Das nachträgliche Todesurteil für den bereits hingerichteten Delinquenten
(die Amtssprache in Schleswig-Holstein)
Gerade flattert mir eine Bekanntmachung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holsteins vom ... Juli 1999 IV 162 nur 220 ins Haus, wo nur noch das Datum eingesetzt zu werden braucht; Überschrift: Einführung der Neuregelung der Rechtschreibung in die Amts- und Normensprache der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung
Grundlage ist das ... bekannt gemachte Regelwerk Auch elektronische Vordrucke ... sollen ... anlässlich einer erforderlichen Änderung an die Neuregelung angepasst werden.
Obwohl mit dieser Bekanntmachung die Neuregelung doch erst eingeführt werden soll, ist sie darin bereits vollzogen, wie sicher seit Monaten schon insgeheim in den Sprach-Folterkellern der grün-gräulichen SPD-Regierung und das, obwohl das Volk die Hinrichtung der gewohnten Rechtschreibung abgelehnt. Alles vollzieht sich, wie man es nach der Machtergreifung von 1933 kennt, nur das Wörter nicht schreien können.
S. Salzburg 24229 D'hagen
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