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Gast
17.11.1999 23.00
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“Rechtschreibreform³ – Kabale und Intrige

Der Sprachputsch der Alt68er-Kulturrevoluzzer

(Es folgt eine Sicherheitskopie meines Beitrags v. 19.11.1999 zum „Spiegel“-Forum unter „www.spiegel.de/kultur...Rechtschreibreform: Die unendliche Debatte“; überarbeitete 2. Fassung)

Wunderlich ist es schon lange, wieso sich der Verein zur Wahrung der Deutschen Sprache bisher so auffällig gelähmt in Sachen „RSR“ verhalten hat. Hier noch ein paar Anmerkungen und Anregungen:

Verstrickungen der „RSR“-Sprachrevoluzzer mit dem VWDS

Der Herr Prof. Dr. Zabel saß bis vor kurzem im wissenschaftlichen Beirat des VWDS. Er war mit dabei vom Anfang an, und auf sein Wirken hin wurde die letzte Ausgabe des „Wörterbuchs überflüssiger Anglizismen“ in Neuschrieb herausgegeben (Hrsg.: VWDS); warum Zabel, einer der Initiatoren der „RSR“, aus dem VWDS hinausflog, ist mir (noch) nicht bekannt. (Genauer: er ist noch mit einem Fuße drin, zwar nicht mehr Vollmitglied im VWDS, aber noch mit ihm assoziiert.)

Deutsch in Antiqua oder Fraktur?

Auszug aus : „Rundschreiben des ‚Stellvertreters des Führers – Stabsleiter‘ an die Reichsleiter, Gauleiter und Verbändeführer... folgender Erlaß“ (Obersalzberg, 3.1.1941): „Zu allgemeiner Beachtung teile ich im Auftrage des Führers mit: Die sogenannte gotische Schrift als eine deutsche Schrift anzusehen oder zu bezeichnen ist falsch. In Wirklichkeit besteht die sogenannte Schrift aus Schwabacher Judenlettern. Genau wie sie sich später in den Besitz der Zeitungen setzten, setzten sich die in Deutschland ansässigen Juden bei der Einführung des Buchdrucks in den Besitz der Buchdruckereien, und dadurch kam es in Deutschland zu der starken Einführung der Schwabacher Judenlettern. Am heutigen Tage hat der Führer ... entschieden, dass [man beachte: „ss“ statt „ß“! – Anm. des Verfassers] die Antiquaschrift künftig als Normal-Schrift [Getrenntschreibung! Könnte ja aber auch alles an der verwendete Schreibmaschine liegen – Anm. d. Verf.] zu bezeichnen sei ... sämtliche Druckerzeugnisse auf diese Normal-Schrift umgestellt ... wird in den Dorfschulen und Volksschulen nur mehr die Normal-Schrift gelehrt werden. Die Verwendung der Schwabacher Judenlettern durch Behörden wird künftig unterbleiben. Ernennungsurkunden für Beamte, Strassenschilder u. dgl. werden künftig nur mehr in Normal-Schrift gefertigt werden ... gez. M. Bormann“ (Volltext beziehbar vom Bund für deutsche Sprachewww.bfds.de.)

Weiterer Punkt: Eine deutsche „RSR“ wurde von Hitler 1944 geplant, dann aber wegen der Kriegswende – sprich Normandie – unterlassen. In Rußland wurde eine – politisch motivierte – RSR (die jetzige in Deutschland ist ja auch letztendlich politisch und nicht rein linguistisch gewollt!) nach der Abdankung des Zaren durchgeführt; sie beeinflußte eine von DDR-Gelehrten umrissene, aber nie umgesetzte DDR-„RSR“.
Und: es war den Juden in Deutschland (wie anderswo in Europa auch) gesetzlich verboten (bis ins 19. Jahrhundert, als die Reformen des Freiherrn von Stein in Preußen zustande kamen), Druckereien oder Zeitungen zu besitzen; historisch nachweislich ist also, daß der unfehlbare „Führer“ eine falsche Vorstellung von „Judenlettern“ hatte.

Kleine Entstehungsgeschichte der RSR: politische Hintergründe
RSR und die merkwürdige Teilnahmslosigkeit des VWDS

Abgesehen von den anderen Deutungen, die aus diesem Dokument hervorgehen, hier ein paar Schlußfolgerungen zur „RSR“ und zu Neonazis:

(1) Rechtsgerichtete, nationalistische Gruppierungen („Skinheads“ bzw. gewalttätige Neonazis unteren, unkultivierteren Ranges) benutzen oft – sozusagen entgegen „Führers“ Befehl (!) – die „jüdischen Lettern“ für ihren Schriftverkehr und ihre Propagandablätter! (Bitte nicht den Fehler machen, dies unzulässigerweise auch umgekehrt zu lesen – der Satz soll natürlich nicht heißen und ist auch so nicht geschrieben, alle diejenigen, die die Fraktur benutzen, wären auf irgendeine Art rechtsgerichtet!)

(2) Wäre nicht der „Führer“ gewesen, würden wir jetzt alle in Sütterlin handschreiben und unsere Beiträge an den „Spiegel“ und andere Foren in Fraktur einsenden.

(3) Inwieweit hatte Hitler vor, die Kleinschreibung bzw. Teile der jetzigen „RSR“ einzuführen? (Ist dem Verfasser bisher nicht bekannt.)

(4) Allein anhand der obigen „Weisung“ und der Schreibweise darin ist schon vermutbar, warum mancher Neonazi (hier im Sinne eines Anhängers der NSDAP-Ideologie) die jetzige „RSR“ bejahen kann und auch im VWDS mitzuwirken bereit ist (abgesehen davon, daß jene sowieso für die Entfernung bzw. Eindeutschung aller Fremdwörter sind!) Damit soll aber nicht gesagt (oder gedacht!) werden, daß die VWDS-Mitglieder, die gegen die „RSR“ sind (80% laut Sigmar, siehe oben im „Spiegel“-Forum), oder sonstige „RSR“-Befürworter nun auch (politisch) brauner Farbe wären, und auch nicht, daß das erklärte Vereinsziel des VWDS gegen überflüssige Anglizismen als ein von Hitler angeregtes zu betrachten wäre.

(5) In Frage stellen kann man durchaus aber, inwieweit die linguistischen Urheber (Augst, Zabel & Co.) der jetzigen „RSR“, ohne daß sie selbst alleine deshalb als rechtsradikal einzustufen wären, auf Hitlers Pläne von 1941–44 als Ausgangspunkt, als Anlaß bzw. zur inhaltlichen Motivierung zurückgegriffen haben. Die bewußt irreführenderweise als Rechtfertigung vielzitierte II. Orthographische Konferenz 1901/2 kann es ja kaum gewesen sein, da deren Zielsetzung und tatsächlich umgesetztes Ergebnis ganz anders ausgerichtet waren; es gab gar keine „Schreibreform“ im Sinne der jetzigen, „von oben“ von einer kleinen Clique von putschmäßig handelnden Verschwörern, ohne jegliches durchs Parlament genehmigtes Ermächtigungsgesetz diktatorisch verordneten, künstlich erdachten, nicht in der Bevölkerung organisch gewachsenen Schreibform, sondern eine einvernehmliche Festlegung (weshalb es ja auch, ganz im Gegensatz zu jetzt, auch keinen nennenswerten Widerstand gab – historisch belegbar) einer eindeutigen Auswahl aus den in den verschiedenen Teilen des Landes und der Bevölkerung bereits bestehenden, zwar voneinander etwas abweichenden, aber doch im Wesentlichen des Entwicklungszustandes bereits einander sehr nahe gekommenen Regelwerken und Schreibweisen (Wörterbüchern). Das Ziel war, eine einheitliche Orthographie zu erreichen, zwecks Gewährleistung der damals noch nicht gegebenen eindeutigen schriftlichen Kommunikationsfähigkeit, die dann auch tatsächlich erreicht wurde für den Rest des Jahrhunderts (bis der Vorfall: Augst, Zabel & Co. + KMK passierte!) die vorher durch Dialektschreibungen gehinderte, nunmehr freie Austauschbarkeit der Gedanken im deutschsprachigem Gebiet in schriftlicher Form und u.a. die industrielle Entwicklung Deutschlands sowie seinen Platz unter den führenden Industrienationen sicherte. Die auf diese Weise bereits zustande gekommene, schon lange bestehende, sonst von niemandem sonst nach Hitler in Frage gestellte, für die Weiterentwicklung des Landes und des Geistesguts der Bevölkerung absolut notwendige eindeutige Kommunikationsfähigkeit ist also erst jetzt durch einige wenige auf dunklem Wege in Regierungskreisen zu Einfluß gekommenen, zum Schaden der deutschen Sprache und Bevölkerung unbesonnen und antidemokratisch handelnden Sprach- und Kulturumstürzlern in Gefahr gebracht worden.

Absehbare Folgen für die Kommunikationsfähigkeit der Sprache   

Es geht also in der Problematik der „RSR“ in Wirklichkeit nicht um die völlig zweitrangige Auswirkung der neuen „RSR“, wie gut und leicht der einzelne, von eindeutigen Regeln und einem eindeutig geschriebenen Wortschatz befreit, für sich eine beliebige und willkürliche Auswahl aus dem ermöglichten Spektrum von Regeln, Zeichensetzungen und Wortbildungen trifft bzw. treffen kann und mag, sondern in erster Linie darum, daß gerade durch diese, vorher in dieser Weise gar nicht erst mögliche, BELIEBIGE, unterschiedliche individuelle Auswahlmöglichkeit und die darauffolgende Angewöhnung verschiedener Schreibweisen durch verschiedene Individuen, die vorher bestehende Eindeutigkeit der Schriftsprache (Orthographie), folglich auch die Kommunikationsgewährleistung unter den Mitgliedern der deutschsprachigen Gesellschaft, mit der Zeit schweren Schaden bzw. gänzlich verloren gehen muß. Dabei ist noch gar nicht erst berücksichtigt worden, daß auf Jahrzehnte hinaus eine zwar schrumpfende, aber doch immer noch vorhandene, anfängliche Mehrheit der Bevölkerung die aus dem 1902 vereinbarten Regelwerk entwickelte, ganz andere Orthographie – neben der Vielzahl der aus der „RSR“ hervorgehenden Schreib- und Sprechweisen – weiterhin einsetzen wird, und wenn nur aus der Macht der erlernten Gewohnheit.

Unbesonnene Befürworter der „RSR“ – beispielsweise ein Herr Markus v. Brevern („Spiegel“-Forum) und andere wie er – sollten die letztendlich tödlichen Gefahren zu Gemüte führen, die, neben den schönen, neuen („1984“, George Orwell; „Brave New World“, Aldous Huxley) individuellen, spielerischen, schriftlichen Möglichkeiten, eben durch diese für die wichtigste VORAUSSETZUNG für das „WOHLERGEHEN des Deutschen Volkes“ (Zitat aus dem Anfang der Verfassung Deutschlands) und seiner Gemeinschaft ergeben.

Verfassungswidrige politisch-wirtschaftliche Verflechtungen
Medienkartell und Behinderung der Meinungsfreiheit?


Der Multimediariese Bertelsmann besitzt bzw. ist vertraglich verflochten mit dem Verlag Grüner + Jahr („Stern“), der wiederum 25% des „Spiegels“ besitzt. Bertelsmann ist beteiligt an bzw. hat „starken Einfluß“ auf alle(n) namhaften Zeitungen und Verlage. Daß dies insbesondere für die Schulbuchverlage zutrifft, ist mehr als nur wahrscheinlich.

Ist wohl klar, warum sogar unser aller Held, der „Spiegel“, trotz aller Großmäulerei dann doch kuschen mußte, und der „Stern“ ebenfalls, abgesehen von der Erwägung, durch die Schulen (bzw. orthographisch irregeführte Eltern) für die SchülerInnen    mit dem Bann belegt zu werden. Zu dem Verhalten der Schulbuchverlage in dem neuen Zusammenhang brauche ich wohl nichts zu sagen. Deutschland hat bereits seinen „Microsoft-Fall“ – und zwar auf eine viel schlimmere Art und Weise als die USA – Billy boy hat ja nur Software verkauft, aber hier geht’s (vermutlicherweise) um unzulässige Einflußnahme auf politische Entscheidungen von verfassungsmäßig Unbefugten und um die Verflechtung zwischen ein paar wild gewordenen 68er Sprach-Revoluzzern (Trennung hier bewußt! – Anm. d. Verf.) und Politikern auf höchster Ebene mit einem Weltwirtschaftskonzern, der mit Sprachprodukten handelt. Ist unter solchen Bedingungen noch zu erwarten, daß die von der deutschen Verfassung verlangte Bedingung der gerühmten „freiheitlichen, demokratischen Grundordnung der BRD“ bei den „RSR“-betreffenden Entscheidungen der KMK noch zweifelsfrei gewährt wurde? Wo bleiben Verfassungsschutz – ganz andere Leute haben sich ja seinerzeit lebenslängliches Berufsverbot wegen schweren Gesinnungsverstoßes gegen die „freiheitliche, demokratische Grundordnung der BRD“ eingehandelt – und das Bundeskartellamt ( wg. Bertelsmann)?

Zu den wirren Machtkämpfen über die „RSR“ und anderen Vorgängen in den KMK- und KMK-Gutachter-Sitzungen, siehe die ausgezeichneten Ausführungen von Prof. Ickler in der unter www.rechtschreibreform.com beigefügten Literatur.

Revidierbarkeit des BVerfG-Urteils 1998?
Veränderte Beweislage 1999

· Kann nicht das BVerfG sein eigenes Urteil von 1998, daß der Eingriff in die Schriftsprache über den KMK-Verwaltungsweg, statt über die Parlamente (also Gesetzesweg) wegen Unwesentlichkeit des Eingriffs (nur „0,05%“ der Wörter würden geändert, so Heidi Simonis) zulässig sei, wegen gravierender Veränderungen in der Beweislage und vorgetäuschter bzw. nicht belegter Zusicherungen der KMK-Gutachter revidieren, da keine höhere juristische Instanz über ihm steht? Dies o. ä. soll schon mal gewesen sein und außerdem ist diese Möglichkeit des Wiederaufrollens eines Gerichtsfalls bei geänderter Beweislage ja auch in schweren Kriminalfällen gegeben. Schließlich liegen jetzt ganz andere Ergebnisse der „RSR“ vor als 1998 vom BVerfG mangels genügender, praktischer Umsetzung angenommen. Stichworte: Kosten seitens der Wirtschaft (Gewinn auch?) und vor allem der Eltern und der Schulen, Schadensersatz für die Eltern/Schüler und schreibende Berufstätige, erwiesene Schädigung der eindeutigen Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Schriftsprache (Punkt: willkürliche Auslegbarkeit der „RSR“-Regeln und verschiedene Wörterbücher), d.h. Verlust der einheitlichen Orthographie (die die eindeutige Kommunikationsfähigkeit gewährleistet) im deutschen Sprachgebiet, die jetzt erst nachweisbar stattfindet und in aller Voraussicht, wenn nichts Entscheidendes geschieht, in ganz erheblichem Maße, auf individueller sowie Gruppenebene, rapide fortschreiten wird.

Beim Anstrengen eines solchen Prozesses wäre – ganz wichtig – zu beachten, daß der Kläger (also das Volk bzw. seine wahren Vertreter) diesmal, anders als 1998, das Pulver nicht zu früh verschießt. Bloß lieber ein bißchen länger warten, bis die juristischen Fachleute der „RSR“-Gegner – das ist ja die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung – ganz sicher sind, daß die geänderte Beweislage juristisch narrensicher nachzuweisen ist.

Verfassungsmäßige politische Haftung
wegen Verstoßes gegen den Amtseid


Sollte der BVerfG dies tatsächlich tun, wäre zu überlegen, inwieweit die betreffenden Minister/Regierungen und sonstige (beamtete – heh! heh!) Parteien wegen schweren Verstoßes gegen den Amtseid (es heißt doch,“ ich schwöre hiermit...und Schaden vom deutschen Volke abzuwenden“ und nicht „hinzuzufügen“(!) oder so ähnlich, oder?) und gegen die Verfassung („...freiheitliche, demokratische Grundordnung“) unter Klage zu stellen wären. Diesmal sollte das Volk nicht versuchen, nur sich verteidigend seine Grundrechte vor Gericht zu schützen (schon gewesen!), sondern, selbst die Initiative ergreifend, die Missetäter vor Gericht anklagen! Mal sehen, wer die Runde dann gewinnt, das Volk oder die von ihm gewählten „demokratischen“ Vertreter!

Dürfte wohl dem Denkfaulsten klar sein, wieso eine Heidi Simonis oder ein Zehetmeier so schnippisch und richtig bissig auf Fragen zu den angestrebten Volksbegehren reagiert haben und weiterhin reagieren, und dazu wieso vorschriftswidrigerweise es keine Protokolle der in Frage kommenden KMK-Sitzungen gibt! Nachdem sie nun im Sog des Kielwassers des eigenst zusammengeschusterten und losgetretenen Tankers geraten und nun selbst, bar jeder Steuerungsmöglichkeit, weiter mitgerissen werden, haben sie genau vor dieser Möglichkeit eine Heidenangst. Deshalb können sie sich es gar nicht leisten, irgendein Volksbegehren zum Erfolg kommen zu lassen. Man siehe diese bodenlose Arroganz – die denken, keiner unter der Bevölkerung könnte (wegen anderswo erwähnter Unmündigkeit und folglich Dummheit) darauf kommen! Dabei bin ich gar nicht der erste, oder der einzige, der darauf gekommen ist! Fragt sich nur, wer hier der Dumme ist – wäre es nicht klüger seitens der KMK, jetzt und rechtzeitig einen Rückzieher zu machen und den ganzen Unfug vorbehaltlos zurückzunehmen, als die oben erwähnten Möglichkeiten des politischen Selbstmordes auch nur zu riskieren?!

Die wahren langfristigen Absichten: Sprachpolitischer Umsturz
Radikale Kleinschreibung als Zielsetzung und sozialpolitisches Mittel
Umkrempelung der Zeichensetzung und aller Regeln
Erschaffung einer künstlich erdachten Sprache

Zur weiteren Anregung der „kleinen grauen Hirnzellen“ (Zitat, Hercule Poirot!) hier zwei Auszüge aus dem juristischen Gutachten (so darf man es wohl nennen) von Dr. Wolfgang Roth mit dem Titel „Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform“, erschienen im Heft 9 der „Bayerischen Verwaltungsblätter“ am 1. Mai 1999 (also ein Jahr etwa nach dem Urteil des BVerfG, d.h. es waren einige der kläglichen Ergebnisse der Umsetzung der „RSR“ bereits zu sehen, im Gegensatz zur Zeit der BVerfG-Verhandlung im Jahr davor), S. 257 ff. der „Blätter“ und darin in der 2. Hälfte des Aufsatzes, unter der Überschrift, „2. Einladung zur Salami-Taktik“, – der Volltext ist bei „www.rechtschreibreform.com“ unter der beigefügten Literatur nachlesbar (höchst empfohlen wegen anderer Inhalte): >>Doch der „Keiser“ ist nicht tot: „Mit dieser Reform werden die gröbsten Missstände beseitigt; ein radikaler Neuanfang wurde freilich vermieden ... Ehrlicherweise muss gesagt werden, dass dieser Missstand nur teilweise überwunden sein wird ... Die entscheidenden Probleme wie die Groß- oder Kleinschreibung wurden nicht gelöst: ein Bruch mit der Rechtschreibtradition wurde nicht vollzogen. So bleibt die deutsche Sprache auch in Zukunft die einzige Sprache auf der Welt, in der Substantive in der Satzmitte mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben werden ... Ein langer (vom deutschen Volk überhaupt nicht erwünschter – aber wer ist das Volk schon!! – d. Verf.) Prozess ist damit an seinem vorläufigen Ende angelangt.<< (Alles ein Zitat aus: Götze: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann (welch Wunder!) Lexikon Verlag, 1996 (Fußn. 43), S. 21 f.; Hervorhebungen durch d. Verf.)

Damit ist klar, daß die jetzige „RSR“ erst der Anfang sein soll! Die kleinschreibenden Sprachputschisten fühlen sich durch die Großbuchstaben so bedrohlich gestört, daß sie, als Teil eines regelrechten sprach- und gesellschaftspolitischen Programms oder eines heimlichen Manifests, vorhaben, unter anderen Maßnahmen – von denen wir ja schon jetzt eine kleine Kostprobe bekommen durften – zur völligen Behebung der „Missstände“ die Großbuchstaben vollends zu enthaupten, das „ß“(ist ja schon jetzt fast ausgebürgert, ans Wortende hinausgeschoben!) ganz verschwinden zu lassen, die Zeichensetzung völlig umzukrempeln und die über Jahrhunderte sich weiterentwickelnde Zusammenschreibung gänzlich abzuschaffen! Ob das alles nun mit linguistisch-orthographischen oder aber eher mit gesellschaftspolitischen (Umsturz-) Überlegungen zu tun hat, mag der/die geneigte Leser/in selbst entscheiden!

Abzusehende Folgen: die Zerstörung der gemeinsamen Sprache

Die klar absehbaren Folgen dieses Vorhabens, zusätzlich zum oben erwähnten Verlust der eindeutigen Kommunikationsfähigkeit, sollte diese Clique weitermachen können /dürfen, werden sein, im Gegensatz zur Entstehung der von deren heiß herbei ersehnten „neuen, schöneren, klassenlosen ortografie“:

1. (Weiteres Zitat aus demselben Abschnitt in den o.g. Ausführungen Dr. Roths) >>Die Argumentation des BVerfG gibt den Reformern ein apartes Mittel an die Hand, alle paar Jahre einige weitere „unbedeutende“ Änderungen im Erlaßwege verfügen (und wieder etliche Millionen Bücher verkaufen) zu können, bis in einigen Jahrzehnten die deutsche Sprache nicht mehr wiederzuerkennen sein wird – indes nach Ansicht des BVerfG wird wohl kein einzelner Reformschritt „wesentlich“ gewesen sein!<<
Die Sprache soll also verkommen zu einem beliebig und willkürlich verformbaren politischen Streitthema alle vier Jahre! Ist ja gaaanz interessant!

2. Während der Übergangsphase, die mehrere Jahrzehnte dauern kann, wird es eine zunehmende Anzahl Orthographien, damit auch „hochdeutsche Mundarten“ im deutschsprachigen Raum entstehen, die in der Ausartung sich schleichend immer weiter voneinander entfernen bzw. erneut Neugruppierungen (z. B. in berufsbedingten Gemeinschaften) bilden, wobei die bestehende, noch einheitliche Orthographie (basierend auf dem Konsens 1902) noch von einer großen Nebengruppe benutzt wird, die aber mit der Zeit ausstirbt. Eine völlig widersinnige Umkehr der bisherigen geschichtlichen und geistesgeschichtlichen Entwicklung der deutschen Sprache wird eintreten.

3. Am Ende werden die überlebenden individuellen und Gruppenorthographien und Mundarten untereinander so verständlich sein wie Bajuwarisch für einen „Preußen“ oder norddeutsch Platt für einen Schweizer.

4. Damit wird das Deutsche von heute völlig unkenntlich, ausgestorben, nicht lesbar für einen „Normal-Deutschen“ und zu einem Fall für die Palaeolinguisten und soziolinguistischen Pathologen geworden sein!

5. Damit wird die deutschsprachige Bevölkerung, seiner Geschichte, seiner vergangenen Literatur und damit seines gemeinsamen, kulturgeschichtlichen Gedächtnisses beraubt, gar keine Gemeinschaft mehr bilden. Denn ohne gemeinsame Sprache und ohne Vergangenheit ist ein Volk KEIN Volk!

Eines ist also klar: sollte es noch gelingen, dieser Sprach- und Kulturbarbarei Einhalt zu gebieten, müßte eine Verfassungsänderung zum Zwecke der Definierung der „deutschen Sprache“ dringlichst beantragt werden. Es heißt zwar: „ ... die Amtssprache ist deutsch ... die Gerichtssprache ist deutsch ... „, aber nirgendwo wird klar definiert, wie nun diese Sprache zu definieren ist. Es müßte in etwa so heißen: „ ... wobei die deutsche Sprache als die von der Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung gesprochenen und geschriebenen Sprache anzusehen ist“ (Ich glaub’, das machen besser die Juristen!). Dieser Vorschlag, im Parlament jetzt, oder aber zu einem anderen, (politisch besser gewählten) Zeitpunkt angeregt, böte auch eine Möglichkeit, diese unglückselige „RSR“ – ohne in die Gesellschaft ( kleinschreibend-nuklear!) „hineinstrahlende“ („RSR“-Befürworter-Vokabular!) gesundheitsschädliche Rückstände! – endlich wieder loszuwerden

Na also – meint Ihr, S. Salzburg, G. Sauer, und alle anderen? Wer macht mit bei der deutschen Version des großen Bernstein-Woodward-„Watergate“-Spiels? Wollen wir Internetfuzzis nun mal die Hintergründe des KMK-Wirtschaft-Revoluzzer-Komplexes aufdecken und ordentlich unters Volk bringen? Wenn schon sich die Berufsreporter, deren Aufgabe dies eigentlich wäre, entweder zu feige oder zu eingeschüchtert, geduckt halten und unbedingt so eine große Abneigung gegen den Pulitzerpreis an den Tag legen ... !

Zur Sicherstellung der freien Zugänglichkeit dieses Aufsatzes (sollte der arme „Spiegel“ gezwungen werden, die Datei „unabsichtlich“ verschwinden zu lassen!), parke ich weitere Kopien beim www.rechtschreibreform.com
und www.raytec.de/rechtschreibreform

Nachsatz: Der verfehlte norwegische „Feldversuch“ (RSR)

1. Ist das oben Geschilderte das, was die Kleinschreiber wirklich erreichen wollen? Zuzugebendermaßen ist das nicht ihre bewußte Absicht, sondern vordergründig eher die „Bereinigung“ der Schriftsprache von allen Überbleibseln der geschichtlichen Entwicklung und die Erschaffung einer sichtbaren Gleichheit der Gesellschaftsklassen auch in der Sprache, in etwa im Sinne des Marxismus. Diesem Ausmaß an Verformung durch (allzu fehlbare!) Menschenhand ist noch keine Sprache auf Erden jemals unterzogen worden – falls ja, dann hat sie die tief    in alle Sprachstrukturen eingreifende „Operation“ offensichtlich nicht überlebt!

Man denke nur an den totalen Fehlgriff der norwegischen „RSR“ (der Verfasser verfügt hierzu über keine Originaldokumentation – die Recherche im Internet und in den Internetarchiven des „Stern“ und „Spiegel“ blieben erfolglos) – Warum wurden keine norwegischen Fachleute von der KMK zur Berücksichtigung der Folgen der bereits daselbst durchgeführte „RSR“ hinzugezogen? Das Ergebnis des norwegischen „Feldversuchs“ ist, daß die Norweger jetzt lieber Englisch schreiben, als sich mit dem    verhunzten Regelwerk ihrer eigenen Sprache abzuplagen! Norweger sollen versucht haben, deutsche Fachleute vor solchen Eingriffen und deren Folgen zu warnen – wie man sieht, umsonst!

2. Zugegebenermaßen habe ich im Hauptteil das rhetorische Stilmittel der Übersteigerung benutzt – schließlich habe ich Rhetorik in zwei Jesuitischen (eine davon von deutschen Jesuiten geleitet) Schulen in Indien gelernt – trotzdem sei daran erinnert: Erstens, die Lebenserfahrung lehrt jeden einzelnen, bei unkalkulierbaren Handlungen mit dem am schlechtesten anzunehmenden Fall (das Eintreten der SAU!) zu rechnen, und zweitens, warum sollte diese Vorsichtsmaßnahme nicht auch im gesellschaftlichem Bereich gelten? Schließlich ist ja auch im Falle eines ganz anderen, von sich selbst überzeugten, nur an das „Wohl des deutschen Volkes“ (was speziell bei der jetzigen „RSR“ kaum der Fall ist – hier herrschen wohl nur die Geltungssucht und die Machtgier) denkenden Putschisten, die letzte SAU eingetreten, nämlich schlicht DIE deutsche Katastrophe – 1945!

(Diesen Aufsatz, wie auch meinen ersten mit dem Titel: „Ansichten eines ausländischen Germanisten, Physikers...“ bei „www.rechtschreibreform.com“ gibt der Autor im Dienste der Sache frei zur Vervielfältigung und weiterer Verwendung in jeder möglichen Form, mit nur einer Einschränkung: nur als Ganzes, um durch isoliert Zitiertes Mißbrauch zu verhindern)

Apar Singh, Siegen,
Physiker, Germanist,
deutschsprachiger Ausländer.

Nachfrage: Könnte jemand mir Hinweise zu gut zugänglicher, deutsch- bzw. englischsprachiger Literatur über den norwegischen Fall, womöglich in Internetarchiven, geben? [Hinweis vom Setzer: Im Spiegel stand 1997 ein Aufsatz unter dem Titel „Babel am Polarkreis“]



Apar Singh
Siegen

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Gast
17.11.1999 23.00
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Rechtschreibung

als Schweizer und Grufti habe ich es besonders schwer mit der neuen Rechtschreibung. Daher bin ich über diese Netzseite froh.
Gruss
Robi



Robi Zuercher
http://home.balcab.ch/zuercher

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Gast
17.11.1999 23.00
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Hessische Rahmenrichtlinien Deutsch

Die Rechtschreibverfälschung atmet den Geist der hessischen Rahmenrichtlinien für den Deutschunterricht aus dem Anfang der siebziger Jahre. Leider sind mir einige Einzelheiten der damaligen Diskussion entfallen. Kennt jemand eine zusammenfassende Darstellung der heiß geführten Auseinandersetzungen? Für einen entsprechenden Hinweis wäre ich dankbar.



G. Sauer
Angerlohstr. 5, 80997 München

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Gast
17.11.1999 23.00
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Amerikanische Erziehungsmaßnahmen

Darüber weiß ich zwar nix, aber die Amis führten in den 70er Jahren (ich war da (!) 1974-77 und 1980-82) Englisch(!)unterricht fur amerikanische Hochschulanfänger, weil allzu viele von denen mangelhafte Lese- und Schreibkenntnisse hatten! Sie sind aber nicht auf die Idee des gewissen, uns (leider!) wohlbekannten Ausschnitts der Alt-68ern gekommen, deswegen die (Recht?)schreibregeln zu ändern (angeblich vereinfachen),

Da diese Möchtegern-Welt(Deutsch-)verbesserer meines Wissens alle Monolinguisten sind (können keine Fremdsprachen), ist denen vor dem Loslassen der „RSR“ nicht eingefallen zu hinterfragen, warum bei den Jugendlichen in den anderen Industriestaaten ganz ähnliche Rechtschreibprobleme wie in Deutschland aufgetreten sind, ohne daß diese Staaten auf „RSR“-mäßigen Dummheiten gekommen wären,
sondern auf die richtigen Ursachen – daß nämlich (wie auch in Deutschland) die angesetzten Schulstunden für den Sprachunterricht seit den 50ern stetig zurückgegangen und die Kinder zu Hause eher Zeit vor dem Fernseher oder am „Game Boy“ verbringen, als (wie früher) auch zur Erheiterung ein Buch zu lesen!

Aber, wie im nachfolgenden Traktat dargelegt, war ja ihre Motivation eine gaaanz andere...!

A. Singh



Apar Singh
Siegen

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Gast
17.11.1999 23.00
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“Rechtschreibreform³ – Kabale und Intrige

Der Sprachputsch der Alt68er-Kulturrevoluzzer

(Es folgt eine Sicherheitskopie meines Beitrags v. 19.11.1999 zum „Spiegel“-Forum unter „www.spiegel.de/kultur...Rechtschreibreform: Die unendliche Debatte“; überarbeitete 2. Fassung)

Wunderlich ist es schon lange, wieso sich der Verein zur Wahrung der Deutschen Sprache bisher so auffällig gelähmt in Sachen „RSR“ verhalten hat. Hier noch ein paar Anmerkungen und Anregungen:

Verstrickungen der „RSR“-Sprachrevoluzzer mit dem VWDS

Der Herr Prof. Dr. Zabel saß bis vor kurzem im wissenschaftlichen Beirat des VWDS. Er war mit dabei vom Anfang an, und auf sein Wirken hin wurde die letzte Ausgabe des „Wörterbuchs überflüssiger Anglizismen“ in Neuschrieb herausgegeben (Hrsg.: VWDS); warum Zabel, einer der Initiatoren der „RSR“, aus dem VWDS hinausflog, ist mir (noch) nicht bekannt. (Genauer: er ist noch mit einem Fuße drin, zwar nicht mehr Vollmitglied im VWDS, aber noch mit ihm assoziiert.)

Deutsch in Antiqua oder Fraktur?

Auszug aus : „Rundschreiben des ‚Stellvertreters des Führers – Stabsleiter‘ an die Reichsleiter, Gauleiter und Verbändeführer... folgender Erlaß“ (Obersalzberg, 3.1.1941): „Zu allgemeiner Beachtung teile ich im Auftrage des Führers mit: Die sogenannte gotische Schrift als eine deutsche Schrift anzusehen oder zu bezeichnen ist falsch. In Wirklichkeit besteht die sogenannte Schrift aus Schwabacher Judenlettern. Genau wie sie sich später in den Besitz der Zeitungen setzten, setzten sich die in Deutschland ansässigen Juden bei der Einführung des Buchdrucks in den Besitz der Buchdruckereien, und dadurch kam es in Deutschland zu der starken Einführung der Schwabacher Judenlettern. Am heutigen Tage hat der Führer ... entschieden, dass [man beachte: „ss“ statt „ß“! – Anm. des Verfassers] die Antiquaschrift künftig als Normal-Schrift [Getrenntschreibung! Könnte ja aber auch alles an der verwendete Schreibmaschine liegen – Anm. d. Verf.] zu bezeichnen sei ... sämtliche Druckerzeugnisse auf diese Normal-Schrift umgestellt ... wird in den Dorfschulen und Volksschulen nur mehr die Normal-Schrift gelehrt werden. Die Verwendung der Schwabacher Judenlettern durch Behörden wird künftig unterbleiben. Ernennungsurkunden für Beamte, Strassenschilder u. dgl. werden künftig nur mehr in Normal-Schrift gefertigt werden ... gez. M. Bormann“ (Volltext beziehbar vom Bund für deutsche Sprachewww.bfds.de.)

Weiterer Punkt: Eine deutsche „RSR“ wurde von Hitler 1944 geplant, dann aber wegen der Kriegswende – sprich Normandie – unterlassen. In Rußland wurde eine – politisch motivierte – RSR (die jetzige in Deutschland ist ja auch letztendlich politisch und nicht rein linguistisch gewollt!) nach der Abdankung des Zaren durchgeführt; sie beeinflußte eine von DDR-Gelehrten umrissene, aber nie umgesetzte DDR-„RSR“.
Und: es war den Juden in Deutschland (wie anderswo in Europa auch) gesetzlich verboten (bis ins 19. Jahrhundert, als die Reformen des Freiherrn von Stein in Preußen zustande kamen), Druckereien oder Zeitungen zu besitzen; historisch nachweislich ist also, daß der unfehlbare „Führer“ eine falsche Vorstellung von „Judenlettern“ hatte.

Kleine Entstehungsgeschichte der RSR: politische Hintergründe
RSR und die merkwürdige Teilnahmslosigkeit des VWDS

Abgesehen von den anderen Deutungen, die aus diesem Dokument hervorgehen, hier ein paar Schlußfolgerungen zur „RSR“ und zu Neonazis:

(1) Rechtsgerichtete, nationalistische Gruppierungen („Skinheads“ bzw. gewalttätige Neonazis unteren, unkultivierteren Ranges) benutzen oft – sozusagen entgegen „Führers“ Befehl (!) – die „jüdischen Lettern“ für ihren Schriftverkehr und ihre Propagandablätter! (Bitte nicht den Fehler machen, dies unzulässigerweise auch umgekehrt zu lesen – der Satz soll natürlich nicht heißen und ist auch so nicht geschrieben, alle diejenigen, die die Fraktur benutzen, wären auf irgendeine Art rechtsgerichtet!)

(2) Wäre nicht der „Führer“ gewesen, würden wir jetzt alle in Sütterlin handschreiben und unsere Beiträge an den „Spiegel“ und andere Foren in Fraktur einsenden.

(3) Inwieweit hatte Hitler vor, die Kleinschreibung bzw. Teile der jetzigen „RSR“ einzuführen? (Ist dem Verfasser bisher nicht bekannt.)

(4) Allein anhand der obigen „Weisung“ und der Schreibweise darin ist schon vermutbar, warum mancher Neonazi (hier im Sinne eines Anhängers der NSDAP-Ideologie) die jetzige „RSR“ bejahen kann und auch im VWDS mitzuwirken bereit ist (abgesehen davon, daß jene sowieso für die Entfernung bzw. Eindeutschung aller Fremdwörter sind!) Damit soll aber nicht gesagt (oder gedacht!) werden, daß die VWDS-Mitglieder, die gegen die „RSR“ sind (80% laut Sigmar, siehe oben im „Spiegel“-Forum), oder sonstige „RSR“-Befürworter nun auch (politisch) brauner Farbe wären, und auch nicht, daß das erklärte Vereinsziel des VWDS gegen überflüssige Anglizismen als ein von Hitler angeregtes zu betrachten wäre.

(5) In Frage stellen kann man durchaus aber, inwieweit die linguistischen Urheber (Augst, Zabel & Co.) der jetzigen „RSR“, ohne daß sie selbst alleine deshalb als rechtsradikal einzustufen wären, auf Hitlers Pläne von 1941–44 als Ausgangspunkt, als Anlaß bzw. zur inhaltlichen Motivierung zurückgegriffen haben. Die bewußt irreführenderweise als Rechtfertigung vielzitierte II. Orthographische Konferenz 1901/2 kann es ja kaum gewesen sein, da deren Zielsetzung und tatsächlich umgesetztes Ergebnis ganz anders ausgerichtet waren; es gab gar keine „Schreibreform“ im Sinne der jetzigen, „von oben“ von einer kleinen Clique von putschmäßig handelnden Verschwörern, ohne jegliches durchs Parlament genehmigtes Ermächtigungsgesetz diktatorisch verordneten, künstlich erdachten, nicht in der Bevölkerung organisch gewachsenen Schreibform, sondern eine einvernehmliche Festlegung (weshalb es ja auch, ganz im Gegensatz zu jetzt, auch keinen nennenswerten Widerstand gab – historisch belegbar) einer eindeutigen Auswahl aus den in den verschiedenen Teilen des Landes und der Bevölkerung bereits bestehenden, zwar voneinander etwas abweichenden, aber doch im Wesentlichen des Entwicklungszustandes bereits einander sehr nahe gekommenen Regelwerken und Schreibweisen (Wörterbüchern). Das Ziel war, eine einheitliche Orthographie zu erreichen, zwecks Gewährleistung der damals noch nicht gegebenen eindeutigen schriftlichen Kommunikationsfähigkeit, die dann auch tatsächlich erreicht wurde für den Rest des Jahrhunderts (bis der Vorfall: Augst, Zabel & Co. + KMK passierte!) die vorher durch Dialektschreibungen gehinderte, nunmehr freie Austauschbarkeit der Gedanken im deutschsprachigem Gebiet in schriftlicher Form und u.a. die industrielle Entwicklung Deutschlands sowie seinen Platz unter den führenden Industrienationen sicherte. Die auf diese Weise bereits zustande gekommene, schon lange bestehende, sonst von niemandem sonst nach Hitler in Frage gestellte, für die Weiterentwicklung des Landes und des Geistesguts der Bevölkerung absolut notwendige eindeutige Kommunikationsfähigkeit ist also erst jetzt durch einige wenige auf dunklem Wege in Regierungskreisen zu Einfluß gekommenen, zum Schaden der deutschen Sprache und Bevölkerung unbesonnen und antidemokratisch handelnden Sprach- und Kulturumstürzlern in Gefahr gebracht worden.

Absehbare Folgen für die Kommunikationsfähigkeit der Sprache   

Es geht also in der Problematik der „RSR“ in Wirklichkeit nicht um die völlig zweitrangige Auswirkung der neuen „RSR“, wie gut und leicht der einzelne, von eindeutigen Regeln und einem eindeutig geschriebenen Wortschatz befreit, für sich eine beliebige und willkürliche Auswahl aus dem ermöglichten Spektrum von Regeln, Zeichensetzungen und Wortbildungen trifft bzw. treffen kann und mag, sondern in erster Linie darum, daß gerade durch diese, vorher in dieser Weise gar nicht erst mögliche, BELIEBIGE, unterschiedliche individuelle Auswahlmöglichkeit und die darauffolgende Angewöhnung verschiedener Schreibweisen durch verschiedene Individuen, die vorher bestehende Eindeutigkeit der Schriftsprache (Orthographie), folglich auch die Kommunikationsgewährleistung unter den Mitgliedern der deutschsprachigen Gesellschaft, mit der Zeit schweren Schaden bzw. gänzlich verloren gehen muß. Dabei ist noch gar nicht erst berücksichtigt worden, daß auf Jahrzehnte hinaus eine zwar schrumpfende, aber doch immer noch vorhandene, anfängliche Mehrheit der Bevölkerung die aus dem 1902 vereinbarten Regelwerk entwickelte, ganz andere Orthographie – neben der Vielzahl der aus der „RSR“ hervorgehenden Schreib- und Sprechweisen – weiterhin einsetzen wird, und wenn nur aus der Macht der erlernten Gewohnheit.

Unbesonnene Befürworter der „RSR“ – beispielsweise ein Herr Markus v. Brevern („Spiegel“-Forum) und andere wie er – sollten die letztendlich tödlichen Gefahren zu Gemüte führen, die, neben den schönen, neuen („1984“, George Orwell; „Brave New World“, Aldous Huxley) individuellen, spielerischen, schriftlichen Möglichkeiten, eben durch diese für die wichtigste VORAUSSETZUNG für das „WOHLERGEHEN des Deutschen Volkes“ (Zitat aus dem Anfang der Verfassung Deutschlands) und seiner Gemeinschaft ergeben.

Verfassungswidrige politisch-wirtschaftliche Verflechtungen
Medienkartell und Behinderung der Meinungsfreiheit?


Der Multimediariese Bertelsmann besitzt bzw. ist vertraglich verflochten mit dem Verlag Grüner + Jahr („Stern“), der wiederum 25% des „Spiegels“ besitzt. Bertelsmann ist beteiligt an bzw. hat „starken Einfluß“ auf alle(n) namhaften Zeitungen und Verlage. Daß dies insbesondere für die Schulbuchverlage zutrifft, ist mehr als nur wahrscheinlich.

Ist wohl klar, warum sogar unser aller Held, der „Spiegel“, trotz aller Großmäulerei dann doch kuschen mußte, und der „Stern“ ebenfalls, abgesehen von der Erwägung, durch die Schulen (bzw. orthographisch irregeführte Eltern) für die SchülerInnen    mit dem Bann belegt zu werden. Zu dem Verhalten der Schulbuchverlage in dem neuen Zusammenhang brauche ich wohl nichts zu sagen. Deutschland hat bereits seinen „Microsoft-Fall“ – und zwar auf eine viel schlimmere Art und Weise als die USA – Billy boy hat ja nur Software verkauft, aber hier geht’s (vermutlicherweise) um unzulässige Einflußnahme auf politische Entscheidungen von verfassungsmäßig Unbefugten und um die Verflechtung zwischen ein paar wild gewordenen 68er Sprach-Revoluzzern (Trennung hier bewußt! – Anm. d. Verf.) und Politikern auf höchster Ebene mit einem Weltwirtschaftskonzern, der mit Sprachprodukten handelt. Ist unter solchen Bedingungen noch zu erwarten, daß die von der deutschen Verfassung verlangte Bedingung der gerühmten „freiheitlichen, demokratischen Grundordnung der BRD“ bei den „RSR“-betreffenden Entscheidungen der KMK noch zweifelsfrei gewährt wurde? Wo bleiben Verfassungsschutz – ganz andere Leute haben sich ja seinerzeit lebenslängliches Berufsverbot wegen schweren Gesinnungsverstoßes gegen die „freiheitliche, demokratische Grundordnung der BRD“ eingehandelt – und das Bundeskartellamt ( wg. Bertelsmann)?

Zu den wirren Machtkämpfen über die „RSR“ und anderen Vorgängen in den KMK- und KMK-Gutachter-Sitzungen, siehe die ausgezeichneten Ausführungen von Prof. Ickler in der unter www.rechtschreibreform.com beigefügten Literatur.

Revidierbarkeit des BVerfG-Urteils 1998?
Veränderte Beweislage 1999

· Kann nicht das BVerfG sein eigenes Urteil von 1998, daß der Eingriff in die Schriftsprache über den KMK-Verwaltungsweg, statt über die Parlamente (also Gesetzesweg) wegen Unwesentlichkeit des Eingriffs (nur „0,05%“ der Wörter würden geändert, so Heidi Simonis) zulässig sei, wegen gravierender Veränderungen in der Beweislage und vorgetäuschter bzw. nicht belegter Zusicherungen der KMK-Gutachter revidieren, da keine höhere juristische Instanz über ihm steht? Dies o. ä. soll schon mal gewesen sein und außerdem ist diese Möglichkeit des Wiederaufrollens eines Gerichtsfalls bei geänderter Beweislage ja auch in schweren Kriminalfällen gegeben. Schließlich liegen jetzt ganz andere Ergebnisse der „RSR“ vor als 1998 vom BVerfG mangels genügender, praktischer Umsetzung angenommen. Stichworte: Kosten seitens der Wirtschaft (Gewinn auch?) und vor allem der Eltern und der Schulen, Schadensersatz für die Eltern/Schüler und schreibende Berufstätige, erwiesene Schädigung der eindeutigen Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Schriftsprache (Punkt: willkürliche Auslegbarkeit der „RSR“-Regeln und verschiedene Wörterbücher), d.h. Verlust der einheitlichen Orthographie (die die eindeutige Kommunikationsfähigkeit gewährleistet) im deutschen Sprachgebiet, die jetzt erst nachweisbar stattfindet und in aller Voraussicht, wenn nichts Entscheidendes geschieht, in ganz erheblichem Maße, auf individueller sowie Gruppenebene, rapide fortschreiten wird.

Beim Anstrengen eines solchen Prozesses wäre – ganz wichtig – zu beachten, daß der Kläger (also das Volk bzw. seine wahren Vertreter) diesmal, anders als 1998, das Pulver nicht zu früh verschießt. Bloß lieber ein bißchen länger warten, bis die juristischen Fachleute der „RSR“-Gegner – das ist ja die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung – ganz sicher sind, daß die geänderte Beweislage juristisch narrensicher nachzuweisen ist.

Verfassungsmäßige politische Haftung
wegen Verstoßes gegen den Amtseid


Sollte der BVerfG dies tatsächlich tun, wäre zu überlegen, inwieweit die betreffenden Minister/Regierungen und sonstige (beamtete – heh! heh!) Parteien wegen schweren Verstoßes gegen den Amtseid (es heißt doch,“ ich schwöre hiermit...und Schaden vom deutschen Volke abzuwenden“ und nicht „hinzuzufügen“(!) oder so ähnlich, oder?) und gegen die Verfassung („...freiheitliche, demokratische Grundordnung“) unter Klage zu stellen wären. Diesmal sollte das Volk nicht versuchen, nur sich verteidigend seine Grundrechte vor Gericht zu schützen (schon gewesen!), sondern, selbst die Initiative ergreifend, die Missetäter vor Gericht anklagen! Mal sehen, wer die Runde dann gewinnt, das Volk oder die von ihm gewählten „demokratischen“ Vertreter!

Dürfte wohl dem Denkfaulsten klar sein, wieso eine Heidi Simonis oder ein Zehetmeier so schnippisch und richtig bissig auf Fragen zu den angestrebten Volksbegehren reagiert haben und weiterhin reagieren, und dazu wieso vorschriftswidrigerweise es keine Protokolle der in Frage kommenden KMK-Sitzungen gibt! Nachdem sie nun im Sog des Kielwassers des eigenst zusammengeschusterten und losgetretenen Tankers geraten und nun selbst, bar jeder Steuerungsmöglichkeit, weiter mitgerissen werden, haben sie genau vor dieser Möglichkeit eine Heidenangst. Deshalb können sie sich es gar nicht leisten, irgendein Volksbegehren zum Erfolg kommen zu lassen. Man siehe diese bodenlose Arroganz – die denken, keiner unter der Bevölkerung könnte (wegen anderswo erwähnter Unmündigkeit und folglich Dummheit) darauf kommen! Dabei bin ich gar nicht der erste, oder der einzige, der darauf gekommen ist! Fragt sich nur, wer hier der Dumme ist – wäre es nicht klüger seitens der KMK, jetzt und rechtzeitig einen Rückzieher zu machen und den ganzen Unfug vorbehaltlos zurückzunehmen, als die oben erwähnten Möglichkeiten des politischen Selbstmordes auch nur zu riskieren?!

Die wahren langfristigen Absichten: Sprachpolitischer Umsturz
Radikale Kleinschreibung als Zielsetzung und sozialpolitisches Mittel
Umkrempelung der Zeichensetzung und aller Regeln
Erschaffung einer künstlich erdachten Sprache

Zur weiteren Anregung der „kleinen grauen Hirnzellen“ (Zitat, Hercule Poirot!) hier zwei Auszüge aus dem juristischen Gutachten (so darf man es wohl nennen) von Dr. Wolfgang Roth mit dem Titel „Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform“, erschienen im Heft 9 der „Bayerischen Verwaltungsblätter“ am 1. Mai 1999 (also ein Jahr etwa nach dem Urteil des BVerfG, d.h. es waren einige der kläglichen Ergebnisse der Umsetzung der „RSR“ bereits zu sehen, im Gegensatz zur Zeit der BVerfG-Verhandlung im Jahr davor), S. 257 ff. der „Blätter“ und darin in der 2. Hälfte des Aufsatzes, unter der Überschrift, „2. Einladung zur Salami-Taktik“, – der Volltext ist bei „www.rechtschreibreform.com“ unter der beigefügten Literatur nachlesbar (höchst empfohlen wegen anderer Inhalte): >>Doch der „Keiser“ ist nicht tot: „Mit dieser Reform werden die gröbsten Missstände beseitigt; ein radikaler Neuanfang wurde freilich vermieden ... Ehrlicherweise muss gesagt werden, dass dieser Missstand nur teilweise überwunden sein wird ... Die entscheidenden Probleme wie die Groß- oder Kleinschreibung wurden nicht gelöst: ein Bruch mit der Rechtschreibtradition wurde nicht vollzogen. So bleibt die deutsche Sprache auch in Zukunft die einzige Sprache auf der Welt, in der Substantive in der Satzmitte mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben werden ... Ein langer (vom deutschen Volk überhaupt nicht erwünschter – aber wer ist das Volk schon!! – d. Verf.) Prozess ist damit an seinem vorläufigen Ende angelangt.<< (Alles ein Zitat aus: Götze: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann (welch Wunder!) Lexikon Verlag, 1996 (Fußn. 43), S. 21 f.; Hervorhebungen durch d. Verf.)

Damit ist klar, daß die jetzige „RSR“ erst der Anfang sein soll! Die kleinschreibenden Sprachputschisten fühlen sich durch die Großbuchstaben so bedrohlich gestört, daß sie, als Teil eines regelrechten sprach- und gesellschaftspolitischen Programms oder eines heimlichen Manifests, vorhaben, unter anderen Maßnahmen – von denen wir ja schon jetzt eine kleine Kostprobe bekommen durften – zur völligen Behebung der „Missstände“ die Großbuchstaben vollends zu enthaupten, das „ß“(ist ja schon jetzt fast ausgebürgert, ans Wortende hinausgeschoben!) ganz verschwinden zu lassen, die Zeichensetzung völlig umzukrempeln und die über Jahrhunderte sich weiterentwickelnde Zusammenschreibung gänzlich abzuschaffen! Ob das alles nun mit linguistisch-orthographischen oder aber eher mit gesellschaftspolitischen (Umsturz-) Überlegungen zu tun hat, mag der/die geneigte Leser/in selbst entscheiden!

Abzusehende Folgen: die Zerstörung der gemeinsamen Sprache

Die klar absehbaren Folgen dieses Vorhabens, zusätzlich zum oben erwähnten Verlust der eindeutigen Kommunikationsfähigkeit, sollte diese Clique weitermachen können /dürfen, werden sein, im Gegensatz zur Entstehung der von deren heiß herbei ersehnten „neuen, schöneren, klassenlosen ortografie“:

1. (Weiteres Zitat aus demselben Abschnitt in den o.g. Ausführungen Dr. Roths) >>Die Argumentation des BVerfG gibt den Reformern ein apartes Mittel an die Hand, alle paar Jahre einige weitere „unbedeutende“ Änderungen im Erlaßwege verfügen (und wieder etliche Millionen Bücher verkaufen) zu können, bis in einigen Jahrzehnten die deutsche Sprache nicht mehr wiederzuerkennen sein wird – indes nach Ansicht des BVerfG wird wohl kein einzelner Reformschritt „wesentlich“ gewesen sein!<<
Die Sprache soll also verkommen zu einem beliebig und willkürlich verformbaren politischen Streitthema alle vier Jahre! Ist ja gaaanz interessant!

2. Während der Übergangsphase, die mehrere Jahrzehnte dauern kann, wird es eine zunehmende Anzahl Orthographien, damit auch „hochdeutsche Mundarten“ im deutschsprachigen Raum entstehen, die in der Ausartung sich schleichend immer weiter voneinander entfernen bzw. erneut Neugruppierungen (z. B. in berufsbedingten Gemeinschaften) bilden, wobei die bestehende, noch einheitliche Orthographie (basierend auf dem Konsens 1902) noch von einer großen Nebengruppe benutzt wird, die aber mit der Zeit ausstirbt. Eine völlig widersinnige Umkehr der bisherigen geschichtlichen und geistesgeschichtlichen Entwicklung der deutschen Sprache wird eintreten.

3. Am Ende werden die überlebenden individuellen und Gruppenorthographien und Mundarten untereinander so verständlich sein wie Bajuwarisch für einen „Preußen“ oder norddeutsch Platt für einen Schweizer.

4. Damit wird das Deutsche von heute völlig unkenntlich, ausgestorben, nicht lesbar für einen „Normal-Deutschen“ und zu einem Fall für die Palaeolinguisten und soziolinguistischen Pathologen geworden sein!

5. Damit wird die deutschsprachige Bevölkerung, seiner Geschichte, seiner vergangenen Literatur und damit seines gemeinsamen, kulturgeschichtlichen Gedächtnisses beraubt, gar keine Gemeinschaft mehr bilden. Denn ohne gemeinsame Sprache und ohne Vergangenheit ist ein Volk KEIN Volk!

Eines ist also klar: sollte es noch gelingen, dieser Sprach- und Kulturbarbarei Einhalt zu gebieten, müßte eine Verfassungsänderung zum Zwecke der Definierung der „deutschen Sprache“ dringlichst beantragt werden. Es heißt zwar: „ ... die Amtssprache ist deutsch ... die Gerichtssprache ist deutsch ... „, aber nirgendwo wird klar definiert, wie nun diese Sprache zu definieren ist. Es müßte in etwa so heißen: „ ... wobei die deutsche Sprache als die von der Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung gesprochenen und geschriebenen Sprache anzusehen ist“ (Ich glaub’, das machen besser die Juristen!). Dieser Vorschlag, im Parlament jetzt, oder aber zu einem anderen, (politisch besser gewählten) Zeitpunkt angeregt, böte auch eine Möglichkeit, diese unglückselige „RSR“ – ohne in die Gesellschaft ( kleinschreibend-nuklear!) „hineinstrahlende“ („RSR“-Befürworter-Vokabular!) gesundheitsschädliche Rückstände! – endlich wieder loszuwerden

Na also – meint Ihr, S. Salzburg, G. Sauer, und alle anderen? Wer macht mit bei der deutschen Version des großen Bernstein-Woodward-„Watergate“-Spiels? Wollen wir Internetfuzzis nun mal die Hintergründe des KMK-Wirtschaft-Revoluzzer-Komplexes aufdecken und ordentlich unters Volk bringen? Wenn schon sich die Berufsreporter, deren Aufgabe dies eigentlich wäre, entweder zu feige oder zu eingeschüchtert, geduckt halten und unbedingt so eine große Abneigung gegen den Pulitzerpreis an den Tag legen ... !

Zur Sicherstellung der freien Zugänglichkeit dieses Aufsatzes (sollte der arme „Spiegel“ gezwungen werden, die Datei „unabsichtlich“ verschwinden zu lassen!), parke ich weitere Kopien beim www.rechtschreibreform.com
und www.raytec.de/rechtschreibreform

Nachsatz: Der verfehlte norwegische „Feldversuch“ (RSR)

1. Ist das oben Geschilderte das, was die Kleinschreiber wirklich erreichen wollen? Zuzugebendermaßen ist das nicht ihre bewußte Absicht, sondern vordergründig eher die „Bereinigung“ der Schriftsprache von allen Überbleibseln der geschichtlichen Entwicklung und die Erschaffung einer sichtbaren Gleichheit der Gesellschaftsklassen auch in der Sprache, in etwa im Sinne des Marxismus. Diesem Ausmaß an Verformung durch (allzu fehlbare!) Menschenhand ist noch keine Sprache auf Erden jemals unterzogen worden – falls ja, dann hat sie die tief    in alle Sprachstrukturen eingreifende „Operation“ offensichtlich nicht überlebt!

Man denke nur an den totalen Fehlgriff der norwegischen „RSR“ (der Verfasser verfügt hierzu über keine Originaldokumentation – die Recherche im Internet und in den Internetarchiven des „Stern“ und „Spiegel“ blieben erfolglos) – Warum wurden keine norwegischen Fachleute von der KMK zur Berücksichtigung der Folgen der bereits daselbst durchgeführte „RSR“ hinzugezogen? Das Ergebnis des norwegischen „Feldversuchs“ ist, daß die Norweger jetzt lieber Englisch schreiben, als sich mit dem    verhunzten Regelwerk ihrer eigenen Sprache abzuplagen! Norweger sollen versucht haben, deutsche Fachleute vor solchen Eingriffen und deren Folgen zu warnen – wie man sieht, umsonst!

2. Zugegebenermaßen habe ich im Hauptteil das rhetorische Stilmittel der Übersteigerung benutzt – schließlich habe ich Rhetorik in zwei Jesuitischen (eine davon von deutschen Jesuiten geleitet) Schulen in Indien gelernt – trotzdem sei daran erinnert: Erstens, die Lebenserfahrung lehrt jeden einzelnen, bei unkalkulierbaren Handlungen mit dem am schlechtesten anzunehmenden Fall (das Eintreten der SAU!) zu rechnen, und zweitens, warum sollte diese Vorsichtsmaßnahme nicht auch im gesellschaftlichem Bereich gelten? Schließlich ist ja auch im Falle eines ganz anderen, von sich selbst überzeugten, nur an das „Wohl des deutschen Volkes“ (was speziell bei der jetzigen „RSR“ kaum der Fall ist – hier herrschen wohl nur die Geltungssucht und die Machtgier) denkenden Putschisten, die letzte SAU eingetreten, nämlich schlicht DIE deutsche Katastrophe – 1945!

(Diesen Aufsatz, wie auch meinen ersten mit dem Titel: „Ansichten eines ausländischen Germanisten, Physikers...“ bei „www.rechtschreibreform.com“ gibt der Autor im Dienste der Sache frei zur Vervielfältigung und weiterer Verwendung in jeder möglichen Form, mit nur einer Einschränkung: nur als Ganzes, um durch isoliert Zitiertes Mißbrauch zu verhindern)

Apar Singh, Siegen,
Physiker, Germanist,
deutschsprachiger Ausländer.

Nachfrage: Könnte jemand mir Hinweise zu gut zugänglicher, deutsch- bzw. englischsprachiger Literatur über den norwegischen Fall, womöglich in Internetarchiven, geben? [Hinweis vom Setzer: Im Spiegel stand 1997 ein Aufsatz unter dem Titel „Babel am Polarkreis“]



Apar Singh
Siegen

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Gast
16.11.1999 23.00
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ICH    WAR    AUCH    HIER    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!




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Sigmar Salzburg
16.11.1999 23.00
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Zwergpredigt

Essessselig sind die da geistig arm sind,
denn das ist ihr Himmelreich.
Sie sind das Schmalz der Erde,
und wo das Schmalz dumm wird,
ist es hinfort zu nichts mehr nütze,
denn daß man es hinausschütte
und lasse Leute drauf ausrutschen.



S.S.

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Sigmar Salzburg
16.11.1999 23.00
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Zwergpredigt

Essessselig sind die da geistig arm sind,
denn das ist ihr Himmelreich.
Sie sind das Schmalz der Erde,
und wo das Schmalz dumm wird,
ist es hinfort zu nichts mehr nütze,
denn daß man es hinausschütte
und lasse Leute drauf ausrutschen.



S.S.

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Gast
15.11.1999 23.00
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Das gutgläubige Känguruh

Kakadu und Gnu
sprachen einst zum Känguruh:
Was willst Du mit dem h am Schluß?
Das macht Dir noch Verdruß.

Wir finden dieses h zwar prächtig
doch ärgert’s die Reformer mächtig.
Sie schäumen schon vor Wut
paß auf, das h tut Dir nicht gut.

Zur Seite hüpft das Känguruh und lacht:
Das steht doch nicht in deren Macht!
Das h gehört zu mir wie Käng und uru.
Es unterscheidet mich von einem Guru.

Das Känguruh ist fröhlich wie immer
und hüpft und tanzt im Sonnengeflimmer.
Niemand würde es jemals amputieren.
Nein, das h werde es niemals verlieren.

Traurig blickt der Kakadu
noch trauriger gar der Gnu.
Sie sind beide sehr betrübt,
weil ein jeder das Känguruh liebt.

Sie wissen, die Messer sind gewetzt,
die Orthographie schon vielfach verletzt.
Auch das Känguruh werden sie beschneiden
die Orthographen können das h nicht leiden.

Aber nicht nur das h ist ihnen ein Dorn
alles Schöne der Schrift weckt ihren Zorn.
Was sie auch an Schönheit erschauen,
wird gnadenlos abgehauen.

Ist die Schönheit erst einmal völlig gekappt,
wird das Buch der Sprache zugeklappt.
Und Allerorten erzählt man die Geschichte:
Es war einmal und: So ging eine Sprache zunichte.



G. Sauer
Angerlohstr. 5, 80997 München

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Gast
15.11.1999 23.00
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Das gutgläubige Känguruh

Kakadu und Gnu
sprachen einst zum Känguruh:
Was willst Du mit dem h am Schluß?
Das macht Dir noch Verdruß.

Wir finden dieses h zwar prächtig
doch ärgert’s die Reformer mächtig.
Sie schäumen schon vor Wut
paß auf, das h tut Dir nicht gut.

Zur Seite hüpft das Känguruh und lacht:
Das steht doch nicht in deren Macht!
Das h gehört zu mir wie Käng und uru.
Es unterscheidet mich von einem Guru.

Das Känguruh ist fröhlich wie immer
und hüpft und tanzt im Sonnengeflimmer.
Niemand würde es jemals amputieren.
Nein, das h werde es niemals verlieren.

Traurig blickt der Kakadu
noch trauriger gar der Gnu.
Sie sind beide sehr betrübt,
weil ein jeder das Känguruh liebt.

Sie wissen, die Messer sind gewetzt,
die Orthographie schon vielfach verletzt.
Auch das Känguruh werden sie beschneiden
die Orthographen können das h nicht leiden.

Aber nicht nur das h ist ihnen ein Dorn
alles Schöne der Schrift weckt ihren Zorn.
Was sie auch an Schönheit erschauen,
wird gnadenlos abgehauen.

Ist die Schönheit erst einmal völlig gekappt,
wird das Buch der Sprache zugeklappt.
Und Allerorten erzählt man die Geschichte:
Es war einmal und: So ging eine Sprache zunichte.



G. Sauer
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Gast
09.11.1999 23.00
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Ansichten eines ausländischen Germanisten, Physikers und ehemaligen Deutschdozenten:

auch als Aufsatz erreichbar. Singh Ansichten

Als ein langjährig im deutschsprachigen Raum lebender ausländischer Akademiker, bin ich über den rapide wachsenden, verschiedenerorts im Internet sichtbar werdenden Widerstand gegen diese Verhunzung – man kann es kaum anders ausdrücken – der deutschen Sprache höchst erfreut! Es hat zwar gedauert, aber endlich sind die Menschen aufgewacht und versuchen, sich gegen diese Obrigkeitswillkür zu wehren! Ich finde es beschämend, daß sogenannt demokratische Vertreter dieses Landes, angesichts seiner wilhelminischer und nationalsozialistischer Vergangenheit, überhaupt wagen können, sich so zu benehmen, als wären sie die rechtmäßigen Erben der wilhelminischen Adelsoberschicht (vielleicht sollte man sie öffentlich mit „von“ und „zu“ vor dem Nachnamen titulieren!) oder der Führerclique. Wieso dürfen vom Volke gewählte Kultusminister und ihre Kohorten ungestraft so tun, als würden sie schon am besten wissen, was für das unmündige Volk gut sei? Das kommt einem irgendwie allzu bekannt vor! Ich bin selbst kein linguistischer Fachmann, aber jede(r) Gebildete kann und sollte ja zur Meinungsbildung die vorliegenden Expertisen zum Für und Wider in einer einem so nahegehenden Frage durchlesen. Nach der Lektüre u. A. der Ausführengen von Prof. Ickler und Prof. Jochems, und nachdem jetzt genug Fallbeispiele der widersprüchlichen Anwendung der RSR sowie der Verletzung des tieferen Sprachgefühls in gedruckter Form überall zu sehen sind, kann man sich nur wünschen, daß die Verantwortlichen bald ihr Irrtum einsehen und dem schriftlichen Chaos ein Ende setzten. Diese Sprach-„Weisung“ von oben hat überhaupt nichts zu tun mit der Konsensregelung von 1902, wie von Prof. Ickler glaubhaft nachgewiesen worden ist. Außerdem scheint sie eine gefährliche Verletzung der Sprachmuster (Tiefencodes), die lebenswichtig für die innere Systematik und wietere Entwicklungsfähigkeit jeder Sprache sind, darzustellen.

Warum muß die Schriftsprache hierzulande überhaupt amtlich neu geregelt werden? Die Briten tun’s nicht, und die Franzosen schützen sie nur vor Überfremdung, regeln sie aber nicht neu von oben. Wie von verschiedener Seite vielfach belegt worden ist, ist die Schriftform des Deutschen auch nicht erstarrt sondern von selbst veränderlich, und der Duden war nicht die Regelvorgabe sondern die statistische Präsentation, eine Momentaufnahme, des sich verschiebenden Regel- und Vokabularzustands der deutschen Sprache. Vielleicht geht diesmal der Volkszorn so weit, daß auch im deutschsprachigem Raum der Regierung die selbstangemaßte Gewalt, über die schriftliche Sprachform nach Gutdünken bestimmen zu können, endlich entrissen und endgültig verboten wird! In dieser Hinsicht ist Deutschland doch immer noch nicht so „normal“ wie andere europäische Länder! Hier scheint selbst die demokratisch gewählte Obrigkeit sich Dinge anmaßen und ohne Unterstützung der „Untertanen“ durchsetzen zu können, die, erstens, sie gar nichts angehen, und zweitens, auf die niemand in anderen Kultur- und Industrieländern jemals kommen würde!

Gerade deshalb ist es jetzt von größter Bedeutung, daß die Deutschen und andere Deutschsprachige diese Art von Fehlverhalten seitens der Regierenden, die es besser wissen müßten, nicht durchgehen lassen, sondern der „Obrigkeit“ ihre Obrigkeitswahn, wie es sich demokratischerweise gehört, gründlich austreiben!

Der Wandel in der Schriftform sollte auch im Deutschen der Gesamtheit der auf Papier und im Internet schreibenden, lesenden und elektronisch kommunizierenden Teilhaber und Beteiligten des deutschsprachigen Raums überlassen bleiben, wie auch sonst in allen Kulturländern der Welt üblich ist. Müssen die Regierenden wieder mal regulierend völlig überflüssigerweise auch noch in diesen Bereich eingreifen? Wann beginnt man endlich mit der immer wieder in voller Lautstärke propagierten und nie auch nur einmal umgesetzten Zurückdrängung der staatlichen Regulierungswut in allen öffentlichen Gesellschaftsfeldern? Wieso lenken die Kultusminister und andere Beteiligten alle und sich selbst von Ernsthafterem ab? Sollten sie sich nicht lieber den zur Genüge vorhandenen echten Problemen der Schulunterrichts und der Hochschulen, der Bildung überhaupt, widmen?

Auch als Germanist sehe ich nicht ein, woher Germanisten das Recht zugesprochen werden kann, irgendwelche vorher nicht im betreffenden Gesamtsprachraum existierende bzw. organisch aus der spracheigenen Entwicklung entstandene (Neu)regelung vorzuschlagen. Die Rolle der Germanisten wie auch der Sprachwissenschaftler ist von sich aus eine passive, beobachtende und kommentierende, nicht viel anders als die des Dudens oder sonst irgendeines Bestand aufnehmenden Werkes. Germanisten bestimmen auch nicht und stellen auch keine Regeln dafür auf, wie Schriftsteller zu schreiben haben, obwohl sie von Berufs wegen die schriftstellerische Tätigkeit und auch andere Sprachentwicklungen analysieren und kommentieren! Überhaupt, glaube ich, haben all diejenigen, die in dieser Angelegenheit aktiv und ursächlich eingreifen zu müssen glaubten, das Augenmaß für das, was ihnen als TEIL eines selbstregulierend Ganzen zusteht, völlig verloren!

Von wegen, daß die gewohnte Regelung es Ausländern erschwerte, Deutsch zu lernen! Für Ausländer, die in die Sprache nicht hineingeboren sind und deshalb nicht vom Anfang an Allesmögliche darin ausdrücken lernen, sieht das Erlernen dieser Sprache anders aus als für die Einheimischen. Man lernt stufenweise, wobei sich die Stufen darauf beziehen, ob nun das Besprochene (1. Sprachstufe) auf Alltagshandlungen, z.B. gehen, fahren, essen, einkaufen usw., oder auf Gemütsbefinden und Subjektives (2. Sprachstufe) im Alltag oder aber (3. Spachstufe) auf Ansichten, Meinungen und Philosophieren ausgerichtet ist. Bei der gegenständlichen ersten Stufe waren die alten Regeln eindeutig und unmißverständlich, was das Erlernen des Deutschen ungemein erleichterte; wieso soll das jetzt besser sein, wenn man nicht mal klar vorschreiben kann, wo die Kommas hingehören? Alle Zweifelsfälle sowie Differenzierungen fangen bei der zweiten, abstrahierenden Lernstufe bei komplexerem Satzaufbau an, das scheint aber bei der Neuregelung sogar noch schlimmer zu sein als vorher! Außerdem weiß jeder sprachlich Nachdenkliche, der mehrsprachig aufgewachsen ist bzw. länger im fremdsprachigem Ausland gelebt hat, daß jede Schriftsprache, ganz ähnlich wie im Deutschen, nicht zu beseitigende Zweifels- und Ausnahmefälle vorweist, die sich nach dem allgemeinen Brauch richten.

Das Obige bringe ich als einer vor, der selbst erst im erwachsenen Alter Deutsch gelernt und mehrere Jahre in den USA Deutsch für amerikanische Studenten als auch hierzulande Fachenglisch für deutsche Studenten unterrichtet hat.

Vielleicht zeitigt die ganze Auseinandersetzung letztendlich doch etwas Gutes, nämlich dann, wenn sich die Erkenntnis durchsetzt, daß:

1. Die Regierung sowie einzelne Institute, Institutionen und Personen – sowie Fachgruppierungen die Finger von irgendwelchen Schriftsprachregelungen für die Allgemeinheit endgültig zu lassen haben, weil:

2. Die Schriftsprache ein lebenswichtiges und identitätswesentliches Kultur- und Allgemeingut all derjenigen ausmacht, die diese Sprache benutzen, wodurch:

3. Für die Weiterentwicklung der Schrift und der Sprache selbstverständlich und ohne ursächlich verändernden Eingriff seitens der Regierung bzw. anderer „Instanzen“ von selbst gesorgt ist. Jeder und jede Interessengruppe, der bzw. die sich besserwisserisch aufspielt und der Allgemeinheit ohne deren unmittelbares Einverständnis irgendwelche „Neuerungen“ aufzwingen will, kann nur der Sprache nachhaltig schaden, vielleicht sogar zerstören.

Dabei sollte man sich doch daran erinnern, daß mehr als genug Raum für Sprachexperimente gegeben ist – es ist gar nicht so lange her, daß in den 70ern viel mit der durchgehenden und der gemäßigten Kleinschreibung veröffentlicht wurde; sie ist auch heute noch in einigen künstlerischen und politischen Kreisen vorhanden. Ein ganz anderes Experiment ist der Versuch der Wiederbelebung der gebrochenen deutschen Schriften (Fraktur u. Ä.), der zumindest teilweise, auch unter Jungeren, Widerhall findet, wie das kommerzielle und nichtkommerzielle Angebot von entsprechenden Druckerzeugnissen sowie Rechnerschriftarten belegt (Geben Sie mal am Rechner „Fraktur“ in eine Suchmaschine für deutsche Webseiten ein!). Was dies belegen soll ist, daß auch ein als Leitlinie dienendes Regelwerk hindert niemand daran, eigene Sprachexperimente zu veranstalten – solche Freiheiten kann man nur bejahen in der gereiften demokratischen Erkenntnis, daß die Sprache als Ganzes sowieso von selbst bestimmen wird, was sie von Erneurungsexperimente einzelner Gruppen aufnimmt, und was nicht.

– Apar Singh, Siegen.



Apar Singh
Oranienstr. 18, 57072 Siegen

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Gast
09.11.1999 23.00
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Ansichten eines ausländischen Germanisten, Physikers und ehemaligen Deutschdozenten:

auch als Aufsatz erreichbar. Singh Ansichten

Als ein langjährig im deutschsprachigen Raum lebender ausländischer Akademiker, bin ich über den rapide wachsenden, verschiedenerorts im Internet sichtbar werdenden Widerstand gegen diese Verhunzung – man kann es kaum anders ausdrücken – der deutschen Sprache höchst erfreut! Es hat zwar gedauert, aber endlich sind die Menschen aufgewacht und versuchen, sich gegen diese Obrigkeitswillkür zu wehren! Ich finde es beschämend, daß sogenannt demokratische Vertreter dieses Landes, angesichts seiner wilhelminischer und nationalsozialistischer Vergangenheit, überhaupt wagen können, sich so zu benehmen, als wären sie die rechtmäßigen Erben der wilhelminischen Adelsoberschicht (vielleicht sollte man sie öffentlich mit „von“ und „zu“ vor dem Nachnamen titulieren!) oder der Führerclique. Wieso dürfen vom Volke gewählte Kultusminister und ihre Kohorten ungestraft so tun, als würden sie schon am besten wissen, was für das unmündige Volk gut sei? Das kommt einem irgendwie allzu bekannt vor! Ich bin selbst kein linguistischer Fachmann, aber jede(r) Gebildete kann und sollte ja zur Meinungsbildung die vorliegenden Expertisen zum Für und Wider in einer einem so nahegehenden Frage durchlesen. Nach der Lektüre u. A. der Ausführengen von Prof. Ickler und Prof. Jochems, und nachdem jetzt genug Fallbeispiele der widersprüchlichen Anwendung der RSR sowie der Verletzung des tieferen Sprachgefühls in gedruckter Form überall zu sehen sind, kann man sich nur wünschen, daß die Verantwortlichen bald ihr Irrtum einsehen und dem schriftlichen Chaos ein Ende setzten. Diese Sprach-„Weisung“ von oben hat überhaupt nichts zu tun mit der Konsensregelung von 1902, wie von Prof. Ickler glaubhaft nachgewiesen worden ist. Außerdem scheint sie eine gefährliche Verletzung der Sprachmuster (Tiefencodes), die lebenswichtig für die innere Systematik und wietere Entwicklungsfähigkeit jeder Sprache sind, darzustellen.

Warum muß die Schriftsprache hierzulande überhaupt amtlich neu geregelt werden? Die Briten tun’s nicht, und die Franzosen schützen sie nur vor Überfremdung, regeln sie aber nicht neu von oben. Wie von verschiedener Seite vielfach belegt worden ist, ist die Schriftform des Deutschen auch nicht erstarrt sondern von selbst veränderlich, und der Duden war nicht die Regelvorgabe sondern die statistische Präsentation, eine Momentaufnahme, des sich verschiebenden Regel- und Vokabularzustands der deutschen Sprache. Vielleicht geht diesmal der Volkszorn so weit, daß auch im deutschsprachigem Raum der Regierung die selbstangemaßte Gewalt, über die schriftliche Sprachform nach Gutdünken bestimmen zu können, endlich entrissen und endgültig verboten wird! In dieser Hinsicht ist Deutschland doch immer noch nicht so „normal“ wie andere europäische Länder! Hier scheint selbst die demokratisch gewählte Obrigkeit sich Dinge anmaßen und ohne Unterstützung der „Untertanen“ durchsetzen zu können, die, erstens, sie gar nichts angehen, und zweitens, auf die niemand in anderen Kultur- und Industrieländern jemals kommen würde!

Gerade deshalb ist es jetzt von größter Bedeutung, daß die Deutschen und andere Deutschsprachige diese Art von Fehlverhalten seitens der Regierenden, die es besser wissen müßten, nicht durchgehen lassen, sondern der „Obrigkeit“ ihre Obrigkeitswahn, wie es sich demokratischerweise gehört, gründlich austreiben!

Der Wandel in der Schriftform sollte auch im Deutschen der Gesamtheit der auf Papier und im Internet schreibenden, lesenden und elektronisch kommunizierenden Teilhaber und Beteiligten des deutschsprachigen Raums überlassen bleiben, wie auch sonst in allen Kulturländern der Welt üblich ist. Müssen die Regierenden wieder mal regulierend völlig überflüssigerweise auch noch in diesen Bereich eingreifen? Wann beginnt man endlich mit der immer wieder in voller Lautstärke propagierten und nie auch nur einmal umgesetzten Zurückdrängung der staatlichen Regulierungswut in allen öffentlichen Gesellschaftsfeldern? Wieso lenken die Kultusminister und andere Beteiligten alle und sich selbst von Ernsthafterem ab? Sollten sie sich nicht lieber den zur Genüge vorhandenen echten Problemen der Schulunterrichts und der Hochschulen, der Bildung überhaupt, widmen?

Auch als Germanist sehe ich nicht ein, woher Germanisten das Recht zugesprochen werden kann, irgendwelche vorher nicht im betreffenden Gesamtsprachraum existierende bzw. organisch aus der spracheigenen Entwicklung entstandene (Neu)regelung vorzuschlagen. Die Rolle der Germanisten wie auch der Sprachwissenschaftler ist von sich aus eine passive, beobachtende und kommentierende, nicht viel anders als die des Dudens oder sonst irgendeines Bestand aufnehmenden Werkes. Germanisten bestimmen auch nicht und stellen auch keine Regeln dafür auf, wie Schriftsteller zu schreiben haben, obwohl sie von Berufs wegen die schriftstellerische Tätigkeit und auch andere Sprachentwicklungen analysieren und kommentieren! Überhaupt, glaube ich, haben all diejenigen, die in dieser Angelegenheit aktiv und ursächlich eingreifen zu müssen glaubten, das Augenmaß für das, was ihnen als TEIL eines selbstregulierend Ganzen zusteht, völlig verloren!

Von wegen, daß die gewohnte Regelung es Ausländern erschwerte, Deutsch zu lernen! Für Ausländer, die in die Sprache nicht hineingeboren sind und deshalb nicht vom Anfang an Allesmögliche darin ausdrücken lernen, sieht das Erlernen dieser Sprache anders aus als für die Einheimischen. Man lernt stufenweise, wobei sich die Stufen darauf beziehen, ob nun das Besprochene (1. Sprachstufe) auf Alltagshandlungen, z.B. gehen, fahren, essen, einkaufen usw., oder auf Gemütsbefinden und Subjektives (2. Sprachstufe) im Alltag oder aber (3. Spachstufe) auf Ansichten, Meinungen und Philosophieren ausgerichtet ist. Bei der gegenständlichen ersten Stufe waren die alten Regeln eindeutig und unmißverständlich, was das Erlernen des Deutschen ungemein erleichterte; wieso soll das jetzt besser sein, wenn man nicht mal klar vorschreiben kann, wo die Kommas hingehören? Alle Zweifelsfälle sowie Differenzierungen fangen bei der zweiten, abstrahierenden Lernstufe bei komplexerem Satzaufbau an, das scheint aber bei der Neuregelung sogar noch schlimmer zu sein als vorher! Außerdem weiß jeder sprachlich Nachdenkliche, der mehrsprachig aufgewachsen ist bzw. länger im fremdsprachigem Ausland gelebt hat, daß jede Schriftsprache, ganz ähnlich wie im Deutschen, nicht zu beseitigende Zweifels- und Ausnahmefälle vorweist, die sich nach dem allgemeinen Brauch richten.

Das Obige bringe ich als einer vor, der selbst erst im erwachsenen Alter Deutsch gelernt und mehrere Jahre in den USA Deutsch für amerikanische Studenten als auch hierzulande Fachenglisch für deutsche Studenten unterrichtet hat.

Vielleicht zeitigt die ganze Auseinandersetzung letztendlich doch etwas Gutes, nämlich dann, wenn sich die Erkenntnis durchsetzt, daß:

1. Die Regierung sowie einzelne Institute, Institutionen und Personen – sowie Fachgruppierungen die Finger von irgendwelchen Schriftsprachregelungen für die Allgemeinheit endgültig zu lassen haben, weil:

2. Die Schriftsprache ein lebenswichtiges und identitätswesentliches Kultur- und Allgemeingut all derjenigen ausmacht, die diese Sprache benutzen, wodurch:

3. Für die Weiterentwicklung der Schrift und der Sprache selbstverständlich und ohne ursächlich verändernden Eingriff seitens der Regierung bzw. anderer „Instanzen“ von selbst gesorgt ist. Jeder und jede Interessengruppe, der bzw. die sich besserwisserisch aufspielt und der Allgemeinheit ohne deren unmittelbares Einverständnis irgendwelche „Neuerungen“ aufzwingen will, kann nur der Sprache nachhaltig schaden, vielleicht sogar zerstören.

Dabei sollte man sich doch daran erinnern, daß mehr als genug Raum für Sprachexperimente gegeben ist – es ist gar nicht so lange her, daß in den 70ern viel mit der durchgehenden und der gemäßigten Kleinschreibung veröffentlicht wurde; sie ist auch heute noch in einigen künstlerischen und politischen Kreisen vorhanden. Ein ganz anderes Experiment ist der Versuch der Wiederbelebung der gebrochenen deutschen Schriften (Fraktur u. Ä.), der zumindest teilweise, auch unter Jungeren, Widerhall findet, wie das kommerzielle und nichtkommerzielle Angebot von entsprechenden Druckerzeugnissen sowie Rechnerschriftarten belegt (Geben Sie mal am Rechner „Fraktur“ in eine Suchmaschine für deutsche Webseiten ein!). Was dies belegen soll ist, daß auch ein als Leitlinie dienendes Regelwerk hindert niemand daran, eigene Sprachexperimente zu veranstalten – solche Freiheiten kann man nur bejahen in der gereiften demokratischen Erkenntnis, daß die Sprache als Ganzes sowieso von selbst bestimmen wird, was sie von Erneurungsexperimente einzelner Gruppen aufnimmt, und was nicht.

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Apar Singh
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Gast
29.10.1999 23.00
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Artikel 20 des Grundgesetzes

Artikel 20 des Grundgesetzes lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Ähnlich heißt es im Artikel 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein:


(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
(2) Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen. Es handelt durch seine gewählten Vertretungen im Lande, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie durch Abstimmungen.


Paragraph 2 des Artikels 20 des Grundgesetzes legt unmißverständlich fest, daß das Volk Träger der Staatsgewalt ist. Dieser Artikel wurde vom schleswig-holsteinischen Parlament bei der Aufhebung des Volksentscheids zur Rechtschreibreform mißachtet. Insofern hat dieses Parlament den Versuch unternommen, den Artikel 20 außer Kraft zu setzen. Nach Absatz 4 haben alle Deutschen das Recht, sich diesem Willkürakt, der als ein erster Schritt zu einer Parteiendiktatur verstanden werden kann, zu widersetzen.

Daran knüpft sich meine Frage: Gibt es Anstrengungen, gegen diese selbstherrliche Mißachtung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen?



Sauer

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Gast
29.10.1999 23.00
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Artikel 20 des Grundgesetzes

Artikel 20 des Grundgesetzes lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Ähnlich heißt es im Artikel 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein:


(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
(2) Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen. Es handelt durch seine gewählten Vertretungen im Lande, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie durch Abstimmungen.


Paragraph 2 des Artikels 20 des Grundgesetzes legt unmißverständlich fest, daß das Volk Träger der Staatsgewalt ist. Dieser Artikel wurde vom schleswig-holsteinischen Parlament bei der Aufhebung des Volksentscheids zur Rechtschreibreform mißachtet. Insofern hat dieses Parlament den Versuch unternommen, den Artikel 20 außer Kraft zu setzen. Nach Absatz 4 haben alle Deutschen das Recht, sich diesem Willkürakt, der als ein erster Schritt zu einer Parteiendiktatur verstanden werden kann, zu widersetzen.

Daran knüpft sich meine Frage: Gibt es Anstrengungen, gegen diese selbstherrliche Mißachtung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen?



Sauer

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