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Theodor Ickler
09.03.2002 03.01
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Nicht nur das IDS,

sondern das Vorwort zur amtlichen Regelung enthält den Satz vom „Vorbildcharakter für Privatpersonen“. Wenn man die gesamte Narretei überblickt, wie es heuite möglich ist, kann man diesen Anspruch erst so recht würdigen.
__________________
Th. Ickler

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Elke Philburn
09.03.2002 01.30
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Vorbildcharakter

Das hat man sich wohl damals erhofft. Es hat sich nur nicht bewahrheitet.

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Phil Mannix
09.03.2002 01.05
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Vielen Dank für die Informationen!
Das Institut für Deutsche Sprache geht sogar so weit,
bezüglich der Neuschreibung von einem >>Vorbildcharakter
auch für Privatpersonen<< zu sprechen. Das ist doch ein Witz, oder?
http://www.ids-mannheim.de/pub/sprachreport/reform/reform3.html

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Manfred Riebe
07.03.2002 22.42
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Desinformation durch die Westfalenpost

Hier folgen zwei aktuelle Beispiele dafür, daß die Presse die Bürger über die Rechtschreibreform und die Rechtschreibung desinformiert.

1. „Offiziell gilt, dass ab 1. August 2005 die alte Rechtschreibordnung endgültig von der neuen abgelöst wird.“ (Andreas Thiemann: Kultiviert. In: Westfalenpost vom 08.03.2002)

Daß dies die Unwahrheit ist, hatte ich bereits unten dargelegt.

2. „Wie so oft, wenn sich der Geist in lähmende Ratlosigkeit flüchtet, kann uns Chef-Dichter und -Denker Goethe zu Hilfe kommen. Ich zitiere: ‚Wie dieses oder jenes Wort geschrieben wird, darauf kommt es eigentlich nicht an, sondern darauf, dass die Leser verstehen, was man damit sagen wollte!'" (Andreas Thiemann: Kultiviert. In: Westfalenpost vom 08.03.2002)

Leider fehlt eine Quellenangabe. Natürlich kann jeder privat schreiben, wie es ihm paßt. Aber ein Schriftsteller muß auch an seine Leser denken, sobald seine Dichtungen veröffentlicht werden. So bekundete Goethe schon 1786 seinem Verleger die Absicht, der Adelungschen Rechtschreibung zu folgen (Johann Christoph Adelung, 1732-1806) und zog Adelungs Wörterbuch oft zu Rate, da er sich in der Rechtschreibung unsicher fühlte. (Hans Eggers: Deutsche Sprachgeschichte, Bd. 2, Reinbek 1986, S. 341).


– geändert durch Manfred Riebe am 09.03.2002, 16.39 –

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Manfred Riebe
07.03.2002 16.40
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Die Desinformation, die Rechtschreibreform sei ein Gesetz

Sehr geehrter Herr Mannix!

Ich hatte u.a. geschrieben: „Der Begriff ‚amtlich' bedeutet keineswegs Allgemeinverbindlichkeit, sondern bezieht sich nur auf Schulen und Behörden, denen man die rückschrittlichen neuen Regeln obrigkeitsstaatlich aufgezwungen hat.“
Der Neuschrieb ist also auch für den öffentlichen Dienst (Behörden, Verwaltungen) verbindlich. Aber wer hält sich in der Praxis schon daran, wenn die Minister und anderen Dienstvorgesetzten den Neuschrieb nicht anwenden und sich manche sogar offen oder hinter vorgehaltener Hand gegen ihn aussprechen? Selbst diejenigen, die sich redlich bemühen, den Neuschrieb anzuwenden, bringen nicht mehr als eine peinliche Beliebigkeitsschreibung zustande. Man sieht es in den Zeitungen. Aber um sich nicht zu blamieren und wenigstens den Schein zu wahren, wenden die meisten nur die ss-Schreibung an. Das ist die bekannte Verbeugung vor dem Geßlerhut.

In manchen Publikationen standen auch Desinformationen, die Rechtschreibreform sei ein Gesetz oder die neue Rechtschreibung werde im Jahre 2004 oder 2005 gesetzlich festgeschrieben. Auch das sind Märchen, die die Bevölkerung irreführen sollen.

1. Es gibt weder für die Schulen noch für die Allgemeinheit ein Gesetz über die Rechtschreibreform. Es gibt lediglich für die Schulen Kultusministererlasse und für die Behörden Innenministererlasse. Landesgesetze wären in den 16 Länderparlamenten nicht zustandegekommen. Der bayerische Kultusminister Hans Zehetmair sagte dazu:

„Es gibt aber auch die Diskussion darüber, ob die Landtage in die Entscheidung mit einbezogen werden müssen. Wenn das der Fall ist, wird die Reform – da bin ich mir sicher – nicht stattfinden.“
(Gespräch mit Bayerns Kultusminister Zehetmair über die Rechtschreibreform. Orthographie üben mit dem Kanzler. In: Rheinische Post vom 29.11.1995, abgedruckt in Zabel: Keine Wüteriche am Werk, 1996, S. 315)

2. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform vom 14. Juli 1998 heißt es:

„Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“
(Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97, S. 59. Vgl. die Netzverweisliste in unserer Netzseite http://www.vrs-ev.de, in der auch eine Netzseite mit allen 38 Gerichtsurteilen aufgeführt ist.)

Die gesamte übrige Bevölkerung kann selbstverständlich über das Jahr 2005 hinaus so weiterschreiben wie bisher. Das bedeutet, daß die Zeitungen völlig frei wären, die herkömmliche Rechtschreibung beizubehalten. Daß dies möglich ist, beweist die Liste der reformfreien Medien in http://www.gutes-deutsch.de.

3. Richtig ist, daß ab dem Jahre 2005 in den Schulen nur noch die neue Rechtschreibung gelten soll. Da sie aber äußerst mangelhaft ist, ist nicht abzusehen, ob und in welcher Form sie überhaupt fortgeführt wird. Die gegenwärtige Beliebigkeitsschreibung ist ja das genaue Gegenteil der auch über das Jahr 2005 hinaus gültigen traditionellen einheitlichen Rechtschreibung.

Die sogenannte Rechtschreibreform ist bereits durch viele Elchtests durchgefallen. Wenn ein neues Auto nur durch einen einzigen Elchtest durchfiele, dann gäbe es sofort eine Rückrufaktion. Deshalb bin ich der Meinung, daß die Parteien die mißlungene Reform schon längst hätten zurücknehmen müssen, wenn sie nicht von interessierten Medienkonzernen hohe Parteispenden erhalten hätten.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Riebe
Vorstandsmitglied des VRS
- Initiative gegen die Rechtschreibreform –
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg
Manfred.Riebe@raytec.de
http://www.vrs-ev.de

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Theodor Ickler
07.03.2002 03.33
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Behörden

Herr Riebe hat das Urteil richtig wiedergegeben. Wieweit den Behördenmitarbeitern eine objektiv falsche Neuschreibung vorgeschrieben werden kann, war bisher nicht Gegenstand juristischer Klärung. In Karlsruhe ging es nur um die Schule. Es müßte also mal ein Beamter klagen. Ich selbst komme nicht in Betracht, weil mein Dienstherr noch nicht versucht hat, mir eine bestimmte Schreibweise aufzuzwingen. Meine Studenten liefern alle Qualifikationsarbeiten in bewährter Rechtschreibung ab. Nur wenn ich Zweitgutachten zu schreiben habe, stoße ich auf Neuschreibung. Gestern zum Beispiel, und prompt war das Ergebnis so fehlerhaft, daß es zu einer entsprechenden Bemerkung im Gutachten führt.

Junge Germanisten sehen ein, daß es sie disqualifiziert, wenn sie grammatisch falsches, obgleich vom Kultusministerium verordnetes Deutsch schreiben.

Es ist auch eine beweisbare Tatsache, daß praktisch alle Schriftstücke der Universitätsverwaltung orthographisch fehlerhaft sind, seit man unsinnigerweise beschlossen hat, auf Reformschreibung umzustellen. Nicht einmal die Heysesche s-Schreibung funktioniert.
__________________
Th. Ickler

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Phil Mannix
07.03.2002 01.30
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Sehr geehrter Herr Riebe,
in Ihrem Beitrag vom 07.03.2002 schreiben Sie:
>>Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 jedem Bürger außerhalb des Schulbereichs freigestellt, weiterhin so zu schreiben wie bisher.<<
Ich dachte immer, daß der Neuschrieb auch für den öffentlichen Dienst (Behörden, Verwaltungen) verbindlich sei. Unterliege ich einem Irrtum?

Mit freundlichen Grüßen
Phil Mannix

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Manfred Riebe
06.03.2002 15.48
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Desinformation über den Geltungsbereich des Neuschriebs

In der Nachrichtenrubrik von http://www.rechtschreibreform.com/ schreibt der Schlußredakteur des „Rheinischen Merkur“, Michael Jansen, am 7.3.2002 folgenden KOMMENTAR:
____________________________________________
Neuregelung für Neubauer immer noch „Vorschläge“?

So wie Fritz Neubauer das alte Lied vom „vorauseilenden Gehorsam“ singt, „unbedingt die erste sein“, so hat er sich umgekehrt publizistisch immer bemüht, die Neuregelung als „Vorschläge“ zu verharmlosen. Das wiederum passt nun überhaupt nicht zu der Aufregung, die es gab. Ach, es sind nur Vorschläge?! Was meinen Sie denn, Herr Neubauer, kommt die sog. „Rechtschreibreform“ oder verschwinden die Vorschläge in der Schublade? Don Quixote verkennt die Wirklichkeit!
____________________________________________

Michael Jansen tut so, als sei der Begriff „Vorschläge“ die Unwahrheit. Jedoch betreiben der Duden und alle Journalisten, die eine Allgemeinverbindlichkeit des Neuschriebs behaupten, eine Desinformation der Bürger. Zum Geltungsbereich des Neuschriebs heißt es:

„1 Geltungsbereich und Grundsätze der neuen Rechtschreibregelung
Das folgende amtliche Regelwerk, mit einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis, regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten (das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen – aber auch Privatpersonen). Diese Regelung ersetzt jene von 1902 und alle anschließenden Ergänzungsverordnungen.“
(Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis, Amtliche Regelung. In: KWMBl I So.-Nr. 1/1996, das ist das Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht , Kultus, Wissenschaft und Kunst, Teil I, Sondernummer 1, München, 31. Juli 1996, S. 7)

Manche Reformbefürworter, interessierte Verlage und Journalisten tun aber so, als sei die sogenannte Rechtschreibreform spätestens ab dem Jahre 2005 für alle Bürger verbindlich. Deshalb meinen viele Leute irrtümlich, sie müßten sich auf den Neuschrieb umstellen. Dieser Irrtum wird durch den Untertitel im neuen Duden „Auf der Grundlage der neuen amtlichen Rechtschreibregeln“ verstärkt. Es ist aber die glatte Unwahrheit, wenn der Duden in seinem Vorwort irreführend schreibt: „Ab August 2005 werden die neuen Regeln und Schreibungen allein verbindlich sein. (...) im Wörterverzeichnis sind daneben auch sämtliche früheren, erst ab 2005 nicht mehr geltenden Schreibungen enthalten und als solche gekennzeichnet.“
Sind die Duden-Redakteure so dumm, oder tun sie nur so? Der Begriff „amtlich“ bedeutet keineswegs Allgemeinverbindlichkeit, sondern bezieht sich nur auf Schulen und Behörden, denen man die rückschrittlichen neuen Regeln obrigkeitsstaatlich aufgezwungen hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 jedem Bürger außerhalb des Schulbereichs freigestellt, weiterhin so zu schreiben wie bisher. Deshalb trifft das Lied vom „vorauseilenden Gehorsam“ besonders alle Journalisten, die freiwillig oder von ihrem Verleger gezwungen auf den Neuschrieb umgestellt haben. Die ss-Schreibung ist der Geßlerhut, an dem man sofort den vorauseilenden Gehorsam jener Zeitungen erkennen kann, die auf die neue Beliebigkeitsschreibung umgestellt haben. Selbst bei der ß/ss-Schreibung werden die klassische Rechtschreibung sowie neue und erfundene Schreibweisen durcheinander verwendet. Das könnte für einen Schlußredakteur ein Alptraum sein. Die Geister, die die Zauberlehrlinge riefen, werden sie nun nicht wieder los. Erst wenn der Meister ruft: „Zurück zur bewährten einheitlichen Rechtschreibung!“ werden die bösen Geister gebannt.

Folglich ist nicht Fritz Neubauer, sondern Michael Jansen der „Don Quixote“, der gegen Windmühlen bzw. gegen die neue Beliebigkeitsschreibung kämpft.

Die finanziell unabhängige Presse, die bei der bewährten einheitlichen Rechtschreibung geblieben oder zu ihr zurückgekehrt ist, hat solche Probleme nicht. Man findet sie in der Liste der reformfreien Zeitungen und Zeitschriften in http://www.gutes-deutsch.de.

Manfred Riebe
Vorstandsmitglied des VRS
- Initiative gegen die Rechtschreibreform -
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg
Manfred.Riebe@raytec.de
http://www.vrs-ev.de

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Manfred Riebe
04.03.2002 13.59
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Goethe über Desinformation

Thomas Paulwitz schrieb: „Glauben Sie allen Ernstes, daß die großen Medienkonzerne, die heutzutage die Sprachentwicklung im hohen Maße beeinflussen, wirklich nur die bestmögliche Verständlichkeit im Sinn haben?“

Schon Goethe sagte: „Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten.“ (Johann Wolfgang von Goethe, in: Johann Peter Eckermann: Gespräche mit Goethe, 16.12.1828)

„Mir wird, je länger ich lebe, immer verdrießlicher, wenn ich den Menschen sehe, der eigentlich auf seiner höchsten Stelle da ist, um der Natur zu gebieten, um sich und die Seinigen von der gewalttätigen Notwendigkeit zu befreien; wenn ich sehe, wie er aus irgendeinem vorgefaßten falschen Begriff gerade das Gegenteil tut von dem, was er will, und sich alsdann, weil die Anlage im Ganzen verdorben ist, im Einzelnen kümmerlich herumpfuschet.“ (Johann Wolfgang von Goethe: Wilhelm Meisters Wanderjahre II)

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Christian Melsa
03.03.2002 17.38
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Re: Re: Re: Aus der VRS-Pressemitteilung

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Thomas Paulwitz

Aber Spaß beiseite: Glauben Sie allen Ernstes, daß die großen Medienkonzerne, die heutzutage die Sprachentwicklung im hohen Maße beeinflussen, wirklich nur die bestmögliche Verständlichkeit im Sinn haben?

Das meine ich natürlich nicht. Die abstrahierte Macht des Kapitals, das Geld, ist in dem Sinne unnatürlich d.h. eine künstliche Beeinträchtigung der Entwicklung.

Aber diese Medienkonzerne haben ja trotzdem keine totale Kontrolle über die Sprachentwicklung. Sie ändern nichts an dem eigentlichen Grundprinzip.

Zitat:
Sprachentwicklung ist die Antwort auf verschiedene Arten von Einflußnahme auf die Sprache.

Nur Beispiele:
Was ist mit dem Einfluß von Lug und Trug?
Was ist mit Höflichkeitsformen?
Was ist mit political correctness?
Was ist mit (Denk-)Traditionen?

Ist ihr Hauptzweck die Verständlichkeit?

Nein (abgesehen vom letzten Beispiel), und eben deswegen sind diese Prinzipien meist auch nicht sehr langlebig. Sie müssen immer künstlich am Leben erhalten werden: Eine Lüge muß man vor der Enthüllung schützen, Höflichkeitsformen sind dem Wandel der Sitten unterworfen, political correctness ist auch nichts anderes als eine intellektuelle Mode der Wortwahl, die niemand mitzumachen braucht. Tradition ist etwas weit gefaßt, natürlich ist auch eine Sprache Tradition. Wenn die Sprache die Tradition ignorieren würde, würde das der Verständigung entlang der Zeitachse offensichtlich schaden. Denktraditionen sind meist kultureller Natur, aber natürlich auch sprachlich verankert. Doch auch bei Denktraditionen bleibt langfristig nur das am Leben, das sich aus sich selbst heraus bzw. aus der Probe der Erfahrung als sinnvoll erweist, oder es wird zusätzlich aus bestimmten Erwägungen künstlich am Leben erhalten. Die Rechtschreibreform ist ein Beispiel für etwas, das aus bestimmten Erwägungen künstlich am Leben zu erhalten versucht wird. Und solange diese Lebenserhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden und anhalten, kann die Reform ja auch einen gewissen Erfolg verzeichnen, jedenfalls was die Häufigkeit der Anwendung betrifft.

Es gibt also einen gewissen Grundstrom der Sprachentwicklung. Den kann man natürlich aufhalten oder umzulenken versuchen, vielleicht auch erfolgreich. Doch nach einer Weile sucht sich die Sprache wieder ihre eigenen Wege. Niemand kann schließlich die Sprachanwendung absolut kontrollieren. Und wenn irgendwo etwas Neues auftaucht, das sich für die Verständigung als nützlich erweist, ein neues Wort oder sonst eine sprachliche Methode, wer könnte total und nachhaltig verhindern, daß es sich ausbreitet? Man stelle sich vor, jemand verböte das Verwenden von Smileys oder verkürzten Infinitiven (*schluck*) im Internet. Es gäbe keine Aussicht auf Erfolg. Die Leute würden diese Kommunikationsmittel natürlich trotzdem weiterbenutzen, weil sie nützlich sind.

Einen Faktor, der bei der natürlichen Sprachentwicklung der bestmöglichen Verständigung entgegensteht, gibt es allerdings doch noch: die Vereinfachung. Wenn etwas sich als auf die Dauer unnötig kompliziert erweist, wenn also gewissermaßen der Aufwand den Nutzen übersteigt, wird es im Gebrauch vernachlässigt.

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Thomas Paulwitz
03.03.2002 16.38
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Re: Re: Aus der VRS-Pressemitteilung

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Christian Melsa

Wenn Sie der erwähnten These widersprechen, wie erklären Sie sich dann überhaupt Sprachentwicklung? Natürlich kann man in ihr auch immer bestimmte Kleinigkeiten finden, die man als der Verständigung nicht dienlich bezeichnen könnte, aber die bewähren sich dann eben nicht langfristig. Sobald eine in jeder Hinsicht bessere Möglichkeit zur Verfügung steht, etwas sprachlich auszudrücken, werden immer mehr Sprachnutzer sich dieser bedienen (wenn Sie den Vorteil erfaßt haben und nicht in der Schule gezielt davon abgehalten werden). Das ist ein evolutionäres Prinzip von Auslese, das es in allen möglichen Bereichen der Welt gibt.

Richtig: Das Ausleseprinzip erleben wir gerade weltweit, indem ein großes Sprachensterben stattfindet.

Aber Spaß beiseite: Glauben Sie allen Ernstes, daß die großen Medienkonzerne, die heutzutage die Sprachentwicklung im hohen Maße beeinflussen, wirklich nur die bestmögliche Verständlichkeit im Sinn haben?

Sprachentwicklung ist die Antwort auf verschiedene Arten von Einflußnahme auf die Sprache.

Nur Beispiele:
Was ist mit dem Einfluß von Lug und Trug?
Was ist mit Höflichkeitsformen?
Was ist mit political correctness?
Was ist mit (Denk-)Traditionen?

Ist ihr Hauptzweck die Verständlichkeit?
__________________
Thomas Paulwitz
http://www.deutsche-sprachwelt.de

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Christian Melsa
03.03.2002 16.19
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Re: Aus der VRS-Pressemitteilung

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Thomas Paulwitz
„Der VRS vertritt den Standpunkt, [...]. Aus einem evolutionären Prozeß heraus setzt sich in der Sprachpraxis nur das durch, was sich als der Verständigung dienend erweist“.

Diese These erscheint mir nicht nur etwas gewagt, sondern auch utopisch und wirklichkeitsfremd. Der Sprachgebrauch richtet sich nämlich nicht nur nach der Verständlichkeit. Es gibt keinen geschützten Ort, an dem sich die Sprache ungestört entwickeln kann.


Was für ein geschützter Ort sollte das auch sein? Doch hoffentlich keine Reformkommission. Sprache soll sich ja in der Wirklichkeit bewähren. Wenn Sie der erwähnten These widersprechen, wie erklären Sie sich dann überhaupt Sprachentwicklung? Natürlich kann man in ihr auch immer bestimmte Kleinigkeiten finden, die man als der Verständigung nicht dienlich bezeichnen könnte, aber die bewähren sich dann eben nicht langfristig. Sobald eine in jeder Hinsicht bessere Möglichkeit zur Verfügung steht, etwas sprachlich auszudrücken, werden immer mehr Sprachnutzer sich dieser bedienen (wenn Sie den Vorteil erfaßt haben und nicht in der Schule gezielt davon abgehalten werden). Das ist ein evolutionäres Prinzip von Auslese, das es in allen möglichen Bereichen der Welt gibt.

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Thomas Paulwitz
03.03.2002 13.36
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Aus der VRS-Pressemitteilung

„Der VRS vertritt den Standpunkt, [...]. Aus einem evolutionären Prozeß heraus setzt sich in der Sprachpraxis nur das durch, was sich als der Verständigung dienend erweist“.

Diese These erscheint mir nicht nur etwas gewagt, sondern auch utopisch und wirklichkeitsfremd. Der Sprachgebrauch richtet sich nämlich nicht nur nach der Verständlichkeit. Es gibt keinen geschützten Ort, an dem sich die Sprache ungestört entwickeln kann.
__________________
Thomas Paulwitz
http://www.deutsche-sprachwelt.de

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Reinhard Markner
28.02.2002 03.36
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Presseerklärung des VRS

Die Veröffentlichung des 3. Geheimberichts der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung hat in den letzten Tagen einige öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (VRS) begrüßt dies und stellt dazu fest:

Die Kultusministerkonferenz ließ im Oktober 2000 verlauten, es werde keine Reform der Reform geben, die Rechtschreibkommission werde aber bis Ende 2001 überprüfen, wie es um die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung bestellt sei und ob nicht einige der bekannten Probleme schon vor Ende der »Übergangszeit« im Jahre 2005 behoben werden könnten. Damit gab sie zu erkennen, daß sie die Rechtschreibkrise weiterhin auszusitzen gewillt war. Denn die fehlende Akzeptanz war längst durch repräsentative Meinungsumfragen und nicht zuletzt den schleswig-holsteinischen Volksentscheid 1998 zweifelsfrei belegt, und die Kommission selbst hatte bereits 1997 Änderungen am Regelwerk als »unumgänglich« bezeichnet.

In ihrem dritten, als »vertraulich!« deklarierten Bericht, der jetzt der Öffentlichkeit bekannt wird, liefert die Rechtschreibkommission die bestellten Untersuchungsergebnisse. Die Reformer benennen einige besonders eklatante Fehler der Neuregelung und gestehen Korrekturbedürftigkeit ein. Sie bestätigt damit ihre Kritiker, allen voran Professor Theodor Ickler (Univ. Erlangen/Nürnberg), dem letztes Jahr für seine Forschungen zur Orthographie der renommierte Deutsche Sprachpreis verliehen wurde. Dennoch ist sie weit davon entfernt, dies ehrlich einzugestehen, sondern glaubt immer noch, die Einwendungen unabhängiger Experten durch Schmähkritik beantworten zu müssen.

Die gewagten Neuinterpretationen des Reformregelwerks, welche der Bericht enthält, führen zu Resultaten, die dem Wörterverzeichnis der Neuregelung und damit dieser selbst widersprechen. Denn dort heißt es schon im Vorwort, es werde »durch den Regelteil und das Wörterverzeichnis die geltende Norm der deutschen Schreibung festgelegt.« Im Bericht werden sogenannte »Meta-Toleranzregeln« erörtert, mit denen sich das Regelwerk auch entgegen seinem Wortlaut auslegen läßt. Die Kommission schafft sich so beträchtliche neue Spielräume. Mit dem Befund konfrontiert, daß Leid tun grammatikalisch falsch ist, ersinnt sie die neue Variante leidtun neben Leid tun. In letzter Konsequenz müßte dann eigentlich alles zulässig sein, was sich irgendwie aus den neuen Regeln zusammenreimen läßt: unter Berufung auf das »Stammprinzip« etwa dänken wg. Gedanke, sprächen wg. Sprache, Hänne wg. Hahn, so wie bereits aufwändig neben aufwendig in den aktuellen Wörterbüchern. Entsprechendes gilt für die Bereiche Getrennt-/Zusammenschreibung und Groß-/Kleinschreibung. So entstünde eine Fülle von Variantenschreibungen, doch stellt die Kommission andererseits fest, daß eine Erweiterung der Varianten dem Sinn und Zweck von Normierung völlig widerspräche. Die Alternative wäre eine weitere Komplizierung des Regelwerks, das jetzt schon anderthalbmal so umfangreich wie der Regelteil des Dudens von 1991 ist und damit das umfangreichste orthographische Regelwerk der deutschen Sprachgeschichte – ein Umstand, der nur durch die Reduzierung der Paragraphenzahl überspielt werden konnte.

Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege empfiehlt für den Weg aus der Krise die Rückbesinnung auf Beobachtung und Beschreibung des Sprachgebrauchs. Der deskriptive Ansatz ist der präskriptiven Vorgehensweise der Reformer in allen Belangen überlegen. Werden der Sprachgemeinschaft keine künstlich ersonnenen Schreibungen aufdrängt, entfällt überflüssiger Lernaufwand und zugleich die Notwendigkeit einer kostenträchtigen Umstellung. Eine Abwendung vom mißglückten Reformversuch wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt immer noch kostengünstiger als dessen Fortführung. Das sollte in Zeiten striktesten Sparzwangs auch einmal von jenen Politikern bedacht werden, die die Rechtschreibreform abzubrechen nicht erwägen wollen, weil man sich »nun einmal für die Reform entschieden habe«.

Professor Theodor Ickler hat mit seinem »Rechtschreibwörterbuch« bewiesen, daß die vor der Reform allgemein übliche Orthographie in Wahrheit viel unkomplizierter ist als die Reformschreibung. Sein Regelwerk übernimmt die thematische Gliederung der Neuregelung, ist aber bei gleicher Präzision nicht einmal halb so lang. Der von ihm gewählte deskriptive Grundsatz verspricht auch für die Anwendung in Schule und Öffentlichkeit ein Absinken der Fehlerquote.

Der VRS vertritt den Standpunkt, der Staat solle sich von Sprachregelungen fernhalten – erst recht, wenn diese dem überwältigend mehrheitlichen Willen der Bevölkerung entgegenstehen. Aus einem evolutionären Prozeß heraus setzt sich in der Sprachpraxis nur das durch, was sich als der Verständigung dienend erweist, eine Regelung von Staats wegen ist nicht erforderlich. Der Umgang mit der deutschen Rechtschreibung in Form von geheimen Beratungen und vertraulichen Berichten erinnert an Verfahrensweisen des Obrigkeitsstaates. Der VRS fordert die verantwortlichen Politiker dazu auf, endlich zu einem demokratischen Umgang mit der deutschen Sprache zurückzukehren.

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Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (VRS), dem bekannte Schriftsteller wie Günter Kunert, Reiner Kunze und Siegfried Lenz angehören, wurde am 31. Mai 1997 gegründet. Er widmet sich der Pflege sowie dem Schutz der deutschen Sprache und insbesondere ihrer Rechtschreibung vor willkürlichen Eingriffen.

VRS e.V.
Veltheimstraße 26
22149 Hamburg

http://www.vrs-ev.de

Vorsitzender:
Christian Melsa
Tel. 040 / 672 15 94
Fax 040 / 66 93 15 62
vorsitzender@vrs-ev.de

Pressesprecher:
Dr. Jürgen Langhans
Telefon: 0721 / 49 19 92
pressesprecher@vrs-ev.de

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Manfred Riebe
27.02.2002 08.31
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Gerichtsurteile zur Rechtschreibreform

Ich habe gestern in der Netzseite des Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (VRS), http://www.vrs-ev.de, im Gästebuch auf eine Netzseite über Gerichtsurteile und -beschlüsse zur Rechtschreibreform aufmerksam gemacht.

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