Nächste Schritte
Bevor ich den folgenden Antrag einreiche, möchte ich ihn hier zur Diskussion stellen:
Antrag
zum weiteren Verfahren des „Rates für deutsche Rechtschreibung“
Die Kultusministerkonferenz und die zuständigen Stellen Österreichs und der Schweiz werden gebeten, das Statut des Rates für deutsche Rechtschreibung in folgender Weise zu ändern.
Bisherige Fassung:
„3.3 Die Sitzungen des Rates sind in der Regel nicht öffentlich. An den Sitzungen können Vertreter der Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung als Beobachter teilnehmen. Zu den Sitzungen können Sachverständige (z.B. Wissenschaftler, Vertreter von Verlagen) eingeladen werden.“
Neue Fassung:
„3.3 Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Zu den Sitzungen können Sachverständige eingeladen werden.“
In der Geschäftsordnung heißt es infolgedessen künftig:
„§ 5
(...)
(4) Die Sitzungen des Rates sind öffentlich.“
Begründung
Die Rechtschreibreform ist in der interessierten Öffentlichkeit auch deshalb auf Mißtrauen gestoßen, weil weder die handelnden Personen und Institutionen noch die gedanklichen Grundlagen in der erforderlichen Weise öffentlich bekannt geworden sind. Die Beteiligung ausgewählter Verbände und Interessengruppen an Beratungsgremien ist kein Ersatz für wirkliche Öffentlichkeit. Da es sich bei der Schriftsprache um etwas handelt, was jeden angeht, sollte größtmögliche Durchsichtigkeit der Entscheidungsprozesse selbstverständlich sein.
Der Mangel an Transparenz ist oft kritisiert worden. Die Reformer selbst behaupten zwar, jedermann habe die Entwicklung der Reform mitverfolgen können. In diesem Zusammenhang wird oft die Anhörung des Jahres 1993 in Bad Godesberg erwähnt, nach Ansicht des damaligen bayerischen Kultusministers „eine der umfangreichsten Anhörungen“ (dpa-Dienst für Kulturpolitik vom 3.11.1997). Besonders der Reformer Hermann Zabel betreibt die Verklärung dieser Veranstaltung, gibt aber zu, daß ihr öffentliches Echo „vergleichsweise bescheiden“ ausfiel („Keine Wüteriche am Werk“. Paderborn 1996, S. 67). Horst H. Munske berichtet:
„Diese Alibiveranstaltung, an der ich als Vertreter der Rechtschreibkommission teilgenommen habe, war überwiegend geprägt von nichtssagenden inkompetenten Stellungnahmen. Lediglich die Vertreter der Akademien und der Studiengruppe Geschriebene Sprache leisteten begründeten heftigen Widerstand. Sie hatten jedoch keinerlei Chance, ihre eigenen Vorstellungen in die Weiterarbeit einzubringen. Anhörungen sind ein politisches Mittel, ein unverbindliches Meinungsbild zu gewinnen, ohne daß die Handlungsvollmacht in irgendeiner Weise aus der Hand gegeben wird. Von ähnlicher Art war die Anhörung weniger Kritiker im Zusammenhang mit der Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts.“ („Von der Amtshilfe zum Protest“. In: Germanistische Linguistik in Erlangen – Eine Bilanz nach 50 Jahren. Erlangen 2000)
Die heutige Rechtschreibreform hat nur wenig Ähnlichkeit mit der 1993 diskutierten Vorlage. Auf die enormen Veränderungen zwischen der Anhörung 1993 und den dritten Wiener Gesprächen 1994 braucht hier nicht eingegangen zu werden. In dieser Zeit mußten die Reformer alle Lieblingsideen aufgeben: die Kleinschreibung der Substantive, die Tilgung der Dehnungszeichen, die Einheitsschreibung das (auch für die Konjunktion; ein „sehr wichtiges“ Ziel laut Wolfgang Mentrup, einem damaligen Wortführer) sowie die radikale Eindeutschung der Fremdwörter. Die Öffentlichkeit erfuhr von alledem nichts. Auf die Frage „Wissen denn die Deutschen in etwa, was auf sie zukommt?“ gab Kultusminister Zehetmair die ebenso treffende wie prophetische Antwort:
„Nein, überhaupt nicht. Die breite Öffentlichkeit ist so gut wie gar nicht informiert. Deshalb werden viele erschrecken, wenn es nun zu einer Reform kommt, und zwar auch dann, wenn noch einiges geändert wird. Viele haben gar nicht mehr an eine Reform geglaubt, nachdem seit fast hundert Jahren alle Vorschläge gescheitert sind. Man wird uns, die Kultusminister, fragen: Was habt ihr denn da angestellt? Es wird große Aufregung und viel Streit, sogar erbitterten Streit geben, und es würde mich nicht wundern, wenn er mit der Schärfe von Glaubenskämpfen ausgetragen würde.“ („Der Spiegel“ vom 11.9.1995)
Größere Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach außen hin immer wieder zugesichert und angekündigt:
„Besser, als einen Privatverlag stillschweigend Einzelfallentscheidungen treffen zu lassen, ist es allemal, wenn von jetzt an eine der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldende Expertengruppe systematische Lösungen sucht.“ (Klaus Heller 1997, brieflich)
„Mit der Einrichtung der in staatlichem Auftrag tätigen Kommission ist ein erheblicher Vorteil für die weitere Entwicklung und Pflege der deutschen Rechtschreibung gewonnen. Anders als Verlagsredaktionen, die ihre orthographischen Entscheidungen nicht mitzuteilen und zu begründen brauchen, muss die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge öffentlich vorlegen und vertreten. Sie ist damit für die engere wissenschaftliche und die weitere sprachinteressierte Öffentlichkeit kritisierbar.“ (Stellungnahme des IDS für das Bundesverfassungsgericht 10.11.1997)
Auch Horst H. Munske bedauert, daß nach den Wiener Beschlüssen keine Diskussion mehr geführt und die Vorlaufphase bis 1998 nicht zur Erprobung und Korrektur genutzt wurde; er legt dar, warum die Tragweite verschiedener Neuregelungen der Öffentlichkeit zunächst verborgen bleiben mußte und erst das Erscheinen der neuen Wörterbücher den Protest auslösen konnte (in Eroms/Munske [Hg.]: Rechtschreibreform – Pro und Kontra. Berlin 1997, S. 146).
Die millionenfache Verbreitung von irreführend vereinfachten Darstellungen (wie im „Sprachreport“ des IDS, in Zeitungsbeilagen oder GEW-Faltblättchen) bestätigt eher den Vorwurf der Desinformation. In den vom IDS vorbereiteten Beilagen der Zeitschriften „Die Woche“ und „Hörzu“ beispielsweise sind gerade die umstrittensten Wortgruppen (mit hoch-, wieder- und wohl-) in äußerst auffälliger Weise weggelassen, ebenso die Auflösung von sogenannt in so genannt! Zur gleichen Zeit begann eine lange Reihe vertraulicher Gespräche zwischen der Kommission und den beiden privilegierten Wörterbuchverlagen, die umfangreiche Listen von Unstimmigkeiten und Problemfällen angefertigt hatten.
Hiltraud Strunk, eine Schülerin des Reformers Gerhard Augst, kommentiert den geheimnistuerischen Charakter einer Pressemitteilung beim Reformversuch von 1956 so:
„Der Verzicht auf jegliche inhaltliche Information war nach den bisherigen Erfahrungen sicher richtig.“ (Hildegard Strunk : Die Stuttgarter und Wiesbadener Empfehlungen. Hildesheim 1992, S. 313)
Diese Lehre haben die Reformer ebensowenig vergessen wie die von Leo Weisgerber ausgesprochene, daß es ohne ein Bündnis mit der Staatsmacht nicht geht. Beides zusammen führte zu der seither befolgten Strategie: Einsatz der staatlichen Zwangsmittel für eine „Überrumpelungsaktion“ (Munske). Die Schüler wurden als Geiseln genommen, ganz wie es der führende Reformer Gerhard Augst einst formuliert hatte:
„Eine Änderung geltender Konventionen und Normen über den Schüler zu erreichen, ist zwar verlockend und wäre, wenn es gelänge, auch am erfolgversprechendsten, aber sie setzt an am schwächsten Glied in der Kette.“ (Der öffentliche Sprachgebrauch, Band III: Schulen für einen guten Sprachgebrauch, hg. von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung. Stuttgart 1982, S. 137)
Seit Herbst 1996 – zwei Jahre vor dem Inkrafttreten der Reform – heißt es nur noch: Es gibt kein Zurück mehr, die Schüler lernen schon nach den neuen Regeln.
Schon nach dem Scheitern der I. Orthographischen Konferenz von 1876 zog man es vor, „aufgrund der exorbitanten öffentlichen Diskussion (...) eher in den Behörden und unter Ausschluß der Öffentlichkeit (zu) entscheiden.“ (Scheuringer 1996, S. 79) Und die Mannheimer „Kommission für Rechtschreibfragen“ war laut eigenem Bekenntnis vom Jahre 1985 „insgesamt im Sinne einer aktiv-systematischen Öffentlichkeitsarbeit eher zurückhaltend, um nicht durch dauernde Zwischenberichte den Eindruck zu erwecken, daß jeweils morgen eine Reform durchgeführt werde.“ (Die Rechtschreibung des Deutschen und ihre Neuregelung. Hg. v. d. Kommission für Rechtschreibfragen. Düsseldorf 1985, S. 47)
Der Vorwurf an die Kritiker, sie hätten sich zu spät gerührt, muß auch im Lichte einer Tatsache gesehen werden, auf die Hermann Scheuringer (ein Reformbefürworter) hinweist. Im Februar 1996 schrieb er:
„Eine endgültige Fassung der neuen Rechtschreibung inkl. Wörterverzeichnis, wie sie ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ bis zum Sommer 1996 von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Ministerebene ratifiziert und ab 1. August 1998 in Kraft gesetzt werden wird, liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.“ (Scheuringer 1996, S. 131)
Als im Herbst 1995 einige Politiker, darunter der bayerische Kultusminister Zehetmair und Ministerpräsident Stoiber, ihr Mißfallen an dem beschlossenen Regelwerk bekundeten, mußten sie sich von dem Journalisten Hermann Unterstöger fragen lassen „Auch schon wach?“ Unterstöger schrieb u. a.:
„Was haben die Herrschaften eigentlich getrieben all die Jahre, während derer die Rechtschreibreform mit einem öffentlichen Echo sondergleichen ins Werk gesetzt wurde? (...) Vor sieben Jahren, im September 1988, wurde der Reformvorschlag präsentiert, 236 Seiten dick und 700 Gramm schwer schwer – doch weit und breit kein Stoiber, der sich damals unserer Befindlichkeit angenommen hätte.“ (Süddeutsche Zeitung 28.10.1995)
In Wirklichkeit war der Entwurf von 1995 ein ganz anderer als der von 1988, und daß „die“ Rechtschreibreform all die Jahre über „ins Werk gesetzt“ worden sei, ist auch reichlich unbestimmt ausgedrückt. Eine Handvoll Reformwilliger bastelte eben seit Jahrzehnten an Reformplänen, aber es gab keinen dringenden Grund für Außenstehende, sich darum zu kümmern.
Als die Ostberliner Sprachwissenschaftler Fuhrhop, Steinitz und Wurzel einen reformkritischen Beitrag über die erst auszugsweise bekannten Reformpläne von 1994 im Sprachreport des Instituts für deutsche Sprache (IDS) veröffentlichen wollten, wurden sie abgewiesen. (Der Beitrag erschien dann in der Zeitschrift für germanistische Linguistik 23, 1995.) Klaus Heller weigerte sich in seiner Replik, auf den Inhalt einzugehen, denn die Diskussion sei abgeschlossen. Wer das „Angebot“, sich zu den 1992 vorgelegten Vorschlägen zu äußern, nicht wahrgenommen habe, könne jetzt nicht mehr gehört werden. Seit 21 Jahren seien „Forschungsergebnisse, Überlegungen und Vorschläge zu diesem Gegenstand ständig publiziert und zum Teil ausgiebig diskutiert worden“. Heller übergeht, daß der 1994 vorgelegte Entwurf in dieser Form noch nie zuvor veröffentlicht worden war und daher auch nicht diskutiert werden konnte. Aus Hellers Brief geht hervor, daß der Protest nicht erst 1996 zu spät kam, sondern auch zwei Jahre vorher, unmittelbar nach der Dritten Wiener Konferenz, zu spät gekommen wäre, weil eine Diskussion des endgültigen Reformplanes überhaupt nie ins Auge gefaßt worden war. Interessant sind auch die weiteren Angaben: 1974 also hätte man sich in die Reformdiskussion einschalten müssen, lange vor der staatlichen Beauftragung des Internationalen Arbeitskreises.
Der Reformer Horst Sitta schreibt im Sammelband von Eroms/Munske „Die Rechtschreibreform – Pro und Kontra“ (1997, S. 219), ein Jahr vor dem Inkrafttreten:
„Ich beteilige mich nicht ohne Zögern an einem Buch, das den Titel trägt: Die Rechtschreibreform – Pro und Kontra. Die Rechtschreibreform ist von den politisch zuständigen Stellen beschlossen; man möge nicht so tun, als könne es noch um pro und kontra gehen. Gehen kann es allenfalls um die Frage, wie die beschlossene Neuregelung realisiert werden kann und wie diese Realisierung wissenschaftlich zu begleiten ist.“
Zur Überrumpelung gehört auch die Ansetzung scheinbar großzügiger Übergangsfristen. Niemand braucht sich schon 1996 aufzuregen, wenn es erst im Jahre 2005 wirklich ernst wird. In Wirklichkeit entschied sich alles in den ersten Wochen. Der vorgezogene Beginn wurde von den Kultusministern mit dem angeblichen Wunsch der Eltern gerechtfertigt, ihre Kinder sollten doch nicht mehr in der alten Rechtschreibung unterwiesen werden, wenn ohnehin bald eine neue gelernt werden müsse. Ob Eltern dies je gesagt haben, läßt sich kaum noch feststellen. Es wäre auch ohne Belang; denn der Wille der Eltern spielte im weiteren Fortgang der Reform keine Rolle mehr, soweit er nicht vor Gericht durchgesetzt werden konnte.
Die GEW schreibt in ihrer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht vom November 1997:
„Die GEW begrüßt den frühestmöglichen Vorgriff auf die Reform. Ein Unterrichten von Regeln, die in kurzer Zeit als überholt bezeichnet werden müssten, verstößt gegen die Würde der Lehrenden und der Lernenden.“
Seither haben die Schüler viele Rechtschreibregeln lernen müssen, die inzwischen „überholt“ sind. Die Schulbücher werden ständig revidiert, weil die unausgegorene Reform mehrmals nachgebessert werden mußte und noch längst nicht fehlerfrei ist. Schon in ihrem ersten Bericht vom Dezember 1997 war die Kommission zu der Einsicht gelangt, Änderungen bei der Getrennt- und Zusammenschreibung seien „unumgänglich notwendig“. Sie wurden von den Kultsministerien untersagt, und das Regelwerk trat mit allen längst erkannten Fehlern in Kraft.
Die vier Berichte der Zwischenstaatlichen Kommission wurden gegen deren Willen bekanntgemacht, weil sie jeweils von dritter Seite veröffentlicht worden waren oder, wie im Falle des vierten Berichts, eine Veröffentlichung unmittelbar bevorstand. Der Bundespolitiker, der mir den dritten Bericht zugänglich machte, schrieb dazu:
„Um Himmels willen! Sagen Sie bloß keinem, wo Sie den Bericht herhaben – ich werde von den eigenen Leuten gesteinigt!“
Als ich die Beschlußvorlage zum vierten Bericht ins Netz gestellt hatte, herrschte bei der KMK große Aufregung, und die heimlich vorbereitete Ermächtigung der Zwischenstaatlichen Kommission konnte vorerst nicht durchgesetzt werden.
Der stellvertretende Dudenchef Werner Scholze-Stubenrecht teilt mit:
„Um eine gewisse Einheitlichkeit in den Wörterbüchern vorzubereiten, wurde vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit Vertretern der Zwischenstaatlichen Kommission für Rechtschreibung eine inoffizielle Liste von ca. 60 Seiten Umfang erstellt, in der die wichtigsten in diesem Punkt zweifelhaften Wörter mit vereinbarten Trennstellen gesammelt sind.“ (Sprachwissenschaft 2/2000)
Diese Liste ist nach wie vor unveröffentlicht; niemand kann also nachprüfen, wie weit die Silbentrennung in den beiden privilegierten Wörterbüchern den Vorstellungen der Reformer entspricht.
All diese Kalamitäten, die großen Ärger und große Kosten verursachen, hätten vermieden werden können, wenn die Pläne in aller Öffentlichkeit kritisch diskutiert worden wären. Rechtschreibung ist kein Staatsgeheimnis.
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Th. Ickler
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