Denglisch, Engleutsch - Schweindeutsch
Denglisch, Engleutsch Schweindeutsch:
Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung
Nicht nur die deutsche Sprache wird durch die sogenannte Rechtschreibreform verhunzt, sondern auch das gute Englisch (vgl. z.B. die Trennung bei Pul-lover und Wes-tover). Das wissen alle, die hier schreiben und diskutieren.
Der Sinn der sog. Rechtschreibreform kann nach all den Diskussionen und Erkenntnissen darin gesehen werden, ganz bewußt ein Chaos zu provozieren, an dessen Ende nicht nur der Zusammensturz der Sprache, sondern auch aller ethischen Werte steht.
Die Krankheit Rechtschreibreform, ausgelöst durch einen Virus zunächst der Ignoranz (Stichwort: Prof. Augst), der Arroganz (Stichwort: H. Zehetmair) und schließlich der offenkundigen Dummheit (Stichwort: Presse, FAZ und wenige andere ausgenommen), wurde den Kindern eingeimpft von Pädagogen, die, vor-vergewaltigt von den Kultusministern, sich nicht genügend zur Wehr gesetzt haben. Die Kinder wurden infiziert und werden jetzt als Schutzschild der kultusministeriellen Dummheit mißbraucht, um ... usw. Wir wissen Bescheid.
Der Mißbrauch geht weiter. Unsere Jugend soll, da die Sprache offensichtlich kein Kulturgut mehr darstellt, zu einer neuen Ausdrucksweise auf unterste Ebene, wenn auch nicht gerade dazu angehalten, so doch in keiner Weise davor geschützt werden. Eigentlich wollte ich hier darüber nicht berichten, um dem Jugendmagazin JETZT nicht noch mehr Beachtung zu schenken.
Jetzt aber, da die deprimierenden Stellungnahmen des Deutschen Presserates und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorliegen, möchte ich doch diesem Forum hier einige Teile zur Kenntnis bringen.
Die Süddeutsche Zeitung bringt am Montag als Beilage das Magazin JETZT, in dem besonders die Jugend (welche?) angesprochen werden soll. Das Magazin biedert sich immer mehr mit seichten und niveauloser Sprache unserer Jugend an. Das ging in dem u.g. Fall so weit, daß ich mir überlegte, Strafanzeige gegen die Süddeutsche Zeitung zu stellen.
Zunächst beschwerte ich mich bei den beiden Chefredakteure Kilz und Dr. Sittner (sz-online@sueddeutsche.de) in einem Brief, der neben zwei weiteren Beschwerden (u.a. unangemessenes Foto von Frau Hohlmeier) das Jugendmagazin JETZT betraf. Wörtliche Wiedergabe des Punktes III:
III. FOTZE in Gottes Namen! Jugendmagazin jetzt 02.04. 2001, Jan Staate, Iris Gleichen, Sex#1 Worte finden Nur für Jungs: S 16; nur für Mädchen: S 17
Dass nicht einmal wir Mädchen selbst genau wissen, wie wir zur Körpermitte sagen sollen ( wie feige zu unserer FOTZE in Gottes Namen!), ein echtes Problem... Wir üben: Ich mag meine Fotze; meine Fotze ist schön... Wenn Jan Staate bei den Jungs im Zweifelsfall für schlichte Begriffe wie Schwanz und Eier plädiert, dann kann man diese auch im sonstigen Sprachgebrauch verwendeten Wörter noch irgendwie als natürlich bezeichnen. Wenn allerdings eine Frau selbst ganz bewußt dazu auffordert, das abfälligste und die Frauen und Mädchen erniedrigende Wort F. zu gebrauchen, dann ist dies zugleich eine zur Selbstverstümmelung des weiblichen Wesens.
Die verbale Entgleisung ist nur dann zu entschuldigen, wenn wir unsere Mädchen, Töchter und Schülerinnen bewußt zu Nutten und nicht zu liebevollen Menschen und Müttern erziehen wollen. Der Verlust der Scham ist der Beginn der Verblödung. Freuds Satz trifft hier hoffentlich nur für I.G. zu, die in ihrer absoluten Blödheit vergißt, daß die Beseitigung von Tabus sich erbarmungslos auf die Geschöpfe auswirken wird, die nicht als Frucht des Leibes, sondern als Abfall geboren werden sollen. FOTZE in Gottes Namen! Das ist sicher keine ungewollte Verbindung, sondern Ergebnis einer wie auch immer gearteten Perversion, die die Vernichtung der Natürlichkeit, aber auch der mit der Zeugung verbundenen Lust herbeiwünscht, damit das Gebilde entstehen kann, das auf dem Foto S. 16 für unsere Jungs und Mädchen das aus dem blaugrünen Himmel schwebende Kunstprodukt aus Plastik als Lösung, Erlösung und Wunder der Schöpfung hinstellt. Der Imam sollte sich abwenden nicht nur vom Charme des Augenblicks der Frau H., sondern vor allem vom Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung. Hier geht es nicht mehr um die besorgniserregende Anbiederung an die Jugend, sondern um brutale Verhöhnung der menschlichen Würde und religiöser Gefühle.
Mit freundlichen Grüßen, Vilsbiburg, 05. März 2001
Peter W. Forster, StD
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Ein Antwort oder gar einen Entschuldigungsversuch auf diesen Brief habe ich bis heute nicht erhalten.
Eigentlich folgerichtig kamen auf diese Artikel Nur für Jungs und Nur für Mädchen im Magazin JETZT am 28.05.01 Hinweise zur Abtreibung (treffender vielleicht: Embryozid). Immerhin kleines Bedauern, aber Bescheid wissen sollten auch die auf den Seiten 5 bis 7 abgebildeten und angesprochenen ca. 12-jährigen Buben und Mädchen. Man kann auch nach einer Abtreibung noch eine Tochter bekommen, die supersüß ist. Das Virus muß frühzeitig eingeimpft werden.
Beim Deutschen Presserat habe ich Beschwerde eingelegt gegen den Artikel vom 02.04.2001. In der Stellungnahme des Deutschen Presserates (Gerhard-von-Arestraße 8, 534111 Bonn unter dem Zeichen Wy/vq E 179/01) vom 23.05.2001 ist die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Frau Ursula Ernst-Feldkamp der Auffassung, daß ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vorliege. Wörtlich: ... Grundlage unserer Prüfung war in diesem Zusammenhang die Ziffer 10 Pressekodex, in der es heißt, dass Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren sind. Auch nach unserer Ansicht ist die in dem Beitrag verwendete Sprache zwar provokativ, letztendlich richtet sich das Magazin JETZT jedoch an eine junge Lesergruppe, der ein anderes Sprachgefühl eigen ist. Dass die Redaktion sich der Sprache der Jugend bedient bzw. sich intensiv mit den diversen Ausdrücken für die weiblichen Geschlechtsorgane beschäftigt, kann nach unserer Meinung nicht kritisiert werden. Zudem bleibt es letztendlich natürlich der Autorin überlassen, zu welchem Schluß sie bei ihren Überlegungen kommt. Dass der Beitrag ihre Persönliche Meinung wiedergibt, ist unbestritten. Daher muß akzeptiert werden, wenn sie ihre Überlegungen an dies Leser weitergibt. Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze nicht feststellen. Ihr Beschwerde war somit unbegründet. Mit freundlichen Grüßen (Arno H. Weyand) Referent des Beschwerdeausschusses
Provokativ? Wer soll provoziert werden? Sprachgefühl der jungen Lesergruppe? Werden nicht gerade die Gefühle junger Leute bewußt in die Kloake geworfen? Sprache der Jugend? Wirklich? Ein kleines Beispiel dazu: Mit Fäusten ging ein Schüler auf einen Mitschüler los. Ich konnte ihn nur mit Mühe davon abhalten, weiter einzuschlagen auf den Mitschüler. Was war geschehen? Der Mitschüler hatte gesagt, seine Mutter sei eine Nutte. Er hätte sicher auch zugeschlagen, wenn er gesagt hätte, er entstamme der F. seiner Mutter. Der Schüler hat nur das auf ganz selbstverständlich natürliche Weise verteidigt, was die Süddeutsche Zeitung der Jugend in ihrer Sprache als Fortschritt anbietet, was der Deutsche Presserat als anderes Sprachgefühl bezeichnet und was das Bayerische Kultusministerium in der kritischen Differenzierung und begründeten Wertung ... als wichtiges Ziel der Medienerziehung ansieht.
Die Süddeutsche Zeitung schickte den Gymnasien das Magazin JETZT in Stößen zum Verteilen zu. Ich schrieb deshalb an das Bayerische Kultusministerium, daß das Versenden und Verteilen des Magazins JETZT in Schulen aufgrund des o.g. Vorfalls verboten werden solle, da weder einem Schulleiter noch dem KM zugemutet werden könne, jede Zeitschrift vorher zu lesen. Die Antwort vom 23.05.2001 (III/1-O4101/1-6/56 992) ist an § 125 Abs. 1 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) angelehnt: ... (1) Druckschriften dürfen in der Schulanlage an Schüler nur verteilt werden, wenn sie für Erziehung und Unterricht förderlich sind und keine kommerzielle oder politische Werbung enthalten. Über die Verteilung entscheidet der Schulleiter... Nach der besonderen Verpflichtung des Schulleiters, die umfangreichen Voraussetzungen zu prüfen, heißt es dort: So kann kein Zweifel bestehen, daß etwa das Projekt Zeitung in der Schule, bei dem ganze Klassen über Wochen kostenfrei mit einer überregionalen Tageszeitung versorgt werden, die schulische Medienerziehung wirksam unterstützt. Auch in diesem Fall ist es ganz selbstverständlich, dass einzelne Ausdrücke, die eine bestimmte politische Meinung oder auch eine Abbildung abgelehnt werden in der kritischen Differenzierung und begründeten Wertung liegt ja gerade ein wichtiges Ziel der Medienerziehung. Den Jugendlichen ist jedenfalls nicht damit geholfen, dass man sie im Schonraum Schule möglichst lange von der gesellschaftlichen Realität fernhält, sondern Schule muss zur Auseinandersetzung mit ihr befähigen. Dagegen, dass Jugendliche das besagte Jugendmagazin lesen, ist meines Erachtens nichts einzuwenden. Anders zu beurteilen ist die Frage, ob man den genannten Artikel im Unterricht einsetzen sollte. Die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung fordern dazu eindeutig: Die religiösen Empfindungen des Persönlichkeitsrechts des Individuums, insbesondere der schutzwürdige Intimbereich des einzelnen Schülers, seiner Eltern und des Lehrers sind zu achten. Familien- und Sexualerziehung fordert objektive, ausgewogene und entwicklungs- und altersgemäße Darstellung sowie eine dem Bildungsauftrag der Schule angemessene Ausdrucksweise. Die Behandlung des o.g. Artikels im Rahmen des Unterrichts wäre daher abzulehnen. Im vorliegenden Fall wurde das Jugendmagazin an der Schule lediglich verteilt. Außerdem liegt der Vorgang in der Vergangenheit und ist bereits abgeschlossen. Ein Einschreiten des Kultusministeriums im Nachhinein kann die Kenntnisnahme durch Schülerinnen und Schüler nicht mehr verhindern... Im Übrigen soll mit der schulordnungsrechtlichen Bestimmungen über die Entscheidungskompetenz des Schulleiters die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt werden. Es wäre entgegen dieser Deregulierung, wenn das Kultusministerium intervenieren und ein bestimmtes Magazin generell verbieten würde. Mit freundliche Grüßen Kiesl, Ministerialrat
Das war es also: Kein eindeutiger Verstoß gegen die GSO, trotz der kommerziellen Werbung, trotz der Verletzung der Persönlichkeitsrechte usw. (Unser Schulleiter läßt im übrigen das Magazin JETZT nicht verteilen.) Wenn etwas bereits abgeschlossen ist, kann nicht mehr eingeschritten werden. Unsere Gefängnisse machen ihre Tore bereits weit auf. Wiederholungstäter gibt es nicht. Der Schwarze Peter wird weitergegeben. Kein Protest an die Süddeutsche Zeitung. Persönlich bedanke ich mich ganz herzlich für die wirklich interessanten Informationen des Kultusministeriums.
Nur noch ein letzter Gedanke: Entscheidungskompetenz? Wie wäre es, wenn ein Schulleiter, wie gefordert, aus Eigenverantwortung zur richtigen Rechtschreibung zurückkehren würde?
Peter W. Forster, StD Lerchenstraße 9 84137 Vilsiburg Tel. 08741 /6810 e-mail: pw.forster@t-online.de
Peter W. Forster, StD Lerchenstraße 9, 84137 Vilsbiburg
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