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Niedersachsen
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Detlef Lindenthal
02.07.2007 16.56
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Fachkräftemangel

Rotenburger Rundschau
http://www.rotenburger-rundschau.de/index.php?menu=13000&dataid=54389


>> „Schüler wurden überfordert“
40 Prozent Fünfen und Sechsen bei Zentralklausuren in Mathe

– VON ROLAND MEYER

30.06.2007 13:00:00
Visselhövede. Katastrophale Ergebnisse bei der ersten zentralen Mathe-Abschlussprüfung der Realschüler: landesweit mehr als 40 Prozent Fünfen und Sechsen – und zwar obwohl das Kultusministerium den Bewertungsschlüssel nachträglich noch zugunsten der Schüler verändert hatte. Im Gespräch mit der Rundschau erklärt der Leiter der Realschule in Visselhövede, Detlef Schulz: Schuld waren weder die Schüler noch ihre Lehrer. Vielmehr habe Hannover die Arbeit „nicht angemessen konzipiert“.

Kultusminister Bernd Busemann hat inzwischen eingelenkt. Alle 50.000 Zensuren werden um eine Stufe angehoben. Das gilt auch für Schüler an Haupt- und Gesamtschulen, wo die Tests (freiliche andere) besser ausgefallen waren. Das Ministerium will nun prüfen, ob die Aufgaben tatsächlich zu schwer waren oder ob die Schüler zu schlecht vorbereitet wurden.

Alle Abschlussklassen in Niedersachsen mussten einheitliche Klausuren in Deutsch, Mathe und Englisch schreiben. Sie fließen zu je einem Drittel in die Endnoten ein. Dadurch sollen alle Schulen auf ein hohes Leistungsniveau verpflichtet werden. Ein Konzept, dem Schulleiter Schulz wegen der Vergleichbarkeit grundsätzlich positiv gegenüber steht. „Aber wir müssen in die Lage versetzt werden, die Prüfungen ordentlich vorzubereiten“, fordert er. Anders als in den beiden Sprachen war das in Mathematik seiner Meinung nach nicht der Fall.

Die Klausur an den Realschulen bestand aus zwei Teilen. Für den ersten allgemeinen Part hatten die Schüler 50 Minuten Zeit. Hier galt es, ohne Taschenrechner Aufgaben zu den Rechenarten, zum Klammern, zu Brüchen, Dezimalzahlen, Funktionen und Dreiecken zu lösen. Ein breiter Rundumschlag also.

Im zweiten, 100-minütigen Prüfungsteil durften die Schüler dann wählen: Die eine Aufgabengruppe drehte sich laut Überschrift um Geometrie, die andere um Funktionen. Jeder hatte 15 Minuten, für sich zu entscheiden, welche Arbeit er lösen wollte.

Das Problem: Beide Klausuren bestand aus mehreren Aufgaben und die wiederum aus bis zu fünf Teilen. Schulz, der selbst Mathe unterrichtet, kritisiert: „Viel zu komplex, um das in 7,5 Minuten pro Arbeit zu überblicken.“ Zudem sei den Schülern gesagt worden, dass sie sich schwerpunktmäßig auf Geometrie oder auf Funktionen vorbereiten sollten. „Da waren viele dann überrascht und auch wütend, dass in der Geometrie-Arbeit auch viele Funktionen und Textaufgaben vorkamen und andersherum.“ Das habe auch die Lehrer gewundert.

In Visselhövede ist die Arbeit nicht besser ausgefallen als im Landesdurchschnitt. „Normalerweise hätten wir so etwas gar nicht gewertet“, sagt Schulz. Denn ganz offensichtlich seien die Schüler schlicht überfordert worden. Was der Rektor als klares Indiz in diese Richtung wertet: Bei den mündlichen Prüfungen, die seine Schule anberaumt hat, um ihren Schützlingen die Möglichkeit zu geben, ihre verrissenen Klausuren wenigstens ein wenig auszugleichen, hat es wesentlich bessere Ergebnisse gegeben. „Zwei Schüler, die vorher Fünfen hatten, haben hier zum Beispiel eine Eins und eine Zwei gemacht“, berichtet er. Und fügt hinzu: „Einsen verschenken wir nicht.“

Eine zweite Erklärung für das schlechte Abschneiden bei den Klausuren wäre allerdings, dass das Niveau der Schüler über die Jahre landesweit so gefallen ist, dass sie Aufgaben nicht mehr lösen können, die das Kultusministerium für Zehntklässler für angemessen hält. Dazu sagt Schulz: „Ein Lehrer ist natürlich nie zufrieden. Man denkt immer, die Schüler sollten noch besser sein und hat schnell den Eindruck, dass das Niveau sinkt.“ Allerdings glaube er nicht, dass dieser Eindruck in wesentlichen Punkten stimmt. „In der Rechtschreibung und im Kopfrechnen sind die Schüler heute sicher schwächer als früher.“ Das liege zum Beispiel auch am frühen Einsatz des Taschenrechners. Die wirklichen mathematischen Fähigkeiten hätten über die Jahre aber gar nicht oder nur sehr wenig abgenommen.

Für die Zukunft wünscht sich Schulz, dass die Abschlussklausuren thematisch etwas weniger breit gefächert sind und dass etwas genauer gesagt wird, was drankommt. Denn zusätzlich zur Prüfungsvorbereitung müssten die Schüler und Lehrer ja auch noch den ganz normalen Stoff bewältigen, der für Klasse zehn vorgeschrieben ist. Da bleibe kaum Zeit, ständig das gesamte Spektrum der Mathematik zu wiederholen.

Übrigens: In der Realschule in Rotenburg ist die Arbeit etwas besser ausgefallen als im Landesdurchschnitt. Auch die Lehrer dort sind allerdings unzufrieden über die Art der Aufgabenstellung. Zudem sei die Klausur derart lang gewesen, dass selbst die besten Schüler kaum fertig geworden seien, sagt Schulleiter Heiner Müller. <<

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Detlef Lindenthal

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Dr. Konrad Schultz
17.10.2005 12.51
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„Am Problematischsten“ ist wohl schon das Verständnis Herrn Sustecks von dem, worüber er schreibt.

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Karl Eichholz
17.10.2005 10.35
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Angriff auf die

Angriff auf die „Schreibgemeinschaft“

Sebastian Susteck 17.10.2005

Die neue Rechtschreibung wird an den Schulen verbindlich, während ein niedersächsisches Gericht einer Reformgegnerin Recht gibt
Nach zehn Jahren Streit sind Anfang August Teile der Rechtschreibreform an den Schulen verbindlich geworden. Das vorläufig letzte Wort hatte Mitte September aber das reformkritische Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, das einer Elftklässlerin das Recht zusprach, nach den alten Regeln unterrichtet zu werden. Das Urteil dokumentiert noch einmal den Frontverlauf in einem absurden Kulturkampf.

Download
(* http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/download.cgi?artikelnr=21124&pfad=/tp/r4/artikel/21/21124)

Am 1. August 2005 waren die Kombattanten erschöpft. Nach zehn Jahren intensiven Kampfes setzte sich die Rechtschreibreform mit verhältnismäßig wenig Getöse durch. In den Schulen von vierzehn Bundesländern gelten Teile der neuen Regeln seitdem als allein richtig. In Nordrhein-Westfalen und Bayern ist noch eine Übergangslösung in Kraft, während ein staatlicher Rat für deutsche Rechtschreibung (* http://www.rechtschreibkommission.de/) letzte Korrekturen am Regelwerk vornimmt. Dennoch kann kaum bezweifelt werden, dass die neuen Rechtschreibregeln sehr bald in Gänze und an den Schulen ganz Deutschlands alleinige Gültigkeit besitzen werden.

Die Rechtschreibreform wäre jedoch keine deutsche Reform, wenn der Kampf um sie jemals ganz beendet wäre. Der vorerst letzte Beitrag in diesem Kampf kommt daher vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Es erkannte in seiner Entscheidung (* http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200500021413%20MC) am 13. September einer Elftklässlerin den Anspruch zu, nach der alten Rechtschreibung schreiben zu dürfen und sogar nach dieser Rechtschreibung unterrichtet zu werden. Die Schülerin hatte argumentiert, die Beanstandung der alten Schreibweise diskriminiere sie und stufe sie auf den Status einer Grundschülerin zurück. Außerdem würden schlechtere Schüler durch eine Vereinfachung der Rechtschreibung bevorzugt.

Das niedersächsische Gericht verweigerte der Schülerin zwar eine einstweilige Anordnung zur Durchsetzung ihrer Rechte. Dennoch verleiht die grundsätzliche Anerkennung dieser Rechte noch einmal einer Debatte Nahrung, die Dutzende von Entscheidungen, Gegenentscheidungen, Stellungnahmen, Initiativen und Klagen hervorgebracht hat. Die Rechtschreibreform hat dabei Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sowie Volksentscheide und eine (folgenlose) Abstimmung im Bundestag provoziert (die gegen die Reform ausfiel).
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Eine deutsche Debatte

Ob die Rechtschreibreform inhaltlich sinnvoll ist und ob sie notwendig war, ist unklar. Man darf skeptisch sein, ob das Ziel der Reform, eine deutliche Erleichterung des Schreibens zu leisten, tatsächlich erreicht wird. Die Frage ist jedoch schon lange nicht mehr, wie durchdacht oder wie sinnvoll die Regeländerungen im Einzelnen sind. Die Frage ist, weshalb um Änderungen von Rechtschreibregeln solch anhaltende Aufregung herrscht. Zu fragen ist auch, weshalb bei der Umsetzung der Reform in Deutschland Probleme auftraten, die bei der Umsetzung in Österreich und der Schweiz nicht existierten.

Befremdlich ist nicht zuletzt, dass der Streit um die Reform auch zu einem Zeitpunkt nicht abbricht, wo längst klar ist, dass sie nicht mehr zurückgenommen werden wird. Dies gilt umso mehr, als die inhaltlichen Veränderungen, die sich durch die Rechtschreibreform ergeben, verhältnismäßig gering sind. Am Problematischsten scheinen dabei ausgerechnet solche Bereiche der Reform, die in der Öffentlichkeit kaum diskutiert werden, wie die Regelung der Zeichensetzung und der Getrennt- und Zusammenschreibung (die z. Zt. noch überarbeitet werden).

Das Gewicht der Reform

Darüber hinaus sind die Veränderungen für die meisten Deutschen ohnehin nur eingeschränkt relevant. Sowieso gilt auch in Zukunft, dass privat beliebig viele Fehler gemacht werden dürfen. Auch ist die neue Schreibung lediglich in der Schule und – im Anschluss daran – in der staatlichen Verwaltung verbindlich und wird gegebenenfalls noch vom Arbeitgeber gefordert werden.

Ziel und Hoffnung der Reformer waren zwar von Anfang an, dass sich die neuen Regeln langsam ausbreiten werden, und es gibt wohl keinen Grund, dies zu hinterfragen. Dazu gezwungen, die neuen Regeln zu benutzen, werden aber faktisch nur Menschen sein, die beruflich schreiben oder die schulpflichtige Kinder haben.

Furcht vor Veränderung, Lust am Verfahren

Gemessen am Gewicht der Reform erklärt sich die Intensität und Länge der deutschen Debatte wohl vor allem aus einem Drang zur Grundsätzlichkeit und einer Abneigung gegen Veränderungen. Von Anfang an ging es deshalb nicht nur um die Frage, wie einleuchtend die neuen Regeln sind, sondern auch um die Frage, ob die in der Schule gültigen Rechtschreibregeln planmäßig geändert werden dürfen, und wenn ja, von wem.

Schon im Frühjahr 1998 lagen dreißig Entscheidungen von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten für und gegen die Reform vor. Ab 1999 wurden vor deutschen Gerichten gleichzeitig Klagen gegen und für die neue Rechtschreibung verhandelt.

Zu den versteckten Zentralpunkten der Debatte gehört die Frage, welchen Status Rechtschreibregeln haben. Die unterschiedliche Beantwortung dieser Frage verrät viel über deutsche Befindlichkeiten und ist mit dem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts noch einmal aktuell geworden.

Die neue Rechtschreibung und das Recht auf Bildung

Schon 1997 legten die niedersächsischen Richter eine Argumentationslinie fest, die nun noch einmal bestätigt wurde. Sie erklärten, es verstoße gegen das „Recht auf Bildung“, wenn in der Schule Regeln gelehrt würden, die außerhalb der Schule nicht akzeptiert seien bzw. praktiziert würden. Entsprechender Unterricht widerspreche dem „staatlichen Erziehungsziel“, die Schüler auf das „Berufsleben“ vorzubereiten.

Diesen Ansatz führte das Gericht am 13. September weiter aus. Die Schule darf demnach nicht „künstlich veränderte (unübliche) Rechtschreibungen“ als allein verbindlich lehren. Die neue Rechtschreibung dürfe nur ergänzend zu den alten Regeln unterrichtet werden, da „sie sich (noch) nicht im allgemeinen Schreibgebrauch durchgesetzt“ habe bzw. von der „Schreibgemeinschaft“ noch nicht „akzeptiert worden“ sei.

Neudeutungen der Geschichte

So pragmatisch die Ausführungen der Richter anmuten, wenn sie sich um die berufliche Zukunft der Klägerin Sorgen machen, so deutlich reflektieren sich in ihnen weitere, keineswegs pragmatische Argumentationsstrategien. Dies zeigt sich bereits in der Weise, wie in der Urteilsbegründung Kategorien miteinander verbunden werden. „Künstlich verändert“ ist demnach das Gegenteil von „allgemein gebräuchlich“, während „allgemein akzeptiert“ dasselbe heißt wie „allgemein gebraucht“. Insbesondere hat das Gericht Verfahren ausgeschlossen, die historisch am Grund der deutschen Rechtschreibung liegen.

Bereits die bis 1995 allein gültige Rechtschreibung nämlich war kein Naturprodukt, sondern beruhte auf der Vereinbarung einer kleinen Gruppe von Repräsentanten des Staates, des Druckgewerbes und der Sprachwissenschaft. In Grundzügen beschlossen wurde sie als Schulorthographie auf der „II. Orthographischen Konferenz“ 1901, und zwar vor allem von Verwaltungsfachleuten. Nach 1945 ging die Regelungskompetenz auf die Länder bzw. die Kultusministerkonferenz über. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht 1998 grundsätzlich bestätigt.

Der romantische Blick

Wenn das niedersächsische Gericht die Regelung der schulischen Rechtschreibung nun in die Hände der so genannten „Schreibgemeinschaft“ oder des „Schreibvolkes“ legt, spiegelt sich in dieser Entscheidung auch eine Haltung, die man nur als „romantisch“ bezeichnen kann und die besonders bei radikalen Reformkritikern begegnet. Wo die Reformer ein vereinbartes Regelwerk sehen, das von verantwortlichen Bildungspolitikern für bestimmte Ziele geändert werden darf, erscheint die Rechtschreibung Reformgegnern nicht als planmäßig reguliert, sondern als quasi-natürlich und „organisch“ aus einer Gemeinschaft erwachsen.

Die deutsche Schreibung geht demnach aus der Tiefe der deutschen Geschichte „von selbst“ hervor. Sie wurzelt im Volk und ist jedem „bürokratischen“ oder „technokratischen“ Eingriff entzogen. Was entsteht, ist eine Arbeit am Mythos, die den Anfang der deutschen Rechtschreibung in Nebelschleier hüllt. Die Möglichkeit, über die Rechtschreibung pragmatisch zu verhandeln, wird im Urgrund der „Schreibgemeinschaft“ eingeschlossen. Dem Ziel der Mythisierung entspricht auch die in der Rechtschreibdebatte immer wieder anzutreffende Gleichsetzung von „Sprache“ und „Rechtschreibung“.

In einer solchermaßen romantisierten Sichtweise haben Fragen wie die, ob man Schülern das Schreiben erleichtern kann und will, keinen Platz. Selbst kleine Veränderungen erscheinen stattdessen als Bedrohung, als „unnatürlich“ und Verstoß gegen die Ordnung der Welt.

Gegen das Bundesverfassungsgericht

Die romantische Perspektive hat offenbar auch auf das niedersächsische Urteil abgefärbt. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht schon 1998 eine erstaunlich nüchterne und unaufgeregte Verhandlung der Rechtschreibreform geleistet (* http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/SOzuC1/SOVsRSR/ArchivSO/BVfG_RR.htm), die die technische Qualität von Rechtschreibregeln betonte. Dabei wurde auch festgestellt, dass die zwischenmenschliche Verständigung durch die neuen Regeln selbst dort nicht gefährdet ist, wo Menschen ihnen begegnen, ohne sich mit ihnen befasst zu haben.

Die Frage, ob Schüler aufgrund der neuen Regeln von der „Schreibgemeinschaft“ abgeschnitten werden könnten, wurde zwar nicht verhandelt. Immerhin stellte das Gericht mit Bezug auf das Verhältnis von Schülern und ihren Eltern aber fest, es entspreche „allgemeiner Erfahrung, dass Wissen und Können von Eltern im Prozess der Fortentwicklung und Erneuerung von Unterrichtsgegenständen und -inhalten häufig nicht mit dem Schritt halten können, was ihren Kindern in der Schule aktuell gelehrt wird“. Einer solch veränderungsfreudigen Sichtweise konnten sich die niedersächsischen Richter nicht anschließen.

gefunden bei
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21124/1.html
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Karl Eichholz

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Karl Eichholz
07.10.2005 21.29
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Interview mit Josephine Ahrens

07. Oktober 2005
Spiegel

INTERVIEW ZUR NEUEN RECHTSCHREIBUNG


„Die arbeiten mit Tricks“

Die Oldenburger Schülerin Josephine Ahrens, 16, klagte gegen die Rechtschreibreform – und bekam Recht. Im SchulSPIEGEL-Interview erzählt sie, warum sie sich von den Gerichten trotzdem übers Ohr gehauen fühlt und was ihr an den neuen Regeln nicht passt.

Gymnasiastin Josephine: Rebellin gegen die Reform


Seit sieben Jahren schon kämpft Josephine Ahrens gegen die Rechtschreibreform. Nun hat ihr das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in einem Eilbeschluss bescheinigt, dass sie im Prinzip Recht hat und in ihren Schularbeiten weiterhin die alte Rechtschreibung benutzen darf. Auf ein Urteil kann die Elftklässlerin allerdings lange warten: Vor dem Ende ihrer Schulzeit sei damit nicht zu rechnen, sagten die Richter.

SchulSPIEGEL: Was gefällt dir an der neuen Rechtschreibung nicht?

Josephine Ahrens: Der Sinn der Reform war doch, die Sprache zu vereinfachen. Doch sie hat das Gegenteil bewirkt: Rechtschreibung ist schwieriger geworden. Die meisten Änderungen sind total verwirrend. Das Wort Fotograf etwa kann man auch Photograph oder Photograf schreiben – nur Fotograph ist falsch. Das ist unlogisch.

SchulSPIEGEL: Warum möchtest du Partizipien wie alleinstehend oder verlorengegangen nicht auseinander schreiben?

Josephine: Ich finde, dass solche Begriffe mit Verben weiterhin zusammengeschrieben werden sollten, weil der Sinn dann erhalten bleibt. Das betrifft auch die Großschreibung von mit Substantiven zusammengesetzten Verben. Leid tun wurde früher klein und auseinander geschrieben, dann plötzlich groß und auseinander, dann klein und zusammen. Das aber verändert den Sinn, genau wie bei den Partizipien. Bei einem viel versprechenden Politiker frage ich mich: Verspricht er viel und hält wenig, oder handelt es sich um einen Politiker, der gut ist für dieses Land?

SchulSPIEGEL: Hat die Rechtschreibreform auch etwas Gutes?

Josephine: Nö. Höchstens, dass die Menschen darauf aufmerksam geworden sind, dass nicht alles richtig ist, was die Politiker so veranstalten.

SchulSPIEGEL: Wie kam es zur ersten Klage?

Josephine: Das ging von meinen Eltern aus. Ich kam 1998 mit einem Diktat nach Hause, in dem ich das Wort Zucker wie gewohnt mit zwei k getrennt hatte: Zuk-ker. Meine Lehrerin hatte mir das angestrichen, denn gerade war die Rechtschreibreform eingeführt worden, nach der man Zu-cker trennen sollte. Dass diese Dinge über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden werden, hat meine Eltern so aufgeregt, dass wir vor Gericht gezogen sind.

SchulSPIEGEL: Wie werden denn jetzt deine Klassenarbeiten benotet?

Josephine: Das weiß ich noch nicht. Ich werde die alte Rechtschreibung weiter benutzen und abwarten, was passiert. Eigentlich ist meine Deutschlehrerin ganz in Ordnung – ich werde mit ihr wohl noch mal darüber reden, wie sie in Zukunft meine Arbeiten bewerten wird.

SchulSPIEGEL: Was sagen deine Mitschüler dazu, dass du eine Extrawurst haben möchtest?

Josephine: Die bekommen von dem ganzen Rummel wenig mit. Ab und zu ruft mal ein Klassenkamerad an und sagt: „Hast du's schon gesehen? Du stehst mal wieder in der Zeitung.“ Das ist mittlerweile zur Routine geworden. Manche Freundinnen sind begeistert, andere interessiert es gar nicht, und hat jemand eine Frage zur Rechtschreibung, ist mein Wort Gesetz. Auch wenn in der Schule die Sprache darauf kommt, muss ich immer etwas zur Rechtschreibung erzählen. Aber das ist auch alles.

SchulSPIEGEL: Wie reagieren die Lehrer?

Josephine: Bisher hat kein Lehrer negativ reagiert, im Gegenteil. Viele finden die alte Rechtschreibung besser. Von nun an muss ich wahrscheinlich mit jedem einzelnen Lehrer absprechen, dass ich die alte Rechtschreibung benutzen will. Meine alte Deutschlehrerin etwa hatte es schon ganz aufgegeben, mir meine Schreibweisen anzukreiden.

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Rechtschreibreform: Die unendliche Debatte

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SchulSPIEGEL: Du hast zwar in der Sache Recht bekommen, doch eine einstweilige Anordnung, dich anders zu unterrichten, lehnten die Richter ab. Glaubst du, dass dir deswegen ein Nachteil in der Schule entsteht?

Josephine: Die Hauptsache ist vom Gericht noch nicht beschlossen. Ich hoffe, dass möglichst bald ein Urteil gefällt wird, bevor ich aus der Schule raus bin. Sonst entfällt der Klagegrund, und das Ganze wird zu den Akten gelegt. Meiner Meinung nach wurde da mit Tricks gearbeitet: Man schiebt meinen Fall so lange auf, bis er sich von selbst erledigt. Ein Nachteil wird mir trotzdem nicht entstehen. Zwar wähle ich Deutsch als Schwerpunkt für die Oberstufe, aber dann kommt es mehr auf den Inhalt als die Form an. Eines hat mir dieses Verfahren aber beigebracht: Der Politik sollte man mit Vorsicht begegnen.

Das Gespräch führte Carola Padtberg

http://www.spiegel.de/unispiegel/schule/0,1518,378110,00.html
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Sigmar Salzburg
04.10.2005 06.43
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Leserbrief Dr. Wolfgang Kopke

Rechtschreibreform erneut vor Gericht

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluß vom 13. September einen Weg aufgezeigt, auf dem die Rechtschreibreform doch noch juristisch gestoppt werden könnte. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte 1998 entschieden, daß die Kultusminister von Verfassungs wegen nicht gehindert seien, den Schulen eine neue Rechtschreibung zu verordnen, weil ihre Prognose vertretbar sei, die neue Rechtschreibung würde sich alsbald allgemein durchsetzen und die Schüler somit nur bereits lernen, wie in absehbarer Zeit alle schreiben würden. Sieben Jahre später liegt jedoch offen zutage, daß diese Rechnung nicht aufgegangen ist. Belletristik wie Sachbücher erscheinen weiterhin überwiegend in der herkömmlichen Orthographie, und dem guten Beispiel dieser Zeitung, die bereits nach einem Jahr des Erscheinens in der Neuschreibung zur bewährten Rechtschreibung zurückkehrte, sind inzwischen die bedeutendsten Zeitungsverlage gefolgt. Hinzu kommt, daß selbst die amtlichen Reformer die mangelnde Praxistauglichkeit des am linguistischen Reißbrett entworfenen Reformwerkes einsehen mußten.

Das amtliche Regelwerk von 1996 ist deshalb bereits teilweise zurückgenommen worden, indem viele dem amtlichen Regelwerk von 1996 widersprechende Schreibweisen mit Billigung der Kultusminister in späteren Neuauflagen der Wörterbücher wieder zugelassen wurden. Nur die Kultusministerkonferenz sieht in einer Realitätsferne, die an das SED-Politbüro erinnert, die Reform weiter auf gutem Wege. Zum Mauerfall in Sachen Rechtschreibreform könnte nun der Beschluß des Niedersächsischen OVG führen. Denn das Gericht stellte fest, daß die klagende Schülerin „verlangen [könne], daß sie nicht nur in der reformierten Rechtschreibung unterrichtet wird, sondern auch nach Maßgabe der von ihr bevorzugten herkömmlichen“. Denn aus dem Recht auf Bildung der niedersächsischen Verfassung sowie dem Schulgesetz des Landes ergebe sich ein „Anspruch darauf ..., in der ,richtigen‘ Rechtschreibung unterrichtet zu werden“, wobei als richtig nur die „allgemein übliche Schreibweise“ anzuerkennen sei. Zwar dürften in der Schule „zusätzlich auch solche Schreibweisen behandelt (unterrichtet) werden, die reformerischen Wünschen entsprechen. Diese dürfen jedoch solange nicht als ‚richtig‘ deklariert werden, wie sie sich (noch) nicht im allgemeinen Schreibgebrauch durchgesetzt haben, das heißt allgemein akzeptiert worden sind“. Da das OVG die letzte Instanz für die Auslegung von Landesrecht ist, steht mit diesem Beschluß fest, daß die Schulverwaltung Niedersachsens kraft Gesetzes verpflichtet ist, in ihren Schulen die herkömmliche Orthographie weiter zu lehren. Denn obwohl diese Entscheidung nur eine einzelne Schülerin betraf, ist die Verwaltung eines Rechtsstaates gehalten, gleiches Recht für alle anzuwenden.

Da das Bundesverfassungsgericht seinerzeit lediglich darüber entscheiden konnte, daß das Grundgesetz der Durchführung einer Rechtschreibreform nicht entgegenstünde, können die Verwaltungsgerichte auch anderer Bundesländer ohne Verstoß gegen diese Rechtsprechung aufgrund der Auslegung ihrer jeweiligen Landesverfassungen und Schulgesetze einen Anspruch der Schüler ihres Landes darauf bejahen, auch künftig neben den reformierten die herkömmlich richtigen Schreibweisen gelehrt zu bekommen. Dann besteht für Privatpersonen und Verlage nicht mehr der geringste Anlaß, von der allgemein üblichen Schreibung abzuweichen, da sie davon ausgehen können, daß künftige Schulabgänger diese weiter beherrschen. Bleibt die herkömmliche Orthographie jedoch außerhalb der Schule weiterhin die allgemein übliche, sind die Schulen dauerhaft verpflichtet, beide Schreibweisen zu lehren. Diese absurde Situation müßte dann wohl selbst die Kultusministerkonferenz zu der Einsicht bringen, daß eine Weiterführung der Reform sinnlos ist und die von ihr selbst als notwendig beschworene Einheitlichkeit der Rechtschreibung nur dadurch erreicht werden kann und muß, daß sie ihre Beschlüsse zur Einführung der Rechtschreibreform zurücknimmt. Es könnte deshalb sinnvoll sein, auch in anderen Bundesländern gegen den ausschließlichen Unterricht in der Neuschreibung zu klagen.
Dr. Wolfgang Kopke, Mainz

Frankfurter Allgemeine Zeitung
Briefe an die Herausgeber
4.10.2005, Nr. 230, S.15
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Sigmar Salzburg

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Karl Eichholz
30.09.2005 19.48
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Spiegel: 16-Jährige gewinnt Klage

30. September 2005

PROZESS

16-Jährige gewinnt Klage gegen Rechtschreibreform

Eine Oldenburger Schülerin setzt sich mit ihrer Beschwerde gegen die neue Rechtschreibung durch: Die Richter bescheinigten Josephine Ahrens, 16, dass ihre alten Schreibweisen nicht als falsch gewertet werden dürfen.

DPA
Reform-Debakel: Teeei, Tee-Ei oder Teei?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat nach Informationen des SPIEGEL einer Schülerin in der Sache Recht gegeben, die gegen die Rechtschreibreform geklagt hat. In ihrem jetzt vorliegenden Beschluss eines Eilverfahrens bescheinigen die Richter der 16-jährigen Josephine Ahrens aus Oldenburg, dass in ihren Schularbeiten die „herkömmliche Rechtschreibung“ weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfe. Außerdem habe sie Anspruch darauf, in der „von ihr bevorzugten“ alten Orthografie unterrichtet zu werden.

Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei. Es sei aber „höchst zweifelhaft“, ob das auf die neugeregelte Orthografie zutreffe. „Erhebliche Teile im deutschen Volke“ lehnten die Reform der Kultusminister ab, und in Presse und Literatur würden „zunehmend“ wieder die alten Regeln gelten.

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FORUM Rechtschreibreform: Die unendliche Debatte

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2900 Beiträge,Neuester: Heute 19.47 Uhr
von Sigmar Salzburg
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Hart kritisieren die Richter auch das Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998: Einerseits gehe Karlsruhe davon aus, eine Schreibweise müsse im Land allgemein üblich sein, um verbindlich sein zu können. Andererseits bestätige das Urteil selbst, dass die neue Schreibweise den Unterricht einer erst noch zu erwartenden Änderung anpasse. Das sei „denkgesetzlich unmöglich“.

Dennoch habe das Verfassungsgericht den Kultusministern erlaubt, die Reform an Schulen und Behörden einzuführen. Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor „Ende der Schulzeit der Antragstellerin“ nicht zu rechnen sei.

Josephine Ahrens hatte 1998 erstmals gegen die Einführung der neuen Rechtschreibung geklagt und durchgesetzt, nach den alten Regeln unterrichtet zu werden. Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni 2001 wieder auf.

http://www.spiegel.de/unispiegel/schule/0,1518,377546,00.html
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Karl Eichholz
30.09.2005 19.41
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reticon: Schülerin gewinnt Klage

Rechtsstreit: 16-Jährige gewinnt Klage gegen Rechtschreibreform

Der Spiegel berichtet, dass eine 16-Jährige vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erfolgreich gegen die neue Rechtschreibreform geklagt hat.
Na das kann ja heiter werden, für die unterrichtenden Lehrer wird das wohl nicht einfacher werden – für Schüler erst recht nicht.
Ob hier in den nächsten Jahren noch einmal ein Konsens erzielt wird, der bundesweit akzeptiert ist, darf bewzeifelt werden.

Lesen Sie den ganzen Text im Spiegel:
Rechtsstreit: 16-Jährige gewinnt Klage gegen Rechtschreibreform
http://www.spiegel.de/unispiegel/schule/0,1518,377546,00.html

gefunden bei:
http://www.reticon.de/reviews/1042.html
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Karl Eichholz
30.09.2005 19.37
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Höchst zweifelhafte Akzeptanz der Neuschreibung

Die Welt:

Gerichtsurteil: Schülerin darf klassische Rechtschreibung benutzen

Es sei höchst zweifelhaft, daß die neue Rechtschreibung von großen Teilen im deutschen Volke akzeptiert werde, begründete das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidung

Lüneburg – Eine 16jährige Gymnasiastin aus Oldenburg kann laut einem Gerichtsbeschluß weiterhin die klassische Rechtschreibung benutzen. Die Schülerin dürfe in diesem Fall „keine schwerwiegenden Nachteile“ haben, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg. Zugleich wiesen die Richter einen Erlaß zum sofortigen Stopp der Rechtschreibreform ab, wie am Freitag bekannt wurde. Die Reform ist am 1. August in 14 Bundesländern verbindlich in Kraft getreten, darunter auch in Niedersachsen.

Die Richter gaben der Gymnasiastin insoweit Recht, als ihre Berufung gegen ein zurückweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zugelassen wurde. Schüler müßten in einer allgemein akzeptierten Rechtschreibung unterrichtet werden, hatte das OVG in zwei Entscheidungen am 7. und 13. September geurteilt. Diesem Grundsatz widerspreche es, wenn im Wege der Rechtschreibreform geänderte Schreibweisen „dann allein für verbindlich erklärt würden, wenn sie sich noch nicht allgemein durchgesetzt“ hätten. Das sei bei der Rechtschreibreform der Fall. Die 1996 beschlossene Reform war 1998 in den meisten Bundesländern eingeführt worden, wurde aber erst am 1. August 2005 verbindlich.

Die Richter begründeten ihren Entschluß damit, es sei höchst zweifelhaft, daß die neue Rechtschreibung von großen „Teilen im deutschen Volke“ akzeptiert werde. Auch Presse und Verlage benutzten zunehmend die klassische Rechtschreibung, erklärten sie zur Begründung. „Die Schülerin bekommt dennoch weiter Fehler angestrichen wie ihre Kameraden auch“, sagte der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts, Richter Jürgen Rettberg. WELT.de/AP


Artikel erschienen am Fr, 30. September 2005

http://www.welt.de/data/2005/09/30/783051.html

Kommentar:
Hier ist der Wortlaut des Gerichtes ein wenig zu lang von der falschen (oder eben doch richtigen) Seite gebraten worden.

Wenn sich der Tenor in der Presse durchsetzt, fällt die Reform schon in einer Woche.

Huch? der keiser hat ja jaanüscht an!

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Karl Eichholz
30.09.2005 19.26
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Alte Rechtschreibung gestärkt

Gericht stärkt alte Rechtschreibung

Richter weist Klage aber ab


Foto: ddp
http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/KULTUR/BILDTEXTE/1077668.html
(Lupe über Wörterbuchseite wäßrig – wässrig, weichgekocht – weich gekocht)

Lüneburg (ddp). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat grundsätzlich die alte Rechtschreibung gestärkt. «Wir empfinden sehr viel Sympathie mit der alten Regelung und haben den Anspruch anerkannt, wonach Schüler in der Rechtschreibung unterrichtet werden könnten, die in der Gesellschaft allgemein praktiziert wird», sagte Richter Jürgen Rettberg am Freitag der Nachrichtenagentur ddp.

Diesem Grundsatz widerspreche es, wenn im Wege einer Rechtschreibreform geänderte Schreibweisen dann allein für verbindlich erklärt würden, wenn sie sich noch nicht allgemein durchgesetzt hätten. Letzteres sei hinsichtlich der Reform von 1996, die – von der Öffentlichkeit eher unbemerkt – 2004 durch eine neue Reform ersetzt wurde, der Fall.

Rettberg widersprach allerdings der Darstellung des „Spiegel». Das Nachrichtenmagazin hatte vorab berichtet, das Gericht habe einer Schülerin Recht gegeben, die verlangt hatte, dass in ihren Schularbeiten die «herkömmliche Rechtschreibung» weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfte. «Wir haben lediglich ihrer Berufung stattgegeben», sagte Rettberg.

Nach Angaben des Richters war die von der Schülerin aus Oldenburg verlangte einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp der Reform zuvor abgelehnt worden. Die Antragstellerin habe «schwerwiegende Nachteile» nicht zu befürchten, wenn ihre den herkömmlichen Rechtschreibregeln entsprechenden Schreibweisen im Schulunterricht beanstandet würden, hieß es zur Begründung. (Urteil vom 13. September 2005 – 13 MC 214/05)

Die Schülerin habe also keinen Anspruch darauf, in der «von ihr bevorzugten» alten Orthografie unterrichtet zu werden. «Da bräuchte man ja zwei Lehrer», sagte Rettberg. Sie müsse genauso behandelt werden, wie alle anderen und nicht sanktionslos die alte Rechtschreibung verwenden. Die Berufung werde nicht mehr im Schuljahr 2005/2006 entschieden.

(ddp)
http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/KULTUR/TEXTE/346153.html
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mit herzlichen Grüßen
Karl Eichholz

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Detlef Lindenthal
30.09.2005 16.20
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Spiegel-Vorabmeldung wirft wichtige Fragen auf

>>30. September 2005
Gericht stärkt alte Rechtschreibung

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat einer Schülerin in der Sache recht gegeben, die gegen die Rechtschreibreform geklagt hat. In ihrem jetzt vorliegenden Beschluss eines Eilverfahrens bescheinigen die Richter der 16-jährigen Josephine Ahrens aus Oldenburg, dass in ihren Schularbeiten die „herkömmliche Rechtschreibung“ weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfe. Außerdem habe sie Anspruch darauf, in der „von ihr bevorzugten“ alten Orthografie unterrichtet zu werden. Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei. Es sei aber „höchst zweifelhaft“, ob das auf die neugeregelte Orthografie zutreffe. „Erhebliche Teile im deutschen Volke“ lehnten die Reform der Kultusminister ab, und in Presse und Literatur würden „zunehmend“ wieder die alten Regeln gelten.

Hart kritisieren die Richter auch das Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998: Einerseits gehe Karlsruhe davon aus, eine Schreibweise müsse im Land allgemein üblich sein, um verbindlich sein zu können. Andererseits bestätige das Urteil selbst, dass die neue Schreibweise den Unterricht einer erst noch zu erwartenden Änderung anpasse. Das sei „denkgesetzlich unmöglich“. Dennoch habe das Verfassungsgericht den Kultusministern erlaubt, die Reform an Schulen und Behörden einzuführen. Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor „Ende der Schulzeit der Antragstellerin“ nicht zu rechnen sei.<<
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,377407,00.html
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Detlef Lindenthal

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Detlef Lindenthal
30.09.2005 16.14
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Niedersachsens Richter denken nach

>>Gericht stärkt alte Rechtschreibung
Alte Schreibweisen in Schularbeiten nicht zu beanstanden


Hamburg (ddp). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat einer Schülerin in der Sache recht gegeben, die gegen die Rechtschreibreform geklagt hat. Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Freitag vorab berichtet, bescheinigen die Richter in dem jetzt vorliegenden Beschluss eines Eilverfahrens der 16-Jährigen aus Oldenburg, dass in ihren Schularbeiten die «herkömmliche Rechtschreibung» weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfe. Außerdem habe sie Anspruch darauf, in der «von ihr bevorzugten» alten Orthografie unterrichtet zu werden.

Das OVG begründe seinen Beschluss damit, dass die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei, schreibt das Magazin. Es sei aber «höchst zweifelhaft», ob das auf die neugeregelte Orthografie zutreffe. «Erhebliche Teile im deutschen Volke» lehnten die Reform der Kultusminister ab, und in Presse und Literatur würden «zunehmend» wieder die alten Regeln gelten.

Die Richter kritisierten den Angaben zufolge auch das Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998: Einerseits gehe Karlsruhe davon aus, eine Schreibweise müsse im Land allgemein üblich sein, um verbindlich sein zu können. Andererseits bestätige das Urteil selbst, dass die neue Schreibweise den Unterricht einer erst noch zu erwartenden Änderung anpasse. Das sei «denkgesetzlich unmöglich».

Dennoch habe das Verfassungsgericht den Kultusministern erlaubt, die Reform an Schulen und Behörden einzuführen. Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor «Ende der Schulzeit der Antragstellerin» nicht zu rechnen sei.<<
http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/KULTUR/TEXTE/346067.html

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Detlef Lindenthal

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Karl Eichholz
19.09.2005 09.17
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Wer herkömmlich schreibt, macht keinen Fehler

16.09.2005
Wer herkömmlich schreibt, macht keinen Fehler

LÜNEBURG, 16. September (dpa). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat Gegner der Rechtschreibreform gestärkt. Das Gericht gab einer Schülerin aus Oldenburg teilweise recht, die weiter alte Schreibweisen verwenden will, ohne sie in Klassenarbeiten als Fehler angestrichen zu bekommen.


F.A.Z. vom 17.09.2005


http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=common/zwischenseite.asp&doc={AFFC49B4-6E86-4497-849C-082E5B2EAF6C}&rub={71F0F92B-94C2-40AF-8193-D17861D4690E}

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Karl Eichholz
18.09.2005 01.37
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Das erstinstanzliche Urteil:

Das erstinstanzliche Urteil ist zu finden unter

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0520020040067176%20A

Es trägt das Aktenzeichen

6 A 6717/04
VG Hannover
Urteil vom 09.06.2005

Rechtsschreibreform in Niedersachsen – Ablauf der Übergangsfrist
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Es ist sehr umfangreich, aber insofern lohnend, als auch Gesetze, die den Bildungsauftrag an Niedersächsischen Schulen betreffen, zitiert werden.

Mit der Zulassung der Revision ist nunmehr der Weg offen für eine erneute Verhandlung, deren Termin noch nicht festliegt.

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Karl Eichholz

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Karl Eichholz
17.09.2005 19.41
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Der Wortlaut im einzelnen:


Oberverwaltungsgericht lehnt Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Rechtschreibreform ab


Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 13. Senat – hat am 7. September 2005 (13 LA 209/05) und am 13. September 2005 (13 MC 214/05) in zwei Verfahren, welche die (Teil-)Verbindlichkeit der Rechtschreibreform ab dem Schuljahr 2005/2006 betreffen, seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach Schüler nach dem Schulrecht Anspruch darauf haben, in der Schule in der Rechtschreibung unterrichtet zu werden, die in der Gesellschaft allgemein praktiziert wird. Diesem Grundsatz widerspreche es, wenn im Wege einer Rechtschreibreform geänderte Schreibweisen (schon) dann allein für verbindlich erklärt würden, wenn sie sich noch nicht allgemein durchgesetzt hätten. Letzteres sei hinsichtlich der Reform von 1996, die – von der Öffentlichkeit eher unbemerkt – im Jahre 2004 durch eine neue Reform ersetzt worden ist, der Fall.

Eine Schülerin aus Oldenburg i. O., deren Eltern gegen die Einführung der Rechtschreibreform 1996 erfolglos geklagt hatten und die auch in dem neuen Schuljahr, in dem sie die 11. Klasse eines Gymnasiums besucht, weiterhin sanktionslos nach herkömmlicher Rechtschreibung schreiben möchte, bekam insoweit Recht, als ihre Berufung gegen ein ihr Begehren zurückweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zugelassen wurde. Obgleich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auch in einem weiteren Verfahren den entsprechenden Anspruch prinzipiell anerkannt hat, lehnte es den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung auf sofortigen Stopp der Reform ab, und zwar mit der Begründung, dass die Antragstellerin „schwerwiegende Nachteile“ nicht zu befürchten habe, wenn ihre den herkömmlichen Rechtschreibregeln entsprechenden Schreibweisen im Schulunterricht beanstandet würden.




RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C13306121_N3096431_L20_D0_I3070902.html


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Karl Eichholz

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Sigmar Salzburg
17.09.2005 19.34
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... wieder mal ein Lichtblick

Die Entscheidung des OVG ist ein erfreuliches Geschenk zum heutigen 17. September,
dem Jahrestag der parlamentarischen Niederschlagung des Volksaufstandes gegen die Rechtschreibreform am 17. September 1999.

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Sigmar Salzburg

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