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Rundfunkzwangsbeitrag
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Sigmar Salzburg
16.11.2014 12.52
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Staatsgefällige Propaganda im Zwangsgebührensender NDR

Das größte Lob gebührt den Hannoveranern: Mehr als 5.000 Menschen haben mit ihrem Protest deutlich gemacht, dass für die dumpf-gefährlichen Parolen dieser selbst_ernannten „Islamismus-Bekämpfer“ kein Platz ist in der Leine-Metropole und auch nicht anderswo....

... der heute vormittag in der Stadtbahn formulierte Satz einer Frau aus Hannover macht deutlich, wo das Problem liegt. Sie sagte: „Diese Typen, die da heute nach Hannover kommen, sind schrecklich. Aber in der Sache haben die doch irgendwie recht.“ Wie kann es sein, dass platte „Anti-Salafismus“-Parolen als richtig empfunden werden, die der ideologische Kitt und Feigenblatt sind für Ausländer- und Islamfeindlichkeit? Welche Ängste spielen dabei eine Rolle? Was ist in der öffentlichen Diskussion schiefgelaufen? Fragen, auf die dringend eine Antwort gefunden muss – erst recht nach den erfolgreichen Protesten gegen den Hooligan-Spuk in Hannover.

Stefan Schölermann vom NDR Info Reporterpool

ndr.de 15.11.2014

Außer dem traditionell richtigen, aber neu-falschen „heute vormittag“ ist an diesem Text nichts richtig. Der NDR überträgt die islamistischen Greuel¹ in jedes Wohnzimmer. Die entsetzen jeden normal empfindenden Menschen. Sollen jetzt schlichte Deutsche den Koran studieren, um ihre Parolen den jeweils genehmen Auslegungen der mohammedanischen Eingebungen anzupassen?

Ein Leser Peter Heiss schreibt zu einem ähnlichen Bericht bei faz.net:²
Verwirrend Also irgendwie vermittelt mir die Berichterstattung der Medien und insbes. der ÖR-Anstalten den Eindruck, dass der Salafismus eine wichtige Errungenschaft ist, der gegen deutsche Terroristen verteidigt werden muss. (15.11.2014)

¹) Wie bestellt: Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) hat ... den US-Bürger Peter Kassig enthauptet... zeit.de 16.11.2014
²) Seit 16.11.14 ca. 15.30 Uhr wird der Bericht nicht mehr „ausgeliefert“. Herr Heiss hat auch nie etwas dazu geschrieben.

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Sigmar Salzburg
10.11.2014 11.31
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Die Wahrheiten der Zwangsgebührensender

Dr. Wolfgang Prabel schrieb gestern in seinem Blog (in bewährter Rechtschreibung):

Heute demonstrierten auf dem Domplatz 4.000 Thüringer gegen Bodo Ramelow. Sie riefen gerade „Bodo, geh heim. Bodo geh heim“ als eine kleine Gruppe von etwa 35 Linken sang: „Ihr habt den Krieg verlorn, ihr habt den Krieg verlorn…“. In diesem Moment kreuzte ein Fernsehteam des ZDF auf und begann die linken Sänger zu filmen. Dasselbe Szenario wie vor 25 Jahren. Es werden ein paar Störer gefilmt, die etwa 2 % der Platzbesucher ausmachten. Das Fernsehteam wurde von aufgebrachten Demonstranten in Diskussionen verwickelt, die darauf abzielten doch mal das Typische der Demo zu filmen.

Was auffällt: Das ZDF-Team war auf dem riesigen Platz sekundengenau zur Stelle, als die Störer in Aktion traten. Wer darin einen Zufall sieht, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Es gab offensichtlich vorher Absprachen der linksextremen Sänger mit dem linkslastigen Fernsehen.

Die Antifa hatte ein Plakat gemalt „Union, AfD und Nazis Hand in Hand, das ist die Schande in diesem Land“. Die Demonstranten gegen das rotgrüne Bündnis haben in Richtung des linken Häufleins im Sprechchor „Nazis raus“ gerufen.

Der Mitteldeutsche Rundfunk MDR wiederum hat das in seiner Berichterstattung irgendwie in den falschen Hals bekommen und berichtete, daß die Antifa gegen Rechte „Nazis raus“ rief. Ich habe unmittelbar daneben gestanden und kann nur versichern, daß die Antifa von den Demonstranten als Nazis beschimpft wurde. Noch ungewohnt für die Jungs…

prabelsblog 9.11.2014

Dr.-Ing. Wolfgang Prabel ist nach meinen Internetrecherchen FDP-Bürgermeister in Mechelroda.

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Sigmar Salzburg
07.11.2014 08.37
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Zwangsveranstaltungen

Die „junge Welt“ hat sich bekanntlich seit Oktober 14 in den orthographischen ss-Staat integriert, schreibt aber noch „Tip“ mit einem „p“ (während es der SPD-Linke Ralf Stegner genau umgekehrt hält). Dennoch sind manche Artikel lesenswert, z.B. über die Lage an der Rundfunk-Zwangsgebührenfront:

Medien
Versuch eines Boykotts
Wegen zunehmender Kritik an ARD, ZDF und Co. haben es viele satt, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen

Gitta Düperthal

Internetportale rufen zur Zeit wieder vermehrt zum Boykott der monatlichen Rundfunkbeiträgen von 17,98 Euro für die Öffentlich-Rechtlichen auf. Auf diversen Webseiten sind Rechtstips zu finden, ergänzt durch angeblich anwaltlich geprüfte Musterbriefe.

Kistenweise Abmeldungen seien per Post bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingegangen, heißt es etwa auf einem von »Anonymous« gestalteten Portal. Das habe eine Aktivistin berichtet, die bei der GEZ arbeite. Die heißt inzwischen »Beitragsservice« und treibt die monatlichen Zahlungen ein.

Anwalt Felix Hoffmeyer, der mehrere Gebührengegner vertritt, hält das für glaubwürdig: »Die Eintreiber treffen den Nerv der Menschen«, sagte er zur jW. Etwa acht Milliarden Euro ziehe die Institution pro Jahr ein – mit der Begründung, für die Grundversorgung an Information zuständig zu sein. Was das öffentlich-rechtliche Fernsehen sende, habe damit aber wohl kaum noch etwas zu tun, kritisiert Hoffmeyer: »Auf ein 1986 gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnten sich die Fernsehsehanstalten keinesfalls mehr stützen.« .Vor allem die intransparente Verteilung der Einnahmen innerhalb der Sendeanstalten rufe Unmut hervor...

Hoffmeyer outet sich persönlich ebenfalls als »entschiedener Gegner der Rundfunkgebühr«. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen sei zum Selbstbedienungsladen geworden, kritisiert er. Die jährlich eingenommenen Milliarden würden weitgehend veruntreut. Bis heute sei z. B. nicht bekannt, was Thomas Gottschalk mit seinen Shows verdient habe. Durchgesickert sei, dass Monika Lierhaus für das Ansagen der Lottozahlen 300.000 Euro im Jahr erhalte. »Wenn es sich um eine Steuer handelt, müsste all das endlich offengelegt werden«, fordert der Anwalt...

jungewelt.de 5.11.2014

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Sigmar Salzburg
31.10.2014 09.10
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Ansätze von Demokratie in Ungarn – Deutschland kuscht lieber

Ungarn: Orban zieht umstrittene Internetsteuer zurück

... Nach massiven Protesten gegen eine geplante Internetsteuer hat Ministerpräsident Orban das Projekt nun gestoppt...
"Wenn das Volk etwas nicht nur nicht mag, sondern es auch für unvernünftig hält, sollte es nicht gemacht werden", begründete der Regierungschef am Freitag seinen Schritt in einem Hörfunkinterview.
31.10.2014

In Deutschland gibt es keine Massenproteste gegen die neue Rundfunkzwangsgebühr, weil die Mehrheit ohnehin schon zahlt. Die Sender hatten bisher Einnahmen von knapp 8 Milliarden Euro. Die Neuregelung spült ihnen 1,15 Milliarden Mehreinnahmen pro Jahr in die Kassen – das ist eine Steigerung um 15 Prozent.

1,15 Milliarden Euro Mehreinnahmen: Rundfunkbeitrag ...
www.stern.de/.../115-milliarden-euro-mehreinnahmen-rundfunkbeitrag-...
18.12.2013 – Die Öffentlich-Rechtlichen haben über den neuen Rundfunkbeitrag mehr Geld eingenommen als geplant.

Durch diesen von den herrschenden Parteien organisierten Raubzug werden also bei einer Gebühr von 18 Euro/mtl. auf den Monat umgerechnet um die 5 Millionen Menschen in Haushalten und Betrieben zusätzlich zwangsabkassiert – die meisten davon, ohne die staatliche Belaberung nutzen zu wollen oder zu können. Ein wirkungsvoller Protest wie in Ungarn wird dennoch kaum stattfinden, weil die Betroffenen kaum vernetzt sind. Wir kennen das schon von der Rechtschreib„reform“, die das Volk auch weder mochte noch für vernünftig hielt.

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Sigmar Salzburg
30.10.2014 22.47
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Hochqualitätsfernsehen

[Schauspieler Will Arnett] ist nicht der einzige, der sich über die Show aufregte. Auch seine Kollegen, die US-Schauspieler Tom Hanks und Halle Berry machten sich bereits über „Wetten, dass..?“ lustig. Vor zwei Jahren beschrieb Hanks eine Szene, in der er eine Katzenmütze auf seinem Kopf trug und zugeguckt habe, „wie der Moderator in einem Sack um mich herum hüpft“. Hanks' Fazit: "Wenn das nicht Hochqualitätsfernsehen ist."
spiegel.de 30.10.2014

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Sigmar Salzburg
26.10.2014 05.30
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Der IS erpreßt Abgaben von der Bevölkerung

Washinton – David S. Cohen wird auch der „Batman der Finanzwelt“ genannt. Der 51-jährige Jurist leitet die Anti-Terror-Abteilung im amerikanischen Finanzministerium...

„Wahrscheinlich ist der IS die am besten finanzierte Terrororganisation, mit der wie je zu tun hatten – mit Ausnahme von staatlich finanzierten Terrorgruppen“, sagte Cohen in dieser Woche ...

„Anders als bei al-Qaida machen reiche Geldgeber nur einen kleinen Teil aus. Der IS generiert den überwiegenden Teil seiner Einnahmen durch örtliche kriminelle und terroristische Tätigkeiten.“ Für die USA ist es nahezu unmöglich, solche Geldströme zu stoppen. In den von ihm kontrollierten Gebieten erpresst der IS Abgaben von der Bevölkerung. Wer sich den Dschihadisten nicht unterwerfen will, muss fliehen und sein Hab und Gut zurücklassen...

„Der IS nutzt alte und tief verwurzelte Schmuggelkanäle in der Region“, sagte Cohen... Cohen schätzt die Öleinnahmen des IS noch immer auf rund eine Million Dollar am Tag.

spiegel.de 25.10.2014

Leserkommentare

1.
Mvk
gestern, 16:06 Uhr
Interessante Schätzung das der IS 22 mal weniger einnimmt als ARD und ZDF...

3. @Mvk
tomdabassman
gestern, 16:28 Uhr
Die GEZ zieht aktuell etwa 9 Mrd.Eur jährlich ein, macht etwa 24 Mio am Tag. Das wäre in Dollar sogar das 30 fache als der IS. Interessanter Vergleich...

Eilmeldung:
Keine Steuer, sondern Abgabe
Das Verwaltungsgericht Hannover hat Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag als unbegründet abgewiesen.

Neue Osnabrücker Zeitung 24.10.2014

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Sigmar Salzburg
25.10.2014 07.06
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Rundfunkzwangsbeitrag

Rundfunkzwangsbeitrag – Symptom staatlicher Bürgerverachtung

Um 1970 persiflierte der linke Kabarettist Dietrich Kittner in Hannover die damals grassierenden Oswald-Kolle-Aufklärungsfilme mit Titeln wie „Deine Frau, das unbekannte Wesen“ zu:

Dein Staat, das bekannte Unwesen

Für den „unwesentlichen“ Rundfunk-Zwangsbeitrag von 18 Euro pro Monat greift sich das bekannte Unwesen wieder seine Opfer. Anders als bei der „Rechtschreibreform“, bei der durch die Geiselnahme von Schülern unter Beihilfe der unterwerfungssüchtigen Medien wohl 100 Millionen deutschsprachige Bürger zur neuen ss-Orthographie umerzogen wurden, sind es jetzt „nur“ wenige Millionen Fernseh-Abstinente, die zu Zwangsbeiträgen für die allgemeine Volksbelaberung und Volksbelustigung erpreßt werden. Verweigerern drohen Mahngebühren, Gerichtsvollzieher, Pfändungen und Erzwingungshaft. Mit dieser renitenten Minderheit glaubt der Staat mühelos fertig zu werden. Wie bei der „Rechtschreibreform“ laufen nun zahlreiche Prozesse, die die Gerichte wie gewohnt meist als eifrige Büttel der Staatsmacht entscheiden. Der Rechtsanwalt Stephan Imm hat im Internet schon über 20 Klagen aufgelistet, die alle abschlägig beschieden wurden oder noch laufen (stark gekürzt):


Klage Nr. 1: Verfassungsbeschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wegen Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2013, Az. 1 BvR 1700/12).

Klage Nr. 2: Klage des Passauer Juristen Geuer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolglos
Rundfunkbetrag ist „Beitrag“, sondern „Steuer“. Auch Datenabgleich
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014, Az. Vf. 8-VII-12).

Klage Nr. 3: Verfassungsbeschwerde eines gläubigen Christen gegen die Rundfunkgebühr wegen satanischen und zerstörerischen Einflusses des Rundfunks – BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab
Nicht zur Entscheidung angenommen.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2012, Az. 1 BvR 2550/12).

Klage Nr. 4: Verfassungsbeschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfassungsbewerde unter Hinweis auf § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG als unzulässig abgewiesen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 1 BvR 2603/12).

Klage Nr. 5: Verfassungsbeschwerde der Straßenbau-Firma Volkmann & Rossmann vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erfolglos
(Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014, Az. VGH B 35/12).

Klage Nr. 6: Klage der Firma Rossmann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgebots
Rossmann rügt eine Verletzung des Gleichheitsgebots, weil Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssen als Betriebe mit nur einem Standort und gleicher Mitarbeiterzahl (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Az. Vf. 24-VII-12).

Klage Nr. 7: Klage eines behinderten Menschen gegen Zahlpflicht des Drittelbeitrags
(Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013, Az. AN 14 K 13.00535).

Klage Nr. 8: Autovermieter Erich Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag
Sixt wird dieses Jahr mehr als 3 Mio. Euro als Rundfunkbeitrag an den „Beitragsservice“ von ARD und ZDF (früher: GEZ) zahlen müssen.

Klage Nr. 9: Klage vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg
Die Beschwerdeführerin müsse zunächst den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten beschreiten.
(Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 1 VB 65/13).

Klage Nr. 10: Erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gegen den umfassenden Meldedatenabgleich (§ 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) – aufgehoben durch OVG Lüneburg
Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte das Vorgehen in Teilen für unzulässig
(Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 03.09.2013, Az. 2 B 785/13). Die Entscheidung des VG Göttingen wurde am 10. September 2013 vom OVG Lüneburg aufgehoben (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2013, Az. 4 ME 204/13).

Klage Nr. 11: Erfolglose Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
(Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 30.07.2013, Az. 11 K 1090/13).
Gesetzgeber zur Vereinfachung und Typisierung befugt...
Berufung auf das Bundesverfassungsgericht
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.06.2006, Az. 2 BvL 2/99).

Klagen Nr. 12 und 13: VG Bremen betrachtet Rundfunkbeitrag nicht als Steuer
(Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013, Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13).

Klage Nr. 14: VG Stuttgart verneint offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags-staatsvertrags [Eilantrag abgelehnt]
Nach derzeitigem Diskussionstand sei für das Gericht allerdings noch völlig offen, ob der Rundfunkbeitrag den verfassungs¬rechtlichen Anforderungen genügt (Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 16.01.2014, Az. 3 K 5159/13).

Klage Nr. 15: VG Gera weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab
(Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 19.03.2014, Az. 3 K 554/13 Ge).

Klage Nr. 16: VG Osnabrück weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab – Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 01.04.2014, Az. 1 A 182/13).

Klage Nr. 17: Klage gegen Rundfunkbeitrag, weil ARD und ZDF nicht unparteiisch über die Partei Alternative für Deutschland (AfD) berichten
(Verwaltungsgericht München, laufendes Verfahren, Az. M 6b K 14.1339).

Klage Nr. 18: Klage einer Nurradiohörerin gegen den Rundfunkbeitrag
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2014, Az. 3 K 1360/14).

Klage Nr. 19: Klage eines Behinderten, der früher von der Rundfunkgebühr befreit war
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2014, Az. 3 K 4897/13).

[Nachgetragen am 26.10.2014 durch S.S.:]

Klage Nr. 20 und 21: Klagen vor dem VG Köln erfolglos
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2014, Az. 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13).

Klage Nr. 22 (u.a.): Klagen vor dem VG Hannover erfolglos
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.10.2014, Az. 7 A 6504/13 u.a. und 7 A 6514/13 u.a.).

Hinweis:
Mittlerweile gibt es noch mehr Klagen, als die hier aufgeführten. Leider kann ich nicht mehr über alle Klagen berichten und musste hier eine Auswahl treffen.

Bearbeitungsstand: 25.10.2014

refrago.de – Rechtsanwalt Stephan Imm

(Wiedergabe ohne Gewähr)

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