Nicolaus Fest ...
... entwickelt in seinem neuesten Beitrag (wieder in teiltraditioneller Orthographie) unter anderem Vorstellungen, die auch ich seit langem hege:Auch wer keinerlei juristische Kenntnisse hat, vielleicht – um nur ein Beispiel zu nennen – Theaterwissenschaften und Publizistik studierte und für die FAS arbeitet, hält eines für gewiß: Artikel 4 Grundgesetz schützt den muslimischen Glauben und seine Ausübung. Sicher ist das jedoch keineswegs, das Verfassungsgericht hat nie Gelegenheit gehabt, die Sache zu klären. Sicher ist allerdings folgendes:
– Der Islam lehnt Parlamentarismus, Gleichberechtigung, Glaubens- & Meinungsfreiheit sowie bürgerliche Autonomie ab. Daher sind diese Rechte in allen Ländern, in denen der Islam zur Verfassung gehört, nicht existent.
– Eine Trennung zwischen säkularen und religiösen Werten gibt es für den Islam nicht. „Der Islam ist politisch, oder er ist nicht Islam“ (Ayatollah Chomeini). Deshalb existiert auch kein reformierter oder Euro-Islam, der wie das Christentum eine zweite normative Ordnung neben der eigenen akzeptiert. Der Islam zielt auf geistige UND weltliche Macht, und er zielt auf die vollständige, also totalitäre Beherrschung des gesamten Lebens.
Damit ähnelt der Islam weniger anderen Religionen als politischen Ideologien wie Kommunismus oder Nationalsozialismus. Auch solche nicht-religiösen Weltanschauungen fallen zwar ausdrücklich in den Schutzbereich des Artikels 4 GG, werden aber eben dann nicht geschützt, wenn sie zentralen Verfassungswerten feindlich entgegenstehen – was beim Islam, siehe oben, unzweifelhaft der Fall ist. Die selbst von Seiten* der Regierung zuweilen vertretene Ansicht, der Schutz des Artikel 4 GG gelte absolut, ist schlichter Unfug. Anderenfalls müsste man auch Nazis und Kaderstalinisten die freie Ausübung ihrer Weltanschauung zugestehen.
Im übrigen bedeutet ein Verbot des Islam und seiner Symbole so wenig eine Vertreibung der Muslime wie das Verbot des Nationalsozialismus’ eine der Nazis. Lediglich die Ausübung dieser verfassungsfeindlichen Ideologie wird untersagt. Auch darauf muss man FAZ-Redakteure heute wohl hinweisen. Ob man den segensreichen ‚Radikalenerlaß’, einst unter Kanzler Willy Brandt formuliert, wieder reaktiviert, wäre zu überdenken.
nicolaus-fest.de 4.8.2016 Der von Fest genannte schlichte Unfug wird auch von linken Atheisten gegen Islamgegner vorgebracht. Im Rahmen der aufwendigen Kampagne des GBS-nahen „Humanistischen“ Pressedienstes gegen Pegida und AfD schrieb der Politologe Prof. Pfahl-Traughber:Einerseits bekennt sich die AfD zur Religionsfreiheit, andererseits gehöre der Islam nicht zu Deutschland. Wie können dann aber Muslime ihre Religionsfreiheit praktizieren, wenn der Islam gar nicht zu Deutschland gehören sollte?... Im Text steht: Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf …" (S. 50). Doch damit erfolgt ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Religionsfreiheit, das seine Grenzen nur in allgemeinen Gesetzen findet: Das Baurecht gilt dabei für Kirchtürme wie Minarette, das Emissionsschutzgesetz für Kirchtürme wie Muezzinrufe... Bei allen guten Gründen für Protest und Unmut gegenüber der etablierten Politik stellt sich daher die Frage, ob es demokratietheoretisch wie moralisch verantwortbar ist, einer solchen Partei die Stimme bei Wahlen zu geben.
hpd 24.6.2016 – (Dazu dies.) Geradezu dreist agitiert eine regierungsamtliche Vertreterin der irgendwie nach Deutschland eingesickerten „Friedensreligion“ im FAZ-Interview:Sawsan Chebli ist stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Michael Müller Regierender Bürgermeister von Berlin.
Frau Chebli, Herr Müller, in Deutschland wird sehr viel über Muslime und den Islam gesprochen, aber sehr wenig über Religion. Warum?
Chebli: Wir dürfen die Integrationsdebatte nicht mit der Diskussion über Muslime und Islam oder Religion insgesamt vermengen. Mein Vater ist ein frommer Muslim, spricht kaum Deutsch, kann weder lesen noch schreiben, ist aber integrierter als viele Funktionäre der AfD, die unsere Verfassung in Frage stellen.
faz.net 3.8.2016 Frau Chebli verwendet hier anmutig den alten Trick, den Gegnern des Bösen eine gleichgeartete Bösartigkeit zu unterstellen. – Nachtrag: Siehe auch achgut.com 5.8.16 und reformfrei: der-kleine-akif.de 7.8.16
*) Der letzte Normal-Duden empfahl von seiten, die „Reform“ will von Seiten oder vonseiten. Konrad Duden verzeichnete 1880 beispielhaft von nöten und vonnöten.
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