Eigentlich
ist hier jedes Wort zuviel, aber um der vielleicht neu hinzugekommenen Besucher willen möchte ich noch einmal sagen, was schon viele Male gesagt und auch gedruckt worden ist.
Die Großschreibung der Substantive (keine besonders treffende Bezeichung) ist zum großen Teil willkürlich, konventionell. (Nicht ganz, denn wenn meine Auffassung der sinnfälligen Hervorhebung des thematischen Materials richtig ist wie hier im Forum ausführlich dargestellt , dann ist natürlich Auszeichnung durch Großbuchstaben sinnfälliger als durch Kleinbuchstaben, folglich gibt es eine organische (psychologische) Grundlage der GKS.)
Hat man aber einmal festgelegt, daß Substantive groß geschrieben werden, dann ist es falsch, Nicht-Substantive groß zu schreiben und damit implizit oder wie im Regelwerk zu leid usw. geschehen explizit zu behaupten, es seien Substantive. Hier sind also grammatische Fehler gemacht worden, und sie sollten ja 1997/98 auch korrigiert werden, stehen aber aus den bekannten Gründen immer noch drin, auch sprachgeschichtlich falsche Aussagen über verblaßte Substantive usw. Das sind genauso eindeutige Fehler wie Rechenfehler in der Mathematik.
Anders gesagt: Es geht nicht nur um Handlungsanweisungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, und die können sehr wohl falsch sein.
Normen sind freilich mit dem Begriff der Rechtschreibung untrennbar verbunden. Aber es müssen keine von außen gesetzten Normen sein. Es gibt inhärente Normen (das Übliche eben), und die Rechtschreibung war in diesem Sinne bereits normiert, bevor der Staat Normen festlegte.
Das BVerfG hat die Sache mit den inhärenten Normen auch nicht verstanden, insofern befindet sich Uwe in bester (?) Gesellschaft. Es liegt auch ein bißchen daran, daß man nicht über den deutschen Tellerrand hinausschaut.
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Th. Ickler
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