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Hans Flachs
29.04.2011 09.43
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SHEV-Nachrichten

Moin rundum,
im Anhang ein Artikel aus den Kieler Nachrichten v.27.4, der im online-Auftritt nicht zu finden ist.

Vielleicht mal wieder Zeit und Gelegenheit, sich mit einem eigenen Leserbrief zu Wort zu melden?

Leserbriefe: leserbriefe@kieler-nachrichten.de

Erwähnenswert könnten – neben den strukturierten Tätigkeiten der Jugendlichen im Ehrenamt – ja auch die vielen Felder sein, in denen Hobbies und Freundschaften, Interessen außerhalb des Schulrahmens etc. gepflegt werden.

Schließlich: Die Zeit außerhalb der Schule ist auch Zeit für Erziehung im weitesten Sinn. Die muß aber das Monopol der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bleiben. Ohne Zweifel benötigen viele Eltern, zumal auch die wortprägenden Alleinerziehenden, dabei mehr Hilfe. Die bereitzustellen oder zu ermöglichen, ist eine Gesellschaftsaufgabe.
Eine staatliche Rundum-Sorge für die Kinder und Jugendlichen ist keine Alternative. Die Erziehungsprinzipien und -ziele einer Margot Honecker oder eines Peter Petersen dürfen nie wieder Geltung erlangen.

Noch schöne Restferien!

Gruß,
Euer / Ihr

Ulli Kliegis

P.S.: Vorab wird bekannt, daß das niedersächsische Volksbegehren für längeres gemeinsames Lernen, für das die Abgabefrist am kommenden Montag endet, wohl grandios gescheitert ist. Es wurden nach einem Bericht der Harzburger Zeitung vom 23.4.2011 nur ca. 35% der erforderlichen Unterschriften erreicht. Die Initiative hatte sich auch G9 auf die Fahnen geheftet, aber nur, um ein breiteres Trittbrett bereitzustellen. Anlaß dafür war, daß der damalige Ministerpräsident Wulff verfügt hatte, daß die niedersächsischen Gesamtschulen auch G8 anbieten müssen.
--

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
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Wachsender Schulstress bedroht das Ehrenamt
Turbo-Abi und Ganztagsunterricht: Weniger Jugendliche engagieren sich freiwillig


GüterslohlKiel. Die gestiegene Belastung von Schülern und Studenten führt dazu, dass sich immer weniger Jugendliche in Deutschland ehrenamtlich engagieren. Das geht aus einer Studie der BertelsmannStiftung hervor. Auch in Schleswig-Holstein ist dieser Trend festzustellen.

Von Christian Vormbrock

Der Untersuchung zufolge, die die Bertelsmann Stifung gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium und dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest gestern in Gütersloh vorstellte, sank zwischen 1999 und 2009 das freiwillige Engagement der 14- bis 24-Jährigen von 37 auf 35 Prozent.
„Vor allem Schüler und Studenten haben immer weniger für freiwillige Tätigkeiten heißt es in der Studie. „Ursachen dafür sind Ganztagsschulen, die Verkürzung gymnasialen Schulzeiten von neun auf acht Jahre sowie die Umstellung auf Bachelor- bzw. Master-Studium.“

So engagieren sich laut der Studie 51 Prozent der Schüler, die in neun Jahren ihr Abitur machen, allerdings nur 41 Prozent der Gymnasiasten, die ihren Schulabschluss in acht allerdings keinen Rückgang Jahren machen müssen. Bei
Ganztagsschülern ist es nicht einmal mehr jeder dritte. „Das ist eine Entwicklung, die uns bekannt ist und die schon eine Gefahr für das Ehrenamt darstellt“, sagt Carsteh Bauer, Geschäftsführer der Sportjugend Schleswig-Holstein. Insbesondere der Ganztagsunterricht bereitet Bauer Kopfschmerzen. „Es gibt bestimmte Felder, in denen wir viele ehrenamtliche Termine im Bereich des Nachmittags etwa als zweite Kraft in der Halle beim Training mit Jüngeren. Dies können viele Schüler aber heute nicht mehr leisten.“

Grundsätzlich sieht Bauer allerdings keinen Rückgang im Engagement der Jugendlichen. „Vielmehr wünschen sie sich heute eher projektbezogene Engagements, die sie nicht gleich über vier Jahre hinweg binden, wie bei den traditionellen gewählten Ämtern. Das Engagement hat sich dahingehend gewandelt.“ Dies bestätigt auch die Bertelsmann-Studie: Denn die Bereitschaft, sich stärker zu engagieren, ist im Laufe von zehn Jahren um satte zehn Prozent gestiegen.

Doch nicht nur die mangelnde Zeit ist Schuld an der sinkenden Zahl von jugendlichen Ehrenämtlern. Unter anderem seien auch die vielen Wohnortswechsel der Jugendlichen und ihrer Eltern mitverantwortlich, heißt es in der Studie.


Zur Bertelsmann-Studie
Von Christian Vormbrock
Ellenbogen und Ehrenam


Immer weniger Jugendliche engagieren sich im Ehrenamt, sagt die Bertelsmann Stiftung. Das passt irgendwie zu dem Bild, das oft von der heutigen Jugend gezeichnet wird: nur materiell interessiert, der eigene Spaß steht im Vordergrund, nicht darauf achtend, was links und rechts passiert, keine Lust auf Verantwortung. Ellenbogen statt Ehrenamt. Doch so einfach ist es nicht. Denn die Gründe für diese Entwicklung liegen nicht im Wirkungsbereich der Jugendlichen. Das Abitur nach acht statt neun Jahren, das Bachelor-Studium und die Ganztagsschule verlangen nicht nur mehr Zeit von den Jugendl~en, auch die Belastung steigt stetig. Und wer will es ihnen da verdenken, dass sie in der verbliebenen Freizeit dann zuerst an sich denken? Die Bertelsmann-Studie zeigt jedoch noch etwas anderes: Es ist eine deutliche Abkehr der Jugendlichen aus ehrenamtlichen Bereichen mit Geselligkeits- und Spaßorientierung festzustellen. Die Arbeit in Kirchen und Kindergärten hat dagegen zugenommen. Wohl auch, weil hier die Verknüpfung zwischen Gemeinwohl und eigenen Interessen oft besser gegeben ist. Denn die Jugendlichen wollen etwas für sich selbst mitnehmen, wenn sie sich engagieren – soziale oder pädagogische Kompetenz zum Beispiel. Ellenbogen und Ehrenamt also. Um den aktuellen Trend aufzuhalten, gilt es daher zweierlei Dinge zu tun: Zum einen müssen die Bildungsreformer sich Gedanken darüber machen, wie Lernen und Ehrenamt bestmöglich verbunden werden können. Und zum anderen muss wohl auch das Ehrenamt selbst an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.

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Hans Flachs
27.04.2011 04.20
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SHEV-Nachrichten

Betreff: SPD-Rossmann: Gymnasium für alle

Schule nach polnischem Vorbild? Dort heißen auch alle Schulen Gymnasium – und das bedeutet im Altgriechischen, anders, als von Herrn Rossmann erklärt, nicht Bildungsstätte, sondern Sport- und Wettkampfplatz, wo die Besten ermittelt werden.
Philosophus manisses
si tacuisses! – Du wärst ein Philosoph geblieben, wenn Du geschwiegen hättest.

Selbstlesen macht klug.

S. Anhang.

Schöne Ostern! Und nicht vergessen: Es ist Wahlkampfzeit.

Gruß,
UK

P.S.: Dank an Kirsten Langenberg für den Hinweis auf dieses Interview!
--

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(http://www.abendblatt.de/)
20. April 2011, 06:00 Uhr
PINNEBERG

Ein Schulsystem für den Norden
Claudia Eicke-Diekmann und Manfred Augener
SPD-Bildungspolitiker Ernst Dieter Rossmann stellt bei Wahlsieg bis 2015 Bildungskonsens in Aussicht

PINNEBERG/BERLIN. Laut Umfragen wünscht sich die Mehrheit der Eltern in Deutschland ein bundesweit einheitliches Schulsystem. Davon sind die 16 Bundesländer allerdings weit entfernt. Jedes Land hat seine eigenen Schulformen und Konzepte. Jetzt können Eltern im Kreis Pinneberg zumindest auf Vergleichbarkeit der Schulsysteme im Norden hoffen. Im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt erklärt Ernst Dieter Rossmann, SPD-Bundestagsabgeordneter des Kreises und bildungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, dass die Nordstaaten auf einem guten Weg zum Schulkonsens sind. Im Falle eines Wahlsieges des SPD-Spitzenkandiaten Torsten Albig stellt Rossmann ein gemeinsames Schulsystem für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bis 2015 in Aussicht.

Hamburger Abendblatt:
Der Kreis Pinneberg ist mit drei Abgeordneten im Bundestag vertreten. Was haben eigentlich die Bürger im Kreis Pinneberg davon?

Ernst Dieter Rossmann:
Konkurrenz belebt das politische Geschäft. Wir haben hier deshalb einen besonders intensiven Wettbewerb um politische Positionen, um Veranstaltungen, um Ansprache von Vereinen und Verbänden. Positiv für die Bürger ist sicherlich auch, dass ein Kreis-Pinneberger immer einen besonderen Regierungskontakt hat, weil wir hier sowohl Regierungs- als auch Oppositionsabgeordnete seit vielen Jahren haben.

Machen die drei Abgeordneten auch mal gemeinsame Sache für den Kreis?

Wo man kann, ganz sicherlich. Aber im Zweifel sind doch die Zugangswege für sehr konkrete Problemlösungen eher die über den Regierungsapparat. Im Regierungsapparat kann man als Oppositionsabgeordneter schwer zusammen mitziehen. Also heißt es für mich jetzt vor allen Dingen gegenüber der Regierung Ideen haben, Schreiben, Fragen, Drängeln, Bissig Sein. Ein gemeinsames Thema für die Kreis Pinneberger Abgeordneten ist immer Helgoland, weil Pinneberg der einzige Wahlkreis ist in Deutschland mit einer Hochseeinsel. Wir haben als Abgeordnete natürlich auch sehr gute Kontakte nach Kiel und Hamburg, die wir im Interesse des Kreises nutzen. Dass dort alle drei Abgeordneten zusammen bei Regierungsstellen vorstellig werden, ist sehr selten der Fall. Dazu haben wir im Bundestag im Wechselspiel zwischen Regierung und Opposition eben ganz verschiedene Aufgaben und Einflussmöglichkeiten.

Wie steht das Land Schleswig-Holstein und damit der Kreis Pinneberg in der bundesweiten Schullandschaft da?

Ich werbe schon lange für den Schulkonsens und für das Zwei-Wege-Modell. Danach sollen zwei Schulformen alle Abschlüsse beinhalten: Zum einen G8, also Gymnasium mit Abitur nach 8 Jahren, und zum anderen G9, die Gemeinschaftsschule mit dem Abitur nach neun Jahren, so wie das in Hamburg beispielhaft vorgemacht wird mit Gymnasium und Stadtteilschule. In Bremen ist das analog zu Hamburg vereinbart worden. In Schleswig-Holstein waren wir mit der SPD-Bildungsministerin in der Großen Koalition bereits dichter dran, als wir das jetzt mit Herrn Klug von der FDP in der Kleinen Koalition von CDU/FDP sind. Tatsächlich erleben wir in vielen Bundesländern derzeit Offenheit und Entwicklung hin zu diesem Zwei-Wege-Konsens. Das Bedürfnis ist da, schon wegen der Mobilität der Familien und jungen Menschen. Jedes Jahr ziehen rund 100 000 Kinder und Jugendliche in das Schulsystem eines anderen Bundeslandes um. Die Familien sind mit Recht nicht mehr bereit, diese von ihnen erwartete Mobilität mit Bildungsbrüchen bei ihren Kindern zu akzeptieren. Die Menschen drängen deshalb mit wachsender Macht darauf, dass sich die 16 Bundesländer endlich zusammenfinden und die über 80 Schulformen zusammenführen.

Die CDU hat das Thema aufgegriffen

Ja, ich habe mit Genugtuung festgestellt, dass diese Gedanken, die jetzt der CDU-Kreisverbandsausschuss aufgegriffen hat, von mir als verantwortlichem Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Bildung und Forschung schon lange vorher – durchaus streitig auch in der eigenen Partei- in die Diskussion eingebracht worden sind. Es ist doch nur gut, wenn sich dieses Konzept jetzt breit durchsetzt.

Laut einer Umfrage, unter anderem im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, wünscht sich die Mehrheit der Deutschen einheitliche Bildungsstandards. Warum ist es so schwer, sich in der Schulpolitik auf gemeinsame Standards zu einigen?

Es ist seit dem Pisa-Schock 2001 eine Menge passiert, wenn es um gemeinsame Bildungsstandards im Qualifikations- und Anforderungsprofil geht, um die bessere frühkindliche Förderung, insbesondere um die Sprachförderung, und auch, wenn es um den zügigen Ausbau der Ganztagsschule geht. Einerseits. Andererseits sind da gewachsene Strukturen und Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Bundesländern mit all ihren Eigenheiten und Profilierungswünschen. Die einzelnen Bildungsminister untereinander können auch nicht erklären, warum in Thüringen die Schulen mit Chemie früher anfangen als in Bayern oder die Oberstufenprofile in Niedersachsen anders aussehen als in Bremen. Im Bundesbildungsausschuss sagen die Bildungsminister der Länder: Wir müssen zueinander finden. Beharrungskräfte brauchen leider eine gewisse Zeit, bis sie überwunden sind.

Sie sehen also Chancen für ein gemeinsames Schulsystem der Nordstaaten?

Unser SPD-Ministerpräsidentenkandidat für die nächsten Landtagswahlen, Torsten Albig, hat auf dem Landesparteitag vergangene Woche als Ziel erklärt, dass er für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gerne einen solchen Schulkonsens haben möchte. Und wünschenswert ist sicherlich, dass wir auch Niedersachsen und Bremen dazu gewinnen. Warum sollte uns das für die klassischen fünf norddeutschen Länder nicht gelingen?

Haben Sie sich einen Zeitrahmen für einen Schulkonsens gesetzt? Möglichst sofort und dann mindestens über zehn Jahre vereinbart. Was ist realistisch?

So was braucht in der Politik eher mehr als zwei bis drei Jahre. Es dauert, bis das eingesickert ist, bis sich alle hinter dem Ziel Schulkonsens und Schulfrieden versammeln, bis die Parteibeschlüsse gefasst sind und bis man die Umstellung in Schul strukturen praktisch angegangen ist. Aber die Zielrichtung sollte bei drei Jahren liegen.

Vorausgesetzt, Torsten Albig wird Ministerpräsident

Ich bin sehr zuversichtlich, dass Torsten Albig unser nächster Ministerpräsident wird. Im Übrigen glaube ich, dass gute Gedanken auch den politischen Gegner erreichen können. Siehe Ganztagsschulen. Vor zehn Jahren hat es da mit der CDU noch härteste Diskussionen darüber gegeben. Mittlerweile fragen alle „Warum haben wir sie nicht schon längst?“ Es gibt eben Ideen und Konzepte, die so gut sind, dass sie auch den politischen Gegner überzeugen und damit zum Allgemeingut werden. Dafür machen wir doch Politik, und das erwarten die Menschen von den Parteien.

Konkret: Für den Fall, dass Torsten Albig 2012 siegt – bis wann wollen Sie den Schulkonsens schaffen?

Das Ziel muss sein, bis 2015 den Einstieg in ein gemeinsames Schulsystem für Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg zu erreichen. Das muss zu schaffen sein, weil die drei Bundesländer doch auch jetzt schon enge Beziehungen haben. Ich persönlich würde gerne Niedersachsen und Bremen noch dazunehmen. Das wäre optimal für den Norden. Die fünf norddeutschen Ministerpräsidenten versuchen schließlich schon seit langem, gemeinsame Interessen zu definieren Wir müssen es auch in der Bildungspolitik tun. Damit können die fünf norddeutschen Bundesländer in einem Kernbereich ihrer Zuständigkeit zeigen, dass sie konsensfähig sind.

Das könnte Signalwirkung haben.

Das hätte natürlich Signalwirkung. So wie es bereits eine Sogwirkung hat, dass sich aktuell sechs, vielleicht auch bald sieben Bundesländer entschlossen haben, gemeinsame Abituraufgaben zu entwickeln. Auch andere Bundesländer überlegen jetzt, ob sie da mitziehen. Wenn wir zum Beispiel einen Pool von Prüfungsaufgaben für ganz Deutschland haben, aus dem die Länder ihre Prüfungsausgaben ziehen, bringt das auch für andere Fragen Bewegung in die Sache. Ich glaube, die Sogwirkung einer solchen Konsensbildung im Sinne schulpolitischer Friedensschlüsse ist so stark, dass sich kaum ein Land dem entziehen kann.

Ist das zweigliedrige hamburgische Schulsystem mit Stadtteilschule und Gymnasium Ihr Vorbild?

Unbedingt. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Zwei-Wege-Modell, bei dem man nicht mehr oben und unten, besser und schlechter unterscheidet, sondern zwei Wege mit unterschiedlicher Zeitstruktur anbietet, das Modell der Zukunft ist. Wie ich das aus Hamburg mitbekomme, bieten unsere Nachbarn genau diese zwei Wege unter dem Namen Gymnasium und unter dem Namen Stadtteilschule an

Bisher gehen die Länder vielleicht teils ähnliche Wege, aber alle Schulen führen unterschiedliche Bezeichnungen. In Schleswig-Holstein ist die Gemeinschaftsschule das, was in Hamburg die Stadtteilschule ist, woanders heißt es Oberschule. Das ist verwirrend.

Da haben Sie leider recht. Das geht soweit, dass wir zum Beispiel im Ballungsraum Frankfurt mit fünf Bundesländern in einem 100-Kilometer-Radius schon Bildungsberater für Schulsysteme haben. Wenn Leute umziehen müssen, klären sie die Familien auf, was im Zielland welche Schule bedeutet, welche Schule es mit welcher Fächerkombination gibt und wie man sich mit dem geringsten Schaden für die Kinder umstellen kann. Genau das ist die Perversion des jetzigen Systems. Ob nun die Namensübereinstimmung am Anfang oder am Ende einer solchen Konsensbildung steht, ist nicht die wichtigste Frage. Sie wird in jedem Fall die Frucht eines solchen historischen „Schulfriedens“ sein. Ein Experte hat schon einmal provokativ gesagt: Nennen wir die Schulen im Zwei-Wege-Modell doch Gymnasium 1 und Gymnasium 2. Gehen wir doch auf den altgriechischen Begriff zurück. Denn was ist ein Gymnasium danach anderes als eine Bildungsstätte für alle Kinder. Damit würde es dann auch keinen Streit umNamen mehr geben müssen, weil das Höchste an Begrifflichkeit für alle Schulen gleichermaßen gilt.

Herr Rossmann, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Hamburger Abendblatt 20. April 2011

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Hans Flachs
20.04.2011 08.33
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Zwei-Klassen-System beim Hamburger Realschulabschluß

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Liebe Freunde und Mitstreiterinnen,
zur Kenntnis eine PM aus Hamburg.

------- Weitergeleitete Nachricht / Forwarded message -----

Von: „Walter Scheuerl“
Datum: Tue, 19 Apr 2011 09:33:59 +0200

Pressemitteilung

Zwei-Klassen-System beim Hamburger Realschulabschluss

Hamburg, 19. April 2011 – Bei den für den Realschulabschluss zentral gestellten schriftlichen Prüfungen in Jahrgangsstufe 10 misst die Hamburger Schulbehörde mit zweierlei Maß. Hamburger Gymnasiasten bekommen schwerere Aufgaben. Der Realschulabschluss Hamburger Gymnasiasten ist damit bei gleicher Note im Vergleich zu Realschulabschlüssen von Gesamt- und Realschülern aus Hamburg „mehr wert“.

Schüler an den auslaufenden Schulformen Real- und Gesamtschule sowie an den künftigen Stadtteilschulen erhalten die in Jahrgangsstufe 10 von der Schulbehörde zentral gestellten schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf Realschulniveau. Die zentralen schriftlichen Aufgaben an den Gymnasien werden demgegenüber auf dem höheren Anforderungsniveau von Klasse 10 der Gymnasien gestellt und bewertet. Diese Ungleichbehandlung und das damit verbundene Zwei-Klassen-System will die Hamburger Schulbehörde auch künftig für das Nebeneinander von Stadtteilschulen und Gymnasien beibehalten. Das ergibt die Senatsantwort auf eine schriftliche kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Walter Scheuerl (Drs 20/172).

Die Durchschnittsnoten in den zentralen schriftlichen Prüfungen für die Gesamt- und Realschüler einerseits und die Gymnasiasten andererseits liegen deshalb, wie die schriftliche Anfrage nach den tatsächlichen Durchschnittsnoten ergeben hat, nur auf den ersten Blick nahe beieinander oder gleich auf, wie das Beispiel der Durchschnittsnoten im Schuljahr 2009/2010 zeigt:

Deutsch: ....... RS 3,2 ... GesS A1=3 ... Gy 2,84
Mathematik: .. RS 3,9 ... GesS A2=4 ... Gy 3,59
Englisch: ....... RS 3,0 ... GesS A1=3 ... Gy 3,07

[RS = Realschule, GesS = Gesamtschule, Gym = Gymnasium]

Tatsächlich sind nach der Senatsantwort die von den Schülerinnen und Schülern an den Hamburger Gymnasien erzielten Durchschnittsnoten auf dem höheren Anforderungsprofil der Gymnasien erzielt worden, weil die Prüfungen dort zugleich der "Überprüfung der Einhaltung gymnasialer Standards“ dienen sollen.

„Hamburger Gymnasiasten, die mit dem Realschulabschluss nach Klasse 10 von der Schule abgehen und sich im Wettbewerb mit Gesamt- und Realschülern um Ausbildungsplätze bewerben, werden durch dieses Zwei-Klassen-System deutlich benachteiligt“ kommentiert Dr. Scheuerl das Ergebnis seiner Senatsanfrage. „Den Ausgleich schafft nur die Erkenntnis in der Wirtschaft und im Handwerk, dass der Realschulabschluss eines Hamburger Gymnasiasten auf Grund des höheren Anforderungsniveaus in den zentralen Prüfungsaufgaben bei gleicher Note mehr wert ist. Will der Senat diese Entwicklung stoppen, muss er handeln.“

Die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Abschaffung des Sitzenbleibens bringt bei dieser ungleichen Prüfungspraxis zusätzliche Probleme mit sich: „Schwache Schüler, die ab Klasse 7 künftig eine Klasse nicht mehr wiederholen können, rollen gleichsam an den Gymnasien unaufhaltsam auf die anspruchsvollere Realschulprüfung in Klasse 10 zu. Schaffen sie diese nicht, fallen sie, um in einem Bild zu sprechen, ohne Realschulabschluss vom Förderband. Diese praktischen Folgen des von der Schulbehörde angewandten Zwei-Klassen-Systems machen anschaulich weshalb diese Ungleichbehandlung auf Dauer nicht tragbar ist. Die Schulbehörde muss deshalb schnell und konkret handeln“ fasst Dr. Scheuerl das Ergebnis seiner kleinen Anfrage zusammen:

„Ein bundesweit anerkannter Schulabschluss wie der Realschulabschluss kann nicht innerhalb eines Bundeslandes nach unterschiedlichen Anforderungen mit zweierlei Maß vergeben werden. Die Schulbehörde ist aufgefordert, bereits zum kommenden Schuljahr 2011/2012 die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben für den Realschulabschluss einheitlich für alle Schülerinnen und Schüler zu stellen!“

Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Walter Scheuerl, MdHB
Telefon: +49 (0)172 43 53 741
E-mail: presse@walterscheuerl.de
Internet: http://www.walterscheuerl.de

--- Ende der weitergeleiteten Nachricht / End of forwarded message


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Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
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Hans Flachs
06.04.2011 14.38
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Bericht der Kieler Nachrichten enthüllt heute so ganz en passant merkwürdige Kriterien für die Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule. Haben sich die Befürworter der Gemeinschaftsschule bislang doch immer mit bösesten Worten über die frühe Auswahl des Bildungsweges mokiert, so gilt das nun offenbar nicht mehr. Dazu unsere heutige Pressemitteilung zu Ihrer redaktionellen Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
U.Kliegis
SHEV



G9 jetzt!
Pressetext
Heikendorf, d. 6. April 2011

Heutiger KN-Bericht über die Aufnahmezahlen an weiterführenden Schulen in Kiel:


Ohne G-Empfehlung keine Gemeinschaftsschule!

Kiel / Heikendorf – „Es kann einen schon ungehalten werden lassen, wenn man in den heutigen Kieler Nachrichten lesen muß, daß ausgerechnet eine Gemeinschaftsschule durch Schulkonferenzbeschluß eine Gymnasialempfehlung der Grundschule zum Aufnahmekriterium macht,“ sagte Dr. Ulrich G. Kliegis vom Schleswig-Holsteinischen Elternverein e.V. heute mittag in Kiel.


Stein des Anstoßes:

(Zitat aus den KN vom 6.4.2011:)

„Zu den von Freund angeführten Ausnahmen gehörten insbesondere die ehemaligen Gesamtschulen, die jetzt Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe heißen und den G9-Bildungsgang anbieten. Den größten Zulauf mit 154 Anmeldungen für laut Schulamt 98 Plätze verzeichnete dabei die Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule, die per Schulkonferenzbeschluss entsprechende Kriterien festgelegt hatte. (….) Zu den Aufnahmekriterien zählten unter anderem eine Gymnasialempfehlung der Grundschulen, Eignung der Schüler für das musische wie sportliche Schulprofil oder die Aufnahme von Geschwisterkindern.“

(Zitat Ende, Hervorhebungen durch SHEV)

„Gerade die Gemeinschaftsschulen werben doch allenthalben für sich mit dem Angebot, jeden Schüler ohne Ansehen der Grundschulempfehlung anzunehmen. Hier zeigt sich, daß nicht nur Wein, sondern Cognac gepredigt wird, aber abgestandenes Wasser ausgeschenkt wird“

„Ich hoffe,“ so Kliegis abschließend, „daß die Schulaufsicht dieser weder vom Schulgesetz noch von irgendeinem Erlaß gestützten Praxis kurzfristig einen Riegel vorschiebt. Was wir vorausgesagt haben: Gerade die Schwächsten, die Hauptschulempfohlenen, werden in diesem System gnadenlos vor die Tür geschubst. Das darf nicht sein.“


V.i.s.d.P.: Dr. U. Kliegis, S.-H. Elternverein e.V., Adresse s. u.


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Hans Flachs
06.04.2011 10.08
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Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

G9 jetzt!
Pressetext
Heikendorf, d. 6. April 2011

M. Habersaat (SPD):
Geballte Inkompetenz zum Thema G9

Heikendorf – „Herr Habersaat zeigt, daß er entweder wirklich nichts von der bundesweiten Entwicklung zurück zu G9 an den Gymnasien weiß, oder er will die Bürger bewußt hinters Licht führen. Beides ist schlimm,“ so Dr. Ulrich G. Kliegis heute in Kiel. Der Vorsitzende des Schleswig- Holsteinischen Elternvereins e.V. sagte, auch in seiner Eigenschaft als Mitinitiator der Elterninitiative ‚G9-jetzt!’, „In der gestrigen Presseerklärung der SPD-Landtagsfraktion zum Thema G9 versucht Herr Habersaat, die Lüge zu verbreiten, daß es bundesweit nur noch G8- Gymnasien gebe. Das ist falsch, wie er schnell hätte herausfinden können, ohne als peinlich unwissend aufzufallen.


In Rheinland-Pfalz (SPD-regiert!) gibt es nach wie vor ca. 108 Gymnasien, die im G9-Schema unterrichten und dieses auch fortsetzen, in Nordrhein-Westfalen (SPD-mitregiert) hat die neue Landesregierung gerade G9 wiedereingeführt, und die SPD in Hessen will in ihrem Schulgesetzentwurf G8 komplett abschaffen – weil es sich nicht bewährt hat. Vielleicht sollte Herr Habersaat sich, statt über den politischen Gegner herzuziehen, erst einmal in seiner eigenen Partei über die bildungspolitischen Befindlichkeiten informieren.

Natürlich steht es der schleswig-holsteinischen SPD frei, an ihrem zurück ins Mittelalter gerichteten Kurs festzuhalten, die Kulturhoheit der Länder gilt sicher auch für Landesparteien. Die Einheitsschule wurde allerdings schon kurz nach ihrer Einführung 1770 wegen Untauglichkeit von fortschrittlicheren Modellen abgelöst.

Die Habersaat-Formel ‚G8-Gymnasien und G9-Gemeinschaftsschulen’ ist die Wahl zwischen einem unreifen, harten grünen Apfel und einem Bausch Zuckerwatte – ersterer schwer verdaulich, letzteres eine Luftnummer, aber beides nicht gut für Kinder.

„Die schleswig-holsteinischen Eltern haben ein Ziel und navigieren dort mit eigener Kraft hin. Unsere Schulen sind kein Treibholz, das von beliebigen Strömungen mal hierhin, mal dorthin gespült wird – und schließlich zum Strandgut wird.“ – so Kliegis abschließend.

V.i.s.d.P.: Dr. U. Kliegis, S.-H. Elternverein e.V., Adresse s. u.


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Hans Flachs
31.03.2011 22.18
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Pressetext

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Heikendorf, d. 31.3.2011


Einundzwanzig

Kiel – „Die Zahl des Jahres lautet einundzwanzig,“ so Ulrich Kliegis, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins am Vorabend des 1. April in Kiel, „ein Richtwert für die Politik auf allen Ebenen, in allen Dimensionen, besonders natürlich in der Bildungspolitik.“


„Die Politiker, die bei „Stuttgart 21“ bislang immer nur „Bahnhof“ zu verstehen vorgegeben haben, wissen es zumindest seit dem vergangenen Sonntag besser: Sie haben tatsächlich nur „Bahnhof“ verstanden.

„Fehmarnbelt 21“ ist ja auch schon auf dem Weg zum Schlüsselwort holsteinischen wutbürgerlichen Engagements. Wie viele Lehrer ließen sich für das (sicher wieder viel zu knapp budgetierte) Geld bezahlen, wie viele Schulgebäude könnte man renovieren, wie viel neue Lehrmittel anschaffen, wie viele Stipendien als Belohnung für fleißiges Lernen ausloben – die Reihe läßt sich fortsetzen: Schulbus 21, G 21, Binnendifferenzierung 21, Wahl 21 – ach nein, das hieße, 2012 von rechts nach links zu lesen – aber wir sehen, die 21 versteckt sich überall.

Überhaupt, die Wahl: 21 könnte da eine wichtige Größe werden, sozusagen die 21-Prozent- Hürde. Die Chance auf ein von den Parteien entkoppeltes reines personenbezogenes Wahlrecht wurde wieder einmal vergeben, was Wunder! Vielleicht bekommen wir 21 Überhangmandatsträger, vielleicht auch mehr?

Da bleibt nur eine Erkenntnis für den, der The Hitchhiker’s Guide to the Galaxy gelesen hat:

21 ist nur die halbe Wahrheit.

V.i.S.d.P. Dr.Ulrich G. Kliegis, Adresse s. Fußnote.






Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
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Hans Flachs
10.03.2011 14.11
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Schulformdebatte

------- Weitergeleitete Nachricht / Forwarded message -------
Datum: Wed, 09 Mar 2011 14:08:09 +0100
Von: Schulformdebatte

Betreff: Ergebnisse der Bildungsforschung systematisch unterschlagen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen eine Zusammenfassung von zwölf Jahren Arbeit. Auf http://www.schulformdebatte.de finden Sie bei „Zur aktuellen Diskussion“ weitere Informationen, darunter eine umfangreiche Studie über „Das „System Hellmut Becker“ – oder – Wie die Gesamtschule in die deutschen Länder kam“, von Christian und Birgit Böhm.

Freundliche Grüße
Ulrich Sprenger

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[Anhang]

Medien-Information des Arbeitskreises Schulformdebatte e. V. vom 9. März 2011

„Der unkontrollierte Verfall des deutschen Schulwesens“
Die zurückhaltende Informationspolitik des Max-Planck-Institutes für Bildungsforschung
und die Folgen dieser Zurückhaltung

Wie vom Deutschen Bildungsrat empfohlen, sind seit 1969 in etlichen Bundesländern mit großem Eifer viele Gesamtschulen eingerichtet worden. Dadurch kam es zu einem ruinösen Verfall von bewährten, aus Erfahrung gewachsenen Schullandschaften, insbesondere auf Kosten der Hauptschulen und der Realschulen. Und es kam zu einer Minderung der Effizienz des Schulwesens, deutlich erkennbar an dem höheren Leistungsstand der Schülerschaft jener Bundesländer, die am gegliederten Schulwesen festgehalten haben: Bayern und Baden-Württemberg.

Unsere These: Der offenkundige Verfall des Schulwesens vieler Bundesländer war nur möglich infolge der zurückhaltenden Informationspolitik des „Max-Planck-Institutes für Bildungsforschung (MPIB)" Berlin.

Wichtige Ergebnisse des MPIB-Projektes „Schulleistung“ (1968-1970) zu den Nachteilen sechsjähriger Grundschulen und zu den negativen Auswirkungen einer erst im 7. Jahrgang einsetzenden Differenzierung wurden viel zu spät (1986, 1991 und 2002) oder noch nie veröffentlicht.

Wichtige Ergebnisse des MPIB-Projektes „Hauptschule/Gesamtschule“ (1980), die zeigten, dass zumindest in Deutschland an weiterführenden Schulen die Probleme des Unterrichtens in undifferenzierten, leistungsgemischten Lerngruppen durch Binnendifferenzierung nicht zu bewältigen sind, wurden ebenfalls viel zu spät (1997) und auch dann nur in Teilen veröffentlicht.

Wichtige Ergebnisse des MPIB-Projektes „Bildungsverläufe und psychosoziale Entwicklung im Jugendalter (BIJU)" (1991-2001) über den niedrigen Fördereffekt der Orientierungsstufe und der Mittelstufe von Gesamtschulen sowie über den katastrophalen Leistungsstand der Gesamtschul-Oberstufen wurden nur zum Teil oder noch gar nicht veröffentlicht. Der „für ein breiteres Publikum gedachte Bericht“, den Professor Baumert im Juni 1998 (S.13) zum Jahresende 1998 angekündigt hatte, ist nie erschienen.

Mit den Daten von PISA 2000, dessen Federführung beim MPIB lag, wären Schulformvergleiche möglich gewesen. Mit ihnen hätte – zumindest für Deutschland – der höhere Fördereffekt des gegliederten Schulwesens nachgewiesen werden können. Dann wäre es im Jahre 2001 nicht zu einer Wiederbelebung der deutschen Einheitsschul-Propaganda gekommen – und zu dieser Verklärung des „längeren gemeinsamen Lernens“.

Qualitätskontrollen und begleitende Untersuchungen zur Änderung der Schulstruktur haben also stattgefunden, recht genaue sogar. Aber wichtige Ergebnisse der Studien sind nicht oder nur zum Teil und oft erst mit großer Verspätung bekannt gemacht worden. Doch das geschah dann nicht mit einer dem Aufwand entsprechenden Öffentlichkeitswirkung. Stattdessen wurden die Erkenntnisse als „versteckte Botschaften“ in der Fachliteratur deponiert, wo sie unbeachtet und ohne Wirkung blieben.
Verantwortlich für diese Informationspolitik des MPIB waren drei seiner Direktoren: Professor Hellmut Becker (1963-1982), Professor Peter Martin Roeder (1983-1995) und Professor Jürgen Baumert (1996-2010).

Ob es sich hier um „Wissenschaftliches Fehlverhalten“ und um Verstöße gegen „Akademische Selbstverständlichkeiten“ handelt, mögen andere entscheiden. In Dänemark zum Beispiel würden Fälle „selektiven Ausblendens und Verschweigens 'unerwünschter' Ergebnisse“ eine förmliche Untersuchung grundsätzlich rechtfertigen oder sogar erfordern. Das ist nachzulesen in den „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (S.39), die 1998 von der „Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)" aus gegebener Veranlassung veröffentlicht wurden.

Deutschland hatte 1968 ein funktionierendes und reform-offenes Schulwesen. Es nicht schon in den späten 70er Jahren mit den starken Argumenten aus dem Projekt „Schulleistung„gegen pädagogisches Wunschdenken und die Neuerungswut fachfremder Ideologen in Schutz genommen zu haben, ist ein Vorwurf, der dem Max-Planck-Institut für Bildungsforschung nicht erspart werden darf.

Das MPIB ist 1963 von Hellmut Becker gegründet worden wegen des Versprechens, für Theorie und Praxis des Unterrichtens „eine empirisch abgesicherte Basis" zu schaffen. Weil dieses Versprechen nicht streng eingehalten wurde, kam es und kommt es in vielen Bundesländern zu einem unkontrollierten Verfall des Schulwesens.

Aus PISA-E 2006 gibt es nun für mehr als 40.000 Schülerinnen und Schüler aktuelle Daten zu den familiären Verhältnissen und zu den kognitiven Grundfähigkeiten. Anhand dieser Daten könnten für alle Bundesländer die unterschiedlichen Fördereffekte ihrer Schulformen und ihrer Schulsysteme durch „Vergleiche vergleichbarer Schüler“ in verlässlicher Annäherung beschrieben werden. Das Verfahren wurde vom MPIB wiederholt dargestellt. Anhand der Längsschnitt-Daten des MPIB-Projektes „BIJU“ ist es als ein „vertretbares“ Verfahren ausgewiesen und am Beispiel der Laborschule Bielefeld schon im Jahre 2002 demonstriert worden.

Bevor also in manchen Bundesländern neue „Großversuche mit Schutzbefohlenen“ gestartet werden, sollten die Entscheidungsträger der Bildungspolitik derartige orientierende Vergleiche einfordern. Mit den Daten von PISA-E 2006 könnten dann die früheren MPIB-Befunde zu den Nachteilen von Einheitsschulen sowie zu den Nachteilen einer erst im 7. Jahrgang einsetzenden Differenzierung aktualisiert und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Ulrich Sprenger, Recklinghausen
http://www.schulformdebatte.de
-Wissenschaftsorientierte Beiträge zu Fragen der Schulstruktur

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Hans Flachs
03.03.2011 17.01
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Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

G9 jetzt!

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Pressemitteilung:

Heikendorf, d. 3. März 2011

Das Dreistimmen-Wahlrecht -
Webfehler im Schulgesetz führt zu Konflikten


Heikendorf – Auf einen bisher nicht thematisierten Aspekt des neuen Schulgesetzes wies heute in Kiel Dr. Ulrich Kliegis, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins e.V. und Sprecher der Initiative G9-jetzt! hin:

„Einerseits steht schon seit vielen Jahren im Schulgesetz, daß die Schulkonferenz ‚das oberste Beschlussgremium der Schule' ist, und daß die Schulleitung die Beschlüsse der Schulkonferenz ausführt. -Andererseits dominiert der/die Schulleiter/in zur Zeit häufig in dem besonders wichtigen Einzelfall der Entscheidung über G8 oder G9 diese Entscheidung mehrfach.

Er/Sie beschließt das Angebot der Schule zunächst einmal für sich selbst, überzeugt dann das Kollegium – in den meisten Fällen ohne Maßgabe für die Richtung des Beschlusses, und danach erst wirbt er/sie das Einvernehmen der Schulkonferenz ein. Hier hat er/sie auch wieder Sitz und Stimme. Im Fall der Stimmengleichheit zählt seine/ihre Stimme dann sogar doppelt.

Dieses Szenario ist kein theoretischer Einzelfall, sondern hat in den vergangenen Wochen mehrfach zu Entscheidungen geführt, die insbesondere gegen den Willen der Eltern der von G8 in diesem und im kommenden Schuljahr betroffenen Jahrgänge gerichtet sind.
Der Grundaufbau dieses Entscheidungsweges dürfte einer grundsätzlichen rechtlichen Prüfung vermutlich nicht allzu lange standhalten.“


Wenn dann auch noch, wie von der LSV jüngst berichtet und bemängelt, einzelne Schulleitungen die Schülervertreter vor der Schulkonferenz ‚einbestellen' und ‚ihre SV z. T. aktiv und unsachlich zu überzeugen versuchen', dürfte das zu duldende Maß überschritten sein.

Der Kern des Problems ist der Konflikt zwischen § 44 (3) und § 62 (1) i. V. m. § 63 (1) 1.ff des neuen Schulgesetzes:

§44 Gymnasium
...
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter beschließt
im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger, ob an der Schule ein acht- oder ein neunjähriger Bildungsgang oder beide Bildungsgänge angeboten werden.
§ 62
Zusammensetzung der Schulkonferenz
(1) Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste
Beschlussgremium der Schule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt
die Beschlüsse der Schulkonferenz aus.

(Hervorhebung durch uns)

Die Aufgaben der Schulkonferenz beschreibt § 63 :

§63
Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz
(1) Die Schulkonferenz beschließt im Rahmen der geltenden Rechts- und
Verwaltungsvorschriften über
1. Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule,
2. das Schulprogramm (§ 3 Abs. 1),
3. Grundsatzfragen der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, von Stundentafeln und Lehrmethoden,
4. Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und die Auswahl von Lehr-und Lernmitteln,
5. Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung,
6. Grundsätze eines Förderkonzepts,
7. Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
8. Grundsätze für den schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterricht (§ 5 Abs. 3) und die Form der Differenzierung einschließlich der Bildung gemeinsamer Lerngruppen,


In allen von § 63 vorgegebenen Bereichen, zu denen auch Themen gehören, denen die G8 / G9 – Entscheidung getrost unterzuordnen ist, gibt die Schulkonferenz vor, was der/die Schulleiter/in auszuführen hat.

Nur die Entscheidung nach § 44 (3) soll da umgekehrt aufgebaut sein? Sicher nicht unangreifbar, diese Regelung...

Dieser Mechanismus ist nun schon an verschiedenen Stellen zum Tragen gekommen. Besonders pikant wird es, wenn, wie jetzt in Oldenburg und Wyk/Föhr in der Schulkonferenz ein Patt herauskommt. Die beiden Schulleiter konnten dort erst durch ihre „Zweitstimme“ das Einvernehmen mit sich selbst herstellen. Sie beriefen sich dabei offensichtlich auf § 68 (6) des Schulgesetzes. Hierin heißt es:

(6) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleiterin oder des Schulleiters, soweit sie oder er der Konferenz angehört; ansonsten entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.

Daß der/die Schulleiter/in überhaupt in der Schulkonferenz nicht als Mitglied der Schulkonferenz, sondern als eine zur Ausführung der Schulkonferenzbeschlüsse verpflichtete Person bzw. als ein Funktionsträger über seinen eigenen Entscheid mit abstimmen kann, ist – unbeschadet der jeweiligen Positionen – ein Unding. Es erinnert an spätfeudalistische Sonderrechte.

Die Entscheidung über den Bildungsgang steht einzig und allein den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu. In unserer Pressemitteilung vom 2.2.2011 haben wir einen Vorschlag zur Umsetzung des Elternwillens als Vorgabe für die Schulleitungsentscheidung über G8 und G9 veröffentlicht. Dieser steht gerne zur Nutzung zur Verfügung.

V.i.s.d.P.: Dr. U. Kliegis, S.-H. Elternverein e.V., Adresse s. u.
Schleswig – Holsteinischer Elternverein e.V.
Geschäftsstelle:
Konsul-Lieder-Allee 36, 24226 Heikendorf
Tel. 0431 331144 Fax 0431 331146
Internet: email: info@Elternverein-SH.de http://www.Elternverein-SH.de

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Hans Flachs
24.02.2011 12.34
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Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Aus der heutigen Regionalausgabe der Kieler Nachrichten:

„Lütjenburg entscheidet sich für neun Jahre

Lütjenburg. Die Würfel sind gefallen: Gymnasiasten werden in Lütjenburg ab dem Schuljahr 20111 2012 neun Jahre Zeit bis zur Abiturprüfung erhalten. Diese Entscheidung sei für den Bildungsgang G9 von der Schulkonferenz getroffen worden, teilte die Leiterin, Oberstudiendirektorin Wolfgard Bock, mit. Vorangegangen sei eine Umfrage zu den möglichen Alternativen unter allen Eltern des Gymnasiums sowie auch der vierten Klassen umliegender Grundschulen. Parallel dazu habe die Schülervertretung die Mitschüler um ihre Meinung gebeten. „Beide Umfragen ergaben eine deutliche Mehrheit für G9“, so die Direktorin. " (Zitat Ende)

Der Kreis hatte als Schulträger sein Einvernehmen mit einem G9 – Entscheid schon vorab signalisiert.

Damit gibt es im Kreis Plön nun zwei G9-Gymnasien: Schloss Plön und Lütjenburg. Es wird interessant sein, wie sich die Anmeldezahlen in den beiden G8-Gymnasien Preetz und Heikendorf jetzt entwickeln werden.
Der Kreis ist wohlberaten, sich beizeiten für eine zu erwartende Anpassung der Schulbus-Routen einzusetzen.

Natürlich steht es ihm auch frei, den Schulleitungen in Heikendorf und Preetz ein Überdenken ihrer Einstellung zu G8 nahezulegen und ihnen zu raten, ggf. eine Revision der Beschlüsse ins Auge zu fassen.
Die Initiative „G9-jetzt!“ freut sich, daß ihr Wunsch, die betroffenen Eltern in die Entscheidung einzubeziehen, in Lütjenburg beispielhaft erfüllt wurde. Ein Erfolg für alle Beteiligten!

Gruß, UK

Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
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Hans Flachs
18.02.2011 17.21
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Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde, geschätzte Mitstreiterinnen,

im Anhang ein Artikel aus der heutigen Dithmarscher Landeszeitung. Man
fragt sich, warum es nicht überall im Lande so gehen kann wie in
Marne. Einen herzlichen Glückwunsch dorthin!

Gruß,
UK
--

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Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis
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Ditmarscher Landeszeitung v. 18.2.2011

Marner Gymnasium für G 9
WHG in Heide hält an Abitur nach acht Jahren fest


Dithmarschen (rg/dh/hp) Gestern haben gleich zwei Dithmarscher Gymnasien die Weichen für ihr künftiges Bildungsangebot gestellt. Das Gymnasium in Marne kehrt nach den Sommerferien zum längeren Lernen zurück, während die Schulkonferenz des Werner-Heisenberg- Gymnasiums in Heide für das Turbo-Abi gestimmt hat. Das Votum der Schulkonferenz in Marne gestern abend war eindeutig: Mit 28 : 2 Stimmen hat sich das Gremium für G 9 ausgesprochen. Lehrer, Eltern und Schüler waren sich einig, dass eine neunjährige Gymnasialzeit die bessere Form für die Schule und ihre Schüler ist.

Hintergrund der Entscheidung waren eine ausführliche Diskussion der Argumente an einem eigenen Schulentwicklungstag der Lehrer und eine Vielzahl von Stimmen von Eltern, die von der Schulleitung in enger Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung gesammelt und ausgewertet wurden.

Begleitet wird dieser Beschluss von dem Konzept G 9- Plus, das den Schwerpunkt auf eine gezielte pädagogische Förderung leistungsstarker Schüler legt.
„Dadurch wird diesen in noch stärkerem Maße als bisher das Überspringen von Klassenstufen ermöglicht“, sagte der kommissarische Schulleiter Hans Wiese.

Dadurch werden auch an der zukünftigen G 9-Schule Kinder wie bisher individuell abgestimmt nach acht Jahren das Abitur erreichen. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsentwicklung kann der Schwerpunkt der schulischen Belastung dabei in die Mittelund Oberstufe gelegt werden. Eine Lehrkraft steht als zentrale Ansprechperson für die Beratung und Begleitung solcher Schüler sowie deren Eltern zur Verfügung und koordiniert die unterrichtliche Abstimmung innerhalb der Schule.

Das Werner-Heisenberg- Gymnasium (WHG) in Heide hat sich gestern Abend anders entschieden. Die Schule wird auch ab dem kommenden Schuljahr lediglich die G 8- Schiene anbieten. Die Entscheidung fiel nach ausführlicher Diskussion mit 20 zu 14 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Mehrheit hielt G 8 für zukunftssicherer, weil es auch im Falle eines Regierungswechsels in Kiel Bestand haben dürfte.

Als ein Hauptargument nannte Schulleiter Jürgen Schmidt, „dass wir nicht zum Spielball der Schulpolitik werden wollen“. Bei Lehrern, Eltern und Schülern gab es aber unterschiedliche Ansichten. Ein Problem sind immer noch die langen Fahr- und Wartezeiten für weit entfernt wohnende Schüler. „Die Schülerbeförderung hat sich noch nicht angepasst“, monierte der Vorsitzende des Schulelternbeirats, Christian Bendzuck. Ansonsten seien die Anlaufschwierigkeiten bei G 8 inzwischen überwunden: „Es hat sich als praktikabel herausgestellt.“

Die Konferenz regte an zu prüfen, ob das WHG offene Ganztagsschule werden soll. Ein G 9-Angebot wird es nun an keinem der beiden Gymnasien in der Kreisstadt Heide geben.

Die Beschlüsse der Schulkonferenzen müssen noch vom Schulträger, dem Kreis Dithmarschen, bestätigt werden.

[Ditmarscher Landeszeitung v. 18.2.2011]

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Hans Flachs
16.02.2011 19.59
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Aktuell bei kn-online:

Der neue Vorsitzende des Kieler KEB für Grundschulen und Förderzentren nimmt kein Blatt vor den Mund, ebensowenig wie sein Vorgänger (und dessen hier unterzeichnender Vor-Vorgänger...):

Strammer Gegenwind für G8

kn-online.de Strammer Gegenwind für G8

Kiel – Der Kreiselternbeirat der Grundschulen stemmt sich weiterhin gegen eine flächendeckende Einführung des G8-Modells in Kiel. Und sieht sich dabei ganz bei den Eltern: Diese seien in den G8/G9-Entscheidungsprozess an den Gymnasien zu wenig eingebunden.

Mehr auf der KN-Seite und vermutlich morgen im Blatt

Gruß,
UK
--


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Hans Flachs
16.02.2011 19.49
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Moin,

immer wieder las man – von einem kleinen Kreis immer gleicher Leute – in verschiedenen Online-Foren von Zeitungen etc. den Vorwurf, die Initiative G9-jetzt! habe sich im Ministerium nie für eine flächendeckende Befragung der von G8 betroffenen Eltern eingesetzt. Dieses immer im Zusammenhang mit der Unterstellung einer besonderen Nähe der Inititative zu einer Partei.

Daher habe ich gestern die am 19.5.2010 in Plön gefaßte Resolution samt Begleitschreiben an den Bildungsminister, ihm am 20.5.2010 zugegangen, als Dokumentation der Aktivitäten der Initiative in dieser Sache auf die G9- jetzt! – Homepage gesetzt. Die Unterschriften unter der Resolution sind unerkennbar gemacht. Inhaltlich ist die Resolution nach wie vor gültig, einer Umsetzung steht jetzt, nach dem Gesetzesbeschluß, um so weniger im Wege.

Hier der Link:

resolution-zur-elternbefragung 2010-05-19

Wenn also dem einen oder der anderen dieser Vorwurf der Untätigkeit bzgl. einer Elternbefragung an die Initiative wieder einmal begegnet, genügt nun der Hinweis auf die Homepage. Gerade G9-jetzt! war es, die übergreifend mit als erste (sicher nicht als allererste!) diese Befragungen gefordert hat.

Gruß,
U.
--

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Hans Flachs
10.02.2011 20.09
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Guten Abend rundrum,

seit gestern / heute ist das neue Schulgesetz in seinem beschlossenen
Wortlaut im Netz zu finden:

schleswig-holstein.de Schulgesetz_09022011

Gruß,
UK
--
Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.
Vorsitzender: Dr.med.Ulrich G.Kliegis

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Hans Flachs
10.02.2011 10.00
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Schleswig-Holsteinischer Elternverein e.V.

Pressetext
Heikendorf, 9. Februar 2011

Kein Platz für Unruhe und Gebrüll:
Der Elternwille entscheidet!


Kiel / Heikendorf – „Wahlfreiheit! Das war der Begriff, der auf der Verpackung stand, als das neue Schulgesetz vor wenigen Tagen beschlossen wurde. Jetzt wird klar: Der politische Wille war (und ist auch noch, verkennen wir das nicht!) vorhanden, aber die Umsetzung des neuen Schulgesetzes überfordert die zuständige Abteilung des Bildungsministeriums (die anderen mußten noch nicht zeigen, was sie können…) offenkundig.

Ein Moratorium, das alle durch die Lande geisternden Briefe an Schulleiter, „Handreichungen“, Erlaßentwürfe etc. außer Kraft setzt, ist unerläßlich. Die Zeit dafür ist da, und man muß sie sich nehmen – im Interesse der Kinder, der Eltern, und letztlich auch der Schulen.“ Das sagte Dr. Ulrich G. Kliegis, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins, heute nachmittag in Kiel.

Die heute von den Lübecker Nachrichten veröffentlichte Aufforderung der Leiterin der Abteilung Gymnasien des Bildungsministeriums, nur von ihr unterschrieben, nicht vom Bildungsminister!, bis zum 22. Februar Einvernehmen oder Dissens nicht nur innerhalb der Schulen, sondern auch mit dem Schulträger zu erwirken bzw. festzustellen, scheitert schon am einfachsten Kriterium, das jeder Gremienentscheidung zugrunde liegt, der Einladungsfrist. Nach dem neuen Schulgesetz (§ 68 (3)) beträgt die für die Einberufung einer Schulkonferenz mindestens zwei Wochen. Auch die kommunalen Gremien haben einzuhaltende Fristen. Eine Eilbedürftigkeit, wie in Satz 4 von § 68 (3) SchG erwähnt, kann sicher nicht aus einer verfahrenen Termingestaltung der Bildungsverwaltung abgeleitet werden.

Das Argument, daß die Gemeinden lange genug Zeit hatten, sich auf den Tag X vorzubereiten, zählt nicht. Vielmehr überrascht es (oder auch nicht), daß viel mehr Schulen, als noch vor wenigen Tagen in den Medien behauptet, sich jetzt für G9 zu entscheiden anschicken. Erst danach kann bei einem Schulträger, wenn nötig, mit der notwendigen Überzeugungsarbeit begonnen werden.

Allerdings halten wir auch Rücktrittsforderungen gegen den Bildungsminister wegen der Unzulänglichkeiten in seinem Haus für absurd. Er hat 2009 einen Verwaltungsapparat übernommen, der noch keinem Streßtest, wie es die Umsetzung des neuen Schulgesetzes durch eine anders gefärbte politische Führung ist, unterworfen war. Daß einige Kandidat/inn/en diesen Test nicht bestehen – damit mußte man rechnen. Das Vertrauen in eine angenommene Leistungsfähigkeit und Loyalität, das Ekkehard Klug seiner Verwaltung als Vorschuß gegeben hat, erweist sich – dem Anschein der Ergebnisse nach – als zumindest in Einzelfällen abzuschreiben.

Die, die jetzt seinen Rücktritt fordern, erinnern in ihrer Motivation an die gedungenen Kamelreiterstaffeln in Kairo. Der Minister hat erklärt, daß er die politische Verantwortung für den unsäglichen Erlaßentwurf übernimmt, solch ein Eingeständnis verkneifen sich viele Minister, die selbst und unmittelbar an Fehlentscheidungen beteiligt waren, seit Jahren, auch in Kiel. Unabdingbar ist jetzt aber ein knallhartes Aufräumen. Es kann nicht angehen, daß eine auf Erfolg angelegte Bildungspolitik von jenseits ihres Fähigkeits-Zenits angekommenen MitarbeiterInnen konterkariert wird.

Das einfachste wäre jetzt, zunächst erst einmal die Anmeldetermine für alle Schulen zu verschieben. Das neue Schuljahr beginnt am 1. August, der Unterricht nach den Sommerferien erst am 15. August 2011 – das sind noch mehr als sechs Monate. In dieser Zeit sollte es gelingen, ein vernunft- und nicht gebrüllgesteuertes Ergebnis der Entwicklung zur zukünftigen Gymnasial-Landschaft zu erzielen. Auch an den Regional- und Gemeinschaftsschulen stehen wichtige Entscheidungen über die zukünftige Differenzierungstiefe an. Auch hier wollen die Eltern keinen Blankoscheck unterschreiben, sie wollen die Fakten kennen. Daher ist eine allgemeine Verschiebung der Anmeldungen zwar eine weitere Herausforderung für die Verwaltungen, aber damit kann man leben.

Insbesondere möchten wir noch einmal auf eine bisher kaum beachtete Lücke im neuen Schulgesetz hinweisen: Gerade in den dünn besiedelten Flächenkreisen kommt die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler oft aus Gemeinden, die zwar Schulkostenbeiträge zahlen, aber keinen Einfluß auf die Entscheidungen des Schulträgers haben. Welches Recht haben diese Gemeinden und ihre Einwohner, an den Entscheidungen über die Zukunft ihrer Schulen mitzuwirken?

Insgesamt kann es aber – abgesehen von diesem formalen Rumeiern – nur eine Lösung geben, auf die Gefahr, einen Wiederholungsfehler angestrichen zu bekommen:

Entscheidend für die Schulwahl ist der Elternwille (Artikel 8 (2) der Landesverfassung). Eine Fremdbestimmung dieser Entscheidung durch eigenwillige Schulleiter (hier liegt die Frage auf der Zunge, welchen Einfluß da eine Ministeriumsabteilung hatte), Hobby-Politiker in Kommunalparlamenten und andere stellt letztlich de facto eine Entmündigung der Eltern dar, die in Sorge um die Zukunft ihrer Kinder nur eines wollen -die bestmögliche Schulbildung.

In einem weiteren Schreiben der Abteilung Gymnasien vom 2.2.2011 wird den Schulleitungen der Schulen, die G8 und G9 anbieten wollen, u.a. aufgegeben, nicht nur Konsens mit dem Schulträger herzustellen, sondern es wird ihnen auch angekündigt, daß eine Genehmigung für den Doppelbetrieb von G8 und G9 vom Bildungsministerium nur dann zu erwarten ist, wenn mindestens zwei Züge (=Klassen) in dieser Kombination mit G8 beginnen. Im Schulgesetz findet sich für diese Anforderung übrigens keine Grundlage. Nun ergibt sich ein solches Ergebnis aber erst nach Abschluß der Anmeldefrist. Für die ist aber – in der aktuellen Verwaltungs-Erlebniswelt – eine verbindliche Aussage der jeweiligen Schule über ihr beschlossenes Angebot Voraussetzung. Wie soll das gehen? G8 + G9 – Beschluß, Anmelden, vielleicht kommt gerade ein Zug G8 heraus, und dann heißt es -termingerecht – April-April! ?

Es gibt nur eine Lösung: Bei der Anmeldung erklären die Eltern, was sie für ihr Kind wünschen. Und das wird umgesetzt. Basta. Das ist nach dem Schulgesetz möglich.

Und es bestätigt die Grundforderung, mit der die Eltern im Frühjahr landesweit rund 25.000 Unterschriften gesammelt haben:

G9 als Standardangebot aller Gymnasien!

Wer sein Abitur in 8 Jahren erlangen will, hat dazu in einem verkürzten Durchlauf der Oberstufe auch nach dem neuen Schulgesetz Gelegenheit. Und dieses Recht können dann auch die jetzigen G8-Jahrgänge sofort in Anspruch nehmen.

V.i.S.d.P.: Dr. Ulrich G. Kliegis, Adresse wie unten

Schleswig – Holsteinischer Elternverein e.V.
Geschäftsstelle:
Konsul-Lieder-Allee 36, 24226 Heikendorf
Tel. 0431 331144, Fax 0431 331146

Internet: http://www.Elternverein-SH.de
email: info@Elternverein-SH.de


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07.02.2011 16.17
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Pressetext

Heikendorf, 7. Februar 2011

G9: Die Leitwerte müssen Elternwille und Kindeswohl sein!

Kiel / Heikendorf – „Wenn der Bildungsminister den Erlaß zur Umsetzung der Schulartwahl G8- und G9-Bildungsgang jetzt neu formuliert, sollte er seiner seit vielen Jahren gewachsenen Linie treu bleiben und den Leitwerten Kindeswohl und Elternwille die höchste – und einzige -Priorität einräumen,“ – das sagte Dr. U. Kliegis, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins, heute in Kiel.


Jetzt ist zügiges und vernünftiges Handeln angesagt, denn die Eltern der jetzt umzuschulenden Grundschüler wollen wissen, wohin sie ihr Kind im nächsten Schuljahr schicken können. Dabei dürfen die persönlichen Präferenzen von ReferatsmitarbeiterInnen keine Rolle mehr spielen!

Es muß daher sichergestellt werden, daß bei den jetzt anstehenden Informationsveranstaltungen für kommende Sextaner die Antwort auf die Frage, ob am Wunschgymnasium G8 oder G9 angeboten wird, einzig und allein „Da richten wir uns ganz nach ihren Wünschen!“ lauten darf – nichts anderes.

Das Schulgesetz bietet in seiner bestehenden Form alle Voraussetzungen dafür, dem offenkundigen Elternwillen nach einem flächendeckenden G9-Angebot gerecht zu werden. Aber auch die, die G8 für ihre Kinder wollen, geraten dabei nicht ins Hintertreffen, wenn man es jetzt richtig gestaltet.

„Sehr honorig“ nannte Kliegis das Eingeständnis des Ministers, daß er den Erlaßentwurf abgezeichnet habe. Das hat alle, besonders die, die auf ihn und seine bildungspolitische Kompetenz setzen, überrascht. Um so stärker ist aber jetzt der Wunsch, unbeeinflußt von Partikularinteressen Dritter, dem Elternwunsch gerecht zu werden und eine Regelung herbeizuführen, die an den Gymnasien, wenn sie denn so zur Geltung kommt, unverzüglich ganz sicher wieder eine kreative Grundstimmung aufkommen lassen wird.

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, diese Regelung zu treffen, und zwar in einer Neufassung des Erlasses. Der muß nun aber ganz anders aufgebaut werden, als der in der Tonne gelandete Vorgänger.
Was ist dazu zu tun? – Der Erlaß ist entsprechend neu zu gestalten.

Mit diesem Verfahren wird dem Elternwillen Genüge getan:
a) Der Elternwille für G8 oder G9 wird bei der Anmeldung aufgenommen.
b) Der Schulleiter stellt den Wunsch der Eltern – ohne eigene Wertung – in der Schulkonferenz vor und empfiehlt, dem Wunsch der Eltern,
einschließlich derer der auch zu befragenden, bereits von G8 betroffenen Jahrgänge, zu folgen.


c) Die Empfehlung muß für G9 oder allenfalls für ein Nebeneinander von G9 und G8 lauten, es sei denn, es besteht nachweislich kein Wunsch nach G9. Gleichzeitig beschließt die Schulkonferenz, die Option für einen zweijährigen Oberstufen-Durchlauf für die Schüler, die es können und wollen, zu öffnen – dieses kann schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam werden. Die rechtlichen Möglichkeiten hierfür sind im Schulgesetz enthalten.

d) Vernünftigerweise sollte der Landtag §148 SchG wieder einkassieren. Dieser legt fest, daß die derzeit nach G8-Rhythmus Lernenden dieses fortsetzen müssen. Alternativ – und auch im Fall des Einkassierens – wird durch Erlaß festgelegt, daß diesen Schülern und Schülerinnen auf Elternwunsch ab sofort klassischer G9-Unterricht einschließlich einer 10. Klasse in der Sekundarstufe I zu erteilen ist, wobei sie am Ende der Sekundarstufe I entscheiden können, ob sie von ihrem erhaltenen G8-Recht Gebrauch machen und die Oberstufe in zwei Jahren durchlaufen, oder ob sie die Schule von der Pflicht entbinden, sie in acht Jahren zum Abitur zu führen. Für den zweijährigen Durchlauf müßten sich die Schüler, für die es in Frage kommt, also die, die ohnehin schneller lernen, vor dem Aufstieg
in die 12. Klasse die Inhalte der Einführungsphase der Oberstufe überlappend mit dem Ende der Mittelstufe erarbeiten. Daß das funktioniert, haben Schulversuche in anderen Bundesländern bereits gezeigt.

e) Der Schulleiter entwickelt im Zusammenwirken mit dem Schulträger ein Konzept, wie dieser Elternwunsch (lt. a) und b) ) umzusetzen ist, und stellt Einvernehmen im Sinne des Elternwunsches her.

„Nur auf diese Weise wird dem verfassungsmäßigen Recht der Eltern auf eine freie Wahl der weiterführenden Schulen Genüge getan. Der Elternwille ist entscheidend,“ betonte U.Kliegis.

„Wir hoffen, mit diesem Vorschlag konstruktiv zur Lösung des Problems beitragen zu können. Zu Detailgesprächen sind wir jederzeit bereit. Der Minister sollte auch den Bildungsausschuß des Landtags in seine Überlegungen einbinden. Einvernehmen im Sinne des Elternwillens kann nur förderlich sein."

Keine Sperrfrist, zur freien redaktionellen Verfügung.
V.i.S.d.P.: Dr. Ulrich G. Kliegis, Adresse wie unten

Schleswig – Holsteinischer Elternverein e.V.
Geschäftsstelle:
Konsul-Lieder-Allee 36, 24226 Heikendorf
Tel. 0431 331144
Fax 0431 331146
email: info@Elternverein-SH.de
Internet: http://www.Elternverein-SH.de

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