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Reinhard Markner
29.01.2001 23.00
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Defizienter Modus

Lieber Herr Ickler,

ich hatte eigentlich keine Frage, sonst hätte ich sie gestellt. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Dank auch für den Hinweis auf das Englische ! Ich bin ja von Hause aus Anglist und lerne gern hinzu.
Aber im Ernst : Ein „reines Orthographikon“ scheint mir bloß ein defizienter Modus eines brauchbaren Wörterbuchs zu sein, und deshalb sind solche Produkte andernorts (ich bleibe dabei) auch völlig ungebräuchlich. Daß Ihr Buch beinahe nur ein Orthographikon ist, ergibt sich aus dem orthographischen Ausnahmezustand, in dem wir leben. Aber es ist ja jetzt schon mehr als ein Orthographikon, warum stünde sonst über Liv Ullmann drin, daß sie eine Schwedin sei ?    ;-)

Herzlichen Gruß
Ihr R. M.



Reinhard Markner

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Christian Dörner
29.01.2001 23.00
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Ergänzung

Herr Prof. Ickler hat natürlich recht. Bei „kennenlernen“ sollte fakultativ auch die Getrenntschreibung zulässig sein. Bei dem Hinweis auf Peter Eisenberg hätte ich wohl besser „... Kritik an der obligatorischen Getrenntschreibung ...“ ergänzt. So habe ich es ja auch gemeint.
Nur bestehen eben bei den Konstruktionen mit „...lernen“ gewisse Unterschiede:
Wer „tanzen lernt“, kann anschließend tanzen. Wer „schwimmen lernt“, kann anschließend schwimmen. Wer „Deutsch lernt“, kann anschließend deutsch sprechen.
Aber:
Wer „kennenlernt“, kann nicht kennen, wer „schätzenlernt“, kann nicht schätzen, und wer „liebenlernt“, kann nicht lieben.
Somit ist die unterschiedliche Behandlung durchaus gerechtfertigt, die zwangsweise Verordnung der Getrenntschreibung dieser Wörter ist daher der falsche Weg. Peter Eisenbergs Kritik leuchtete den Reformern so stark ein, daß sie „kennenlernen“ wieder zulassen wollten. Das will etwas heißen ...
Natürlich weiß ich nicht den exakten Zahlenwert, wie bei diesem Wort Getrennt- und Zusammenschreibung vor die Reform verteilt waren. Allerdings überwog die Zusammenschreibung so eindeutig, daß hier ein Hinweis durchaus gerechtfertigt ist. Ein bloßer Bogen drückt die Sprachwirklichkeit an dieser Stelle nicht richtig aus. Die Empfehlung soll natürlich nur ein Vorschlag bleiben, so daß die Getrenntschreibung natürlich nicht „falsch“ in diesem Sinne ist.
Die Reformer gingen den falschen Weg, alles normen zu müssen. Wenn ich mir den von Augst verfaßten Teil der Duden-Grammatik (1984) durchlese, dann fällt sogar zwischen den Zeilen auf, daß Augst sehr darüber enttäuscht ist, daß es bisher nicht gelungen ist, auch die deutsche Aussprache (!) entsprechend zwangsweise zu normen und zu vereinheitlichen. Allein das zeigt den Ungeist der Reformer. Dabei sind doch gerade die verschiedenen regionalen Aussprachen durchaus erhaltenswert und auch sprachwissenschaftlich interessant. Sollte sich Augst hier auch noch durchsetzen, müßte ich vielleicht doch noch die richtige Aussprache der Konsonanten k, p und t erlernen. Aber ich bin bisher beim Sprechen mit dem durchgängigen Ersatz dieser Buchstaben durch g, b und d – wie in der Region, in der ich wohne, durchaus üblich – ganz gut zurechtgekommen. Meiner Orthographie hat es auch nicht geschadet. Meines Erachtens geht die Aussprache den Staat schon gleich überhaupt nichts an. Ich habe all dies auch nur erwähnt, um den übersteigerten Normungswillen der Reformer noch einmal zu verdeutlichen. Daß auch die Aussprache von der Reform nicht ganz verschont wird, kann man in Radio und Fernsehen täglich erleben. Man achte auf die Aussprache von „sogenannt“, „allgemeingültig“, „soviel“, „schwerverletzt“ usw.

Für die Befürworter einer strikten Normung der GZS habe ich einmal einen kurzen Beispieltext verfaßt. Einmal in der gültigen Orthographie von 1979, einmal in der von 1991, also nur 12 Jahre später. Beidemal „alte“ Rechtschreibung.

Rechtschreibung 1979:
„... jenes getrennt lebende Paar wollte nicht länger zusammen sein. Betrachtet man die bei ihrem Streit frei werdenden Emotionen, so kann man sich nur krank lachen.“

Rechtschreibung 1991:
„... jenes getrenntlebende Paar wollte nicht länger zusammensein. Betrachtet man die bei ihrem Streit freiwerdenden Emotionen, so kann man sich nur kranklachen.“

Der Inhalt ist nicht sonderlich sinnvoll, aber was ich verdeutlichen wollte, ist, denke ich, klargeworden.
Eine Frage: Hat irgend jemand zwischen 1979 und 1991 diese Änderungen der Orthographie bemerkt?



Christian Dörner
91058 Erlangen

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Gast
29.01.2001 23.00
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Alle Achtung

Der Name „Gästebuch“ ist ja wohl eine charmante Untertreibung für die hier geführten Diskussionen!
Ich erlaube mir einen Hinweis auf eine Seite, die sich zwar nicht mit der Rechtschreibreform beschäftigt, die aber doch in gewisser Weise seelenverwandt ist: „Denglisch nervt“ (www.grausix.de: eine Internet-Abstimmung über die peinlichsten Wörter, forum.grausix.de: Diskussionsforum)
Mit freundlichen Grüßen
Martin Ebbertz



Martin Ebbertz
Boppard

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Manfred Riebe
29.01.2001 23.00
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änderungen der Orthographie 1979 - 1991 ???

Lieber Herr Dörner!

Die Richtigkeit Ihres Beispiels von 1979 bezweifle ich:

Rechtschreibung 1979:
„... jenes getrennt lebende Paar wollte nicht länger zusammen sein. Betrachtet man die bei ihrem Streit frei werdenden Emotionen, so kann man sich nur krank lachen.“

Sind da nicht einige Zitierfehler drin? Können Sie mir die Quelle Ihrer Schreibweisen nennen? Oder haben Sie das Beispiel selber konstruiert?

Ich verfüge über die 18. Auflage des Duden, 1980, im 100. Jubiläumsjahr des Duden. Wie kommen Sie denn auf 1979?



Manfred Riebe
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg

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Christian Dörner
29.01.2001 23.00
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Quelle

Lieber Herr Riebe,

selbstverständlich habe ich das Beispiel konstruiert. Das habe ich auch so geschrieben. Zitat: „Für die Befürworter einer strikten Normung der GZS habe ich einmal einen kurzen Beispieltext verfaßt.“ Sagt das nicht alles?
Wieso ich auf 1979 komme, haben Sie quasi bereits selbst beantwortet. 1979 war das letzte Jahr, in dem der Duden von 1973 galt. Anschließend habe ich auf meinen kurzen – inhaltslosen – Text erst den Duden von 1973 und anschließend den von 1991 angewendet. Fairerweise muß ich hinzufügen, daß der Duden von 1991 bei „frei werdend“ und „getrennt lebend“ auch noch zusätzlich optionale Getrenntschreibung vorsah; nicht aber bei „kranklachen“ und „zusammensein“. Der Duden von 1973, welcher bis 1979 galt, schreibt für all die genannten Wörter Getrenntschreibung zwingend vor.

Ist damit Ihre Frage beantwortet?



Christian Dörner
91058 Erlangen

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Theodor Ickler
28.01.2001 23.00
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Lesefrucht

In dem neuen Buch „Duden: Deutsche Orthographie“ von Nerius et al. liest man:

Die Realität zeigt (...), dass weder das Kriterium der neuen Bedeutungseinheit noch das der unterschiedlichen Betonung absolut zuverlässige Hilfen für die Wahl der richtigen Schreibung sind, sodass sich orthographische Zweifelsfälle ergeben. Der Schreibende muss sich zwischen zwei graphischen Realisierungsmöglichkeiten entscheiden, wo eine eindeutige Entscheidung infolge der Tendenz des allmählichen Übergangs bestimmter Typen von Wortgruppen zu Einwortlexemen oft schwierig ist. So kann man z. B. sagen, dass Wortgruppen wie „Feuer fangen“ oder „lästig fallen“ in stärkerem Maße semantische Ganzheiten darstellen als viele der nach den Regeln zusammenzuschreibenden Komposita wie „herauskommen“, „vorbeigehen“ usw.    Das Betonungskriterium geht davon aus, dass die Getrennt- und Zusammenschreibung regelmäßige Akzentunterschiede der gesprochenen Sprache reflektiert, die ihrerseits semantische Unterschiede signalisieren. Das ist, obwohl im Wörterverzeichnis des Dudens mit Konsequenz durchgeführt, nur bedingt zutreffend. Es gibt Bedeutungsunterschiede, denen keine Betonungsunterschiede entsprechen, was vor allem bei metaphorischem Gebrauch gilt: „kalt lassen“ (= nicht erwärmen), „frei machen“ (= räumen, befreien) usw. werden nicht anders betont als „kaltlassen“ (= nicht erregen), „freimachen“ (= frankieren) usw. (Duden: Deutsche Orthographie. Hg. von. D. Nerius, Mannheim 2000, S. 168f.)

Diese Kritik ist zweifellos richtig. Die Verfasser sind aber auch mit der Neuregelung sehr unzufrieden und stellen ihr den Alternativentwurf von Dieter Herberg entgegen, den die westdeutschen Reformer trickreich aus dem Rennen geworfen haben, obwohl er viel besser gewesen wäre und einen Großteil der Kritik, die der Schaedersche Ansatz hervorgerufen hat, gegenstandslos gemacht hätte.

Falsch ist natürlich die auch sonst verbreitete Identifizierung der GZS mit der Unterscheidung von Wortgruppe und Zusammensetzung, aber darüber könnte man hier hinwegsehen.



Theodor Ickler
Ringstr. 46, D-91080 Spardorf

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Henning Upmeyer
28.01.2001 23.00
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Zusammen- und Getrenntschreibungen mit Verben:

Jetzt weiß ich, wozu man die Orthographische Rückbildung brauchen kann:
Techniker erfinden zuerst Tätigkeitsbezeichnungen wie z.B. „das Weichlöten“, „das Kaltschweißen“ usw. und nicht „das weiche Löten“, „das kalte Schweißen“ in Form von substantivierten Infinitiven (genauer: aktiven Infinitiv-Verbalsubstantiven). Wenn diese Bezeichnungen zusammengeschrieben werden, müssen dann auch die davon als Orthographische Rückbildung abgeleiteten normalen Infinitive zusammengeschrieben werden.
Die große Bedeutung der O. R. liegt nun darin, daß sie allgemein anwendbar ist, weil nicht mehr beweisbar ist, ob als Tätigkeitsbezeichnung zuerst der substantivierte oder der normale Infinitiv vorhanden war und als Ausgangswort gilt: Um zu prüfen, ob ein normaler Infinitiv zusammengeschrieben werden muß, bildet man dazu den substantivierten Infinitiv. Wenn das einen festen Begriff ergibt wie „das Kurzschneiden“ und nicht „das kurze Schneiden“, dann muß auch der normale Infinitiv als Orthographische Rückbildung zusammengeschrieben werden.
Diese Prüfung ist viel sicherer als die mit der Erweiterbarkeit des Adjektivs. Der große Vorteil der O. R. ist, daß die substantivierten Infinitive viel klarer als die normalen Infinitive aussagen, was genau gemeint ist. Denn beim Substantivieren des Infinitivs werden adverbial gebrauchte Adjektive, die keine Verbzusätze sind, in richtige Adjektive zurückverwandelt. Mit Verbzusatz: „weichklopfen“ entspricht umkehrbar „das Weichklopfen“. Mit Adverb: weich klopfen“ entspricht umkehrbar „das weiche Klopfen“. Alles klar.
Es greift auch bei Wörtern wie „aneinander“ usw.: Wenn man schreibt „beim Aneinanderhängen ...“, muß man als O. R. auch den normalen Infinitiv „etwas aneinanderhängen“ zusammenschreiben. Wenn es daneben eine zweite Bezeichnung gibt „das aneinander Hängen“, muß dazu der normale Infinitiv „aneinander hängen“ getrennt geschrieben werden.
Auch bei Substantiven mit Verben schafft die O. R. Klarheit: Wenn man schreiben muß „das Autofahren“, „das Radfahren“, „das Eislaufen“, „das Sifliegen“ und nicht „das Auto Fahren“, „das Rad Fahren“, „das Eis Laufen“, „das Ski Fliegen“, muß man als Orthographische Rückbildung auch „autofahren“, „radfahren“, „eislaufen“, „skifliegen“ zusammenschreiben.
Und bei Verben mit Verben geht es so: Wenn man „das Sitzenbleiben“, „das Kennenlernen“, „das Spazierengehen“ schreibt, muß als O. R. auch „sitzenlassen“, „kennenlernen“, „spzierengehen“ zusammengeschrieben werden.
Voll logisch, zumindest für Nichtgermanisten. Ich gratuliere Herrn Prof. Ickler zu seiner Erfindung der Orthographischen Rückbildung. Ist als Verfahren echt patentfähig.
Weitere Anwendungen der Orthographischen Rückbildung:
Das Abwärtsgehen, Aneinanderfügen, Anheimfallen, Aufeinanderschichten, Aufwärtsgehen, Auseinanderfallen, Auswendiglernen, Autofahren, Beieinandersein, Beisammensein, Bekanntmachen, Besserstellen, Bewußtmachen, Blankpolieren, Blindschreiben, Braunbrennen, Breitschlagen, Dableiben, Dahinterklemmen, Darauffolgen, Darüberfahren, Darunterlegen, Dasein, Davorstellen, Dortbleiben, Durcheinanderbringen, Eislaufen, Feinschleifen, Fernhalten, Fertigstellen, Fixmachen, Flüssigmachen, Frischhalten, Gefangenhalten, Geheimhalten, Geringschätzen, Getrenntschreiben, Glattstreichen, Haltmachen, Hängenbleiben, Hartbrennen, Haushalten, Hierbleiben, Hintereinanderschalten, Hochschrauben, Höherstufen, Hübschmachen, Ineinanderfließen, Kahlschlagen, Kennenlernen, Kenntlichmachen, Kleinhacken, Knapphalten, Kopfstehen, Krummbiegen, Kurztreten, Lahmlegen, Langziehen, Laufenlassen, Leerlaufen, -stehen, Leichtfallen, Liebgewinnen, -haben, Liegenbleiben, -lassen, Maschineschreiben, Maßhalten, Mattsetzen, Miesmachen, Mobilmachen, Müdemachen, Muntermachen, Näherkommen, Naßschwitzen, Nebeneinanderstellen, Offenlegen, -stehen, Parallelschalten, Pleitegehen, Probefahren, Querlegen, Radfahren, Rechtmachen, Richtigstellen, Ruhigstellen, Saubermachen, Schiefgehen, Schlafengehen, Schlangestehen, Schlankmachen, Schlechtmachen, Schrägstellen, Schwerfallen, Selbstbauen, Sichtbarmachen, Sitzenbleiben, -lassen, Skilaufen, Skispringen, Spazierengehen, Steckenbleiben, Stehenbleiben, Strammziehen, Totstellen, Übereinanderschichten, Überhandnehmen, Übrigbleiben, Untereinanderschreiben, Verlorengehen, Verständlichmachen, Vollfüllen, Wachhalten, Warmhalten, -laufen, Weichklopfen, Wiedersehen, -wählen, Wohlwollen, Wundliegen, Zufriedenstellen, Zusammensein.
Mit der Orthographischen Rückbildung ist nun völlig klar, wie man dazu die normalen Infinitive schreiben muß.



Henning Upmeyer
Roseggerweg 10, 82140 Olching

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Theodor Ickler
28.01.2001 23.00
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Weichlöten

Der Begriff der „orthographischen Rückbildung“ ist im Grund entbehrlich, ich habe ihn auch keineswegs erfunden. Was Herr Upmeyer so temperamentvoll sagt, meint er offenbar auch ein wenig ironisch, doch ist mir nicht klar, welche Aussage wirklich dahintersteht. Ich selbst bemühe mich ja immer um die unverschlüsselte Darlegung dieser Sachverhalte, die mir schwierig genug vorkommen, so daß mein Bedarf an witziger Verklausulierung nicht besonders groß ist. In meinem Fachsprachenbuch habe ich mich auch bemüht, die kompliziertesten Dinge (auch Rückbildungen) so einfach und klar wie möglich auszudrücken.
Zur Sache noch folgende Hinweise: Der Infinitiv und die beiden Partizipien stehen am Rande des Verbalsystems, sie sind ja auch historisch erst spät in das verbale Paradigma aufgenommen worden (die IDS-Grammatik ist beim Partizip sogar besonders zurückhaltend).
Es ist in der Tat zu beobachten, daß der Sprecher dazu neigt, ein Wort oder besser ein Grundmorphem durch verschiedene syntaktische Positionen hindurchzutreiben und damit auch durch die Wortarten. Hat er ein Verb „erobern“ gebraucht, so verwendet er es im nächsten Satz als Substantiv in Subjekt- oder Objektposition, also „Eroberung“. So kam es, daß man aus dem Adverb „teilweise“ (usw.) das umstrittene Adjektiv „teilweiser (Atomteststopp)“ bildete, aus „der Knopf ist ab“ sogar „der abbe Knopf“ usw. Aus dem technischen „Sandstrahlen“ wurde „ich sandstrahle“ (eine echte Rückbildung, Herr Upmeyer!). usw. Das sind solche Mechanismen, die eine ernsthafte Untersuchung verdienen.
Daß man Infinitivgefüge, die sich so herleiten, zusammenschreiben müsse, hat niemand behauptet, und es trifft auch nicht zu. Daher sind ja auch in meinem WÖrterbuch fast alle Ihre Beispiele mit dem Bogen versehen. Aber es ist gewiß eines unter mehreren Motiven, das haben andere auf diesen Seiten schon ganz richtig dargestellt.

Übrigens, zu einer früheren Mitteilung von Herrn Upmeyer:Auch mir sind etliche Sprachen mehr oder weniger vertraut, aber ich wäre vorsichtiger mit der Anwendung von Kategorien der einen Sprache auf eine andere. Zum Beispiel kenne ich den slawischen Aspekt recht gut, aber was soll die Übertragung aufs Deutsche? Ist das nützlich?
Aber vielleicht habe ich, wie gesagt, auch einfach nicht verstanden, was Herr Upmeyer sagen wollte.



Theodor Ickler
Ringstr. 46, D-91080 Spardorf

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Christian Dörner
28.01.2001 23.00
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Freigabe der GZS - eine Zwickmühle?

Leider scheint die Diskussion über die Getrennt- und Zusammenschreibung wieder etwas zum Stillstand gekommen zu sein, aber gerne möchte ich noch ein paar Argumente hinzufügen, die für oder gegen die völlige Freigabe sprechen.

Wenn ich mir die vor der Reform geschriebenen Schriftstücke nichtprofessioneller Schreiber ein bißchen näher ansehe, dann fällt auf, daß die GZS zwar an etlichen Stellen stark schwankte, aber im großen und ganzen – vor allem bei häufig gebrauchten Wörtern – relativ einheitlich war. Daß die Reform inzwischen bei Schülern Schreibungen wie „hin legen“, „weg gehen“, „auf stehen“ usw. erzeugt hat, lasse ich jetzt einmal außer acht. Wer dies nicht glauben möchte, kann sich mit einem entsprechenden IRC-Programm den derzeitigen Schreibbrauch der Schüler gerne ansehen. Betrachte ich die GZS des „alten“ Duden von 1991, so fallen sofort etliche Ungereimtheiten auf. Ein paar von ihnen möchte ich beispielshalber einmal kurz erwähnen.
Man schreibt nach Duden (1991): „warm halten“ (urspr. Bedeutung), „warmhalten“ (übertragen), „baden gehen“ (urspr. Bedeutung und übertragen), „sitzen bleiben“ (urspr. Bedeutung), „sitzenbleiben“ (übertragen), „fertig werden“ (urspr. Bedeutung und übertragen (=etwas verkraften)), aber „fertigmachen“ (urspr. Bedeutung und übertragen), „dicht machen“ (urspr. Bedeutung), „dichtmachen“ (übertragen), aber nur „platt machen“ (urspr. Bedeutung und übertragen). Viele dieser Beispiele wurden bereits in früheren Beiträgen erwähnt.
Ist das wirklich sinnvoll? Niemand konnte sich diese Einzelheiten merken. Somit ist hier eine völlige Freigabe der GZS (mit Rundbogen ohne Empfehlung) mehr als nur gerechtfertigt. Vielleicht – ja sogar höchstwahrscheinlich – steckt ein höherer Sinn dahinter, aber behalten kann man das nie. So schreibt der Duden „wohl fühlen“, aber „wohltun“ vor. Bei „wohl fühlen“ könnte die Reihenbildung eine gewisse Rolle gespielt haben: „sich schlecht/gut/unwohl/wohl fühlen“, da bei den anderen Wörtern Zusammenschreibung wohl nicht in Frage kommt. Bei „wohltun“ gibt es keine Reihe („unwohltun“?). Insofern könnte dies ein Grund sein. Ich weiß es allerdings nicht. So tendiere ich z. B. bei „wohl fühlen“ und „ernst nehmen“ überhaupt nicht zur Zusammenschreibung, während ich mich bei „beiseite legen“ und „zugrunde gehen“ immer zwingen muß, diese Wörter getrennt zu schreiben. Vielleicht sollte ich das gar nicht tun? Aber wenn man den Duden von 1991 mißachtet, darf man sich sofort von seiten der Reformbefürworter anhören, daß man selbst nicht rechtschreiben kann, da sie (wie leider auch viele Reformgegner) den Duden von 1991 noch immer mit der „alten“ Rechtschreibung gleichsetzen. Insofern ist das ein wenig problematisch, obwohl gerade auf dem Gebiet der GZS das Sprachgefühl bei den Menschen stark variiert. Es scheint – da gebe ich Herrn Riebe völlig recht – auch so eine Art innerer Rechtschreibung zu geben. Sonst wäre z. B. nicht zu erklären, warum alle zu „schwuppdiwupp“ (ohne „ie“), aber zu gleichen Teilen zu „holterdiepolter“ und „holterdipolter“ tendieren. Ein Grund läßt sich nicht feststellen.
Allerdings gibt es auch Wörter, bei denen die Schreibung eindeutig war. Wie häufig waren „bereit stellen“ und „fertig stellen“? Bei „fertig stellen“ waren es gerade einmal 2 %. Und was waren davon nur Tippfehler? Bei „kennenlernen“ sieht es wahrscheinlich noch eindeutiger aus. Die Getrenntschreibung dürfte (bis auf „zu kennen lernen“) kaum belegbar sein. Somit meine ich, da ich das Konzept von Herr Prof. Ickler, nämlich die Sprachwirklichkeit darzustellen, stark befürworte, daß ein bloßer Rundbogen – ohne jegliche Empfehlung – bei „bereit_stellen“, „kennen_lernen“ usw. nicht die Sprachwirklichkeit darstellt, da die jeweils andere Schreibung kaum belegbar sein dürfte. Zu Herrn Wrase möchte ich gerne noch anmerken, daß ich keinesfalls bei jedem Wort eine Empfehlung befürworte, ich will es also nicht kompliziert machen, wenn es einfach ist. Aber bei einer statistischen Verteilung von 98:2 oder 99:1 benötigt man m. E. eine Empfehlung, um den Schreibbrauch richtig zu erfassen.
Wenn man auch die eindeutigen Fälle (bei „kennenlernen“ war für die Grundschüler die richtige Placierung und Verteilung der „r“ und „n“ wohl schwieriger als das Erlernen der Zusammenschreibung) völlig freigibt, dann läuft man eventuell auch Gefahr, jeden Fehler bei der GZS als Schreibbrauch zu werten und jeden Fehler auf anderen Gebieten als „richtigen“ Fehler. Allerdings läßt sich dieses Argument dardurch entkräften, da wir auf den anderen Gebieten ja eindeutige Regeln hatten, während sie bei der GZS einfach fehlten.
Ich bleibe daher nach reiflicher Abwägung aller Argumente bei meinem Plädoyer für eine empfehlungslose Freigabe der GZS bei den schwankenden Fällen, zu denen, das hat Herr Wrase völlig richtig dargestellt, die Mehrzahl der Wörter gehört. Bei den Fällen, bei denen bereits früher die Verteilung so eindeutig war, daß sich eine Diskussion darüber erübrigt, wäre ein kleiner Hinweis wohl die bessere Lösung. Dabei möchte ich nochmals betonen, daß ich keinesfalls auf die Festlegungen eines alten Wörterbuchs achte, sondern auf das, was die Sprachgemeinschaft selbst entschieden hat. Warum sie sich für „kennenlernen“ entschied, hat z. B. Peter Eisenberg in seiner Kritik an der Getrenntschreibung schön dargelegt. Doch selbst da wäre ich für eine Freigabe, wäre die Getrenntschreibung dieses Wortes nicht schon längst verschwunden.

Wer eine starre Regelung der GZS befürwortet, dem muß man auch sagen, daß gerade diese starre Festlegung des Duden bereits zu einer weitgehenden Freigabe – selbst in der Schule – geführt hatte, die jetzt durch die Reform natürlich wieder verschwunden ist. Diese Festlegung führte genau zu dem Zustand, der jetzt von den Befürwortern eindeutiger Regeln kritisiert wird. Deshalb ist und bleibt für mich das Prinzip des Rechtschreibwörterbuchs von Herrn Prof. Ickler – wenn auch mit einigen Empfehlungen versehen – die beste Lösung dieses Problems.

- Die Länge des Beitrags bitte ich zu entschuldigen.



Christian Dörner
91058 Erlangen

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Manfred Riebe
28.01.2001 23.00
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Die Bedürfnisse des Lesers sind der Maßstab

Lieber Herr Professor Ickler!

Sie schreiben: „Der Glaube an ‚die richtige Schreibung eines Wortes‘ ist der Grundirrtum. Herr Riebe teilt ihn mit den Reformern. Beide sagen: Hauptsache eindeutig! Die Folgen in linguistischer wie pädagogischer Hinsicht sind ihnen egal. Wenn ich Herrn Riebe mit dieser Charakterisierung unrecht tun sollte, möge er sich wenigstens ein einziges Mal zu diesen Folgen äußern, wie ich sie so oft dargestellt habe (Lern- und Nachschlageaufwand). Am
besten wäre es wirklich, einmal eine Probestrecke des neuen „Riebe“ vor Augen zu haben und daran weiterzudiskutieren.“

Damit tun Sie mir Unrecht. Sie unterstellen mir, ich sei autoritätsgläubig. Wenn ich das wäre, würde ich alle Ihre Aussagen kritiklos anerkennen. Ich bin Ihnen jedoch nur in kritischer Sympathie verbunden. Auch „Geringschätzung der Journalisten“ ist eine Unterstellung. Ich warne nur davor, die Presseorthographie als die beste Schreibweise zu betrachten, die fehlerfrei sei. Journalisten „kochen auch nur mit Wasser“. Man sollte nicht übersehen, wie unkritisch, gleichgültig und fehlerhaft der größte Teil der Journalisten den Neuschrieb umgesetzt hat. Die Broschüre „Presse-Orthographie“ von Stephanus Peil und die Untersuchungen des SPIEGEL und der Süddeutschen Zeitung von Wolfgang Wrase hier in www.rechtschreibreform.com sprechen für sich. Daher würde ich gerade von den Journalisten nicht die höchste Rechtschreibkompetenz erwarten. Auch hier bestätigen lobenswerte Ausnahmen die Regel. Ich lehne es auch ab, der Deutschen Presse-Agentur die Aufgabe einer verantwortlichen Sprachinstanz anzuvertrauen, die sie sich anmaßt. Mit Totschlagargumenten wie „Journalistenbeschimpfung“ hat das nichts zu tun. Warum aber soll man die Zeitungsorthographie zum alleinigen Maßstab machen? Die Zeitungen (FAZ und SZ) sind doch nur ein Teil der Sprachwirklichkeit. Man ersetzt somit die hundertjährigen Erfahrungen des Rechtschreib-Dudens durch Zeitungstexte, die wiederum zu einem sehr großen Teil von der Schreibweise der Nachrichtenagenturen abhängen.

Man braucht übrigens auch keine „Probestrecke des neuen ‚Riebe’“, denn der Duden bis zu seiner 20. Auflage von 1991 erfüllt meine Anforderungen weitestgehend. Wir stimmen ja darin überein, daß wir bisher nach Ihrem Urteil eine „bewährte, außerordentlich leserfreundliche und bei allem Wandel recht einheitliche Orthographie“ hatten (Ickler: Rechtschreibwörterbuch; S. 9). Das Regelwerk des Duden ist ja auch Ihrer Meinung nach recht liberal gefaßt und auch die Schreibweisen im Wörterverzeichnis seien weitestgehend richtig, auch wenn Sie darin „zahlreiche Haarspaltereien und unrealistische Einzelfestlegungen“ entdeckten (Ickler: Rechtschreibwörterbuch, S. 10, 12). Strittig ist eigentlich nur, ob diese Fälle wirklich so umfangreich sind, wie in Ihrer Fakultativschreibung mit Bogen dargestellt.
Ich werde mich auch wunschgemäß zum Lern- und Nachschlageaufwand äußern, wie er durch die Fakultativschreibung ausgelöst wird. Auch das gehört zur Schreibwirklichkeit. Zunächst aber erst einmal zum Grundsätzlichen einige Worte:

Die Orientierung an den Bedürfnissen des Lesers ist der Schlüssel zum Verständnis der Rechtschreibung und zur Beurteilung der Rechtschreibreform. (Ickler: Rechtschreibreform auf dem Prüfstand, Pullach, März 1997, S. 24). Nach diesem groben Maßstab richtete sich auch der Duden bis zu seiner 20. Auflage von 1991. Er entspricht dem allgemeinen kaufmännischen Grundsatz „Der Kunde ist der König.“ Welche besonderen Maßstabkriterien ergeben sich aus diesem groben Maßstab?

1. Natürlich ist der deskriptive Ansatz richtig. Auch der Duden machte ja bis zur 20. Auflage von 1991 nichts anderes.
2. „Einheitlichkeit der deutschen Orthographie“ (zuletzt Theodor Ickler: Die Reform der Reform ist in vollem Gange, General-Anzeiger, Bonn, 24.1.2001, S. 16)
3. Eindeutigkeit anstatt Beliebigkeit (Ickler: Die sogenannte Rechtschreibreform. Ein Schildbürgerstreich, 1. Auflage, 1997, S. 129), d.h. möglichst wenig Varianten. Der Anspruch der Eindeutigkeit steckt schon in dem Wort „Orthographie“. Der Benutzer eines Rechtschreibwörterbuches will selbstverständlich sofort die richtige Schreibweise eines Wortes finden, denn er will ja für den Leser Eindeutigkeit herstellen. Deshalb braucht man nicht blind an „die richtige Schreibung eines Wortes“ zu glauben, aber an die bestmögliche, die eine Autorität wie die Duden-Redaktion bisher vorschlug. Natürlich gibt es keine Regeln ohne Ausnahmen. Deshalb gibt es ja z.B. auch einen Zweifelsfälle-Duden. Man kann daher nicht sagen, daß der Duden grundsätzlich autoritär war, das war er m.E. doch wohl nur in Einzelfällen. Die Schreibgemeinschaft ist m.E. stärker und läßt sich nichts Falsches vorschreiben, andernfalls hätte sich der Schreibgebrauch nicht trotz der Festlegungen des Duden in Richtung einer Zusammenschreibung von Verben ändern bzw. weiterentwickeln können. Zur Uneindeutigkeit gehört es z.B., daß Artikel (Geschlechtswörter) der Hauptwörter nicht genannt werden. Es ist doch ein Unterschied, ob man der Krake oder die Krake schreibt. Die Fakultativschreibung ist auch ein Fall von Uneindeutigkeit.

Lern- und Nachschlageaufwand bei der Umsetzung der Fakultativschreibung in der Schreibpraxis

In Ihrem Beitrag „Einfach?“ vom 18.01.2001 schrieben Sie:
„Ich werde es (den Fall „satt essen“, M.R.) möglicherweise, nach gehöriger Prüfung, ändern und das Bögelchen einführen. Dadurch wird der Zweifelsfall behoben, denn der Benutzer meines Wörterbuchs weiß ja, daß kurze Ergebniszusätze mit dem Verb zusammengeschrieben werden können. Folglich braucht er nicht nachzuschlagen, und das ist auf jeden Fall einfacher. Ich will das Wörterbuch ja entbehrlich machen.“

Das leuchtet mir überhaupt nicht ein. In Abwandlung von Wolfgang Mentrups Buchtitel „Wo liegt eigentlich der Fehler?“ frage ich: „Wo liegt eigentlich der Vorteil?“

Spielen wir einmal einen Fall zur Probe durch: Jemand weiß z.B. nicht, wie man das Wort „heraustreten“ schreiben soll, getrennt oder zusammen.

1. Wolfgang Wrase meint, bei dem Wörterbuch von Professor Ickler könne man „leicht merken, wo es Varianten gibt und wo nicht. Von den Verbzusätzen sind nur die in § 9 obligatorisch zusammenzuschreiben, das heißt im wesentlichen die mit Präpositionen gleichlautenden Verbzusätze. Grundsätzlich sind die Hinweise in § 8 zu beachten, der Rest ist dann fakultativ.“ Ich bezweifle sogar, daß sich ein Profi so etwas leicht merken kann. Theodor Ickler: „Die Zulassung von Varianten wird auch als Erleichterung für den Schreiblerner dargestellt. Das ist jedoch ein Irrtum, denn man kann unmöglich wissen, in welchen Bereichen es Varianten gibt und in welchen nicht. Dadurch erhöht sich der Lernaufwand, statt sich zu verringern.“ (Ickler: Die sogenannte Rechtschreibreform. Ein Schildbürgerstreich, 1. Auflage, 1997, S. 129).

2. Also nimmt man das Ickler-Wörterbuch in die Hand und entdeckt auf Seite 221, Spalte 1, „heraus_arbeiten usw.“ mit Bögelchen bzw. Bogen, aber nicht „heraustreten“. Man entscheidet, daß „usw.“ sich auf „heraustreten“ bezieht. Was aber bedeutet der Bogen?

3. Dann sucht man nach der Bedeutung des Bogens. Nach längerem Suchen entdeckt man die Erläuterung unter Benutzungshinweisen auf Seite 69: „Der Bogen    _    kennzeichnet Wortverbindungen, die in bestimmten Stellungen zusammengeschrieben werden können: kalt_stellen = kaltstellen oder kalt stellen.“ (Der Bogen wird hier mit einem Unterstreichungsstrich dargestellt, M.R.). In der Entwurf-Fassung von 1999 auf Seite S. XXXI hieß es noch: „Der Bogen    _    kennzeichnet Gewohnheitsgefüge, die in bestimmten Stellungen zusammengeschrieben werden, ohne daß die Getrenntscheibung falsch wäre: kalt_stellen = kaltstellen oder kalt stellen.“ In der 1. Auflage von 2000 findet man diesen ergänzenden Hinweis zufällig auf Seite 17 unter „Getrennt- und Zusammenschreibung“, aber ohne daß der Bogen erwähnt wird: „In anderen Fällen ist Zusammenschreibung nur mehr oder weniger üblich. Getrenntschreibung ist dann nicht falsch, Zusammenschreibung aber oft besser.“ Diese Erklärung ist unzureichend, weil keine Erklärung geliefert wird, wann man zusammen und wann man getrennt schreibt. Also sucht man weiter. Aber wo?

4. Nach einigem Suchen findet man auf Seite 37 unter § 10 Verbzusätze II“ den Begriff „Fakultative Zusammenschreibung“, den ich hier deutlicher als „Fakultativschreibung“ bezeichnet habe. Als Erläuterung entdeckt man: „Zahlreiche Wörter, die ganz verschiedenen Wortarten angehören, werden mehr oder weniger regelmäßig mit Verben zusammengeschrieben.“ Nur aus der Formulierung „mehr oder weniger regelmäßig“ kann man indirekt schließen, daß sowohl „zusammen“ als auch „getrennt“ geschrieben werden kann. Der Bogen als Erkennungszeichen wird auch hier nicht erwähnt. Es ist sehr fraglich, ob das ein Normalbürger versteht.

5. Dann folgt aber noch folgende Erläuterung: „Dabei handelt es sich teils um feste Verbindungen, die meist auch besondere (idiomatische) Bedeutungen haben, teils um jederzeit neu zu bildende Verbindungen der Verben mit nicht zu umfangreichen Orts-, Richtungs- und Ergebniszusätzen.“ (Es folgen Beispiele). „Nicht zu umfangreiche Orts-, Richtungs- und Ergebniszusätze“ bedeutet aber im Klartext, daß bei größerem Umfang getrennt geschrieben muß. Kurze Zusätze werden dagegen mit dem Verb zusammengeschrieben. Hier ist es noch fraglicher, ob der Leser das versteht.

6. Nun muß man sich in diesem Zweifelsfall „heraus_treten“ entscheiden, ob man zusammen oder getrennt schreiben soll.

7. Nach einiger Zeit hat man die Schreibweise und die Erläuterungen vergessen und muß wieder nachschlagen.

Ist für den Leser des Wörterbuchs der Zweifelsfall durch den Bogen behoben?
Ist das Ickler-Wörterbuch entbehrlich, wenn man dennoch nachschlagen muß?
Ist die Nachschlagearbeit im Ickler-Wörterbuch einfacher als in anderen Wörterbüchern?

Gibt es überhaupt einen ökonomischen Vorteil?

Wolfgang Wrase schwankt in seinen Ansichten bezüglich der Fakultativschreibung. Am 16.01. schrieb er unter „Kompromiß möglich“:

„Meiner Ansicht nach wäre schon ein Kompromiß möglich, das heißt, daß sich das Rechtschreibwörterbuch ein bißchen „eindeutiger“ gestalten ließe. Nicht bei platt machen/platt machen, aber bei anderen Einträgen. So schreibt Professor Ickler weiter unten, er habe in der SZ bei „fertigstellen“ 316mal Zusammenschreibung gefunden und 5mal Getrenntschreibung. Das sind keine 2 Prozent Getrenntschreibung. Ich frage mich: Wieso macht man dann überhaupt statistische Erhebungen, wenn über 98 Prozent keine Entscheidung für den Standard ermöglichen?“
Sie antworteten: „Herr Wrase hat recht, mir ist auch bewußt gewesen, daß manche freigestellten Schreibungen nur verschwindend selten vorkommen, wahrscheinlich auch „zusammen nehmen“ usw. Ich habe gezögert, wo ‚zusammen‘ unterzubringen ist, und mich dann aus Gründen der Systematik und wegen erwiesener Unschädlichkeit für die Fakultativität entschieden. Das muß aber nicht das letzte Wort sein.“

Demzufolge ist auch die Auswahl bzw. die Art und Weise des Auskämmens ist subjektiv und fragebedürftig. Herr Dörner fragt ganz richtig, ob nicht auch Tippfehler die Ursache für Abweichungen waren. Selbst wenn die Abweichungen zwischen Getrennt- und Zusammenschreibung in den Zeitungen 30 Prozent betragen, könnte man sich für die Schreibweise der 70 Prozent entscheiden, wenn sie mit der Duden-Schreibweise übereinstimmt. Es wäre überhaupt sinnvoll zu fragen, wie der Duden schreibt und warum er so schreibt, bevor man sich für eine Fakultativschreibung entscheidet. Daß es Zweifelsfälle gibt, ist wohl nicht auszuschließen.

Ich bitte, die Länge meines Beitrages zu entschuldigen. Ich möchte zum Thema GZS nicht mehr sagen und werde mich künftig zurückhalten.



Manfred Riebe
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg

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Theodor Ickler
28.01.2001 23.00
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Lesefrucht

In dem neuen Buch „Duden: Deutsche Orthographie“ von Nerius et al. liest man:

Die Realität zeigt (...), dass weder das Kriterium der neuen Bedeutungseinheit noch das der unterschiedlichen Betonung absolut zuverlässige Hilfen für die Wahl der richtigen Schreibung sind, sodass sich orthographische Zweifelsfälle ergeben. Der Schreibende muss sich zwischen zwei graphischen Realisierungsmöglichkeiten entscheiden, wo eine eindeutige Entscheidung infolge der Tendenz des allmählichen Übergangs bestimmter Typen von Wortgruppen zu Einwortlexemen oft schwierig ist. So kann man z. B. sagen, dass Wortgruppen wie „Feuer fangen“ oder „lästig fallen“ in stärkerem Maße semantische Ganzheiten darstellen als viele der nach den Regeln zusammenzuschreibenden Komposita wie „herauskommen“, „vorbeigehen“ usw.    Das Betonungskriterium geht davon aus, dass die Getrennt- und Zusammenschreibung regelmäßige Akzentunterschiede der gesprochenen Sprache reflektiert, die ihrerseits semantische Unterschiede signalisieren. Das ist, obwohl im Wörterverzeichnis des Dudens mit Konsequenz durchgeführt, nur bedingt zutreffend. Es gibt Bedeutungsunterschiede, denen keine Betonungsunterschiede entsprechen, was vor allem bei metaphorischem Gebrauch gilt: „kalt lassen“ (= nicht erwärmen), „frei machen“ (= räumen, befreien) usw. werden nicht anders betont als „kaltlassen“ (= nicht erregen), „freimachen“ (= frankieren) usw. (Duden: Deutsche Orthographie. Hg. von. D. Nerius, Mannheim 2000, S. 168f.)

Diese Kritik ist zweifellos richtig. Die Verfasser sind aber auch mit der Neuregelung sehr unzufrieden und stellen ihr den Alternativentwurf von Dieter Herberg entgegen, den die westdeutschen Reformer trickreich aus dem Rennen geworfen haben, obwohl er viel besser gewesen wäre und einen Großteil der Kritik, die der Schaedersche Ansatz hervorgerufen hat, gegenstandslos gemacht hätte.

Falsch ist natürlich die auch sonst verbreitete Identifizierung der GZS mit der Unterscheidung von Wortgruppe und Zusammensetzung, aber darüber könnte man hier hinwegsehen.



Theodor Ickler
Ringstr. 46, D-91080 Spardorf

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Henning Upmeyer
28.01.2001 23.00
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Zusammen- und Getrenntschreibungen mit Verben:

Jetzt weiß ich, wozu man die Orthographische Rückbildung brauchen kann:
Techniker erfinden zuerst Tätigkeitsbezeichnungen wie z.B. „das Weichlöten“, „das Kaltschweißen“ usw. und nicht „das weiche Löten“, „das kalte Schweißen“ in Form von substantivierten Infinitiven (genauer: aktiven Infinitiv-Verbalsubstantiven). Wenn diese Bezeichnungen zusammengeschrieben werden, müssen dann auch die davon als Orthographische Rückbildung abgeleiteten normalen Infinitive zusammengeschrieben werden.
Die große Bedeutung der O. R. liegt nun darin, daß sie allgemein anwendbar ist, weil nicht mehr beweisbar ist, ob als Tätigkeitsbezeichnung zuerst der substantivierte oder der normale Infinitiv vorhanden war und als Ausgangswort gilt: Um zu prüfen, ob ein normaler Infinitiv zusammengeschrieben werden muß, bildet man dazu den substantivierten Infinitiv. Wenn das einen festen Begriff ergibt wie „das Kurzschneiden“ und nicht „das kurze Schneiden“, dann muß auch der normale Infinitiv als Orthographische Rückbildung zusammengeschrieben werden.
Diese Prüfung ist viel sicherer als die mit der Erweiterbarkeit des Adjektivs. Der große Vorteil der O. R. ist, daß die substantivierten Infinitive viel klarer als die normalen Infinitive aussagen, was genau gemeint ist. Denn beim Substantivieren des Infinitivs werden adverbial gebrauchte Adjektive, die keine Verbzusätze sind, in richtige Adjektive zurückverwandelt. Mit Verbzusatz: „weichklopfen“ entspricht umkehrbar „das Weichklopfen“. Mit Adverb: weich klopfen“ entspricht umkehrbar „das weiche Klopfen“. Alles klar.
Es greift auch bei Wörtern wie „aneinander“ usw.: Wenn man schreibt „beim Aneinanderhängen ...“, muß man als O. R. auch den normalen Infinitiv „etwas aneinanderhängen“ zusammenschreiben. Wenn es daneben eine zweite Bezeichnung gibt „das aneinander Hängen“, muß dazu der normale Infinitiv „aneinander hängen“ getrennt geschrieben werden.
Auch bei Substantiven mit Verben schafft die O. R. Klarheit: Wenn man schreiben muß „das Autofahren“, „das Radfahren“, „das Eislaufen“, „das Sifliegen“ und nicht „das Auto Fahren“, „das Rad Fahren“, „das Eis Laufen“, „das Ski Fliegen“, muß man als Orthographische Rückbildung auch „autofahren“, „radfahren“, „eislaufen“, „skifliegen“ zusammenschreiben.
Und bei Verben mit Verben geht es so: Wenn man „das Sitzenbleiben“, „das Kennenlernen“, „das Spazierengehen“ schreibt, muß als O. R. auch „sitzenlassen“, „kennenlernen“, „spzierengehen“ zusammengeschrieben werden.
Voll logisch, zumindest für Nichtgermanisten. Ich gratuliere Herrn Prof. Ickler zu seiner Erfindung der Orthographischen Rückbildung. Ist als Verfahren echt patentfähig.
Weitere Anwendungen der Orthographischen Rückbildung:
Das Abwärtsgehen, Aneinanderfügen, Anheimfallen, Aufeinanderschichten, Aufwärtsgehen, Auseinanderfallen, Auswendiglernen, Autofahren, Beieinandersein, Beisammensein, Bekanntmachen, Besserstellen, Bewußtmachen, Blankpolieren, Blindschreiben, Braunbrennen, Breitschlagen, Dableiben, Dahinterklemmen, Darauffolgen, Darüberfahren, Darunterlegen, Dasein, Davorstellen, Dortbleiben, Durcheinanderbringen, Eislaufen, Feinschleifen, Fernhalten, Fertigstellen, Fixmachen, Flüssigmachen, Frischhalten, Gefangenhalten, Geheimhalten, Geringschätzen, Getrenntschreiben, Glattstreichen, Haltmachen, Hängenbleiben, Hartbrennen, Haushalten, Hierbleiben, Hintereinanderschalten, Hochschrauben, Höherstufen, Hübschmachen, Ineinanderfließen, Kahlschlagen, Kennenlernen, Kenntlichmachen, Kleinhacken, Knapphalten, Kopfstehen, Krummbiegen, Kurztreten, Lahmlegen, Langziehen, Laufenlassen, Leerlaufen, -stehen, Leichtfallen, Liebgewinnen, -haben, Liegenbleiben, -lassen, Maschineschreiben, Maßhalten, Mattsetzen, Miesmachen, Mobilmachen, Müdemachen, Muntermachen, Näherkommen, Naßschwitzen, Nebeneinanderstellen, Offenlegen, -stehen, Parallelschalten, Pleitegehen, Probefahren, Querlegen, Radfahren, Rechtmachen, Richtigstellen, Ruhigstellen, Saubermachen, Schiefgehen, Schlafengehen, Schlangestehen, Schlankmachen, Schlechtmachen, Schrägstellen, Schwerfallen, Selbstbauen, Sichtbarmachen, Sitzenbleiben, -lassen, Skilaufen, Skispringen, Spazierengehen, Steckenbleiben, Stehenbleiben, Strammziehen, Totstellen, Übereinanderschichten, Überhandnehmen, Übrigbleiben, Untereinanderschreiben, Verlorengehen, Verständlichmachen, Vollfüllen, Wachhalten, Warmhalten, -laufen, Weichklopfen, Wiedersehen, -wählen, Wohlwollen, Wundliegen, Zufriedenstellen, Zusammensein.
Mit der Orthographischen Rückbildung ist nun völlig klar, wie man dazu die normalen Infinitive schreiben muß.



Henning Upmeyer
Roseggerweg 10, 82140 Olching

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Theodor Ickler
28.01.2001 23.00
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Weichlöten

Der Begriff der „orthographischen Rückbildung“ ist im Grund entbehrlich, ich habe ihn auch keineswegs erfunden. Was Herr Upmeyer so temperamentvoll sagt, meint er offenbar auch ein wenig ironisch, doch ist mir nicht klar, welche Aussage wirklich dahintersteht. Ich selbst bemühe mich ja immer um die unverschlüsselte Darlegung dieser Sachverhalte, die mir schwierig genug vorkommen, so daß mein Bedarf an witziger Verklausulierung nicht besonders groß ist. In meinem Fachsprachenbuch habe ich mich auch bemüht, die kompliziertesten Dinge (auch Rückbildungen) so einfach und klar wie möglich auszudrücken.
Zur Sache noch folgende Hinweise: Der Infinitiv und die beiden Partizipien stehen am Rande des Verbalsystems, sie sind ja auch historisch erst spät in das verbale Paradigma aufgenommen worden (die IDS-Grammatik ist beim Partizip sogar besonders zurückhaltend).
Es ist in der Tat zu beobachten, daß der Sprecher dazu neigt, ein Wort oder besser ein Grundmorphem durch verschiedene syntaktische Positionen hindurchzutreiben und damit auch durch die Wortarten. Hat er ein Verb „erobern“ gebraucht, so verwendet er es im nächsten Satz als Substantiv in Subjekt- oder Objektposition, also „Eroberung“. So kam es, daß man aus dem Adverb „teilweise“ (usw.) das umstrittene Adjektiv „teilweiser (Atomteststopp)“ bildete, aus „der Knopf ist ab“ sogar „der abbe Knopf“ usw. Aus dem technischen „Sandstrahlen“ wurde „ich sandstrahle“ (eine echte Rückbildung, Herr Upmeyer!). usw. Das sind solche Mechanismen, die eine ernsthafte Untersuchung verdienen.
Daß man Infinitivgefüge, die sich so herleiten, zusammenschreiben müsse, hat niemand behauptet, und es trifft auch nicht zu. Daher sind ja auch in meinem WÖrterbuch fast alle Ihre Beispiele mit dem Bogen versehen. Aber es ist gewiß eines unter mehreren Motiven, das haben andere auf diesen Seiten schon ganz richtig dargestellt.

Übrigens, zu einer früheren Mitteilung von Herrn Upmeyer:Auch mir sind etliche Sprachen mehr oder weniger vertraut, aber ich wäre vorsichtiger mit der Anwendung von Kategorien der einen Sprache auf eine andere. Zum Beispiel kenne ich den slawischen Aspekt recht gut, aber was soll die Übertragung aufs Deutsche? Ist das nützlich?
Aber vielleicht habe ich, wie gesagt, auch einfach nicht verstanden, was Herr Upmeyer sagen wollte.



Theodor Ickler
Ringstr. 46, D-91080 Spardorf

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Christian Dörner
28.01.2001 23.00
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Freigabe der GZS - eine Zwickmühle?

Leider scheint die Diskussion über die Getrennt- und Zusammenschreibung wieder etwas zum Stillstand gekommen zu sein, aber gerne möchte ich noch ein paar Argumente hinzufügen, die für oder gegen die völlige Freigabe sprechen.

Wenn ich mir die vor der Reform geschriebenen Schriftstücke nichtprofessioneller Schreiber ein bißchen näher ansehe, dann fällt auf, daß die GZS zwar an etlichen Stellen stark schwankte, aber im großen und ganzen – vor allem bei häufig gebrauchten Wörtern – relativ einheitlich war. Daß die Reform inzwischen bei Schülern Schreibungen wie „hin legen“, „weg gehen“, „auf stehen“ usw. erzeugt hat, lasse ich jetzt einmal außer acht. Wer dies nicht glauben möchte, kann sich mit einem entsprechenden IRC-Programm den derzeitigen Schreibbrauch der Schüler gerne ansehen. Betrachte ich die GZS des „alten“ Duden von 1991, so fallen sofort etliche Ungereimtheiten auf. Ein paar von ihnen möchte ich beispielshalber einmal kurz erwähnen.
Man schreibt nach Duden (1991): „warm halten“ (urspr. Bedeutung), „warmhalten“ (übertragen), „baden gehen“ (urspr. Bedeutung und übertragen), „sitzen bleiben“ (urspr. Bedeutung), „sitzenbleiben“ (übertragen), „fertig werden“ (urspr. Bedeutung und übertragen (=etwas verkraften)), aber „fertigmachen“ (urspr. Bedeutung und übertragen), „dicht machen“ (urspr. Bedeutung), „dichtmachen“ (übertragen), aber nur „platt machen“ (urspr. Bedeutung und übertragen). Viele dieser Beispiele wurden bereits in früheren Beiträgen erwähnt.
Ist das wirklich sinnvoll? Niemand konnte sich diese Einzelheiten merken. Somit ist hier eine völlige Freigabe der GZS (mit Rundbogen ohne Empfehlung) mehr als nur gerechtfertigt. Vielleicht – ja sogar höchstwahrscheinlich – steckt ein höherer Sinn dahinter, aber behalten kann man das nie. So schreibt der Duden „wohl fühlen“, aber „wohltun“ vor. Bei „wohl fühlen“ könnte die Reihenbildung eine gewisse Rolle gespielt haben: „sich schlecht/gut/unwohl/wohl fühlen“, da bei den anderen Wörtern Zusammenschreibung wohl nicht in Frage kommt. Bei „wohltun“ gibt es keine Reihe („unwohltun“?). Insofern könnte dies ein Grund sein. Ich weiß es allerdings nicht. So tendiere ich z. B. bei „wohl fühlen“ und „ernst nehmen“ überhaupt nicht zur Zusammenschreibung, während ich mich bei „beiseite legen“ und „zugrunde gehen“ immer zwingen muß, diese Wörter getrennt zu schreiben. Vielleicht sollte ich das gar nicht tun? Aber wenn man den Duden von 1991 mißachtet, darf man sich sofort von seiten der Reformbefürworter anhören, daß man selbst nicht rechtschreiben kann, da sie (wie leider auch viele Reformgegner) den Duden von 1991 noch immer mit der „alten“ Rechtschreibung gleichsetzen. Insofern ist das ein wenig problematisch, obwohl gerade auf dem Gebiet der GZS das Sprachgefühl bei den Menschen stark variiert. Es scheint – da gebe ich Herrn Riebe völlig recht – auch so eine Art innerer Rechtschreibung zu geben. Sonst wäre z. B. nicht zu erklären, warum alle zu „schwuppdiwupp“ (ohne „ie“), aber zu gleichen Teilen zu „holterdiepolter“ und „holterdipolter“ tendieren. Ein Grund läßt sich nicht feststellen.
Allerdings gibt es auch Wörter, bei denen die Schreibung eindeutig war. Wie häufig waren „bereit stellen“ und „fertig stellen“? Bei „fertig stellen“ waren es gerade einmal 2 %. Und was waren davon nur Tippfehler? Bei „kennenlernen“ sieht es wahrscheinlich noch eindeutiger aus. Die Getrenntschreibung dürfte (bis auf „zu kennen lernen“) kaum belegbar sein. Somit meine ich, da ich das Konzept von Herr Prof. Ickler, nämlich die Sprachwirklichkeit darzustellen, stark befürworte, daß ein bloßer Rundbogen – ohne jegliche Empfehlung – bei „bereit_stellen“, „kennen_lernen“ usw. nicht die Sprachwirklichkeit darstellt, da die jeweils andere Schreibung kaum belegbar sein dürfte. Zu Herrn Wrase möchte ich gerne noch anmerken, daß ich keinesfalls bei jedem Wort eine Empfehlung befürworte, ich will es also nicht kompliziert machen, wenn es einfach ist. Aber bei einer statistischen Verteilung von 98:2 oder 99:1 benötigt man m. E. eine Empfehlung, um den Schreibbrauch richtig zu erfassen.
Wenn man auch die eindeutigen Fälle (bei „kennenlernen“ war für die Grundschüler die richtige Placierung und Verteilung der „r“ und „n“ wohl schwieriger als das Erlernen der Zusammenschreibung) völlig freigibt, dann läuft man eventuell auch Gefahr, jeden Fehler bei der GZS als Schreibbrauch zu werten und jeden Fehler auf anderen Gebieten als „richtigen“ Fehler. Allerdings läßt sich dieses Argument dardurch entkräften, da wir auf den anderen Gebieten ja eindeutige Regeln hatten, während sie bei der GZS einfach fehlten.
Ich bleibe daher nach reiflicher Abwägung aller Argumente bei meinem Plädoyer für eine empfehlungslose Freigabe der GZS bei den schwankenden Fällen, zu denen, das hat Herr Wrase völlig richtig dargestellt, die Mehrzahl der Wörter gehört. Bei den Fällen, bei denen bereits früher die Verteilung so eindeutig war, daß sich eine Diskussion darüber erübrigt, wäre ein kleiner Hinweis wohl die bessere Lösung. Dabei möchte ich nochmals betonen, daß ich keinesfalls auf die Festlegungen eines alten Wörterbuchs achte, sondern auf das, was die Sprachgemeinschaft selbst entschieden hat. Warum sie sich für „kennenlernen“ entschied, hat z. B. Peter Eisenberg in seiner Kritik an der Getrenntschreibung schön dargelegt. Doch selbst da wäre ich für eine Freigabe, wäre die Getrenntschreibung dieses Wortes nicht schon längst verschwunden.

Wer eine starre Regelung der GZS befürwortet, dem muß man auch sagen, daß gerade diese starre Festlegung des Duden bereits zu einer weitgehenden Freigabe – selbst in der Schule – geführt hatte, die jetzt durch die Reform natürlich wieder verschwunden ist. Diese Festlegung führte genau zu dem Zustand, der jetzt von den Befürwortern eindeutiger Regeln kritisiert wird. Deshalb ist und bleibt für mich das Prinzip des Rechtschreibwörterbuchs von Herrn Prof. Ickler – wenn auch mit einigen Empfehlungen versehen – die beste Lösung dieses Problems.

- Die Länge des Beitrags bitte ich zu entschuldigen.



Christian Dörner
91058 Erlangen

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Manfred Riebe
28.01.2001 23.00
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Die Bedürfnisse des Lesers sind der Maßstab

Lieber Herr Professor Ickler!

Sie schreiben: „Der Glaube an ‚die richtige Schreibung eines Wortes‘ ist der Grundirrtum. Herr Riebe teilt ihn mit den Reformern. Beide sagen: Hauptsache eindeutig! Die Folgen in linguistischer wie pädagogischer Hinsicht sind ihnen egal. Wenn ich Herrn Riebe mit dieser Charakterisierung unrecht tun sollte, möge er sich wenigstens ein einziges Mal zu diesen Folgen äußern, wie ich sie so oft dargestellt habe (Lern- und Nachschlageaufwand). Am
besten wäre es wirklich, einmal eine Probestrecke des neuen „Riebe“ vor Augen zu haben und daran weiterzudiskutieren.“

Damit tun Sie mir Unrecht. Sie unterstellen mir, ich sei autoritätsgläubig. Wenn ich das wäre, würde ich alle Ihre Aussagen kritiklos anerkennen. Ich bin Ihnen jedoch nur in kritischer Sympathie verbunden. Auch „Geringschätzung der Journalisten“ ist eine Unterstellung. Ich warne nur davor, die Presseorthographie als die beste Schreibweise zu betrachten, die fehlerfrei sei. Journalisten „kochen auch nur mit Wasser“. Man sollte nicht übersehen, wie unkritisch, gleichgültig und fehlerhaft der größte Teil der Journalisten den Neuschrieb umgesetzt hat. Die Broschüre „Presse-Orthographie“ von Stephanus Peil und die Untersuchungen des SPIEGEL und der Süddeutschen Zeitung von Wolfgang Wrase hier in www.rechtschreibreform.com sprechen für sich. Daher würde ich gerade von den Journalisten nicht die höchste Rechtschreibkompetenz erwarten. Auch hier bestätigen lobenswerte Ausnahmen die Regel. Ich lehne es auch ab, der Deutschen Presse-Agentur die Aufgabe einer verantwortlichen Sprachinstanz anzuvertrauen, die sie sich anmaßt. Mit Totschlagargumenten wie „Journalistenbeschimpfung“ hat das nichts zu tun. Warum aber soll man die Zeitungsorthographie zum alleinigen Maßstab machen? Die Zeitungen (FAZ und SZ) sind doch nur ein Teil der Sprachwirklichkeit. Man ersetzt somit die hundertjährigen Erfahrungen des Rechtschreib-Dudens durch Zeitungstexte, die wiederum zu einem sehr großen Teil von der Schreibweise der Nachrichtenagenturen abhängen.

Man braucht übrigens auch keine „Probestrecke des neuen ‚Riebe’“, denn der Duden bis zu seiner 20. Auflage von 1991 erfüllt meine Anforderungen weitestgehend. Wir stimmen ja darin überein, daß wir bisher nach Ihrem Urteil eine „bewährte, außerordentlich leserfreundliche und bei allem Wandel recht einheitliche Orthographie“ hatten (Ickler: Rechtschreibwörterbuch; S. 9). Das Regelwerk des Duden ist ja auch Ihrer Meinung nach recht liberal gefaßt und auch die Schreibweisen im Wörterverzeichnis seien weitestgehend richtig, auch wenn Sie darin „zahlreiche Haarspaltereien und unrealistische Einzelfestlegungen“ entdeckten (Ickler: Rechtschreibwörterbuch, S. 10, 12). Strittig ist eigentlich nur, ob diese Fälle wirklich so umfangreich sind, wie in Ihrer Fakultativschreibung mit Bogen dargestellt.
Ich werde mich auch wunschgemäß zum Lern- und Nachschlageaufwand äußern, wie er durch die Fakultativschreibung ausgelöst wird. Auch das gehört zur Schreibwirklichkeit. Zunächst aber erst einmal zum Grundsätzlichen einige Worte:

Die Orientierung an den Bedürfnissen des Lesers ist der Schlüssel zum Verständnis der Rechtschreibung und zur Beurteilung der Rechtschreibreform. (Ickler: Rechtschreibreform auf dem Prüfstand, Pullach, März 1997, S. 24). Nach diesem groben Maßstab richtete sich auch der Duden bis zu seiner 20. Auflage von 1991. Er entspricht dem allgemeinen kaufmännischen Grundsatz „Der Kunde ist der König.“ Welche besonderen Maßstabkriterien ergeben sich aus diesem groben Maßstab?

1. Natürlich ist der deskriptive Ansatz richtig. Auch der Duden machte ja bis zur 20. Auflage von 1991 nichts anderes.
2. „Einheitlichkeit der deutschen Orthographie“ (zuletzt Theodor Ickler: Die Reform der Reform ist in vollem Gange, General-Anzeiger, Bonn, 24.1.2001, S. 16)
3. Eindeutigkeit anstatt Beliebigkeit (Ickler: Die sogenannte Rechtschreibreform. Ein Schildbürgerstreich, 1. Auflage, 1997, S. 129), d.h. möglichst wenig Varianten. Der Anspruch der Eindeutigkeit steckt schon in dem Wort „Orthographie“. Der Benutzer eines Rechtschreibwörterbuches will selbstverständlich sofort die richtige Schreibweise eines Wortes finden, denn er will ja für den Leser Eindeutigkeit herstellen. Deshalb braucht man nicht blind an „die richtige Schreibung eines Wortes“ zu glauben, aber an die bestmögliche, die eine Autorität wie die Duden-Redaktion bisher vorschlug. Natürlich gibt es keine Regeln ohne Ausnahmen. Deshalb gibt es ja z.B. auch einen Zweifelsfälle-Duden. Man kann daher nicht sagen, daß der Duden grundsätzlich autoritär war, das war er m.E. doch wohl nur in Einzelfällen. Die Schreibgemeinschaft ist m.E. stärker und läßt sich nichts Falsches vorschreiben, andernfalls hätte sich der Schreibgebrauch nicht trotz der Festlegungen des Duden in Richtung einer Zusammenschreibung von Verben ändern bzw. weiterentwickeln können. Zur Uneindeutigkeit gehört es z.B., daß Artikel (Geschlechtswörter) der Hauptwörter nicht genannt werden. Es ist doch ein Unterschied, ob man der Krake oder die Krake schreibt. Die Fakultativschreibung ist auch ein Fall von Uneindeutigkeit.

Lern- und Nachschlageaufwand bei der Umsetzung der Fakultativschreibung in der Schreibpraxis

In Ihrem Beitrag „Einfach?“ vom 18.01.2001 schrieben Sie:
„Ich werde es (den Fall „satt essen“, M.R.) möglicherweise, nach gehöriger Prüfung, ändern und das Bögelchen einführen. Dadurch wird der Zweifelsfall behoben, denn der Benutzer meines Wörterbuchs weiß ja, daß kurze Ergebniszusätze mit dem Verb zusammengeschrieben werden können. Folglich braucht er nicht nachzuschlagen, und das ist auf jeden Fall einfacher. Ich will das Wörterbuch ja entbehrlich machen.“

Das leuchtet mir überhaupt nicht ein. In Abwandlung von Wolfgang Mentrups Buchtitel „Wo liegt eigentlich der Fehler?“ frage ich: „Wo liegt eigentlich der Vorteil?“

Spielen wir einmal einen Fall zur Probe durch: Jemand weiß z.B. nicht, wie man das Wort „heraustreten“ schreiben soll, getrennt oder zusammen.

1. Wolfgang Wrase meint, bei dem Wörterbuch von Professor Ickler könne man „leicht merken, wo es Varianten gibt und wo nicht. Von den Verbzusätzen sind nur die in § 9 obligatorisch zusammenzuschreiben, das heißt im wesentlichen die mit Präpositionen gleichlautenden Verbzusätze. Grundsätzlich sind die Hinweise in § 8 zu beachten, der Rest ist dann fakultativ.“ Ich bezweifle sogar, daß sich ein Profi so etwas leicht merken kann. Theodor Ickler: „Die Zulassung von Varianten wird auch als Erleichterung für den Schreiblerner dargestellt. Das ist jedoch ein Irrtum, denn man kann unmöglich wissen, in welchen Bereichen es Varianten gibt und in welchen nicht. Dadurch erhöht sich der Lernaufwand, statt sich zu verringern.“ (Ickler: Die sogenannte Rechtschreibreform. Ein Schildbürgerstreich, 1. Auflage, 1997, S. 129).

2. Also nimmt man das Ickler-Wörterbuch in die Hand und entdeckt auf Seite 221, Spalte 1, „heraus_arbeiten usw.“ mit Bögelchen bzw. Bogen, aber nicht „heraustreten“. Man entscheidet, daß „usw.“ sich auf „heraustreten“ bezieht. Was aber bedeutet der Bogen?

3. Dann sucht man nach der Bedeutung des Bogens. Nach längerem Suchen entdeckt man die Erläuterung unter Benutzungshinweisen auf Seite 69: „Der Bogen    _    kennzeichnet Wortverbindungen, die in bestimmten Stellungen zusammengeschrieben werden können: kalt_stellen = kaltstellen oder kalt stellen.“ (Der Bogen wird hier mit einem Unterstreichungsstrich dargestellt, M.R.). In der Entwurf-Fassung von 1999 auf Seite S. XXXI hieß es noch: „Der Bogen    _    kennzeichnet Gewohnheitsgefüge, die in bestimmten Stellungen zusammengeschrieben werden, ohne daß die Getrenntscheibung falsch wäre: kalt_stellen = kaltstellen oder kalt stellen.“ In der 1. Auflage von 2000 findet man diesen ergänzenden Hinweis zufällig auf Seite 17 unter „Getrennt- und Zusammenschreibung“, aber ohne daß der Bogen erwähnt wird: „In anderen Fällen ist Zusammenschreibung nur mehr oder weniger üblich. Getrenntschreibung ist dann nicht falsch, Zusammenschreibung aber oft besser.“ Diese Erklärung ist unzureichend, weil keine Erklärung geliefert wird, wann man zusammen und wann man getrennt schreibt. Also sucht man weiter. Aber wo?

4. Nach einigem Suchen findet man auf Seite 37 unter § 10 Verbzusätze II“ den Begriff „Fakultative Zusammenschreibung“, den ich hier deutlicher als „Fakultativschreibung“ bezeichnet habe. Als Erläuterung entdeckt man: „Zahlreiche Wörter, die ganz verschiedenen Wortarten angehören, werden mehr oder weniger regelmäßig mit Verben zusammengeschrieben.“ Nur aus der Formulierung „mehr oder weniger regelmäßig“ kann man indirekt schließen, daß sowohl „zusammen“ als auch „getrennt“ geschrieben werden kann. Der Bogen als Erkennungszeichen wird auch hier nicht erwähnt. Es ist sehr fraglich, ob das ein Normalbürger versteht.

5. Dann folgt aber noch folgende Erläuterung: „Dabei handelt es sich teils um feste Verbindungen, die meist auch besondere (idiomatische) Bedeutungen haben, teils um jederzeit neu zu bildende Verbindungen der Verben mit nicht zu umfangreichen Orts-, Richtungs- und Ergebniszusätzen.“ (Es folgen Beispiele). „Nicht zu umfangreiche Orts-, Richtungs- und Ergebniszusätze“ bedeutet aber im Klartext, daß bei größerem Umfang getrennt geschrieben muß. Kurze Zusätze werden dagegen mit dem Verb zusammengeschrieben. Hier ist es noch fraglicher, ob der Leser das versteht.

6. Nun muß man sich in diesem Zweifelsfall „heraus_treten“ entscheiden, ob man zusammen oder getrennt schreiben soll.

7. Nach einiger Zeit hat man die Schreibweise und die Erläuterungen vergessen und muß wieder nachschlagen.

Ist für den Leser des Wörterbuchs der Zweifelsfall durch den Bogen behoben?
Ist das Ickler-Wörterbuch entbehrlich, wenn man dennoch nachschlagen muß?
Ist die Nachschlagearbeit im Ickler-Wörterbuch einfacher als in anderen Wörterbüchern?

Gibt es überhaupt einen ökonomischen Vorteil?

Wolfgang Wrase schwankt in seinen Ansichten bezüglich der Fakultativschreibung. Am 16.01. schrieb er unter „Kompromiß möglich“:

„Meiner Ansicht nach wäre schon ein Kompromiß möglich, das heißt, daß sich das Rechtschreibwörterbuch ein bißchen „eindeutiger“ gestalten ließe. Nicht bei platt machen/platt machen, aber bei anderen Einträgen. So schreibt Professor Ickler weiter unten, er habe in der SZ bei „fertigstellen“ 316mal Zusammenschreibung gefunden und 5mal Getrenntschreibung. Das sind keine 2 Prozent Getrenntschreibung. Ich frage mich: Wieso macht man dann überhaupt statistische Erhebungen, wenn über 98 Prozent keine Entscheidung für den Standard ermöglichen?“
Sie antworteten: „Herr Wrase hat recht, mir ist auch bewußt gewesen, daß manche freigestellten Schreibungen nur verschwindend selten vorkommen, wahrscheinlich auch „zusammen nehmen“ usw. Ich habe gezögert, wo ‚zusammen‘ unterzubringen ist, und mich dann aus Gründen der Systematik und wegen erwiesener Unschädlichkeit für die Fakultativität entschieden. Das muß aber nicht das letzte Wort sein.“

Demzufolge ist auch die Auswahl bzw. die Art und Weise des Auskämmens ist subjektiv und fragebedürftig. Herr Dörner fragt ganz richtig, ob nicht auch Tippfehler die Ursache für Abweichungen waren. Selbst wenn die Abweichungen zwischen Getrennt- und Zusammenschreibung in den Zeitungen 30 Prozent betragen, könnte man sich für die Schreibweise der 70 Prozent entscheiden, wenn sie mit der Duden-Schreibweise übereinstimmt. Es wäre überhaupt sinnvoll zu fragen, wie der Duden schreibt und warum er so schreibt, bevor man sich für eine Fakultativschreibung entscheidet. Daß es Zweifelsfälle gibt, ist wohl nicht auszuschließen.

Ich bitte, die Länge meines Beitrages zu entschuldigen. Ich möchte zum Thema GZS nicht mehr sagen und werde mich künftig zurückhalten.



Manfred Riebe
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