthias Dräger
08.07.2004 13.42
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Niedersachsen

Die Welt, 2. 4. 1997

Die andere Meinung
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Die Rechtschreibreform ist unsinnig und teuer

Von CHRISTIAN WULFF
Der geplanten Reform der deutschen Rechtschreibung bläst seit Wochen ein Proteststurm entgegen, der von Tag zu Tag an Heftigkeit zunimmt, das umstrittene Gedankengebäude der Reformer längst ins Wanken gebracht hat und es, bleibt zu hoffen, letztlich auch zum Einsturz bringen wird.
Eindrucksvoll, wie ich meine, hat die „Frankfurter Erklärung“ von renommierten Wissenschaftlern und Publizisten die Öffentlichkeit auf die Folgen der sogenannten Reform hingewiesen. Die damit verbundene Forderung nach sofortigem Ausstieg aus dieser verfehlten Neuregelung hat zudem breiten Rückhalt in der Bevölkerung gefunden. In Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben sie Bürger gegen die Reformpläne zusammengeschlossen, streben ein Volksbegehren an. Innerhalb nur weniger Tage wurde in München und Kiel das erforderliche Quorum nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten.
Für diese Rechtschreibreform gibt es offensichtlich keinerlei Akzeptanz in der Bevölkerung. Warum auch? Die sogenannte Reform entpuppt sich zunehmend als ein unausgegorenes Konstrukt, das in sich widersprüchlich ist, eine unübersehbare Kostenlawine verursacht und zur Verunsicherung im Verhältnis der Generationen führt.
Sichtbares Zeichen für die durch das umstrittene Reformwerk hervorgerufene Konfusion ist die Tatsache, daß nicht einmal die Verlage der vorliegenden Wörterbücher einwandfrei klären können, welche Regelungen künftig gelten sollen. Es ist nur noch als Bankrotterklärung zu bewerten, wenn die Reformer als Konsequenz der Verwirrung, die sie hervorriefen und –rufen, nun flugs eine Reform der Reform vorschlagen.
Nach Meinung von Experten wird die im Zuge der Reform notwendige Umstellung schulischer und amtlicher Texte, aber auch die aus den Neuregelungen resultierende Umstellung anderer Schriften „hohe volkswirtschaftliche Kosten“ verursachen. So erklärte der Verband deutscher Zeitschriftenverleger – er muß es schließlich wissen – auf seiner Jahreshauptversammlung im November 1996: „Die Reform ist überflüssig, kostet das Verlagsgewerbe Millionen von Mark und wird uns alle über lange Jahre teuer zu stehen kommen.“ Den kritisierten Kosten steht kein entsprechender Nutzen gegenüber. Zu Recht sprach der Präsident des Goethe-Instituts von einer „Verhunzung der Sprache und unseres kulturellen Erbes“. So führt die im Gegensatz zur gewachsenen Zusammenschreibung rigoros verordnete Getrenntschreibung dazu, daß das Verb „wiedersehen“, eines der emotionalsten Wörter der deutschen Sprache, der Reform zum Opfer fällt. Die Verwirrung, die die neuen Rechtschreibregeln hervorrufen, werden nach Einführung der Reform die vielfach beklagte mangelhafte Qualität des Umgangs mit Sprache und Literatur in der jungen Generation nur noch verschlechtern – weil unsere Schriftsprache der Beliebigkeit geopfert wird.
Der Widerstand gegen die unsinnige Neuregelung kommt nicht zu spät. Bereits im September 1995, deutlich vor Unterzeichnung der Gemeinsamen Absichtserklärung, haben mit mir vier CDU-Fraktionschefs anderer Bundesländer den Bundesinnenminister zum Einlenken aufgefordert. Dies geschah auch deshalb, weil vor dem Hintergrund der Kulturhoheit der Länder eine politische Legitimation durch Zustimmung der Länderparlamente erforderlich gewesen wäre. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat anschließend dieses Parlamentsrecht mit einem Entschließungsantrag eingefordert. Daß diese Parlamentsvoten von den jeweiligen Landesregierungen nicht eingeholt wurden, hat auch erhebliche Zweifel gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesamten Reform begründet.
Der Widerstand gegen die Rechtschreibreform kommt auch deshalb nicht zu spät, weil ihr Inkrafttreten erst zum 1. August 1998 geplant ist. Wer eine „Absichtserklärung“ abgibt, muß sie nicht zwingend auch vollziehen. Empörend ist vielmehr, daß sie bereits vollzogen und an Schulen umgesetzt wird, ohne die Zustimmung der Parlamente einzuholen. Ich hoffe, daß einsichtige Parlamentarier die Volksinitiative unterstützen, von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machen und die verantwortlichen Regierungen zum Ausstieg aus dieser absurden Neuregelung verpflichten. Volk und Volksvertretung können dazu beitragen, daß die Reform dort landet, wo sie hingehört: in die Ablage gescheiterter Reformprojekte.

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