Hallo „suleika“,
es heißt „AGB“ im Singular, „AGBs“ in der Mehrzahl. „AGB“ ist ein selbständiges Abkürzungswort, weil man es „a-ge-be“ ausspricht (kaum einer würde „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ vorlesen, wenn „AGB“ geschrieben steht). Abkürzungswörter bilden den Plural mit -s.
Dieser Fall ist deshalb ungewöhnlich, weil in der Bedeutung von „AGB“ bereits ein Plural versteckt ist. Man kann sich eine Seite mit Kleingedrucktem als „eine AGB“ vorstellen, mehrere davon -- auf unterschiedlichen Verträgen -- als „AGBs“. Am besten ist es wohl, in seriöseren Texten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ auszuschreiben.
Der Apostroph kann übrigens dort auf keinen Fall stehen, beim Genitiv wäre er schon falsch, beim Plural ist er „noch falscher“.
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Klaus Eicheler
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