Desinformation über den Geltungsbereich des Neuschriebs
In der Nachrichtenrubrik von http://www.rechtschreibreform.com/ schreibt der Schlußredakteur des Rheinischen Merkur, Michael Jansen, am 7.3.2002 folgenden KOMMENTAR:
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Neuregelung für Neubauer immer noch Vorschläge?
So wie Fritz Neubauer das alte Lied vom vorauseilenden Gehorsam singt, unbedingt die erste sein, so hat er sich umgekehrt publizistisch immer bemüht, die Neuregelung als Vorschläge zu verharmlosen. Das wiederum passt nun überhaupt nicht zu der Aufregung, die es gab. Ach, es sind nur Vorschläge?! Was meinen Sie denn, Herr Neubauer, kommt die sog. Rechtschreibreform oder verschwinden die Vorschläge in der Schublade? Don Quixote verkennt die Wirklichkeit!
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Michael Jansen tut so, als sei der Begriff Vorschläge die Unwahrheit. Jedoch betreiben der Duden und alle Journalisten, die eine Allgemeinverbindlichkeit des Neuschriebs behaupten, eine Desinformation der Bürger. Zum Geltungsbereich des Neuschriebs heißt es:
1 Geltungsbereich und Grundsätze der neuen Rechtschreibregelung
Das folgende amtliche Regelwerk, mit einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis, regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten (das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen aber auch Privatpersonen). Diese Regelung ersetzt jene von 1902 und alle anschließenden Ergänzungsverordnungen.
(Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis, Amtliche Regelung. In: KWMBl I So.-Nr. 1/1996, das ist das Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht , Kultus, Wissenschaft und Kunst, Teil I, Sondernummer 1, München, 31. Juli 1996, S. 7)
Manche Reformbefürworter, interessierte Verlage und Journalisten tun aber so, als sei die sogenannte Rechtschreibreform spätestens ab dem Jahre 2005 für alle Bürger verbindlich. Deshalb meinen viele Leute irrtümlich, sie müßten sich auf den Neuschrieb umstellen. Dieser Irrtum wird durch den Untertitel im neuen Duden Auf der Grundlage der neuen amtlichen Rechtschreibregeln verstärkt. Es ist aber die glatte Unwahrheit, wenn der Duden in seinem Vorwort irreführend schreibt: Ab August 2005 werden die neuen Regeln und Schreibungen allein verbindlich sein. (...) im Wörterverzeichnis sind daneben auch sämtliche früheren, erst ab 2005 nicht mehr geltenden Schreibungen enthalten und als solche gekennzeichnet.
Sind die Duden-Redakteure so dumm, oder tun sie nur so? Der Begriff amtlich bedeutet keineswegs Allgemeinverbindlichkeit, sondern bezieht sich nur auf Schulen und Behörden, denen man die rückschrittlichen neuen Regeln obrigkeitsstaatlich aufgezwungen hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 jedem Bürger außerhalb des Schulbereichs freigestellt, weiterhin so zu schreiben wie bisher. Deshalb trifft das Lied vom vorauseilenden Gehorsam besonders alle Journalisten, die freiwillig oder von ihrem Verleger gezwungen auf den Neuschrieb umgestellt haben. Die ss-Schreibung ist der Geßlerhut, an dem man sofort den vorauseilenden Gehorsam jener Zeitungen erkennen kann, die auf die neue Beliebigkeitsschreibung umgestellt haben. Selbst bei der ß/ss-Schreibung werden die klassische Rechtschreibung sowie neue und erfundene Schreibweisen durcheinander verwendet. Das könnte für einen Schlußredakteur ein Alptraum sein. Die Geister, die die Zauberlehrlinge riefen, werden sie nun nicht wieder los. Erst wenn der Meister ruft: Zurück zur bewährten einheitlichen Rechtschreibung! werden die bösen Geister gebannt.
Folglich ist nicht Fritz Neubauer, sondern Michael Jansen der Don Quixote, der gegen Windmühlen bzw. gegen die neue Beliebigkeitsschreibung kämpft.
Die finanziell unabhängige Presse, die bei der bewährten einheitlichen Rechtschreibung geblieben oder zu ihr zurückgekehrt ist, hat solche Probleme nicht. Man findet sie in der Liste der reformfreien Zeitungen und Zeitschriften in http://www.gutes-deutsch.de.
Manfred Riebe
Vorstandsmitglied des VRS
- Initiative gegen die Rechtschreibreform -
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg
Manfred.Riebe@raytec.de
http://www.vrs-ev.de
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