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Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
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Kevin Kraus
12.04.2020 05.24
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] ABITUR – Aus dem MBWK SH: Kabinett beschließt Prüfungsbedingungen.

schleswig-holstein.de

Kabinett beschließt Prüfungsbedingungen. Ministerin Prien zu Abiturienten: Vertrauen Sie auf Ihr Können

8.4.20

KIEL. Das Kabinett ist in seiner heutigen (8. April) Sitzung dem Vorschlag von Bildungsministerin Karin Prien zur Durchführung der Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr gefolgt. „Wir schaffen mit den nun festgelegten Regeln einen Rahmen, in dem aus heutiger Sicht die Abschlussprüfungen stattfinden können“, so Prien. Die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen habe weiterhin höchste Priorität. Das Ziel des Bildungsministeriums sei es, für alle Schülerinnen und Schüler die bestmöglichen Prüfungsbedingungen in dieser schwierigen Situation sicherzustellen. „Dabei gehen Sicherheit und Gesundheit vor.“ Ministerin Prien machte den Schülerinnen und Schülern Mut, die am 21. April zu ihrer ersten Abiturklausur antreten „Sie sind gut vorbereitet. Sie wissen viel, Sie können viel und Sie sind durch die gesamte Oberstufe auf diese Prüfungen vorbereitet worden. Vertrauen Sie auf Ihr Können.“ Ab dem 11. Mai sollen die Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen dann in ihre Prüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und zum Mittleren Schulabschluss (MSA) starten.

Gemeinsam mit Gesundheitsexperten habe man ein Regelwerk erstellt, dass die Durchführung der Abschlussprüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes möglich macht. Es orientiert sich an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Veranstaltungen.

Zu den Handlungsempfehlungen für die Schulen zählen:

Organisation der Prüfungen

• Prüflinge und Prüfaufsicht benutzen bei Betreten des Schulgebäudes das dort bereitgestellte Desinfektionsmittel. Eine Prüfaufsicht führt eine Zugangskontrolle anhand der Teilnehmerliste durch und die Prüflinge versichern, dass sie bei sich keine respiratorischen Symptome festgestellt haben.

• In den Prüfungsräumen muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen allen Prüflingen und zur Prüfungsaufsicht gewährleistet sein. Die Prüfungsgruppen müssen dazu entweder auf mehrere Räume aufgeteilt werden oder es müssen größere Räume (z.B.: Aula, Sporthalle) genutzt werden. Diese Abstände müssen auch sichergestellt sein in Wartebereichen und an anderen Orten, an denen Schülerinnen und Schüler sich aufhalten.

• Die Prüfungsaufgaben sollen vor Erscheinen der Schülerinnen und Schüler auf den Plätzen auslegt werden. Das Prüfungspersonal soll die Bögen dabei nicht direkt anfassen, sondern Handschuhe tragen.

• Die Prüfungsräume und die weiteren genutzten Räume werden am Vortag jeder Prüfung mit Reinigungsmitteln eingehend professionell gereinigt. Dies gilt insbesondere für die Tische der Prüflinge. Während der Prüfungsdurchführung sind die Räume regelmäßig zu lüften. Die Türen der Prüfräume sollten offengehalten werden, damit die Benutzung von Türklinken vermieden werden kann.

• In den Prüfungsräumen werden Hinweisschilder der BzgA (siehe Anlage) zum Infektionsschutz ausgehängt, die z.B. über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand sowie Husten- und Nies-Etikette informieren.

• Für die Toilettenbenutzung sind Laufwege durch die Schule auszuweisen, die Begegnungen verhindern. Auch die Toilettenräume werden vor und nach jeder Prüfung eingehend gereinigt, und die Verfügbarkeit von Seife und Papiertüchern wird sichergestellt.

• An zentralen Stellen im Schulgebäude soll Desinfektionsmitteln bereitgestellt werden. Vor dem Zugang zu den Toilettenbereichen soll ein Wartebereich eingerichtet werden, der mit einer Prüfungsaufsicht besetzt ist, die sicherstellt, dass sich Prüflinge bei den Toilettengängen nicht begegnen. In den Toilettenräumen sollen geeignete Hygienehinweise zum richtigen Händewaschen aushängen.
Teilnehmende an den Prüfungen
• In der Schule dürfen sich nur unmittelbar am Prüfgeschehen beteiligte Personen (zum Beispiel Mitglieder der Prüfungskommissionen, Prüflinge) aufhalten. Sofort nach der Prüfung müssen die Prüflinge das Gelände verlassen. Die Prüfungsaufsicht stellt sicher, dass Ansammlung von Schülerinnen und Schülern beim Betreten und beim Verlassen des Schulgebäudes vermieden werden.

• Die Prüfungsaufsicht erfasst die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste, die mindestens als Angaben enthält: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer sowie Raumnummer und Sitzplatz. Die Anwesenheitsliste ist von der Schule für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Abschlussprüfungen aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen auszuhändigen.

• Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule an und werden die Möglichkeit erhalten, das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln zu betreten und in einem eigenen Prüfungsraum die Prüfung zu absolvieren.

• Schülerinnen und Schüler mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen nicht an den regulären Prüfungsterminen teilnehmen, sondern nehmen die Nachholtermine wahr. Atteste müssen nicht sofort vorgelegt werden. Sollten während der Prüfung akute respiratorische Symptome auftreten (vor allem Husten, Halskratzen- bzw. Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Muskel- bzw. Gelenkschmerzen), wird die betroffene Person zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs und zum Schutz der Gesundheit der weiteren Anwesenden die Prüfung in einem Einzelraum abschließen.

• An der Prüfungsdurchführung wirken sämtliche Lehrkräfte mit. Sie stehen als Prüfungsaufsicht zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Lehrkräfte, die zu den Risikogruppen (z.B. ab einem Alter von 60 Jahren oder bei Vorliegen relevanter Grunderkrankungen usw.) zählen.
Ministerin Prien: „Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen vor Ort sicher, dass diese Handlungsempfehlungen umgesetzt werden. Die Schulaufsicht und die örtlichen Gesundheitsbehörden werden bei Fragen selbstverständlich unterstützen.“ Übersicht der Prüfungstermine

Nach den Prüfungsterminen für das Abitur stehen jetzt auch die Termine für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und Mittlerer Schulabschluss (MSA) fest. Die Prüfungen in den Kernfächern werden ab dem 11. Mai beginnen. Bildungsministerin Prien: „Wir wollen den Schülerinnen und Schülern die Zeit geben, die sie brauchen, um sich mit ihren Lehrkräften auf diese Prüfungen vorzubereiten. Deshalb starten die Schulen ihre Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 ab dem 22. April.“ Die Vorbereitungen an den Gemeinschaftsschulen finden immer an den Tagen statt, an denen keine Prüfungen sind.

Abiturprüfungen an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Freien Waldorfschulen und nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen:

Termine der schriftlichen Abiturprüfungen:

Dienstag, 21. April: Profilfächer (neuer Termin)

Freitag, 24. April: Kernfach-Fremdsprachen (außer Französisch)

Dienstag, 28. April: Kernfach Französisch

Donnerstag, 30. April: Kernfach Deutsch

Dienstag, 5. Mai: Kernfach Mathematik

1.- 28. Mai: Sprechprüfungen Englisch (neuer Termin)

Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)/Mittlerer Schulabschluss (MSA) an Gemeinschaftsschulen, Förderzentren, Freien Waldorfschulen und staatlich anerkannten Ersatzschulen:

Termine der schriftlichen Prüfungen:

Montag,11. Mai: ESA Deutsch, MSA Englisch

Dienstag, 12. Mai: ESA Mathematik, MSA Deutsch

Donnerstag, 14. Mai: ESA Englisch, MSA Mathematik

Die mündlichen Prüfungen beginnen ab dem 11. Juni.

Abschlussprüfungen an Berufsbildenden Schulen Abiturprüfungen an den beruflichen Gymnasien:

Dienstag, 21. April: Deutsch

Freitag, 24. April: Mathematik

Montag/Dienstag, 27./28. April: Fachrichtungsbezogenes Prüfungsfach

Donnerstag, 30. April: Englisch

Die mündlichen Prüfungen finden vom 15. bis 26. Juni statt.

Wer aus Krankheits- oder Quarantänegründen nicht zur Prüfung antreten könne, müsse sich aber keiner Sorgen machen. „Wie in jedem Jahr haben wir auch in dieser außergewöhnlichen Situation entsprechende Nachschreibetermine eingeplant“, erläuterte Bildungsministerin Prien.

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes, Beate Hinse | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431 988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/2020/Corona/III_pruefungen.html;jsessionid=E1DB73F764DBD74581A61E37AAAF9E2C.delivery1-replication
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Astrid Schulz-Evers
Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins e.V.
Bürgermeister-Kinder-Str.9
24306 Plön am See
Telefon 04522/503853


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Kevin Kraus
25.03.2020 15.47
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] Philologenverband SH – Aktuelle Zeitschrift „Gymnasium heute“ mit einem Festvortrag von Heinz-Peter Meidinger, ...

10 Todsünden der Bildungspolitik
Festvortrag zum Jahreskongress von Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands


Zu finden unter:
https://phv-sh.de/wp-content/uploads/2020/03/2020_03_09-Gymnasium-heute.pdf

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Astrid Schulz-Evers
Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins e.V.
Bürgermeister-Kinder-Str.9
24306 Plön am See

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Kevin Kraus
25.03.2020 14.54
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] ABITUR /SCHULABSCHLUSS – KMK: Prüfungen finden wie geplant statt // Schüler starten Petition zur Absage aller Prüfungen ... Heute 15:23 Uhr

KMK: Prüfungen finden wie geplant statt

25.3.20
Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Dr. Stefanie Hubig: „Ich freue mich, dass wir uns in einer so schwierigen Situation innerhalb der Ländergemeinschaft auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben. Wir haben klare Vorgaben für unsere Schülerinnen und Schüler. Für sie ist es besonders wichtig, dass sie jetzt Planungssicherheit haben, gleichzeitig steht ihre Gesundheit für uns an erster Stelle.“

15:30 Uhr – PK der Präsidentin: facebook.com/landesregierungrheinlandpfalz

Die Kultusministerkonferenz hat heute folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.

2. Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.

3. Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.

4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen

5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.

https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/kmk-pruefungen-finden-wie-geplant-statt.html

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Astrid Schulz-Evers
Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins e.V.
Bürgermeister-Kinder-Str.9
24306 Plön am See


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Sigmar Salzburg
24.03.2020 07.47
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Notabitur?

Philologenverband hält Abitur zur Not auch ohne Abschlussprüfungen für möglich

05.30 Uhr: Die Vorsitzende des Philologenverbandes schließt ein Abitur ohne Prüfungen nicht aus. Grundsätzlich sehe sie das Abitur nicht in Gefahr, sagte Susanne Lin-Klitzing dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Je nachdem, wie sich die Corona-Situation entwickelt, können die Prüfungen ja auch einfach etwas später durchgeführt werden“, sagte die Vorsitzende der Interessenvertretung der Gymnasiallehrer. Sollte das nicht möglich sein, gebe es Alternativen.
Zwei Drittel der Abiturnote seien bereits durch die Leistungen in den Kursen erbracht. Das letzte Drittel der Note solle eine Prüfungssituation abbilden, so Lin-Klitzing: „Dafür brauchen wir die Abiturprüfungen aber nicht zwingend. Wir könnten diese Note nämlich auch aus vorherigen Klausurleistungen in den Prüfungsfächern berechnen.“

spiegel.de 24.3.2020

Das wäre wichtig auch für meine tapfere Jüngste, die trotz und mit Kind die Schule nachgeholt hat und letzte Woche ihre Abiturarbeiten hätte schreiben sollen. – Wir Alten haben noch mitgekriegt, wie Soldaten aus der Gefangenschaft zurückkamen, denen das „Notabitur“ zuerkannt worden war, bevor sie in Hitlers Krieg geschickt wurden.

PS: Die Abiturprüfungen sind eigentlich nur der Ansporn zum dreijährigen Endspurt. Wichtig ist die bis dahin konstant erbrachte, sich steigernde Leistung. Das Ergebnis der Abschlußprüfung selbst ist stark zufallsabhängig. Unsere Deutsch-Beste '59 hatte ihre Arbeit total verhauen und behielt trotzdem ihre Eins.


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Sigmar Salzburg

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Kevin Kraus
18.03.2020 13.23
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Dr. Ulrich G. Kliegis an Eltern im SHEV

------- Weitergeleitete Nachricht / Forwarded message

Von: Ulrich G. Kliegis
An: leserbriefe@kieler-nachrichten.de
Betreff: Zum Meidinger-Interview, KN vom 9.3.2020
Datum: Mon, 09 Mar 2020 13:47:39 +0100


Leserbrief zum Meidinger-Interview, KN vom 9.3.2020

Mit seiner Kritik an der Entwicklung des deutschen Bildungssystems hat Herr Meidinger vollkommen recht.

Eine Wurzel des Übels ist ja die Kultusministerkonferenz – eine ganz seltsame Konstruktion, die keinen rechtlichen Rahmen hat, die keinerlei parlamentarischer (und somit demokratischer) Kontrolle unterliegt, die stets hinter verschlossenen Türen tagt, keine Verhandlungsprotokolle veröffentlicht, kurz, wo nichts Gutes herauskommen kann, die aber über die Zukunft unserer jungen Leute und damit der gesamten Bevölkerung mit sehr weitreichender Macht entscheidet und dazu mit einem Jahresetat im oberen zweistelligen Millionenbereich ausgestattet ist. Dazu eine Bundes-Bildungsministerin, die man getrost bei den Nullnummern einstufen kann.

Diese Struktur taugt nicht, die Zukunft des Bildungssystems zu gestalten. Als früherer Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins wie auch des Deutschen Elternvereins sowie als Initiator der letzten Endes absolut erfolgreichen Elterninitiative G9-jetzt! sage ich:

Wir müssen vorwärts, nicht zurück, zu einem neuen, differenzierten, begabungs- und leistungsgerecht gefächerten Schulsystem – und das jetzt, nicht irgendwann.

Abgesehen davon ist das Abitur in seiner heutigen Form als „Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife“ nichts mehr wert. Ein Schulleiter, der ein solches Zeugnis unterschreibt, begeht in den meisten Fällen vorsätzliche Urkundenfälschung.



Dr.med.Ulrich G. Kliegis
Konsul-Lieder-Allee 36
24226 Heikendorf

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Kevin Kraus
17.03.2020 11.45
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] SCHULPFLICHT – Aus dem MBWK SH: „Ferien vorgezogen“ – Wichtige Hinweise zum Coronavirus – Weiteres Vorgehen ...

schleswig-holstein.de

Gesundheitsministerium und Bildungsministerium informieren: Wichtige Hinweise zum Coronavirus – Weiteres Vorgehen an Schulen/Kitas

13.3.19

KIEL. Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13. März) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt Folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16. März, ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19. April) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16. März ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19. April). Für Kinder der Klassen 1 – 6 wird zunächst bis Mittwoch 18. März weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18. März das weiterer Verfahren und eventuell weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16. März ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19. April). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20. März weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20. März das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Schulen und Kitas werden derzeit über das Vorgehen informiert.

Das Landeskabinett wird am Nachmittag über ein weitgehendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Coronavirus entscheiden. Im Anschluss wird die Landesregierung dazu informieren.

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431 988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de |

Verantwortlich für diesen Pressetext: und Christian Kohl I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/2020/Maerz_2020/III_corona.html;jsessionid=E14F28665122AC7A51E29280DA7B43D9.delivery1-master

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Astrid Schulz-Evers
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Kevin Kraus
08.03.2020 04.36
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Elke Pries-Hoffmann an Eltern im SHEV

In Frankreich darf niemand in der Schule ein Kopftuch tragen,
auch nicht, wenn die Klasse irgendwo außerhalb des Schulgeländes unterwegs ist.
Das wird auch von allen akzeptiert und demnach gehandelt!!!!
Und eine Altersbeschränkung auf 14 gibt es dort nicht.

Elke Pries-H.

Eltern_in_SH mailing list

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Kevin Kraus
07.03.2020 11.50
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] INTEGRATION / KOPFTUCH: „Die Jungen werden zu den Wächtern der Mädchen“ // Kopftuchverbot für Minderjährige ...


Ich rief eine Lehrerin an und sprach lange mit ihr. Sie unterrichtet seit über 20 Jahren, viele ihrer Schülerinnen und Schüler haben eine Zuwanderungsgeschichte. Ihre Rigorosität überraschte mich. Sie habe in all den Jahren nie ein Mädchen erlebt, das von Anfang an das Kopftuch mit Stolz getragen habe, sagte sie mir und erzählte von Mädchen, die weinend vor ihr sitzen, weil sie von ihren Familien gezwungen werden, ihre Haare zu verhüllen.

https://www.zeit.de/hamburg/2020-03/elbvertiefung-03-03-2020
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Kopftuch: „Viele sitzen vor mir und weinen“
Hier berichtet eine Hamburger Lehrerin anonym von ihren Erfahrungen mit Schülerinnen, die plötzlich ein Kopftuch tragen.
Protokoll: Kilian Trotier

https://www.zeit.de/2020/10/kopftuch-schule-schuelerinnen-islam-religion
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5.3.20
Kopftuchverbot: „Die Jungen werden zu den Wächtern der Mädchen“ – WELT

Von Franziska von Haaren

Das Kopftuch sorgt für Konflikte an Schulen. Darf der Staat Mädchen untersagen, es zu tragen? Ein neues Gutachten sagt: Ja. Es könnte den Weg zu einem flächendeckenden Verbot für unter 14-Jährige weisen.

„Wenn ich kein Kopftuch trage, komme ich in die Hölle.“ Es sind solche Sätze, die Julia Wöllenstein immer wieder zu hören bekommt. Sie ist Lehrerin an einer Gesamtschule in Kassel und unterrichtet evangelische Religion, Englisch und Darstellendes Spiel. Viele ihrer Schülerinnen und Schüler haben einen muslimischen Hintergrund...

https://www.cicero.de/innenpolitik/integration-gutachten-kopftuchverbot-minderjaehrige-grundgesetz
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rnd.de

Kopftuchverbot an Schule: Für unter 14-Jährige zulässig, sagt Gutachten

Tobias Peter | 05.03.2020, 15:45 Uhr
• „Wenn ich das nicht trage, komme ich in die Hölle“, höre sie von jungen Schülerinnen zum Thema Kopftuch, sagt eine Lehrerin.
• Ein neues Rechtsgutachten betont nun: Der Bund könne ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige in der Schule erlassen.
• Doch sind die juristischen Argumente stichhaltig?
[...]
Hoffmann betonte: “Es geht darum, Mädchen die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen als Basis eines selbstbestimmten Lebens.”

https://www.rnd.de/politik/kopftuchverbot-an-schule-fur-unter-14-jahrige-zulassig-sagt-gutachten-CDGHV6ALPRG2HB27T242N4L44U.html
[...]
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Astrid Schulz-Evers
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Kevin Kraus
06.03.2020 17.26
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] ABITUR / VERGLEICHBARKEIT: Experte: Schleswig-Holsteins Abiturienten sind im Nachteil ...

Daß Oberstufen an Gemeinschaftsschulen auch einen Einfluß auf die Qualität des Abiturs und die Zahl der Abiturienten genommen haben, belegen beispielsweise zahlreiche Berichte über die Schulabschluss-Ergebnisse in Berlin. Ziel war es ja letztlich auch (auch in SH!), durch die Schaffung von neuen Oberstufen die Abiturientenquote zu erhöhen – was letztlich nur durch Absenkung der Leistungsansprüche möglich ist. In Hamburg beispielsweise haben alle Gemeinschaftsschulen (Stadtteilschulen) eine Oberstufe – G8 wurde zum Alleinstellungsmerkmal der Gymnasien gemacht. Da die Abiturnote zudem nicht nur aus der Abschlussnote besteht, müßte die Forderung nach „einheitlichen Bedingungen“ auf die gesamte Oberstufe erweitert werden.
ASE

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Freitag, 6. März 2020 Titel
Experte: Schleswig-Holsteins Abiturienten sind im Nachteil
Ex-Bildungsminister Brodkorb spricht von Betrug und fordert einheitliche Bedingungen

Von Wolfram Hammer und Christian Hiersemenzel

Kiel. Schleswig-Holsteins Jugendliche werden bei der Studienplatzvergabe betrogen.
Das legt der ehemalige Schweriner Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) in einem neuen Buch nahe. Obwohl sie bessere Leistungen brächten, sei ihr Abi-Schnitt schlechter als der von Jugendlichen in Ländern mit leichterem Abitur.
Brodkorb und die Rostocker Professorin Katja Koch hatten zahlreiche Studien ausgewertet. Demnach liegen Schleswig-Holsteins Neuntklässler in den meisten Fächern im Mittel-, in einigen im Spitzenfeld und bekommen auf einer Skala von 1 (Spitze) bis 3 (Schlussfeld) genau 1,83 sogenannte Leistungsrangpunkte. Zwar rangieren Länder wie Hamburg und Hessen mit 2,46 und 2,79 Leistungsrangpunkten weit dahinter. Trotzdem sind deren Abi-Durchschnittsnoten (im Jahr 2018) mit 2,41 und 2,39 besser als in Schleswig-Holstein mit 2,55.

Mit dieser Note aber, sagt Brodkorb, müssten sich junge Menschen an den Unis bewerben. Als Grund für diesen „Abiturbetrug“ macht der Ex-Minister einen Leistungsverfall an den Gymnasien anderer Länder aus – unter anderem, weil dort zu viele Schüler Abitur machten.
In Schleswig-Holstein waren es 2018 nur 41,6 Prozent, in Hamburg dagegen 54,8 Prozent, in Schleswig-Holstein nur 41,6 Prozent. Diese hohe Quote werde mit einer Absenkung der Anforderungen erkauft.
Brodkorb – er legte sein Abitur 1997 in Rostock mit 1,0 ab – fordert radikale Konsequenzen: „Wir brauchen ein Deutschland-Abitur.“ Nur wenn alle Schüler das gleiche Abitur machten, gebe es endlich Leistungsgerechtigkeit. Auch müssten die Anforderungen generell angehoben werden, und die Quote der Absolventen sei zu senken. „Wer Versicherungskaufmann werden will, braucht kein Abitur zu machen.“

Von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gibt es Widerspruch. „Das Deutschland-Abi ist ein Hirngespinst“, sagt Geschäftsführer Bernd Schauer. Dafür seien die Bedingungen von Schule zu Schule zu verschieden. Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Martin Habersaat will an der Zuständigkeit der Länder fürs Abi festhalten. Ein Bundesschulministerium wäre für mehr als 30 000 Schulen zuständig. „Ich glaube nicht, dass so eine Riesenbehörde für Innovation und modernen Unterricht sorgen könnte.“ Auf Zustimmung stößt Brodkorb beim Philologenverband. „Eine höhere Vergleichbarkeit der Abitur-Abschlüsse in Deutschland ist tatsächlich nötig“, sagt Landeschef Jens Finger. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) weist den Vorwurf zurück, Schüler würden Zukunftschancen betrogen. Sie fordert aber auch mehr Vergleichbarkeit und einheitliche Qualitätsstandards.

Kommentar | 2, SH | 9
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Freitag, 6. März 2020 Politik
Es geht um Gerechtigkeit
Abi-Qualität muss gewahrt werden

kommentar
Christian Hiersemenzel
Landeshaus-korrespondent

Keine Frage: Der ehemalige SPD-Minister Mathias Brodkorb legt mit seiner Streitschrift „Der Abiturbetrug“ den Finger in die richtige Wunde. Seit vielen Jahren ist es üblich, dass Schüler aus dem Süden des Landes, denen die Oberstufe in Schleswig-Holstein zu schwer wird, in die S-Bahn steigen und Richtung Hamburg fahren, um dort locker die Reifeprüfung zu bestehen – bessere Chancen auf einen zügigen Studienplatz inbegriffen.

CDU-Bildungsministerin Karin Prien hat deshalb vollkommen recht, wenn sie ihre Ressortkollegen zu einem gemeinsamen Staatsvertrag drängen will. Vergleichbarkeit und einheitliche Qualitätsstandards sind nicht nur eine Frage von Chancen, wenn es um Hochschulplätze geht, sondern auch was Bildung insgesamt betrifft. Schule soll Kindern und Jugendlichen einen möglichst umfassenden Kanon an Wissen und Fertigkeiten vermitteln. Selbst wenn sich davon im Berufsleben nur ein Bruchteil verwerten lässt, hat Allgemeinbildung noch niemandem geschadet. Insofern müssen wir weiter über die Qualität von Schule sprechen.

Es wäre allerdings eine Illusion zu glauben, dass sich unser Bildungssystem jemals komplett vereinheitlichen lassen wird. Dazu reicht schon ein Blick auf Kiel: Es macht einen Unterschied, ob Eltern ihr Kind auf die humanistische Gelehrtenschule schicken oder aufs musische Ernst-Barlach-Gymnasium. Zum Glück! Kinder und Jugendliche sind unterschiedlich, sie sollen es bitte auch bleiben. Alle und alles gleichmachen zu wollen, wäre ein Irrweg.

christian.hiersemenzel@kieler-nachrichten.de

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Sigmar Salzburg
01.03.2020 06.56
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Zu SHEV „Keine Kinderrechte ins Grundgesetz“

Nicht nur linke Parteien, sondern auch eher linke „Zivilgesellschaften“ betreiben die Eintragung von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz, z.B. die atheistische „Giordano Bruno Stiftung“ am 20. September 2019 (nach hpd):

Nicht nur Erwachsene haben ein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit
Kinderrechte ins Grundgesetz!


Von: Giordano Bruno Stiftung 20. Sep 2019

[...] Eigentlich gelten die in der Verfassung verankerten Grundrechte auch für Kinder und Jugendliche. Bislang aber tauchen sie in der Verfassung nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte auf, sondern bloß als Rechtsobjekte, über die ihre Eltern Verfügungsgewalt haben. Dazu heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

„Diese Formulierung hat“, so der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon, „insbesondere bei streng religiösen Eltern den Eindruck verfestigt, sie könnten vollumfänglich über das Leben ihrer Kinder entscheiden, ohne Rücksichtnahme auf deren Interessen und Wünsche. Tragischerweise hat der deutsche Staat diese Fehleinschätzung immer wieder bestärkt – am gravierendsten wohl mit dem 2012 verabschiedeten Gesetz zur Knabenbeschneidung. Dank § 1631d BGB haben Eltern in Deutschland nun ein Anrecht darauf, die Vorhäute ihrer Söhne ohne medizinische Gründe amputieren zu lassen. Dass dies mit dem in der Verfassung garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht in Einklang zu bringen ist, liegt auf der Hand.“ [...]

hpd 20.9.2019
Daß dieses Gesetz möglich wurde, liegt aber nicht an der mangelnden Berücksichtigung der Kinderrechte im Grundgesetz, sondern an der Dreistigkeit, mit der die religionshörigen Parteien sich über das Grundgesetz und die Menschenrechte hinweggesetzt haben. Es ist noch nicht einmal sicher, daß das Bundesverfassungsgericht, das ja nach den Wünschen der dominierenden Parteien zusammengesetzt wird, das beanstanden würde – womit wieder der Vorrang religiösen Aberglaubens vor den Menschrechten bekräftigt würde.

Die besonderen Kinderrechte kämen ohne nähere Definition ins Grundgesetz. Es obläge nun den vorherrschenden Parteien zu bestimmen, was die Rechte und das Wohl der Kinder seien.

Ein Beispiel wird uns seit 1996 vorgeführt: die Rechtschreib„reform“. Im Einklang mit dem Grundgesetz lernten die Kinder bis dahin in der Schule, was sie auch in der Erwachsenenwelt gebrauchen konnten. Dies wollte das Bundesverwaltungericht unter der Leitung von Dr. Norbert Niehues noch einmal bekräftigen. Das Urteil war angeblich schon ausgearbeitet und hätte der „Reform“ den Garaus gemacht. Dem kam aber das parteilich besetzte Bundesverfassungsgericht in einer anderen Klage zuvor und entschied in sehr fragwürdiger Argumentation, daß das Vorhaben des KMK genannten Minister-Komplotts mit der Verfassung vereinbar sei.

Nun wurden die Schulkinder mißbraucht, um nach den Ideen einer Kleinschreiber-Sekte die Rechtschreibung unseres 80-Millionen-Volkes gegen seinen Willen umzukrempeln – wobei das Ziel, die Kleinschreibung, noch nicht einmal erreicht wurde. Vielmehr wurde durch die Änderung der bewährten s-Schreibung und weitere mühsam hergesuchte Kinkerlitzchen eine Reformbedürftigkeit nur vorgetäuscht.

Den eigentlichen Umschwung bewirkten dann die Zeitungen, die – oft SPD-eigen oder -nahe (Presse-„Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit“ Fr.Engels) – auf die Schulschreibung umstellten und damit die fast flächendeckende Zwangsmissionierung der Bevölkerung übernahmen.

Man stelle sich nun vor, es wären im Grundgesetz besondere „Kinderrechte“ ausgewiesen gewesen. Dann hätten die Kultusminister ein Recht der Schulkinder auf beliebige Schreib-„Erleichterungen“ durch ebenso beliebige „Reformen“ behaupten können, um alle paar Jahre ein „Update“ durchzuführen – zur Freude der Verleger durchgängig die Schul- und Jugendbücher zu ersetzen und sie zugleich dem jeweils erwünschten Indoktrinationsziel anzupassen.


Geä. 2.3.20

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Kevin Kraus
29.02.2020 16.57
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] ELTERN / ERZIEHUNGSRECHT – Worum es bei der Aufnahme von „Kinderrechten“ in das Grundgesetz wirklich geht – „Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“

epetitionen.bundestag.de
Petitionen: Petition 104010
Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom 15.12.2019


Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Gesetzesentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz abzulehnen.

Begründung

„Kinderrechte im Grundgesetz!“ klingt sympathisch und harmlos. Ist es dies tatsächlich? Auch der „Bundesarbeitskreis Christlich – Demokratischer Juristen“ (BACDJ) hat sich in einem unionsinternen Gutachten kritisch mit der Frage „Kinderrechte“ im Grundgesetz befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Beschluss von 1968 festgehalten: „Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG“. Darauf aufbauend hat es später betont, dass unter der Geltung des Grundgesetzes jedes Kind über „ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen“ verfügt.

Es gibt also keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Vielmehr schützt das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Die Kinder sind unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte. Art.6 Abs. 2 GG enthält den Grundsatz, dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Dieser Artikel enthält eine so genannte Institutsgarantie, die die Kindererziehung in der Familie unter verfassungsrechtlichen Schutz stellt.

Von den Befürwortern einer Verfassungsänderung wird angeführt, dass eine explizite Vorschrift, die die Sicherung der Rechte des Kindes zur Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft machen würde, den Kindern mehr Schutz als bislang bieten würde. Man stützt sich auf Fälle von Kindesmissbrauch und Gewalt in Familien. Jedoch dort, wo Eltern bei der Kindererziehung versagen und dadurch das Kindeswohl in schwerwiegender Weise beeinträchtigen, ist der Staat – schon jetzt – nicht nur berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet zu intervenieren.

Es obliegt dem Staat, die notwendigen Ressourcen auf der Grundlage der bereits bestehenden Grundgesetze zur Verfügung zu stellen, sodass eine lückenlose Aufklärung garantiert wird, um Kindesmissbrauch vorzubeugen.

Der Begriff „Kinderrechte“ lässt offen, wie diese Rechte genau definiert werden. Könnte die Politik zukünftig eigene Ziele, die die Kinder betreffen, einfach zu einem Kinderrecht erklären? Bei der Umsetzung müsste sie sich nur auf das neue Grundgesetz berufen. Ein Paradigmenwechsel könnte vielfältige Auswirkungen haben. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte, gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung, etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht oder gar einer Krippenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Auch denkbar wäre eine Einschränkung der freien Therapiewahl der Eltern für ihre Kinder.

Es war vermutlich im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes, zukünftig Generationen vor dem erneuten Verlust von Freiheitsrechten zu schützen. Kinderrechte im Grundgesetz weisen allerdings die Tendenz auf, das Elternrecht zukünftig zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern.

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.html
-------------------------------------------------

Weitere Informationen:

Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!
Gespeichert von Demo für Alle · Deutschland · Fre, 08.11.2019 – 14:15 Uhr
https://www.citizengo.org/de/fm/174970-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich

Gesellschaftsumbau
Worum es bei der Aufnahme von „Kinderrechten” in das Grundgesetz wirklich geht
Von Klaus-Rüdiger Mai
So, 17. November 2019
Auszug:
Ein Blick auf die der Öffentlichkeit eher fremde Rechtsmethodik zeigt, dass es sich bei diesem Projekt nicht um die Stärkung von „Kinderrechten”, nicht um das Kindeswohl handelt, sondern um die Schwächung der Elternrechte, um den Angriff auf die Familie.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/worum-es-bei-der-aufnahme-von-kinderrechten-in-das-grundgesetz-wirklich-geht/

Kinderrechte im GG: Entmündigung von Eltern – „Lufthoheit“ des Staates über den Kinderbetten
Von Josef Kraus
So, 29. Dezember 2019
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/josef-kraus-lernen-und-bildung/kinderrechte-im-gg-entmuendigung-von-eltern-lufthoheit-des-staates-ueber-den-kinderbetten/

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Kevin Kraus
27.02.2020 17.14
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] INTEGRATION / AUSBILDUNG

Bundesverfassungsgericht – Presse – Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Pressemitteilung Nr. 13/2020 vom 27. Februar 2020


Beschluss vom 14. Januar 2020
2 BvR 1333/17

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben.

Sachverhalt: ... [siehe Link]

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-013.html

RÜCKBLENDE:

https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article149325521/Das-Kopftuch-ist-kein-Menschenrecht.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-07/europaeischer-gerichtshof-menschenrechte-verschleierungsverbote-zulaessig

--
Astrid Schulz-Evers
Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins e.V.
Bürgermeister-Kinder-Str.9
24306 Plön am See

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Kevin Kraus
23.02.2020 15.03
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

[SHEV] Philologenverband SH:

Presseerklärung

31. Januar 2020
Philologenverband: Rechtschreibung bleibt wichtige Kulturtechnik – auch im Computerzeitalter
Finger: „Kretschmanns Relativierung ärgerlich und unverständlich“


Die Rechtschreibung ist und bleibt eine wichtige Kulturtechnik und eine wesentliche Grundvoraussetzung für schulischen Erfolg! Mit dieser Position reagiert der Philologenverband Schleswig-Holstein auf die jüngsten Einlassungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann (Bündnis 90 / Die Grünen), der die Bedeutung der Orthographie für Schülerinnen und Schüler relativiert und auf Rechtschreibprogramme im Zeitalter der Computer hingewiesen hatte.

„Diese Äußerung ist aus mehreren Gründen ärgerlich und unverständlich“, erklärte Jens Finger als Vorsitzender des Philologenverbands. Finger, der selbst Deutschlehrer ist, wunderte sich: „Kretschmann war vor seiner Regierungstätigkeit ein angesehener und erfahrener Lehrer am Gymnasium und sollte es deshalb eigentlich besser wissen.“ Die Fähigkeit, korrekt zu schreiben, sei eine unentbehrliche Kulturtechnik. Sie gering zu schätzen und Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, auf sie komme es nicht mehr an, sei verantwortungslos. Ganz gleich, welchen Schulabschluss eine Schülerin oder ein Schüler erwirbt, sie bzw. er müsse damit rechnen, dass Arbeitgeber oder Hochschullehrer ein genaues Auge auf die Rechtschreibkompetenz der Bewerberinnen und Bewerber würfen.

Der Philologenverband erinnerte in diesem Zusammenhang an die vor wenigen Jahren verstorbene angesehene Bildungsexpertin und Berliner Schulsenatorin Hanna-Renate Laurien. Sie hatte seinerzeit die Beherrschung der Rechtschreibung – ganz unabhängig von beruflichen Notwendigkeiten – als einen „Ausdruck der Höflichkeit gegenüber dem Adressaten“ bezeichnet. „Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen“, erklärte Jens Finger, der die schulpolitisch Verantwortlichen aufforderte, der Rechtschreiberziehung, aber auch der Rechtschreibbewertung weiterhin einen angemessenen Stellenwert innerhalb der schulischen Bildungsarbeit einzuräumen.

Jens Finger (1. Vorsitzender) · Walter Tetzloff (Pressesprecher)


Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang erhalten Sie eine Presseerklärung des Verbandes zu Ihrer Information und weiteren Verwendung.
Diese und frühere Presseerklärungen können Sie auch im Internet nachlesen unter:

https://phv-sh.de/category/pressemitteilungen/

Mit freundlichen Grüßen
Inge Thomsen


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Kevin Kraus
14.12.2019 15.35
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Astrid Schulz an Eltern im SHEV

ln-online.de
So steht es um Gewalt an Schulen
9.12.19

An Schleswig-Holsteins Schulen ist es im Schuljahr 2018/19 zu 585 Gewaltvorfällen gekommen – zumindest wurden so viele geahndet und in der neuen Datenbank Gemon erfasst. Am Montag legte CDU-Bildungsministerin Karin Prien die erste Bilanz dazu vor.

In der Datenbank werden alle Gewaltvorfälle erfasst, in deren Folge Schüler zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen worden sind oder ein Hausverbot etwa gegen Eltern erlassen wurde. Zuletzt war es etwa an der Grundschule in Süsel in Ostholstein zu solchen Taten gekommen. Seit August 2018 sind alle allgemein- und berufsbildenden Schulen verpflichtet, solche Vorfälle zu melden. Das sind derzeit 795 Schulen mit 368 097 Schülerinnen und Schülern und 28 633 Lehrkräften.

Auch Eltern wurden zu Tätern

Die 585 Meldungen stammten von 149 Schulen. Vier Schulen im Land sind besonders betroffen, haben jeweils 51, 33, 31 und 26 Fälle gemeldet. 117 Schulen meldeten nur ein bis vier Fälle. 555 Taten (95 Prozent) wurden von Schülerinnen und Schülern begangen, fünf von Eltern, eine Tat von einer Lehrkraft und 21 Taten von sogenannten „sonstigen Personen“. Somit wurden laut Datenbank-Kriterien 0,15 Prozent aller Schüler zu „Tätern“.

43,4 Prozent aller Fälle wurden von den Schulen als Körperverletzungen eingestuft, 19,0 Prozent als psychische Gewalt, 7,1 Prozent als Mobbing, 4,8 Prozent als Drohung über soziale Medien, 2,1 Prozent als Diebstahl oder Raub und 1,6 Prozent als Sexualdelikte. In 54 Fällen (9,2 Prozent) wurden Waffen wie Messer oder Schreckschusswaffen eingesetzt. In 21,7 Prozent aller Fälle wurde von der Schule die Polizei eingeschaltet, in 12,7 Prozent zudem Strafanzeige erstattet.

72,5 Prozent aller Meldungen von Gemeinschaftsschulen

Auffällig ist die hohe Belastung der Gemeinschaftsschulen. Sie werden von 25,9 Prozent der Schüler besucht, meldeten aber 72,5 Prozent aller Gewaltvorfälle. Die Berufsschulen meldeten 3,4 Prozent, die Förderschulen 4,6, die Gymnasien 5,1 und die Grundschulen 14,4 Prozent der Fälle.

492 oder 84,1 Prozent aller Taten wurden von Jungen – vor allem in den Klasse 5 bis 9 –, 62 oder 10,6 Prozent von Mädchen verübt. 17,9 Prozent aller Täterinnen und Täter waren DaZ-Schüler, sind also Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Muttersprache, die gerade eine Sprachausbildung erhalten. Ihr Anteil an der Schülerschaft insgesamt liegt dabei nur bei 7,4 Prozent.

Stormarn meldet besonders wenige Vorfälle

Die regionalen Unterschiede bei den Gewalt-Meldungen sind groß. Aus Kiel stammen zum Beispiel 21,9 Prozent der Meldungen, obwohl dort nur neun Prozent aller Schüler zur Schule gehen. Auch im Kreis Segeberg ist die Quote mit 8,6 Prozent bei 3,6 Prozent aller Schüler hoch. Niedrig ist sie hingegen zum Beispiel im Kreis Stormarn mit 1,2 Prozent aller Meldungen bei 8,4 Prozent aller Schüler.

Die Daten könnten allerdings ohnehin keinen vollständigen Überblick über Gewaltvorfälle liefern, heißt es aus dem Ministerium. Das liege unter anderem daran, dass der Umgang von Schulen mit Gewaltvorfällen unterschiedlich sei. So gebe es zum Beispiel Schulen mit einer „Null-Toleranz-Politik“, an denen das Meldeaufkommen entsprechend hoch sei.

Gewalt an Grundschule in Süsel

Von Wolfram Hammer

https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Kiel-legt-Zahlen-vor-So-steht-es-um-Gewalt-an-Schulen-in-Schleswig-Holstein

--
Astrid Schulz-Evers
Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins e.V.
Bürgermeister-Kinder-Str.9
24306 Plön am See

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Kevin Kraus
13.10.2019 12.29
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Vom Facebook des S-H Elternvereins e.V.

Josef Kraus, Ehrenpräsident des Deutschen Lehrerverbandes: „Im Gegensatz zu Ländern etwa wie Österreich und Schweiz hat die deutsche Sprache in Deutschland aber immer noch keinen Verfassungsrang. Frage also: Warum schaffen es unsere verfassunggebenden Organe nicht, als neuen Absatz 3 im Artikel 22 des Grundgesetzes (GG) festzuhalten: „Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch.“ Warum scheitert ein solches Anliegen trotz entsprechender Parteitagsaufträge bereits an der CDU bzw. an Angela Merkel? Die Verankerung der deutschen Sprache im GG könnte jedenfalls helfen zu vermeiden, dass wir auch sprachlich immer mehr auf Parallelgesellschaften zustreben....“

[Gekürzt]

So, 13. Okt 2019
Wir können weder Englisch noch Deutsch
Bayern drängt die deutsche Sprache aus den Hochschulen hinaus


Von Josef Kraus

Sa, 12. Oktober 2019

„Academic pidgin English“ und „Bad Simple English (BSE)“ jetzt auch im Freistaat auf dem Vormarsch?

Man fasst es nicht: Bayern, ausgerechnet Bayern drängt die deutsche Sprache mehr und mehr aus dem Hochschulbetrieb hinaus. Nicht etwa um der bairischen Dialekte wegen, nein, sondern des Englischen wegen. Und das auch noch auf rechtlich wackeliger Basis.

Wie? Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU, 48) hat am 30. September 2019 die Präsidenten aller Hochschulen des Freistaates angeschrieben und ihnen folgendes ans Herz gelegt bzw. in Aussicht gestellt (das Schreiben liegt TE vor): Sibler will rein englischsprachige Bachelorstudiengänge jetzt ohne jede Einschränkung möglich machen. Er folgt damit artig seinem Chef, Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der soeben verkündete, dass der technologische Bereich der Hochschulen komplett internationalisiert wird, indem entsprechende Studiengänge künftig durchweg englischsprachig sein sollen. Bislang waren rein englischsprachige Bachelorstudiengänge nur möglich, wenn es sich um einen sog. Zwillingstudiengang zu einem bereits bestehenden deutschsprachigen Bachelorstudiengang handelt. Sibler meint, die bisherige Regelung sei „nicht mehr zeitgemäß“ und bringe Wettbewerbsnachteile mit sich.

Dass eine jede nationale Sprache zugleich Wissenschafts- und Lehrsprache sein muss, wird damit beiseite gewischt. Durch die Verwendung der National-/Landesprache aber werden Wissen und Wissenschaft demokratisiert. Die Verwendung der Nationalsprache als Wissenschafts- und Lehrsprache ist insofern keine Frage des Nationalstolzes, sondern eine der Demokratie.

Nun aber stellt Sibler den Hochschulen Bayerns „anheim, bereits im Vorgriff auf die beabsichtigte Gesetzesänderung fremdsprachige Studiengänge auch im grundständigen Bereich einzuführen.“ Als Zugangsvoraussetzung, so Sibler, könnten bei den Studenten aber keine Fremdsprachenkenntnisse verlangt werden. Und weiter: „Insoweit muss zur Gesetzesänderung auf die Selbsteinschätzung der Studienbewerberinnen und -bewerber vertraut werden.“ Im Klartext heißt das: In die englischsprachigen Studiengänge können auch Leute gehen, die nicht einmal rudimentäres Englisch sprechen bzw. verstehen bzw. die sich dies allenfalls einbilden. Und das in einer Zeit, in der immer mehr Hochschulen Liftkurse für Studienanfänger einrichten müssen, weil diese nicht mehr an Wissen und Können mitbringen, was sie aus der Schule mitbringen müssten!

Zur rechtlichen Bewertung: Minister Sibler will ein Gesetz vorwegnehmen, das noch nicht einmal im Entwurf vorliegt und wohl (bzw. hoffentlich) nicht beschlossen wird. Dazu ist er nicht befugt. Er kann die Hochschulen nicht von der Verpflichtung befreien, die sie nach Gesetz und Verfassung haben. Wenn sie seiner „Erlaubnis“ folgen, handeln sie auf eigene Gefahr, und der Minister selbst verletzt seine Amtspflichten in der Rechtsaufsicht über die Hochschulen.

Aber zum Grundsätzlichen: Hier greift ein „Academic pidgin English“ um sich. „The language of good science is bad English.“ Das sagte einer der renommiertesten Anglisten in Deutschland, Ekkehard König. Manche Kritiker nennen es auch „Bad Simple English“ (BSE). Jedenfalls praktizieren Wissenschaft und Hochschule mehr und mehr die englische Sprache oder was sie dafür halten. [...]

Der Münchner Molekularimmunologe und ADAWIS-Initiator Prof. Ralph Mocikat hatte zudem eine kleine empirische Untersuchung angestellt. Es wurden insgesamt 14 Seminare mit ausschließlich deutschsprachigen Teilnehmern verfolgt und die Zahl der Diskussionsbeiträge durch die Teilnehmerzahl dividiert. Die Diskussion war hoch signifikant eingeschränkt (um den Divisor 6,3), wenn man gezwungen war, die Fremdsprache zu benutzen. Die Teilnehmer der untersuchten Seminare waren wohlgemerkt etablierte Wissenschaftler, die glaubten, das Englische zu beherrschen.[...]

Ansonsten rächt sich jetzt, dass es die staatstragenden Parteien nicht geschafft haben, die deutsche Sprache qua Grundgesetz verfassungsrechtlich zu verankern.
Im Gegensatz zu Ländern etwa wie Österreich und Schweiz hat die deutsche Sprache in Deutschland aber immer noch keinen Verfassungsrang. Frage also: Warum schaffen es unsere verfassunggebenden Organe nicht, als neuen Absatz 3 im Artikel 22 des Grundgesetzes (GG) festzuhalten: „Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch.“ Warum scheitert ein solches Anliegen trotz entsprechender Parteitagsaufträge bereits an der CDU bzw. an Angela Merkel? Die Verankerung der deutschen Sprache im GG könnte jedenfalls helfen zu vermeiden, dass wir auch sprachlich immer mehr auf Parallelgesellschaften zustreben. Und es wäre dies eine Stärkung der deutschen Sprache zumal in der Zeit nach dem Brexit, wenn es in der EU nur noch fünf Millionen englischsprachige „native speakers“ gibt.

tichyseinblick.de 12.10.2019

Lesermeinung:
Westerburg

Man merkt auch hier: Seitens der regierenden Politiker wird fleißig an der Abschaffung alles Deutschen gearbeitet. Und wenn an deutschen Unis Seminare über Goethe und Schiller – diese Titanen der deutschen Sprache – auf Englisch gehalten werden, dann ist das nicht nur eine absolute Pervertierung, sondern geradezu selbstzerstörerisch. Schon vor Jahren bezeichnete eine große britische Tageszeitig (ich glaube, es war die „Independent“) die Tatsache, dass an deutschen Unis (!) immer mehr auf Englisch gelehrt wird, als „linguistic submissiveness“, also als sprachliche Unterwürfigkeit. Was aber will man von einer Regierung erwarten, deren Vorsitzende a) die Fahne ihres eigenen Landes verächtlich zu Boden wirft und b) ihre eigene Sprache nicht beherrscht? Bitte mal darauf achten: Das einzige Verb, das M. beherrscht, ist „machen“. Bei M. wird alles „gemacht“ – auch wenn hierfür eigentlich ganz andere Verben vorgesehen sind. Mir stellen sich jedes Mal die Nackenhaare auf, wenn M. Sätze sagt wie „Wir machen eine Strategie“ oder „Wir machen einen Ausschuss“.

Jedenfalls wäre der oben angesprochene „Wissenschaftsminister“, der meines Erachtens – und zwar freundlich formuliert – eine absolute Fehlbesetzung ist, für eine solche Initiative unter Helmut Kohl noch „geradegerückt“ worden. [13.10.2019]

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