Substantive gelten, soweit ich weiß, nicht als hinweisende Wörter. (Beispiel unter § 76: Etwas Schöneres(,) als bei dir zu sein(,) gibt es nicht.)
§ 77 ist wohl völlig mißlungen. Solche Infinitiv-Gefüge wie z.B. aufzugeben in er dachte nicht daran aufzugeben werden als Zusätze oder Nachträge (!) bezeichnet und sind neuerdings kommapflichtig. Leider kam das in unserer Kritik oft ein wenig zu kurz. Herr Ickler ist in seinem Kritischen Kommentar besonders auf das Vorgreifer-es" eingegangen wohl deshalb, weil dieses Thema besonders schwierig ist. Der ganze Bereich der adverbial gebrauchten Pronomen (oder pronominalen Adverbien? Is ja wurscht) ist aber hinzuzudenken. ich rechne damit durchzufallen, erinnere mich bitte daran abzurechnen, sie hat Angst davor zu ertrinken alles das ist jetzt kommapflichtig. Zwar verweisen damit, daran, davor usw. als Pronomen auf die jeweiligen Infinitivgefüge, aber die besagten Wendungen sind so weit idiomatisiert, daß man davon eigentlich nichts mehr spürt. Die Infinitve lassen sich ja auch gar nicht anders anschließen. Man kann sagen er träumt davon oder er träumt vom Heiraten, aber nicht er träumt von zu heiraten (sondern nur er träumt davon zu heiraten). Die Reformer glauben nun, es wäre ein Zusatz oder ein Nachtrag, wenn man dem ersten Beispielsatz ein zu heiraten anschließt.
Folgende Sätze werden in den Beispielen unter § 77 gleichgestellt: Daran, den Job länger zu behalten, dachte sie nicht und Sie dachte nicht daran, den Job länger zu behalten. Eine Verlegung präpositional angeschlossener Infinitive ins Vorfeld ist aber doch recht ungewöhnlich! (Daran, zu kündigen, dachte sie nicht.) Die Gleichbehandlung ist unsinnig.
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