eingeschobenes -ge-
In Rahn-Pfleiderer, Deutsche Schulgrammatik, wird behauptet:
Besonderheiten des Partizips Perfekt:
1. Entgegen der Regel wird trotz der Anfangsbetonung die Bildungssilbe 'ge-' nicht eingeschoben, sondern vor das Verb gesetzt bei den Verben:
'antworten, argwöhnen, handhaben, liebkosen, lobpreisen, lustwandeln, maßregeln, ohrfeigen, wehklagen, weissagen, wetteifern' und andere
Es heißt also: 'geantwortet, geargwöhnt, gehandhabt, geliebkost, gelobpreist, gelustwandelt, gemaßregelt, geohrfeigt, gewehklagt, geweissagt, gewetteifert' usw.
Grund: Diese Verben sind nicht durch das Zusammenrücken zweier Wörter zustandegekommen wie etwa: 'teil-nehmen, heim-suchen', sondern es handelt sich hier um Verben, die von zusammengesetzten Substantiven abgeleitet sind: 'antwort-en, argwöhn-en, handhabe-n, liebkos-en, lobpreis-en, lustwandel-n, maßregel-n, ohrfeige-n, wehklage-n, weissage-n, wetteifer-n' usw. und nun wie einfache Verben behandelt werden.
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