Sehstörungen
Das Faltblatt »Sehstörungen« ist ein urheberrechtlich geschütztes Produkt des Oreos Verlags GmbH, 83666 Waakirchen, der sich die Entscheidung über die Verbreitungsmöglichkeiten ausdrücklich vorbehält.
Der Oreos Verlag wehrt sich in eigener Initiative, ohne jeglichen verlagsfremden finanziellen oder organisatorischen Hintergrund gegen die Rechtschreibreform mit den leider nur begrenzten Möglichkeiten, die ihm als Kleinverlag zur Verfügung stehen:
1. Selbstverständlich erscheinen die Bücher des Verlags in traditioneller Rechtschreibung. In einigen Büchern wird im Impressum ausdrücklich auf diese Tatsache hingewiesen.
2. In der Werbung für seine Bücher, sowohl in Anzeigen als auch Prospekten, weist der Verlag regelmäßig darauf hin, daß die Bücher in traditioneller Rechtschreibung gedruckt sind. Letztes Beispiel für eine solche Verlagswerbung ist die Anzeige »Daß«, die auch hier im Rahmen der http://www.rechtschreibreform.com abgebildet worden ist (»Nachrichtenbrett«).
3. Mit diesen Werbemitteln erreicht der Verlag direkt das Lesepublikum und insbesondere den gesamten deutschen Verlags- und Buchhandel. So erscheint die »Daß«-Anzeige nach der bereits erfolgten Börsenblatt-Veröffentlichung ein weiteres Mal im Börsenblatt und zwar genau zur Buchmesse (erhöhte Auflagenzahl mindestens 10.000 Exemplare, die zur Messe dort aufliegen) und parallel in der Branchen-Monatszeitschrift BUCHMARKT, ebenfalls in der in Frankfurt bei der Buchmesse aufliegenden Ausgabe. Diese Aktionen wirken also direkt in der Szene, wo über die Anwendung oder Nichtanwendung der reformierten Rechtschreibung entschieden wird.
4. Das Faltblatt »Sehstörungen« ist im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten aus eigener Initiative des Oreos Verlags entstanden, Mitglieder des VRS haben es weder in Auftrag gegeben, noch waren sie an seiner Entstehung beteiligt. Es ist geplant, dieses Faltblatt einer weiteren Börsenblatt-Ausgabe beizulegen (ohne Nennung des VRS) und auf der Münchner Bücherschau im November aufzulegen bzw. zu verteilen. Auch dies ist eine völlig private, von keinem Verein veranlaßte oder unterstützte Aktion.
5. Der Oreos Verlag hat über Herrn Norbert Schäbler dem VRS angeboten, eine Teilauflage für diesen zu drucken. Die gesamten, nicht unerheblichen Kosten für die Redaktion und die Gestaltung trägt der Oreos Verlag. Für die reinen Druckkosten der VRS-Auflage gab es eine mündliche Zusicherung der Kostenübernahme. Ansonsten ist der VRS in die Erstellung dieses Faltblattes nicht involviert. Die Vorlage des Entwurfs an verschiedene Vereinsmitglieder galt lediglich der Kontrolle der Vereinsanschrift.
Interessant, daß die Frage »wer soll das bezahlen?« jetzt in der öffentlichen Diskussion vom Vereinsvorsitzenden des VRS im nachhinein wieder thematisiert wird. Das ist ein ausgesprochen unseriöses, ich würde sogar sagen vereinsschädigendes Geschäftsgebaren, da die Glaubwürdigkeit dieses Vereins beschädigt wird, ebenso wie durch die öffentliche Vorwegkritik des endlich gefundenen und hervorragend geeigneten neuen Kandidaten für den Vereinsvorsitz. Aber wir befinden uns ja unter deutschen Christen, ein deutscher Christ informiert seinen christlichen Mitbruder über dessen unzulängliche deutsche Gesinnung in aller Öffentlichkeit, damit nur alle dies mitbekommen. Vielleicht ist der Christ-ian nicht christlich genug für die Nachfolge? Immerhin scheut sich der amtierende Vorsitzende nicht, in dieser Richtung zu wirken.
Was ist das nur für eine unerfreuliche Gesellschaft!
Ortswechsel? Ja, aber wohin?
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Walter Lachenmann
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