Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Vorzüge der neuen Rechtschreibung
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Vorzüge der neuen Rechtschreibung
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Thomas Paulwitz
30.09.2001 15.00
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Lieber Uwe, mit der Sprache ist es etwas schwieriger. Wenn der Staatsregierung keine Grenzen (zum Beispiel durch das Staatsvolk) bei der Normierung der Sprache gesetzt werden, dann besteht die Gefahr, daß die Meinungsfreiheit zuungunsten des Staatsvolkes eingeschränkt wird. Außerdem hemmt eine zu starke staatliche Normierung die Entwicklungsfähigkeit der Staatsprache, so daß unterschiedliche Sprech- und Schreibweisen entstehen können; offizielle (darf man sagen) und inoffizielle (darf man nicht sagen).

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uwe
30.09.2001 14.19
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Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Thomas Paulwitz
Jetzt sag bloß noch, Uwe, die Kultusministerkonferenz bildete die deutsche Sprachgemeinschaft.

Nein, aber nach meinem demokratischen Verständnis sind die aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Parlamente (Bundestag, Landtag etc.) berechtigt, Angelegenheiten der staatlichen Gemeinschaft (also auch der Sprachgemeinschaft) zu regeln. Die Regierung (also auch der einzelne Minister) wird vom Parlament gewählt und ist somit ebenfalls demokratisch legitimiert, um Angelegenheiten im Namen des Volkes zu regeln. Ein Erlass zur Einführung neuer Rechtschreibregeln an Schulen kann hiervon nicht ausgenommen sein.

UWE

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Theodor Ickler
30.09.2001 13.35
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Eigentlich

ist hier jedes Wort zuviel, aber um der vielleicht neu hinzugekommenen Besucher willen möchte ich noch einmal sagen, was schon viele Male gesagt und auch gedruckt worden ist.
Die Großschreibung der Substantive (keine besonders treffende Bezeichung) ist zum großen Teil willkürlich, konventionell. (Nicht ganz, denn wenn meine Auffassung der sinnfälligen Hervorhebung des thematischen Materials richtig ist – wie hier im Forum ausführlich dargestellt –, dann ist natürlich Auszeichnung durch Großbuchstaben sinnfälliger als durch Kleinbuchstaben, folglich gibt es eine organische (psychologische) Grundlage der GKS.)
Hat man aber einmal festgelegt, daß Substantive groß geschrieben werden, dann ist es falsch, Nicht-Substantive groß zu schreiben und damit implizit oder – wie im Regelwerk zu „leid“ usw. geschehen – explizit zu behaupten, es seien Substantive. Hier sind also grammatische Fehler gemacht worden, und sie sollten ja 1997/98 auch korrigiert werden, stehen aber aus den bekannten Gründen immer noch drin, auch sprachgeschichtlich falsche Aussagen über „verblaßte Substantive“ usw. Das sind genauso eindeutige Fehler wie Rechenfehler in der Mathematik.
Anders gesagt: Es geht nicht nur um Handlungsanweisungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, und die können sehr wohl falsch sein.
„Normen“ sind freilich mit dem Begriff der Rechtschreibung untrennbar verbunden. Aber es müssen keine von außen gesetzten Normen sein. Es gibt inhärente Normen (das Übliche eben), und die Rechtschreibung war in diesem Sinne bereits normiert, bevor der Staat Normen festlegte.
Das BVerfG hat die Sache mit den inhärenten Normen auch nicht verstanden, insofern befindet sich Uwe in bester (?) Gesellschaft. Es liegt auch ein bißchen daran, daß man nicht über den deutschen Tellerrand hinausschaut.
__________________
Th. Ickler

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Thomas Paulwitz
30.09.2001 13.35
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Jetzt sag bloß noch, Uwe, die Kultusministerkonferenz bildete die deutsche Sprachgemeinschaft.

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uwe
30.09.2001 13.33
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Re: Lug und Trug als Fundament

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Schäbler
Sprache bedarf keines Normengebers, sondern beruht auf der Übereinkunft und Akzeptanz der Sprachgemeinschaft

Ach Norbert,

Sprache bedarf keiner Norm, aber die Frage des richtigen Schreibens wurde schon immer durch Regeln (=Normen) bestimmt. Was sonst unterrichtest du in der Schule (vorausgesetzt du bist Deutschlehrer)?

Die Frage ist: Dürfen diese Normen nur beschreibenden Charakter haben, also den Sprachusus wiedergeben, oder dürfen diese Normen auch verändernd sein. Warum willst du der Sprachgemeinschaft das Recht absprechen, ihre Rechtschreibregeln verändern zu dürfen ? Ich finde, die Sprachgemeinschaft hat dieses Recht. Und, da die Sprachgemeinschaft in ihrer Gesamtheit nicht handlungsfähig ist, sind demokratisch legitimierte Stellen erforderlich, die dies übernehmen. Bei uns sind das die Kultusminister der Länder (aber da wären wir wieder bei dem Thema „Demokratie und Rechtschreibreform“, was ich hier nicht fortführen möchte). in jedem Fall ist aus meiner Sicht die „Regelungsgewalt“ bei einer staatlichen Instanz besser aufgehoben als bei einem kommerziellen Wörterbuchverlag.

UWE

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Thomas Paulwitz
30.09.2001 13.33
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Sprachgewohnheit = Norm

Die Sprachgewohnheit ist übrigens auch eine Norm.

Dieser Norm folgt Professor Ickler.

Diese Norm mag nicht vollkommen sein; es gibt aber keine bessere.

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Norbert Schäbler
30.09.2001 11.55
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Lug und Trug als Fundament

Oh, Uwe,

Sprache bedarf keines Normengebers, sondern beruht auf der Übereinkunft und Akzeptanz der Sprachgemeinschaft. Die vorliegende Rechtschreibreform ist ein Eingriff in ein funktionierendes System.
Gegen den Willen der Sprachgemeinschaft und gegen die Sprachgewohnheit (Usus) hat eine nicht kompetente Behörde sich an der Neuregulierung der Sprache versucht und sämtliche demokratischen Instanzen mit der Vorgaukelung falscher Tatsachen und mit der Präsentation fehlerhafter Ergebnisse belogen und betrogen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einige dieser Lügen in seinem Urteil von 1998 festgehalten und hat diesem Unterfangen nur einen halben Segen erteilt (nachzulesen in: „Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1998“- 1 BvR 1640/97 -).

Unlauter ist Uwes Vergleich der englischen mit der deutschen Rechtschreibung. Uwe vergißt, daß jede Sprache ihren eigenen Sprachraum, ihre Eigentümlichkeiten und ihre eigene Begrifflichkeit hat.
Uwes Versuch hat zudem sehr wenig mit dem Feststellen von Gemeinsamkeiten und dem Hervorheben und Würdigen der Unterschiede zu tun – das wäre echtes Vergleichen.
Sein Vergleich zielt auf das lächerliche Unterfangen der Gleichschalterei.

__________________
nos

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uwe
30.09.2001 09.45
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Sie verkennen einen wichtigen Unterschied,

meine Herren.

Anders als in der Mathematik oder in Naturwissenschaften bedarf die Rechtschreibung einer Norm. Ob man nun „Sonne“ groß oder klein schreibt, ergibt sich nicht aus irgendwelchen mathematischen oder naturwissenschaftlichen Ableitungen, sondern muss normiert werden. Auch für Grammatikregeln gilt nichts anderes.

Also kann man nicht per se sagen, die neuen Rechtschreibregeln seien falsch. Sie mögen gut oder schlecht sein, aber falsch können sie nicht sein. Sonst wäre die gesamte englische Rechtschreibung falsch, weil dort Substantive klein geschrieben werden.

UWE

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Karl Eichholz
30.09.2001 09.15
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Geld bekommt ja auch Kinder

Geld bekommt ja auch Kinder,

Klar, daß ganz entsprechend

Zitat:
Die amtlichen Rechtschreibregeln normieren doch selbst, was richtig und was falsch ist.
eine Regel sich selbständig machen kann, und ohne uns festlegt, was Sache ist.

Ist es eigentlich sehr anstrengend, zu diesen Lichtblitzen zu gelangen? :-)

Es ist schon eine eigenartige Religion, die in den Amtsstuben zu Hause ist.

sinniert

Karl Eichholz
__________________

mit herzlichen Grüßen
Karl Eichholz

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Theodor Ickler
30.09.2001 09.07
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Orwell

Die Rechnung 2 x 2 = 5 wird nicht dadurch wahr, daß jemand es so anordnet. Lyssenkos Biologie ließ sich nicht in Züchtungserfolge umsetzen, obwohl es bei Lebensgefahr verboten war, daran zu zweifeln. Wortarten werden nicht durch Ministererlaß zugewiesen.
__________________
Th. Ickler

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uwe
30.09.2001 08.49
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Richtig oder falsch

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Schäbler
Warum haben die Kultusminister diese Fehler nicht korrigieren lassen?
Es wäre doch ihre Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, daß in der Schule Richtiges gelehrt wird.


Die amtlichen Rechtschreibregeln normieren doch selbst, was richtig und was falsch ist. Warum wird dann in den Schulen Falsches gelehrt ?

UWE

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Thomas Paulwitz
27.09.2001 15.23
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Re: Verbotene Fragen

Hm. Der Klapperstorch bringt die kleinen Kinder, der Nikolaus Nüsse, Äpfel und Lebkuchen; und die Kultusminister bringen die Bildung in die Schulen. Hm.

Leider ist manches nicht mehr so, wie es sein sollte; leider, leider.

Klapperstörche verschwinden langsam (es werden auch weniger Kinder geboren); der Nikolaus arbeitet im Supermarkt; die Kultusminister ...

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Schäbler
Warum haben die Kultusminister diese Fehler nicht korrigieren lassen?
Es wäre doch ihre Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, daß in der Schule Richtiges gelehrt wird.

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Norbert Schäbler
27.09.2001 14.00
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Verbotene Fragen

Die Frage heißt nicht, wie sich unterschiedliche Menschen in ein so lächerliches Schicksal wie die Rechtschreibreform fügen können (ich schäme mich übrigens in gleichem Maße für den Lehrerstand), sondern die Frage muß lauten: Warum haben die Kultusminister diese Fehler nicht korrigieren lassen?
Es wäre doch ihre Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, daß in der Schule Richtiges gelehrt wird.
Oder, die Frage noch anders gestellt:
Was wäre passiert, wenn die Korrektur erfolgt wäre?
Hier muß es sich doch um einen juristischen Trick gehandelt haben – und dafür mögen sich meinetwegen einige Juristen schämen.

__________________
nos

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Theodor Ickler
27.09.2001 10.38
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Rätsel

Warum die Korrektur damals untersagt wurde, werden wir wohl nie erfahren. Wenn man die bewährte Frage stellt „Cui bono?“, kommt man am ehesten auf die Verlagslobby.

Es kann auch sein, daß die Mannheimer Anhörung von vornherein nur eine Alibiveranstaltung und eine Korrektur überhaupt nicht ernsthaft beabsichtigt war. Wenn das zutrifft, haben die Mitglieder der Reformkommission es aber bestimmt nicht gewußt, denn ihre Frustration ob des Vetos war offenbar echt. Sie sind heute noch sauer deswegen, nicht zuletzt deshalb, weil sie nun für alle Zeiten als die Deppen dastehen, die elementare grammatische Schnitzer begangen haben.

Ich habe damals ein Mitglied gefragt, ob ein Ehrenmann nach dieser Brüskierung überhaupt noch in der Kommission bleiben kann. Er blieb und fühlte sich nun durch mich beleidigt, weil ich an seiner Ehre gezweifelt habe. Ist der Ruf erst ruiniert ... Als Germanist schäme ich mich für die ganze Zunft.
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Th. Ickler

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Norbert Schäbler
27.09.2001 10.21
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Minister und Juristen

Kinder
ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler:
"...Wahr bleibt allerdings, daß Sprache in Stafettenkontinuität weitergegeben wird, d. h. nur so weit existieren kann, wie sie lernbar bleibt. Genau dafür sorgen die Sprecher aber selbst, der Staat hat sich irrigerweise darum sorgen zu müssen geglaubt (s. Karlsruher Urteil).
An dieser Nahtstelle der Weitergabe an die nächste Generation liegt es an den Kindern, ob etwas überlebt oder sich wegmendelt.
Von Anfang an alle Brücken hinter sich abzubrechen, vollendete Tatsachen zu schaffen, die nicht mehr geändert werden können – das war von Anfang an die Absicht der Reformer. Leider ging der Schuß nach hinten los – die Überrumpelung mit der Geiselnahme an den Schülern klappte zwar, aber als die Reformer selbst nachbessern wollten, um den allzu berechtigten Einwänden zu entgehen, da wandten die Kultusminister dieselbe Logik der vollendeten Tatsachen gegen sie, und nun sitzen sie auf ihrem Machwerk und müssen es heimlich ausbessern.“
__________________________________________________________________________

Man muß natürlich in diesem Zusammenhang über die tatsächliche Nahtstelle nachdenken. Das ist die Schule; das sind die Lehrer.
Die Dimension des kultusministeriellen Rechtschreiberlasses ist nur zu verstehen, wenn man die beamtenrechtliche Stellung der Lehrer erfaßt.
Lehrern wird untersagt, die altbewährte Rechtschreibung zu lehren. Es ist Dienstpflicht, die Verordnung bis auf das Jota genau umzusetzen und zwar in ihrer gesamten Fehlerhaftigkeit.
Das heißt: Die Lehrer werden gezwungen, Fehler zu unterrichten.
Das ist ein ziemlich einmaliger Vorgang in unserem Staatswesen, der so genannten Demokratie.

Nebenbei erwähnt: Jene damalige Ablehnung der Verbesserungsvoschläge der Rechtschreibreformkommission durch die Amtschefs der Kultusministerkonferenz (Februar 1998) ist ein völlig schleierhafter juristischer Vorgang, den es zu hinterfragen lohnt.
__________________
nos

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