Trends wie der von Hameln und die unerträgliche Leichtigkeit des §34
Wenn man schon darauf hinweisen muß, daß allerdings ja nun mal an den Schulen nichts anderes mehr unterrichtet wird, um die Reform zu verteidigen, so ist das alles andere als überzeugend. Inhalt der Kritik ist ja gerade unter anderem, daß den Schülern das Falsche beigebracht wird, daß die zunehmende Zahl der so unterrichteten also einer der Punkte auf der Schadensliste sind. Ein Vergleich: In der Schule wird das Fach Mathematik ersatzlos gestrichen, weil so viele Schüler damit Probleme haben und heute doch ohnehin jeder Taschenrechner und Computer hat. Dann kommen Leute, die das für einen folgenschweren Fehler halten, und die Befürworter der Angelegenheit entgegnen: Nun ja, aber bald kann sowieso keiner mehr rechnen, das werden immer mehr Leute werden, zwangsläufig. Ist damit schon erwiesen, daß die Sache zu begrüßen sei? Vielleicht sollte man sich, solcher Denkweise folgend, in einigen Gegenden Deutschlands auf eine ganz andere Weise auf die zunehmende Anzahl rechtsradikaler Jugendlicher einstellen?
Zu §34 E4: Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppe aus Adjektiv + Verb zwischen §34(2.2) und §34 E3(3) keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder Zusammensetzung verstanden wissen will. Hier wird ausnahms- und fast sensationellerweise einmal doch tatsächlich dem Schreibenden überlassen, wie er sich verstanden wissen will. Aber das darf nach Reformideologie natürlich nur im absoluten Notfall sein, wenn alle bedeutungsblinden Regelungsversuche fehlschlagen. Was in der momentanen Diskussion aber entscheidend ist, ist der Verweis auf §34 E3(3), der eine klare Entscheidung der Fälle ruhigstellen sowie richtigstellen eben nicht nur zuläßt, sondern sogar zwingend vorschreibt. Wozu soll diese Regel dienen, wenn ruhig und richtig, die beide ganz offenbar mit -ig enden, nicht getrennt geschrieben werden sollen?
Wenn es wirklich so wäre, wie Michael Jansen meint, daß es also gleichsam der Geist der Reform sei, daß der Schreibende nach Belieben auch eigene Entscheidungen treffen kann, die mit dem Regelwerk nicht konform gehen, wozu dann überhaupt die ganze Reform? Das hieße ja, daß man an sich auch genauso weiterschreiben könnte wie bisher. Michael Jansen nimmt sich sein richtigstellen und ruhigstellen heraus, ein anderer dann eben auseinandersetzen und vorwärtskommen. Herr Jansen, wenn Sie auf Icklers Philosophie verweisen, dann können Sie wohl kaum davon ausgehen, daß diese derjenigen der Reformer gleicht. All die Paragraphen zur GZS in der Neuregelung sollen doch dazu dienen, die von Ickler gewährte Fakultativität durch strikte Regulierung gerade auszuschließen!
Christian Melsa 22149 Hamburg
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