Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Rat für deutsche Rechtschreibung
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Rat für deutsche Rechtschreibung
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Bernhard Schühly
11.03.2005 18.29
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Re: Extremstismus

Zitat:
(D. Lindenthal)
... ist wohl jemand extrem, der gar mehrere Jahre seines Lebens dafür aufwendet, (mit Erfolg!) einen verfassungsmäßigen Volksentscheid über die Rechtschreibfrage herbeizuführen, und der, nach ebenso erfolgreicher Abwehr der genannten Extremstposition durch eine Allparteienkoalition (SPD, CDU, F.D.P., Grüne, Dänen), gar noch eine Internetseite zur Wachhaltung dieser Frage unterhält?!

Ich dachte bisher, als extrem bzw. extremistisch gelten besonders diejenigen Personen oder Gruppen, die die Demokratie in Frage stellen oder sie untergraben wollen. Wer bitteschön ist hier also der Extremist?
Fällt Herr Ickler jetzt (nach neuem Gesetz?) unter die Volksverhetzer, weil er populistisch (=volksnah) für eine mundtot gemachte Mehrheit kämpft und andere aufruft, mitzumachen??
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Bernhard Schühly

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Detlef Lindenthal
11.03.2005 12.09
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Re: Re: Extremstismus

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Thies
Zitat:
Ja, warum mache ich überhaupt so etwas Krasses, daß ich diese extreme Netzseite am Leben erhalte, während die (Nicht-?) Gefährten ständig nur an der Rückseite des gekidnäppten Holzfällerlagers samt Papiermühle und Bücherherstellung herumlungern und sehnsuchtsvoll in die erleuchteten Fenster schauen, hinter denen die Eroberer sich in den warmen Stuben gemütlich eingerichtet haben?
Ich weiß nicht, was ich mehr bewundern soll: diese tiefe politische Einsicht oder diese unglaubliche Bescheidenheit.
Hä? Welche „unglaubliche Bescheidenheit“? – In meiner Blockhütte herrscht Gastfreundschaft, sogar für Langsamdenker, solange sie das Dach auf der Hütte lassen. :-)
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Detlef Lindenthal

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Thies
11.03.2005 11.30
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Re: Extremstismus

Zitat:
Ja, warum mache ich überhaupt so etwas Krasses, daß ich diese extreme Netzseite am Leben erhalte, während die (Nicht-?) Gefährten ständig nur an der Rückseite des gekidnäppten Holzfällerlagers samt Papiermühle und Bücherherstellung herumlungern und sehnsuchtsvoll in die erleuchteten Fenster schauen, hinter denen die Eroberer sich in den warmen Stuben gemütlich eingerichtet haben?
Ich weiß nicht, was ich mehr bewundern soll: diese tiefe politische Einsicht oder diese unglaubliche Bescheidenheit.

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Fritz Koch
11.03.2005 09.57
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Jetzt warte ich auf die Namen: "Konterrevolutionäre, Revisionisten, Friedensfeinde"

für die Anhänger der „Vorkriegsqualität“, d.h. der Rechtschreibqualität vor dem „großen vaterländischen Rechtschreibkrieg“ seit 1996.

„Konterrevolutionäre“ wollen die Rechtschreibrevolution wieder kippen,
„Revisionisten“ wollen die vorherigen Zustände wiederherstellen,
„Friedensfeinde“ stören den Rechtschreibfrieden.

Wer diese Worte nicht (mehr) kennt: Das war das amtliche Vokabular des „Sozialistischen Friedenslagers“ unter Führung der „großen und ruhmreichen Sowjetunion“.

Das neueste „bundesdeutsche“ Schimpfwort der Reformanhänger für die Verfechter einer möglichst genauen Rechtschreibung heißt „Rechtschreibextremisten“.
Wer nicht genau hinschaut könnte das „chreib“ in der Wortmitte übersehen und nur Wortanfang und Wortende wahrnehmen.
Dieser Logik zufolge sind ab jetzt alle Qualitätsverfechter „Qualitätsextremisten“. Es ist eine (eine?) Made (Wurm) in Deutschland.

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Detlef Lindenthal
11.03.2005 08.55
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Extremstismus


Theodor Ickler schrieb:
Es ist in der Tat soweit gekommen, daß jemand, der einfach weiter so schreiben will wie bisher (ein auch vom Bundesverfassungsgericht unnötigerweise noch einmal genanntes Recht), als Vertreter einer Extremposition gilt. Dem hat leider die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung Vorschub geleistet, indem sie die Reform als eine Tatsache, gleichsam ein nicht zu leugnendes Naturereignis hinnahm, gegen das nur Narren anzukämpfen versuchen. Man müsse sich, so heißt es von allen Seiten, mit dem Unabänderlichen arrangieren. Bedenkt man, was für ein mickriges Häufchen die Reformer eigentlich sind, verachtet selbst von ihren Auftraggebern – und erst jüngst mit entsprechender Geringschätzung behandelt –, greift man sich an den Kopf.
Zwecks Versuchs des Verstehens:
Nach intersubjektiven (pseudo-objektiven) Maßstäben ist dann wohl jemand extremer als extrem (mit dem Ruch des Extremistischen, mindestens mit dem Vorwurf, sich nicht an die offenkundigen und gesamtkonsensuellen Spielregeln des Parteien- und Verbändeprimats gehalten zu haben), der gar mehrere Jahre seines Lebens dafür aufwendet, (mit Erfolg!) einen verfassungsmäßigen Volksentscheid über die Rechtschreibfrage herbeizuführen, und der, nach ebenso erfolgreicher Abwehr der genannten Extremstposition durch eine Allparteienkoalition (SPD, CDU, F.D.P., Grüne, Dänen), gar noch eine Internetseite zur Wachhaltung dieser Frage unterhält?!

Weiterer Versuch des Verstehens, als These:
Wenn der Ruf erst ruiniert ist, die Maßstäbe in Frage standen und wir uns kollektiv an den Kopf gegriffen haben, ruiniert eine Neusichtung der Frage den Ruf qualitativ nicht weiter, sondern allenfalls graduell. Eine solche Neubewertung könnte ergeben, daß die nächstextreme Extremststeigerung dann kommt, wenn die soweit schon als extrem gebrandmarkte Schar ihre Ziele- und Wegebestimmungen nicht mehr von den Brandmarkern abhängig macht, sondern mittels kollektivem Hausverstand als Strategieaufgabe wie im Dame- oder Mühlespiel begreift und die Zehetmairs und Ahnens ans Spielbrett zurückbittet.

Strategieversuch daraufhin:
Nichtmehrzusammenzuckenwollend könnte die verteidigende Schar die Angreifer auf Schwachstellen abklopfen und erkunden, was den Angreifern an Verteidigungsmaßnahmen einfällt, wenn man sie der
    Industrie-Sabotage,
    meineidigen Dienstvergehen,
    Wörterverbote,
    Kinderalsgeiselnahme
und des groben Unfuges (früher StGB 360, jetzt OWiG 118) zeiht und den verkümmerten Markt mit neuen Medien und Strukturen beschickt.

Zurücknahme?
Auch mir als Gernundfreidenker macht es mehr Spaß, nicht immer nur alleine frierend im verschneiten Wald zu stehen, viele Pfade alleine zu treten und Hütten alleine zu bauen, so daß es auch mir schon unterkommen kann, die Extremnis meines Wald- und Weltläufertums zu überdenken. Ja, warum mache ich überhaupt so etwas Krasses, daß ich diese extreme Netzseite am Leben erhalte, während die (Nicht-?) Gefährten ständig nur an der Rückseite des gekidnäppten Holzfällerlagers samt Papiermühle und Bücherherstellung herumlungern und sehnsuchtsvoll in die erleuchteten Fenster schauen, hinter denen die Eroberer sich in den warmen Stuben gemütlich eingerichtet haben?
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Detlef Lindenthal

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Theodor Ickler
11.03.2005 04.38
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Schrodt

Ratsmitglied Richard Schrodt verteidigt aufs heftigste die Reform gegen ihre Kritiker, hält sich aber selbst keineswegs an die Reformschreibung.

Schrodt, Richard (2004): Althochdeutsche Grammatik II: Syntax. Tübingen: Niemeyer.

weit gehend durchgesetzt (VIII, sonst meist weitgehend)
allgemeingültig (11)
zustandegekommen (passim)
seit Alters her (22)
aneinandergereihte (30, ähnlich 102, erst seit der letzten Revision wieder zulässig)
nichts Anderes als (34, 100)
Genitivus auctoris (34, Nomen actionis 71, Genus verbi 135 usw., immer klein geschriebene Genitivattribute)
zugrundeliegende (35, erst seit der letzten Revision wieder zulässig)
der gleich bedeutende Akkusativ (43, sonst meist zusammengeschrieben)
gegenüber liegenden (46)
gleich berechtigte Möglichkeiten (49)
zustandebringen (59)
muß (82)
daß (83, zweimal)
die Sichtweise ist eine Andere (105)
bei Weitem (107, erst seit der letzten Revision zulässig)
im allgemeinen (115)
(fehlendes Komma nach Korrelat-es 115)
(Schrodt schreibt immer 3 mal, aber drei Mal.)
daß (195 zweimal)
von Vornherein (161)
(Schrodt schreibt immer selbstständig, verselbstständigt, nur auf S. 195, wo auch das zweimalige daß vorkommt, selbständig und unselbständig; offenbar war das Werk zunächst in herkömmlicher Orthographie geschrieben.)
Prob-lem (stets so getrennt), kons-tatierend (121) (beides wirkt bei einem Sprachhistoriker befremdend)

Druckfehler:
enstehen (7)
Grechtigkeit (22)
mit dem geringerem Volk (24)
menschlische (25)
duch (26 statt durch)
rhytmischen (29)
Inifinitiv (36)
ihren Erweiterungen (36 statt seinen)
(falsche Anführungszeichen 50)
Bezugsgegens-tandes (50)
Päpositionalphrasen (65)
ohne dem Subjekt (67)
habe er er (71)
Pudentius (73)
(fehlende Kursivierung 75, 194)
das Akkusativ (78)
eigeleitete (79)
Inifinitv (80)
in den beiden Belege (82)
die Stelle eine Adverbialphrase (85 statt einer)
die Subjektsfähig (95, -keit fehlt)
so slimo (120 statt sliumo)
statistisch (121 statt statisch)
otiosom (130)
kommen Sie (149 statt sie)
verallgemeindernden (170)
Konsekuitivsätze (181)
Spachgeschichte (188)
Duchwegs (190)
uspezifischer (205)
Inifinitiv (218)
beizeichnet (224)
Kolloqiums (230)

(Die drei Literaturangaben zu Walter Breu 109 fehlen, ebenso Matzel im Literaturverzeichnis.)

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Th. Ickler

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Theodor Ickler
11.03.2005 04.12
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Verkehrte Welt

Es ist in der Tat soweit gekommen, daß jemand, der einfach weiter so schreiben will wie bisher (ein auch vom Bundesverfassungsgericht unnötigerweise noch einmal genanntes Recht), als Vertreter einer Extremposition gilt. Dem hat leider die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung Vorschub geleistet, indem sie die Reform als eine Tatsache, gleichsam ein nicht zu leugnendes Naturereignis hinnahm, gegen das nur Narren anzukämpfen versuchen. Man müsse sich, so heißt es von allen Seiten, mit dem Unabänderlichen arrangieren. Bedenkt man, was für ein mickriges Häufchen die Reformer eigentlich sind, verachtet selbst von ihren Auftraggebern – und erst jüngst mit entsprechender Geringschätzung behandelt –, greift man sich an den Kopf.

Hand und Fuß bekommt die Sache erst, wenn man die wirtschaftlichen Interessen ins Spiel bringt. Die Agitation des VdS Bildungsmedien ist der Schlüssel, vielleicht auch, aber sehr verborgen, der Bertelsmann-Konzern.
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Th. Ickler

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Bernhard Schühly
10.03.2005 22.26
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Extrempositionen

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler

Während der zweiten Ratssitzung wurde gefordert, daß „die Diskussion ergebnisoffen geführt wird“. Dafür sei es „unabdingbar, Extrempositionen aufzugeben und im Dialog aufeinander zuzugehen“.

Aber was ist „extrem“? Ist es Extremismus, wenn man es für richtig hält, weiterhin so zu schreiben wie bisher?

Muß man nicht gerade die „Extremposition“ beibehalten? Haben wir nicht zur Genüge gesehen, was das „Aufeinanderzugehen“ und die „Kompromisse“ gebracht haben?
Ja, jeder darf jetzt nach seiner Fassong (das schreibt man wohl jetzt so..?) selig schreiben... – und oft noch darüber hinaus.
Was meinen die mit „Aufeinanderzugehen“? Alternativschreibweisen und -varianten oder kompromißlosen Gehorsam? Womit wir wieder beim anderen „Extrem“ währen...

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Bernhard Schühly

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Karl Eichholz
10.03.2005 14.05
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Wissenschaftliche Studien

Lieber Herr Ickler,

wir leben alle in einem wissenschaftlichen Zeitalter.


Alle?

Ein kleiner Kreis von Reformbesessenen hat dieser Landpest „Wissenschaft“ bisher erfolgreich trotzen können. Sie verschanzen sich hinter einem halbdurchsichtigen Wigwam von Märchen, Behauptungen und willfährigen Meinungserzeugnissen, welche durch die von ihnen mitgesteuerten Medien unters Volk gebracht werden.

Nun jedoch kommt ein nimmermüder Wissenschaftler und tut nichts anderes, als den windzugewandten Zipfel des Wigwams ein wenig in die Höhe zu halten. Die Natur hat ein Einsehen mit ihm und der Situation, und entsendet einige zusätzliche Luftmoleküle in die ohnehin schon eingeschlagene Richtung.

Was kommen muß, tritt auch tasächlich ein:

„die Reformer haben ja gar nichts an“ rufen die Kinder von der Straße.



----


Was ich damit sagen möchte:

Niemand wird es ernsthaft ablehnen können (ohne dabei sein Gesicht zu verlieren), die Reform unter dem Gesichtspunkt der Wissenschaftlichkeit zu untersuchen.

Ich möchte Ihnen Mut machen, die Wissenschaftlichkeit als für viele Bereiche der Gesellschaft einziges Kriterium auch hier einzufordern und bestehende Untersuchungen offiziell auswerten zu lassen und weiteres Vorgehen von weiteren Untersuchungen abhängigzumachen. Ganz genau so, wie es bei jeder Produktentwicklung unverzichtbar ist.

Herrn Meyer und Müller wird das Auto stillgelegt, wenn die Bremse nicht funktioniert oder die Lenkung schlackert.

Wenn ein Atomkraftwerk den Sicherheitsanforderungen nicht genügt, reicht dann ein Umschlag mit nicht näher bestimmtem Inhalt an die zuständige Schaltstelle?

Und wie bei der Rechtschreibreform?

Ein lautes Rufen nach Wissenschaftlichkeit wird viele nüchterne Denker aufrütteln.

Herzlich

Karl Eichholz



__________________

mit herzlichen Grüßen
Karl Eichholz

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Karl Eichholz
10.03.2005 13.37
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bitte nähere Info zu zitierten Personen liefern

bitte nähere Info zu zitierten Personen liefern

Lieber Herr Ickler,

da Ihr Antrag ja offensichtlich mit Seitenblick auf die Öffentlichkeitswirkung erstellt wurde, kann man dies sicherlich noch etwas umfangreicher nutzen, indem man die zitierten Personen wie zB. Munske etwas näher erklärt: „ehedem Mitglied der Kommission, federführend für den Bereich ..., dann unter Protest im Jahre ... ausgetreten“. Dies wird für etliche Journalisten eine Unterstützung ihrer heimlichen Aufklärungsintentionen bedeuten.

mit herzlichen Grüßen

Karl Eichholz
__________________

mit herzlichen Grüßen
Karl Eichholz

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Fritz Koch
10.03.2005 11.02
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"Rechtschreibung ist kein Staatsgeheimnis"

Diesen Satz halte ich für besonders wichtig.

Was mit den Steuergeldern der Bürger bezahlt wird, darf nicht vor ihnen geheimgehalten werden, wenn das nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die Sicherheit des Staates gefährdet.

Aber vielleicht hätten Aufstände und Großdemonstrationen gegen die Rechtschreibreform die Sicherheit der Posten und der Karrieren der Reformer gefährdet.

Wie sehr diese Sicherheit im Interesse der Verantwortlichen liegt, sieht man z.B. beim derzeitigen Außenminister.

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Wolfgang Wrase
10.03.2005 09.47
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Öffentlichkeit

Zustimmung in jeder Hinsicht. Auch das Mengenverhältnis zwischen der Auflistung der bisherigen Staatsgeheimnistuerei und der schlichten Feststellung zum Schluß „All das hätte vermieden werden können – Rechtschreibung ist kein Staatsgeheimnis“ paßt m. E., weil der Ausschluß der Öffentlichkeit nun einmal so umfangreich war und die Schlußfolgerung nun einmal so schlicht und selbstverständlich ist.

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Theodor Ickler
10.03.2005 09.02
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Nächste Schritte

Bevor ich den folgenden Antrag einreiche, möchte ich ihn hier zur Diskussion stellen:


Antrag
zum weiteren Verfahren des „Rates für deutsche Rechtschreibung“


Die Kultusministerkonferenz und die zuständigen Stellen Österreichs und der Schweiz werden gebeten, das Statut des Rates für deutsche Rechtschreibung in folgender Weise zu ändern.

Bisherige Fassung:

„3.3 Die Sitzungen des Rates sind in der Regel nicht öffentlich. An den Sitzungen können Vertreter der Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung als Beobachter teilnehmen. Zu den Sitzungen können Sachverständige (z.B. Wissenschaftler, Vertreter von Verlagen) eingeladen werden.“

Neue Fassung:

„3.3 Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Zu den Sitzungen können Sachverständige eingeladen werden.“

In der Geschäftsordnung heißt es infolgedessen künftig:

„§ 5

(...)

(4) Die Sitzungen des Rates sind öffentlich.“



Begründung

Die Rechtschreibreform ist in der interessierten Öffentlichkeit auch deshalb auf Mißtrauen gestoßen, weil weder die handelnden Personen und Institutionen noch die gedanklichen Grundlagen in der erforderlichen Weise öffentlich bekannt geworden sind. Die Beteiligung ausgewählter Verbände und Interessengruppen an Beratungsgremien ist kein Ersatz für wirkliche Öffentlichkeit. Da es sich bei der Schriftsprache um etwas handelt, was jeden angeht, sollte größtmögliche Durchsichtigkeit der Entscheidungsprozesse selbstverständlich sein.

Der Mangel an Transparenz ist oft kritisiert worden. Die Reformer selbst behaupten zwar, jedermann habe die Entwicklung der Reform mitverfolgen können. In diesem Zusammenhang wird oft die Anhörung des Jahres 1993 in Bad Godesberg erwähnt, nach Ansicht des damaligen bayerischen Kultusministers „eine der umfangreichsten Anhörungen“ (dpa-Dienst für Kulturpolitik vom 3.11.1997). Besonders der Reformer Hermann Zabel betreibt die Verklärung dieser Veranstaltung, gibt aber zu, daß ihr öffentliches Echo „vergleichsweise bescheiden“ ausfiel („Keine Wüteriche am Werk“. Paderborn 1996, S. 67). Horst H. Munske berichtet:
„Diese Alibiveranstaltung, an der ich als Vertreter der Rechtschreibkommission teilgenommen habe, war überwiegend geprägt von nichtssagenden inkompetenten Stellungnahmen. Lediglich die Vertreter der Akademien und der Studiengruppe Geschriebene Sprache leisteten begründeten heftigen Widerstand. Sie hatten jedoch keinerlei Chance, ihre eigenen Vorstellungen in die Weiterarbeit einzubringen. Anhörungen sind ein politisches Mittel, ein unverbindliches Meinungsbild zu gewinnen, ohne daß die Handlungsvollmacht in irgendeiner Weise aus der Hand gegeben wird. Von ähnlicher Art war die Anhörung weniger Kritiker im Zusammenhang mit der Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts.“ („Von der Amtshilfe zum Protest“. In: Germanistische Linguistik in Erlangen – Eine Bilanz nach 50 Jahren. Erlangen 2000)
Die heutige Rechtschreibreform hat nur wenig Ähnlichkeit mit der 1993 diskutierten Vorlage. Auf die enormen Veränderungen zwischen der Anhörung 1993 und den dritten Wiener Gesprächen 1994 braucht hier nicht eingegangen zu werden. In dieser Zeit mußten die Reformer alle Lieblingsideen aufgeben: die Kleinschreibung der Substantive, die Tilgung der Dehnungszeichen, die Einheitsschreibung das (auch für die Konjunktion; ein „sehr wichtiges“ Ziel laut Wolfgang Mentrup, einem damaligen Wortführer) sowie die radikale Eindeutschung der Fremdwörter. Die Öffentlichkeit erfuhr von alledem nichts. Auf die Frage „Wissen denn die Deutschen in etwa, was auf sie zukommt?“ gab Kultusminister Zehetmair die ebenso treffende wie prophetische Antwort:
„Nein, überhaupt nicht. Die breite Öffentlichkeit ist so gut wie gar nicht informiert. Deshalb werden viele erschrecken, wenn es nun zu einer Reform kommt, und zwar auch dann, wenn noch einiges geändert wird. Viele haben gar nicht mehr an eine Reform geglaubt, nachdem seit fast hundert Jahren alle Vorschläge gescheitert sind. Man wird uns, die Kultusminister, fragen: Was habt ihr denn da angestellt? Es wird große Aufregung und viel Streit, sogar erbitterten Streit geben, und es würde mich nicht wundern, wenn er mit der Schärfe von Glaubenskämpfen ausgetragen würde.“ („Der Spiegel“ vom 11.9.1995)
Größere Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach außen hin immer wieder zugesichert und angekündigt:
„Besser, als einen Privatverlag stillschweigend Einzelfallentscheidungen treffen zu lassen, ist es allemal, wenn von jetzt an eine der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldende Expertengruppe systematische Lösungen sucht.“ (Klaus Heller 1997, brieflich)
„Mit der Einrichtung der in staatlichem Auftrag tätigen Kommission ist ein erheblicher Vorteil für die weitere Entwicklung und Pflege der deutschen Rechtschreibung gewonnen. Anders als Verlagsredaktionen, die ihre orthographischen Entscheidungen nicht mitzuteilen und zu begründen brauchen, muss die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge öffentlich vorlegen und vertreten. Sie ist damit für die engere wissenschaftliche und die weitere sprachinteressierte Öffentlichkeit kritisierbar.“ (Stellungnahme des IDS für das Bundesverfassungsgericht 10.11.1997)
Auch Horst H. Munske bedauert, daß nach den Wiener Beschlüssen keine Diskussion mehr geführt und die Vorlaufphase bis 1998 nicht zur Erprobung und Korrektur genutzt wurde; er legt dar, warum die Tragweite verschiedener Neuregelungen der Öffentlichkeit zunächst verborgen bleiben mußte und erst das Erscheinen der neuen Wörterbücher den Protest auslösen konnte (in Eroms/Munske [Hg.]: Rechtschreibreform – Pro und Kontra. Berlin 1997, S. 146).
Die millionenfache Verbreitung von irreführend vereinfachten Darstellungen (wie im „Sprachreport“ des IDS, in Zeitungsbeilagen oder GEW-Faltblättchen) bestätigt eher den Vorwurf der Desinformation. In den vom IDS vorbereiteten Beilagen der Zeitschriften „Die Woche“ und „Hörzu“ beispielsweise sind gerade die umstrittensten Wortgruppen (mit hoch-, wieder- und wohl-) in äußerst auffälliger Weise weggelassen, ebenso die Auflösung von sogenannt in so genannt! Zur gleichen Zeit begann eine lange Reihe vertraulicher Gespräche zwischen der Kommission und den beiden privilegierten Wörterbuchverlagen, die umfangreiche Listen von Unstimmigkeiten und Problemfällen angefertigt hatten.
Hiltraud Strunk, eine Schülerin des Reformers Gerhard Augst, kommentiert den geheimnistuerischen Charakter einer Pressemitteilung beim Reformversuch von 1956 so:
„Der Verzicht auf jegliche inhaltliche Information war nach den bisherigen Erfahrungen sicher richtig.“ (Hildegard Strunk : Die Stuttgarter und Wiesbadener Empfehlungen. Hildesheim 1992, S. 313)
Diese Lehre haben die Reformer ebensowenig vergessen wie die von Leo Weisgerber ausgesprochene, daß es ohne ein Bündnis mit der Staatsmacht nicht geht. Beides zusammen führte zu der seither befolgten Strategie: Einsatz der staatlichen Zwangsmittel für eine „Überrumpelungsaktion“ (Munske). Die Schüler wurden als Geiseln genommen, ganz wie es der führende Reformer Gerhard Augst einst formuliert hatte:
„Eine Änderung geltender Konventionen und Normen über den Schüler zu erreichen, ist zwar verlockend und wäre, wenn es gelänge, auch am erfolgversprechendsten, aber sie setzt an am schwächsten Glied in der Kette.“ (Der öffentliche Sprachgebrauch, Band III: Schulen für einen guten Sprachgebrauch, hg. von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung. Stuttgart 1982, S. 137)
Seit Herbst 1996 – zwei Jahre vor dem Inkrafttreten der Reform – heißt es nur noch: Es gibt kein Zurück mehr, die Schüler lernen schon nach den neuen Regeln.
Schon nach dem Scheitern der I. Orthographischen Konferenz von 1876 zog man es vor, „aufgrund der exorbitanten öffentlichen Diskussion (...) eher in den Behörden und unter Ausschluß der Öffentlichkeit (zu) entscheiden.“ (Scheuringer 1996, S. 79) Und die Mannheimer „Kommission für Rechtschreibfragen“ war laut eigenem Bekenntnis vom Jahre 1985 „insgesamt im Sinne einer aktiv-systematischen Öffentlichkeitsarbeit eher zurückhaltend, um nicht durch dauernde Zwischenberichte den Eindruck zu erwecken, daß jeweils morgen eine Reform durchgeführt werde.“ (Die Rechtschreibung des Deutschen und ihre Neuregelung. Hg. v. d. Kommission für Rechtschreibfragen. Düsseldorf 1985, S. 47)
Der Vorwurf an die Kritiker, sie hätten sich zu spät gerührt, muß auch im Lichte einer Tatsache gesehen werden, auf die Hermann Scheuringer (ein Reformbefürworter) hinweist. Im Februar 1996 schrieb er:
„Eine endgültige Fassung der neuen Rechtschreibung inkl. Wörterverzeichnis, wie sie ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ bis zum Sommer 1996 von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Ministerebene ratifiziert und ab 1. August 1998 in Kraft gesetzt werden wird, liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.“ (Scheuringer 1996, S. 131)
Als im Herbst 1995 einige Politiker, darunter der bayerische Kultusminister Zehetmair und Ministerpräsident Stoiber, ihr Mißfallen an dem beschlossenen Regelwerk bekundeten, mußten sie sich von dem Journalisten Hermann Unterstöger fragen lassen „Auch schon wach?“ Unterstöger schrieb u. a.:
„Was haben die Herrschaften eigentlich getrieben all die Jahre, während derer die Rechtschreibreform mit einem öffentlichen Echo sondergleichen ins Werk gesetzt wurde? (...) Vor sieben Jahren, im September 1988, wurde der Reformvorschlag präsentiert, 236 Seiten dick und 700 Gramm schwer schwer – doch weit und breit kein Stoiber, der sich damals unserer Befindlichkeit angenommen hätte.“ (Süddeutsche Zeitung 28.10.1995)
In Wirklichkeit war der Entwurf von 1995 ein ganz anderer als der von 1988, und daß „die“ Rechtschreibreform all die Jahre über „ins Werk gesetzt“ worden sei, ist auch reichlich unbestimmt ausgedrückt. Eine Handvoll Reformwilliger bastelte eben seit Jahrzehnten an Reformplänen, aber es gab keinen dringenden Grund für Außenstehende, sich darum zu kümmern.
Als die Ostberliner Sprachwissenschaftler Fuhrhop, Steinitz und Wurzel einen reformkritischen Beitrag über die erst auszugsweise bekannten Reformpläne von 1994 im Sprachreport des Instituts für deutsche Sprache (IDS) veröffentlichen wollten, wurden sie abgewiesen. (Der Beitrag erschien dann in der Zeitschrift für germanistische Linguistik 23, 1995.) Klaus Heller weigerte sich in seiner Replik, auf den Inhalt einzugehen, denn die Diskussion sei abgeschlossen. Wer das „Angebot“, sich zu den 1992 vorgelegten Vorschlägen zu äußern, nicht wahrgenommen habe, könne jetzt nicht mehr gehört werden. Seit 21 Jahren seien „Forschungsergebnisse, Überlegungen und Vorschläge zu diesem Gegenstand ständig publiziert und zum Teil ausgiebig diskutiert worden“. Heller übergeht, daß der 1994 vorgelegte Entwurf in dieser Form noch nie zuvor veröffentlicht worden war und daher auch nicht diskutiert werden konnte. Aus Hellers Brief geht hervor, daß der Protest nicht erst 1996 zu spät kam, sondern auch zwei Jahre vorher, unmittelbar nach der Dritten Wiener Konferenz, zu spät gekommen wäre, weil eine Diskussion des endgültigen Reformplanes überhaupt nie ins Auge gefaßt worden war. Interessant sind auch die weiteren Angaben: 1974 also hätte man sich in die Reformdiskussion einschalten müssen, lange vor der staatlichen Beauftragung des Internationalen Arbeitskreises.
Der Reformer Horst Sitta schreibt im Sammelband von Eroms/Munske „Die Rechtschreibreform – Pro und Kontra“ (1997, S. 219), ein Jahr vor dem Inkrafttreten:
„Ich beteilige mich nicht ohne Zögern an einem Buch, das den Titel trägt: Die Rechtschreibreform – Pro und Kontra. Die Rechtschreibreform ist von den politisch zuständigen Stellen beschlossen; man möge nicht so tun, als könne es noch um pro und kontra gehen. Gehen kann es allenfalls um die Frage, wie die beschlossene Neuregelung realisiert werden kann und wie diese Realisierung wissenschaftlich zu begleiten ist.“
Zur Überrumpelung gehört auch die Ansetzung scheinbar großzügiger Übergangsfristen. Niemand braucht sich schon 1996 aufzuregen, wenn es erst im Jahre 2005 wirklich ernst wird. In Wirklichkeit entschied sich alles in den ersten Wochen. Der vorgezogene Beginn wurde von den Kultusministern mit dem angeblichen Wunsch der Eltern gerechtfertigt, ihre Kinder sollten doch nicht mehr in der alten Rechtschreibung unterwiesen werden, wenn ohnehin bald eine neue gelernt werden müsse. Ob Eltern dies je gesagt haben, läßt sich kaum noch feststellen. Es wäre auch ohne Belang; denn der Wille der Eltern spielte im weiteren Fortgang der Reform keine Rolle mehr, soweit er nicht vor Gericht durchgesetzt werden konnte.
Die GEW schreibt in ihrer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht vom November 1997:
„Die GEW begrüßt den frühestmöglichen Vorgriff auf die Reform. Ein Unterrichten von Regeln, die in kurzer Zeit als überholt bezeichnet werden müssten, verstößt gegen die Würde der Lehrenden und der Lernenden.“
Seither haben die Schüler viele Rechtschreibregeln lernen müssen, die inzwischen „überholt“ sind. Die Schulbücher werden ständig revidiert, weil die unausgegorene Reform mehrmals nachgebessert werden mußte und noch längst nicht fehlerfrei ist. Schon in ihrem ersten Bericht vom Dezember 1997 war die Kommission zu der Einsicht gelangt, Änderungen bei der Getrennt- und Zusammenschreibung seien „unumgänglich notwendig“. Sie wurden von den Kultsministerien untersagt, und das Regelwerk trat mit allen längst erkannten Fehlern in Kraft.
Die vier Berichte der Zwischenstaatlichen Kommission wurden gegen deren Willen bekanntgemacht, weil sie jeweils von dritter Seite veröffentlicht worden waren oder, wie im Falle des vierten Berichts, eine Veröffentlichung unmittelbar bevorstand. Der Bundespolitiker, der mir den dritten Bericht zugänglich machte, schrieb dazu:
„Um Himmels willen! Sagen Sie bloß keinem, wo Sie den Bericht herhaben – ich werde von den eigenen Leuten gesteinigt!“
Als ich die Beschlußvorlage zum vierten Bericht ins Netz gestellt hatte, herrschte bei der KMK große Aufregung, und die heimlich vorbereitete Ermächtigung der Zwischenstaatlichen Kommission konnte vorerst nicht durchgesetzt werden.
Der stellvertretende Dudenchef Werner Scholze-Stubenrecht teilt mit:
„Um eine gewisse Einheitlichkeit in den Wörterbüchern vorzubereiten, wurde vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit Vertretern der Zwischenstaatlichen Kommission für Rechtschreibung eine inoffizielle Liste von ca. 60 Seiten Umfang erstellt, in der die wichtigsten in diesem Punkt zweifelhaften Wörter mit vereinbarten Trennstellen gesammelt sind.“ (Sprachwissenschaft 2/2000)
Diese Liste ist nach wie vor unveröffentlicht; niemand kann also nachprüfen, wie weit die Silbentrennung in den beiden privilegierten Wörterbüchern den Vorstellungen der Reformer entspricht.
All diese Kalamitäten, die großen Ärger und große Kosten verursachen, hätten vermieden werden können, wenn die Pläne in aller Öffentlichkeit kritisch diskutiert worden wären. Rechtschreibung ist kein Staatsgeheimnis.

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Th. Ickler

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Fritz Koch
10.03.2005 07.44
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Wie in den guten alten Westernfilmen:

Der Rat für (neue) Rechtschreibung verkündet die Grundsätze seiner Urteilsfindung und Rechtsprechung:
„Die alte Rechtschreibung bekommt einen fairen Prozeß.
Und dann wird sie gehängt.“
Wie einst in Dodge City.

Im von den Spaniern unterdrückten Mexiko kam dann Zorro und befreite die zu Unrecht zum Tode Verurteilten. Im amerikanischen freien Wilden Westen kam er nicht mehr.
Ja wo leben wir denn? Im deutschen Wilden Westen.

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Theodor Ickler
10.03.2005 05.09
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Aus dem Rat:

Einige Mitglieder fordern Zweidrittel- oder sogar Dreiviertelmehrheiten für die Beschlüsse des Rates. Aus der Begründung:

„Entscheidungen mit womöglich knapper einfacher Mehrheit oder solche, bei denen lediglich die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend war, können nicht für den von den deutschen Kultusministern angestrebten breiten Konsens stehen und werden zwangsläufig zu Sondervoten führen.“

Selbst einstimmig gefaßte Beschlüsses des Rates haben nichts mit dem Konsens der betroffenen Bevölkerung zu tun. Schon früher fiel auf, daß „demokratische“ Mehrheitsentscheidungen innerhalb der eingesetzten Gremien ohne weiteres als „demokratische“ Legitimation des gesamten Reformunternehmens interpretiert wurden. Bedenkt man das Verfahren der Rekrutierung solcher Gremien, kann von demokratischer Legitimation keine Rede sein. Es ist daran zu erinnern, daß die gewählten Parlamente nicht beteiligt wurden, und selbst dann stünde noch nicht fest, ob der Staat überhaupt legitimiert ist, die Schriftsprache selbst und nicht nur den Schreibunterricht zu regeln (ungeachtet des auf irrtümlichen Annahmen beruhenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts).

Während der zweiten Ratssitzung wurde gefordert, daß „die Diskussion ergebnisoffen geführt wird“. Dafür sei es „unabdingbar, Extrempositionen aufzugeben und im Dialog aufeinander zuzugehen“.

Aber was ist „extrem“? Ist es Extremismus, wenn man es für richtig hält, weiterhin so zu schreiben wie bisher?

Die Ergebnisoffenheit ist laut Statut nicht zulässig. Dort ist festgelegt, daß die Neuregelung als Grundlage der Beratungen nicht verlassen werden darf. Der Entwurf der Geschäftsordnung übernimmt diese Bestimmung.

Hartmut von Hentig kritisiert, daß der ursprünglich angekündigte Auftrag des Rates, die Schreibentwicklung zu beobachten und das Regelwerk an den allgemeinen Sprachwandel anzupassen, von der damaligen KMK-Vorsitzenden Doris Ahnen sogleich umgedeutet wurde: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung soll die Entwicklung der Schreibpraxis beobachten und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im notwendigen Umfang weiterentwickeln.“ Diese Formulierung ist bekanntlich fast wortgetreu in das Statut aufgenommen worden.

Hartmut von Hentig kommentiert:
„Für die Kultusministerkonferenz ist der Ausgangspunkt das umstrittene Regelwerk der Reform, die nun nicht etwa korrigiert, sondern weiter vorangebracht werden soll. Was der Kern der bisherigen Kontroverse war, wird als gelöst vorausgesetzt. Das kann dem Rat für deutsche Rechtschreibung nicht zugemutet werden., genauer: Ein Rat für deutsche Rechtschreibung, dem eine Entscheidung über den Ausgangspunkt entzogen ist, ist den gedachten Mitgliedern nicht zuzumuten.“ (Hartmut von Hentig: 14 Punkte zur Beendigung des Rechtschreib-Krieges. Göttingen 2005, S. 37)

Die Beratungen sind also keinesfalls ergebnisoffen. Zusammen mit dem Vorschlag einzelner Mitglieder, Zweidrittel- oder gar Dreiviertelmehrheiten vorzuschreiben, ergibt sich der Wunsch, möglichst wenig oder gar nichts an Veränderungen zuzulassen, damit die Durchsetzung der Reform ungestört weitergehen und lediglich propagandistisch auf die Beteiligung der „Betroffenen“, ja sogar einiger Kritiker hingewiesen werden kann.

Der Rat sollte sich solchen Plänen widersetzen, um nicht in den Geruch einer reinen Alibiveranstaltung zu geraten, wie es den bisherigen Beiräten zu Recht widerfahren ist.


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Th. Ickler

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