Erstaunlich
Es ist in der Tat erstaunlich, wie gleichgültig die Reformer sind, wenn es um längst nachgewiesene Fehler geht. Solange sie die Staatsmacht hinter sich wissen, glauben sie immer denselben Unsinn wiederholen zu dürfen. Ich hatte damals gleich eine Entgegnung eingereicht, die ich hier noch einmal einrücke:
Replik
auf das Thesenpapier der Kommission für die deutsche Rechtschreibung
Die Reformgegner behaupten Richtig ist ...
(= Vorlage für die Pressekonferenz am IDS in Mannheim vom 12.9.1997)
von Theodor Ickler
1. Nicht die Reformgegner behaupten, daß überhaupt keine Rechtschreibreform nötig sei. Es gibt vielmehr unter den Gegnern die unterschiedlichsten Positionen in dieser Frage. Sie alle eint jedoch die Ablehnung dieser Reform, und nur darauf kommt es hier an. Kritik am geltenden Duden ist keine Zustimmung zur geplanten Neuregelung.
Die Vorstellung, durch eine Neuregelung der Rechtschreibung könne die übertriebene Wertschätzung der Rechtschreibleistung für die Schullaufbahn usw. verändert werden, ist illusorisch. Wenn infolge der Reform tatsächlich weniger Fehler unterliefen (was aber nicht zutrifft), würde man die wenigen Fehler eben um so schwerer gewichten. Die Einstellung zum Fehler ändert sich ja durch die Reform nicht es sei denn indirekt durch das Chaos, das sie an den Schulen anrichtet.
Die Deutung der Dudennorm durch die Kommission ist weitgehend falsch. Das läßt sich schon an den beiden Paradebeispielen zeigen:
a) Es trifft nicht zu, daß bisher Auto fahren und radfahren einander gegenüberstehen. Vielmehr läßt die geltende Norm selbstverständlich auch Rad fahren zu (wie überhaupt jede Kombination aus der Bezeichnung eines Fahrzeugs und dem Verb fahren), denn hier handelt es sich um ein produktives syntaktisches Muster, das von keiner Rechtschreibnorm eingeschränkt werden kann. Es gibt lediglich die Lizenz, auch radfahren zu schreiben. Die Gründe sind hier nicht zu erörtern. Eine ähnlich rigide und damit falsche Auslegung des Dudens kennzeichnet die gesamte Propagandaliteratur zur geplanten Neuregelung.
b) Das Beispiel Recht geben vs. recht haben ist falsch! Der geltende Duden sieht in beiden Fällen Kleinschreibung vor. Diese ist zumindest für recht haben auch nachweisbar richtig, vgl. Du weißt gar nicht, wie recht du hast; du hast ja so recht usw. Hier ist die von der Neuregelung vorgesehene Großschreibung offenbar ungrammatisch, da es sich nicht um das gleichlautende Substantiv handeln kann: wie Recht du hast [!].
Genau solche Ausnahmen schneidet die RS-Reform weg. Deshalb ist sie nötig!
Genau deshalb ist sie nicht nur unnötig, sondern von Grund auf verfehlt.
(Schon dieser entlarvende Abschnitt sollte ausreichen, die Kompetenz der Kommission grundsätzlich in Frage zu stellen.)
2. Daß alle Rechtschreibgewalt vom Volke ausgeht wie man pointiert gesagt hat , bedeutet selbstverständlich nicht, daß sie vom Einzelnen ausgeht. Damit ist vielmehr die besondere Existenzweise eines Produktes der unsichtbaren Hand, eines Ergebnisses menschlichen Handelns, aber nicht menschlicher Planung (F. A. v. Hayek) gemeint. Die Kommission wiederholt den sophistischen Trugschluß:
Wenn der Staat einen RS-Erlass hat, dann muss er ihn auch selbst ändern.
Der Staat hat die Rechtschreibung nicht per Erlaß geschaffen, sondern die Geltung einer vorgegebenen Rechtschreibordnung für gewisse Lebensbereiche, vor allem die Schule, festgelegt. Er kann dies aufs neue tun aber nur wie bisher auf der Grundlage der allgemein üblichen Rechtschreibung, nicht durch Erfindung und Verordnung völlig neuer Schreibweisen. Das betrifft nicht nur Einzelwortschreibungen, die nie ein Mensch gebraucht hat (passee, Tunfisch, Spagetti, platzieren), sondern auch und vor allem eine völlige Neuorientierung im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Groß- und Kleinschreibung und der Zeichensetzung. Auf allen diesen Gebieten werden die bisher geltenden, aus der Intuition der Sprachteilhaber stammenden Gründe der jeweiligen Schreibweisen durch neue ersetzt. (Den Nachweis habe ich in anderen Schriften geführt, vgl. jetzt vor allem meinen Gesamtkommentar. ) Die Neuregelung bedeutet daher unabhängig von der Zahl der Änderungen einen wesentlichen, nicht durch die Sprachgemeinschaft legitimierten Eingriff in die Grundlagen der deutschen Orthographie.
3. Daß man die alten Texte aufgrund der Reform nicht mehr lesen könne, hat kein Reformkritiker behauptet. Die Geringfügigkeit der Reform (0,05% aller fortlaufenden Wörter) läßt sich auch als Einwand gegen die Reform deuten: Wie kann es bei so geringen Änderungen zu nennenswerten, den Aufwand lohnenden Erleichterungen kommen? Es kommt hinzu, daß die Änderungen teilweise ganz entlegene, für Schüler irrelevante Wörter wie behende, Greuel, Wächte, Känguruh, Zierat, Bonbonniere usw. betreffen, während Tausende von bekannten Stolpersteinen wie verwandt, weismachen, Brillant, Feuilleton, daß (künftig dass) usw. ausgespart bleiben.
Natürlich sollen die Schüler lernen und sie erfahren es ohnehin bald genug , daß früher anders geschrieben wurde. Es ist aber pädagogisch indiskutabel, in den Sprachbüchern ständig unterschiedliche Rechtschreibungen nebeneinander zu präsentieren, wie es neuerdings der Fall ist. Die Veränderbarkeit (ein Hochwertwort aus der Zeit der hessischen Rahmenrichtlinien) kann man nicht auf Schritt und Tritt hervorheben, ohne die Ausbildung sicherer Gewohnheiten nachhaltig zu verhindern.
4. Warum soll es ein besonders schlimmes Argument sein, daß die Reform sich wegen ihres geringen Umfangs nicht lohne? Die früheren, übrigens weitgehend von denselben Reformern vorgelegten Reformpläne verhindert zu haben, ist doch keine Sünde, deren man sich nun zu schämen habe. Oder soll hier denjenigen ein nachträglicher Tritt versetzt werden, die im vielgerühmten demokratischen Verfahren der Anhörung (Mai 1993) ihre abweichende Meinung zur Geltung brachten und schließlich die Kleinschreibung und manches andere verhindert haben? Daß die Kommission etwas anderes wollte und nicht durchsetzen konnte, scheint sie immer noch nicht verwunden zu haben.
Daß die Stammschreibung nur scheinbar verstärkt, in Wirklichkeit aber durch falsche Regeln eine irreführende Verallgemeinerung des Stammprinzips suggeriert wird, habe ich andernorts bewiesen.
Der Schlußsatz, die Reform mache deutlich, dass eine Reform trotz staatlicher Normierung dennoch möglich ist, ist unverständlich. An die Stelle der steten Fortbildung durch die Sprachgemeinschaft selbst (und den nachträglich registrierenden Duden) tritt nach den Plänen der Kommission nun allerdings eine abrupte Reform, aber sie ist nicht trotz, sondern wegen der staatlichen Normierung möglich. Denn ohne staatliche Gewalt wäre sie völlig indiskutabel.
5. Die Reform bedeutet in der Tat eine umfassende Beseitigung von Differenzierungen. Das ist von vielen Seiten aufs gründlichste nachgewiesen worden. Die Kommission will wissen, was der Unterschied zwischen stehen lassen und stehenlassen ist? Das läßt sich leicht erklären, zumal es eine ganze Gruppe von sogenannten Positionsverben in Kombination mit lassen und bleiben betrifft. Stehen bleiben bedeutet weiterhin stehen, stehenbleiben bedeutet zum Stehen kommen. Stehen lassen/stehenlassen ist jeweils das Kausativ dazu. Das ist ein Teil eines kleinen Subsystems der deutschen Sprache, wie jeder Grammatiker weiß. Die Reformer führen diesen Fall oft und gern an, es ist ein weiteres Paradebeispiel und beweist doch nur aufs neue ihre verstörende Inkompetenz.
Zugegeben, daß nicht jeder diese Unterscheidungen zu handhaben weiß aber muß man sie deshalb für alle beseitigen (durch erzwungene Getrenntschreibung, wie geplant)? Daß außerhalb von Schulen und Behörden jeder schreiben kann, wie er will, hilft hier übrigens gar nichts: Wenn man in Zukunft stehenlassen schreibt, macht man einfach einen Fehler und trifft nicht etwa eine persönliche Unterscheidung, denn diese wird es nicht mehr geben, weil niemand sie gelernt hat.
6. Die Rechtschreibreform beseitigt in der Tat unzählige Wörter aus der Schriftsprache. Daß es auch mit einer derart reduzierten Sprache möglich bleiben wird, alles auszudrücken, versteht sich von selbst. Auch Taubstumme können alles ausdrücken, aber ihr Zustand ist deshalb nicht minder beklagenswert.
Die Tilgung von Wörtern zeigt sich nicht an den Gewohnheitsgefügen wie sitzenbleiben, von denen gerade die Kritik gezeigt hat, daß sie keine Zusammensetzungen und daher auch keine Wörter sind, sondern bloße Zusammenschreibungen. Die Kommission vermeidet es, auf die wirklich schlagenden Fälle einzugehen, also auf die Beseitigung nachweislich echter Zusammensetzungen wie aufsehenerregend, tiefschürfend usw. Sie versucht auch gar nicht erst, die Tilgung von sogenannt, Handvoll usw. zu rechtfertigen. Auch die erzwungene Großschreibung von Wörtern wie feind, leid (tun) usw. kann man als Wortvernichtung bezeichnen, da die der Großschreibung implizite Behauptung, es handele sich um die gleichlautenden Substantive, objektiv unrichtig ist.
7. Die Zahl der Abweichungen zwischen den Wörterbüchern ist sehr groß, aber nicht genau zu bestimmen, weil es unterschiedliche Zählweisen und vor allem eine ständige, umfassende Angleichung des Bertelsmann-Wörterbuchs an den Duden gibt, so daß man je nach gewählter Auflage zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Die Zahl von 8000 Abweichungen stammt aus dem Kreise der Kommission; deren Mitglied P. Eisenberg hat sie mehrfach genannt. Bezogen auf die meistverkaufte erste Auflage des Bertelsmann (samt Nachauflagen) dürfte sie zutreffen. Augst selbst hat für den Buchstaben F rund 35 klärungsbedürftige Abweichungen festgestellt. Das macht hochgerechnet 1000 für das gesamte Wörterbuch, hinzu kommen 7000 abweichende Trennungsfälle. Zumindest die Größenordnung dürfte stimmen. Andernfalls wäre ja auch die von der KMK angeforderte Liste der Zweifelsfälle längst erstellt. Und überhaupt: Warum braucht die Kommission so lange, bis alles geklärt ist, warum kündigt sie erst am 12. September 1997 eine erste Tranche Klärungen bis zum Jahresende an? (Gleichzeitig bekunden die Mitglieder Eisenberg und Munske, daß sie eine Klärung sogar bis zum August 1998 für völlig illusorisch halten. In einem vorgedruckten Standardbrief der Kommission an Ratsuchende heißt es übrigens, daß nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung in Wien Änderungen am Regelwerk vorerst grundsätzlich nicht mehr möglich sind ...)
Daß es auch bisher widersprüchliche Einträge in den Wörterbüchern gab, ist grundsätzlich anders zu beurteilen. Wenn durch staatlichen Erlaß der Duden verbindlich war, dann war eben der abweichende Eintrag bei Knaur falsch. Jetzt aber sollen alle Wörterbücher, die sich auf das Regelwerk zu stützen behaupten, gleichermaßen richtig sein. Daher die Nöte der Lehrer, die nicht wissen, woran sie sich halten sollen. Übrigens zeigt das offizielle Österreichische Wörterbuch, ein Jahr später erschienen und von maßgeblichen Reformern mitverfaßt, wiederum andere Schreibungen als Duden, Bertelsmann und die vielen anderen Wörterbücher.
Zum Fall Bertelsmann vgl. den Anhang.
8. Daß jeder außerhalb der Schulen und Behörden schreiben kann, wie er will, ist formal richtig, in Wirklichkeit aber Augenwischerei. In den Schulen lernen die Kinder, wie man schreibt. Das gilt auch in der Umkehrung: Geschrieben wird, wie man es in der Schule lernt. Daß jemand, der sich nicht an die Neuregelung hält, nicht falsch, sondern traditionell schreibe, ist ein schlechter Scherz. Man kann ja einmal versuchen, in einem Bewerbungsschreiben traditionell zu schreiben ...
Die geltende, von der gesamten Sprachgemeinschaft erarbeitete und akzeptierte Rechtschreibung wird zur Zeit Hunderttausenden von Schülern vorenthalten. Es ist eine Tatsache, daß der Staat erstmals nicht mehr einen Rechtschreibunterricht erteilt, der auf das in der Gesellschaft Übliche vorbereitet, sondern umgekehrt die gesellschaftlich akzeptierten Normen auf dem Weg über die Schule verändern will ein allgemein volkspädagogisches Unternehmen, das die Frage aufwirft, was das Volk, was auch nur die zum Umlernen gezwungenen Behördenmitarbeiter eigentlich davon haben. Darauf bleiben die Reformbetreiber bisher jede Antwort schuldig.
9. Hier wird der Bevölkerung ein Entscheidungsspielraum zugestanden, allerdings nur am Beispiel zugelassener Varianten. Anstößig sind aber gerade die unzähligen variantenlosen Neuschreibungen wie Stängel, Zierrat, Leid tun usw., die bezeichnenderweise zugleich die Fälle größter Willkür sind.
10. Daß die Öffentlichkeit Zeit und Gelegenheit gehabt habe, sich über die Reformpläne zu informieren, trifft nicht zu. Abgesehen davon, daß die heute geplante Reform bei weitem nicht mit den früheren Plänen übereinstimmt, genügt es, an die Äußerung eines maßgeblichen Verfechters der Reform zu erinnern. Auf die Frage Wissen denn die Deutschen in etwa, was auf sie zukommt? antwortete Kultusminister Zehetmair:
Nein, überhaupt nicht. Die breite Öffentlichkeit ist so gut wie gar nicht informiert. Deshalb werden viele erschrecken, wenn es nun zu einer Reform kommt, und zwar auch dann, wenn noch einiges geändert wird. Viele haben gar nicht mehr an eine Reform geglaubt, nachdem seit fast hundert Jahren alle Vorschläge gescheitert sind. Man wird uns, die Kultusminister, fragen: Was habt ihr denn da angestellt? Es wird große Aufregung und viel Streit, sogar erbitterten Streit geben, und es würde mich nicht wundern, wenn er mit der Schärfe von Glaubenskämpfen ausgetragen würde.
Auch H. H. Munske, seinerzeit Mitglied des Internationalen Arbeitskreises, bedauert, daß nach den Wiener Beschlüssen keine Diskussion mehr geführt und die Vorlaufphase bis 1998 nicht zur Erprobung und Korrektur genutzt wurde.
Die millionenfache Verbreitung von irreführend vereinfachten Darstellungen (wie im Sprachreport oder in Zeitungsbeilagen) bestätigt eher den Vorwuf der Desinformation. In den vom IDS vorbereiteten Beilagen der Woche und Hörzu beispielsweise sind gerade die umstrittensten Wortgruppen (mit hoch-, wieder- und wohl-) in äußerst auffälliger Weise weggelassen! Von den überaus komplizierten neuen Kommaregeln gibt keine dieser Werbeschriften auch nur annähernd eine zutreffende Vorstellung.
11. Die meisten Kritiker wollen kein Gesetz zur Rechtschreibreform, sondern bestreiten lediglich die Befugnis der Kultusminister, eine solche Reform per Erlaß einzuführen, da es sich nicht um eine bloße Lehrplanänderung mit Wirkungen allein auf die Schule, sondern de facto um einen Eingriff in die Gewohnheiten der gesamten Gesellschaft handelt. Wenn schon, dann sollte der Bundestag nicht die Rechtschreibung regeln, sondern die Unzulässigkeit eines solchen Eingriffs feststellen und/oder die geplante Schreibveränderung für seinen Zuständigkeitsbereich ablehnen.
12. Der Verband der Schulbuchverlage, der sich entschieden für die weitere Durchsetzung der Reform ausspricht und alle Bundestagsabgeordneten in diesem Sinne zu beeinflussen versucht hat, läßt durch seinen Geschäftsführer mitteilen: Wenn man hochrechnet, was da insgesamt bereits ausgegeben wurde, kommt man auf Milliarden-Investitionen. (Die Zeit vom 7. 8. 1997: Teure Ignoranz) Damit sind erstmals die von den Reformkritikern genannten Zahlen auch aus dem Munde der Befürworter bestätigt worden. Welche Kosten in der Privatwirtschaft und in Privathaushalten anfallen, läßt sich nur grob abschätzen. Der Rekord-Umsatzzuwachs des Langenscheidt-Konzerns durch den neuen Rechtschreibduden ging durch die Presse. Diese Umsatzsteigerungen sind mit der normalen Ersatzbeschaffung nicht zu vergleichen. Ähnliches gilt in anderen Bereichen. Die Schulen können zwar nicht mehr Geld ausgeben als bisher, sie müssen aber de facto und zum Teil auch aufgrund von Erlassen in gewissen Bereichen seit dem Sommer 1996 ausschließlich mit umgestellten Schulbüchern arbeiten. Andere Anschaffungen werden zurückgestellt. Das sind ebenfalls versteckte Mehrkosten. Das Milliardengeschäft mit der Rechtschreibreform (an dem übrigens mehrere Kommissionsmitglieder mitverdienen!) kostet auch den Staat erhebliche Steuerausfälle, da die Umstellungskosten der Verlage, Umschulungs- und Anschaffungskosten selbstverständlich abzugsfähig sind.
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Fazit: Die Thesen sind Teil einer großangelegten Irreführungskampagne, die von der Kommission für die deutsche Rechtschreibung, ihren politischen Auftraggebern sowie weiteren interessierten Kreisen inszeniert wird, um das unvermeidliche Scheitern der Rechtschreibreform hinauszuzögern.
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Th. Ickler
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