Bürgerverachtung, die nächste Stufe
Als ob es mit der Mißachtung der Bürger durch die bisherigen „Reformen“ nicht genug wäre, setzt jetzt mit Mahnungen und Zwangsvollstreckungen die flächendeckende Abpressung des „Rundfunkbeitrags“ („Demokratieabgabe“) von denjenigen Bürgern ein, die sich dem parteiennahen Volksbelustigungs- und Verdummungskonzern ARD-ZDF-DRadio nicht aussetzen und ihn aus Gewissensgründen auch nicht finanziell unterstützen wollen. Ein Blogger, Pseudonym „Aldebaran“, beschreibt eindrucksvoll den Ablauf der Gerichtsverhandlung v. 19. August in Potsdam:
Wahlzeit: Bestandsaufnahme ausführliches Protokoll zu Potsdam
Nach langer Zeit wieder mal ein Posting... tut mir Leid, dass es so lange gedauert hat. Das hat im wesentlichen drei Gründe:
1) Ich habe zwischenzeitlich den Entschluss gefasst, zu emigrieren...
[Es folgt eine Schilderung der Rechtsfarce, in der fast ein Dutzend Klagen gegen den Rundfunkszwangsbeitrag abgeschmettert wurden. Danach bringt Aldebaran eine interessante Aufstellung über das Interesse, das die Parteien an diesem rechtlichen Schurkenstück haben:]
- SPD: der Rundfunkbeitrag geht auf eine Initiative Kurt Becks zurück; die SPD profitiert in der Postenverteilung disproportional vom öfffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen, da es nach wie vor gültige Absprachen darüber gibt, wer welches Parteibuch in welchem Amt bei bestimmten Rundfunkanstalten hat; die Idee in NRW, Rundfunkbeiträge sachfremd zur Förderung von lokalem Printjournalismus einzusetzen, stammt vom SPD-Politiker Marc Jan Eumann, ergo: wer den Rundfunkbeitrag ablehnt, sollte die SPD nicht wählen. Es wäre wohl eine gelinde Untertreibung, zu sagen, dass diese Partei ihre besten Zeiten hinter sich hat mir erscheint sie so sozial und nötig wie ein Loch im Kopf.
- CDU: profitiert natürlich im selben Maße von der Kungelwirtschaft der öffentlich-rechtlichen Anstalten; der ehemalige Regierungssprecher Angela Merkels ist Intendant des BR; aber es gibt auch Zeichen von Dissenz, etwa in (vergangenen) Äußerungen vom Chef der Sächsischen Staatskanzlei Johannes Beermann, der nun allerdings im ZDF-Fernsehrat sitzt. Auf die Frage, wie der Wähler diese Tendenzen fördern könnte, habe ich allerdings keine Antwort, durch ein Kreuz auf dem Zettel wohl kaum; es scheint aber gerade in so konservativ dominierten Ländern wie Sachsen sinnvoll, CDU-Abgeordnete direkt auf das Thema anzusprechen.
- FDP: hatte in der Vergangenheit ein besseres Konzept zur Rundfunkfinanzierung, das einkommensbasiert gewesen wäre, redet davon aber nicht mehr; Parteichef Christian Lindner wurde in den ZDF-Fernsehrat gewählt, nachdem das Bundesverfassungsgericht auf Reduzierung politischer Vertreter entschieden hatte, also braucht man hier keinen Veränderungswillen zu erwarten. Die FDP wird ohnehin kaum überleben können.
- Grüne: Die medienpolitische Sprecherin der Grünen in Rheinland-Pfalz begrüßte das dortige Urteil des Landesverfassungsgerichts ohne zu erwähnen, dass sie freie Mitarbeiterin des ZDF ist; der sächsische medienpolitische Sprecher der Grünen Karl-Heinz Gerstenberg hat in einem Termin mit einer gegen den Rundfunkbeitrag aktiven Bürgergruppe die bekannte Position von 'einigen Unzufriedenen' wiederholt, denen man es nicht recht machen könne. Hier ist nichts zu erwarten, und die Grünen gehen insgesamt den selben Weg wie die SPD in die kungelige, mauschelnde Belanglosigkeit bei gleichzeitigem Obrigkeitsanspruch.
- Piraten: haben sich durch persönlichen Egoismus und den Sprung von der Noch-Nicht-Ganz-Splitterpartei zur Möchtegern-Volkspartei selbst demontiert. Schade drum, aber dem Traum folgt das Erwachen. Man kann sich nach wie vor bei den Piraten engagieren, und wem das Thema wichtig genug ist, kann versuchen die durchaus existente, aber eingeschlafene Arbeitsgruppe zum Thema wiederzubeleben.
- AfD: versucht in Sachsen mit einer Positionierung gegen den Rundfunkbeitrag Stimmen zu sammeln, beruft sich dabei aber auf den Tatbestand der unbestellten Leistung nach § 241a) BGB. Von allen möglichen Klagegründen ist dies der schwächste, weil das BGB nicht das Grundgesetz ist nur eine Verfassungswidrigkeit hebt den RBStV auf. Der Rundfunkbeitrag ist ein Verwaltungsakt, kein Dienstleistungsverhältnis durch Vertrag, es ist also sinnlos, sich auf ein Vertragsverhältnis, das nicht eingegangen worden ist, zu berufen. Also agiert die AfD entweder rein populistisch oder hat keine Ahnung, wovon sie redet ich vermute eine Kombinatuion von beidem (Nachtrag: in Sachsen hat so etwas natürlich riesigen Erfolg).
- Die Linke: in punkto Rundfunkbeitrag ist nur bei dieser Partei ein alternatives Konzept (nach Vorbild der Kirchensteuer) und ein Wille zur Nachbesserung der sozialen Ungleichbehandlung durch den Rundfunkbeitrag erkennbar. Das liegt natürlich in erster Linie daran, dass sie fast überall in der Opposition ist, und dort wo sie an der Regierung war, hat sich bisher stets derselbe Kungel eingestellt wie sonst auch: ein Freund von mir hat in Berlin einen langen Rechtsstreit geführt, weil die Lehrstelle, auf die er hätte berufen werden sollen, an die (Ex)Lebensgefährtin des damaligen Kultursenators Thomas Flierl ging. Rechtlich ließ sich natürlich keine Korruption nachweisen. Ich erwähne dies nur, um klarzumachen, dass ich nicht unbedingt ein Fan der Linken bin, aber von woanders ist meiner Meinung keine Bewegung in dieser Frage zu erwarten obwohl ein Regierungsbündnis mit Beteiligung der Linken nur mit der (würg) SPD gebildet werden könnte.
Auch dieser finstere parteipolitische Ausblick trägt zu meiner Bereitschaft bei, ins Exil zu gehen. [...]
Klagen gegen den Rundfunkbeitrag 31.8.2014
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