Nazionalfeiertag, Volk und Führung ....
(Theodor Ickler: )
... statt dessen ein Tag der Administration ...
Wir sind das Volk. Ergibt sich daraus nicht schon mehr oder weniger per definitionem, daß wir nicht die Administration sind?? (... von deren Gnaden, das müssen Sie zugeben, auch jahrzehntelang der 17.-Juni-Feiertag war ...)
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Zur längst ins Leere gelaufenen, einst doch so klar beantworteten Demokratiefrage (ja, ich weiß, ich kenne mich da aus, bin ich doch selbst in den 50er und 60er Jahren zur westdeutschen Schule gegangen) auf Spiegel.de ein lesenswerter Fünfteiler von Adrian Schimpf, Hochschullektor des DAAD für deutsches Recht an der University of Surrey im englischen Guildford, Quelle: www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,267865,00.html, Titel: »Verfassung ohne Volk«;
Leseprobe:
»Wäre es nicht angebracht, das Volk nach seiner Meinung zu fragen, bevor eine neue, diesmal sogar gesamteuropäische Verfassung in Kraft tritt? Allzu hartnäckige Querulanten, die nicht lassen können, nach einem Plebiszit zu schreien, werden dann meist von den Inquisitoren der repräsentativen Demokratie mürrisch und schmallippig abgefertigt, das Grundgesetz sehe eine solche Abstimmung nicht vor, die Forderung sei damit verfassungswidrig.
Befürworter von Plebisziten verweisen in solchen Diskussionen gerne auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Ihr Argument: Gerade dieser Artikel sei Ausdruck des schlechten Gewissens, nie das Volk befragt zu haben. Artikel 146 GG lautet nämlich: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Mit den Worten „vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“ könne ja nur eine Volksabstimmung über die deutsche Verfassung gemeint sein. Und warum sollte man Artikel 146 GG nicht sogar analog auf eine neue europäische Verfassung anwenden können?
„Grober Unfug“, sagen dazu jedoch viele der etablierten Rechtsgelehrten. Denn schon der Ausgangspunkt sei falsch. Jene Zeile in Artikel 146 GG, „vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“, sei nämlich keineswegs ein Hinweis auf eine Volksabstimmung. Vielmehr ergäbe eine systematische Interpretation dieser Vorschrift, daß das Grundgesetz stets davon ausgeht, daß das Volk durch seine Repräsentanten in freier Entscheidung etwas beschließt. Eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung könne es daher auch gemäß Artikel 146 GG nur dann geben, wenn zuvor ein solches Plebiszit im Wege der Verfassungsänderung ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen wurde.«
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<zyn>Waren Stalin, Hitler und Honnecker in diesem Sinne nicht prächtige Demokraten??</zyn>
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Detlef Lindenthal
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