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Forum > Beispielsammlung über Sinn und Unsinn
Helden der Rechtschreibung
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Theodor Ickler
13.01.2003 04.06
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den Menschen

Die von den Menschen verachtenden Beton-Kommunisten Ceausescu und Schiwkoe verstümmelten Gesellschaften ... (Nürnberger Nachrichten 13.1.03)
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
11.01.2003 08.44
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BGB

Bekanntlich werden die Gesetzestexte auf die neue Rechtschreibung umgestellt. Vor mir liegt das BGB, 52. Aufl. Beck-Texte im dtv, München 2002.
Die Umstellung ist zum Teil fehlerhaft:
ein gleichlautendes Dokument (§ 126a)
so gilt das letztere (§ 140)
dem einzelnen (§ 320, § 866)
aufeinanderfolgenden (§ 498)
schiffahrtsrechtlich (Sachverzeichnis)


Zum Teil ist sie „korrekt“, mit folgenden Ergebnissen:

im Übrigen, das Gleiche, im Ganzen (durchgehend)
im Voraus (§ 248, § 547 u. ö.) (Verwechselbar mit dem Voraus im Erbrecht!)
an Erfüllungs statt (§ 364 u. ö.)
zu Eigen macht (§ 358)
des nicht erfüllten Vertrags (§ 320; bisher zusammen und auch weiterhin so zulässig)
Ist eine von Natur Frucht tragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz überlassen ... (§ 1213, früher zusammengeschrieben)

– geändert durch Theodor Ickler am 18.01.2003, 06.53 –
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
08.01.2003 18.02
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Sinn entstellend

BAD DÜRKHEIM: Im Heimatjahrbuch 2003
(...)
Freilich wird der Inhalt durch das Register erschlossen – und dass im Kalendarium die wichtigsten Feste (bis auf die aus Grünstadt nicht gemeldeten) im Kreis schon notiert sind, zählt zu den gewohnten Selbstverständlichkeiten. Schon nicht mehr selbstverständlich und deshalb besonders zu loben ist die Freiheit der Autoren, in neuer oder alter Rechtschreibung zu berichten. So bleibt den Lesern mancher Sinn entstellende Wortmüll erspart, was der Verständlichkeit der Texte deutlich zugute kommt.

(Rheinpfalz 9.1.2003)
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Th. Ickler

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Matthias Dräger
30.12.2002 07.57
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... als Überschrift!


dpa-afx

Global-Crossing-Chef Gary Winnick will zurück treten


Montag 30. Dezember 2002, 22:47 Uhr

http://de.biz.yahoo.com/021230/36/34y1k.html

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Theodor Ickler
13.12.2002 10.18
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Glatteis

Auch Morgen (!) kann es noch mal (!) spiegelglatt werden. (T-Online)
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
13.12.2002 07.32
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Bayerisches Kumi

Die Elternzeitschrift des bayerischen Schulministeriums hat das neuerdings obligatorische Komma nach Korrelat endgültig aufgegeben:
Deshalb ist es wichtig sich auszutauschen ...
Die Rolle des Schulforums bestand darin zu beraten ...
... nur darauf zu beschränken zu beraten und zu empfehlen ...

In derselben Ausgabe der EZ (4/02) heißt es zu eigen und zufriedenstellend, womit man ja ganz zufrieden sein könnte, wenn es nicht der vom Ministerium durchgesetzten Neuregelung widerspräche.
Das Ministerium lobt auch die Lehrerfortbildung, aber die Eltern wissen, daß das Wort „Fortbildung“ einen unangenehmen Doppelsinn hat. Seit Beginn des Schujahres hat der Unterrichtsausfall wegen Lehrerfortbildung ein bisher unbekanntes Ausmaß angenommen. An der Grundschule fällt jeden zweiten Tag etwas aus, und auch am Gymnasium gibt es jede Menge Ausfall und Vertretungsstunden. Nach außen hin werden glänzende Fassaden gepflegt („Profilbildung“, „das Lernen lernen“ usw.), aber die Wirklichkeit in den Klassenräumen sieht anders aus. Die Fassade „Rechtschreibreform“ paßt ins Bild. Kein Wort hört man über die Wirklichkeit des Rechtschreibunterrichts, der Zustand der Bücher nach der Reform ist vollständig tabu.
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
05.12.2002 13.24
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Deutsche Bank

In ihrem „Fondsjournal“ traktiert die Bank (DWS) den Kunden mit reichlich Reformschreibung (aufwändig fehlt auch nicht), aber zwischendurch auch mit aussergewöhnlich, muß, sogenannte, weiter entwickelt, wieder zu erlangen, kostenbewußt. Es ist ein merkwürdiger Gegensatz zwischen aufwendiger sonstiger Gestaltung (Bemühen um seriöses Erscheinungsbild) und Nachlässigkeit in orthographischen Dingen.
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
05.12.2002 02.22
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Gut möglich

Ich habe natürlich die CD-ROM benutzt, da kann es durchaus zu einem Übertragungsfehler gekommen sein.
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Th. Ickler

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Christian Dörner
04.12.2002 19.08
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Druckfehler

In den Ausgaben des Grundgesetzes, die mir vorliegen, heißt es in Art. 20 a durchgängig Rechtsprechung. Bei Schönfelder handelt es sich daher höchstwahrscheinlich um einen Druckfehler.
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Christian Dörner

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Theodor Ickler
04.12.2002 19.04
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GG

Rechtssprechung kommt in den „Deutschen Gesetzen“ (Schönfelder) nur einmal vor, und zwar in Art. 20a (1) GG (Umweltschutz), also einer späteren Einfügung.
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Th. Ickler

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Reinhard Markner
04.12.2002 17.20
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Google hat es, aber in der juristischen Fachliteratur ist die Schreibung mit ss unüblich.

Beim Stöbern in einem Bibliothekskatalog finde ich einen kuriosen Beleg für eine andere Bedeutung von Rechtssprechung :

Die Rechtssprechung bei operativ bedingten Nervenläsionen im Kiefer-Gesichts-Bereich

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Detlef Lindenthal
04.12.2002 17.09
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Wer normt?

Nur weil Duden es nicht verzeichnet hat? Google hat es. – Ich hoffe, daß ich hiermit an den Grundfesten aller Wörterbuchmacherei rüttele!! :-)

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Reinhard Markner
04.12.2002 17.06
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Terminologie

Das Beispiel ist nur von Interesse, weil Heymanns ein Unternehmen ist, das damit wirbt, besonders fachkompetent zu sein. Und da sind solche Versehen schon wirklich eigenartig.

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Theodor Ickler
04.12.2002 16.48
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Rektionskomposita

Wenn zwischen dem verbalen Grundbegriff (Sprechung) und dem Vorderglied noch ein Kasusverhältnis gespürt wird, hält sich die Zusammensetzung ohne Fugenelement länger: Kriegführung usw. (Ludwig Sütterlin: Die deutsche Sprache der Gegenwart, 1910, S. 121). Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Ein alter Streitfall ist Schadenersatz / Schadensersatz. Darüber hatte ich mal ein langes Speisewagengespräch mit unserem Mitstreiter Prof. Rolf Gröschner, als wir von einer Protestveranstaltung zurückreisten.
Es gibt hier auch (teilweise unausgesprochene) fachsprachliche Normierungen, die man beachten muß. Und wieder Helvetismen, Austriazismen ...
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Th. Ickler

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Detlef Lindenthal
04.12.2002 16.31
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Die enorm entnormende Kraft des Gegebenen?

Rechtsprechung: 380.000 Gugel, Rechtssprechung: satte 50.800 Gugel.
Wen oder was spricht die Rechtsprechung? (Das) Recht.
Von was handelt die Rechtssprechung? Von der Sprechung des Rechtes.
Ersteres ist etwas aufderhandliegender, letzteres scheint aber nicht unmöglich.

Entsprechend Rechthaberei: klar. Rechtsbruch und Rechtspflege: auch klar.
Bedenklich Rechtssicherheit – Sicherheit im Recht ( –>*Rechtsicherheit?)
auch bedenklich: rechtswidrig – wider das Recht ( –> *rechtwidrig?)
Und warum dann sinnvollerweise sinnwidrig?

Folgerungen:
1. Die Folgerichtigkeit solcher Wörterleim-s folgt nicht zu hohen Erwartungen.
2. Für die Rechtssprechung stellt sich die Frage, ob der dudenmäßigen Normsetzung zu folgen ist oder ob das Icklerwörterbuch zunehmend 2 Formen angeben muß. Verzeichnet doch der Duden schon seit langem den Rechtsspruch. Im Wörterbuch Rechtspruch neben Rechtsspruch? Grausiger Gedanke!

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