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Johannes Seifried
29.05.2001 22.00
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Viruswarnung wegen sulfnbk.exe ist ein sog. “Hoax³

Bei dieser Viruswarnung handelt es sich um einen sog. „Hoax“, also um besagtes Störmanöver.

Siehe dazu die (englischsprachigen) Hinweise unter folgendem URL:

http://www.symantec.com/avcenter/venc/data/sulfnbk.exe.warning.html

Deswegen die Datei C:WINDOWSCOMMANDSULFNBK.EXE nicht löschen oder verschieben. Sie gehört zum normalen Bestand von Windows und dient zur Wiederherstellung von langen Dateinamen.

Wenn dies bereits geschehen ist, so findet man unter obigem URL auch Anleitungen, um diese Datei wiederherzustellen.

Übrigens: Alle Objekte im Papierkorb können durch „Papierkorb leeren“ unwiederbringlich vom Rechner entfernt werden.



Johannes Seifried

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Henning Upmeyer
29.05.2001 22.00
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Der Ethikrat: ein Ethik-rat oder ein Ethi-krat?

Die Bundesregierung hat ein neues Wort geschaffen: den Ethikrat, der mit Hilfe der neuen Trennungsregeln als ein Ethik-rat oder ein Ethi-krat geschrieben und verstanden werden kann. Dabei ist „Ethi“ wohl die Mehrzahl von „Ethos“, die alt- und neugriechisch „ethoi“ geschrieben und neugriechisch „ethi“ gesprochen wird. Ein „Ethi-krat“ ist demnach wohl ein multikultureller Herrscher in einer „Ethi-kratie“, also in einer multikulturellen Herrschaftsform. Entspricht vielleicht nicht dem, was die Bundesregierung gemeint hatte, aber genau der Wirklichkeit.
Die neuen Trennungsregeln haben eine sprudelnde Quelle für neue sich widersprechende Wort- und Bedeutungsschöpfungen und dadurch ganz neue Möglichkeiten für sprachlichen Humor erschlossen. Früher mußten Wortspiele mühsam durch falsche Betonungen erzeugt werden, jetzt geht das mit den neuen Trennungsregeln von ganz alleine. Schade, daß es für Heinz Erhardt und seine Wortspiele keinen ebenso genialen Nachfolger gibt, der jetzt die neuen Möglichkeiten richtig ausschöpft. Ein Wettbewerb wäre nicht schlecht, um alle Möglichkeiten aufzuzeigen.
Ernsten Sprachwissenschaftlern dreht sich dabei vielleicht der Magen um, aber für Sprachbenutzer ist das auch lustig und anregend, nach dem Motto: Ein bißchen Spaß muß sein, sogar bei der Rechtschreibung. Vielleicht war der gar nicht beabsichtigt? Wissen ist Macht, Nichtwissen macht nichts. Schließlich haben wir eine Spaßgesellschaft.



Henning Upmeyer
Roseggerweg 10, 82140 Olching

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Wolfgang Scheuermann
29.05.2001 22.00
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Kompliment!

Ein dickes Kompliment gebührt allen, die die Um- und Neugestaltung von „rechtschreibreform.com“ vorgeschlagen und initiiert und natürlich besonders allen, die sie durchgeführt haben! Eine Großbaustelle zu betreiben, bei der der laufende Verkehr fast ungehindert weiterläuft und nur eine einzige nennenswerte kurzfristige Umleitung nehmen muß – das verdient hohe Anerkennung! Vielen Dank!



Dr. Wolfgang Scheuermann
Heidelberg

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Peter W. Forster
28.05.2001 22.00
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Denglisch, Engleutsch - Schweindeutsch

Denglisch, Engleutsch – Schweindeutsch:

Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung


Nicht nur die deutsche Sprache wird durch die sogenannte Rechtschreibreform verhunzt, sondern auch das gute Englisch (vgl. z.B. die Trennung bei Pul-lover und Wes-tover). Das wissen alle, die hier schreiben und diskutieren.

Der Sinn der sog. Rechtschreibreform kann nach all den Diskussionen und Erkenntnissen darin gesehen werden, ganz bewußt ein Chaos zu provozieren, an dessen Ende nicht nur der Zusammensturz der Sprache, sondern auch aller ethischen Werte steht.

Die Krankheit Rechtschreibreform, ausgelöst durch einen Virus zunächst der Ignoranz (Stichwort: Prof. Augst), der Arroganz (Stichwort: H. Zehetmair) und schließlich der offenkundigen Dummheit (Stichwort: Presse, FAZ und wenige andere ausgenommen), wurde den Kindern eingeimpft von Pädagogen, die, vor-vergewaltigt von den Kultusministern, sich nicht genügend zur Wehr gesetzt haben. Die Kinder wurden infiziert und werden jetzt als Schutzschild der kultusministeriellen Dummheit mißbraucht, um ... usw. Wir wissen Bescheid.

Der Mißbrauch geht weiter. Unsere Jugend soll, da die Sprache offensichtlich kein Kulturgut mehr darstellt, zu einer neuen Ausdrucksweise auf unterste Ebene, wenn auch nicht gerade dazu angehalten, so doch in keiner Weise davor geschützt werden. Eigentlich wollte ich hier darüber nicht berichten, um dem Jugendmagazin JETZT nicht noch mehr Beachtung zu schenken.

Jetzt aber, da die deprimierenden    Stellungnahmen des Deutschen Presserates und des    Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorliegen, möchte ich doch diesem Forum hier einige Teile zur Kenntnis bringen.

Die Süddeutsche Zeitung bringt am Montag als Beilage das Magazin JETZT, in dem besonders die Jugend (welche?) angesprochen werden soll. Das Magazin biedert sich immer mehr mit seichten und niveauloser Sprache unserer Jugend an. Das ging in dem u.g. Fall so weit, daß ich mir überlegte, Strafanzeige gegen die Süddeutsche Zeitung zu stellen.

Zunächst beschwerte ich mich bei den beiden Chefredakteure Kilz und Dr. Sittner    (sz-online@sueddeutsche.de) in einem Brief, der neben zwei weiteren Beschwerden (u.a. unangemessenes Foto von Frau Hohlmeier) das Jugendmagazin JETZT betraf.
Wörtliche Wiedergabe des Punktes III:

III. FOTZE in Gottes Namen!
Jugendmagazin jetzt    02.04. 2001,    Jan Staate, Iris Gleichen,   
Sex#1 Worte finden    Nur für Jungs: S 16; nur für Mädchen: S 17

Dass nicht einmal wir Mädchen selbst genau wissen, wie wir zur Körpermitte sagen sollen ( wie feige – zu unserer FOTZE in Gottes Namen!), ein echtes Problem...    Wir üben: „Ich mag meine Fotze“; „meine Fotze ist schön“...
Wenn Jan Staate bei den Jungs „im Zweifelsfall für schlichte Begriffe wie Schwanz und Eier“ plädiert, dann kann man diese auch im sonstigen Sprachgebrauch verwendeten Wörter noch irgendwie als natürlich bezeichnen. Wenn allerdings eine Frau selbst ganz bewußt dazu auffordert, das abfälligste und die Frauen und Mädchen erniedrigende Wort F.    zu gebrauchen, dann ist dies zugleich eine     zur Selbstverstümmelung des weiblichen Wesens.

Die verbale Entgleisung ist nur dann zu entschuldigen, wenn wir unsere Mädchen, Töchter und Schülerinnen bewußt zu Nutten und nicht zu liebevollen Menschen und Müttern erziehen wollen.
„Der Verlust der Scham ist der Beginn der Verblödung.“ Freuds Satz trifft hier hoffentlich nur für I.G. zu, die in ihrer absoluten Blödheit vergißt, daß die Beseitigung von Tabus sich erbarmungslos auf die Geschöpfe auswirken wird, die nicht als „Frucht des Leibes“, sondern als Abfall geboren werden sollen.
FOTZE in Gottes Namen! Das ist sicher keine ungewollte Verbindung, sondern Ergebnis    einer wie auch immer gearteten Perversion, die die Vernichtung der Natürlichkeit, aber auch der mit der Zeugung verbundenen Lust herbeiwünscht, damit das Gebilde entstehen kann, das auf dem Foto S. 16 für unsere Jungs und Mädchen das aus dem blaugrünen Himmel schwebende Kunstprodukt aus Plastik als Lösung, Erlösung und Wunder der Schöpfung hinstellt.
Der Imam sollte sich abwenden nicht nur „vom Charme des Augenblicks“ der Frau H., sondern vor allem vom Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung. Hier geht es nicht mehr um die besorgniserregende Anbiederung an die Jugend, sondern um brutale Verhöhnung der menschlichen Würde und religiöser Gefühle.     

Mit freundlichen Grüßen, Vilsbiburg, 05. März 2001


Peter W. Forster, StD

---

Ein Antwort oder gar einen Entschuldigungsversuch auf diesen Brief    habe ich bis heute nicht erhalten.

Eigentlich folgerichtig kamen auf diese Artikel „Nur für Jungs“ und „Nur für Mädchen“ im Magazin JETZT am 28.05.01 Hinweise zur Abtreibung (treffender vielleicht: Embryozid). Immerhin kleines Bedauern, aber Bescheid wissen sollten auch die auf den Seiten 5 bis 7 abgebildeten und angesprochenen ca. 12-jährigen Buben und Mädchen. Man kann auch nach einer Abtreibung noch eine Tochter bekommen, die „supersüß“ ist.
Das Virus muß    frühzeitig eingeimpft werden.

Beim Deutschen Presserat habe ich Beschwerde eingelegt gegen    den Artikel vom 02.04.2001.
In der Stellungnahme des Deutschen Presserates (Gerhard-von-Arestraße 8, 534111 Bonn unter dem Zeichen Wy/vq E 179/01) vom 23.05.2001 ist die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Frau Ursula Ernst-Feldkamp der Auffassung, daß ein Verstoß gegen den Pressekodex    nicht vorliege.
Wörtlich:
„... Grundlage unserer Prüfung war in diesem Zusammenhang die Ziffer 10 Pressekodex, in der es heißt, dass Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das    sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren sind.
Auch nach unserer Ansicht ist die in dem Beitrag verwendete Sprache zwar provokativ, letztendlich    richtet sich das Magazin JETZT jedoch an eine junge Lesergruppe, der ein anderes Sprachgefühl eigen ist. Dass die Redaktion sich der Sprache der Jugend bedient bzw. sich intensiv mit den diversen Ausdrücken für die weiblichen Geschlechtsorgane beschäftigt, kann nach unserer Meinung nicht kritisiert werden. Zudem bleibt es letztendlich natürlich der Autorin überlassen, zu welchem Schluß sie bei ihren Überlegungen kommt. Dass der Beitrag ihre Persönliche Meinung wiedergibt, ist unbestritten. Daher muß akzeptiert werden, wenn sie ihre Überlegungen an dies Leser weitergibt.
Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze nicht feststellen. Ihr Beschwerde war somit unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
(Arno H. Weyand) Referent des Beschwerdeausschusses“

Provokativ? Wer soll provoziert werden?
Sprachgefühl der jungen Lesergruppe? Werden nicht gerade die Gefühle junger Leute bewußt in die Kloake geworfen?
Sprache der Jugend? Wirklich?
Ein kleines Beispiel dazu: Mit Fäusten ging ein Schüler auf einen Mitschüler los. Ich konnte ihn nur mit Mühe davon abhalten, weiter einzuschlagen auf den Mitschüler. Was war geschehen? Der Mitschüler hatte gesagt, seine Mutter sei eine Nutte. Er hätte sicher auch zugeschlagen, wenn er gesagt hätte, er entstamme der F. seiner Mutter. Der Schüler hat nur das auf ganz selbstverständlich natürliche Weise verteidigt, was die Süddeutsche Zeitung der Jugend in ihrer Sprache als Fortschritt anbietet, was der Deutsche Presserat als anderes Sprachgefühl    bezeichnet und was das Bayerische Kultusministerium in der kritischen Differenzierung und begründeten Wertung ... als    wichtiges Ziel der Medienerziehung ansieht.

Die Süddeutsche Zeitung    schickte den Gymnasien das Magazin JETZT in Stößen zum Verteilen zu. Ich schrieb deshalb an das Bayerische Kultusministerium, daß    das Versenden und Verteilen des Magazins JETZT in Schulen aufgrund des o.g. Vorfalls verboten werden solle, da weder einem Schulleiter noch dem KM zugemutet werden könne, jede Zeitschrift vorher zu lesen.
Die Antwort vom 23.05.2001 (III/1-O4101/1-6/56 992)    ist an § 125 Abs. 1 der Gymnasialen Schulordnung    (GSO) angelehnt:
„... (1) Druckschriften dürfen in der Schulanlage an Schüler nur verteilt werden, wenn sie für Erziehung und Unterricht förderlich sind und keine kommerzielle oder politische Werbung enthalten. Über die Verteilung entscheidet der Schulleiter...“
Nach der besonderen Verpflichtung des Schulleiters, die umfangreichen Voraussetzungen zu prüfen, heißt es dort:
„So kann kein Zweifel bestehen, daß etwa das Projekt „Zeitung in der Schule“, bei dem ganze Klassen über Wochen kostenfrei mit einer überregionalen Tageszeitung versorgt werden, die schulische Medienerziehung wirksam unterstützt. Auch in diesem Fall ist es ganz selbstverständlich, dass einzelne Ausdrücke, die eine bestimmte politische Meinung oder auch eine Abbildung abgelehnt werden – in der kritischen Differenzierung und begründeten Wertung liegt ja gerade ein wichtiges Ziel der Medienerziehung. Den Jugendlichen ist jedenfalls nicht damit geholfen, dass man sie im Schonraum Schule möglichst lange von der gesellschaftlichen Realität fernhält, sondern Schule muss zur Auseinandersetzung mit ihr befähigen. Dagegen, dass Jugendliche das besagte Jugendmagazin lesen, ist meines Erachtens nichts einzuwenden.
Anders zu beurteilen ist die Frage, ob man den genannten Artikel im Unterricht einsetzen sollte. Die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung fordern dazu eindeutig: „Die religiösen Empfindungen des Persönlichkeitsrechts des Individuums, insbesondere der schutzwürdige Intimbereich des einzelnen Schülers, seiner Eltern und des Lehrers sind zu achten. Familien- und Sexualerziehung fordert objektive, ausgewogene und entwicklungs- und altersgemäße Darstellung sowie eine dem Bildungsauftrag der Schule angemessene Ausdrucksweise.“ Die Behandlung des o.g. Artikels im Rahmen des Unterrichts wäre daher abzulehnen.
Im vorliegenden Fall wurde das Jugendmagazin an der Schule lediglich verteilt. Außerdem liegt der Vorgang in der Vergangenheit und ist bereits abgeschlossen. Ein Einschreiten des Kultusministeriums im Nachhinein kann die Kenntnisnahme durch Schülerinnen und Schüler nicht mehr verhindern...
Im Übrigen soll mit der schulordnungsrechtlichen Bestimmungen über die Entscheidungskompetenz des Schulleiters die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt werden. Es wäre entgegen dieser Deregulierung, wenn das Kultusministerium intervenieren und ein bestimmtes Magazin generell verbieten würde.
Mit freundliche Grüßen
Kiesl, Ministerialrat“

Das war es also: Kein eindeutiger Verstoß gegen die GSO, trotz der kommerziellen Werbung, trotz der Verletzung der Persönlichkeitsrechte usw. (Unser Schulleiter läßt im übrigen das Magazin    JETZT nicht verteilen.)
Wenn etwas bereits abgeschlossen ist, kann nicht mehr eingeschritten werden. Unsere Gefängnisse machen ihre Tore bereits weit auf. Wiederholungstäter gibt es nicht.
Der Schwarze Peter wird weitergegeben. Kein Protest an die Süddeutsche Zeitung. Persönlich bedanke ich mich ganz herzlich für die wirklich interessanten Informationen des Kultusministeriums.

Nur noch ein letzter Gedanke:
Entscheidungskompetenz? Wie wäre es, wenn ein Schulleiter, wie gefordert, aus Eigenverantwortung zur richtigen Rechtschreibung    zurückkehren würde?

Peter W. Forster, StD
Lerchenstraße 9
84137 Vilsiburg
Tel. 08741 /6810
e-mail: pw.forster@t-online.de



Peter W. Forster, StD
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anonymer Gast
28.05.2001 22.00
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“keiserliche³ Früchte und Früchtchen

Der Schäfer weidet seine Schafe;
den Seinen gibt’s der Herr im Schlafe.
An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen,
die sich als „keiserlich“ bekennen.

Humor – trotz schrägen Schreibern – ist,
meint liebevoll, mit Witz und List,
wenn man trotzdem lachen kann,
Verleger Walter Lachenmann.



Ein Schäfer

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Peter W. Forster
28.05.2001 22.00
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Denglisch, Engleutsch - Schweindeutsch

Denglisch, Engleutsch – Schweindeutsch:

Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung


Nicht nur die deutsche Sprache wird durch die sogenannte Rechtschreibreform verhunzt, sondern auch das gute Englisch (vgl. z.B. die Trennung bei Pul-lover und Wes-tover). Das wissen alle, die hier schreiben und diskutieren.

Der Sinn der sog. Rechtschreibreform kann nach all den Diskussionen und Erkenntnissen darin gesehen werden, ganz bewußt ein Chaos zu provozieren, an dessen Ende nicht nur der Zusammensturz der Sprache, sondern auch aller ethischen Werte steht.

Die Krankheit Rechtschreibreform, ausgelöst durch einen Virus zunächst der Ignoranz (Stichwort: Prof. Augst), der Arroganz (Stichwort: H. Zehetmair) und schließlich der offenkundigen Dummheit (Stichwort: Presse, FAZ und wenige andere ausgenommen), wurde den Kindern eingeimpft von Pädagogen, die, vor-vergewaltigt von den Kultusministern, sich nicht genügend zur Wehr gesetzt haben. Die Kinder wurden infiziert und werden jetzt als Schutzschild der kultusministeriellen Dummheit mißbraucht, um ... usw. Wir wissen Bescheid.

Der Mißbrauch geht weiter. Unsere Jugend soll, da die Sprache offensichtlich kein Kulturgut mehr darstellt, zu einer neuen Ausdrucksweise auf unterste Ebene, wenn auch nicht gerade dazu angehalten, so doch in keiner Weise davor geschützt werden. Eigentlich wollte ich hier darüber nicht berichten, um dem Jugendmagazin JETZT nicht noch mehr Beachtung zu schenken.

Jetzt aber, da die deprimierenden    Stellungnahmen des Deutschen Presserates und des    Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorliegen, möchte ich doch diesem Forum hier einige Teile zur Kenntnis bringen.

Die Süddeutsche Zeitung bringt am Montag als Beilage das Magazin JETZT, in dem besonders die Jugend (welche?) angesprochen werden soll. Das Magazin biedert sich immer mehr mit seichten und niveauloser Sprache unserer Jugend an. Das ging in dem u.g. Fall so weit, daß ich mir überlegte, Strafanzeige gegen die Süddeutsche Zeitung zu stellen.

Zunächst beschwerte ich mich bei den beiden Chefredakteure Kilz und Dr. Sittner    (sz-online@sueddeutsche.de) in einem Brief, der neben zwei weiteren Beschwerden (u.a. unangemessenes Foto von Frau Hohlmeier) das Jugendmagazin JETZT betraf.
Wörtliche Wiedergabe des Punktes III:

III. FOTZE in Gottes Namen!
Jugendmagazin jetzt    02.04. 2001,    Jan Staate, Iris Gleichen,   
Sex#1 Worte finden    Nur für Jungs: S 16; nur für Mädchen: S 17

Dass nicht einmal wir Mädchen selbst genau wissen, wie wir zur Körpermitte sagen sollen ( wie feige – zu unserer FOTZE in Gottes Namen!), ein echtes Problem...    Wir üben: „Ich mag meine Fotze“; „meine Fotze ist schön“...
Wenn Jan Staate bei den Jungs „im Zweifelsfall für schlichte Begriffe wie Schwanz und Eier“ plädiert, dann kann man diese auch im sonstigen Sprachgebrauch verwendeten Wörter noch irgendwie als natürlich bezeichnen. Wenn allerdings eine Frau selbst ganz bewußt dazu auffordert, das abfälligste und die Frauen und Mädchen erniedrigende Wort F.    zu gebrauchen, dann ist dies zugleich eine     zur Selbstverstümmelung des weiblichen Wesens.

Die verbale Entgleisung ist nur dann zu entschuldigen, wenn wir unsere Mädchen, Töchter und Schülerinnen bewußt zu Nutten und nicht zu liebevollen Menschen und Müttern erziehen wollen.
„Der Verlust der Scham ist der Beginn der Verblödung.“ Freuds Satz trifft hier hoffentlich nur für I.G. zu, die in ihrer absoluten Blödheit vergißt, daß die Beseitigung von Tabus sich erbarmungslos auf die Geschöpfe auswirken wird, die nicht als „Frucht des Leibes“, sondern als Abfall geboren werden sollen.
FOTZE in Gottes Namen! Das ist sicher keine ungewollte Verbindung, sondern Ergebnis    einer wie auch immer gearteten Perversion, die die Vernichtung der Natürlichkeit, aber auch der mit der Zeugung verbundenen Lust herbeiwünscht, damit das Gebilde entstehen kann, das auf dem Foto S. 16 für unsere Jungs und Mädchen das aus dem blaugrünen Himmel schwebende Kunstprodukt aus Plastik als Lösung, Erlösung und Wunder der Schöpfung hinstellt.
Der Imam sollte sich abwenden nicht nur „vom Charme des Augenblicks“ der Frau H., sondern vor allem vom Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung. Hier geht es nicht mehr um die besorgniserregende Anbiederung an die Jugend, sondern um brutale Verhöhnung der menschlichen Würde und religiöser Gefühle.     

Mit freundlichen Grüßen, Vilsbiburg, 05. März 2001


Peter W. Forster, StD

---

Ein Antwort oder gar einen Entschuldigungsversuch auf diesen Brief    habe ich bis heute nicht erhalten.

Eigentlich folgerichtig kamen auf diese Artikel „Nur für Jungs“ und „Nur für Mädchen“ im Magazin JETZT am 28.05.01 Hinweise zur Abtreibung (treffender vielleicht: Embryozid). Immerhin kleines Bedauern, aber Bescheid wissen sollten auch die auf den Seiten 5 bis 7 abgebildeten und angesprochenen ca. 12-jährigen Buben und Mädchen. Man kann auch nach einer Abtreibung noch eine Tochter bekommen, die „supersüß“ ist.
Das Virus muß    frühzeitig eingeimpft werden.

Beim Deutschen Presserat habe ich Beschwerde eingelegt gegen    den Artikel vom 02.04.2001.
In der Stellungnahme des Deutschen Presserates (Gerhard-von-Arestraße 8, 534111 Bonn unter dem Zeichen Wy/vq E 179/01) vom 23.05.2001 ist die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Frau Ursula Ernst-Feldkamp der Auffassung, daß ein Verstoß gegen den Pressekodex    nicht vorliege.
Wörtlich:
„... Grundlage unserer Prüfung war in diesem Zusammenhang die Ziffer 10 Pressekodex, in der es heißt, dass Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das    sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren sind.
Auch nach unserer Ansicht ist die in dem Beitrag verwendete Sprache zwar provokativ, letztendlich    richtet sich das Magazin JETZT jedoch an eine junge Lesergruppe, der ein anderes Sprachgefühl eigen ist. Dass die Redaktion sich der Sprache der Jugend bedient bzw. sich intensiv mit den diversen Ausdrücken für die weiblichen Geschlechtsorgane beschäftigt, kann nach unserer Meinung nicht kritisiert werden. Zudem bleibt es letztendlich natürlich der Autorin überlassen, zu welchem Schluß sie bei ihren Überlegungen kommt. Dass der Beitrag ihre Persönliche Meinung wiedergibt, ist unbestritten. Daher muß akzeptiert werden, wenn sie ihre Überlegungen an dies Leser weitergibt.
Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze nicht feststellen. Ihr Beschwerde war somit unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
(Arno H. Weyand) Referent des Beschwerdeausschusses“

Provokativ? Wer soll provoziert werden?
Sprachgefühl der jungen Lesergruppe? Werden nicht gerade die Gefühle junger Leute bewußt in die Kloake geworfen?
Sprache der Jugend? Wirklich?
Ein kleines Beispiel dazu: Mit Fäusten ging ein Schüler auf einen Mitschüler los. Ich konnte ihn nur mit Mühe davon abhalten, weiter einzuschlagen auf den Mitschüler. Was war geschehen? Der Mitschüler hatte gesagt, seine Mutter sei eine Nutte. Er hätte sicher auch zugeschlagen, wenn er gesagt hätte, er entstamme der F. seiner Mutter. Der Schüler hat nur das auf ganz selbstverständlich natürliche Weise verteidigt, was die Süddeutsche Zeitung der Jugend in ihrer Sprache als Fortschritt anbietet, was der Deutsche Presserat als anderes Sprachgefühl    bezeichnet und was das Bayerische Kultusministerium in der kritischen Differenzierung und begründeten Wertung ... als    wichtiges Ziel der Medienerziehung ansieht.

Die Süddeutsche Zeitung    schickte den Gymnasien das Magazin JETZT in Stößen zum Verteilen zu. Ich schrieb deshalb an das Bayerische Kultusministerium, daß    das Versenden und Verteilen des Magazins JETZT in Schulen aufgrund des o.g. Vorfalls verboten werden solle, da weder einem Schulleiter noch dem KM zugemutet werden könne, jede Zeitschrift vorher zu lesen.
Die Antwort vom 23.05.2001 (III/1-O4101/1-6/56 992)    ist an § 125 Abs. 1 der Gymnasialen Schulordnung    (GSO) angelehnt:
„... (1) Druckschriften dürfen in der Schulanlage an Schüler nur verteilt werden, wenn sie für Erziehung und Unterricht förderlich sind und keine kommerzielle oder politische Werbung enthalten. Über die Verteilung entscheidet der Schulleiter...“
Nach der besonderen Verpflichtung des Schulleiters, die umfangreichen Voraussetzungen zu prüfen, heißt es dort:
„So kann kein Zweifel bestehen, daß etwa das Projekt „Zeitung in der Schule“, bei dem ganze Klassen über Wochen kostenfrei mit einer überregionalen Tageszeitung versorgt werden, die schulische Medienerziehung wirksam unterstützt. Auch in diesem Fall ist es ganz selbstverständlich, dass einzelne Ausdrücke, die eine bestimmte politische Meinung oder auch eine Abbildung abgelehnt werden – in der kritischen Differenzierung und begründeten Wertung liegt ja gerade ein wichtiges Ziel der Medienerziehung. Den Jugendlichen ist jedenfalls nicht damit geholfen, dass man sie im Schonraum Schule möglichst lange von der gesellschaftlichen Realität fernhält, sondern Schule muss zur Auseinandersetzung mit ihr befähigen. Dagegen, dass Jugendliche das besagte Jugendmagazin lesen, ist meines Erachtens nichts einzuwenden.
Anders zu beurteilen ist die Frage, ob man den genannten Artikel im Unterricht einsetzen sollte. Die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung fordern dazu eindeutig: „Die religiösen Empfindungen des Persönlichkeitsrechts des Individuums, insbesondere der schutzwürdige Intimbereich des einzelnen Schülers, seiner Eltern und des Lehrers sind zu achten. Familien- und Sexualerziehung fordert objektive, ausgewogene und entwicklungs- und altersgemäße Darstellung sowie eine dem Bildungsauftrag der Schule angemessene Ausdrucksweise.“ Die Behandlung des o.g. Artikels im Rahmen des Unterrichts wäre daher abzulehnen.
Im vorliegenden Fall wurde das Jugendmagazin an der Schule lediglich verteilt. Außerdem liegt der Vorgang in der Vergangenheit und ist bereits abgeschlossen. Ein Einschreiten des Kultusministeriums im Nachhinein kann die Kenntnisnahme durch Schülerinnen und Schüler nicht mehr verhindern...
Im Übrigen soll mit der schulordnungsrechtlichen Bestimmungen über die Entscheidungskompetenz des Schulleiters die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt werden. Es wäre entgegen dieser Deregulierung, wenn das Kultusministerium intervenieren und ein bestimmtes Magazin generell verbieten würde.
Mit freundliche Grüßen
Kiesl, Ministerialrat“

Das war es also: Kein eindeutiger Verstoß gegen die GSO, trotz der kommerziellen Werbung, trotz der Verletzung der Persönlichkeitsrechte usw. (Unser Schulleiter läßt im übrigen das Magazin    JETZT nicht verteilen.)
Wenn etwas bereits abgeschlossen ist, kann nicht mehr eingeschritten werden. Unsere Gefängnisse machen ihre Tore bereits weit auf. Wiederholungstäter gibt es nicht.
Der Schwarze Peter wird weitergegeben. Kein Protest an die Süddeutsche Zeitung. Persönlich bedanke ich mich ganz herzlich für die wirklich interessanten Informationen des Kultusministeriums.

Nur noch ein letzter Gedanke:
Entscheidungskompetenz? Wie wäre es, wenn ein Schulleiter, wie gefordert, aus Eigenverantwortung zur richtigen Rechtschreibung    zurückkehren würde?

Peter W. Forster, StD
Lerchenstraße 9
84137 Vilsiburg
Tel. 08741 /6810
e-mail: pw.forster@t-online.de



Peter W. Forster, StD
Lerchenstraße 9, 84137 Vilsbiburg

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anonymer Gast
28.05.2001 22.00
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“keiserliche³ Früchte und Früchtchen

Der Schäfer weidet seine Schafe;
den Seinen gibt’s der Herr im Schlafe.
An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen,
die sich als „keiserlich“ bekennen.

Humor – trotz schrägen Schreibern – ist,
meint liebevoll, mit Witz und List,
wenn man trotzdem lachen kann,
Verleger Walter Lachenmann.



Ein Schäfer

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Manfred Riebe
27.05.2001 22.00
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Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit

Der ungehinderte Zugang zu einem Gästebuch dient der Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit. Es ist insofern interessant zu beobachten, daß man ausgerechnet mir, der sich für den ungehinderten Zugang zum Gästebuch einsetzt, einen Vergleich mit dem Berliner Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform geradezu verbieten will. Man erklärt diesen Vergleich für tabu, indem man den Berliner politisch Verantwortlichen unlautere Motive unterstellt. Daß beim Berliner Volksbegehren der vorgegebene rechtliche Rahmen, finanzielle Hindernisse und/oder technische Probleme eine erhebliche Rolle spielten und den Handlungsspielraum der politisch Verantwortlichen von vornherein einengten, wird überhaupt nicht bedacht.

Die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens hatten zwar gegen die Bedingungen des Volksbegehrens geklagt, hatten aber das Gerichtsverfahren verloren. Wer hat das Urteil und dessen Begründung studiert? „Mehr Demokratie e.V.“ hat sich schon lange darüber Gedanken gemacht, welcher rechtliche Rahmen und welcher personelle und finanzielle Einsatz nötig wäre, ein Volksbegehren erfolgreich zu gestalten. Auf Grund verschiedener Volksinitiativen und Volksbegehren gibt es inzwischen genügend negative Erfahrungen, die die evtl. doch noch vorhandenen Illusionen über personelle und finanzielle Bedingungen eigentlich zunichte gemacht haben müßten. Hans Herbert von Arnim kommt schon allein auf Grund der unterschiedlichsten ungenügenden gesetzlichen Grundlagen von Volksbegehren in den 16 Bundesländern zu dem Schluß, daß es den Initiatoren solcher Regelungen um die Verhinderung erfolgreicher direktdemokratischer Aktivitäten ging (Arnim, Hans Herbert von: Vom schönen Schein der Demokratie. München. Droemer 2000, S. 211). Die Volksbegehrensgesetze sind somit die eigentlichen Schikanen.

Sowohl auf der Seite der Reformbefürworter als auch auf der Seite der Reformgegner werden manche unangenehmen Vergleiche von manchen Leuten geradezu für tabu erklärt. Herausragende Beispiele sind die Rechtschreibreform des Dritten Reiches und neuerdings das Berliner Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform. Das Problem ist in beiden Fällen, daß man dem Vergleichenden gewissermaßen sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit abspricht, indem man ihm unlautere Motive unterstellt. So geschah es ausgerechnet auch mit Professor Christian Meier, der für Information und Aufklärung eintrat.

Das Unterstellen von Motiven kennen wir schon zur Genüge von den Kultusministern. Ich nenne nur das Stichwort „Glaubenskrieg“. Auf diese spekulative, irrationale, nichtwissenschaftliche politische Ebene sollten sich Leute, die informieren und aufklären wollen, nicht begeben.



Manfred Riebe

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Norbert Schäbler
27.05.2001 22.00
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Frage!

Sollten wir von der Fakultät der Reformkritiker uns nicht vielleicht doch einmal obligatorisch zusammen_setzen?



Norbert Schäbler
Hösbach

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Walter Lachenmann
27.05.2001 22.00
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Noch eine Frage

Hier begegnet man immer wieder reformkritikerinternen Rangeleien, an denen ich leider auch schon beteiligt gewesen bin, und die kaugummiartig sich seit Monaten über das ganze Gästebuch ziehen, was ein so unappetitliches Bild ist, wie es die Tatsache auch ist.
Verschiedentlich wurde schon darauf hingewiesen, daß dies hier ein »Gästebuch« ist, in dem sich Gäste, die auf diese Seite stoßen, mit einem mehr oder weniger freundlichen Sprüchlein verewigen können/sollen, so daß sich die Gastgeber darüber freuen können oder auch nicht, jedenfalls eine bleibende Erinnerung an den Besuch des Gastes haben.
Stattdessen verkleben die Gastgeber die schönen Gästebuchseiten mit giftspeichelhaltigem Kaugummi.
Einmal abgesehen von dieser Zweckentfremdung: Immer wieder kommt, das »Grundrecht auf Meinungsfreiheit« wolle man einander absprechen oder beschneiden, von »Maulkorb« ist die Rede usw. Das ist doch ziemlich absurd. Daß hier jeder seine Meinung unumwunden kundtut, zeigt doch, daß hier Meinungsfreiheit besteht. Die Zeiten der Löschaktionen scheinen überwunden zu sein, also sollte man mit diesem Vorwurf eigentlich nicht mehr kommen. Daß man auf die Meinung eine Gegenmeinung bekommt und die einem nicht gefällt, das ist doch etwas anderes als »Zensur« – auch davon war hier schon die Rede, ebenso absurd.
Meine Frage: Sollten sich die Reformgegner nicht tatsächlich zusammen_setzen und sich dabei zusammen_nehmen?
Aber was soll dabei herauskommen? Eine Petition von 46 Reformgegnern beim Bundespräsidenten? Das würde wirken!!



Walter Lachenmann

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anonymer Gast
27.05.2001 22.00
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Ein “richtiger³ Gästebucheintrag

Wanderers Lachtnied

Beim Surfen durch die Cyberwelt
betrat ich manches Wyberzelt.
Die Wyber, die dort im Frust lagen,
die wollte ich nach der Lust fragen.
Doch denen machte mein Wunsch nur Pein,
sie boten mir statt Punsch nur Wein.

Doch will ich’s in Euren Räumen treiben,
kann ich mir die Hände beim Träumen reiben.
Hier weilen die, die wegen Schreibe,
entsagen jedem schrägen Weibe,
die schon seit frühen Jugendtagen,
voll Eifer nach der Tugend jagen.

Auf Ihnen mag Gottes Segen liegen,
Sie mögen – noch eh Sie sich legen – siegen!

PS: Wenn der keiser die Hand ihm in Liebe reicht,
dann hat es auch Herr Riebe leicht.



Ein Gast

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Walter Lachenmann
27.05.2001 22.00
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Noch eine Frage

Hier begegnet man immer wieder reformkritikerinternen Rangeleien, an denen ich leider auch schon beteiligt gewesen bin, und die kaugummiartig sich seit Monaten über das ganze Gästebuch ziehen, was ein so unappetitliches Bild ist, wie es die Tatsache auch ist.
Verschiedentlich wurde schon darauf hingewiesen, daß dies hier ein »Gästebuch« ist, in dem sich Gäste, die auf diese Seite stoßen, mit einem mehr oder weniger freundlichen Sprüchlein verewigen können/sollen, so daß sich die Gastgeber darüber freuen können oder auch nicht, jedenfalls eine bleibende Erinnerung an den Besuch des Gastes haben.
Stattdessen verkleben die Gastgeber die schönen Gästebuchseiten mit giftspeichelhaltigem Kaugummi.
Einmal abgesehen von dieser Zweckentfremdung: Immer wieder kommt, das »Grundrecht auf Meinungsfreiheit« wolle man einander absprechen oder beschneiden, von »Maulkorb« ist die Rede usw. Das ist doch ziemlich absurd. Daß hier jeder seine Meinung unumwunden kundtut, zeigt doch, daß hier Meinungsfreiheit besteht. Die Zeiten der Löschaktionen scheinen überwunden zu sein, also sollte man mit diesem Vorwurf eigentlich nicht mehr kommen. Daß man auf die Meinung eine Gegenmeinung bekommt und die einem nicht gefällt, das ist doch etwas anderes als »Zensur« – auch davon war hier schon die Rede, ebenso absurd.
Meine Frage: Sollten sich die Reformgegner nicht tatsächlich zusammen_setzen und sich dabei zusammen_nehmen?
Aber was soll dabei herauskommen? Eine Petition von 46 Reformgegnern beim Bundespräsidenten? Das würde wirken!!



Walter Lachenmann

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anonymer Gast
27.05.2001 22.00
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Ein “richtiger³ Gästebucheintrag

Wanderers Lachtnied

Beim Surfen durch die Cyberwelt
betrat ich manches Wyberzelt.
Die Wyber, die dort im Frust lagen,
die wollte ich nach der Lust fragen.
Doch denen machte mein Wunsch nur Pein,
sie boten mir statt Punsch nur Wein.

Doch will ich’s in Euren Räumen treiben,
kann ich mir die Hände beim Träumen reiben.
Hier weilen die, die wegen Schreibe,
entsagen jedem schrägen Weibe,
die schon seit frühen Jugendtagen,
voll Eifer nach der Tugend jagen.

Auf Ihnen mag Gottes Segen liegen,
Sie mögen – noch eh Sie sich legen – siegen!

PS: Wenn der keiser die Hand ihm in Liebe reicht,
dann hat es auch Herr Riebe leicht.



Ein Gast

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Manfred Riebe
27.05.2001 22.00
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Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit

Der ungehinderte Zugang zu einem Gästebuch dient der Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit. Es ist insofern interessant zu beobachten, daß man ausgerechnet mir, der sich für den ungehinderten Zugang zum Gästebuch einsetzt, einen Vergleich mit dem Berliner Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform geradezu verbieten will. Man erklärt diesen Vergleich für tabu, indem man den Berliner politisch Verantwortlichen unlautere Motive unterstellt. Daß beim Berliner Volksbegehren der vorgegebene rechtliche Rahmen, finanzielle Hindernisse und/oder technische Probleme eine erhebliche Rolle spielten und den Handlungsspielraum der politisch Verantwortlichen von vornherein einengten, wird überhaupt nicht bedacht.

Die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens hatten zwar gegen die Bedingungen des Volksbegehrens geklagt, hatten aber das Gerichtsverfahren verloren. Wer hat das Urteil und dessen Begründung studiert? „Mehr Demokratie e.V.“ hat sich schon lange darüber Gedanken gemacht, welcher rechtliche Rahmen und welcher personelle und finanzielle Einsatz nötig wäre, ein Volksbegehren erfolgreich zu gestalten. Auf Grund verschiedener Volksinitiativen und Volksbegehren gibt es inzwischen genügend negative Erfahrungen, die die evtl. doch noch vorhandenen Illusionen über personelle und finanzielle Bedingungen eigentlich zunichte gemacht haben müßten. Hans Herbert von Arnim kommt schon allein auf Grund der unterschiedlichsten ungenügenden gesetzlichen Grundlagen von Volksbegehren in den 16 Bundesländern zu dem Schluß, daß es den Initiatoren solcher Regelungen um die Verhinderung erfolgreicher direktdemokratischer Aktivitäten ging (Arnim, Hans Herbert von: Vom schönen Schein der Demokratie. München. Droemer 2000, S. 211). Die Volksbegehrensgesetze sind somit die eigentlichen Schikanen.

Sowohl auf der Seite der Reformbefürworter als auch auf der Seite der Reformgegner werden manche unangenehmen Vergleiche von manchen Leuten geradezu für tabu erklärt. Herausragende Beispiele sind die Rechtschreibreform des Dritten Reiches und neuerdings das Berliner Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform. Das Problem ist in beiden Fällen, daß man dem Vergleichenden gewissermaßen sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit abspricht, indem man ihm unlautere Motive unterstellt. So geschah es ausgerechnet auch mit Professor Christian Meier, der für Information und Aufklärung eintrat.

Das Unterstellen von Motiven kennen wir schon zur Genüge von den Kultusministern. Ich nenne nur das Stichwort „Glaubenskrieg“. Auf diese spekulative, irrationale, nichtwissenschaftliche politische Ebene sollten sich Leute, die informieren und aufklären wollen, nicht begeben.



Manfred Riebe

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Norbert Schäbler
27.05.2001 22.00
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Frage!

Sollten wir von der Fakultät der Reformkritiker uns nicht vielleicht doch einmal obligatorisch zusammen_setzen?



Norbert Schäbler
Hösbach

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