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KMK (25.3.1997)
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Theodor Ickler
03.03.2001 16.01
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KMK-Pressemitteilung
Bonn, 25.03.1997




KMK-Präsident zur konstituierenden Sitzung der Kommission für die deutsche Rechtschreibung
Beginn der Arbeit der Rechtschreibkommission / KMK-Präsident begrüßt unveränderten Willen der Bundesregierung, die Neuregelung in ihrem
Wirkungsbereich umzusetzen

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Prof. Rolf Wernstedt (Niedersachsen), hat anläßlich der konstituierenden Sitzung der
Kommission für die deutsche Rechtschreibung am 25.03.1997 in Mannheim festgestellt:

Mit dem heutigen Beginn der Arbeit der Kommission für die deutsche Rechtschreibung beginnt nach einem gut zehnjährigen
Beratungsprozeß von Wissenschaftlern, Beamten, Politikern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine neue Etappe bei der
Behandlung der deutschen Rechtschreibung. Gestatten Sie mir, daß ich zunächst auf die letzten Beratungen über die Neuregelung der
deutschen Rechtschreibung und die ersten mit ihr gemachten Erfahrungen eingehe. Die Gäste aus Österreich und der Schweiz werden es mir
nachsehen, wenn ich den Prozeß so darstelle, wie er sich in Deutschland abgespielt hat. Nach den Diskussionen der letzten Monate hat die
Kultusministerkonferenz in ihren Erklärungen von Dresden am 25.10.1996 und Bonn am 28.02.1997 bekräftigt, daß sie zur Neuregelung
steht. Ich begrüße es auch, daß der Bundesinnenminister jetzt noch einmal gegenüber der Kultusministerkonferenz festgestellt hat, daß die
Neuregelung in rechtsstaatlich korrekter Verfahrensweise beschlossen worden ist und bei der Bundesregierung der unveränderte Wille besteht,
die Neuregelung in ihrem Wirkungsbereich umzusetzen.

Nach Auffassung der Kultusministerkonferenz tangiert die Neuregelung nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie berührt mit
Sicherheit nicht den Wesensgehalt von Grundrechten. Es handelt sich vielmehr um eine maßvolle Anpassung einer Konvention, die allein das
Schreiben in den Schulen und Behörden verbindlich regelt, und zwar mit dem Ziel einer Bereinigung nach rund 100 Jahren und damit der
Herstellung einer neuen Übersichtlichkeit der Regeln. Daher bedarf es nach Auffassung der Kultusministerkonferenz auch keiner Befassung
durch die Parlamente. Ich unterstreiche dies deshalb noch einmal, weil nach meinem Eindruck die Irritationen in der Öffentlichkeit vielfach auch
daher rühren, daß fälschlich angenommen wird, der Staat wolle durch die Neuregelung der Rechtschreibung das Schreiben in allen
Lebensbereichen sanktionieren. Es ist zu betonen, daß durch die Neuregelungen und die Einrichtung der internationalen Kommission die
Legitimation für Veränderungen in der Rechtschreibung der deutschen Sprache sogar erhöht wird, weil die Veränderung nicht mehr einer
privaten Firma, nämlich der Dudenredaktion überlassen wird, sondern durch legitimierte Ländervertreter des deutschsprachigen Raumes
erarbeitet wird.

Die Neuregelung ist in einem längjährigen Beratungsprozeß von den dazu demokratisch legitimierten politischen Instanzen in Bund und Ländern
beschlossen worden, in dessen Verlauf diejenigen, die es wollten, zu den Vorschlägen Stellung nehmen konnten. Die Kultusministerkonferenz
hat insbesondere hervorgehoben, daß ein Sonderweg einzelner Länder bei der Rechtschreibung für sie nicht vorstellbar ist. Dies widerspräche
dem Interesse einer einheitlichen Pflege der deutschen Sprache und dem Grundsatz der gegenseitigem Rücksichtnahme der
deutschsprachigen Staaten und Gemeinschaften.

Zur Erinnerung: Nach dem Auftrag durch die Kultusministerkonferenz und das Bundesministerium des Innern an die Wissenschaftler im Jahre
1987 lag der erste Entwurf für ein neues Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung 1988, dessen gründliche Überarbeitung 1992 vor. 1993
fand in Deutschland darüber eine Verbändeanhörung statt. 1994 konnte das Regelwerk nach einer weiteren Überarbeitung bei den Dritten
Wiener Gesprächen von Wissenschaftlern und Fachbeamten den zuständigen staatlichen Stellen zur Genehmigung vorgelegt werden. Am
01.12.1995 hat die Kultusministerkonferenz einer vor allem bei der Fremdwortschreibung leicht veränderten Fassung zugestimmt. Die
Ministerpräsidentenkonferenz hat sich dieser Zustimmung angeschlossen, die Bundesregierung hat sie ohne Einwände zur Kenntnis
genommen.

Am 01.07.1996 erklärten die Unterzeichner der „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der Deutschen Rechtschreibung“, daß sie
beabsichtigen, sich innerhalb ihres Wirkungsbereiches für die Umsetzung des Regelwerks einzusetzen. Damit war die erste systematische
Neubearbeitung des Regelwerks von 1901/02 mit dem Ziel einer Vereinfachung durch stärkere Systematisierung beschlossen. Dies bedeutet
aber nicht, und ich sage dies vor allem mit Blick auf die öffentliche Verunsicherung, daß durch die Neuregelung die Regeln für das Schreiben
zementiert, ein Stillstand der Sprachentwicklung beschlossen würde. Es muß auch öffentlich immer wieder verdeutlicht werden, daß es die
Aufgabe der heute erstmals zusammentretenden Kommission sein wird, die Sprachentwicklung zu beobachten und – bei Bedarf – Vorschläge
zur Anpassung des Regelwerks zu machen.
In den Verlagen, aber auch in den Schulen hat die Vorbereitung auf den offiziellen Einführungsstichtag am 01.08.1998 schon lange begonnen.
Die meisten Grundschulen unterrichten bereits danach, aber auch viele weiterführende Schulen haben die Neuregelung ihrem Unterricht
zugrunde gelegt.
Aus den Schulen wird berichtet, daß die Reaktionen auf die Inhalte der Neuregelung sehr sachbezogen, besonnen und überwiegend
zustimmend ausfallen. Damit wird die Hauptabsicht der Neuregelung bestätigt, daß sie das Regelwerk strukturierter und transparenter macht
und das Erlernen des normgerechten Schreibens erleichtert, zugleich aber am tradierten Schriftbild im wesentlichen festhält.

Lassen Sie mich nun auf die Kommission für die deutsche Rechtschreibung eingehen: In der Wiener Absichtserklärung von 1996 haben
die Unterzeichner sich auch für die Einrichtung einer Kommission für die deutsche Rechtschreibung ausgesprochen, deren Geschäftsstelle
beim Institut für deutsche Sprache hier in Mannheim eingerichtet wird.

Zu den Aufgaben der Kommission für die deutsche Rechtschreibung heißt es in der Wiener Absichtserklärung: „Die Kommission wirkt
auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hin. Sie begleitet die Einführung der Neuregelung und
beobachtet die künftige Sprachentwicklung. Soweit erforderlich, erarbeitet sie Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks.“
In der Aufgabenbeschreibung für die Arbeit der Kommission, die zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmt wurde, heißt
es: „Die Kommission für die Deutsche Rechtschreibung hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum auf
der Grundlage des neuen orthographischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) zu bewahren und die Rechtschreibung in unerläßlichem
Umfang zu entwickeln. Herzu gehören insbesondere die Teilaufgaben:
1.1 Beobachtung der Umsetzung des Regelwerks während der vereinbarten Übergangszeit
1.2 Laufende Beobachtung der Sprachentwicklung, Klärung von Zweifelsfällen auf der Grundlage der geltenden Rechtschreibung
1.3 Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Empfehlungen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Sprachwandel,
wobei auch Gesichtspunkte der Sprachkultur zu berücksichtigen sind.“

Vorrangige Aufgabe ist also zunächst die Klärung von Zweifelsfällen bei der Begleitung der Umsetzung des Regelwerks und nicht – wie vielfach
in der Öffentlichkeit behauptet – die nochmalige Veränderung oder sogenannte Nachbesserung der vorliegenden Regeln. Dort, wo die
Kommission bei Zweifelsfällen Entscheidungen trifft, tut sie dies auf der Grundlage des Regelwerks.
Die Kommission ist also keineswegs – dieser Eindruck wird gelegentlich in der Öffentlichkeit geweckt – eine Reaktion auf die Kritik an der
Neuregelung. Die Kommission kommt heute zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Sie hat gegenwärtig 12 Mitglieder, 6 aus Deutschland, 3 aus
Österreich und 3 aus der Schweiz. Die Kommission wird heute selbst einen Vorsitzenden wählen und sich eine Geschäftsordnung geben.

Die Kultusministerkonferenz hält die Kommission für eine behutsame Einrichtung, weil mit ihr erstmals für den deutschen Sprachraum eine
Institution geschaffen wurde, die im staatlichen Auftrag nicht nur die Einführung der Neuregelung begleiten, sondern darüber hinaus auch die
künftige Sprachentwicklung beobachten wird. Von einer zügigen Aufnahme der Kommissionsarbeit hängt viel ab. Dies gilt insbesondere im
Zusammenhang mit den in verschiedenen Ländern und auch im Deutschen Bundestag geäußerten Vorbehalten gegen die Neuregelung. Ein
häufig gebrauchtes Argument sind in diesem Zusammenhang unterschiedliche Schreibungen in den Wörterbüchern. Auch wenn sie nach
Auskunft aus dem Institut für Deutsche Sprache und aus der Duden-Redaktion längst nicht so zahlreich sind wie häufig behauptet, schaffen sie
doch Verunsicherung. Die Kultusminister der Länder halten es daher im Interesse der Sache und aller Beteiligten für erforderlich, daß in
möglichst kurzer Frist – am besten noch vor Beginn des neuen Schuljahres – durch die Kommission eine Liste unterschiedlicher Schreibungen,
insbesondere im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung und der Groß- und Kleinschreibung, vorgelegt wird, welche die notwendigen
Entscheidungen auf der Grundlage der Neuregelung enthält.

Lassen Sie mich abschließend dem Direktor des Instituts für deutsche Sprache, Herrn Prof. Dr. Stickel, für die Vorbereitung des heutigen
Tages danken. Das Institut ist in der Zeit, als es noch nicht Geschäftsstelle der Kommission war, gleichwohl jederzeit bereit gewesen, die Arbeit
der Kommission vorzubereiten.
Ich wünsche der Kommission eine glückliche Hand bei ihrer nicht leichten Arbeit. Im Namen der Kultusministerkonferenz und des
Bundesministeriums des Innem danke ich Ihnen dafür schon jetzt und wünsche Ihnen einen guten Start.

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Th. Ickler

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