Bescheidenheit ist – Glückssache
Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes, Papier, hat sich vor einigen Wochen darüber beklagt, daß die Bundesreigerung die Beschlüsse des BVerfG nicht gebührend beachten würde.
Der Herr Papier rafft aber auch gar nichts mehr: er hat noch nicht gemerkt, daß wir schon längst in einer politischen Ellbogengesellschaft angekommen sind, wo jeder das macht, was eben machbar ist. Wenn ein Urteil nicht gebührend beachtet wird, soll er doch ein zweites Urteil in der gleichen Sache sprechen – das ist auch nicht schwieriger, als einen erneuten Volksentscheid herbeizuführen.
Papier hat übrigens selbst seinen gebührenden Teil zu dieser Entwicklung beigetragen: Das ablehnende Votum des Deutschen Bundestages zur Rechtschreibreform ist vom Gericht im Urteil vom 14. 7. 1988 in Form eines Langzitates gewürdigt worden, Papier hat den Bundestagsbeschluß in sein Urteil eingeklebt, wie man ein seltenes Alpenblümchen in sein Herbarium einklebt – wie süüüß! Der Deutsche Bundestag hat zwar explizit ausgeführt: „Die Sprache gehört dem Volk“, aber wozu gibt es schließlich das Gericht, man sagt ganz einfach: „Die Sprache gehört dem Gericht und den Ministern.“ Was man hat, das hat man, die Gelegenheit ist doch günstig. Wirklich?
Die Geschichte wird zeigen, daß das ein Riesenirrtum war. Die Sprache gehört denen, die ihrer mächtig sind, also in erster Linie gehört sie der schreibenden Zunft, vor allem auch der Bevölkerung, keinesfalls aber ministeriellen Sprachgrabschern – die genausowenig wissen, was sie eigentlich machen und anrichten wie ein Opa, der einem Mädchen an den Busen faßt.
Brauchen die Kultusminister die Lufthoheit über die deutsche Rechtschreibung?
„Wer sich etwas nimmt, was er nicht braucht, stiehlt“ (Mahatma Gandhi).
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