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Hans Flachs
04.02.2011 10.00
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Dithmarscher Landeszeitung

(DLZ vom 04.02.2011 Seite 1)

G9-Schüler zum Arzt

Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug zieht Erlass-Entwurf zurück


Heide (dh) Der Streit um das G9 treibt immer seltsamere Blüten. Wer sein Kind auf den neunjärigen Bildungsweg schicken möchte, sollte durch ein ärztliches Attest nachweisen, „dass der physische oder psychische Gesundheitszustand des Kindes eine längere Lernzeit notwendig macht“.

So jedenfalls heißt es in einem unserer Zeitung vorliegenden Entwurf des Erlasses für das in der vergangenen Woche verabschiedete Schulgesetz.

Im Klartext: Nicht die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder neun Jahre bis zum Abitur auf dem Gymnasium bleiben, sondern der Arzt. Künftige G9-Kinder bekämen gleichzeitig mit ihrem Attest einen Stempel verpasst: labil und leicht beschränkt. Dass das nicht sein kann, ist gestern Nachmittag offenbar auch im Kieler Bildungsministerium klar geworden.

Bei Recherchen unserer Zeitung hieß es dort am frühen Nachmittag noch, die Anhörung des Entwurfs sei für den 18. Februar geplant. Kurz nach 18 Uhr aber meldete sich der Ministeriums-Sprecher und teilte mit: „Der Entwurf wird vom Minister zurückgezogen.“ Der Grund für die ministerielle Vollbremsung: „Fragwürdige Formulierungen“, die nicht akzeptabel seien.

Das in der vergangenen Woche vom Landtag verabschiedete Gesetz bildet den Rahmen für die G8/G9-Freiheit an den Gymnasien, ein Erlass regelt die konkrete Ausgestaltung. Dabei geht es darum, rechtssichere Kriterien zu defnieren, falls die Kapazitäten für einen Bildungsgang ausgeschöpft sind. In diesem Fall sollte das erforderliche Attest den Schulleitern die Zuordnung erleichtern. Doch der Erlass-Entwurf entpuppte sich schnell als untaugliche Basis.

Begründet werden konnte G9 in dem von Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug (FDP) zurückgezogenen Entwurf auch mit musikalischer Spezialförderung oder unzumutbar langer Fahrzeit. Freunde des Turbo-Abis sollten ihren Antrag auf den achtjährigen Bildungsgang mit bestätigter Hochbegabung oder damit begründen, dass das Kind aus familiären Gründen am Nachmittag in der Schule bleiben soll.

Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins, Dr. Ulrich Kliegis, sah in dem Papier eine Stigmatisierung und Diffamierung der Kinder. „Der Entwurf hätte nie über Dr. Klugs Schreibtisch gehen dürfen“, sagte Kliegis und betonte: „Der Elternwille, orientiert am Kindeswohl, ist das einzige maßgebende Kriterium für die Auswahl des Bildungsgangs in unseren weiterführenden Schulen.“

Für den Elternverein ist der vorgeschlagene Weg ohnehin der falsche. Statt einer Zuteilung der Kinder auf freie G8- oder G9-Plätze sollten die Eltern bei der Anmeldung am Gymnasium ihren Wunsch mitteilen. Das sollte die Basis für die Einrichtung von acht- und neunjährigen Bildungsgängen sein.

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Hans Flachs
03.02.2011 10.50
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Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Pressetext

Heikendorf, 2. Februar 2011

Fassungslos und entsetzt

Kiel / Heikendorf – „Das ist eine Fälschung, ein schlechter Scherz! Nicht kommentieren!" – So die erste Einschätzung eines Mitglieds der Elterninitiative G9-jetzt! beim Anblick eines Erlaß-Entwurfs aus dem Kieler Bildungsministerium vom 28.1.2011. Andere Eltern sprechen von Verhöhnung, von Stigmatisierung und Diffamierung der Kinder, von grandioser Fehlleistung des Ministeriums.

Was bringt die Eltern, die den Erlaßentwurf bislang gesehen haben, so auf die Barrikaden?

Der Entwurf, inzwischen als echt, keine Fälschung, nicht als Scherz gemeint bestätigt, trägt den etwas sperrigen Titel:

Auswahlkriterien für die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Gymnasiums mit achtjährigem und neunjährigem Bildungsgang.

Und da liest man dann u.a. (Zitat)

(2) Bei der Überschreitung der Kapazitäten eines Bildungsgangs nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler vor.

Es müssen spezifische Gründe, die für das einzelne Kind zum Tragen kommen, berücksichtigt werden, so dass eine Einzelfallentscheidung zu treffen ist.

Folgende Kriterien für eine vorrangige Zuordnung finden Berücksichtigung:

(2.1) Neunjähriger Bildungsgang:
a. Die Eltern weisen durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes nach, dass der
physische oder psychische Gesundheitszustand des Kindes eine längere Lernzeit notwendig macht.
b. Die Verfügbarkeit des Nachmittags wird als dringend geboten nachgewiesen. Mögliche Gründe können sein: Musikalische Spezialförderung, Leistungssport u.Ä..
c. Die Erreichbarkeit des Elternhauses nach der Schule ist bei einem Stundenplan im
achtjährigen Bildungsgang deutlich erschwert, die Fahrzeit unzumutbar lang.
(2.2) Achtjähriger Bildungsgang:
a. Besondere familiäre Umstände machen ein längeres Verweilen am Nachmittag in der Schule notwendig.
b. Getestete und bestätigte Hochbegabung erfordert ggf. ein schnelleres Durchlaufen des
gymnasialen Bildungsganges.


(Zitat Ende)

„Statt sich mit diesem kondensierten Unfug auseinanderzusetzen, sind die Eltern wohlberaten, das Wohl ihrer Kinder selbst in die Hand zu nehmen.

Daher legt der Schleswig Holsteinische Elternverein einen eigenen Entwurf eines Erlasses vor, der auch die Entscheidungen der Gymnasien über den anzubietenden Bildungsgang – in paßgenauer Übereinstimmung mit den Möglichkeiten des Schulgesetzes – vom Kopf wieder auf die Füße stellt.

Der Kern des Eltern-Entwurfs:

Bei der Erklärung und Umsetzung des Elternwillens bezüglich der Auswahl zwischen einem acht- und einem neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium ist wie folgt zu verfahren:

(1) Die Eltern erklären bei der Anmeldung ihres Kindes an einem Gymnasium ihre Entscheidung, welchen Bildungsgang sie entsprechend Artikel 8 (2) der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung für ihr Kind wünschen, den acht- oder den neunjährigen. …

(1.1) Der Schulleiter / die Schulleiterin fasst das Ergebnis dieser Wünsche nach dem Ende der Anmeldefrist zusammen, vertritt es mit einem dem Elternwillen gerecht werdenden Vorschlag zur Einrichtung eines acht- oder neunjährigen Bildungsganges in der Schulkonferenz und wirbt auch beim Schulträger für die Umsetzung des Elternwillens.

(1.2) Die Schulleiterin / der Schulleiter enthält sich jeglicher Wertung des erklärten Elternwillens.
(3)

Das Recht zur Wahl des neunjährigen Bildungsganges wird auch den Eltern der jetzigen
Achtjahresbildungsgang-Jahrgänge gewährt.

(3.1) Die Eltern können die Schule durch eine einseitige Erklärung von der Bindungswirkung des Schulvertrages bzgl. des achtjährigen Bildungsganges befreien.


„Es kann nicht sein, daß in unseren Schulen der Schwanz mit dem Hund wedelt. Der Elternwille – orientiert am Kindeswohl und in Übereinstimmung mit der Landesverfassung – ist das einzige maßgebende Kriterium für die Auswahl des Bildungsganges in unseren weiterführenden Schulen.“ – Das sagte Dr. Ulrich G. Kliegis, Vorsitzender des Elternvereins, heute in Kiel.

Sie finden als Anhänge zu dieser Pressemitteilung sowohl den Entwurf aus dem Bildungsministerium als auch den Entwurf des Elternvereins.
Keine Sperrfrist, zur freien redaktionellen Verfügung. V.i.S.d.P.: Dr. Ulrich G. Kliegis, Adresse wie unten:

Schleswig – Holsteinischer Elternverein e.V.
Geschäftsstelle:
Konsul-Lieder-Allee 36,
24226 Heikendorf
Tel. 0431 331144
Fax 0431 331146
Internet: http://www.Elternverein-SH.de
email: info@Elternverein-SH.de


Vom Kieler Bildungsministerium am 28.1.2011 um 14h03 veröffentlichte Anhörungsfassung:

Auswahlkriterien für die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Gymnasiums mit achtjährigem und neunjährigen Bildungsgang -

Anhörungsfassung

Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom ... 2011
1.) Die Eltern wählen nach § 24 SchulG im Rahmen der festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten eine Schule der gewünschten Schulart aus. Nach § 44 Abs. 2 SchulG können an einem Gymnasium der achtjährige und der neunjährige Bildungsgang parallel angeboten werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Bildungsgang.
An Gymnasien, die sowohl den ach~ährigen als auch den neunjährigen Bildungsgang anbieten, ist wie folgt zu verfahren:
(1) Die Eltern melden ihr Kind an der Schule an und benennen eine Option für den achtjährigen oder neunjährigen Bildungsgang, ggf. unter Darlegung von Gründen.
(2) Bei der Überschreitung der Kapazitäten eines Bildungsgangs nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler vor. Es müssen spezifische Gründe, die für das einzelne Kind zum Tragen kommen, berücksichtigt werden, so dass eine Einzelfallentscheidung zu treffen ist. Folgende Kriterien für eine vorrangige Zuordnung finden Berücksichtigung:
(2.1) Neunjähriger Bildungsgang:
a. Die Eltern weisen durch Vorlage ein~s entsprechenden ärztlichen Attestes nach, dass der physische oder psychische Gesundheitszustand des Kindes eine längere Lernzeit notwendig macht.
b. Die Verfügbarkeit des Nachmittags wird als dringend geboten nachgewiesen. Mögliche Gründe können sein: Musikalische Spezialförderung, Leistungssport LJ.Ä..
c. Die Erreichbarkeit des Elternhauses nach der Schule ist bei einem Stundenplan im achtjährigen Bildungsgang deutlich erschwert, die Fahrzeit unzumutbar lang.
(2.2) Achtjähriger Bildungsgang:
a. Besondere familiäre Umstände machen ein längeres Verweilen am Nachmittag in der Schule notwendig.
b. Getestete und bestätigte Hochbegabung erfordert ggf. ein schnelleres Durchlaufen des gymnasialen Bildungsganges.
(3) Sind nach der Zuordnung aufgrund der vorgenannten Kriterien noch freie Plätze in der Lerngruppe eines Bildungsganges zu vergeben, sind diese unter den
Bewerberinnen und Bewerbern zu verlosen, soweit nicht andere besondere Gründe
eine bestimmte Zuordnung erforderlich machen.
2.) Der Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Entscheidungskriterien für die Umsetzung des Elternwillens zum acht- bzw. neunjährigen Bildungsgang innerhalb der Gymnasien

Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom . . 2011 Entwurf des SHEVv. 2.2.2011

1.) Erklärung und Umsetzung des Elternwillens zum acht- und neunjährigen gymnasialen Bildungsgang
Bei der Erklärung und Umsetzung des Elternwillens bezüglich der Auswahl zwischen einem acht- und einem neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium ist wie folgt zu verfahren:
(1) Die Eltern erklären bei der Anmeldung ihres Kindes an einem Gymnasium ihre Entscheidung, welchen Bildungsgang sie entsprechend Artikel 8 (2) der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung für ihr Kind wünschen, den acht- oder den neunjährigen. Die in Satz 1 genannte Erklärung bedarf der Schriftform. Die Eltern erhalten eine bestätigte Ausfertigung ihrer Erklärung.
(1.1) Der Schulleiter /die Schulleiterin fasst das Ergebnis dieser Wünsche nach dem Ende der Anmeldefrist zusammen, vertritt es mit einem dem Elternwillen gerecht werdenden Vorschlag zur Einrichtung eines acht- oder neunjährigen Bildungsganges in der Schulkonferenz und wirbt auch beim Schulträger für die Umsetzung des Elternwillens.
(1.2) Die Schulleiterin / der Schulleiter enthält sich jeglicher Wertung des erklärten Elternwillens.
(1.3) Kommt es zu keiner einvernehmlichen Einigung zwischen Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger, entscheidet das Ministerium im Sinne der Mehrheit der Eltern, wie dem Anspruch der Eltern auf die Wahl eines vom Schulgesetz ermöglichten Bildungsganges gerecht zu werden ist. Dabei ist es vom Schulträger nach Möglichkeit zu unterstützen. Das Ministerium berücksichtigt dabei die nach Schulprofil, Wohnortnähe und anderen Gesichtspunkten erfolgte Schulwahl der Eltern als gegeben.
(2) Das Ministerium kann dabei unter Bezug auf § 18 (4) SchG verfügen, dass die Entscheidung für den Bildungsgang in den 9. Jahrgang verlegt wird, dass alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Unterricht bis zum zehnten Jahrgang erhalten und der ggf. gewünschte achtjährige Bildungsgang durch einen verkürzten Durchlauf der Oberstufe verwirklicht wird.
(2.1) Die Schulleiterin / der Schulleiter kann in Verfahrensschritt (1.1) der Schulkonferenz und dem Schulträger eine Gestaltung des Bildungsganges entsprechend Absatz (2) dieses Erlasses vorschlagen.
(3)
Das Recht zur Wahl des neunjährigen Bildungsganges wird auch den Eltern der jetzigen
Achtjahresbildungsgang-Jahrgänge gewährt.
(3.1) Die Eltern können die Schule durch eine einseitige Erklärung von der Bindungswirkung des Schulvertrages bzgl. des achtjährigen Bildungsganges befreien.
2.) Inkrafttreten
(1) Der Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

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Hans Flachs
02.02.2011 10.06
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Verwerfliche Volkserziehung durch den Staat

Wer hat dieses wohl geschrieben?

Erst lesen, dann nachdenken; wer es nicht weiß, darf dann ganz runter'scrollen':



Ganz verwerflich ist eine „Volkserziehung durch den Staat“. Durch ein allgemeines Gesetz die Mittel der Volksschulen bestimmen, die Qualifizierung des Lehrerpersonals, die Unterrichtszweige etc., und, wie es in den Vereinigten Staaten geschieht, durch Staatsinspektoren die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschriften überwachen, ist etwas ganz andres, als den Staat zum Volkserzieher zu ernennen! Vielmehr sind Regierung und Kirche gleichmäßig von jedem Einfluß auf die Schule auszuschließen. Im preußisch-deutschen Reich nun gar (und man helfe sich nicht mit der faulen Ausflucht, daß man von einem „Zukunftsstaat“ spricht; wir haben gesehn, welche Bewandtnis es damit hat) bedarf umgekehrt der Staat einer sehr rauhen Erziehung durch das Volk.
















Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
Konsul-Lieder-Allee 36, 24226 Heikendorf
Tel. 0431 331144 – Fax: 0431 331146

elternverein-sh.de
gemeinschaftsschule-aktuell.deg9jetzt.de
bgsw-ev.derichtige-rechtschreibung.de
nachbar-grundschule.de das-bessere-schulgesetz.de

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Hans Flachs
29.01.2011 10.31
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Zum neuen Schulgesetz

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Pressetext


Heikendorf, d. 27.Januar2011

Wahlfreiheit – größer als gedacht!

Kiel – „Das Leben ist voller Widersprüche. So auch das neue Schulgesetz“, so Dr. U. Kliegis, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins e.V. heute in Kiel. „Man kann den Widerspruch aber auch als verfügbare Entscheidungsbandbreite interpretieren, und da fängt es an, interessant zu werden.“


§ 18 (4) des Schulgesetzes in seiner gestern beschlossenen Form lautet:
Der Besuch der Oberstufe des Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule und des Beruflichen Gymnasiums dauert mindestens zwei und insgesamt höchstens vier Jahre; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(Besagter Satz (2) 2 besagt, daß ein Wiederholungsjahr nach nicht bestandener Prüfung nicht mitgerechnet wird.)

Und nun § 44 (2), Satz 1:

Das Gymnasium umfasst acht Schulleistungsjahre in fünf Jahrgangsstufen (achtjähriger Bildungsgang) oder neun Schulleistungsjahre in sechs Jahrgangstufen (neunjähriger Bildungsgang) zuzüglich einer sich jeweils anschließenden dreijährigen Oberstufe.

Fazit: Schulen, die den neunjährigen Bildungsgang nach § 44 (2) des neuen Schulgesetzes anbieten, können ohne Probleme unter Bezug auf § 18 (4) auch einen zusätzlichen G8-Zweig durch eine optional auf zwei Jahre verkürzte Oberstufe verwirklichen.

Wie das funktioniert, ist in der Stellungnahme zum Schulgesetzentwurf der Initiative G9-jetzt! ausführlich nachzulesen. In Kurzform: Alle Gymnasiasten bleiben bis zum Ende der 10. Klasse und damit in der gesamten Orientierungs- und Mittelstufe zusammen. Nur wer es will und kann, absolviert die Oberstufe danach in zwei statt in drei Jahren. Den Stoff der 11. Klasse erarbeiten die „schnellen Lerner“, für die dieses Modell in Frage kommt, am Ende der Mittelstufe freiwillig parallel zum Regelunterricht – und steigen dann direkt in die 12. Klasse auf. Details in der Stellungnahme (s. u.)

Und wenn es doch nicht wie erwartet klappt? Dann ist eine Rückkehr in die alte Klasse kein Problem. So werden auch Schräg- und Querversetzungen zu anderen Sekundar-I-Schulen wieder möglich.

Und, ganz wichtig: Jetzt im G8-Rahmen lernende Schüler können ab sofort wieder im G9-Rhythmus lernen. Wenn sie sich dann am Ende der Mittelstufe, also nach der 10. Klasse, fit für eine zweijährige Oberstufe fühlen, können sie diesen Weg wählen – oder die Oberstufe in drei Jahren vollenden.

Auf diese Weise kann das von der Initiative G9-jetzt! entwickelte Modell eines schulfriedlichen Miteinanders von G8 und G9 ohne Probleme an jedem Gymnasium umgesetzt werden. Mehrkosten entstehen nicht, im Gegenteil, dieses ist die bei weitem kostengünstigste Lösung, da keinerlei Fortbildungs- und sonstige Strukturwandelkosten (wie G9 funktioniert, werden die Lehrer ja noch nicht vergessen haben) und keine Baumaßnahmen notwendig werden. Die Schulträger sparen häufig möglicherweise schon budgetierte, aber noch nicht ausgekehrte Mittel für Mensen etc..

„Wir hoffen, daß Schulträger, Schulkonferenzen und Schulleiter gerade in Regionen, in denen die Schüler keine Alternative haben, möglichst flächendeckend von dieser Möglichkeit Gebrauch machen“, schloß Kliegis.

Informationen zur Initiative G9-jetzt! finden sich auf der Webseite http://www.g9jetzt.de V.i.s.d.P.: Dr.U.Kliegis, S.-H. Elternverein e.V., Adresse s. u.
Schleswig – Holsteinischer Elternverein e.V.
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Tel. 0431 331144 Fax 0431 331146
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Hans Flachs
21.12.2010 14.16
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An Kieler Redaktionen

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Pressetext

Heikendorf, 21.12.2010

Schulfrieden 2013? Was soll das?

„Offenkundig hat die mit so viel publizistischem Nährboden geförderte „Volksinitiative Schulfrieden S-H“ Probleme, die angestrebte Zahl von über 20.000 gültigen Unterschriften für ihr Ziel einzusammeln. Auch der aktuelle Aufruf der GEW, die den Urhebern der Initiative in ihrer Zweiteigenschaft als LEB-Gemeinschaftsschul-Vorstand ja auch schon mal als Ghostwriter für Schimpfkanonaden auf den Bildungsminister zur Verfügung steht, und die rechtswidrige Werbung für die Initiative auf einzelnen offiziellen Schul-Webseiten werden es nicht reißen. Und das hat mehrere Gründe.“ sagte Dr. Ulrich G. Kliegis, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins, heute in Kiel.

„Nehmen wir mal an, das Ziel der Initiative, den Landtag zur kompletten Inaktivität bei der dringend notwendigen Reparatur des Schulgesetzes zu zwingen, passiert die Hürde der Prüfung der Rechtmäßig- und Zulässigkeit, wogegen schon eine Reihe von Argumenten spricht – dann dauert das Verfahren immer noch rund zwei Jahre, bis es, wenn es der Initiative gelingt, die jeweils nötigen gültigen Unterschriften zusammenzubringen, zum Volksentscheid kommt.

Da das Volksentscheidgesetz vorschreibt, daß die Hauptforderung vom Anfang bis zum Ende des Verfahrens nicht verändert werden darf, steht dann im höchst unwahrscheinlichen Fall, daß es zum Volksentscheid kommt, ca. Ende 2012 die Entscheidung zur Disposition, den Landtag dann – und erst dann würde es gültig werden – aufzufordern, das Schulgesetz ca. ein halbes Jahr lang, bis zum Ende des Schuljahres 2012 / 2013, nicht mehr anzurühren. Ob sich dafür eine Mehrheit findet? Ob die klugen Schleswig-Holsteiner das vielleicht längst erkannt haben?

Augenwischerei und Symbolpolitik-Geböller- mehr ist es nicht.

Dabei gäbe es Wichtiges ad hoc zu entscheiden – so hat der Odenwaldschulen-Pädokriminalitätsskandal schon vor Jahren auch auf die uns immer wieder als so vorbildlich vorgehaltene Wiesbadener Helene-Lange-Schule übergegriffen, wie vor einigen Tagen in mehreren bundesweit erscheinenden Tageszeitungen von der FAZ bis zur taz berichtet wurde. Die ehemalige Schulleiterin E. Riegel mußte in der vergangenen Woche ihren Sitz in der Jury des Deutschen Schulpreises auf Druck der Preisstifter niederlegen, weil sie die pädokriminellen Machenschaften an ihrer Schule unter den Teppich gekehrt und die notwendigen Schritte zur Strafverfolgung nicht eingeleitet hat. So zählen zu den Ko-Autoren des von ihr mitverfaßten Buches „Das andere Lernen“, das zu den unseren Lehrkräften in Fortbildungsveranstaltungen immer wieder empfohlene Quellenmaterialien zählt, nun mit Gerold Becker und Hajo Weber schon zwei Pädokriminelle übelster Art.

Es wird Zeit, das von Peter Petersen, Lieblings-„Erziehungs-„wissenschaftler der Nationalsozialisten, stammende Konzept des undifferenzierten Unterrichts genau auf seine sozialen Auswirkungen und Risiken zu überprüfen, abgesehen von einer dringend notwendigen Evaluation der didaktischen Effizienz dieser Schulform.

Enja Riegel ist jedenfalls keine glaubwürdige Referenz für die Qualität dieses Konzeptes mehr. Im Gegenteil – sie hat sich zum Beweis der Unerträglichkeit von Verlogenheit und Unterdrückung elementarer Menschenrechte, gerade des Rechts auf Unversehrtheit der ihr anvertrauten Kinder, gemacht.

Der Kreis der entlarvten Mitwisser und Mitmacher wird vermutlich in den nächsten Monaten noch wachsen und die Dimension des gleichgelagerten Unrechts in der Katholischen Kirche möglicherweise noch übersteigen.

Wohlgemerkt: Es wird hiermit keiner einzigen Lehrkraft an unseren Schulen unterstellt, sich in gleicher Weise schuldig gemacht zu haben.

Aber: Das Konzept der gleichmachenden Erziehung, wie es von der Odenwaldschule und der Wiesbadener Helene-Lange-Schule ausstrahlte, macht diese Systeme anfällig für diese böse Entwicklung. Es waren ja gerade die führenden Köpfe, die die Schulen mitformten und gestalteten, die diese Leitbild-Schulen letztlich zu ‚Kinderbordellen' (Zitat aus einer Online-Diskussion bei Spiegel-Online) gemacht haben. Das muß zu Denken geben und zu einer Überprüfung des Ansatzes führen.

Es gibt Hunderte von Gründen, die eine Änderung des Schulgesetzes nötig machen -von der Öffnung der Elternvertretung aus dem Dunkel der Geheimsitzungen von Kreis-und Landeselternbeiräten über die Abschaffung der Zwangseinschulung aller Sechsjährigen bis zur Wiedereinführung von G9 als Standardangebot aller Gymnasien – da ist kein Platz für Stillstand, der am steilen Hang der Bildungspolitik sofort in ein Zurückrutschen übergehen würde. Und das Volksentscheidgesetz ermöglicht kein Handlungsverbot für den Gesetzgeber. Wenn die Grünen und die SPD sich auf diesen Zug setzen, fahren sie damit ins parlamentarische Nirwana. Ist das beabsichtigt?

Wir brauchen das neue Schulgesetz – aber noch viel weitergehend, als es bislang geplant ist,“ – so Kliegis' Fazit.

Heikendorf, d. 21.12.2010

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19.12.2010 18.46
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Presseberichte zum Odenwald-Skandal

(Die Berichte wurden redaktionell gekürzt und durch Verweise auf die Originale ergänzt.)

faz.net, 17.12.2010
Bericht zum Odenwald-Skandal
„Sexuelle Ausbeutung mit System“
Mehrere Opfer des systematischen Missbrauchs an der Odenwaldschule haben sich später das Leben genommen. Der vorläufige „Abschlussbericht“ zum Skandal kommt zu dem Ergebnis, dass ein Selbstmord mit dem sexuellen Missbrauch an der Schule im Zusammenhang steht.

Von Thomas Holl, Heppenheim

Im Missbrauchsskandal an der privaten Odenwaldschule gibt es fundierte Hinweise darauf, dass einige der traumatisierten Opfer pädophiler Lehrer Selbstmord begangen haben. „Es gibt harte Verdachtsmomente. Zusammenhänge mit dem sexuellen Missbrauch gibt es im Fall eines ehemaligen Schülers, der als junger Mann von 26 Jahren aus dem Leben geschieden ist“, sagte die Wiesbadener Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller, die zusammen mit der früheren Präsidentin des Oberlandesgerichtes Frankfurt, Brigitte Tilmann, im Auftrag der Schule das Ausmaß der Missbrauchsfälle untersucht hat.
Die beiden Juristinnen sprechen in ihrem am Freitag an der Schule vorgestellten, vorläufigen „Abschlussbericht“ über die „sexuelle Ausbeutung“ von Schülern an dem reformpädagogischen Internat im südhessischen Heppenheim von mindestens 132 „Betroffenen“; 117 Männern und 15 Frauen… weiter im Original

taz.de, 17.12.2010

ABSCHLUSSBERICHT ZU MISSBRAUCHSFÄLLEN Odenwaldtäter beim Namen genannt Der vorläufig letzte Bericht zu Opfern sexuellen Missbrauchs an der einstigen Vorzeigeschule bringt weitere furchtbare Details ans Licht. Aufklärerinnen nennen Täter wirklich Täter.

VON CHRISTIAN FÜLLER

HEPPENHEIM taz | Die beiden unabhängigen Aufklärerinnen der Odenwaldschule haben sich zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen. Sie bezeichnen die übergriffig gewordenen Lehrer der Odenwaldschule tatsächlich als Täter – und nennen sogar ihre Namen. Vier Männer seien eindeutig als Täter zu identifizieren, darunter auch der noch lebende Jürgen Kahle. Er sei durch sadistisches Quälen und Erniedrigen aufgefallen.

Der Haupttäter war allerdings Gerold Becker, auch Wolfgang Held und Gerhard Trapp gelten als schuldig. Nach den bisher vorliegenden Meldungen gibt es 111 Opfer sexueller Übergriffe. Weitere 21 Schüler sind Betroffene, weil sie Zeugen der Übergriffe wurden… weiter im Original

spiegel.de, 17.12.2010

Odenwaldschule-Report
„Ein Nest von Pädophilen“
Von Birger Menke

Sexueller Missbrauch über Jahrzehnte durch pädophile Lehrer, die sich „die Klinke in die Hand gaben“ – zwei Juristinnen legen den Blick frei auf finstere Abgründe im Odenwald-Internat. Ihr Bericht wird der einstigen Vorzeigeschule nicht den ersehnten Schlussstrich bringen.

Brigitte Tilmann und Claudia Burgsmüller wollten nicht nur Zahlen und Fakten veröffentlichen. Das wäre den beiden Juristinnen, die die Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule untersucht haben, zu wenig gewesen. Sie wollten in ihrem Abschlussbericht auch den Zeitgeist dokumentieren, der herrschte, als an der Reformschule Kinder misshandelt wurden. Und alle wegsahen… weiter im Original


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Hans Flachs
15.12.2010 12.07
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Abgeriegelt

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Guten Tag rundrum,

Gestern berichtete die Süddeutsche Zeitung auf ihrer Internetseite:

„sueddeutsche.de, 14.12.2010

Pädagogin verlässt Jury

München – Der Missbrauchsskandal an der Helene-Lange-Schule in Wiesbaden hat Folgen für die ehemalige Rektorin Enja Riegel. Die Pädagogin hat ihre Mitgliedschaft in der Jury des Deutschen Schulpreises niedergelegt. Dies teilte die Robert-Bosch-Stiftung am Montag mit, die gemeinsam mit der Heidehof-Stiftung Schulen auszeichnet. Es ist der höchstdotierte Schulpreis in Deutschland, bei dessen Übergabe auch Bundeskanzlerin Angela Merkel schon mitwirkte. Im Wiesbadener Stadtarchiv wurden jetzt kinderpornographische Fotos aus dem Nachlass eines früheren Lehrers der Helene-Lange-Schule entdeckt. Der Lehrer war 1989 nach sexuellen Übergriffen vom Unterricht freigestellt worden, blieb unter Duldung Riegels aber weiter für die Schule tätig. Die Bosch-Stiftung teilte mit, man habe sich von Riegel in gegenseitigem Einvernehmen und auf Bitten der Stiftungen getrennt.“


Hervorhebungen durch den Unterzeichner.

Nun ist Frau Riegel ja nicht irgendwer. Sie ist die Säulenheilige der Gemeinschaftsschulbefürworter, die, die allen zeigen können sollte, wie man Schule gestaltet.

Zu dem Thema hat sie auch viel veröffentlicht, mit illustren Co-Autoren:

Nur ein Beispiel:
Die Helene-Lange-Schule Wiesbaden: Das andere Lernen.
Entwurf und Wirklichkeit von Gerold Becker, Arnulf Kunze, Enja Riegel und Hajo Weber, (Bergmann + Helbig 1997)

Gerold Becker: pädokrimineller Ex-Schulleiter der Odenwaldschule
Hajo Weber: Der jetzt als pädokrimineller bekannt gewordene Ex- Kunstlehrer der Helene-Lange Schule

Wer mehr sucht:
http://www.wesen-der-paedagogik.de/index.php?id=604

Es wird kein Zufall sein, daß die Flaggschiffe der sog. Reformpädagogik sich als Orte, an denen pädokriminelles Verhalten wuchern konnte, erweisen. Die Reformpädagogik stammt aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Ihre Entwicklung endete im Wesentlichen Ende der dreißiger Jahre.

Ein im letzten Jahr gestürzter Säulenheiliger der Reformpädagogik war Peter Petersen, dem seine innige Verknüpfung mit dem Nationalsozialismus, sein Antisemitismus, den er auch noch in den Jahren zwischen dem zweiten Weltkrieg und seinem Tod mehrfach laut propagierte u.a. von Benjamin Ortmeyer, einem beherzten Wissenschaftler der Uni Frankfurt / Main nachgewiesen wurde.

Petersen war mit seinem Jena-Plan-Schul-Konzept zum Liebling der Nationalsozialisten geworden, weil er das in deren Augen ideale Werkzeug zur Erziehung zur Gleichschaltung geschaffen hatte. Petersen ging es nicht um die Wissensvermittlung, sondern um Erziehung. Für ihn hatte der Begriff Individuum die Bedeutung des Nicht-Unterscheidbaren, des seiner eigenen Besonderheiten beraubten reinen Gruppenteils, nicht aber des eigenwilligen, einzigartigen und freien Menschen, was nur grob den Rahmen dessen absteckt, was die meisten unter uns unter „Individuum“ verstehen.
Mehr dazu auf http://www.gemeinschaftsschule-aktuell.de

Es ist, das ist meine persönliche Überzeugung, aber kein Zufall, daß die, die dieses Erziehungsprinzip nun wieder aus der Gruft der Geschichte geholt haben, damit einen Nährboden auch für die geschaffen haben, die die ihnen anvertrauten Kinder mißbraucht haben. Wie das funktionierte, erhellt dieser heute (15.12.2010) vom 'stern' online veröffentlichte Artikel:

„stern.de, 15.12.2010

Missbrauch an der Odenwaldschule: Weiterer renommierter Pädagoge als Täter identifiziert
Seinen Namen tragen Kinderheime in Tübingen, die er einst leitete, doch im stern berichtet ein ehemaliger Schüler, dass auch der Pädagoge Martin Bonhoeffer zu den Lehrern gehört hat, die an der Odenwaldschule Kinder missbraucht haben. Ein neuer Untersuchungsbericht erscheint in dieser Woche.

Der sexuelle Missbrauch von Schülern der Odenwaldschule reichte über die Einrichtung hinaus. Ein ehemaliger Odenwaldschüler berichtet in der aktuellen Ausgabe des stern, dass ihn 1976 ein Studienfreund des damaligen Leiters der Schule auf einer Frankreich-Reise sexuell belästigt hat. Auch in diesem Fall handelt es sich um einen prominenten Pädagogen: Martin Bonhoeffer war in den 1970er Jahren wesentlich an der Reformierung der Heimerziehung in der Bundesrepublik beteiligt.

Wie der langjährige Leiter der Odenwaldschule, Gerold Becker, und dessen Lebensgefährte, Hartmut von Hentig, war Bonhoeffer in den 60er Jahren am Pädagogischen Seminar der Universität Göttingen tätig. Später vermittelte er beim Senat von Berlin die ersten schwierigen Jugendlichen an die Odenwaldschule, deren Internatskosten die Jugendämter finanzierten.

Unter diesen sogenannten Jugendamtskindern, die bis heute ein Drittel der Schüler stellen, fand der im Sommer verstorbene Schulleiter Gerold Becker häufig seine Opfer. Der ehemalige Odenwaldschüler, der nun über seine Erfahrungen mit Martin Bonhoeffer spricht, wurde allerdings von seinen Eltern dorthin geschickt. „Unsere Eltern fanden damals alles gut, was die Pädagogik-Stars mit uns unternahmen“, sagt er, „sie waren ihnen praktisch hörig.“

Martin Bonhoeffer starb 1989 mit nur 47 Jahren an einem Herzinfarkt. Nach ihm sind Kinderheime in Tübingen benannt, die er seit 1976 leitete. Am Freitag stellen zwei von der Schule beauftragte Juristinnen ihren „vorläufigen Abschlussbericht“ zu den Missbrauchsfällen an der Odenwaldschule vor.“
Zitat Ende.


Nehmen wir mal noch an, daß Frau Riegel weder am Mißbrauch beteiligt war noch seinerzeit von ihm wußte (was mittlerweile schwerfällt, zu glauben...), so zeigen doch ihre Reaktionen jetzt, mit welcher Unbedarftheit sie ihre Aufgabe erfüllt hat. Und dieses Maß an Unbedarftheit muß man wohl auch für ihre Sicht der Schulziele annehmen – Wer als Kind von Anfang an darauf getrimmt wird, unfrei und unselbständig zu sein, kennt es nicht anders. Er wird als Heranwachsender Mühe haben, einen selbstbestimmten Weg durchs Leben zu finden.

Wohlverstanden: Dieses darf auf keinen Fall als persönliche Kritik an unserer Lehrerschaft, die täglich brav auch in unsere Gemeinschaftsschulen strebt, mißverstanden werden.
Aber mir ist immer noch das Bild der jungen, am Anfang ihrer Karriere stehenden Lehrerin vor Augen, die weinend aus einer „Fortbildungsmaßnahme“ zur Vorbereitung auf unsere Gemeinschaftsschulen herauskam – mit den Worten: Das ist Gehirnwäsche. Gegenstand war der Zwang zur Gruppenarbeit gewesen, eine Regelung, die vorschreibt, daß Einzelleistungen bei der sogenannten Projektarbeit, die nicht in Zusammenarbeit mit einem Mitschüler entstanden sind, von vornherein eine Stufe schlechter zu bewerten sind. (Die Quellen dazu bestehen aus der 2007 geänderten Hauptschulverordnung, dort § 9, in Verbindung mit der Gemeinschaftsschulordnung, § 5)

Wenn man dann auch noch darüber sinniert, daß der seinerzeit aus der Helene-Lange-Schule entfernte Hajo W. fortan in der Lehrerfortbildung eingesetzt wurde, fehlen einem nicht nur die Worte.

Gestern fragte ich eine Journalistin, warum man – im Gegensatz zu den Berichten über die Mißbrauchsfälle in der katholischen Kirche – über dieses Thema in unserer Regionalpresse nichts findet. Die Antwort war frappierend: Das liegt doch alles schon lange zurück.

Immerhin berichtet das Flaggschiff der Unerschrockenen ungeschminkt:
www.taz.de ... nacktfotos-im-stadtarchiv

Hierauf wies ich schon am Wochenende hin. Mittlerweile sind ein paar lesenwerte Kommentare hinzugekommen.

Schönen Tag noch!

wünscht Ihnen / Euch

Ulli Kliegis


--
Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
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Hans Flachs
12.12.2010 11.30
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… der kriegt das mit Denken

Einen schönen guten Tag!

Der Kabarettist Mathias Richling machte sich jüngst in der Sendung Scheibenwischer Gedanken über die Bildung, dabei speziell auch über G8 und G9 . Der 5-Minuten-Monolog ist es wert, gehört, verstanden und weiterverbreitet zu werden. Hier ist die Adresse:

blogbildung.net

Und wenn man schon auf der Seite blogbildung.net ist, empfiehlt es sich, die sehr klugen Texte und Gedanken dort zu studieren und den Quellen nachzugehen.

Der Satz aus der Betreffzeile ist übrigens ein Zitat aus dem Sketch, der Satz beginnt mit – Ach nein, hören Sie besser selbst!

Beste Grüße

UK

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Hans Flachs
07.12.2010 11.50
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Stellungnahme zur Schulgesetznovelle fertiggestellt

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Liebe Freunde, Mitstreiterinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

es war noch einmal ein Batzen Arbeit – aber so stellt man sich sach- und zielgerechte Elternarbeit vor: In einer hervorragend funktionierenden Arbeitsgruppe zahlreicher Eltern haben wir unsere umfassende Stellungnahme zur Schulgesetznovelle fertiggestellt und nun der Vorsitzenden des Bildungsausschusses übermittelt. Wir werden diese Stellungnahme am kommenden Mittwoch (8.12.) im Anhörungsverfahren des Bildungsausschusses persönlich vorstellen.

Schwerpunkt der Stellungnahme ist natürlich unsere Modell Y++, daneben spielen noch viele weitere Aspekte der Elternarbeit eine Rolle.
Insbesondere haben wir – neben vielen anderen Themen – Wert auf eine Restrukturierung der hier und da völlig verkrusteten Elternbeiratsstrukturen gelegt. Wir fordern Öffentlichkeit aller Gremiensitzungen, die Möglichkeit, nicht nur Wahlen, sondern auch Abstimmungen geheim durchzuführen, aber auch mehr Möglichkeiten für die Eltern, klassen-, schul- und ortsübergreifend miteinander in Kontakt kommen zu können.

Unsere Stellungnahme steht ab sofort auf unserer Homepage
http://www.g9jetzt.de
zum Download zur Verfügung.

Laden Sie sich die Stellungnahme (direkter Link: g9jetzt.de stellungnahme bildungsausschuss)
bitte auf Ihren Rechner, und nehmen Sie sich ein bißchen Zeit, im Text zu stöbern.

Dazu empfiehlt sich dann auch die Synopse des bisherigen Schulgesetzes von 2007 samt den im September 2010 von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen.
g9jetzt.de synopse sg sept.2010

Wir danken allen, die in unzähligen Stunden mit eigenen Beiträgen zum Ergebnis beigetragen haben. Nun muß der Landtag nur noch unseren Vorschlägen zustimmen, dann ist ein kleines Stück Zufriedenheit – und damit ein großes Stück echten Schulfriedens erreicht.

Mit den besten Wünschen für einen schönen Rest-Wintertag

Euer / Ihr
Ulli Kliegis

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
Konsul-Lieder-Allee 36, 24226 Heikendorf
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Hans Flachs
05.12.2010 09.37
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Inklusion – das (gewollte) Mißverständnis

Liebe Freunde, geschätzte Leserinnen,
sehr geehrte Damen und Herren

Seit Anfang 2009 prägt das Schlagwort Inklusion manche bildungspolitische Debatte.

Dabei wird fast immer übersehen, daß die UN-Konvention damit keinen globalen Masterplan für ein omniintegratives Schulsystem vorgelegt hat, sondern von der großen Mehrzahl der Staaten überhaupt erst einmal die Integration Behinderter i.S. der Konvention in die Gesellschaft und damit auch deren selbstverständliche Aufnahme in das jeweilige Bildungssystem fordert.

Von einer Zerschlagung von Sonder- und Förderschulen für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf und stattdessen ihrer Inklusion in nicht-förderungs-orientierte Schulen ist in der UN-Konvention ebensowenig die Rede wie von einem Zwang zu alleinglücklichmachenden Einheitsschulen für alle. Diese von teilbegabten Demagogen und Wortbedeutungsaustauschern oft behauptete Interpretation ist nicht haltbar.

Einen höchst lesenswerten Beitrag mit zahlreichen Erläuterungen hierzu finden Sie unter diesem Link:

Inklusion – UN-Konvention – dt. Bildungssystem

Und wenn Sie schon auf dieser Seite sind, führen Sie sich bitte auch diesen Beitrag zu Gemüte –

Gemeinschaftsschule und Abitur

Hier wird differenziert nachgewiesen, daß keine unserer in Jahrzehnten als Ergebnis evolutionärer Differenzierung und entsprechend resultierender Zweckmäßigkeit gewachsene, begabungsgerecht gestalteten Schulangebote durch eine Sammelschule zu ersetzen sind.

Die vom Autor besonders betrachtete saarländische Variante der Gemeinschaftsschule weicht dabei von der in Schleswig-Holstein bislang noch vorgeschriebenen Hardcore-Variante etwas ab, die grundsätzliche Einschätzung bleibt davon aber unberührt.

Einen kreativen Sonntag wünscht Ihnen / Euch
Ihr / Euer
Ulli Kliegis

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Hans Flachs
17.11.2010 08.59
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21-Prozent-Partei

Die „Welt“ berichtete am vergangenen Sonnabend (13.11.2010), daß eine möglicherweise aus dem Initiatorenkreis des erfolgreichen Hamburger Volksbegehrens gegen die Primarschulen auf den Plan tretende Partei derzeit, obwohl es sie bislang weder gibt, noch Ziele festliegen, bei einer Bürgerschaftswahl schon mit einem Stimmenanteil von bis zu 21% rechnen könnte.

Hier der Link zum Artikel: welt.de

Wenn der nicht (mehr) funktioniert, eine bekannte Suchmaschine mit dieser Zeile füttern:

Scheuerls Wahlpotenzial bei 21 Prozent.

Das im Artikel zitierte Fazit des Wahlforschers darf man wohl als Pfeifen im Wald verstehen. Die Professionalität, mit der die Initiative die Bürger trotz vom Hamburger Senat errichteter Hürden (Höhepunkt: Abstimmungstermin mitten in den Sommerferien) dazu gebracht hat, für ein Thema, das ja nun auch nicht alle Hamburger persönlich betraf, aber sie offenbar in sehr großer Zahl berührte, zu den Volksentscheidurnen zu gehen, ist sicher eine gute Grundlage, und wenn der Volksentscheid nur die Fingerübung für den großen Auftritt war, dürfte das von der Welt zitierte Umfrageresultat unter den etablierten Parteien eine ungewohnte Aktivität des vegetativen Nervensystems auslösen. Die Gedanken, daß man, statt mittels eines künstlich auf lange Zeit gestreckten Volksentscheidverfahrens den Ochsenweg zu gehen, lieber gleich direkt in die politischen Vollen geht, sind sicher auch das Ergebnis der bundesweiten Frustration über immer neue Schulreformen, die sich in keinem Fall mehr am objektiven Wohl der Kinder und Heranwachsenden orientieren, sondern nur noch ideologiegesteuerte Symbolpolitik sind. Daß selbst bildungsnahe und Konservativismus in Anspruch nehmende Parteien, genauso aber auch die, die vor vielen Jahren mit frischem Mut eine neue Politik entwarfen, heute, wie der Philosoph Norbert Bolz neulich bei Anne Will sagte, aber allesamt eine Parallelgesellschaft bilden, wird von immer mehr Leuten erkannt.

de.altermedia.info

Zeit für etwas Neues also? Es sieht so aus. Ein klitzekleiner Satz in diesem
Artikel focus.de/schule hat dem Vernehmen nach auch im Kieler Landeshaus für
überdurchschnittliche Unruhe gesorgt.

Schulgesetzdebatte, ein gleichmütig hingenommener Eingriff des Landesverfassungsgerichts (die allererste Entscheidung dieses Gremiums, das anzurufen dem einfachen schleswig-holsteinischen Rechtsunterworfenen aber versagt bleibt, er hat kein Landesverfassungsbeschwerderecht!) in das Selbstbestimmungsrecht des Parlaments – demzufolge Neuwahlen – es könnte spannend werden.

Munter bleiben, dran bleiben! :

Beste Grüße,

Ihr / Euer

Ulli Kliegis

--
Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
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Hans Flachs
15.11.2010 15.19
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Anhörung im Bildungsausschuß des Landtags S-H

Liebe Freunde, Mitstreiterinnen, Elternvertreter und Interessierte, sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Freude kann ich mitteilen, daß hier seit heute vormittag die schriftliche Einladung an die Initiative G9-jetzt!, vom Schleswig- Holsteinischen Elternverein mit ins Leben gerufen und unterstützt, zur persönlichen Anhörung im Bildungsausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Schulgesetznovelle vorliegt. Eine pdf-Kopie dieser Einladung finden Sie als Anlage. Die in der Einladung erwähnten Gesetzentwürfe finden Sie im Internet unter diesen beiden Adressen:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0800/drucksache-17-0 858.pdf (Regierungsentwurf)

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0500/drucksache-17-0 510.pdf (Antrag B90/Grüne)

In Anbetracht der Tatsache, daß sich die Initiative erst im März 2010 zusammengefunden hat, ist dieses ein fulminanter Erfolg und ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg, der uns am Ende hoffentlich wieder zu einem zufriedenen Blick auf Gymnasien, die allen Schülerinnen und Schülern ein Abitur nach neun Jahren qualitativ hochwertigen Unterrichts ermöglichen, führen wird, aber auch auf eine Struktur unseres Schulsystems, das denjenigen, die aus den im Rahmen wieder wachsender leistungs- und begabungsgerecht gefächerter Unterrichtsangebote an Regional- und Gemeinschaftsschulen als Anwärter für einen gymnasialen Bildungsgang hervorgehen, genau diesen Wechsel an das Gymnasium wieder möglich machen wird. Als Basis dafür ist aber auch wichtig, daß das Recht auf begabungs- und leistungsgerechte Bildung, entsprechend dem Artikel 8(2) unserer Landesverfassung, wieder jedem Kind und Heranwachsenden gewährt wird, ohne daß durch eine gleichmachende, ungerechte Gleichbehandlung Ungleicher in deren Entwicklungsfreiheit eingegriffen wird wie auch in das von Grundgesetz und Landesverfassung verbriefte Recht, die Art der weiterführenden Schule ganz allein zu bestimmen. Von Rechten Dritter wie Schulleiter, Schulträger etc., man mag noch Parteien und die Politik insgesamt einschließen, ist da wohlweislich nicht die Rede.

Schulfrieden – Ja! Aber nicht zum Preis der Durchsetzung einer Ideologie, die in der Geschichte schon mehrfach im Mißerfolg mündete, sondern in einem Rahmen von Freiheit, gerechter und dem Einzelnen entsprechend seiner Begabung und Leistungsfähigkeit angepaßter Lernumgebung, die sich am maximalen Wohl des Kindes, und das ist hier der bestmögliche Lernerfolg, orientiert.

Wir müssen auch mit unseren staatlichen Ressourcen verantwortungsvoll haushalten. Wir können es uns nicht leisten, zwei konkurrierenden Schulsystemen den Auftrag zu geben, in ungleicher Konkurrenz das gleiche Ziel anzustreben – und das auf Kosten der Schwächsten.

Denen, die vom ersten Tag in der Schule an um ihren Hauptschulabschluß ringen müssen, ist nicht damit gedient, daß neben ihnen einer sitzt, dem das Lernen so leicht fällt, daß er nichts für die Schule tun muß. Dem bzw. der schnell Lernenden wiederum schulden wir als Gesellschaft ein Lernumfeld, das auch ihn oder sie fordert und fördert. Die Anspruchsebenen, wie sie die KMK in ihren Bildungsstandardkatalogen dargelegt hat, sind sinnvoll gestuft. Spiegelt sich dieses Stufung im schulischen Angebot wieder, ist auch der Erfolg des Dialogs zwischen Lehrenden und Lernenden sicher. Die Durchlässigkeit, die Möglichkeit, die Stufen des Lernerfolges jederzeit wechseln zu können, muß wieder ausgebaut werden.

Mit unserem Vorschlag, dem Willen derer, die auch ein Abitur nach nur acht Jahren am Gymnasium erreichen wollen, zu entsprechen, gewinnen wir Tag für Tag mehr Sympathien. Nicht nur, daß damit auch den jetzt im G8-Rahmen verfangenen Schülern die Möglichkeit gegeben wird, ab sofort wieder im G9-Rhythmus zu lernen, auch der Quereinstieg aus den realschulabschlußorientierten Bildungsgängen der Regional- und zukünftig auch der Gemeinschaftsschulen wird wieder genauso einfach möglich sein wie vor 2007. Damit wird auch jede Überlegung, Regional- und Gemeinschaftsschulen gymnasiale Oberstufen aufzupfropfen, überflüssig.

Das gemeinsame Ziel aller am Schulbetrieb Beteiligten und derer, die für seine Gestaltung verantwortlich sind, muß der bestmögliche Lernerfolg jeder/s einzelnen Lernenden sein. Die Voraussetzungen dafür – unter Einbindung der Option G8, soweit und solange sie denn gewollt wird – wieder herzustellen, muß das Bestreben sein. Alles andere ist abwegige, nicht am Schülerwohl orientierte Symbolpolitik.

Schulunfrieden rührt von Unzufriedenheit her. Und daß die ganz überwiegende Zahl der Bürger mit den Schulreformen der vergangenen Jahre un-zu-Frieden ist, ist hinlänglich bekannt. Packen wir's weiter beherzt an.

Ein großer Dank gebührt allen, die sich mit viel Kraft und Mut dafür eingesetzt haben, daß das Schulsystem nicht weiter in die Finger von Ideologen gerät. Jetzt muß noch einmal bis zur Verabschiedung des Schulgesetzes alles getan werden, den Weg zum Ziel zu Ende zu gehen, und dabei noch viele zu gewinnen, mitzugehen. Wir haben schon viel bewegt in den letzten acht Monaten, bleiben wir am Ball!

Einen trotz Regen schönen Sonntag wünscht Ihnen / Euch

Ihr / Euer

U.Kliegis

Informationen zu G9-jetzt! : http://www.g9jetzt.de

-- Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V. Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis Tel. 0431 331144 Fax: 0431 331146 Konsul-Lieder-Allee 36, 24226 Heikendorf

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Hans Flachs
27.10.2010 14.28
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Landesweite Mailingliste der Initiative G9

– mit weitergeleiteter Pressemitteilung der FDP
„Wolfgang Kubicki: Wir setzen unsere Vorhaben konsequent um“


[Ulrich Kliegis:]

Klare Worte zu den Zielen in der Bildungspolitik sowie besonders auch zur Schulfrieden-Initiative des Gemeinschaftsschul-LEB
(Zum Ende des weitergeleiteten Textes hin, s.u.)

Man wundert sich allerdings, wenn man die wütenden Äußerungen der Anhänger dieser friedliebenden LEB-GemSch.-Initiativen-Vertreter in den diversen Medien-Foren liest, daß die sich nicht bemühen, erst einmal für die Verbesserung der Lernbedingungen an den Gemeinschaftsschulen einzutreten. Bekanntlich stand auf dem Werbeschild der früheren Bildungsministerin, daß der Weg zum Abitur für alle durchlässiger werden sollte. Wie verträgt sich damit dieser Passus aus der Gemeinschaftsschulordnung, der noch aus der Feder von Ute Erdsiek-Rave stammt und immer noch in der Gemeinschaftsschulordnung zu finden ist:

(Zitat:)
(5) Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht. Das erste Wahlpflichtfach wird vierstündig ab Klassenstufe 7 erteilt. ... Bei Wechsel des ab Jahrgangsstufe 7 gewählten Wahlpflichtfaches ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen.
(Zitat Ende.)

Kann das mal jemand triftig erklären? Hier besteht Handlungsbedarf für die Fachabteilung des Ministeriums – bevor jetzt tausende von Lehrerstunden für die Planung und Gestaltung einer Unterrichtszeitvernichtungsmaßnahme draufgehen. Auch die IVL fordert dazu heute, diese Regel auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren (s. Anhang!). Was hat das nun mit G9-jetzt zu tun? Der Blick über den Tellerrand ist immer lehrreich – einerseits machen die Gemeinschaftsschulvertreter (vorneweg die GEW) dem Gymnasium den Anspruch auf G9 streitig, andererseits dulden sie für die Schülerinnen und Schüler ihrer eigenen Lieblingsschulform Hürden, die es in dieser verqueren Form am Gymnasium nie gegeben hat und hoffentlich nie geben wird. Wir erlauben uns, hier auch im Interesse der Eltern von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschulen das Wort zu erheben – denn die sind ja das Opfer dieser Politik der Vorgängerregierung. Und die Gewährung der Zugangsberechtigung zu einer gymnasialen Oberstufe, insofern auch an einem Gymnasium, Fachgymnasium oder anderer Einrichtung, geschieht nach dieser Regelung unabhängig davon, ob die betreffende Gemeinschaftsschule selbst eine Oberstufe hat oder nicht.

Übrigens ist die Kritik an diesem Passus seit 2007 auf der Seite des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins zu finden...

http://www.elternverein-sh.de

Sucht man dort mit der Such-und-finde-Funktion des Browsers nach „dilettanti“, kommt man ganz schnell zu dieser Textstelle.

Gruß,

UK

Hier jetzt die heutige FDP-Pressemitteilung:

[…]

Nr. 393/2010

Kiel, Dienstag, 26. Oktober 2010

Kabinettspressekonferenz / Jahresbilanz

Wolfgang Kubicki: Wir setzen unsere Vorhaben konsequent um

Anlässlich der Kabinettspressekonferenz zur Jahresbilanz der
schwarz-gelben Landesregierung sagte der Vorsitzende der
FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

„Vor fast genau einem Jahr haben wir uns gemeinsam mit der
schleswig-holsteinischen CDU unter der Überschrift ,Koalition des
Aufbruchs' auf den Weg gemacht, um unter anderem

. den Haushalt zu konsolidieren,

. Wachstum zu ermöglichen,

. die staatlichen Aufgaben und die rechtlichen Vorgaben auf das
notwendige Maß zu beschränken,

. die verfehlte SPD-Bildungspolitik der vergangenen zwei Jahrzehnte zu
beenden.


Wir haben einige Vorhaben bereits umgesetzt und das zentrale Projekt
der Haushaltskonsolidierung eingeleitet. Wir benötigen aber auch ein
deutliches Wirtschaftswachstum.“

[… gekürzt durch Rechtschreibung.com ….]

Ein wichtiges Vorhaben sei die Änderung des Schulgesetzes. „Ein
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass an Gymnasien wieder die Möglichkeit
für G9 geschaffen wird. Diese Wahlfreiheit haben wir vor der
Landtagswahl versprochen, nun geben wir dem vielfach geäußerten
Elternwillen Raum. Gemeinschafts- und Regionalschulen sollen zudem
mehr eigenen Entscheidungsspielraum erhalten. Daher geht auch der
Vorwurf der sich neu formierenden Volksinitiative
,Schulfrieden-Schleswig-Holstein!' fehl, die Schulgesetzesänderung
würde auf ein dreigliedriges Schulsystems abzielen.“ Dies sei nicht
der Fall. „Dass die Landeselternvertreter der Gemeinschaftsschulen
sich davor fürchten, dass sich der Wille der Eltern vor Ort nicht mit
dem Willen der Landeselternvertretung deckt, ist schon bemerkenswert“,
so Kubicki abschließend.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im
Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach
7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail:
info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/



--- Ende der weitergeleiteten Nachricht / End of forwarded message ---
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Hans Flachs
24.10.2010 12.06
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Eine lesenswerte Pressemitteilung

Liebe Freunde und Mitstreiterinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitleser/innen,

von der IVL-SH, die aus dem VDR (Verband Deutscher Realschullehrer) – SH hervorgegangen ist, kommt heute eine lesenswerte Pressemitteilung. Sie finden diese im Anhang. Darin wird auch auf die Rolle der GEW in der aktuellen Debatte um die Novellierung des Schulgesetzes eingegangen.

Es ist vielleicht noch nicht jedem so bewußt, was die GEW jetzt ganz unzweideutig fordert: Die Abschaffung aller Schularten zugunsten einer Einheitsschule namens Gemeinschaftsschule. Zitat aus der Stellungnahme der GEW zum Schulgesetzentwurf:

(Zitat:)
§ 9 Schularten
(1) 2e: die Gemeinschaftsschule
Die GEW tritt für EINE SCHULE FÜR ALLE ein. Die Gemeinschaftsschule kann zur Erreichung dieses Ziels ein geeigneter Schritt sein. Durch die Einführung als weitere Schulart wird der international immer wieder kritisierten Zergliederung des deutschen Schulwesens weiter Vorschub geleistet. Daher fordert die GEW, dass das Schulgesetz dahingehend überarbeitet wird, dass Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen überführt werden.

(Zitat Ende, Hervorhebung durch den Absender dieser Nachricht.)

Die gesamte Stellungnahme der GEW finden Sie im Anhang dieser Mail. Richten Sie Ihr Augenmerk, wenn die Zeit knapp ist, bitte unbedingt auf den Punkt § 9, und machen Sie diese Position der GEW bekannt! Es zeigt sich, daß die von der IVL gesehene Instrumentalisierung der Schüler- und mancher Elternvertretungen einem von der GEW dirigierten Konzept folgt. Der Vorstand des LEB der Gymnasien, derzeit auch noch stark dezimiert, vertritt in dieser Vereinigung von Schulsystemgegnern eine höchst fragwürdige Position – die Eltern, aus deren Kreisen er durch Wahlen hervorgegangen ist, werden sicher nicht der Ansicht sein, daß dieses Ziel, die Abschaffung der Gymnasien, der Auftrag an ihren Landeselternbeirat ist.

Die Initiatoren dieser neuen Volksinitiative, die skurrilerweise den Gesetzgeber zum Nichthandeln auffordert, sind zum Teill auch Vorstandsmitglieder des LEB der Gemeinschaftsschulen. Es ist schon ein starkes Stück, daß sich ein Vorstand der Landeselternvertretung einer Schulart mit Unterstützung einer Lehrergewerkschaft auf den Weg macht, anderen Schularten den Garaus zu machen.

Der IVL-Vorsitzenden Grete Rhenius ist für ihren Hinweis, daß Frieden und Freiheit untrennbar sind, zu danken.

Wir regen eine aktive Diskussion dieses Themas in Eltern-, Lehrer- und Schülerkreisen an – ohne den Taktstock der GEW.

Trotzdem noch einen schönen Rest-Sonntag wünscht

Euer / Ihr

Ulli Kliegis
--
Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
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Anhang:

IVL zur so genannten „Initiative Schulfrieden“:
Frieden ohne Freiheit?


„Als Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein
können wir die Ängste der Initiative in keiner Form teilen“
, so die IVL-Landesvorsitzende Grete Rhenius, „endlich wird den Schulen nach über 20jährigen Erlass- Bombardement durch die Vorgängerregierungen ein großes Stück an Freiheit gewährt!“

Durch die Schulgesetznovelle wird das so genannte „binnendifferenzierte Lernen“ gar nicht berührt, wenn sich die Schulkonferenzen, in denen jene engagierten Eltern ja sitzen, einig sind, dass diese Form die beste Wahl sei. Die Schulträger werden ihre Entscheidungen nicht ändern – wovor hat man also Angst? Rhenius weiter: „Möglicherweise ist der Zuspruch für die Ziele der Initiatoren aber gar nicht so ,überwältigend’ wie von GEW und Oppositionsparteien kommuniziert; denn die Realität vor Ort in den Schulen bietet ein weniger positives Bild von den Verhältnissen in den zwangsumgewandelten Haupt- und Realschulen. Die Erwartungen an das „Längere gemeinsame Lernen“ haben sich bislang nirgendwo erfüllt. Hat man also Angst vor der Realität?“

Die GEW hatte ja schon im September einen Anlauf unternommen, die Landesschülervertretung und die LEB für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zu instrumentalisieren. Ist es Zufall, dass es dabei derselbe Stefan Hirt war, der in KNOnline zugeben musste, dass der Aufruf der Elternvertreter von der GEW formuliert worden war, der Herr Hirt ist, der den Landtag jetzt zum Nichthandeln auffordern will?

Er schadet damit nicht nur massiv dem Anliegen der Eltern und Schüler, sondern sät auch Zwietracht an den Schulen – Einhelliger Tenor der IVL: „Schulfrieden“ bedeutet „Schulfreiheit“ und nicht die Zementierung starrer, ideologischer Käfigwände, die durch Gängelungserlasse, wie die Schulen sie in den letzten Jahrzehnten erleiden mussten, immer enger und beklemmender wurden! Frieden ohne Freiheit gibt es nicht – auch und gerade nicht in der Schule!

V.i.S.d.P. IVL-SH Heikendorf, 23. Oktober 2010
Tade Peetz, Pressereferent
Stückenberg 15
24226 Heikendorf
Tel.: 0431-2391935

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Hans Flachs
25.09.2010 12.44
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Vortrag: Quo vadis Gymnasium? G8 und G9 …

„Ein Schritt ist nicht weit genug“

In Heikendorf kündigt sich für Montag, 27. September, eine lebhafte Diskussion ums Turbo-Abitur an


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Gabriela Lübeck, Ulrich Kliegis und Irmgard Zantopp (von links) von der Elteminitiative „G9 jetzt“ erwarten für den Informationsabend am Montag im Heikendorfer Gymnasium ein reges Interesse. Foto Kuhl

Heikendorf. „Quo vadis Gymnasium? G8 und G9 im Vergleich“: Unter diesem Titel steht am Montag, 27. September, 19.30 Uhr, in der Aula der Heikendorfer Heinrich-Heine-Schule ein Vortragsabend mit anschließender Diskussion.

Die aktuelle Situation und Perspektiven für die Unter-, Mittel- und Oberstufe der Gymnasien stellen Tim Schröder aus Sankt Peter Ording (Elternvertreter) und Reinhold Günther (Mitglied des Landeselternbeirats der Gymnasien) vor. Heikendorfs Schulleiter Klaus Gruitrooy wird anschließend die Vorzüge von G8 erläutern und über mögliche Strategievorschläge von Landesseite berichten. Die landesweite Elterninitiative „G9 jetzt!“ sehe den Regierungsentwurf für das neue Schulgesetz, wonach den Schulen freigestellt werden soll, G9 wieder anzubieten, zwar als „einen Schritt in die richtige Richtung“, geht dem Sprecher der Initiative, Ulrich Kliegis aus Heikendorf, aber nicht weit genug. Klare Zielsetzung sei weiterhin die Rückkehr zu G9 als Standardangebot aller Gymnasien, betonen auch Gabriela Lübeck und Irmgard Zantopp von der Elterninitiative im KN-Gespräch. „Die ganz überwiegende Mehrheit der Eltern und Schüler wollen zurück zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang, und zwar sofort“, sagt Gabriela Lübeck. Innerhalb kurzer Zeit habe man im Frühjahr 22 000 Unterschriften gesammelt und diese Liste dem Bildungsministerium überreicht.

„Uns geht es um das Wohl der Kinder, denn eine Rückkehr zu G9 führt zu mehr Bildung und mehr Entwicklung smöglichkeiten statt zu oberflächlichem Wissen, Schul- und Prüfungsstress. Diese Chance müssen auch jene Jahrgänge erhalten, an denen in den vergangenen Jahren mit G8 herumexperimentiert wurde“, so Kliegis. Deshalb hat die Elterninitiative nun ein Modell entwickelt, das aus ihrer Sicht einen Kompromiss zwischen G8 und G9 darstellt. Das Modell sieht vor, dass von der fünften bis zehnten Klasse alle Schüler im hergebrachten G9-Rhythmus lernen. In der Oberstufe gehen dann die Schüler, die es können und wollen, auf die "Überholspur“ und machen in zwei Jahren ihr Turbo-Abi, statt wie alle anderen in drei Oberstufenjahren zum Abitur zu kommen.

Die jetzigen G8-Jahrgänge könnten laut Elterninitiative sofort und problemlos den neunjährigen Rhythmus wieder aufnehmen. Weniger Wochenstunden, eine deutliche Entlastung insbesondere für die jüngeren Schulkinder und mehr Freizeit: Das sind für Irmgard Zantopp die entscheidenden Vorteile des Modells. Dass bei diesem Vorschlag auch der Übergang aus Realschulzweigen der Regional- und künftig auch der Gemeinschaftsschulen und umgekehrt wieder möglich wäre, sei ein weiterer Vorteil.

Ein Blick über die Landesgrenze zeigt übrigens, dass die G8/G9-Diskussion auch in anderen Bundesländern voll im Gange ist. In Bayern wurde das Schulgesetz seit G8-Ein-führung schon drei Mal geändert. In Niedersachsen strebt man einen Volksentscheid gegen G8 an. Die Forderungen des hessischen Landeselternbeirats und der Schülervertretung gleichen weitgehend dem Modell der Elterninitiative „G9 jetzt“, uhl

(Kieler Nachrichten 25.09.2010)

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