Stimmt
Herr Fleischhauer und Herr Melsa haben recht. Meine Beispiele kamen spontan wohl so zustande, daß ich vor allem darüber nachdachte, wie man dem Benutzer diesen unbeliebten Bogen schmackhaft machen kann. Da wäre es doch ganz günstig, wenn er das Konzept verstünde, daß fertigstellen zwei Wörter sind, die eben nur meistens zusammengeschrieben werden genau das würde sich schön in dem Bogen abbilden. Dann bedachte ich noch, daß fertig_stellen grammatisch auch nichts anderes ist als fertig_machen, wo man das leichter einsieht. So vergaß ich, daß der Fall Verbzusatz als Vorfeld vor dem Verb, also Zusammen fügt man ..., eigens geregelt ist. Es wäre in diesem Zusammenhang nämlich gar nicht schlecht, wenn man diese Ausnahme nicht ausgegeliedert hätte, denn daß Fertig stellte er usw. auch existiert, ist doch ein ganz gutes Argument für zwei Wörter und für die Plausibilität des Bogens. Sonst bleibt ja fast nur noch die Distanzstellung stellte ... fertig, und das kann man auch mit ein Wort bzw. trennbare Verben gut verstehen.
Bliebe vielleicht noch: ganz oder nicht ganz fertig stellen, mehr oder weniger fertig stellen, also eine Erweiterung, aber das ist ja auch in § 8 ausgegliedert und außerdem ziemlich hergeholt; die Zusammenschreibung dürfte immer besser sein. Ja also dann könnte man auf fertig_stellen doch die Statistik anwenden, oder habe ich was vergessen? Bogen bedeutet zwei Wörter, die man zusammenschreiben kann funktioniert also leider nicht, sonst müßte man ihn auch bei ein_kaufen usw. setzen; und bei Partizipien z. B. sieht das schon wieder anders aus (Zusammensetzungen). Schade, der Bogen bleibt erst mal voll unpopulär.
Übrigens ist es ganz interessant, daß unter obligatorisch zusammen, § 9, viele Verbzusätze die genannten Ausnahmen unter § 8 gar nicht brauchen, andere ein bißchen, wieder andere voll. Nehmen wir den Fall Vorfeld: Aus hält er die Schmerzen geht nicht, Durch kam sie gerade rechzeitig geht halbwegs, Hinzu kommt die Steuer geht absolut. Ähnlich bei Erweiterung der Verbzusätze. Es scheint also innerhalb von § 9 verschiedene Grade an Festigkeit der Zusammenschreibung zu geben: Vielleicht sollten wir unterteilen in vollobligatorische und teilobligatorische Zusammenschreibung ... Nein, das ist nicht ernst gemeint. Man muß also im Auge behalten, daß es zu obligatorisch zusammen Ausnahmen gibt, die ihrerseits eingeschränkt sein können: "in geeigneter Stellung, das heißt, nicht einmal bei Kontaktstellung sind alle davon wirklich immer zusammenzuschreiben, wie es zuvor hervorgehoben zu werden scheint. Ich habe das vergessen.
Wolfgang Wrase München
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