Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration
Ziel 17: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen.Wir werden
a) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten;
b) Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu wahren sind;
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf „Hassstraftat“ wurde der Liste der sss-Greuel hinzugefügt.
Da Deutschland die „unverbindlichen“ Regelungen des Migrationspaktes schon übererfüllt, wäre es überflüssig, diesen auch noch zu unterzeichnen. Unsere religiotischen Altparteien wetteifern ja sogar noch darum, Schülern den grundgesetzwidrigen Koran nahezubringen, natürlich nur weichgespült. Das ist so, als stünde Hitlers „Mein Kampf“ mit ausgewählt harmlosen Stellen als Pflichtlektüre im Lehrplan.
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